Im vergangenen ersten Corona-Jahr war das – für einen Moment – eines der ganz großen Themen (gewesen): die Situation in den Schlachthöfen des Landes. Die oftmals mehr als skandalösen Arbeits- und Lebensbedingungen der zumeist aus Osteuropa angeheuerten Arbeitskräfte wurden im Kontext von Corona-Hotspots bei Tönnies & Co. auf die Fernsehbildschirme und und die Zeitungen gespült. Nicht, dass das bis dahin kein Thema gewesen war – schon seit Jahren wurde immer wieder (auch in diesem Blog in zahlreichen Beiträgen) über die Missstände in den deutschen Billig-Schlachthäusern berichtet. Aber eines war diesmal anders als vorher: Auch im vergangenen Jahr war die Wahrnehmung der und die Aufregung über die skandalösen Umständen, unter denen hier Tiere von Menschen geschlachtet und verarbeitet werden, ein eher punktuelles Ereignis, das dann von den neuen Säuen, die man durchs Dorf der umkämpften Aufmerksamkeitsökonomie treibt, verdrängt wurde.

Aber anders als früher hat sich diesmal die Debatte über politische Konsequenzen mit dem Abklingen der medialen Aufmerksamkeit nicht erledigt, der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nutzte die Gelegenheit, die sich rund um die Skandalisierungswelle im vergangenen Jahr ergab und brachte einen weitreichenden Regulierungsvorstoß auf den Weg, eine Art „Lex Tönnies“, dessen Kern aus einem Verbot der ebenfalls seit Jahren zunehmend kritisch bewerteten und in bestimmten Branchen und Unternehmen tatsächlich auch für Lohndumping und der Flucht aus den normalen Arbeitgeberpflichten instrumentalisierten Werkverträge besteht (zu den Tiefen und Untiefen rund um das Thema Werkverträge auch in anderen Branchen vgl. den Beitrag Eine Bilanz des Werkvertrags – Die Landbockwurst als „Werk“ von Peter Kessen, 02.02.2021).