Mit heißer Nadel eine Teilentlastung der Betriebsrentner stricken, um schnell noch die Kurve zu bekommen: Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz

Eine der vielen sozialpolitischen Baustellen soll rechtzeitig zum Jahresbeginn abgeräumt werden und deshalb wird der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen in diesen Tagen einen – im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen – Gesetzentwurf verabschieden, dessen Neuregelungen dann bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten werden: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG), so heißt das Wortungetüm. Der Gesetzentwurf wurde als Bundestags-Drucksache 19/15438 vom 25.11.2019 veröffentlicht. Damit wird das zügig umgesetzt, was in dem Beitrag Im Windschatten der Einigung bei der „Grundrente“: Die Betriebsrentner bekommen auch was ab. Die Doppelverbeitragung wird gemildert vom 11. November 2019 auf der Grundlage des Kompromisses zur „Grundrente“ bereits beschrieben wurde. Man will was tun gegen die seit Jahren und von vielen kritisierte „Doppelverbeitragung“ im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Noch im Frühjahr 2019 hatte es so ausgesehen, dass sich hier nichts mehr zum Besseren verändern wird (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Doppelt verbeitragte Betriebsrentner und ein (nicht nur) Merkel-Basta-Nein vom 3. April 2019).

Zur offiziellen Zielsetzung des Gesetzes kann man dem Entwurf entnehmen: »Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung als sogenannte Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Auf Versorgungsbezüge werden Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes erhoben. Die Betriebsrentnerinnen und -rentner haben diese Beiträge allein zu tragen. Dies verringert die Attraktivität von Betriebsrenten und führt heute vielfach dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber entsprechenden Angeboten zu- rückhaltend sind. Die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Versorgungsbezüge hemmt somit den weiteren Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung.«

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Ein weiteres Schlaglicht auf die Menschen hinter der Dunkelziffer der harten Altersarmut: Zur Nicht-Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter

Man kann es nie genug betonen: Mit Zahlen wird Politik gemacht (oder eben nicht). Die Angst vor möglicherweise „zu großen“ Zahlen prägt ganze Politikbereiche und die dort immer wieder zu beobachtenden Klimmzüge, durch kreative „Gestaltung“ dessen, was man (nicht) mitzählt, die Ergebnisse zu beeinflussen. Man denke hier nur an den „Klassiker“ der Arbeitsmarktstatistik, beispielsweise bei der Frage, wer denn nun als Arbeitsloser ausgewiesen werden dar und welche trotzdem arbeitslose Menschen man ausklammern kann.

Auch in der Debatte über Altersarmut kann man diesen Mechanismus beobachten. In einer gleichsam doppelten Variante. Da wird zum einen behauptet, die Zahl der Menschen, die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, also Sozialhilfe für ältere Menschen beziehen, würde die Altersarmut in unserem Land abbilden. Das ist nach den berechtigten Konventionen der Armutsforschung wie auch der seit Jahrzehnten betriebenen offiziellen Statistik schlichtweg falsch, denn ausgehend von diesen Fachstandards bemisst sich die Zahl der altersarmen Menschen an denjenigen, die über weniger als 60 Prozent des am Median gemessenen durchschnittlichen Haushaltseinkommens verfügen können. Konkret: Wenn man im vergangenen Jahr als Alleinstehender weniger als 1.035 Euro pro Monat für alle Ausgaben zur Verfügung hatte, dann gehörte man zur Gruppe der „von Armut bedrohten Menschen“. Das betraf mehr als 20 Prozent der älteren Bevölkerung. Da sehen dann diese Zahlen deutlich „besser“ aus:

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Reinschreiben und dann doch wieder löschen: Ein Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege. Ein weiteres Lehrstück aus dem mehrfach überforderten Pflege-System

Auch wenn derzeit alle Welt über ein demnächst, möglicherweise später oder auch nicht anstehendes vorzeitiges Ende der GroKo spekuliert – noch sind Union und SPD am Ruder und da gilt dann – ebenfalls noch – der Koalitionsvertrag, in dem die Vorhaben dieser temporären Vereinigung Sich-nicht-Liebender beschrieben worden sind. Und dort findet man Punkte, die auf eine Realisierung warten. Beispielsweise im Pflegebereich:

»Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten. Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen.« (S. 96 f.)

Ganz offensichtlich haben die Konstrukteure der „Großen“ Koalition 2018 erkannt, dass es hier erheblichen Bedarf an Weiterentwicklung gibt, der immer wieder in den Sonntagsreden über eine Stärkung der pflegenden Angehörigen wie aber auch angesichts realer Versorgungsmängel beispielsweise beim Übergang aus dem Krankenhausbereich in das häusliche Umfeld gibt. Und die Zahlen zeigen – hier hätte bereits viel mehr passieren müssen.

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Crowdworker bleiben (vorerst) allein zu Haus. Ohne ein Arbeitsverhältnis. Die IG Metall zeigt sich enttäuscht, andere hingegen sind zufrieden

In den vergangenen Jahren musste man nur von Crowd- oder Clickworkern raunen, um bereits eine mehrfach so hohe Aufmerksamkeit zu bekommen als wenn man über scheinbare „banale“ Arbeiten spricht, die jeder zu kennen glaubt. Die aber wiederum von Millionen Arbeitnehmern gemacht werden.

Aber allein die Frage, wie viele tun es denn, die Arbeit in der Crowd, ist gar nicht so einfach zu beantworten. Wenn, dann nur näherungsweise und Pi-mal-Daumen. Das Bundesarbeitsministerium teilt uns dazu mit: »Wie der erste Bericht des „Crowdworking-Monitors“ zeigt, geben derzeit rund fünf Prozent (4,8 %) der Befragten an, auf so genannten Gig-, Click- oder Crowdworking-Plattformen aktiv zu sein. Rund 70 % von ihnen erzielen auf diese Weise ein Erwerbseinkommen – zumeist im Nebenverdienst. Allerdings arbeitet auch rund ein Drittel der befragten Crowdworker mehr als 30 Stunden pro Woche plattformvermittelt, 24 % sogar mehr als 40 Stunden pro Woche. Insgesamt 40 % der befragten aktiven Crowdworker erzielen dementsprechend Verdienste über 1000 € pro Woche.« Das Ministerium bezieht sich hier auf diese im vergangenen Jahr vorgelegte Veröffentlichung von Oliver Serfling (2018): Crowdworking Monitor Nr. 1. Ein Blick in das Original hilft, die Datenqualität einzuschätzen: »Die vorliegenden Ergebnisse basieren auf einer kontinuierlichen Online-Erhebung die vom Online-Umfrage-Unternehmen Civey … durchgeführt wird.« Es ist eben ein relatives neues und weitgehend umbeackertes Feld.

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Viele machen es. Für wenig Geld. Die Systemgastronomie und die gewerkschaftliche Forderung nach mindestens 12 Euro für eine Stunde. Neues aus dem Niedriglohnsektor

Es sind schon beeindruckende Zahlen, wenn sie denn stimmen. Über 30 Prozent der Menschen ab 14 Jahre besuchen mindestens einmal im Monat eine der McDonald’s-Filialen. Offensichtlich funktioniert das Konzept der standardisierten Erwartbarkeit. Es sind nicht nur McDonald’s und mit einigem Abstand Burger King, sondern auch Starbucks, Kentucky Fried Chicken, Pizza Hut, Café del Sol oder Vapiano. Dem Markt geht es gut. Für de deutsche Systemgastronomie wird ein Nettoumsatz von fast 14 Mrd. Euro ausgewiesen. In diesem Teil der Gastronomie sind rund 120.000 Menschen beschäftigt.

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