Der gesetzliche Mindestlohn wird in die Mangel genommen – jetzt gibt es sogar angeblich eine „Ohrfeige“ für die Bundesregierung. Zur Kritik des „Normenkontrollrats“ an dem Gesetzentwurf zum Mindestlohn

Er war schon immer ein Aufregerthema und heftig umstritten, nun aber wird es – zumindest semantisch – richtig gewalttätig rund um den geplanten gesetzlichen Mindestlohn: „Eine Ohrfeige für die Bundesregierung„, so ist ein Artikel in der FAZ überschrieben. Es wird darüber berichtet, dass der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Normenkontrollrat – ein zehnköpfiges Expertengremium, das 2006 von der damaligen großen Koalition eingesetzt wurde, um „für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ zu sorgen – den Gesetzentwurf zum Mindestlohn geprüft hat. Das Urteil des Gremiums fällt angeblich vernichtend aus: Die Kosten und Folgen seien mangelhaft kalkuliert. Um welche Kritikpunkte geht es genau und wie sind diese zu bewerten?

Es sind vor allem drei Kritikpunkte, die seitens des Normenkontrollrats vorgetragen werden, folgt man der Berichterstattung von Dietrich Creutzburg und Heike Göbel:

1.) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nur auf Bürokratiekosten im engen Sinne ein, die „für die Wirtschaft nur in geringem Maße“ anfallen würde. Der Normenkontrollrat weist darauf hin, dass der geplante Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde die Unternehmen nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in der Anfangsphase mit etwa 16 Milliarden Euro belasten dürfte.

2.) Das Gremium kritisiert außerdem die unvollständige bzw. schlichtweg fehlende Kalkulation und Offenlegung der mit der Einführung des Mindestlohns anfallenden Kontrollkosten. Der Normenkontrollrat moniert, »dass die Regierung den Verwaltungsaufwand durch die geplanten Mindestlohn-Kontrollen nicht beziffert habe, sondern nur allgemein auf „höhere Personal- und Sachkosten“ bei der Zollverwaltung hinweist. Das zuständige Ressort – das Finanzministerium – sei aber verpflichtet, den damit einhergehenden Erfüllungsaufwand darzustellen.«

3.) Schlussendlich bemängelt der Rat eine „unvollständige“ Darstellung möglicher Alternativen zum vorliegenden Mindestlohngesetz. »So hätte die Bundesregierung zumindest erläutern müssen, warum das Anfangsniveau des Mindestlohns mit 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 gesetzlich festgelegt werden solle.« Der Rat vermisst den Hinweis auf die aus ihrer Sicht „relevante Alternative“, einen (zunächst geringeren) Mindestlohn auf Vorschlag einer unabhängigen Kommission festzulegen.

Zur Bewertung der drei Kritikpunkte:

Hinsichtlich der im Punkt 3.) genannten darzustellenden „relevanten Alternative“: Das ist grundsätzlich richtig ist und praktisch selbst von einigen Mindestlohnbefürwortern im Vorfeld der Debatte, die nun zu dem vorliegenden Gesetzentwurf geführt hat, ausdrücklich gefordert worden – vor allem von denjenigen, die der Bundesregierung ein Vorgehen nach dem Modell der in Großbritannien agierenden „Low Pay Commission“ empfohlen haben. Allerdings erscheint doch die Art und Weise der Präsentation dieser Alternative seitens des Normenkontrollrats selbst mehr als einseitig, denn offensichtlich kann sich der Rat nur einen „zunächst geringeren“ Mindestlohn vorstellen – was jetzt irgendwie halbiert rüberkommt, denn möglicherweise wäre eine unabhängige Kommission ja auch zu einem anderen Ergebnis gekommen, was das Anfangsniveau angeht.

Zu 1.) lässt sich sagen, dass – wenn die Berichterstattung über die bislang öffentlich nicht zugängliche, aber der FAZ vorliegenden sechsseitigen Stellungnahme des Normenkontrollrats zum Mindestlohn-Gesetzentwurf die Position des Gremiums richtig wiedergibt – hier unterschiedliche Kosten vermengt werden. Zum einen ist von „Bürokratiekosten“ die Rede, die man – soweit vorhanden – auch für die Wirtschaft ausweisen müsste, zum anderen aber werden DIW-Zahlen zitiert, nach denen der Mindestlohn die Unternehmen »in der Anfangsphase mit etwa 16 Milliarden Euro belasten dürfte«. Das nun sind aber die Kosten durch die Lohnerhöhung, die da kalkuliert werden und auch nur – ohne das hier vertiefen zu wollen – die Bruttokosten, denen u.a. an anderer Stelle entsprechende Einsparungen gegenüberstehen können (vgl. hierzu den Blog-Beitrag „Immer diese Studien. Eine sagt angeblich, der Mindestlohn verfehlt sein Ziel. Wirklich?„).

Relevant sind die Hinweise beim Punkt 2.), denn hier wird tatsächlich eine offensichtliche Leerstelle im bislang vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung adressiert – die unvollständige bzw. schlichtweg fehlende Kalkulation und Offenlegung der mit der Einführung des Mindestlohns anfallenden Kontrollkosten. Dies muss auch vor dem Hintergrund einer bereits seit längerem vorgetragenen Kritik an der fehlenden Konkretisierung des zusätzlich erforderlichen Personalbedarfs für die Kontrolle des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns gesehen und bewertet werden. Vgl. hierzu stellvertretend den Anfang April veröffentlichten Artikel „Opposition fordert mehr Fahnder“ von Karl Doemens: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll soll die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns überprüfen. Doch dort sind schon gegenwärtig bis zu 500 der 6.700 Planstellen nicht besetzt. Also eine bestehende Unterbesetzung für die gegebenen Aufgaben, die nun ja noch angereichert werden um ein richtig großes Paragrafenwerk. Da ist es schon mehr als vorsätzlich, wenn man zu dem damit verbundenen Mehrbedarf an Personal im Gesetzentwurf außer heißer Luft – es wird einen „höheren Bedarf“ geben – nichts genaueres finden kann.
In dem Artikel von Doemens wird auch das mögliche Spektrum des mit der Mindestlohn-Kontrolle verbundenen personellen Mehrbedarfs skizziert:

»Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hatte 2.000 bis 2.500 weitere Stellen gefordert. Die IG Bau hält 3.500 zusätzliche Kontrolleure für nötig. Linken-Parteichefin Katja Kipping fordert gar 5.000 neue Stellen.«

Dazu kommen dann natürlich noch Sachkosten usw. Das muss man schon a) überhaupt und b) genauer ausweisen. An dieser Stelle ist der Kritik des Normenkontrollrats uneingeschränkt zuzustimmen.

Die Schwarzarbeit und der Zoll sowie der Missbrauch mit dem Teil-Missbrauch. Notizen aus den Schmuddelecken des Arbeitsmarktes

Haben Zollverwaltung, Schwarzarbeit und Ein-Mann-Unternehmen aus Rumänien oder Bulgarien etwas gemeinsam? Ja, denn sie treffen sich in der Welt der Kontrollen. Wenn denn kontrolliert wird.
Der Zoll stand früher an den Grenzen unseres Landes. Doch die Grenzzäune innerhalb Europas sind gefallen und nunmehr haben viele Zollbeamten andere Aufgaben bekommen, die sich nach innen richten. Darunter die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Innerhalb der Zollverwaltung gibt es dazu die Organisationseinheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit„. Und die hat – folgt man ihrer Selbstdarstellung – sehr wichtige Aufgaben:

»Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat viele Facetten: Es gibt den Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung anmeldet, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den Ausländer, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den Arbeitsverleiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht, die Arbeitslose, die Bezüge bezieht und nebenbei arbeitet und vieles andere mehr. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft und trägt zur Ausbeutung illegal Beschäftigter bei. Dagegen ist der Zoll tagtäglich mit bundesweit rund 6.700 Beschäftigten im Einsatz.«

Die neuen Ergebnisse dieser Arbeit aus dem vergangenen Jahr hören sich beeindruckend an: Die rund 6.700 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (bei einem Gesamtpersonalbestand der Zollverwaltung von 34.027 im vergangenen Jahr) ermittelten 2013 in 135.000 Verfahren wegen Schwarzarbeit. Sie deckten dabei einen Schaden von insgesamt über 777 Millionen Euro auf, so das Bundesfinanzministerium in einer Mitteilung.

Dietmar Seher berichtet in seinem Artikel „Schwarzarbeit richtete 777-Millionen-Euro-Schaden an„:
»Fahnder des Zolls haben im vergangenen Jahr zahlreiche Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt. Vor allem die angeblichen Ein-Mann-Betriebe, die Einwanderer aus Osteuropa anmelden, kosten dem Staat viel Geld.«

In dem Artikel wird Jörg Hellwig von der Dortmunder Finanzkontrolle zitiert, der vor einem neuen erkennbaren Trend berichtet:

»Immer weniger ist es der Hartz-IV-Bezieher, der nebenher arbeitet. Dafür mischen grenzüberschreitend operierende Banden mit. Sie schleusen Arbeitskräfte aus Osteuropa ein, die keinen Arbeitsvertrag erhalten, sondern als Ein-Mann-Unternehmen bei Großprojekten arbeiten und sich vorher als selbstständiger Gewerbebetrieb anmelden müssen. So entgehen dem Staat Abgaben. Den Trend gebe es im ganzen Ruhrgebiet.«

Aber nicht nur dort, sondern auch in anderen Regionen unseres Landes. Der „krasseste“ Fall aus der Welt der „Ein-Mann-Unternehmen“, über den die Dortmunder berichten können: »2013 ließ das Hauptzollamt nach zwei Jahren Ermittlungen eine Gerüstbaufirma auffliegen, die auf diese Weise bis zu 150 Mann je Baustelle beschäftigte. Am Ende standen 25 Millionen Euro Schaden beim Staat, 70 Durchsuchungen und sieben Haftbefehle.«

Quelle: Die Zollverwaltung: Jahresstatistik 2013, Berlin, März 2014, S. 18

Ein Blick auf die Tabelle aus der Jahresstatistik 2013 der Zollverwaltung verdeutlicht den bundesweiten Umfang und Ergebnisse der letzten drei Jahre im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung.

Mit Blick auf den erwähnten „Trend, was die Billigst-Arbeitskräfte aus Osteuropa betrifft, ist die dann die folgende Meldung interessant: Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich zu Wort gemeldet. Er nimmt bei der Begrenzung von Sozialmissbrauch durch Zuwanderer die Verantwortlichen in Deutschland ins Visier. „Wenn wir den Missbrauch einschränken wollen, dürfen wir den Blick nicht nur auf die Zuwanderer selbst richten“, so wird er zitiert. Und weiter: „Wir müssen uns auch genau die Leute und Strukturen anschauen, die aus eigenen, niederen Interessen Zuwanderer hierher holen und sie ausbeuten.“

»Es könne nicht sein, dass Menschen, die kein Wort Deutsch sprächen, mit perfekt ausgefüllten Anträgen auf dem Amt erschienen und Kindergeld oder gar einen Gewerbeschein beantragten. „Da geht es um gezieltes Anlocken von Zuwanderern zur Ausbeutung ihrer Arbeitskraft hier in Deutschland. Auch da müssen wir klar gegen vorgehen.“«

Das sind seitens der Regierung neue Töne in der Debatte über den „Missbrauch“ und vielleicht hat er sich vor seiner eigenen Verve erschrocken, denn sogleich relativiert er das, denn das Problem sei  auf sechs bis sieben Städte in Deutschland begrenzt. Es ist sicher so, dass es in einigen Großstädten eine massive Konzentration der Problematik gibt – darüber wurde bereits vor längerem berichtet, vgl. nur als Beispiel den lesenswerten Artikel über Frankfurt von Katharina Iskandar aus dem Jahr 2012: „Alles was kommt„: Die Bulgaren »werden angelockt von großen Versprechungen und werden doch nur ausgebeutet, auf dem Bau oder bei der Miete. Viele tausend Scheinselbständige soll es allein in Frankfurt geben, der Hauptstadt der „Bulgarenindustrie“.«

Um so gespannter dürfen wir angesichts dieser Ankündigung sein: »Der Innenminister und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wollen in dieser Woche einen Plan zur Bekämpfung des Sozialmissbrauchs durch EU-Zuwanderer vorstellen.«

Gespannt muss man deshalb sein, weil sich hier die gleiche Problematik stellt wie bei der immer noch offenen Frage, wie es weitergehen soll bei der Frage des Hartz IV-Anspruchs von Zuwanderern aus EU-Staaten. Über allem schwebt das Prinzip der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU, eines der Grundrechte der Gemeinschaft. Und dieNiederlassung als Selbständige war schon vor dem Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit eine der formal legalen Möglichkeiten der Einwanderung zur Arbeitsaufnahme. Der im Titel dieses Beitrags genannte „Teil-Missbrauch“ bezieht sich darauf, dass das grundsätzlich legal ist, die selbständige Tätigkeit. Missbräuchlich wird es erst dann, wenn es sich um Scheinselbständigkeit handelt. Womit wir wieder bei der Zollverwaltung angekommen wären und deren Kampf gegen die realen Ausprägungen des Missbrauchs der Scheinselbständigkeit.

Apropos Zollverwaltung: Schon gegenwärtig hört man immer wieder Klagen aus den Reihen derjenigen, die an der Front der Missbrauchsbekämpfung ihren Mann und ihre Frau stehen, dass es zu wenig Personal gibt. Hier nun gibt es eine weitere Verbindungslinie zu einem höchst aktuellen Thema, der anstehenden Einführung eines Mindestlohngesetzes, denn man kann es drehen und wenden wie man will, die Einhaltung eines gesetzlichen Mindestlohnes muss kontrolliert werden. In dem diese Tage veröffentlichten Referentenentwurf eines Mindestlohngesetzes (MiLoG) gibt es im dritten Abschnitt einen § 14 zu der Frage der Kontrolle mit dem schönen Inhalt:
»Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.« Und im hinteren Teil des Entwurfs findet man die folgende „Erläuterung“ zum den §§ 14-16 des Gesetzentwurfs: »Für die Kontrolle und Durchsetzung des allgemeinen Mindestlohns werden weitestgehend die entsprechenden Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes übertragen. Diese haben sich bei der Kontrolle und Durchsetzung von Branchenmindestlöhnen bewährt« (S. 40 des Entwurfs vom 18.03.2014).

Es wird jetzt aber viele sicher nicht überraschen, dass der Gesetzentwurf leider nichts darüber aussagt, wer das genau machen soll. Also die, die schon da sind in der Zollverwaltung? Dann müssten ja einige bisher unnütze (oder gar keine) Dinge gemacht haben, auf die man nun verzichten kann, um die dadurch freiwerdenden Ressourcen auf das neue Aufgabenfeld zu verteilen. Wenn das aber nicht der Fall ist und man nicht gleichzeitig das Personal ausweitet, dann muss die neue, zusätzliche Arbeit auf Kosten der anderen Arbeit gehen. Logisch.
Dietmar Seher spricht in seinem Artikel diesen Aspekt an:

»Während IG-Bau-Chef Robert Feiger 10.000 neue Fahnder fordert, sieht Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eher die Notwendigkeit interner Umbauten beim Zoll.«

Die Forderung nach 10.000 neue Fahnder erscheint von außen betrachtet eher wie die Umsetzung des Mottos „Steigen wir mal hoch ein“. Aber wenn auf der anderen Seite ein Minister die „Notwendigkeit interner Umbauten“ als Antwort auf Personalbedarf sieht, dann sollte einen das mehr als skeptisch stimmen. Denn es handelt sich hier ja wirklich um neue, zusätzliche Aufgaben, die mit dem gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen geschaffen werden und die müssen angesichts der erwartbaren Umgehungsversuche eines Teils der Unternehmen kontrolliert werden und das gerade am Anfang eigentlich mit abschreckender Wirkung. So weit die Theorie.