Von einem Rechtsanspruch (auf dem Papier) und einem Mangel an Plätzen und Fachkräften. Eine neue Studie über die Kita-Landschaft in West- und Ostdeutschland

»Der Ausbau der Kindertagesstätten hält mit dem Bedarf nicht Schritt. Größtes Hemmnis ist, dass nicht genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen«, so Edeltraud Rattenhuber in ihrem Artikel unter der bezeichnenden Überschrift Viele Familien werden leer ausgehen. Es geht mal wieder um den wohlfeilen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. »Zumindest in westdeutschen Kitas steht … auf lange Sicht zu wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung, um mit den Wünschen der Eltern nach einem Kita-Platz Schritt halten zu können. Das liegt vor allem daran, dass die Schere zwischen Platzangebot und Nachfrage in den westdeutschen Ländern weiter auseinandergegangen ist.«

Der eine oder andere wird sich erinnern – als der damals vor allem ideologisch heftig umstrittene, schon ein vielen Jahren verabschiedete Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die unter dreijährigen Kinder zum August 2013 scharf gestellt wurde, da gab es eine aufgeheizte Debatte über ein drohendes „Kita-Chaos“ aufgrund fehlender Angebote (vor allem in Westdeutschland). Dabei ging man damals von einer „bedarfsdeckenden Quote“ in der Größenordnung von 35 Prozent aus.

Mittlerweile wünschen sich 50 Prozent der Eltern einen Kita-Platz für ihre unter dreijährigen Kinder, berichtet Rattenhuber in ihrem Artikel. Sie stützt sich dabei auf eine neue Studie, die ein Forschungsverbund des Deutschen Jugendinstituts und der TU Dortmund dazu veröffentlicht hat:

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Ungleiche Verteilung der Lasten in der Corona-Pandemie: „Die“ Frauen als Verliererinnen in der Krise? Der Blick auf einige Studien aus den letzten Monaten

Um es gleich an den Anfang des Beitrags zu stellen und damit auch die Anführungszeichen in der Überschrift zu erläutern: Eine simple Gegenüberstellung von „die“ Frauen als Verliererinnen versus „die“ Männer als zumindest weniger bis kaum oder gar nicht negativ Betroffene wäre eine nicht zulässige Vereinfachung, mehr noch eine grobschlächtige, falsche Polarisierung, die sich auch in anderen Bereichen gesellschaftlich höchst umstrittener Debatten als nicht nur substanzlos, sondern kontraproduktiv erwiesen hat. Man denke hier an die Gegenüberstellung von „den“ jungen Menschen versus „den“ Alten (und der damit einhergehenden Konstruktion eines „Generationenkonflikts“, in dem argumentiert wird, dass „die“ Alten auf Kosten „der“ Jungen leben) oder die auf wackeligen Durchschnittsgrößen basierende Homogenisierung einer überaus heterogenen Gruppe von über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern mit der Ableitung, dass es „den“ Rentnern gut geht (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag „Die meisten sind gut versorgt“ und gleichzeitig: Die Altersarmut wird weiter wachsen. Kein Widerspruch vom 24. November 2020). Letztendlich kann man an den genannten wenigen Beispielen erkennen, dass es oftmals ganz andere Ungleichheiten sind, die dann teilweise an den Merkmalen Geschlecht, Alter oder Lebensabschnitt gespiegelt werden, aber bei einer genaueren Inaugenscheinnahme erkennt man, dass die eigentlichen Ungleichheiten auch in den vermeintlich einheitlichen Gruppen stark variieren.

Vor diesem Hintergrund schauen wir uns einmal Aussagen an, mit denen das Thema Frauen und die Folgen der Corona-Krise beschrieben werden: »Wir erleben eine entsetzliche Retraditionalisierung. Die Aufgabenverteilung zwischen Männern und Frauen ist wie in alten Zeiten: eine Rolle zurück. Sie ist entsetzlich – sie entsetzt uns –, weil Frauen heute ganz andere Vorstellungen von ihrem Leben haben als früher.«

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Ein Update zur Belegung der Intensivstationen in der zweiten Corona-Welle

»Die Zahl der Corona-Patienten auf deutschen Intensivstationen hat erstmals die Schwelle von 4.000 überschritten. Am Freitag meldete die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) 4011 Menschen in intensivmedizinischer Behandlung«, so diese Meldung: Höchstwert erreicht: Mehr als 4000 Corona-Patienten auf Intensivstationen. 60 Prozent der Patienten werden invasiv beatmet. »Nach dem raschen Anstieg der Infektionszahlen unter anderem im Oktober war erwartet worden, dass auch die Zahl der Schwerkranken und Toten deutlich steigt. Trotz eines seit Anfang November geltenden Teil-Lockdown stagniert das Infektionsgeschehen seit mehreren Wochen auf weitgehend hohem Niveau.«

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Frei oder abhängig (oder beides gleichzeitig)? Crowdworker zwischen Selbstständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu geurteilt

»Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Croudsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.«

So beginnt eine Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die unter der trockenen Überschrift Arbeitnehmereigenschaft von „Crowdworkern“ veröffentlicht wurde. Es geht um das Urteil vom 1. Dezember 2020 – 9 AZR 102/20 des BAG. Und diese Entscheidung hat durchaus Tiefen (manche würden sagen Untiefen).

Das Urteil ist mit Spannung erwartet worden. Wenige Tage vor der Verkündigung des Urteils hat beispielsweise Anja Mengel in ihrem Beitrag Wie frei sind Crowd­worker? geschrieben: »Die Digitalisierung hat eine Reihe neuer Jobs geschaffen: Menschen fahren Taxi, kontrollieren Supermarktregale oder sammeln E-Roller ein, die Aufträge kommen per App. Die dort tätigen Menschen werden als Crowdworker bezeichnet und gelten bisher in der Regel als Selbstständige. Am 1. Dezember wird das Bundesarbeitsgericht für einen dieser Fälle klären, welchen arbeitsrechtlichen Status Menschen haben, die für derartige Plattformen tätig sind … In dem Fall klagt der Auftragnehmer gegen den Plattformbetreiber darauf, den Status als Arbeitnehmer zu haben und damit auch Ansprüche auf Mindestlohn, Urlaub und Krankenversicherung. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht München (Urt. v. 04.12.2019, Az. 8 Sa 146/19) haben die Klage abgewiesen.«

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Ist die große Leerstelle der AfD bei der Rentenfrage jetzt mit Antworten beseitigt worden? Und ist der national-soziale Rententiger als Bettvorleger gelandet?

Nach mittlerweile mehrjähriger Verzögerung hat die AfD ihren Parteitag zur Positionierung in der Sozialpolitik nun endlich und passend zur Zeit mit der Auflage, das Thema unter Mund-Nase-Schutz verhandeln zu müssen, im nordrhein-westfälischen Kalkar abgehalten. Mehrmals war der verschoben worden – Björn Höcke hatte einen Sonderparteitag zur Sozialpolitik bereits vor zwei Jahren auf dem Bundesparteitag in Augsburg beantragt und zugestanden bekommen. Der Bedarf war und ist mehr als offensichtlich, denn gerade in der Rentenfrage stehen sich zwei völlig konträre Positionen gegenüber: Zum einen die vor allem aus Ostdeutschland um den mittlerweile offiziell angeblich nicht mehr existenten „Flügel“ vorangetriebene Konzeption einer national-sozialen Rentenpolitik, zum anderen die marktliberale Variante einer Abwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der irrlichternden Vorstellung einer Privatisierung der Alterssicherung, wie sie vom Parteichef Meuthen vertreten wird.

Nun könnte man es fast für eine geschickte Inszenierung halten, dass in den meisten Medien nur am Rande von den Inhalten dessen berichtet wird, was da auf diesem Bundesparteitag in Kalkar letztendlich beschlossen wurde, denn wieder einmal hat man größere Lust auf die personenbezogenen Scharmützel, die vom AfD-Vorsitzenden Meuthen mit einer sogenannten „Wutrede“ ausgelöst wurden. Jörg Meuthen hat seine Partei zur Distanzierung von Krawallmachern und Provokateuren in den eigenen Reihen aufgefordert. „Was wir mehr als alles andere brauchen, ist innerparteiliche Disziplin“, sagte er in einer Rede, für die es am Ende auch Buh-Rufe gab. Der Parteichef kritisierte unter anderem, dass manche in der AfD von „Corona-Diktatur“ sprächen, keine Distanz zur sogenannten Querdenker-Bewegung zeigten und mit dem Begriff „Ermächtigungsgesetz“ hantierten. „Entweder wir kriegen hier die Kurve, und zwar sehr entschlossen und sehr bald. Oder wir werden als Partei in keineswegs ferner Zukunft in ganz, ganz schwere See geraten und gegebenenfalls scheitern.“ Das stieß bei knapp der Hälfte der Delegierten auf Empörung. Aber anzunehmen, dass es sich um eine geplante Inszenierung handelt, um von der Inhaltsleere der sozialpolitischen Beschlüsse abzulenken, würde dann doch einen Grad von Professionalität unterstellen, den man dieser Partei nicht wirklich zuschreiben sollte. Dabei gibt es gute Gründe, von dem abzulenken, was da beschlossen wurde.

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