Was ist eigentlich mit sozialen Themen in den Landtagswahlkämpfen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz? Was kommt dazu aus den Reihen der freien Wohlfahrtspflege?

Am 8. März 2026 sind zuerst die wahlberechtigten Bürger in Baden-Württemberg aufgerufen, möglichst zahlreich in die Wahlkabinen zu strömen, um einen neuen Landtag und einen neuen Ministerpräsidenten des Landes zu bestimmen. Nur zwei Wochen später, am 22. März 2026, werden dann die wahlberechtigten Bewohner des benachbarten Rheinland-Pfalz in die Wahllokale gerufen (wenn sie nicht bereits von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht und ihre Stimme abgegeben haben). Und das ist erst der Wahlauftakt in diesem Jahr. Im September wählen die ostdeutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sowie Berlin.

mehr

Das Bundesverfassungsgericht erweist sich (wieder einmal) als stabile Schutzmacht für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Auch in arbeitsrechtlichen Fragen. Der „Fall Egenberger“

Am 16. Juli 2025 wurde hier wieder einmal aus der Welt des kirchlichen Sonderrechts berichtet, konkret um ein beim EuGH anhängiges Verfahren (aus Deutschland), in dem der Generalanwalt seine Abschlussanträge vorgelegt hat: Nichtkatholikinnen dürfen bleiben, Nicht-mehr-Katholikinnen werden rausgeworfen … Die eigentümlichen Untiefen des kirchlichen Arbeitsrechts beschäftigen (mal wieder) den Europäischen Gerichtshof – und das Bundesverfassungsgericht, so ist der Beitrag überschrieben. Konkret geht es um die Klage einer Caritas-Mitarbeiterin aus der Schwangerenberatung – ihr wurde wegen des Austritts aus der katholischen Kirche gekündigt. Der Fall wurde vom Bundesarbeitsgericht dem EuGH vorgelegt. Die Caritas darf einer Frau nicht kündigen, nur weil sie aus der Kirche ausgetreten ist – so sieht es zumindest die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Laila Medina. Aus ihrer Sicht liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung vor, weil so eine Kündigung nur Mitarbeiter:innen treffe, die zuvor katholische Kirchenmitglieder gewesen sind (Anträge v. 10.07.2025, Az. C-258/24).

mehr

Von der (Nicht-)Wiederbelebung der (ausgesetzten) Wehrpflicht über eine „soziale Pflichtzeit“ hin zu einem kleingeschredderten Drei-Monats-Pflichtdienst-Stöckchen im Sommerloch 2023. Aber real sind handfeste Kürzungen bei den Freiwilligendiensten

Da ist es dann, das Sommerloch des Jahres, in dem bekanntlich allerlei merkwürdige Vorstöße eine reale Chance bekommen, dem nicht den urlaubsbedingten Hitzetod in südeuropäischen Ländern sterbenden daheimgebliebenen Publikum von den zu Hause die Stellung haltenden Journalisten aufgetischt zu werden.

Und in so einer Gemengelage kommen dann schon mal solche Schlagzeilen heraus: SPD will Einführung eines sozialen Pflichtdienstes auf den Weg bringen. Die Überschrift war derart offensichtlich provozierend gewählt, dass die angesprochene SPD am gleichen Tag die Fax-Geräte angeschmissen hat und sofort ein Dementi verbreiten ließ: „Wir planen keinen sozialen Pflichtdienst“. Die Partei stellt klar: »Es gebe keine Pläne. Es handele sich bei Wieses Aussagen lediglich um einen „persönlichen Debattenbeitrag“.« Wiese wer?

Es geht um Dirk Wiese, immerhin SPD-Fraktionsvize im Bundestag. Der taucht in diesem Ausgangsartikel für die aktuelle Sommerloch-Debatte auf: SPD plant neuen Vorstoß für sozialen Pflichtdienst. Da kann man tatsächlich über „die“ SPD lesen: »Mindestens drei Monate und gerne bis zu einem Jahr, so lange soll nach dem Willen der SPD ein künftiger Pflichtdienst im sozialen Bereich dauern. Die Partei von Kanzler Olaf Scholz plant, nach der parlamentarischen Sommerpause die Debatte darüber wieder aufzugreifen. Dies sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese.« Was mittlerweile wieder dementiert wurde, also von der SPD.

mehr