Pech gehabt und hingehalten: Wenn man rententechnisch am falschen Ort zur falschen Zeit gelebt hat. Geschiedene Frauen in der DDR und eine seit vielen Jahren stillgelegte Baustelle

Im Herbst wird wieder einmal gewählt. Gleich drei Landtagswahlen stehen ins Haus: Am 1. September in Brandenburg und Sachsen, am 27. Oktober folgt dann Thüringen. Allein das ist schon Grund genug für die Parteien, „ostrelevante“ Themen in den Ring zu werfen und sich darüber profilieren zu wollen. Nicht nur, aber auch angesichts der Altersarmutsproblematik, die gerade in Ostdeutschland vor uns liegt, ist die Debatte um eine „Grundrente“, wie sie von der SPD bestritten wird, einzuordnen. Denn dort sind eine Menge Menschen von dem Thema betroffen, da für viele die Einkommen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung die einzige Quelle sein wird, da sie weder über größere Vermögensbestände verfügen noch Betriebsrenten oder andere Alterseinkommenszuflüsse haben werden. Vor diesem Hintergrund kommt es für die SPD wahrlich nicht gut, dass die Finanzierung einer „Grundrente“, bei der keine Bedürftigkeitsprüfugn gemacht wird, auch aufgrund der (angenommenen) Entwicklung der Steuereinnahmen, die nach unten korrigiert wurde, vollständig aus Steuermittel, wie eigentlich geplant, nicht realisierbar sein wird in der Großen Koalition und sich die SPD-Minister bereits auf die Suche gemacht haben, über klassische und seit langem zu Recht kritisierte Verschiebebahnhöfe innerhalb der Sozialversicherungen Finanztöpfe aufzumachen (vgl. dazu SPD will für Grundrente Kranken- und Arbeitslosenversicherung anzapfen sowie Minister Heil sucht Geld für die Grundrente).

Vor diesem Hintergrund wird dann auch der Bundestag wieder einmal zur Bühne für diejenigen, die zeigen wollen, dass sie sich kümmern: »Der Bundestag hat am Freitag, 10. Mai 2019, erneut über die Integration des DDR-Rentenrechts in bundesdeutsches Recht im Zuge der Wiedervereinigung debattiert. Es ging dabei vor allem um jene Sonderfälle des DDR-Rechts, die aus Sicht der Antragsteller für die betroffenen Rentner heute noch Nachteile haben, weil deren Ansprüche nicht ausreichend oder gar nicht anerkannt werden – vor allem um in der DDR geschiedene Frauen, aber auch um ehemalige Bergleute.« So beginnt der Bericht des Bundestages unter der das Ergebnis der Bemühungen bereits zusammenfassenden Überschrift Oppositionsanträge zu DDR-Renten abgelehnt. Nun wird der eine oder andere vielleicht irritiert fragen: Was für Probleme bitte haben denn in der DDR geschiedene Frauen im Rentenrecht?

mehr

Wasch mir den Pelz, aber mach mich möglichst wenig nass? Das „Fachkräfte“-Einwanderungsgesetz als Paradigmenwechsel mit eingebautem Bremsklotz

Die Pläne der Bundesregierung zur Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten stoßen bei den Oppositionsfraktionen im Bundestag auf scharfe Kritik. Dagegen verteidigten Redner der Regierungskoalition das Vorhaben in der ersten Lesung des Regierungsentwurfs eines „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ (Bundestags-Drucksache 19/8285), der Fachkräftestrategie der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/6889) und des gleichfalls von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs „über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ (Bundestags-Drucksache 19/8286). So beginnt der Bundestag seine Berichterstattung über die nach einiger Verzögerung dem hohen Haus zur ersten Lesung vorgelegten Gesetzentwürfe der Bundesregierung.

Ein an sich historischer Moment, wenn man bedenkt, wie lange und wie zäh man sich in Deutschland gegen ein Einwanderungsgesetz gewehrt hat. Und diese Abneigung schwingt auch heute mit. Dinah Riese hat in ihrem Artikel „Zaghaft“ und „uninspiriert“ diesen Eindruck zu Papier gebracht: Eher unmotiviert steht Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an diesem Donnerstag vor den Abgeordneten des Bundestags. „Ein klares Bekenntnis“ sei der heute in erster Lesung beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung, liest er von seinen Zetteln ab, und zwar zur „Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“. Die Betriebe in Deutschland suchten heute schon „händeringend“ nach Fachkräften, die demografische Entwicklung werde das noch verstärken, leiert Seehofer herunter.« Das klingt nicht nach der Verkündigung eines historisch zu nennenden Durchbruchs.

mehr

Zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit zeigt sich: Tarifverträge führen nicht immer zu besseren Regelungen

»Seit April 2017 gelten die neuen Regelungen zu Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Zielsetzung der Reform liest sich noch heute ambitioniert. „Arbeitnehmerüberlassung soll gute Arbeit sein“, wozu „berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn“ gehören (Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, Bundestagsdrucksache 18/9232, Begründung, S. 14). Mit dem Gesetz soll „die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gestärkt“ werden (Bundestagsdrucksache 18/9232, S. 1). Nach der Einigung beim Koalitionsgipfel am 10. Mai 2016 hatte die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles gesagt, es sei klar das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher verabredet worden (Reuters, 10. Mai 2016).«

So die Vorbemerkung in der Anfrage „Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit“ der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung. Und die mit der Bundestags-Drucksache 19/9779 vom 29.04.2019 geantwortet.

mehr

Die Berichterstattung über Datenhändler auf der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit beginnt zu wirken

Am 3. Mai 2019 wurde hier über die Geschäfte von Datenhändler berichtet, die über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sensible Daten von Arbeitsuchenden wie Zeugnisse, Lebensläufe usw. abgreifen und diese zu Geld machen, in dem sie die Daten an andere Unternehmen wie beispielsweise Leiharbeitsfirmen weiterverkaufen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit als beitragsfinanzierter Steinbruch für Raubritter des modernen Datenhandels. Nun erfahren wir von einer ersten Reaktion der Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsagentur sperrt Datenhändler, so ist der Beitrag von Judith Brosel und Nick Schader vom SWR überschrieben: »Nach SWR-Berichten über systematischen Missbrauch der Online-Jobbörse hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt reagiert: Einer der großen Datenhändler wurde gesperrt. Andere sind aber immer noch aktiv.«

mehr

Kategorien BA

Von unbezahlbaren Hebammen. Immerhin: Der ministeriale Berg hat gekreißt und eine Zählmaus geboren

Der 5. Mai 2019 ist „Internationaler Hebammentag“. Der findet seit 1991 jährlich statt. Nun gibt es bekanntlich immer mehr Tage des Irgendwas und so kommen sich die aufmersamkeitsheischenden Themen schon mal ins Gehege. Beispielsweise konkurrieren die Hebammen am 5. Mai mit der Händedesinfektion, den heute ist auch „Welthändehygienetag“. Nun kann man neben der terminlichen Konkurrenz sicher auch gewisse inhaltliche Überschneidungsbereiche zwischen beiden Anlässen herstellen – das gilt dann konsequenterweise auch für die Nummer 3 der Aktionstage, die in diesem Jahr auf den 5. Mai fallen: Der „Tag des herzkranken Kindes 2019“ wäre auch noch zu berücksichtigen.

Fokussieren wir uns hier auf die Hebammen. Die waren in diesem Blog schon öfter Thema der Berichterstattung. Und das seit vielen Jahren – vor allem vor dem Hintergrund der Debatte, über die stark gestiegenen und weiter ansteigenden Beiträge für die Haftpflichtversicherung der Hebammen. Und das nicht nur bei den wenigen Hausgeburten (2017 kamen lediglich 1,6 Prozent der Säuglinge per Hausgeburt oder in Geburtshäusern zur Welt), auch für die in den Krankenhäusern tätigen Hebammen sind die Versicherungsbeiträge enorm erhöht worden. Vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Hebammen allein gelassen. Zwischen Versicherungslosigkeit ante portas und dem Lösungsansatz einer Sozialisierung nicht-mehr-normal-versicherbarer Risiken vom 17. Februar 2014.

mehr