Die Flüchtlinge und der Arbeitsmarkt: Ein steiniger Weg mit einer ganz großen Hürde neben vielen anderen. Und wieder auch mehr oder weniger abseitige Gedankenspiele

In den vergangenen Wochen musste man zuweilen den Eindruck bekommen, die deutsche Wirtschaft steht bereits Schlange, um die Flüchtlinge, die zu uns kommen, in Lohn und Brot zu bringen. „Die meisten Flüchtlinge sind jung, gut ausgebildet und hoch motiviert. Genau solche Leute suchen wir“. Mit diesen Worten wird beispielsweise Dieter Zetsche zitiert in dem Artikel Daimler-Boss lässt in Flüchtlingszentren nach Arbeitskräften suchen. Obgleich die Headline etwas vorgriffig ist, denn er lässt das nicht tun, sondern er könnte es sich vorstellen, das zu tun: „Ich könnte mir vorstellen, dass wir in den Aufnahmezentren die Flüchtlinge über Möglichkeiten und Voraussetzungen informieren, in Deutschland oder bei Daimler Arbeit zu finden“. Und bereits vorher war der Premiumkarossenhersteller mit ganz konkreten Forderungen an die Politik aufgefallen: »Kürzlich hatte bereits Daimler-Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt in einem Zeitungsinterview angeregt, die Regeln zur Arbeitsaufnahme allgemein zu lockern und Asylbewerbern nach einem Monat zu gestatten, eine Arbeit aufzunehmen.« Der Hintergrund sind reale Restriktionen: Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten überhaupt nicht arbeiten und auch danach haben sie nur schlechte Chancen auf einen Job, wenn es „bevorrechtigte Arbeitnehmer“ gibt, was die Arbeitsagenturen über eine „Vorrangprüfung“ feststellen müssen, die für viel Arbeit sorgt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge. Erst nach 15 Monaten fallen diese Hürden weg. Vorstöße wie der aus der Konzernzentrale von Daimler könnten den Eindruck erwecken, dass man viele Flüchtlinge gleichsam direkt nach ihrer Einreise beschäftigen könnte. Dem ist aber offensichtlich nicht annähernd so.

»Andrea Nahles dämpft die Euphorie: Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen koste Zeit und Geld, sagt die Arbeitsmarktministerin. Dabei reicht ihr Zeithorizont nicht über Monate, sondern über Jahre«, berichtet das Handelsblatt in dem Artikel Integration dauert viel länger als gedacht. Die Ministerin hat vor zu viel Euphorie bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen gewarnt. Erste Auswertungen des Projekts Early Intervention der Bundesagentur für Arbeit (BA) hätten gezeigt, dass nicht einmal jeder zehnte Flüchtling direkt in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden konnte.

Zu diesem Projekt vgl. auch den IAB-Forschungsbericht von Daumann, V. et al.: Early Intervention – Modellprojekt zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Ergebnisse der qualitativen Begleitforschung, Nürnberg 2015.

Deshalb sei auch klar, dass der Flüchtlingsandrang zu einem Anstieg der Arbeitslosenzahl führen werde, so die Ministerin, um der kommenden Entwicklung schon mal vorzubeugen. Zugleich macht sie konkrete Veränderungsankündigungen, denn sie hoffe auf eine Verständigung mit den Bundesländern, »die Vorrangprüfung für eine Weile auszusetzen, ohne dabei die einheimischen Arbeitslosen aus dem Blick zu verlieren.«

Steffen Fründt, Philipp Vetter und Virginia Kirst beschäftigen sich in ihrem Artikel Die große Hürde für Flüchtlinge bei der Jobsuche mit dem Nadelöhr für viele Flüchtlinge – den notwendigen Sprachkenntnissen und warum es kaum möglich ist, ihnen schnell Deutsch beizubringen.

»“Der beste Weg der Integration ist die berufliche. Doch die scheitert sehr häufig schon allein an den Sprachkenntnissen“, sagt Sönke Fock, Geschäftsführer der Hamburger Agentur für Arbeit. Er dämpft die Erwartungen derer, die in der Flüchtlingswelle eine schnelle Lösung für den Fachkräftemangel im Land sehen. Mit Ausnahme von ein paar IT-Firmen sei gutes Deutsch die Grundvoraussetzung, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt überhaupt vermittelbar zu sein.«

Auch hier wird auf die Erfolgsquote von Early Interventions, einem Programm, mit dem die Agentur für Arbeit in mehreren deutschen Städten Menschen mit Migrationshintergrund durch Coaching und Sprachschulung in Beruf und Arbeit zu vermitteln versucht, hingewiesen:

»Seit eineinhalb Jahren läuft das Programm in Hamburg, über 2000 Kandidaten meldeten sich bislang zu der freiwilligen Maßnahme an. Davon erfolgreich in eine Arbeitsstelle vermittelt wurde bis heute keiner.«

Das schlägt sich auch schon in der offiziellen Arbeitsmarktstatistik nieder:

»Während die Zahl der deutschen Arbeitssuchenden deutlich um knapp sechs Prozent auf 3,8 Millionen Arbeitssuchende schrumpfte, wuchs sie im gleichen Zeitraum unter den Arbeitssuchenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit um neun Prozent. Ihre Anzahl beträgt nun rund eine Million Menschen. Damit sind überproportional viele Ausländer auf der Suche nach Arbeit. Ihr Anteil an der Bevölkerung liegt bei rund neun Prozent, sie stellen aber 21 Prozent der Arbeitssuchenden.«

Die vielen Flüchtlinge, die vor kurzem Deutschland erreicht haben, sind da noch gar nicht eingerechnet.

Die größte und vor allem zeitaufwendigste Barriere ist und bleibt die Sprache. » Schon ein Basiskurs Deutsch dauert 300 Stunden. Dabei werden allerdings nur Grundlagen vermittelt. Je nach Status und Herkunftsland kann es dann sehr lange dauern, bis ein Aufbaukurs mit 600 Stunden oder „Deutsch für das Berufsleben“ folgt, Wochen oder Monate, in denen das Erlernte oft gleich wieder vergessen wird. Untergebracht in isolierten Einrichtungen und umgeben von Landsleuten fehlt schlichtweg die Praxis.« Und an unsere eigenen Erfahrungen anknüpfend bringt das folgende Zitat das Grundproblem, mit dem wir konfrontiert sind, auf den Punkt:

»Wenn schon unbelastete und aufnahmefähige Jugendliche Jahre brauchen, um eine einfache Fremdsprache wie Englisch zu erlernen, wird schnell deutlich, dass die nun von Politikern propagierte schnelle Integration in den Arbeitsmarkt in vielen Fällen tatsächlich ein eher zäher und langwieriger Prozess werden wird.«

Hinzu kommt: Um 800.000 Flüchtlingen Deutsch beizubringen, fehlen schlichtweg die Lehrkräfte. Deutschlehrer sind schon jetzt auf dem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr zu finden. Und die, die bislang in diesem Feld gearbeitet haben, sind mit nur noch als skandalös zu bezeichnenden Arbeitsbedingungen konfrontiert (vgl. dazu den Blog-Beitrag 1.200 Euro im Monat = „Top-Verdienerin“? Lehrkräfte in Integrationskursen verständlicherweise auf der Flucht oder im resignativen Überlebenskampf vom 2. September 2015). „Das Fehlen qualifizierter Deutschlehrer droht zum Flaschenhals der Integration zu werden“, befürchtet Hamburgs Arbeitsagenturchef Fock. Wohl wahr.

In diesem Kontext hat sich auch der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB) zu Wort gemeldet unter der Überschrift Flüchtlinge haben absoluten Vorrang: »Die Bildungsträger unterstützen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Neue Lehrerstellen für Integrationskurse und bessere Planungssicherheit haben aber ihren Preis.« Der Vorstandsvorsitzende des BBB, Thiemo Fojkar, wird mit diesen Worten zitiert:

»„Es müssen tausende von Lehrerstellen neu besetzt werden, allein um die Integrationsklassen aufrecht zu erhalten und ausbauen zu können. Eine enorme Verantwortung, die da auf uns alle zukommt.“
Wenn die Bedingungen für Träger und deren Personal nicht verbessert werden – derzeit bekommt ein Lehrer in einem Integrationskurs zwischen 800 bis 1200 Euro Honorar – dann ist zu befürchten, dass Lehrkräfte, die dringend gebraucht werden, zunehmend in attraktivere Arbeitsfelder abwandern und zusätzliche Stellen nicht besetzt werden können.«

Das sind die Realitäten und eine Andeutung der Hindernisse, die man in der Lebenswirklichkeit vorfindet. Das hindert natürlich Theoretiker nicht daran, munter weiter mehr oder weniger gehaltvollen Gedankenspielereien in die Öffentlichkeit zu werfen. Hierzu ein Beispiel: »Derzeit dauert es zu lang, bis Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis bekommen. Die Gemeinden müssen deshalb hohe Kosten tragen. Doch schon eine einfache Maßnahme könnte zu einer Win-Win-Situation führen.« Da horcht man auf, vor allem, wenn der Artikel auch noch überschrieben wird mit Diese Idee löst ein großes Problem der Flüchtlinge. Und die kommt von Thomas Straubhaar ist Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere internationale Wirtschaftsbeziehungen, an der Universität Hamburg und Fellow der Transatlantic Academy in Washington.

»Dürften Flüchtlinge arbeiten, könnten sie selber einen Teil ihrer alltäglichen Aufenthaltskosten tragen. Bestenfalls leisten sie dann sogar über ihre Einkommenssteuern einen Beitrag in die öffentlichen Kassen. Erneut eine weitere Win-Win-Situation«, so Straubhaar. Der allerdings das Dilemma zu erkennen meint, dass dadurch Anreize gesetzt werden, dass noch mehr Flüchtlinge zu uns kommen werden. Was also ist seine Idee?

»Arbeit ja, aber volles Einkommen nein. Asylsuchende sollten rasch und unbürokratisch die Arbeitserlaubnis erhalten. Sie sollten auch genauso bezahlt werden müssen, wie es orts- und branchenüblich ist. Also keine Diskriminierung aufgrund ihres Flüchtlingsstatus. Das Gehalt sollte jedoch nicht vollständig an die Beschäftigten ausbezahlt werden. Ein nicht unwesentlicher Teil sollte an die jeweiligen Gemeinden fließen, als eigener Kostenbeitrag der Flüchtlinge an die allgemeinen kommunalen Aufwendungen für die Betreuung der Asylsuchenden.«

Der gute Mann plädiert also für eine Sondersteuer für arbeitende Flüchtlinge. Das »Recht auf Arbeit bei beschränktem Einkommen (sei) ein gangbarer Kompromiss. Er würde den Asylsuchenden die Langeweile des Wartens ersparen und eine sinnvolle Tätigkeit ermöglichen. Er bietet die Chance, dass Flüchtlinge einen Teil der durch das Asylverfahren entstehenden Kosten selber tragen könnten.« Unabhängig von der Fragwürdigkeit des ganzen Ansatzes insgesamt – der Vorschlag geht offensichtlich davon aus, dass die Aufnahmebereitschaft des Arbeitsmarktes sehr groß sein muss. Aber was, wenn nicht? Jedenfalls nicht zu halbwegs akzeptablen Bedingungen?

Im Vergleich dazu weitaus näher an der Lebensrealität ist da schon eher diese Debatte: Arbeitslose als Flüchtlingshelfer? Lob und Kritik an Kraft: Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat vorgeschlagen, Langzeitarbeitslose künftig als Flüchtlingshelfer einzusetzen. Der Bund sollte Programme für öffentlich geförderte Beschäftigte massiv ausbauen, so Kraft. Nun ist eine kontroverse Debatte losgegangen:

»Der Hauptgeschäftsführer des NRW-Städte- und Gemeindebundes, Bernd Jürgen Schneider, sprach von einer „Schnapsidee, weil Langzeitarbeitslose als Flüchtlingshelfer mehr Probleme schaffen als lösen“. Rückendeckung erfuhr Kraft dagegen von der Landesagentur für Arbeit. „Wir finden die Idee gut“, sagte Sprecher Werner Marquis dieser Zeitung. „Es gibt sehr wohl Arbeitslose mit hoher Qualifikation, die aufgrund des Alters oder wegen gesundheitlicher Probleme als Kümmerer fungieren können.“ So könnten Langzeitarbeitslose ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingsbetreuung unterstützen. Die Arbeitsagentur nennt Beispiele: Behördengänge, Einkauf, Bedienen von Geräten, Formulare, Hilfe bei der Kinderbetreuung oder die Unterstützung von Lehrern im Deutschunterricht – „ganz alltägliche Dinge eben“, sagt Marquis. Die Arbeitsagentur schätzt, dass zu Beginn landesweit „Luft“ für bis zu 300 Stellen im Haushalt ist. Dazu müssten Wohlfahrtsverbände aber als Träger einspringen. „75 Prozent der Kosten des Arbeitsentgelts der Langzeitarbeitslosen können übernommen werden“, rechnete Marquis vor.«

Kritisch dazu Matthias Knuth vom IAQ der Universität Duisburg-Essen. Er bemängelt: »Es fehle an Strukturen und Personal, um diese Leute einzuarbeiten und zu schulen. „Wie soll zum Beispiel ein Langzeitarbeitsloser einem alleinreisenden jungen Flüchtling helfen, wenn er dabei nicht angeleitet werden kann?“ Es bringe wenig, „die Probleme der Flüchtlingsbetreuung und die der Langzeitarbeitslosigkeit in einen Topf zu werfen und zu meinen, damit habe man eine Lösung“, sagte Knuth. Das werde nicht funktionieren.«

Einen Schritt vor und einen zur Seite. Eine römisch-katholische Tanzbewegung? Nein, das kirchliche Arbeitsrecht wird (etwas) bewegt

»Kirchliche Kitas, Schulen und Krankenhäuser werden größtenteils aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Kirchen bestimmen aber über die Moralvorstellungen ihrer Angestellten und verlangen deren Kirchenmitgliedschaft. Sind diese Sonderrechte noch zeitgemäß?« So lautet die Fragestellung eines längeren Beitrags von Gaby Mayr unter der Überschrift Die Sonderrechte der Amtskirchen, der vom Deutschlandradio Kultur ausgestrahlt worden ist. Ein immer wieder vorgetragenes Thema von grundsätzlicher Bedeutung, das besonders dann ins Bewusstsein gerufen wird, wenn die Amtskirche mal wieder sanktionierend tätig geworden ist (vgl. dazu aus der jüngsten Vergangenheit nur den Artikel Erzieherinnen wegen ihres Privatlebens gekündigt. Darin werden zwei unterschiedliche Fälle behandelt: Eine lesbische Erzieherin verliert ihren Job in einem Kinderhort, weil sie ihre Freundin heiratet, was auf großes Unverständnis und Kritik stößt. Einer anderen Erzieherin, die in einer Einrichtung der Diakonie arbeitet, wird gekündigt, weil sie in ihrer Freizeit Pornos dreht. In diesem Fall sei die Kündigung rechtmäßig, so das Landesarbeitsgericht in München).

Gaby Mayr beleuchtet in ihrer Reportage die gesamt Bandbreite dessen, was als „Kirchenprivilegien“ kontrovers diskutiert wird, beispielsweise dass der Staat mit seinen Finanzbehörden für die Kirchen den Kassenwart gibt (Stichwort Kirchensteuereinzug). Übrigens: Der staatliche Steuereinzug wurde in einem Konkordat von 1933 zwischen der Hitlerregierung und dem Heiligen Stuhl geregelt. Es ist der einzige internationale Vertrag der Nazi-Regierung, der nicht aufgehoben wurde.
Der Schwerpunkt des Beitrags liegt aber auf dem Sonderrecht der Kirchen hinsichtlich des Arbeitsrechts – dazu gehört auch und in diesen Tagen besonders prominent das Streikverbot der Mitarbeiter konfessionell gebundener Einrichtungen, was wir in den kommenden Tagen erleben werden, wenn die Erzieher/innen der kommunalen Kindertageseinrichtungen in einen unbefristeten Arbeitskampf ziehen werden. Ihre Kolleginnen aus den katholischen und evangelischen Einrichtungen können da nur als Zaungäste die Daumen drücken.

Hinsichtlich des eigenen Sonderarbeitsrechts der Kirchen ist viel überkommene Tradition im Spiel, die man zu Recht kritisieren kann und muss – aber auch, das macht die Sache noch schlimmer – auch viel Willkür. Hierzu ein Beispiel aus dem Beitrag von Gaby Mayr:

»Bei den beiden großen christlichen Kirchen folgen Gesetzgeber und Gerichte häufig dem, was die Kirchen selber für ihr gutes Recht halten. So gab im Oktober 2014 das Verfassungsgericht einem katholischen Krankenhaus Recht, das einen Chefarzt wegen seiner Wiederverheiratung nach der Scheidung entlassen hatte. Das falle unter das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, urteilte Karlsruhe.«

Das ist die eine Seite der Medaille. Nun könnte man an dieser Stelle argumentieren, schlimm genug, dass man für eine Angelegenheit aus dem Privatleben dermaßen und möglicherweise existenzbedrohend sanktioniert werden kann. Aber wenn dann wenigstens die Praxis des Umgangs mit dem Thema einheitlich und verlässlich wäre – also wenn die Lage so wäre, dass jeder, der sich auf eine Tätigkeit in einem konfessionell gebundenen Unternehmen einlässt, weiß, das es diese Konsequenzen haben wird. Aber dem ist in praxi gerade nicht so. Ich kenne zahlreiche Chefärzte katholischer Krankenhäuser, die in – aus katholischer Sicht – völlig „unverantwortlichen“ privaten Verhältnissen leben. Und kein Hahn kräht danach. Weil auch die katholischen Träger von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wissen genau, was das Wort Fachkräftemangel bedeutet. Und wenn sie die Positionen nicht anders besetzt bekommen, dann drücken sie auch gerne mal zwei Augen ganz dicke zu.

Aber jetzt kommt Hoffnung auf, wenn man denn den Überschriften trauen darf: Deutsche Bischöfe ändern kirchliches Arbeitsrecht oder Katholische Kirche geht auf geschiedene Mitarbeiter zu, um nur zwei Berichte zu zitieren. Was ist passiert? Hat man endlich ein Einsehen, dass 99% der Katholiken sowieso anders leben, als es die kirchliche Moral sich so vorstellt? Akzeptiert man, dass die Menschen ein Recht haben, selbst zu entscheiden, wie sie ihr Privatleben verbringen?
Die Antwort wird nicht überraschen, denn sie fällt typisch katholisch aus: Ein bisschen schon und man weiß um diese an sich verwerflichen Dinge, aber man will es auch nicht übertreiben mit dem Entgegenkommen. Signale der Ermunterung und Hoffnung, dass es vorangeht, aussenden und die Zügel in der Hand zu halten hoffend, so kann man das vielleicht beschrieben.

Schauen wir uns den Sachverhalt an, um den es geht:

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen – das hört sich doch erst einmal vielversprechend an. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) klärt uns auf vgl. dazu den Beitrag Deutsche Bischöfe ändern kirchliches Arbeitsrecht): »Reformen gibt es insbesondere im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen und Angestellten, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Außerdem sollen die Gewerkschaften – als Reaktion auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2012 – mehr Mitsprache bei der Aushandlung der Arbeitsbedingungen erhalten.«

Wie immer im Leben muss man ins Kleingedruckte schauen: Beschlossen wurde eine Änderung der sogenannten „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ (Grundordnung – GrO). Da stehen jetzt die Neuerungen drin. Aber: Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken appellierte an die 27 Oberhirten, ein einheitliches kirchliches Arbeitsrecht in Deutschland zu erhalten. Sicher ist das nicht. Denn vergangene Woche hatten nur «mehr als zwei Drittel» der Diözesanbischöfe für die Reform gestimmt. Sollte der ein oder andere Bischof die neue Grundordnung nicht in Kraft setzen, gilt in seinem Bistum die alte Rechtslage.

Scheidung und erneute standesamtliche Heirat soll in katholischen Krankenhäusern, Kindergärten oder Schulen in Deutschland nur noch in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund sein. So kann man es jetzt lesen. Aber man muss schon genauer hinschauen, beispielsweise in die Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz: »Die erneute standesamtliche Heirat nach einer zivilen Scheidung ist zukünftig grundsätzlich dann als schwerwiegender Loyalitätsverstoß zu werten, wenn dieses Verhalten nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen. Dasselbe gilt für das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.«
Man muss das mal eine Zeit lang auf sich wirken lassen – ein „erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft“. Klarheit sieht anders aus. Nicht Fisch, nicht Fleisch.

Angekündigt werden auch Verbesserungen im kollektiven Arbeitsrecht – und da geht es vor allem um die (Nicht-)Rolle der Gewerkschaften. Hierzu erfahren wir:

Öffnungen gibt es auch mit Blick auf die Beteiligung der Gewerkschaften, die bei der Gestaltung der kirchlichen Arbeitsbedingungen mit am Tisch sitzen wollen. In Zukunft sollen sie – je nach gewerkschaftlichem Organisationsgrad der kirchlichen Angestellten – in den arbeitsrechtlichen Kommissionen von Kirche und Caritas repräsentiert sein. Zugleich heißt es aber in der neuen Grundordnung, dass «kirchliche Dienstgeber keine Tarifverträge mit Gewerkschaften abschließen. Streik und Aussperrung scheiden ebenfalls aus.»

Fortschritt sieht anders aus. Bewegung ja, aber eben eher tänzerische Pirouetten.
Aber man kann es auch gelassen sehen. Spätestens, wenn der „doppelte Fachkräftemangel“ die konfessionell gebundenen Einrichtungen immer stärker erreicht, wird es weitere Bewegungen geben müssen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Am Rande ihrer Kapazitäten und immer mehr Menschen mit Pflegebedarf. Auf der Straße. Und in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

In unserer durchökonomisierten Welt würde ein Unternehmen, das davon berichten kann, dass ein Betriebsteil eine Kapazitätsauslastung von 200% irgendwie geregelt bekommen hat, sicher einen Effizienzpreis gewinnen. Mit einem hübschen Fotoshooting dazu. Aber hier reden wir nicht über die glamouröse Welt der High-Tech-Industrie oder hipper Start-Up-Unternehmen, sondern über die Kältehilfe als Teil der Wohnungslosenhilfe in Berlin. Denn die muss solche eben nur scheinbaren Erfolgsmeldungen verkünden, die in Wahrheit natürlich offen legen, dass die Hilfseinrichtungen nicht nur am Rande, sondern oftmals weit über der eigentlichen Kapazitätsgrenze arbeiten – müssen. »Trotz bereits erhöhter Platzkapazitäten seien die Einrichtungen fast durchgängig überbelegt gewesen. Pro Nacht standen 532 Schlafplätze bereit, Mitte Februar gab es einen Spitzenwert mit 699 Übernachtungsgästen. Allein die Notübernachtung der Berliner Stadtmission in der Lehrter Straße hatte fast täglich eine 200-prozentige Auslastung«, kann man dem Artikel Kältehilfe am Rande ihrer Kapazitäten von Annette Kögel entnehmen. Die Notübernachtungen der Berliner Kältehilfe berichten trotz des an sich milden Winters von einem beispiellosen Ansturm Wohnungsloser und warnen vor einer systematischen Überforderung des vorhandenen Hilfeangebots. Das liegt am hohen Zustrom von Flüchtlingen und auch mehr Familien würden vor der Tür stehen, für die aber die Angebote der Kältehilfe eigentlich nicht geeignet seien. Der stetig wachsende Anteil an Nichtdeutschen bringe auch massive Verständigungsprobleme mit sich. 31 Prozent der Gäste hatten einen deutschen Pass, 69 Prozent kamen aus dem Ausland. Davon waren 13 Prozent Nicht-EU-Bürger. Es suchen zunehmend Osteuropäer Hilfe in den Einrichtungen.

»Insgesamt hatten in der Kältehilfesaison zwischen 1. November 2014 und 31. März dieses Jahres 15 Notübernachtungen und 14 Nachtcafés von Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbänden geöffnet.« Die Zahl der Übernachtungen stieg im Vergleich zum Vorjahr um knapp 9.000 auf rund 82.000. In Berlin. Natürlich reden die betroffenen Akteure auch über das Geld: So »forderten sie statt 15 Euro nun 36 Euro pro Schlafplatz vom Senat – anders könne man die Kosten nicht decken.«

Künftig müssten gerade für die Familien andere Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, so eine der Forderungen der Kältehilfe, denn die bestehenden Angebote passen nicht für sie, vor allem nicht für die vielen Kinder, die im Schnitt zehn Jahre als waren. Notwendig sei die Einrichtung einer speziellen Notunterkunft für Familien, auch und gerade um die prinzipielle Gefährdung des Kindeswohls zu vermeiden.

Und die Nothilfe für Obdachlose wird von weiteren Herausforderungen in die Mangel genommen. Beispiel Flüchtlinge: Ein Appell richtet sich an »das für Flüchtlinge zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales, eine Wochenendbereitschaft einzurichten. Bislang stehen Asylbewerber da vor verschlossen Türen. Die Polizei oder andere Behörden würden sie dann an die Kältehilfe verweisen.«

 „Die Kältehilfe darf aber nicht zum Ausfallbürgen für andere Einrichtungen werden“, wird die Berliner Diakonie-Direktorin Barbara Eschen zitiert.

Und über einen weiteren besorgniserregenden Aspekt berichtet Christin Odoj in ihrem Artikel Krank und ohne Hilfe: »Allein die Stadtmission, einer der größten Träger in der Obdachlosenhilfe, verzeichnete einen Zuwachs um die 40 Prozent bei den schwer kranken Obdachlosen im Vergleich zum letzten Jahr. Rollstuhlfahrer bedürften eines besonders hohen Pflegeaufwandes. Auch Menschen, die wegen eines akuten Notfalls nicht im Krankenhaus behandelt werden können, landeten des Öfteren vor den Türen der Notunterkünfte … Sich um einen einzelnen pflegebedürftigen Obdachlosen zu kümmern, Verbände und Windeln zu wechseln, beim Duschen zu helfen, binde sehr viel Zeit, die bei der Unterstützung für die übrigen Hilfesuchenden fehle. Menschen aus dem EU-Ausland seien generell von der medizinischen Unterstützung ausgeschlossen.«

Auch Annette Vögel geht in ihrem Artikel auf diese besondere und offensichtlich zunehmende Problematik ein: »Viele der Obdachlosen seien zunehmend verwahrlost, psychisch und physisch erkrankt oder auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen. „Diese Menschen sind eigentlich Pflegefälle, für die es besondere medizinische oder pflegerische Angebote geben muss.“ Der hohe Betreuungsaufwand sei von den häufig ehrenamtlichen Mitarbeitern kaum zu leisten. „Die Kältehilfe ist damit überfordert.“ Gebraucht werde eine professionell betreute Krankenstation oder eine Art Pflegehospiz.«

In Berlin gibt es bis zu 13.000 Wohnungslose. Davon leben – vermutlich – zwischen 600 bis 1.000 Personen auf der Straße.

Aber wenn man schon über Obdachlosigkeit und Wohnungslosenhilfe berichtet, dann darf der Blick nicht fehlen auf weiterführende Ansätze und mühsame Versuche, einem Teil der Betroffenen über die so wichtige Arbeit der Überlebenshilfe hinaus neue Perspektiven zu eröffnen. Dazu der Artikel „Start-up-Apartments“ für Obdachlose von Oliver Burgwig. »Vier Wohnungen der Diakonie sind seit Januar die neue Heimat für ehemalige Obdachlose – jeweils aber nur für ein halbes Jahr. Das betreute Wohnprojekt soll ihnen die Möglichkeit zur Wohnungs- und Arbeitsssuche geben«, so die Kurzbeschreibung dessen, was hier versucht wird.

„Für Wohnungslose gibt es in der Stadt ein ausdifferenziertes System. Was aber fehlt, ist die Möglichkeit, schnell Wohnraum besorgen zu können“, wird Dirk Redemann, Leiter des „Betreuten Wohnens“ der Diakonie zitiert. Denn Menschen, die keine Wohnung haben, können keine Post erhalten, was Schwierigkeiten mit der Job- und Wohnungssuche und der Beantragung dringend benötigter Sozialleistungen mit sich bringt. Die Miete für die vier Bewohner (jeweils um die 350 Euro) zahlt das Jobcenter, berichtet Burgwig. »Zusätzlich zu den Einraumwohnungen bekommen die Bewohner eine Betreuungsperson zur Seite gestellt, die ihnen bis zu drei Stunden in der Woche bei der Suche nach einer dauerhaften Wohnung hilft. Darüber hinaus ist eine Nachbetreuung möglich, um sie beim Aufbau des neuen Lebens nach der Obdachlosigkeit zu unterstützen.« Aber sie müssen auch selbst aktiv nach einer neuen Wohnung suchen. » Erste Erfolge zeigen sich schon nach drei Monaten: Einer der Bewohner hat ab April ein neues Zuhause gefunden, einem weiteren steht eine Wohnung in Aussicht«, kann man dem Artikel entnehmen.

Foto: © Reinhold Fahlbusch