Wenn „im Einzelfall für jedermann offenkundig sei, dass Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt sind“, dann gibt es auch keinen vereinfachten Zugang in das Hartz IV-System. Aber was ist offenkundig?

Man kann nicht sagen, dass die Politik im vergangenen Jahr langsam reagiert hat auf die Hilfebedarfe im Gefolge der ersten Corona-Welle. Neben anderen Maßnahmen wurde noch im März 2020 das „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS- CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“ auf den Weg gebracht. Eine wichtige Komponente darin war ein zeitlich befristeter vereinfachter Zugang in das Grundsicherungssystem. Vor allem die als erheblich risikobelastet erkannten Kleinunternehmer und Solo- Selbständige sollten schneller und mit abgesenkten Zugangshürden versehen auf Hartz IV-Leistungen zugreifen können. Dieser Personenkreis verfügt in aller Regel über begrenzte finanzielle Rücklagen und hat auch keinen Zugang zu anderen Absicherungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. Um diesen Menschen helfen zu können, hat man temporäre Ausnahmeregelungen in das Sozialschutz-Paket I eingebaut:

➞ Die Angemessenheit der Aufwendungen für Kosten der Unterkunft wurde befristet außer Kraft gesetzt und generell unterstellt. Deshalb werden für die Dauer von sechs Monaten pauschal für alle Neuantragsteller deren Unterkunftskosten als angemessen anerkannt und es muss auch keine weitere Prüfung erfolgen, ob dem so ist.
➞ Für alle Anträge auf SGB II-Leistungen, die in dem genannten Zeitraum gestellt werden, soll für einen Zeitraum von 6 Monaten ab der Antragstellung keine Vermögensprüfung stattfinden.

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Mehr als 300.000 verlorene Lebensjahre durch Covid-19? Zehn Jahre hätte jeder Verstorbene noch zu leben gehabt, den Großteil der Krankheitslast tragen Männer, so eine neue Studie

»Wissenschaftler des Robert-Koch-Instituts (RKI) haben errechnet, dass Covid-19 im Jahr 2020 in Deutschland insgesamt 305.641 Lebensjahre gekostet hat – 60 Prozent davon entfielen auf Männer, 40 Prozent auf Frauen«, so Werner Bartens in seinem Artikel 305.641 verlorene Lebensjahre durch Covid-19. »Diese statistischen Werte gewinnen zusätzliche Wucht mit Angabe der Jahre, die den an einer Infektion mit Sars-CoV-2 Gestorbenen vermutlich geblieben wären, hätten sie die Erkrankung nicht bekommen: Demnach beläuft sich der Verlust an Lebenszeit durch Covid-19 im Durchschnitt auf 9,6 Jahre – bei Frauen sind es im Mittel 8,1 Jahre, bei Männern sogar 11 Jahre.« Bartens stellt seinem Bericht über die Ergebnisse einer neuen Studie diesen Hinweis voran: »Das Gesamtergebnis entzieht sich weitgehend der menschlichen Vorstellungskraft, zudem stecken Leid und Tod und Tausende Einzelschicksale dahinter.«

Wie kommt man auf solche Zahlen? Zur Methodik schreiben die Wissenschaftler: »Auf Basis laborbestätigter SARS-CoV-2-Meldefälle im Jahr 2020 (Datenstand 18. Januar 2021) werden durch Tod verlorene Lebensjahre („years of life lost“, YLL) und durch gesundheitliche Einschränkungen verlorene Lebensjahre („years lived with disability“, YLD) zur Krankheitslast insgesamt („disability-adjusted life years“, DALY) aufsummiert. Die Methodik ist angelehnt an die „Global Burden of Disease“-Studie. Bestehende Vorerkrankungen werden bei der Berechnung der YLL nicht berücksichtigt. Die angelegte Restlebenserwartung berücksichtigt aber ein mittleres altersspezifisches Niveau an Morbidität.«

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Vielleicht gut gemeint, aber … Die (nicht nur) coronabedingte Krise der Berufsausbildung und das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Es ist ja nicht so, dass nicht frühzeitig gewarnt wurde. Dass die Corona-Krise, die gerade in dem für das Ausbildungsjahr so wichtigen Frühjahr 2020 als erste Welle über uns gekommen ist, negative Folgen für die berufliche Ausbildung haben wird, lag auf der Hand und wurde auch thematisiert. »Die schon lange vor der Corona-Krise erkennbaren Strukturprobleme des an sich so erfolgreichen (dualen) Berufsausbildungssystems haben sich vor der Krise weiter verstärkt und das in einer Schieflage befindliche System wird durch die Auswirkungen der aktuell laufenden Corona-Krise noch weiter unter Druck gesetzt«, so dieser Beitrag hier bereits vom 16. April 2020: Die (in Sonntagsreden und anderen Ländern) vielgepriesene deutsche Berufsausbildung: Nach der Corona-Krise so richtig in Schieflage? Darin dieser Hinweis: „Vergesst die Auszubildenden nicht!“, warnt das Wissenschaftszentrum Berlin (WZB). Das gelte auch für diejenigen, die derzeit eine Ausbildung suchen und „mit der Unsicherheit leben müssen, wann und wie Tests und Vorstellungsgespräche stattfinden und ob der gefundene Ausbildungsbetrieb überhaupt die Coronakrise überlebt – insbesondere, wenn es sich um einen kleinen Selbstständigen handelt“, so die WZB-Direktorin für Arbeitsmarkt und Ausbildung, Heike Solga.

Mittlerweile wissen wir, welche Schneisen die Corona-Krise in das System der Berufsausbildung geschlagen hat. Im vergangenen Jahr fiel die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um 57.600 bzw. 11,0% niedriger aus als ein Jahr zuvor (2019: 525.000). Mit nunmehr 467.500 lag sie in Deutschland erstmals unter 500.000.

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Für die einen zu wenig, für die anderen zu viel: Die neuen und erweiterten Untergrenzen für das Pflegepersonal in den Krankenhäusern im Jahr 2021

„Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich.“ Das schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf einer Seite, die den Titel Pflegepersonaluntergrenzen trägt. Der Aussage werden erst einmal alle sicher zustimmen können, wobei wie immer der Teufel im Detail sein Unwesen treibt. Wann ist denn die Personalausstattung in der Pflege eine „gute“? Wenn die Pflegekräfte entspannt arbeiten können? Oder wenn sie im Durchschnitt eine gute Arbeit abliefern könnten? Oder wenn es mindestens eine Mindestbesetzung gibt? Auf den letzteren Ansatz deutet die Überschrift mit den Untergrenzen hin, denn das ist offensichtlich etwas anderes als eine Pflegepersonaloptimalgrenze oder gar eine ideale Ausstattung mit Personal. Nicht ohne Grund erinnert eine Pflegepersonaluntergrenze an den Mindestlohn als Lohnuntergrenze oder an das Existenzminimum, dessen Sicherstellung durch eine Grundsicherung garantiert werden soll.

Eine Unterbesetzung von pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patientinnen und Patienten haben. Darum wurden bestimmte Krankenhausbereiche als „pflegesensitive Bereiche“ festgelegt, in denen Pflegepersonaluntergrenzen gelten, erläutert uns das Ministerium. Um welche Bereiche handelt es sich und wie sehen diese Untergrenzen konkret aus?

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Im Januar 2021 soll es fast 20 Prozent mehr Kurzarbeiter gegeben haben. Vor allem in Branchen, in denen ein Mindestkurzarbeitergeld sinnvoll (gewesen) wäre

Im Frühjahr 2020 haben wir eine bis dato nie gekannte Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes zur Kenntnis nehmen müssen – so waren im April 6 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Durch die Öffnung und das Wiederhochfahren der Wirtschaft, vor allem der Industrie, ist dann die Zahl der Betriebe mit Kurzarbeit und die der Kurzarbeiter kontinuierlich zurückgegangen:

Die Daten über die tatsächliche Inanspruchnahme dieses so bedeutsamen arbeitsmarktpolitischen Instruments liegen erst mit mehrmonatiger Verspätung vor, so dass man am aktuellen Rand der Zeitreihe nur auf die Anzeigen von Unternehmen die Kurzarbeit und die davon voraussichtlich betroffenen Arbeitnehmer und/oder Schätzungen wie die vom ifo Institut zurückgreifen kann.

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