Die Menschen in unserem Land wurden in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Einzelmeldungen über finanzielle Schieflagen in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung überhäuft – ob nun die Pflege- oder Krankenversicherung betreffend, der Rentenversicherung wird berichterstattungsmäßig sowieso schon eine strukturelle Pleite untergeschoben und die Hiobsmeldungen mit Blick auf die Einnahmen-Ausgabenentwicklung in der Arbeitslosenversicherung werden in den kommenden Wochen mit großer Sicherheit auch noch aufschlagen, wenn man sich deren weggeschmolzenen Reserven und die steigenden Ausgaben für Arbeitslosengeld anschaut.
Versicherungsfremde Leistungen
Sozialabgaben auf Kapitalerträge – ein Schnellschuss im Wahlkampf und erwartbare Abwehrreflexe. Zugleich der Hinweis auf ein ganz großes Fragezeichen bei der Finanzierung der Sozialversicherung
Was hat ihn da geritten, mag der eine oder andere gedacht haben: Als Finanzierungsquelle für die Krankenkassen sollten auch Kapitaleinnahmen herangezogen werden. Das hatte der Kanzlerkandidat der Grünen, Robert Habeck, in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ am 12. Januar 2025 gesagt. „Wir würden gern die Beitragsgrundlage erhöhen“, so Habeck. Er kritisierte, dass Kapitalerträge bisher von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt seien. Arbeitslöhne würden dadurch stärker belastet als Kapitalerträge. „Deswegen schlagen wir vor, dass wir auch diese Einkommensquellen (…) sozialversicherungspflichtig machen“, sagte er. Das sei ein Schritt zu mehr Solidarität innerhalb des Systems, so dieser Bericht: Habeck will Sozialabgaben auf Kapitalgewinne. Und weiter kann man dort lesen: »Umgehend kommt Kritik an dem Vorschlag.« CSU-Parteichef Markus Söder wird mit den Worten zitiert: „Die Grünen wollen nicht nur höhere Steuern. Jetzt wollen sie auch noch ans Sparguthaben der Menschen und ihre Erträge ran. Das lehnen wir grundlegend ab. Auf schon einmal versteuertes Geld dürfen keine zusätzlichen Beiträge und Steuern erhoben werden.“ Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) warnte davor, dass ein solcher Schritt die Mittelschicht besonders belasten würde. Pflichtversicherte müssten dann gegebenenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge auf Kapitalerträge zahlen, so der SdK-Vorstandsvorsitzende Daniel Bauer. Und dann wurden noch ganz andere Kaliber aufgefahren.
Finanzprobleme der Pflegeversicherung: Arbeitsverweigerung (ohne Sanktion)? Das Schulterzucken einer sich selbst blockierenden Regierung. Am Ende bleibt der Ausbau der Beitragssatztreppe. Nach oben
Der Bundesgesundheitsminister wurde befragt und gab Auskunft: »Klar ist, dass wir mittel- und längerfristig eine solidere Form der Finanzierung der Pflege benötigen. Mit dem jetzigen Beitragssystem allein werden wir das Leistungsniveau der Pflege nicht erhalten können. Es gilt zu verhindern, dass die Pflege durch Preissteigerungen und höhere Löhne für die Pflegekräfte entwertet wird. Deshalb müssen die Leistungen dynamisiert, also regelmäßig erhöht werden.« Und er weist darauf hin, dass Deutschland im internationalen Vergleich nicht übermäßig viel für die Pflege ausgibt. »Hier ist vieles schon jetzt auf Kante genäht. So darf es nicht bleiben.« Da werden viele grundsätzliche zustimmen und natürlich sogleich die Frage aufwerfen, woher und damit von wem denn die offensichtlich erforderlichen Ausgaben geschultert werden sollen/müssen. Genau darüber hat sich über Monate eine interministerielle Arbeitsgruppe (beteiligt sind das Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Familienministerium) Gedanken gemacht. Hintergrund: Im Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (Pueg) von 2023 war das Bundesgesundheitsministerium angehalten worden, bis 31. Mai 2024 Vorschläge für eine nachhaltige Pflegereform vorzulegen. Kommt da (noch) was?
Über die eigene Welt der Bundeszuschüsse und sonstiger Steuermittel für die Rentenversicherung. Von „nicht beitragsgedeckten“ Leistungen und Verschiebebahnhöfen
Es sind ganz große Zahlen (und Geldbeträge), die man aufrufen muss, wenn wir über die gesetzliche Rentenversicherung sprechen. Die hat 2022 insgesamt 359,5 Milliarden Euro ausgegeben. Von diesen Ausgaben entfallen rund 90 Prozent auf die Zahlung der Renten (322,7 Mrd. Euro) – der Rest sind höchst überschaubare Ausgabenposten, so für die Verwaltung, für die mit 4,6 Mrd. Euro lediglich 1,3 Prozent der Gesamtausgaben fällig wurden (vgl. Rentenatlas 2023). Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2023 belaufen sich nach dem Nachtragshaushalt der Bundesregierung, der im Gefolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 notwendig wurde, auf 461,2 Mrd. Euro. Der Bund kalkuliert für das Jahr 2023 mit Steuereinnahmen in Höhe von 356,3 Mrd. Euro – auch hier zum Vergleich: nur aus der Erwerbstätigkeit hat die Rentenversicherung Beitragseinnahmen in der Größenordnung 245,8 Mrd. Euro im Jahr 2022 erzielen können.
Diese wenigen Zahlen mögen die Größenordnung der Rentenausgaben dieses Zweigs der umlagefinanzierten Sozialversicherung umreißen können. Und das Stichwort umlagefinanziert verweist sogleich darauf, dass eigentlich die Finanzierung der laufenden Ausgaben durch die laufenden Beitragseinnahmen erfolgt bzw. erfolgen sollte. Aber offensichtlich gibt es zwischen aus Erwerbstätigkeit generierter Einnhamen in Höhe von knapp 246 Mrd. Euro und Ausgaben von mehr als 359 Mrd. Euro eine gewisse Lücke, die aus anderen Einnahmequellen gespeist werden muss. Und schon sind wir bei den Bundesmitteln, die aus dem Steuertopf an die Rentenversicherung fließen (müssen).
Stückwerk, weit unter den Erwartungen, laute Kritik, das grenzt an Betrug. Eine eindeutige Bewertung dessen, was als „Pflegereform“ durch das Parlament bugsiert wird
Die »Betrachtung der Kernelemente der sogenannten „Pflegereform“ zeigt mehr als deutlich: Das ist gesetzgeberische Flickschusterei und im Ergebnis werden wir mit Luftbuchungen abgespeist, hinter der sich eine ausgewachsene Rosstäuscherei verbirgt. Bezahlen werden müssen das wieder einmal Dritte.« So mein Fazit in dem Beitrag Kurz vor dem „Nichts geht mehr“: Die „Pflegereform“ auf der Zielgeraden. Anmerkungen zu einem Etikettenschwindel mit Luftbuchungen inmitten von Flickschusterei, der hier am 4. Juni 2021 veröffentlicht wurde. Auch andere teilen diese nicht einmal in molekularer Größenordnung schmeichelhafte Bewertung dessen, was die in den letzten Zügen liegende „Große Koalition“ im Kontext eines Entwurfs für das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG), angereichert mit zahlreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen, mit denen die pflegerelevanten Veränderungen in das schon in gesetzgeberischer Behandlung befindliche GVWG implantiert worden sind. Die versprochene finanzielle Entlastung für Heimbewohner ist eine Mogelpackung, so Rainer Woratschka in seiner Kommentierung unter der Überschrift Spahns Reform gaukelt Entlastung nur vor. »Was die Heimbewohner und ihre Angehörigen jetzt schnell noch mit großem Bohei überreicht bekommen, ist wie ein Geschenk, das man selbst bezahlen soll.«