Immer diese böse Bürokratie. Sie verhindert die Besetzung neuer Stellen in der Altenpflege. So die gut platzierte Botschaft. Ist das aber auch so?

Viele werden sich erinnern: »Wir wollen das Vertrauen der Pflegekräfte durch Sofortmaßnahmen zurückgewinnen und den Alltag der Pflegekräfte schnellstmöglich besser machen. Deshalb sorgen wir mit dem Sofortprogramm Pflege für mehr Personal, eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Stationäre Einrichtungen und Krankenhäuser erhalten finanzielle Anreize, um mehr Pflegekräfte einzustellen und auszubilden: Jede zusätzliche Pflegekraft in Krankenhäusern wird finanziert. In der stationären Altenpflege sorgen wir für 13.000 neue Stellen.« So kann man es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums lesen unter dem Punkt „3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege)“ bei den Erläuterungen, wie man sich die Pflegestrategie der Bundesregierung vorstellen soll. Das war im vergangenen Jahr – und ursprünglich sollten es eigentlich nur 8.000 Stellen sein für die stationäre Altenpflege, die hatte man dann nach den ersten Reaktionen – angesichts der Tatsache, dass wir mehr als 13.000 stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben – auf die 13.000 augehübscht.

Unabhängig von einer Bewertung der Größenordnung der zusätzlichen neuen Stellen muss man auch das hier in Erinnerung rufen: Es sollte nicht nur um „irgendwelche“ Pflegekräfte gehen, sondern die 13.000 versprochenen Stellen werden für einen ganz bestimmten Bereich finanziert – der „medizinischen Behandlungspflege“ in den Einrichtungen. Darunter versteht man ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten in diesem Fall in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Es geht hier um Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, die Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung oder Blutdruck- und Blutzuckermessung.

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Langzeitarbeitslose und ihr Stigma im Bewerbungsprozess bei Arbeitgebern. Diesseits und jenseits persönlicher Vermittlungshemmnisse

Von oben betrachtet lesen sich die frohen Botschaften vom Arbeitsmarkt beispielsweise so: »Der Arbeitsmarkt entwickelte sich 2018 weiter sehr gut. Die Erwerbstätigkeit hat wegen des Aufbaus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung kräftig zugenommen. Durchschnittlich 44,8 Millionen Menschen gingen im Jahr 2018 einer Erwerbstätigkeit nach – darunter hatten 32,9 Millionen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Noch nie seit der Wiedervereinigung Deutschlands hatten so viele Menschen eine bezahlte Arbeit. Ohne Zuwanderung und einer gestiegenen Erwerbsneigung wären diese Zuwächse jedoch nicht machbar gewesen. Die nicht realisierte Arbeitskräftenachfrage (hier in Form gemeldeter Arbeitsstellen) erreichte 2018 – mit rund 800.000 – ebenfalls einen Höchstwert … Für Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung werden die niedrigsten Stände seit der Wiedervereinigung ausgewiesen.« So beginnt dieser Bericht der Bundesagentur für Arbeit:

➔ Bundesagentur für Arbeit (2019): Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen, Nürnberg, Juni 2019

Vor diesem allgemeinen Hintergrund wird man annehmen können und dürfen, dass auch die besondere Problemgruppe der langzeitarbeitslosen Menschen ebenfalls erkennbar profitiert haben von der guten Arbeitsmarktentwicklung. Und offensichtlich zeigt ein erster Blick auf die Daten genau das:

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Für eine „Grundrente“ wird schon längst und immer noch gezahlt: 2018 waren es 3,3 Milliarden Euro. Und was man hätte tun können und müssen beim Thema Niedriglöhne und Renten

In den zurückliegenden Monaten wurde heftig debattiert über das Vorhaben des sozialdemokratischen Bundessozialministers Hubertus Heil, eine „Grundrente“ einzuführen. An und für sich irritiert der Streit, denn im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 hatten sich Union und SPD doch auf die Einführung verständigt:

Warum trotz dieser doch eindeutig daherkommenden Absichtserklärung das Vorhaben nicht einfach umgesetzt wird bzw. werden kann, liegt an dem Satz: „Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung“. Das hat damals auch die SPD unterschrieben – und will davon heute nichts mehr wissen, denn der zwischenzeitlich vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruRG) sieht vor, dass auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichtet werden soll.

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Pflege als Pflegefall: Die Pflege anderer geht bei vielen Pflegekräften auf deren Gesundheit. Befunde aus dem Gesundheitsreport 2019 der Techniker Krankenkasse

Mittlerweile sollte es bei jedem angekommen sein: In den Pflegeberufen herrscht Mangel. Überall offene Stellen, die über Monate nicht oder nie besetzt werden können. In der Hierarchie der Not steht die Altenpflege ganz oben. Und während die Politik immer noch darüber rätselt, wie sie ihrem Versprechen beispielsweise auf höhere Löhne in der Altenpflege echtes Leben einhauchen kann, halluzinieren andere, vor allem die Funktionäre der privatgewerblichen Träger von Pflegeheimen, von unzähligen gut qualifizierten Pflegekräften aus allen Ländern der Welt, die nur darauf warten, hier bei uns den Pflegenotstand zu lösen, wenn man sie nur endlich rein lassen würde.

Derweilen saufen viele derjenigen, die in den Pflegeheimen, den ambulanten Diensten und den Kliniken den Betrieb am Laufen halten, ab. Das kann man beispielsweise daran erkennen, dass selbst die teilweise mehr als fragwürdig niedrig angesetzten Pflegepersonaluntergrenzen in vielen Krankenhäusern nicht eingehalten werden können – dazu der Beitrag Krankenhäuser zwischen Volksbegehren gegen den Pflegenotstand und unsicheren Pflegebudgets im kommenden Jahr vom 18. Juni 2019. Und die Flucht aus der Pflege wird dann für einen Teil derjenigen, die noch da sind, immer attraktiver, weil sie nicht auf Dauer verschlissen werden wollen durch die Überlast, die gefahren werden muss mit denen, die da sind. Ein offensichtlicher Teufelskreis. Und das hat auch Folgen für die eigene Gesundheit, wie man nun an den neuen Daten aus dem Gesundheitsreport 2019 der Techniker Krankenkasse zeigen kann.

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Aus dem Jobwunderland Deutschland: Die Zahl der „atypisch Beschäftigten“ bleibt weiter auf einem hohen Niveau und trifft bestimmte Arbeitnehmer mehr als andere

Man hat sich fast schon daran gewöhnt, an die Erfolgsmeldungen aus dem Jobwunderland Deutschland. So meldet das Statistische Bundesamt am 29. Mai 2019: »Im April 2019 waren nach vorläufigen Berechnungen … etwas über 45 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber April 2018 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 488.000 Personen (zu).«

Nun ist das mit den Zahlen bekanntlich immer so eine Sache und man muss in einem ersten Schritt genau prüfen, über was hier eigentlich berichtet wird. Wenn vom Beschäftigungsrekord berichtet wird, dann wird die Zahl der Erwerbstätigen herangezogen. Die Erwerbstätigen sind nun aber eine überaus heterogene Gruppe, vereinfacht gesagt werden hier alle mitgezählt, die irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Jemand, der ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, zählt genau so als ein Erwerbstätiger wie ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, der in einer 40 Stunden-Woche arbeitet. Viele Menschen denken aber, wenn sie hören, wie viele neue Jobs entstanden sind, an „normale“ Jobs – und meinen damit ob bewusst oder unbewusst Vollzeitjobs (und manche gehen sogar „so weit“, davon auszugehen, dass man davon leben kann bzw. können sollte).

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