Die Pflege von Angehörigen trifft überwiegend Frauen und die werden dann oft nicht nur doppelt, sondern mehrfach getroffen. Was tun?

»Frauen sind mit 70 % nach wie vor Hauptverantwortliche, wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt. Sie leisten durchschnittlich 21 Stunden pro Woche unbezahlte Sorgearbeit und kombinieren diese in 65 % der Fälle mit Berufstätigkeit. Hierbei kommt es zu den bekannten Problemen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was zum einen die hohe Teilzeitquote von Frauen belegt, und sich zum anderen in der geringen Inanspruchnahme gesetzlicher Maßnahmen wie Pflege- und Familienpflegezeit zeigt. In der Konsequenz kommt es zum Teil zu einem Rückzug aus dem Arbeitsleben, mit nicht selten negativen Effekten auf das Alterseinkommen.« (Knauthe/Deindl 2019: 3)

Diese Ausführungen finden sich in einer neuen Studie, die im Auftrag des Sozialverbands Deutschland (SoVD) erstellt wurde:

➔ Katja Knauthe und Christian Deindl (2019): Altersarmut von Frauen durch häusliche Pflege. Gutachten im Auftrag des Sozialverband Deutschland, Berlin: Sozialverband Deutschland, Oktober 2019

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Die Landtagswahl in Thüringen mit Bruchstücken einer national-sozialen Sozialpolitik und offen vorgetragenen völkischen Gewaltphantasien

Nach Bremen im Frühjahr sowie Sachsen und Brandenburg im September findet am 27. Oktober 2019 die letzte Landtagswahl in diesem Jahr statt. Und das ostdeutsche Bundesland Thüringen ist insofern ein besonders interessanter Landstrich, als das hier zum einen seit fünf Jahren ein – und der einzige – Ministerpräsident der Linken regiert, in einer rot-rot-grünen Koalition. Zum anderen steht eine bestimmte Person an der Spitze der AfD, die gleichsam symbolhaft den national-sozialen, also extrem rechten Flügel innerhalb der sich offensichtlich radikalisierenden Partei vertritt: Björn Höcke. Insofern warten viele gespannt auf das heutige Wahlergebnis, wenngleich man argumentieren könnte, dass die Wahl in einem Bundesland mit lediglich 2,1 Mio. Einwohnern, darunter 1,7 Mio. Wahlberechtigte, doch wahrlich nicht überbewertet werden sollte in dem weitaus größeren Gefüge der Bundesrepublik Deutschland.

Die letzten Umfragen vor der Wahl lassen eine schwierige Konstellation für eine Regierungsbildung erkennen. Rot-Rot-Grün könnte die Regierungsmehrheit verlieren. Die CDU hat im Vorfeld Bündnisse mit der Linken und der AfD ausgeschlossen. CDU-Spitzenkandidat Mike Mohring hatte sich für eine Viererkoalition seiner Partei mit Grünen, SPD und FDP ausgesprochen, wobei die FDP an der 5-Prozent-Hürde kratzt und keinesfalls sicher ist, dass sie den Sprung darüber schaffen wird. Die AfD wird im Vergleich zu 2014, wo sie auf 10,6 Prozent der Stimmen kam, ihr Ergebnis sicher verdoppeln, aber der zwischenzeitliche Höhenflug in den Umfragen mit bis zu 25 Prozent hat sich kurz vor der heutigen Wahl wieder abgeschwächt (in Brandenburg kam die AfD auf 23,5 Prozent), in Sachsen sogar auf 27,5 Prozent).

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Für viele Menschen steigen die Mieten und das Wohngeld soll jetzt auch mal wieder angehoben und gestärkt werden. Licht und Schatten des Wohngeldstärkungsgesetzes

Es gibt Tage, an denen man schon mit der Kenntnisnahme des gesetzgeberischen Outputs, der den Deutschen Bundestag verlassen hat, hinterherhechelt. Geschweige denn, dass man alle Änderungen und Neuerungen inhaltlich nachvollziehen kann. Dabei handelt es sich bei der sozialpolitisch relevanten Gesetzgebung in der Regel um Veränderungen, die Auswirkungen auf die Lebenslagen von Millionen Menschen haben (können). »Der Bundestag hat etliche Gesetze von Arbeitsminister Hubertus Heil verabschiedet. Profitieren sollen davon unter anderem Pflegende, Paketboten und Unternehmensgründer«, kann man einer Meldung vom 25. Oktober 2019 entnehmen, die schon die enorme Bandbreite der Betroffenen von „nur“ vier hier an einem Tag verabschiedeten Gesetzesänderungen andeutet.

Und bereits am 18. Oktober 2019 wurde auf den Seiten des Deutschen Bundestages in der den dort vorherrschenden sachlich-technokratischen Tonart unter der Überschrift Bundestag stimmt der Erhöhung des Wohngelds zu verkündet: »Der Bundestag hat … das Wohngeld erhöht, indem er den Entwurf der Bundesregierung für ein Wohngeldstärkungsgesetz … mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Enthaltung der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der vom Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen geänderten Fassung … annahm.« Wir sprechen hier über Änderungen, die Hunderttausende betreffen.

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Wenn die Geister, die man rief, nicht nur den kleinen Finger, sondern die ganze Hand wollen: Die von den Krankenkassen zu füllenden Fördertöpfe des Bundesgesundheitsministers haben der App-Branche Appetit gemacht

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nicht nur als Kämpfer gegen den Pflegenotstand, sondern auch als der Digitalisierungsinnovator für das ganze Gesundheitswesen in die Geschichtsbücher eingehen. Und besonders die „Digitalisierung“ als Chiffre für total modern hat es ihm angetan. Und wie wichtig ihm das ist, kann man auch so einer Meldung entnehmen: Spahn berichtet zu Digitalvorhaben. Konkret hat er dem Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages über Digitalvorhaben im Bereich Gesundheit und Pflege berichtet und mit den Abgeordneten diskutiert. Sein Programm ist ambitioniert:

»Ein Schwerpunkt seiner Arbeit sei die Elektronische Patientenakte. Die Krankenkassen seien an der konkreten Umsetzung, sodass diese ab 2021 zur Verfügung stehen soll … Ein zweiter Baustein sei das E-Rezept, eine der häufigsten Papieranwendungen des Gesundheitswesens, die ins Digitale überführt werden solle. Auch diese soll ab 2021 flächendeckend zur Verfügung stehen … Ein (weiterer) Schwerpunkt liege auf dem Thema Onlinesprechstunden und Telemedizin

Und dann das hier: Persönlich wichtig sei ihm, dass Deutschland das erste Land weltweit werden könnte, das „ein regelhaftes Verfahren gefunden hat, um Apps im Gesundheitsbereich in die Erstattungsfähigkeit des Systems zu bringen“, so wird der Bundesgesundheitsminister zitiert.

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Die Unsichtbaren in Büros und Werkhallen kommen für einen Moment in das Lichtfeld der Berichterstattung: Die Gebäudereiniger, ein Tarifabschluss und was das Bundesarbeitsgericht damit zu tun hat

Sie kommen, wenn die meisten Arbeitnehmer in den Feierabend gegangen sind. Oder bevor sie mit der Arbeit in Büros und Werkhallen anfangen. Die Rede ist von der Schattenarmee der Gebäudereiniger. Überwiegend sind es Frauen, oft mit einem Migrationshintergrund. Und sie halten in einer beeindruckenden Größenordnung den Laden überall am Laufen, denn die Zahl der Beschäftigten umfasst eine ganze Großstadt, mehr als 650.000 Arbeitnehmer sind es derzeit, die hier ihren Lebensunterhalt (oder zumindest einen Teil davon) verdienen.

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