Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst: „Ein respektabler Abschluss“ und „Das Machbare haben wir erreicht“, sagen Gewerkschaftsvertreter. Ein „wirtschaftlich verkraftbarer, maßvoller Abschluss“ sagen die Arbeitgeber. Alles gut?

In den vergangenen Wochen hatte es Warnstreikaktionen im öffentlichen Dienst gegeben, natürlich nicht ohne Hintergedanken wurden dabei gerne Pflegekräfte auf die Straße geschickt. Denn seitens der Gewerkschaft ver.di wurden die Tarifverhandlungen unter der Überschrift „Corona-Helden“ geführt, für die man nun auch eine monetäre Abbildung ihrer heldenhaften Leistungen von den Arbeitgebern erstreiten wollte. Nun fallen einem hinsichtlich der angesprochenen Figur der „Corona-Helden“ zahlreiche Berufe und Tätigkeiten ein, die zum einen nichts mit dem öffentlichen Dienst zu tun haben, zum anderen aber gibt es wie in anderen Branchen auch im öffentlichen Dienst sicher Tätigkeitsfelder, wo man weit weg sein konnte von der tatsächlichen Corona-Front, im Homeoffice und dabei in einem sehr sicheren Arbeitsverhältnis, von dem andere nur träumen können. Man ahnt es schon, wenn man solche Zeilen liest – „Corona-Helden“ hat eine Menge spalterisches Potenzial und man könnte mit guten Argumenten damit für die einen mehr Geld, aber auch gleichzeitig für die anderen mehr Demut verlangen und würde sich heillos verlaufen in einem verminten Gelände der Abgrenzung (und der Ausschließeritis), wie wir das real bereits beim monatelangen Gekrampfe um eine „Corona-Prämie“ für das Pflegepersonal (nicht nur) in der Altenpflege erlebt haben (dazu der Beitrag Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana vom 3. September 2020).

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Tarifpolitik (nicht nur) im Corona-Spagat

Neben der oftmals (und interessanterweise gerade von Ökonomen, die es besser wissen sollten und könnten) ausgeblendeten Tatsache, dass es „den“ Arbeitsmarkt nicht gibt, sondern eine Vielzahl ganz unterschiedlich konfigurierter und in der Regel dann auch noch lokal/regional begrenzter Teilarbeitsmärkte, muss man darauf hinweisen, dass sich die arbeitsmarktlichen Angebots-Nachfrage-Verhältnisse strukturell, aber eben auch situationsbedingt umkehren können. Was natürlich Auswirkungen hat auf die Machtverhältnisse, besser die Asymmetrie der Machtverhältnisse, die sich dann abbilden in den Tarifauseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, wenn solche überhaupt relevant sind (man denke hier an das Phänomen quasi tariffreier Zonen bzw. Regionen unseres Landes).

Wie schnell und umfassend sich die Vorzeichen in einem spezifischen Arbeitsmarktsegment ändern können, lässt sich am Beispiel der Fluggesellschaften und ihres Personals studieren. Noch im vergangenen Jahr war auch aufgrund der bis dahin stetig steigenden Nachfrage nach Flügen die Arbeitsmarktlage der meisten Piloten so gut, dass selbst ein arbeitnehmerfeindlicher Intensivtäter wie Ryanair gezwungen war, den Piloten (und ein echter „Höllenritt“ für dieses Unternehmen: den Gewerkschaften) bei den Arbeitsbedingungen entgegenzukommen, weil es einen zunehmenden Personalmangel gab. Und dann kam die Corona-Krise über uns und von einem Moment auf den anderen hat sich alles verändert aufgrund der massiven Einbrüche im Luftverkehr. Die waren und sind so außergewöhnlich, dass selbst gestandene und stolze Piloten beispielsweise der Lufthansa zu bislang unvorstellbaren Gehaltseinbußen bereit waren bzw. sein mussten. In kürzester Zeit hat sich die Machtasymmetrie aufgrund völlig verkehrter Angebots-Nachfrage-Relationen zuungunsten der Beschäftigten gedreht und dass in so einer Branche wenn überhaupt, dann über die Sicherung eines Teils der noch vorhandenen Belegschaften, aber sicher nicht über Lohnerhöhungen verhandelt wird, erschließt sich von selbst.

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Wenn die Neue wahrscheinlich zu klein ist, die Alte wahrscheinlich auch, aber die ist schon da und hat viele andere Mitglieder: Die Nicht-Anerkennung der „Neue Assekuranz Gewerkschaft“, der „Gemischtwarenladen“ Verdi und die Frage der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ (Art 9 Abs. 3 Grundgesetz)

Im Art. 9 Abs. 3 GG, nicht umsonst ganz vorne in unserer Verfassung platziert, findet man die Verankerung der sogenannten Koalitionsfreiheit, mit der im Grunde das Existenzrecht von Gewerkschaften verfassungsrechtlich abgesichert wird. Dabei ist zwischen einer individuellen und einer kollektiven Koalitionsfreiheit zu unterscheiden: »Die individuelle Koalitionsfreiheit garantiert das Recht des Einzelnen, Koalitionen zu gründen. Daher können Arbeitnehmer durch freiwilligen Zusammenschluss Gewerkschaften und Arbeitgeber Arbeitgeberverbände gründen. Arbeitnehmer haben ferner das Recht, sowohl einer bestehenden Koalition beizutreten und sich in ihr zu betätigen (positive Koalitionsfreiheit) als auch das Recht, sich keiner Koalition anzuschließen oder aus einer Koalition auszutreten (negative Koalitionsfreiheit). Durch das Koalitionsrecht ist die gewerkschaftliche Betätigung von Arbeitnehmern geschützt. Sie dürfen wegen ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit nicht benachteiligt werden. Daher ist die an Stellenbewerber oder Arbeitnehmer gerichtete Frage des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit grundsätzlich unzulässig.«

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Zum Tarifabschluss im Einzelhandel, den strukturellen Problemen einer Branche und der Hoffnung auf Hilfe von oben

Der Einzelhandel ist eine große und bedeutsame Branche. Laut Handelsverband HDE geht es in einer weiten Abgrenzung um mehr als 338.000 Unternehmen mit über 3,7 Mio. Beschäftigten, die einen Umsatz von mehr als 565 Mrd. Euro erwirtschaften.

Immer wieder wurde und wird man mit Berichten über Lohndumping und problematische Arbeitsbedingungen für die dort arbeitenden Menschen, von denen viele Frauen sind, konfrontiert. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Tatsache, dass die generell seit Jahren in der Gesamtwirtschaft rückläufige Tarifbindung im Einzelhandel unter dem Durchschnitt liegt.

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Endlich mal eine gute Nachricht: Die Zweiklassengesellschaft wird beendet. Also bei der Deutschen Post und ihren Paketzustellern

Im Jahr 2015 wurde hier ein Beitrag veröffentlicht, der sich mit dem damaligen Streik bei der Deutschen Post beschäftigt hat. Folgende Ausgangssituation wurde beschrieben: »Die Ausgründung von Billig-Tochtergesellschaften (DHL Delivery) und die zwischen 20 und 30 Prozent geringere Bezahlung der dort Beschäftigten wurde völlig zu Recht erkannt als eine Rutschbahn nach unten für die gesamten Beschäftigungsbedingungen im Konzern. Dagegen hat man sich zur Wehr setzen wollen – verständlich, denn warum sollen die Beschäftigten auch noch dabei zusehen, wie sie dafür herhalten müssen, die nach oben getriebenen Renditeversprechen des Konzernvorstands zu bedienen – wohlgemerkt in einem Unternehmen mit einem Gewinn in Höhe von fast 3 Milliarden Euro, also keinesfalls in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckend, die ein Entgegenkommen der Mitarbeiter nachvollziehbar bzw. diskussionswürdig hätte erscheinen lassen?« Wegen der Ausgliederung der damals noch 49 regionalen Zustell-Tochtergesellschaften, die seither jeweils unter dem Namen „Delivery“ firmieren, war es im Sommer 2015 zu wochenlangen Streiks gekommen. Der Titel des damaligen Beitrags – Das Ende des Post-Streiks: Ein „umfassendes Sicherungspaket“ (für die, die drin sind) und ein verlorener Kampf gegen die Billig-Post – verhieß nichts Gutes hinsichtlich dessen, was der Arbeitskampf gebracht hat: »Und was ist nun raus gekommen nach vier Wochen Dauer-Streik? In der Gesamtschau von außen muss man zu dem Ergebnis kommen – nicht viel. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Gewerkschaft einen unbefristeten Streik, also gleichsam die letzte Stufe des Arbeitskampfes, gezündet hatte, drängt sich der Eindruck auf: Eine krachende Niederlage für die Gewerkschaft.«

»Es sei nicht gelungen, die Deutsche Post AG von einer Rücknahme der DHL Delivery GmbHs zu überzeugen.« So der damalige O-Ton der Gewerkschaft. Und das ist nur die eine Hälfte der Wahrheit. Man hatte zwar Bestandsschutz für die Insider bekommen – aber die andere Seite der Medaille: alle Neueinstellungen in der boomenden Paketzustellung sollen über die Billig-Töchter laufen. So war das 2015.

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