Es geht um Geld, viel Geld. Wenn man in der Sozialen Pflegeversicherung die Beiträge um einen Beitragssatzpunkt erhöht, dann generiert das derzeit 14,8 Mrd. Euro Mehreinnahmen. Das fällt natürlich nicht vom Himmel, sondern das generieren die Beitragszahler. Die Bundesregierung hat nun beschlossen, sich mit einem halben Beitragssatzpunkt mehr ab dem kommenden Jahr „zu begnügen“. Das spült immer noch mehr als 7 Mrd. Euro in die zunehmend klammen Kassen der Pflegeversicherung. Ausführlicher dazu der Beitrag Die „Beitragstreppe“ in der Pflegeversicherung wird steiler und die Systemfragen immer drängender. Diesseits und jenseits der nächsten Beitragssatzanhebung vom 13. Oktober 2018. Der Schluck aus der Beitragszahlerpulle wird notwendig, weil zum einen die Leistungsverbesserungen der letzten Legislaturperiode (in der es schon mal eine Beitragsanhebung gegeben hat) „überraschend“ teurer kommen als (angeblich) gedacht und zum anderen liegen große Aufgaben vor der Regierungshaustür, die der Bearbeitung harren. Mit den Mehreinnahmen sollen beispielsweise auch die Vergütungen in der Altenpflege angehoben werden.
Unabhängig von der Tatsache, dass bereits jetzt absehbar ist, dass wieder einmal zu tief gestapelt wird angesichts des faktischen Mehrbedarfs an Finanzmitteln für das, was angekündigt wird, stellt sich ein systematisches Problem, das aus dem Charakter der Pflegeversicherung als noch nicht einmal Teilkasko-, sondern Teilleistungsversicherung resultiert: Da die anteiligen Leistungsbeträge aus der Pflegeversicherung gedeckelt sind, werden die steigenden Kosten beispielsweise durch notwendig höhere Pflegesätze in der stationären Versorgung aufgrund einer besseren Vergütung der Pflegekräfte (sollte die denn kommen) im bestehenden System auf die anderen Finanzierungsquellen umgelegt, konkret steigen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen bzw. die Zahlbeträge der Ausfallbürgen wie der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht. Vgl. dazu ausführlicher Eine teure Angelegenheit und eine mehr als problematische Lastenverteilung. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege und die Rolle der „Investitionskosten“ vom 18. Februar 2018.

