Wie sieht es aus an den Fließbändern der deutschen Schlachtindustrie? Von Licht und Schatten nach dem Verbot der Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie

Im vergangenen ersten Corona-Jahr war das – für einen Moment – eines der ganz großen Themen (gewesen): die Situation in den Schlachthöfen des Landes. Die oftmals mehr als skandalösen Arbeits- und Lebensbedingungen der zumeist aus Osteuropa angeheuerten Arbeitskräfte wurden im Kontext von Corona-Hotspots bei Tönnies & Co. auf die Fernsehbildschirme und und die Zeitungen gespült. Nicht, dass das bis dahin kein Thema gewesen war – schon seit Jahren wurde immer wieder (auch in diesem Blog in zahlreichen Beiträgen) über die Missstände in den deutschen Billig-Schlachthäusern berichtet. Aber eines war diesmal anders als vorher: Auch im vergangenen Jahr war die Wahrnehmung der und die Aufregung über die skandalösen Umständen, unter denen hier Tiere von Menschen geschlachtet und verarbeitet werden, ein eher punktuelles Ereignis, das dann von den neuen Säuen, die man durchs Dorf der umkämpften Aufmerksamkeitsökonomie treibt, verdrängt wurde.

Aber anders als früher hat sich diesmal die Debatte über politische Konsequenzen mit dem Abklingen der medialen Aufmerksamkeit nicht erledigt, der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nutzte die Gelegenheit, die sich rund um die Skandalisierungswelle im vergangenen Jahr ergab und brachte einen weitreichenden Regulierungsvorstoß auf den Weg, eine Art „Lex Tönnies“, dessen Kern aus einem Verbot der ebenfalls seit Jahren zunehmend kritisch bewerteten und in bestimmten Branchen und Unternehmen tatsächlich auch für Lohndumping und der Flucht aus den normalen Arbeitgeberpflichten instrumentalisierten Werkverträge besteht (zu den Tiefen und Untiefen rund um das Thema Werkverträge auch in anderen Branchen vgl. den Beitrag Eine Bilanz des Werkvertrags – Die Landbockwurst als „Werk“ von Peter Kessen, 02.02.2021).

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Die Intensivstationen werden (wieder) voller. Andauernde Überlastungsszenarien seien „nicht zielführend“ sagt der eine und der CDU-Bundesvorsitzende Laschet denkt (noch) nach

Auf Twitter gibt es eine teilweise mit sehr viel Humor gefüllte neue Kategorie: #laschetdenktnach. Falls jetzt jemand schon wissen möchte, ob und was dabei herausgekommen ist, so muss man dahingehend bremsen: Ostern ist ja noch nicht vorbei. »Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach sich dafür aus, über Ostern neue Wege im Kampf gegen die dritte Corona-Welle zu prüfen. Nach dem Aus für die geplante „Osterruhe“ müssten alle „gemeinsam über Ostern nachdenken“, wo weitere Schutzmechanismen eingeführt werden könnten … Es gebe aber noch nicht die Lösung. Laschet sagte, es müsse jetzt gut überlegt werden, was wirkungsvoll sei«, so diese Meldung Manche handeln, Laschet will nachdenken, die am 1. April 2021 veröffentlicht worden ist. Theoretisch kann man also auf ein gedankliches Auferstehungswunder noch hoffen. Bleiben wir inzwischen bei den Fakten, wobei selbst die Gegenstand höchst umstrittener Einordnungen sind.

„Wenn jetzt keine Maßnahmen für einen bundesweiten harten Lockdown von zwei Wochen ergriffen werden, müssen wir bald wieder mit einer historischen Spitzenbelastung der Intensivstationen mit Covid-19 rechnen“, so Christian Karagiannidis, Präsident der Intensivmediziner-Gesellschaft DGIIN in einem Artikel vom 28. März 2021, der unter dieser Überschrift veröffentlicht wurde: „Erst am Anfang eines massiven Anstiegs von Intensivpatienten“. Zu dem Zeitpunkt wurden 3.334 Covid-19-Patienten intensivmedizinisch behandelt, 55 Prozent davon mussten invasiv beatmet werden. Nur wenige Tage später muss zur Kenntnis genommen werden, dass die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen die Marke von 4.000 überschritten hat.

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Die hochschulische Pflegeausbildung bricht ein. Deutscher Pflegerat und Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft schlagen Alarm und fordern ein Gegensteuern

»Es gibt bereits Hinweise darauf, dass hierzulande im vergangenen Jahr Tausende Pflegekräfte in Krankenhäusern und der Altenpflege aufgehört haben. Ich weiß aus Gespräche mit Pflegenden, dass sie nach über einem Jahr Dauerstress in der Pandemie tatsächlich körperlich und seelisch erschöpft sind. Ich höre oft: „Ich kann nicht mehr. Ich halte das bis zur Rente nicht mehr durch. Ich schaue mich nach Alternativen um.“ Viele haben das Vertrauen in die Politik verloren, dass sich die Situation grundlegend ändert. Wenn wir nicht schnell das Ruder herumreißen, riskieren wir tatsächlich einen massenhaften Ausstieg aus dem Beruf.« Das sagt Andreas Westerfellhaus. Er ist ausgebildeter Krankenpfleger und hat zunächst auf einer Intensivstation gearbeitet. Später studierte er Pädagogik für Gesundheitsberufe und wurde Lehrer in der Krankenpflegeausbildung. Von 2001 bis 2008 war er Vizepräsident und von 2009 bis 2017 Präsident des Deutschen Pflegerates. Auf Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurde er im Frühjahr 2018 zum Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung ernannt. Das Zitat findet man in diesem Interview von Tim Szent-Ivanyi: Westerfellhaus: „Pflegekräfte fühlen sich oft zu Assistenten der Ärzte degradiert“. Und er spricht neben einer notwendigen Verbesserung der Personalschlüssel, verlässlichen, familienfreundlichen Arbeitszeiten und einer „fairen“ Bezahlung auch einen anderen wichtigen Bereich an: die Qualifikation und was man damit (nicht) machen darf.

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Go East – auch mit Hilfe einer Nicht-Sozialversicherung hier. Die Erntehelfer aus dem Osten und was das mit einer Modernisierung der Betriebsräte (nicht) zu tun hat

Am 23. Februar 2021 wurde hier in dem Beitrag Bald werden sie wieder kommen sollen. Die Saisonarbeiter. Und erneut will man sie möglichst billig haben berichtet: »Die Grünen im Bundestag stemmen sich gegen Pläne von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die sozialversicherungsfreie Beschäftigung für Saisonarbeiter wie im vergangenen Jahr wieder auf 115 Tage auszuweiten. „Wir kritisieren scharf, dass die Bundesregierung erneut versucht, die Sozialversicherungen auf Kosten der systemrelevanten Arbeitskräfte in der Landwirtschaft zu umgehen“, so der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Friedrich Ostendorff, der in dieser Meldung zitiert wird: Grüne gegen beitragsfreie 115-Tage-Jobs für Saisonarbeiter. In der Zeit der Sozialversicherungsfreiheit müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Sozialbeiträge zahlen, es besteht dann aber auch kein Sozialversicherungsschutz in der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Man kann es tatsächlich so ausdrücken: „Wer 14 Stunden am Tag in Schwerstarbeit auf unseren Feldern schuftet, muss fair bezahlt werden und in Deutschland krankenversichert sein.“«

Und nun scheinen die Grünen und die vielen anderen Kritiker „Erfolg“ zu haben: Es wird keine Ausweitung der Nicht-Sozialversicherungspflicht der Arbeit der Erntehelfer auf 115 Tage geben. Sondern es werden „nur“ 102 Tage sein. Konsequent ist dann die Überschrift einer Pressemitteilung aus dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung: Bundeslandwirtschaftsministerin erreicht Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung. »Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen.« Und damit wir auch alle verstehen, dass die Ministerin Julia Klöckner das nur für uns gemacht hat, lesen wir weiter: »Die Maßnahme ist einerseits ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln.«

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Der Corona-Zuschuss in der Grundsicherung: eine einmalige Angelegenheit. Zu gering und sogar verfassungswidrig? Das meint ein Sozialgericht. Aber man muss genauer hinschauen

Am 5. März 2021 hat der Bundesrat dem Sozialschutz-Paket III zugestimmt, das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten. »Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen stellt sicher, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Daher werden die im SGB II, SGB XII, BVG und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) getroffenen Sonderregelungen bis zum 31.12.2021 verlängert«, kann man diesem Bericht entnehmen: Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung erneut verlängert. Im Einzelnen betrifft das die befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen, sofern das nicht „erheblich“ ist, sowie eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen. Das gilt auch für die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag. Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland sollen weiterhin nach dem SodEG finanziell unterstützt werden, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet sind, längstens bis zum 31.12.2021. Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz wird geregelt, dass ein Unterschreiten des mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 EUR auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat. Der Bund stellt im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ flankierend zum Sozialschutzpaket III eine weitere Milliarde Euro für Kulturschaffende bereit.

Und dann gibt es noch einen Einmalbetrag für Menschen, die sich in der Grundsicherung befinden:

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