Ein „historischer Schritt“ oder doch eher nur Reformsimulationsergebnisse? Auf alle Fälle hat die Bundesregierung das ungeliebte Thema Leiharbeit und Werkverträge (vorerst) vom Tisch. Und Arbeitgeber und Gewerkschaften geben sich gemeinsam erleichtert

Starke Worte auf allen Kanälen: »Bundesarbeitsministerin
Andrea Nahles zeigte sich als gute Verkäuferin. Die Einigung zur Regulierung
der Arbeitsverhältnisse von mehr als 900.000 Zeitarbeitern am Dienstagabend sei
ein historischer Schritt, sagte die Sozialdemokratin: „Wir haben zum ersten Mal
in der Geschichte überhaupt eine gesetzliche Regelung, die ganz eindeutig die
Rechte der Leiharbeitnehmer stärkt“,« berichtet Sven Astheimer in seinem
Artikel Nahles hat die Zeitarbeit vom Tisch, wobei die Überschrift eher darauf
hindeutet, dass man hier irgendwas endlich abgearbeitet hat, weniger nach einem
historischen Ereignis. Die sich hier abzeichnende Ambivalenz wird auch in
diesem Beitrag von Max Haerder erkennbar: »Andrea Nahles (SPD) spazierte am Dienstagabend
sichtlich gelöst aus dem Kanzleramt und vor die TV-Kameras. Sie wollte
offenkundig die erste Botschaft senden und den von ihr gewünschten Ton
vorgeben: Sie, die Arbeitsministerin, habe sich durchgesetzt. Das lange von der
CSU erbittert blockierte Gesetz zu Zeitarbeit und Werkverträgen werde nun
endlich auf den Weg gebracht, der Knoten sei geplatzt. Nahles schaute in die
milde Dämmerung und freute sich.« So beginnt ein Artikel, dessen Überschrift
allerdings nicht so ganz passen will zu der frohen Botschaft: AndreaNahles dreht bei. Auf der einen Seite der Medaille »kann Nahles alle
SPD-Versprechen des Koalitionsvertrages – Beschränkung der Zeitarbeit auf 18
Monate, gleicher Lohn für Zeitarbeiter nach 9 Monaten, bessere Definition gegen
den Missbrauch von Werkverträgen – halten.« Der Eindruck, alles wurde
erfolgreich abgearbeitet, wurde bereits in dem Blog-Beitrag Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hält Wort beim Thema Leiharbeit undWerkverträge vom 16. November 2015 in die Überschrift gepackt. Und damals
ging es um den ersten Referentenentwurf,
der zwischenzeitlich noch verändert worden ist. Also doch alles gut?


Beschränken wir uns mal auf das Thema Leiharbeit, denn daran
kann man aufzeigen, was die – auslegungsfähige – Formulierung, sie habe Wort
gehalten, meint: Im Koalitionsvertrag
zwischen Union und SPD findet man unter der Überschrift
„Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickeln“ die folgende Vereinbarung:

»Wir präzisieren im AÜG die Maßgabe, dass die Überlassung
von Arbeitnehmern an einen Entleiher vorübergehend erfolgt, indem wir eine
Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festlegen. Durch einen
Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche oder aufgrund eines
solchen Tarifvertrags in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung können unter
Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Stammbelegschaften abweichende
Lösungen vereinbart werden.
Die Koalition will die Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen
hin orientieren. Das AÜG wird daher an die aktuelle Entwicklung angepasst und
novelliert:
Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer künftig spätestens nach neun Monaten
hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt
werden.
Kein Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern
als Streikbrecher.
Zur Erleichterung der Arbeit der Betriebsräte wird
gesetzlich klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei den
betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten grundsätzlich zu berücksichtigen
sind, sofern dies der Zielrichtung der jeweiligen Norm nicht widerspricht.«

Und was ist rausgekommen? Dazu aus dem Übersichtsbeitrag Koalitionseinigung zur Leiharbeit – Die Eckpunkte von Philip
Wiesenecker:

»Die Überlassungshöchstdauer
wird auf 18 Monate begrenzt, und kann in Einzelfällen auf bis zu 24 Monate
ausgeweitet werden; dabei wird auch klargestellt, dass die Überlassungsgrenze
pro Arbeitnehmer, nicht pro Arbeitsplatz zählt, und dass Unterbrechungen von
weniger als sechs Monaten nicht zählen (§ 1 Abs. 1b AÜG). Neu seit gestern:
Auch im nicht tarifgebundenen Unternehmen soll von einer festen Obergrenze
abgewichen werden können, also ein Einsatz auch länger als 24 Monate möglich
bleiben – wenn im Tarifvertrag eine abweichende Obergrenze durch
Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.

Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Equal Pay nach 9, im Ausnahmefall spätestens nach 15 Monaten wird
gesetzlich kodifiziert. Neu: Zuvor waren maximal 12 Monate Ausdehnung möglich.
Letzte Klarstellung gestern: Es zählen erst Überlassungszeiten seit
Inkrafttreten des Gesetztes.

Eine rechtlich schwierige und von Anfang an kritisierte
Regelung behält der Entwurf bei, und verbietet
den Einsatz von Leiharbeitnehmern
als Streikbrecher
. Letzte Änderung gestern: Es wird klargestellt, dass eine
Beschäftigung im Streik nicht generell untersagt ist, sondern Leiharbeitnehmer
weiter eingesetzt werden können, wenn sie keine Aufgaben Streikender erledigen.«

Wie bereits erwähnt, begrüßen sowohl die Arbeitgeber wie
auch die Gewerkschaften die nun gefundene Einigung. So erfährtman beispielsweise von der IG Metall:
Der DGB und die IG Metall bewerten den Gesetzentwurf
insgesamt positiv – und als längst überfällig .Bei der Leiharbeit sieht der
Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, die Tarifvertragsparteien
gestärkt. „Die bisher erreichten tariflichen Regelungen können
weitergeführt und auf Grundlage des Gesetzes noch verbessert werden.“
Aber es gibt auch kritische Stimmen. Als ein Beispiel dafür sei
hier der Kommentar Völlig wirkungslos von Pascal Beucker zitiert: »Der Entwurf von Arbeitsministerin
Andrea Nahles ist ein halbgarer Kompromiss. Die meisten Leiharbeiter haben von den
Regelungen überhaupt nichts,« so seine zentrale These. Er argumentiert, »nicht
nur die jeweils möglichen tarifvertraglichen Ausnahmen sind problematisch. Der
noch größere Haken: Die meisten Leiharbeiter haben von beiden Regelungen
überhaupt nichts. Denn mehr als die Hälfte ihrer Beschäftigungsverhältnisse
endet bereits nach drei Monaten. Eigentlich war die Leiharbeit dazu gedacht,
kurzfristige Arbeitsspitzen möglichst einfach auffangen zu können. Tatsächlich
wurde sie jedoch in großem Umfang zum Lohndumping missbraucht.«
Zu dem Aspekt der für viele Leiharbeiter sehr kurzen
Beschäftigungsdauern schreibt die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Bericht „Der
Arbeitsmarkt in Deutschland –  Zeitarbeit
– Aktuelle Entwicklungen“ aus dem Jahr 2015:

»Von den 605.000 im zweiten Halbjahr 2014 beendeten Arbeitsverhältnissen
in der Zeitarbeit dauerte knapp die Hälfte (46 Prozent) drei Monate oder
länger. Im Vorjahreszeitraum lag dieser Anteil bei 44 Prozent, vor zehn Jahren
bei 39 Prozent … Nach wie vor scheinen Verleiher ihren Personalbestand somit
möglichst elastisch ihrer Auftragslage anzupassen.« (S. 17)

Aber selbst für die länger beschäftigten Leiharbeiter wird
sich kaum etwas verändern, worauf auch Sven Astheimer hingewiesen
hat:

»Ein Kernbestandteil ist die gleiche Bezahlung von
Leiharbeitern und Stammmitarbeitern des Einsatzunternehmens bei annähernd
gleicher Tätigkeit, auch „equal pay“ genannt. Das ist jedoch bisher schon im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgeschrieben, sofern  nicht ein Tarifvertrag andere Regelungen
festlegt. Künftig muss die Gleichbezahlung nach neun Monaten erfolgen,
allerdings sind die bestehenden Tarifverträge über stufenweise
Branchenzuschläge weiterhin gültig. Da diese für nahezu alle relevanten
Branchen mit größeren Lohnlücken bestehen, dürfte sich in der Praxis wenig
ändern.«

Die Einschätzung von Markus Krüsemann aus dem Februar 2016 zu dem damals vom BAMS veröffentlichten Referentenentwurf, der jetzt noch in einigen Punkten weiter abgeschwächt werden wird nach der Einigung im Koalitionsausschuss, in seinem Beitrag Der Versuch, Leiharbeit zu begrenzen und Werkvertragsarbeit einzuhegen, ist gescheitert
kann vor diesem Hintergrund mit einiger Berechtigung heute wieder aufgerufen werden:

»Die Wirtschafts- und Unternehmensverbände können sich jetzt
schon zufrieden zurücklehnen. Es bleibt mehr oder weniger alles beim Alten. In
den Betrieben wird es weiterhin ein Drei-Klassen-System geben von relativ gut
gesicherten Stammbelegschaften, schlechter entlohnten und prekär beschäftigten
Leiharbeitern und noch schlechter entlohntem Fremdpersonal auf
Werkvertragsbasis. Schlechte Arbeit, Missbrauch und Lohndumping bleiben auf
absehbare Zeit also an der Tagesordnung.«

Und auf die Tagesordnung gesetzt werden dann weitere Fragen, die sich aus dem Umsetzung der gesetzlichen Formulierungen ergeben werden. Beispielsweise die eben nur scheinbar eindeutige Forderung, nach einer bestimmten Frist „equal pay“ zu gewährleisten. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das ist nicht nur eine alte gewerkschaftliche Forderung, sondern auch die Bundesregierung behauptet, dass das mit der Neuregelung erreicht werden kann (wie wir gesehen haben, wird sich das aber in vielen Fällen als Illusion herausstellen). Aber selbst wenn – was ist denn „equal pay“ nun genau? Das muss operationalisiert werden, und hier stellen sich sofort Konkretisierungsfragen, die sicher alle vor Gericht aufschlagen werden, worauf auch hier hingewiesen wird: »… unter vielen Arbeitsrechtlern stößt der unbestimmte Begriff auf Kritik. Es sei unklar, ob darunter nur das Grundgehalt, oder auch die Zuschläge oder sogar Zuschüsse für die Stammmitarbeiter etwa zur Kantine oder zur Betriebskita zu verstehen sind. Dies alles für einen kurzen Einsatz eines Zeitarbeiters abzubilden, könnte enormen bürokratischen Aufwand verursachen.«

Die nicht existenten Nicht-Mindestlohn-Langzeitarbeitslosen. Von einer Opfergabe innerhalb der Großen Koalition vor dem Mindestlohngesetz zu einer erwartbar geplatzten Seifenblase

Viele werden sich noch erinnern an die aufgeregten Debatten vor der konkreten Ausformulierung des Mindestlohngesetzes. Interessierte Kreise hatten damals alles versucht, Ausnahmeregelungen für diesen und jenen in den Gesetzgebungsprozess einzuspeisen. Gelungen ist das an einigen Stellen, von den Zeitungszustellern bis zu den Langzeitarbeitslosen. Kurz vor Toresschluss hatte man der Kritiker- und Apokalyptiker-Seite unter den Mindestlohngegnern in der schwarz-roten Koalition gerade mit der Ausnahmeregelung für die Langzeitarbeitslosen eine Opfergabe bereitet. Folgsam formulierten die Juristen den folgenden Passus in den § 22 Absatz 4 Mindestlohngesetz:

»Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht.«

Zu der mehr als fraglichen Sinnhaftigkeit einer solchen Ausnahme hat es frühzeitig Kritik gegeben, so beispielsweise seitens des WSI in der Veröffentlichung Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? von Marc Amlinger, Reinhard Bispinck und Thorsten Schulten aus dem Juni 2014 sowie in meinem Blog-Beitrag Je näher der gesetzliche Mindestlohn kommt, desto konkreter werden die offenen Fragen. Beispielsweise: Wer ist eigentlich ein Langzeitarbeitsloser und wie erkennt man rechtssicher einen solchen? vom 21. Juli 2014.

Dort konnte man beispielsweise die folgenden Anmerkungen lesen: »Wenn die GroKo im Streit über den Mindestlohn um sich kreist, dann muss jemand Opfer bringen. Wenn nimmt man da? Wie wäre es mit den Langzeitarbeitslosen? Die Wahrscheinlichkeit, dass sich darüber jemand aufregt, ist überschaubar und beherrschbar. Aus der Berliner Perspektive.«

Es ging damals vor allem um zwei Hauptkritikpunkte:

  • Zum einen ist es mehr als irritierend, dass in einem Gesetz, das „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ genannt wird und in dem der Mindestlohn als ein Bestandteil enthalten ist, eine Ausnahmeregelung eingebaut wird, die aber nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, denn in den anderen Unternehmen ist eine Vergütung der Langzeitarbeitslosen unterhalb der 8,50 € zumeist durch die tarifvertragliche Struktur von vornherein ausgeschlossen. Denkt man das also weiter, dann hätte das zur Folge, dass tarifgebundenen Unternehmen, die sich also an die Regeln halten, die man doch fördern möchte, dergestalt bestraft werden, dass sie bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen diesem den gesetzlichen Mindestlohn mindestens schulden, während genau die Unternehmen, die sich außerhalb der Tarifbindung befinden, den Lohn nach unten drücken können. Ich bin gespannt, mit welcher mir sich derzeit nicht mal in Spurenelementen erschließenden Logik man das zu begründen glauben meint.
  • Zum anderen ist die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose auch systematisch falsch: Es gibt vor allem angesichts der erheblichen Heterogenität der so genannten Langzeitarbeitslosen keine wirklich überzeugende Begründung, diese generell von der Gültigkeit eines Mindestlohnes auszuschließen. Wenn einzelne Arbeitslose teilweise oder erheblich leistungsgemindert sind, so dass ihre Produktivität eine Einstellung zu den gegebenen Mindestlohnbedingungen verhindern würde, dann muss man mit einem bekannten und erprobten und an dieser Stelle auch sinnvollen Instrumentarium gegensteuern und eine solche Einstellung ermöglichen: Hierzu gibt es das Instrument der Lohnkostenzuschüsse, mit deren Hilfe dann eine möglicherweise vorhandene lohnkostenbedingte Einstellungshürde beseitigt oder zumindest abgemildert werden kann.

Und schon im Vorfeld des Mindestlohngesetzes konnte man mit einer gewissen Erfahrung in Arbeitsmarktpolitik ausgestattet sicher vorhersagen, dass es gerade nicht zu dem kommen wird, was auch zahlreiche Kritiker der Ausnahmeregelung im Empörungsmodus vorgetragen haben – dass also die Unternehmen sich in großer Zahl auf die Langzeitarbeitslosen stürzen werden, um den Lohnkostenvorteil für die ersten sechs Monate einzustreichen. Denn die Arbeitgeber sehen eben nicht nur sechs Monate, sondern sie bewerten die (potenziellen) Mitarbeiter insgesamt. Und wenn sie Vorbehalte gegen Langzeitarbeitslose haben, dann werden sie sich auch nicht durch eine für sechs Monate möglichen Absenkung des Gehalts verführen lassen.

Aber nun ist der gesetzliche Mindestlohn für (fast) alle seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und der apokalyptisch in den Raum gestellte Arbeitsmarkt-Kollaps ist vollständig ausgeblieben. Da bietet es sich doch an, einmal nachzuschauen, was denn nun in praxi die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose gebracht hat. Genau dieser Frage ist die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, nachgegangen und sie hat das parlamentarische Instrument der Anfrage an die Bundesregierung genutzt, um zu erfahren, wie es denn mit der Umsetzung und Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung aussieht. Und die Bundesagentur für Arbeit hat ihr geantwortet.

Thomas Öchsner hat seinen Artikel dazu überschrieben mit: Die wahrscheinlich unsinnigste Mindestlohn-Ausnahme. Die zentrale Botschaft, die man den von der BA gelieferten Daten entnehmen kann, lautet eben nicht wirklich überraschend:

»Die Ausnahme, auf die die Wirtschaftsverbände, assistiert von der Union, so vehement gepocht hatten, wird praktisch kaum genutzt.«

Und man kann das genauer quantifizieren:

»So haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter von August 2015 bis April 2016 gerade einmal 1.990 Bescheinigungen ausgestellt, die für die Nutzung der Sonderregelung erforderlich sind. Hochgerechnet auf das ganze Jahr sind das nicht einmal 0,3 Prozent der Zielgruppe – 2015 waren in Deutschland durchschnittlich 1,04 Millionen Langzeitarbeitslose gemeldet.«

Und damit an dieser Stelle keine Missverständnisse auftreten – selbst diese nun wirklich nicht als nennenswert zu bezeichnende Zahl bildet nicht die tatsächliche Inanspruchnahme ab:

»Tatsächlich dürften sogar noch weniger über diesen Weg eine neue Arbeit gefunden haben, heißt es bei der BA. Denn „die Ausstellung einer Bescheinigung ist nicht gleichzusetzen mit dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses“, teilte die Behörde … mit. Die Bescheinigungen müssen die Langzeit-Jobsucher selbst beantragen, um ihrem Arbeitgeber nachzuweisen, dass sie zuvor ein Jahr ohne Stelle waren. Die Betriebe benötigen die Dokumente, um bei Zollkontrollen darlegen zu können, dass sie diesen Mitarbeitern keine 8,50 Euro zahlen müssen.«

Thomas Öchsner stellt sich natürlich auch eine Frage, we viele andere auch: Warum wird die Ausnahmeregelung so gut wie gar nicht in Anspruch genommen?

»Für Arbeitgeber sei es möglicherweise attraktiver, Langzeitarbeitslose über einen Eingliederungszuschuss einzustellen. Dieser betrage für maximal zwölf Monate immerhin 50 Prozent des Arbeitsentgelts, sagt ein Sprecher der BA.
Viele Arbeitgeber glauben aber offenbar auch nicht daran, dass Langzeitarbeitslose immer produktiv genug sind, um ihnen helfen zu können. Das zeigt eine Umfrage der Bundesagentur bei 1000 Unternehmen: Demnach führten 82 Prozent der befragten Firmen andauernde Erwerbslosigkeit auf fehlende Motivation zurück. Dabei hatte knapp die Hälfte der Arbeitgeber überhaupt keine Erfahrung mit Langzeitarbeitslosen gemacht.«

Und schon sind wir mittendrin in der Diskussion über mögliche Ursachen. Und da gibt es eben nicht nur eine. Auf alle Fälle sehen wir auch an diesem Beispiel, wie exkludiert die meisten Langzeitarbeitslosen mittlerweile sind, denn die haben nachweislich in den vergangenen Jahren mit einer insgesamt betrachtet guten Arbeitsmarktentwicklung (= Rückgang der offiziell registrierten Arbeitslosen sowie steigende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) kaum bis gar nicht profitieren können. Viele von ihnen sind schlichtweg aussortiert und bekommen selbst mit dem Angebot eines Lohnkostenzuschusses keinen Fuß in die Unternehmen.

Was daraus folgt? Zumindest für die Mindestlohn-Ausnahmeregelung die Langzeitarbeitslosen müsste es eine Rückabwicklung dergestalt geben, dass man einfach den Passus wieder streicht. Dann fällt wenigstens ein Absatz weg und das wäre mithin ein handfester Beitrag zum vielbeschworenen Bürokratieabbau.

Wenn der starke Arm immer kürzer wird. Theorie und Praxis eines tarifpolitischen Umgangs mit der problematischen Instrumentalisierung von Werkverträgen am Beispiel der IG Metall

Schon seit längerem wird immer wieder darüber berichtet, dass zahlreiche Unternehmen Werkverträge nutzen, um weit mehr oder anderes zu tun, als was normalerweise der Sinn der Inanspruchnahme von Werkverträgen ist. Also nicht nur die Nutzung von externen Unternehmen mit deren Beschäftigten, um in einem abgrenzbaren „Betrieb im Betrieb“ bestimmte Aufgaben zu erledigen, die nichts mit den Kernprozessen des Unternehmens zu tun haben. Klassische Beispiele wäre der Betrieb der Betriebskantine durch ein Catering-Unternehmen oder die Beauftragung eines Handwerksunternehmens mit der Durchführung bestimmter Reparaturen. Das ist gängig und ein ganz normales Geschäftsgebaren in der heutigen hoch arbeitsteiligen Welt. Und insofern kein Problem.

Problematisch wird die Sache mit den Werk- und Dienstverträgen dann, wenn sie instrumentalisiert werden für ganz andere Zwecke, beispielsweise für Bypass-Strategien der Arbeitgeber, die in den vergangenen Jahren beispielsweise mit einer Re-Regulierung der Leiharbeit konfrontiert wurden, die diese verteuert hat, was bei denen, die Leiharbeit für Lohndumping verwendet haben, zur Suche nach Alternativen geführt hat. Und die wurden dann oftmals bei Werkvertragsunternehmen fündig. Gegen die offensichtlich missbräuchlichen Ausgestaltungen hier und da hat sich in den vergangenen Jahren ein enormer Druck aufgebaut, verstärkt durch zahlreiche Medienberichte, mit der Folge, dass die große Koalition – eigentlich – vereinbart hatte, auch den Bereich der Werkverträge, vor allem die Schnittstelle zur unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung, gesetzgeberisch zu regeln. Das Bundesarbeitsministerium hat zwischenzeitlich auch geliefert, erst einen Entwurf, der auf heftigsten Widerstand gestoßen ist, dann einen weichgespülten Entwurf, der – eigentlich – von Arbeitgebern und Gewerkschaften mitgetragen wurde (wenn auch aus unterschiedlichen Gründen zähneknirschend), um dann an der CSU in der Koalition abzuprallen, die aus welchen niederen taktischen Motiven auch immer die Reißleine gezogen hat, so dass das alles derzeit auf Eis liegt in Berlin.

Die Gewerkschaften müssen erkennen, dass es ihnen wahrscheinlich nicht gelingen wird, analog zum Prozess der Re-Regulierung der Leiharbeit eine vergleichbare politische Einhegung der zudem wesentlich komplexer ausgestalteten Werkverträge zu erreichen. Das liegt nicht nur an den Widerständen im politischen Raum, sondern auch und gerade an der Vielgestaltigkeit von Werkverträgen und vor allem an den hier relevanten Schnittstellen zur Definition von Arbeitnehmern und Selbständigen – und gerade dieser Definitionsversuch hat ja massive Widerstände mobilisiert, man schaue sich beispielsweise die Kampagne des Verbandes der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD) gegen die Scheinselbständigkeitsdefinition. Aus gewerkschaftlicher Perspektive relevant für eine eher frustrierte Bewertung des gesetzgeberischen Prozesses, selbst wenn er aus der derzeitigen Blockade befreit werden ist die Tatsache, dass die von ihnen geforderten Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte beim Einsatz von Werkverträgen nicht kommen werden.

Mittlerweile werden in der betrieblichen Praxis immer weitere Fakten geschaffen – die Werkvertragsfirmen dringen von den Rändern immer stärker in die Kernprozesse der Industrieunternehmen vor und setzen damit natürlich die Stammbelegschaften auch immer stärker unter Druck. Gerade für die in diesem Bereich gut organisierte IG Metall wird das zu einer existenziellen Herausforderung, denn entweder sind die Beschäftigten der Werkvertragsunternehmen gar nicht gewerkschaftlich organisiert und haben noch nicht einmal betriebliche Mitbestimmungsstrukturen, oder sie arbeiten zu deutlich schlechteren Tarifbedingungen, da sie formal als „Kontraktlogistiker“ geführt werden , für die dann die Dienstleistungsgewerkschaft  ver.di zuständig ist.

Wobei der Begriff „Kontraktlogistik“ aus Sicht der Metall-Gewerkschaft zunehmend problematisch bis irreführend wird: Vor allem dann, wenn es bei einem „Logistikunternehmen“ eben nicht nur darum geht, Ware an die Pforten irgendeines Lagers zu fahren, sondern Tätigkeiten innerhalb des beauftragenden Unternehmens auszuüben. Und genau so sieht es in der Automobilindustrie mittlerweile aus, wenn man der Argumentation der Gewerkschaften folgt:

»Kontraktlogistik ist dabei ein ziemlich irreführender Begriff. Denn in dieser Branche wird weniger transportiert als vielmehr montiert. Im BMW-Beispiel werden angelieferte Teile auf dem Werksgelände zusammengeschraubt und dann an Autos montiert. Vorgesehen sind Werkverträge aber aus Sicht der IG Metall für Tätigkeiten wie das Streichen einer Werkshalle oder allenfalls noch deren Säuberung, nicht aber für die Kernarbeiten eines Unternehmens.«

Auf diese grundsätzliche Herausforderung durch das sukzessive Vordringen der Fremdfirmen in Kernprozesse der Unternehmen hat die IG Metall strategisch geantwortet, was sich abbilden lässt in der Beschreibung einer „doppelten Tariffrage“ (vgl. dazu bereits meinen Beitrag Werkverträge als echtes Problem für Betriebsräte und Gewerkschaft. Und eine „doppelte Tariffrage“ für die IG Metall vom 24. September 2015):

Wenn der Druck auf die Stammbelegschaften durch die immer stärkere Ausbreitung der Werkverträge in den Kernbereich hinein steigt, dann muss man eben die eigene Tarifpolitik auf diese vor- und nachgelagerten Bereiche ausdehnen, um das tarifpolitisch wieder in Griff zu bekommen.
Genau hier aber tut sich eine zweite Tariffrage auf. Gemeint ist die Tatsache, dass viele der Werkvertragsunternehmen der Logistik-Branche zugeordnet sind und hier gilt die Zuständigkeit einer anderen Gewerkschaft – von Verdi. Und da gibt es zunehmend Konflikte, denn die IG Metall muss immer stärker diese Zuständigkeitsgrenze überschreiten, um die ganze Wertschöpfungskette wieder unter ihr Dach zu bekommen. Das führt zu handfesten Konflikten – vgl. dazu schon den Beitrag Wenn unterschiedlich starke Arme eigentlich das Gleiche wollen und sich in die Haare kriegen: „Tarifeinheit“ aus einer anderen Perspektive vom 3. September 2014.

Erschwerend und vor allem mit Blick auf die Zukunft kommt eine Art „dritte Tariffrage“ hinzu, denn man kann durchaus plausibel annehmen, dass auch die Gewerkschaften einen Preis werden zahlen müssen, wenn es ihnen gelingt, immer stärker in die der eigentlichen Kernproduktion vor- und nachgelagerten und an Drittfirmen ausgelagerten Bereiche vorzustoßen und die dort tätigen Arbeitnehmer zu organisieren. Man wird sie unter das Tarifdach der IG Metall bekommen, aber es muss damit gerechnet werden, dass es zugleich eine Tarifauffächerung unter dem großen Dach der Gewerkschaft geben wird, dass also die „Neuen“ nicht die gleichen „alten“ Tarife bekommen werden wie beispielsweise die Stammbelegschaften in den Autowerken.

Diese Aspekt wurde auch angesprochen in einer neuen Studie, die sich mit den Werkverträgen im Bereich der IG Metall beschäftigt:

Tim Obermeier und Stefan Sell: Werkverträge entlang der Wertschöpfungskette. Zwischen unproblematischer Normalität und problematischer Instrumentalisierung, Düsseldorf: Hans Böckler Stiftung, 2016

Dort findet man den folgenden Passus:

»Hinsichtlich der tarifpolitischen Konsequenzen kann man heute schon beobachten, dass die Bemühungen seitens der Gewerkschaften in Richtung eines Drei-Stufen-Modells gehen, mit dem man versucht, der Fragmentierung der Belegschaften (und der Prozesse) Paroli bieten zu können. Auf einer ersten Ebene geht es um strategische Organizing-Prozesse in den betroffenen Werkvertragsunternehmen in Verbindung mit der Installierung von Betriebsräten. Auf einer zweiten Ebene steht dann die tarifvertragliche Landnahme, wobei aber bisher in aller Regel Tarifwerke zur Anwendung kommen, die nach unten abweichen von dem, was für die Insider gilt, die dem „klassischen“ Tarif im engeren Sinne unterliegen. Die dritte Ebene wird derzeit, wenn überhaupt, als Zielgröße ausgewiesen: Die Angleichung der Tarifbedingungen an die des Flächentarifvertrags. Ob dieser Schritt gelingen kann, ist aus systemischen Gründen mit einem Fragezeichen zu versehen. Möglicherweise wird die tarifliche „Rückgewinnung“ der ausgelagerten Bereiche einen Preis haben, der so aussieht, dass man mit unterschiedlich dimensionierten Tarifen unter einem Dach operieren muss, um das von der Arbeitgeberseite geforderte Kostendifferenzial teilweise realisieren zu können, aber auch, um als Gewerkschaft seine Handlungsfähigkeit in der gesamten Wertschöpfungskette zu erhalten bzw. zu festigen … Mit dem Abschluss von Tarifverträgen hätten die Gewerkschaften dann die Hand im Spiel und könnten dafür sorgen, Korridore nach oben zu ermöglichen, stehen jedoch vor der Herausforderung, diese neue Pluralität im Sinne der Beschäftigten zu managen.« (Obermeier/Sell 2016: 46)

Und derzeit sind wir in mittendrin in der Phase, die man ohne Übertreibung als „Häuserkampf“ der IG Metall um die Belegschaften in den Werkvertragsfirmen bezeichnen kann und muss. Das ist weitaus mehr Arbeit und Kampf, als es trocken geschriebene Zeilen auch nur andeuten können. Aber es kommt ganz praktisch dabei was raus, vor allem für Beschäftigten. Dazu ein aktuelles Beispiel, über das die IG Metall unter der Überschrift Kontraktlogistiker setzen Tarifvertrag durch berichtet. Die Kurzfassung geht so:

»Die Beschäftigten von Rhenus Contract Logistics in Stuttgart traten in die IG Metall ein, drohten mit Warnstreik – und gewannen. Jetzt haben sie rund 400 Euro mehr im Geldbeutel und ein Recht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.«

Das Unternehmen ist eine Werkvertragsfirma bei Daimler in Stuttgart. Die Rhenus-Beschäftigten versorgen die Montagebänder im Daimler-Getriebewerk Stuttgart-Hedelfingen mit Teilen, Seite an Seite mit Daimler-Beschäftigten.  Alles fing damit an, dass Betriebsräte von Daimler mit dem Betriebsrat der Werkvertragsfirma ins Gespräch kamen und sie an einen Tisch mit der IG Metall brachten. Innerhalb weniger Monate sind 270 der 430 Rhenus-Beschäftigten und viele der 160 Leiharbeiter in die IG Metall eingetreten – das war die Voraussetzung, eine neue tarifvertragliche Regulierung unter dem Dach der IG Metall durchzusetzen.

Man hat dann im vergangenen Jahr mit dem Unternehmen verhandelt. »Den Tarifabschluss erzielte die Verhandlungskommission Mitte Dezember. Die Vorbereitung für einen Warnstreik lief schon. Der Warnstreik hätte die Bänder bei Daimler nach einer halben Stunde zum Stehen gebracht.« Geholfen haben neben der Verbindung zu den Stammbeschäftigten bei Daimler über deren Betriebsrat auch die Tatsache: „… dass es in der Vergangenheit bereits kritische Medienberichte über schlecht bezahlte Werkvertragsarbeit bei Daimler gab“, wird Uwe Meinhardt, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Stuttgart, zitiert.

»Unter dem Druck lenkte die Arbeitgeberseite schließlich ein. Die Rhenus-Beschäftigten haben nun tariflich gesichert 400 bis 500 Euro mehr als früher, als sie noch als „Logistiker“ bezahlt wurden. Und ihr Beispiel macht Schule: Die Belegschaften weiterer Kontraktlogistiker bei Daimler wenden sich nun ebenfalls an die IG Metall Stuttgart.«

Wenn Theorie und Praxis Hand in Hand gehen, dann kommt für die Beschäftigten auch was raus. Und für die IG Metall wird sich diese Strategie mittel- und langfristig mehr auszahlen als das (vergebliche) Hoffen auf die Berliner Politik- und Gesetzgebungsmaschinerie.

Von der Zerbröselung der Rente in einem Land ohne Sozialhilfe. Anmerkungen zur sozialen Tragödie in Griechenland und der ausbleibenden Katharsis

In Griechenland stehen wieder einmal zahlreiche Räder still. »Die Schulen sind dicht, die Bahnen stehen still, die Fähren bleiben im Hafen: Griechische Gewerkschaften haben zum Generalstreik aufgerufen – aus Protest gegen ein neues Sparprogramm,« so der Artikel Die Regierung spart, das Volk streikt. In der Ägäis blieben die meisten Fähren ebenfalls in den Häfen. Der Seeleutestreik soll bis Dienstagmorgen dauern. Am Freitag, Samstag und Sonntag sind Demonstrationen in Athen und anderen Städten geplant. Auch die Journalisten legten die Arbeit für zwei Tage nieder. Unabhängig von der Frage, ob diese Streikaktionen nicht nur berechtigt sind, sondern ob sie überhaupt Sinn machen, kommt es durch die Rigidität der streikenden Gewerkschaften zu leider nur auf den ersten Blick skurrilen Kollateralschäden hinsichtlich der Einflussnahme auf die anstehenden Abstimmungen im Parlament. Dazu ein Beispiel aus dem Artikel Griechenland: Showdown für die Rentenkassen von Wassilis Aswestopoulos:

»Die Eile der Regierung ist so groß, dass allein am Freitag 261 Änderungen der Gesetzesnovelle für die Sozialversicherungen vorgelegt wurden, als diese in den Ausschüssen des Parlaments diskutiert wurden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Mehrzahl der Volksvertreter in der Lage ist, die knapp 100 einzelnen Artikel allein des Rentenreformpakets zu studieren und in ihrer Gänze zu begreifen.
Bislang wurde diese Arbeit vor allem von dem Internetmagazin The Press Project in durchaus vorbildlicher Form erfüllt. Das Magazin hatte bisher alle Gesetze der Sparmemoranden einzeln seziert und somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies ist im aktuellen Fall nicht möglich, weil die Journalistengewerkschaft POESY eine Sondergenehmigung für eine Veröffentlichung während der Streiktage verweigerte. Nicht nur der Herausgeber von The Press Project sieht in dem erneuten Streikaufruf der Pressegewerkschaft eine Hilfestellung für die Regierung.«

Während auf der einen Seite in der kritischen Phase vor der anstehenden Abstimmung im Parlament am Sonntag die kritische Berichterstattung durch die Gewerkschaften selbst lahmgelegt wird, muss man sich zugleich fragen, ob in diesem speziellen Fall, um den es (wieder einmal) in Griechenlang geht, Streiks und Demonstrationen der richtige Weg sind – denn wenn treffen sie und gegen wen sollten sie sich eigentlich richten (die nun nicht im entferntesten von diesen Aktionen berührt werden)? Denn es geht darum, dass die Gläubigerseite der griechischen Regierung wieder einmal die Pistole auf die Brust gesetzt hat, sich ihren Vorgaben zu unterwerfen oder aber in die auch formale Pleite zu laufen. Und was da auf die Griechen zukommen würde, hatte man vor einigen Monaten schon mal im Ansatz zu spüren bekommen.

Denn auch bei den jetzt im griechischen Parlament zur Abstimmung anstehenden Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen geht es vor allem darum, darüber dann wieder ein weiteres Geld aus dem Infusionstopf der Gläubiger zu bekommen.

In diesem Zusammenhang wurde man in diesen Tagen konfrontiert mit einer Studie, die zu diesem Ergebnis gekommen ist: Milliardenkredite für Griechenland retteten vor allem Banken:

»Seit sechs Jahren versucht Europa die Krise in Griechenland mit Krediten von mittlerweile mehr als 220 Milliarden Euro zu beenden und verlangt dafür immer härtere Spar- und Reformprogramme – alles vergeblich. Der Grund ist aber offenbar weniger die Regierung, sondern die Konstruktion der Hilfsprogramme. Einer Studie der European School of Management and Technology (ESMT) zufolge, über die das „Handelsblatt“ berichtet, zeigt: Europa und der Internationale Währungsfonds (IWF) haben in den vergangenen Jahren vor allem Banken und andere private Gläubiger gerettet.«

In der Studie Where did the Greek bailout money go? haben sich Jörg Rocholl und Axel Stahmer  jede einzelne Kredittranche angeschaut und geprüft, an wen die knapp 216 Milliarden Euro der ersten beiden Rettungspakete geflossen sind. »Das Ergebnis ist ernüchternd: Nur 9,7 Milliarden Euro und damit weniger als fünf Prozent landeten im griechischen Haushalt – und kamen somit den Bürgern direkt zugute. Der große Rest wurde für die Bedienung von alten Schulden und Zinszahlungen genutzt.« Jörg Rocholl, der auch dem Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium angehört, wird mit den Worten zitiert: „Mit den Hilfspaketen wurden vor allem europäische Banken gerettet“. So wurden mit 86,9 Milliarden Euro alte Schulden abgelöst, 52,3 Milliarden Euro gingen für Zinszahlungen drauf und 37,3 Milliarden Euro wurden für die Rekapitalisierung der griechischen Banken genutzt.

Mit den Rettungskrediten wurden in den vergangenen Jahren Schulden bedient, obwohl Griechenland de facto seit 2010 pleite ist. Die europäischen Steuerzahler haben die privaten Investoren herausgepaukt, schlussfolgert Rocholl, vgl dazu auch das Interview mit ihm: „Die Griechenland-Hilfen retteten fast nur Banken“.

Wir werden Zeugen einer gigantischen Kapitalvernichtung: Insgesamt flossen laut ESMT-Berechnungen aus beiden Rettungspaketen 37,3 Milliarden Euro in die griechischen Finanzhäuser. Doch diese Bankenhilfen wurden inzwischen fast vollständig vernichtet. Die Institute haben seit ihrer Rekapitalisierung 2013 rund 98 Prozent ihres Börsenwertes verloren.

An dieser Stelle interessieren natürlich vor allem die sozialpolitischen Folgen dieser scheinbar unaufhaltsam daherkommenden Geschichte des Niedergangs. Eine gewaltige Verarmungswelle ist über das Land geschwappt. Und nach Jahren der Krise und immer wieder enttäuschter Hoffnungen auf ein Licht am Ende des Tunnels greifen Verzweiflung und Apathie in weiten Teilen der Bevölkerung um sich. Vgl. dazu nur exemplarisch den Beitrag Der Niedergang einer Gemeinde: »Die Gemeinde Nikaia liegt nur zehn Kilometer von der Athener Innenstadt entfernt. Doch von urbanem Treiben ist hier nichts zu spüren: Die Krise hat den Ort kaputt gemacht. Leere Ladenlokale reihen sich aneinander. Die Menschen können sich nichts mehr leisten – und sehnen sich nach bessern Zeiten.«

Und über die sozialpolitischen Verwüstungen – mit einem Hinweis auf den nun durch die Studie von Rocholl und Stahmer herausgearbeiteten Befund – wurde in diesem Blog bereits am 25. März 2015 berichtet unter der Überschrift: Jenseits der Psycho-Spiele: Griechenland nach fünf Jahren Abstieg, einer Schneise der Verwüstung im Gesundheitswesen – und das Märchen von den griechischen Luxusrenten. Darin findet man den Hinweis auf den Artikel Das Märchen von den Luxusrenten von Rainer Hermann, der von der FAZ veröffentlicht wurde.

»Viele Renten, erläutert uns Hermann, sind um die Hälfte eingedampft worden. Im öffentlichen Dienst wurden die Pensionsleistungen im Durchschnitt um ein Drittel gekürzt. Man möge sich da einmal bei uns vorstellen.
Hermann beendet seinen Beitrag mit dem Hinweis, »die griechischen Rentner sind nicht in den Genuss der Hilfsprogramme der Troika für Griechenland gekommen.« Die waren primär für das Finanzsystem.«

Und man muss berücksichtigen – anders als in den anderen EU-Staaten gibt es in Griechenland immer noch kein der Sozialhilfe vergleichbares Grundsicherungssystem für Nicht-Rentner. Mit Folgen, die bereits in dem damaligen Beitrag angesprochen wurden:

Man muss wissen, dass in Griechenland die Arbeitslosenhilfe nach zwölf Monaten ausläuft. Das hat Folgewirkungen: »Häufig wird die Arbeitslosigkeit durch eine Frühverrentung kaschiert. Offiziell hat jeder vierte Grieche in den vergangenen Jahren als Folge der Krise seine Arbeit verloren; die meisten von ihnen sind Langzeitarbeitslose, werden als Rentner geführt und belasten nicht eine Arbeitslosenversicherung, sondern die Rentenkasse.«

Und noch weitergehender: Wenn diese Variante nicht realisierbar ist, vor allem für die vielen jungen Menschen, dann bleibt nur die familiäre Unterstützung und die hängt in vielen Familien fast ausschließlich an den laufenden Renten.

Die gegenwärtige Protestwelle kann man in diesem Zusammenhang besser verstehen, vor allem, wenn man sich verdeutlicht, was da am Sonntag an erneuten Eingriffen in die Reste des sozialen Sicherungssystems verabschiedet werden soll.

Dazu lohnt wieder ein Blick in den bereits erwähnten Artikel Griechenland: Showdown für die Rentenkassen von Wassilis Aswestopoulos:
Premierminister Alexis Tsipras möchte noch am Sonntag das kombinierte Paket aus Steuerreform und Rentenreform im Eilverfahren durch das Parlament bekommen. Die Eile ist vonnöten, weil Tsipras bei der Eurogruppe am Montag ein fertiges, komplett abgestimmtes Reformpaket vorweisen möchte. Davon erhofft er sich, zumindest in einigen Punkten der übrigen Forderungen der Kreditgeber Gnade. Immerhin verhandelt Athen mit den Geldgeber-Institutionen über die Umsetzung des dritten Hilfsprogramms in Höhe von bis zu 86 Milliarden Euro.
Mit Blick auf das Alterssicherungssystem berichtet Aswestopoulos:

»Die Einschnitte in das ohnehin bereits löchrige soziale Netz des Landes sind immens. Dass die Beamten des öffentlichen Dienstes bei ihren Abschlagzahlungen zur Pensionierung zum wiederholten Mal eine massive Kürzung von bis zu 27 Prozent hinnehmen müssen, gehört noch zu den geringeren Problemen …  Insgesamt möchte die Regierung bis 2019 mehr als 8,2 Milliarden Euro Rentenzahlungen einsparen.«

In seinem Beitrag findet man auch eine Tabelle mit den detaillierten Sparmaßnahmen im Rentenbereich.

Begreift man das, was seit Jahren in Griechenland passiert, als eine Tragödie nicht nur in einem bildhaften, sondern handfest-realen Sinne, dann bleibt die Frage nach der Katharsis, also der „Reinigung“, die ja unauflösbar mit dem antiken Konzept der Tragödie verbunden ist: Durch das Durchleben von Schrecken und Schauder erfährt der Zuschauer der Tragödie als deren Wirkung eine Läuterung seiner Seele von diesen Erregungszuständen. Nur muss diese Läuterung auch realisierbar sein – und was, wenn nicht? Wenn es gar kein Fundament gibt für diesen wichtigen Schritt?

Passend zu dieser skeptischen Anfrage ist ein interessantes Gespräch mit dem Wirtschaftsforscher Alexander Kritikos, Forschungsdirektor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), so überschrieben: Griechenland – Tragödie ohne Ende?

Die Ausführungen von Kritikos sind durchaus spannend vor dem Hintergrund, dass immer noch die Botschaft transportiert wird, es handele sich bei der Tsipras-Regierung um eine „linke“ Regierung, was er nicht (mehr) erkennen kann. Zugleich wird durch die Ausführungen deutlich, dass auch einfache Reflexe gegen den Mainstream, also Schuldenschnitt und den Griechen das notwendige Geld geben, nicht wirklich die Endlos-Schleife der griechischen Tragödie werden unterbrechen können. Auch wenn es dem einen oder anderen weh tun mag – offensichtlich gibt es in Griechenland erhebliche Probleme auf der Angebotsseite, deren Nicht-Lösung einen erheblichen Beitrag zur Fortschreibung des Dramas leistet, folgt man der Argumentation von Kritikos.

Ganz offensichtlich hat die derzeitige Regierung nicht nur keinen Plan, wie man die dringend erforderlichen Anreize für Unternehmer setzt, sondern immer noch eine Haltung, die sich aus Quellen speist, die in der theoretischen Sphäre oder der Vor-Krisen-Zeit angesiedelt sind.
Das sind bedenkenswerte Argumente von Alexander Kritikos, die natürlich vor allem den klassischen Diskurs hier die Arbeitnehmer, da die Unternehmer irritieren und stören müssen. Aber im Fall Griechenland ist eben auch klar: Bei aller berechtigten Kritik an dem Vorgehen von EU, IWF und anderen Akteueren sind die Griechen eben nicht nur Opfer, sondern sie wurden zunehmend Opfer ihrer selbst, in dem viele angenommen haben, die anderen werden sie raushauen, ohne dass bei ihnen substanziell etwas geändert werden muss.

Aber wieder zurück in die Untiefen der Sozialpolitik und hier der Rentenfrage. Auch dazu hat Kritikos Stellung genommen – und das recht eindeutig:

»Wir haben bisher drei Rentenkürzungen gesehen. Jetzt soll die vierte Rentenkürzung kommen. Und angesichts der Tatsache, dass die Mehrzahl der Haushalte überwiegend in erster Linie abhängig von Rentenzahlungen sind, um ihr Leben zu bestreiten, wird eine weitere Rentenkürzung einfach dazu führen, dass wir mit Armutsproblemen in Griechenland zu kämpfen haben.
Was heißt das? Das heißt im Prinzip, dass letztlich auch hier weitere Reformschritte gemacht werden müssten. Wenn Renten nochmal gekürzt werden, ist es eigentlich zwingend notwendig, endlich auch das einzuführen, was es in Griechenland als einzigem Land innerhalb der Eurozone nicht gibt, nämlich eine Sozialhilfe und eine soziale Absicherung für die, die sonst keinerlei Einkünfte haben.
Wenn also weiterhin Renten gekürzt werden, muss diese Sozialhilfe eingezogen werden. Und es muss eigentlich auch sichergestellt werden, dass Menschen, die keinerlei Einkommensbezüge haben, auch weiterhin Zugang zu Gesundheitsvorsorge haben und zu Krankenhausleistungen. Menschen, die keine Arbeit haben, kein Arbeitslosengeld beziehen, fallen derzeit auch aus diesem System raus und sind wirklich in doppelter Form getroffen. Das ist inhuman letztlich, aber auch ineffizient, weil Menschen, die eben nicht gesund sind, auch nicht anständig arbeiten können.«

Dem ist nicht wirklich was hinzuzufügen.

Sozialpolitik besteht aus Fortsetzungsgeschichten. Über die hübsch verpackte, aber gefährliche Rutschbahn in eine individualisierte Krankenversicherungswelt

In mehreren Beiträgen wurde hier bereits auf eine gefährliche Entwicklungslinie in der Krankenversicherungswelt aufmerksam gemacht: So wurde am 12. Juli 2015 der Beitrag Die Entsolidarisierung kommt auf leisen Sohlen, oftmals unbeachtet, weil so abseitig, dann aber Fahrt aufnehmend und ein ganzes System verändernd. Beispielsweise die Krankenversicherung veröffentlicht. Daran anschließend am 14. August 2015 der Artikel Schöne neue Apple-Welt auf der Sonnenseite der Gesundheitskasse? Ein Update zur schleichenden Entsolidarisierung des Versicherungssystems. Und aus dem laufenden Jahr sei auf diesen Beitrag hingewiesen, in dem auch das „Rutschbahn-Bild“ schon in der Überschrift auftaucht: Das war ja zu erwarten. Krankenkassen wollen Fitnessdaten nutzen. Auf der Rutschbahn in eine Welt, die nur am Anfang nett daherkommen wird vom 9. Februar 2016. Der Kern des kritischen Blicks auf die Entwicklung im Bereich der individuellen Gesundheitsdaten und des (möglichen) Zugriffs der Krankenkassen darauf wurde in diesem Interview mit mir herausgearbeitet: „Eine fundamentale Endsolidarisierung“. Krankheiten sind nicht nur Ausdruck der eigenen Lebensführung. Bezugnehmend auf das wachsende Interesse der Versicherungswirtschaft, künftig auf die mit Fitnessarmbändern, Smartphone oder Smartwatch gewonnenen Gesundheitsdaten der Versicherten zugreifen zu wollen – wobei das gerade am Anfang nur positiv verkauft bzw. verpackt wird, um das (mögliche) eigentliche, langfristige Interesse zu überdecken (vgl. dazu nur als ein Beispiel so ein Artikel: Jeder Vierte läuft mit digitalem Fitness-Helfer: »Digitale Trainingsunterstützung liegt im Trend – und das nicht nur bei der technikaffinen Jugend, sondern auch bei älteren Menschen.
Insbesondere in der Reha könnten Apps & Co. zur Motivation beitragen.« Wer kann was dagegen haben, wenn die Effektivität der Reha-Maßnahmen durch diese neue Instrumente verbessert wird? Das nützt doch den Patienten – sei hier auf mein Hauptargument verwiesen:

»Wir werden auf eine Rutschbahn nach unten gesetzt. Am Ende steht die Verwirklichung einer radikalen Individualisierung der Krankenversicherung, bei der immer passgenauer nach »guten« und »schlechten« Risiken differenziert werden kann. Wobei die Definition von Risiken von übergeordneten, der Schadensökonomie verpflichteten Maßstäben bestimmt sein wird.« Und weiter hinsichtlich des derzeit bei der Verkaufe der neuen Ansätze als positiv daherkommendes eingesetzte Argument, dass das ein positiver Ansatz sei, weil man doch die individuelle Gesundgerhaltung und Vermeidung von Krankheitsfällen fördere: Das setzt voraus, »dass „Gesundheit“ bzw. „Krankheit“ ausschließlich individuell determiniert und dann auch noch durch persönliche Aktivitäten beeinflussbar ist. Aber viele Erkrankungen sind genetisch oder – weitaus komplexer und gefährlicher für die Betroffenen – durch die Lebenslagen bestimmt. Im Ergebnis muss das dazu führen, dass die „guten Risiken“ auch noch finanziell entlastet und die anderen noch stärker belastet oder gar irgendwann einmal ausgeschlossen werden. Der Sozialversicherungscharakter würde so ad absurdum geführt.«

Ein wichtiges Argument, warum die Versicherungswirtschaft so ein Interesse an dieser Entwicklung haben muss, lautet: Es »ist auf alle Fälle versicherungsbetriebswirtschaftlich überaus rational, denn durch die umfassende Preisgabe immer mehr persönlicher Messwerte verlieren die Versicherten ihren »Vorteil«, mehr über sich zu wissen als die Versicherungen – das war und ist bislang das größte Hindernis für eine risikobezogene Differenzierung der Beiträge.«

Wir sind in diesem Fall konfrontiert mit einer echten versicherungsökonomischen Herausforderung, auch bekannt als „asymmetrische Information“ zwischen den Versicherten und den Versicherungsunternehmen, die im Fall der privaten Krankenversicherungen – wenn überhaupt – nur in der Lage sind, wahrscheinlichkeitsstatistisch abgeleitete Aussagen über das Kollektiv oder eine bestimmte Kohorte machen zu können. In diesem Kontext wird dann auch verständlich, warum man so ein großes Interesse an der elektronischen Patientenakte und den dort abgelegten Daten über die individuelle Krankheitsbiografie hat oder haben könnte – und warum es in dieser Systemlogik „wunderbar“ wäre, wenn die individuellen Daten zu dem, was schon passiert ist, verknüpft werden könnten mit Daten zum Lebenswandel, aus denen man individuelle Risikoprofile für die Zukunft ableiten könnte:

»Die eigentliche Herausforderung ist die elektronische Patientenakte: Man muss man verhindern, dass die Krankheitsbiographie – und die Lebensstildaten – hier abgelegt werden. Wenn das erst einmal passiert, dann bekommt man die Verwertungs- und Missbrauchsinteressen kaum noch in den Griff. Es beginnt mit Beitragsvorteilen für die einen und wird in einer fundamentalen Entsolidarisierung der Krankenversicherung enden.«

Offensichtlich stehe ich nicht allein mit dieser für den einen oder anderen gerade in der aktuellen Frühphase der Entwicklung eher übertrieben bis apokalyptisch daherkommenden Sichtweise auf ein Feld, das derzeit doch ganz überwiegend und gestützt von entsprechenden Marketingaktivitäten als eine „schöne neue Welt“ der individuellen Gesundheitsoptimierung gemalt wird.
Nicola Jentzsch vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hat das Anfang Februar 2016 in ihrem Kommentar Auflösung der Privatsphäre – Ende der Solidarität? aufgegriffen und mit er ökonomischen Diskussion verzahnt:

»Ökonomen kennen die scheinbar freiwillige Offenlegung ökonomisch relevanter Informationen seit den 80er Jahren aus Signalspielen. Sie ist unter dem Namen Unraveling (englisch für Auflösung, Aufdeckung) bekannt. Sobald Akteure einen Anreiz haben, verifizierbare Informationen offenzulegen, werden die „besten Typen“ (jene mit besonders gutem Signal) dies auch tun. Dies wären im Versicherungsbeispiel alle aktiven Sportler. Jeder, der nicht offenlegt, wird mit den „schlechten Typen“ in einen Topf geworfen und muss einen höheren Preis bezahlen. Um dies zu verhindern, werden immer mehr Menschen ihre Daten preisgeben, schon weil sie sich hohe Tarife nicht leisten können oder wollen.«

Und sie verweist auf die großen „Fragen nach Gerechtigkeit, Fairness und Solidarität in Bezug auf Unraveling“, wenn sie schreibt:

»So besteht die Gefahr, dass für manche Versicherten die Preise durch die zunehmende Tarifdifferenzierung steigen. Sollte dies eintreten, wäre zu fragen, wieviel Solidarität und Privatsphäre wir Effizienzgewinnen opfern wollen. Zwei Beispiele hierzu. Eine alleinerziehende, erwerbstätige Mutter mit zwei Kindern wird wohl kaum die Zeit und Energie finden, fünf Mal die Woche zu trainieren. Soll sie statt beim Fitnesstraining bei der Hausarbeit überwacht werden? Ein sehr fitter Sportler, der einen Ermüdungsbruch erleidet und auf ärztlichen Rat hin nicht mehr fünf Mal die Woche trainiert (obwohl er gerne würde und dies in der Vergangenheit nachweislich getan hat), soll der ab jetzt mehr bezahlen? Wie weit soll Personalisierung in diese Lebenssituationen vordringen?
Ist der Unraveling-Prozess einmal in Gang gekommen, ist er nur schwer aufzuhalten, zumal Offenlegung zu einer sozialen Norm werden könnte, sobald das Gegenteil mit Stigma belegt ist.«

Nun wird der eine oder andere einwenden: Alles Theorie und Spekulation. Gibt es denn schon heute Hinweise aus der Realität, die das angesprochene Gefahrenpotenzial belegen können?

Die gibt es, in Form vieler Indizien, die man zitieren kann, wenn man will. Eine kleine Auswahl – mit einem besonderen Blick auf die Problematik, die sich aus einer sukzessive im Ausbau befindlichen zentralen Speicherung individueller Daten ergeben (können), wo die „Lebensstil“-Daten, die über Apps und andere Formen erhoben werden, nur ein Teil der relevanten Datensammlung darstellen:
Die Nachrichtenagentur dpa berichtete am 12. März 216: Datenleck bei der Barmer – Krankenkasse widerspricht:

»Bei Deutschlands zweitgrößter Krankenkasse Barmer GEK gibt es nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ ein Datenleck. Unbefugte können demnach durch das Vortäuschen einer falschen Identität mit wenigen Telefonaten und ein paar Mausklicks Details zu Diagnosen, verordneten Arzneien, Klinikaufenthalten und andere intime Informationen abfragen. Einem von der Zeitung beauftragten Tester sei es gelungen, sich über einen Online-Zugang der Kasse in Patientendaten einzuloggen.«

Jeder, der sich mit den modernen Datensystemen etwas intensiver beschäftigt hat, weiß um die Fragwürdigkeit, wenn nach außen Sicherheitsgarantien abgegeben werden, dass man nicht auf personenbezogene Daten zugreifen könne (und damit ist noch nicht einmal das langfristige Risiko angesprochen, dass sich aus solchen Datensammlungen ergeben könnte, wenn denn einmal die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die (bisherige Nicht-)Nutzung verschoben werden).

Ein weiteres Beispiel aus der realen Welt: Am 25. Februar konnten man in der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung diesen Artikel von Claus Hulverscheidt lesen: „Plötzlich drogensüchtig. Patientendaten-Klau in den USA zeigt Risiko der Gesundheitskarte“. Zeitgleich erschien in der FAZ dieser Beitrag: „Hacker erbeuten Patientenakten. Schaden von 20 Milliarden Dollar / Der Schwarzmarkt blüht“. Was ist passiert? Dazu Hulverscheidt:

»Der sogenannte Identitätsdiebstahl ist in den USA schon länger einer der am schnellsten wachsenden Kriminalitätsbereiche – nun aber erreicht er eine neue, manchmal lebensgefährliche Dimension: Immer öfter werden die Daten von Krankenversicherten entwendet, die seit Inkrafttreten der großen Gesundheitsreform von 2010 elektronisch gespeichert werden. Weit mehr als 2,3 Millionen Amerikaner sind nach einer Studie des Forschungsinstituts Ponemon von den Diebstählen betroffen. Auch für die deutschen Behörden, die seit Jahren die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für die Krankenversicherten vorantreiben, ist das eine alarmierende Nachricht.
„Der Raub medizinischer Identitäten bringt Kriminellen heute erheblich mehr Geld ein als etwa der Klau von Bankdaten“, sagt Ann Patterson von der Verbraucherschutzorganisation Medical Identity Fraud Alliance. Wichtigster Grund: Während sich Scheck- oder Kreditkarten bei einem Betrugsverdacht rasch sperren lassen, fällt der Diebstahl einer medizinischen Identität oft monatelang nicht auf. In dieser Zeit ordern die Diebe in großem Stil rezeptpflichtige Medikamente, die sie weiterverhökern, etwa an Drogensüchtige. Andere verkaufen die Identitäten an Kranke, die sich keine Versicherung leisten können, wieder andere rechnen Leistungen ab, die niemand erhalten hat, oder erschwindeln staatliche Zuschüsse.«

Und das hat heute schon in den USA ganz handfeste Konsequenzen für die davon Betroffenen:

»Erfährt der betroffene Patient von dem Diebstahl, etwa bei der Quartalsmitteilung seines Versicherers, hat er oft größte Mühe, die korrekten und die fälschlich unter seinem Namen abgerechneten Posten wieder voneinander zu trennen. In zwei Dritteln aller Fälle bleibt er auf einem Teil des Schadens sitzen, laut Ponemon-Studie sind es im Schnitt 13500 Dollar. Manche Patienten gelten plötzlich als Drogensüchtige oder als Raucher, doch selbst damit nicht genug: Durch die Vermischung von echten und gefälschten Krankendaten kommt es zu Fehldiagnosen, Behandlungsfehlern und anderen gravierenden Gesundheitsgefahren. „Im schlimmsten Fall erhält jemand bei einem Unfall eine Bluttransfusion der falschen Blutgruppe, weil seine Daten geändert wurden“, sagt Steve Weisgerber, Jura-Professor an der Bentley-Universität in Massachusetts.«

Aber die elektronische Patientenakte bei uns in Deutschland wird sicher ganz sicher sein.

Und auf eine komplementäre Entwicklung hinsichtlich der Individualisierung und einer damit einhergehenden Verhaltens- und Tarifdifferenzierung in „gute“ und „schlechte“ Risiken in einem anderen Zweig der Versicherungswirtschaft muss hier hingewiesen werden – und wir erkennen die gleichen Strukturmuster wie im Bereich der Krankenversicherungen:
Philipp Seibt, Fabian Reinbold und Florian Müller haben ihren Artikel kurz und knapp so überschrieben: Daten her, Geld zurück: »Ob Auto oder Gesundheit: Immer mehr Versicherer bieten Überwachungs-Tarife an. Wer sich ausspähen lässt und brav ist, zahlt weniger.«  Immer mehr Versicherungen bieten ihren Kunden Daten-Deals an, bei denen für die Überwachung Rabatte winken. Das könnte letztlich zum Problem werden für die, die ihre Daten nicht preisgeben wollen.

»Nun hat die größte deutsche Versicherung Allianz ihren ersten sogenannten Telematik-Tarif für die Kfz-Versicherung vorgestellt. Dabei geht es um die Kontrolle des Fahrverhaltens und einen Bonus für vorsichtiges Fahren. Es ist ein Zeichen: Nach einigen kleineren Versicherungen setzt nun auch der Marktführer auf die Daten der Kunden. Die Versicherer haben mit ihren Produkten insbesondere eine junge, technikaffine Zielgruppe im Blick. Da ist vom „Spartarif“ die Rede, von „Preisnachlässen“, „Prämien“ und „Belohnungen“. Zur Zielgruppe passt es, dass viele Angebote mit Smartphone-Apps funktionieren.«

Und auch der größte deutsche Autoversicherer – gemessen an der Zahl der Versicherten – hat sich hier positioniert: Am 21.04.2016 konnte man der Print-Ausgabe der FAZ diesen Artikel entnehmen: „HUK-Coburg durchleuchtet Autofahrer“. Für die bedeutet das neue Angebot neben dem Einbau einer kleinen schwarzen Box ins eigene Auto: »Um den Vorteil eines günstigeren Tarifs zu erhalten, müssen sie einwilligen, dass die Black Box rund um die Uhr Daten über den Fahrstil sammelt, dass permanent aufgezeichnet wird, wie stark der Fahrer beschleunigt oder wie rasant er die Kurven nimmt. Aus alledem errechnet die Versicherung einen Punktewert, der in die Versicherungsprämie einfließt.«

Bei der Kfz-Versicherung lassen sich so bis zu 40 Prozent der Versicherungsprämie sparen. Hört sich doch erst einmal nach einem guten Geschäft an, aber: Die Kopplung der Versicherungsprämie an die Herausgabe von Daten kann problematisch werden, »wenn es kein Bonus mehr ist für die, die mit freiwilliger Einwilligung mitmachen, sondern ein Malus für die, die nicht mitmachen wollen«, wird die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW, Helga Block, zitiert.

»Zugespitzt formuliert: Wenn alle gesunden, sportlichen Vorzeige-Autofahrer im Daten-Tarif sind, dann bleiben in den normalen Tarifen nur noch die rauchenden Raser übrig – und die, die ihre Daten nicht hergeben wollen. Für die könnte es dann langfristig teurer werden«, so Seibt et al. in ihrem Artikel.

Man könnte diese Liste mühelos verlängern. Zumindest sind das wichtige Hinweise darauf, dass man diesen Entwicklungen, gerade weil sie am Anfang so positiv daherkommen und kommuniziert werden und bei vielen individualisierten Menschen sicher auch auf fruchtbaren Boden fallen,  kritisch-reflektierend gegenüber stehen sollte.

Berichte aus der Welt der Privaten Krankenversicherung (PKV) verdeutlichen, wie anschlussfähig das Thema ist hinsichtlich der strategischen Ausrichtung, die dort diskutiert oder vorhergesehen wird. Dazu beispielsweise der Artikel PKV sieht sich als Gesundheitscoach: »Tarife von der Stange? Die wird es in der PKV nach einer Studie künftig nicht mehr geben. Die Branche setzt vielmehr auf individuelle Tarife und Gesundheitscoaching.« Und aus einer Studie zur Zukunft der PKV, erstellt vom Software-Hersteller Adcubum und dem Assekuranz-Dienstleister Versicherungsforen Leipzig, wird das zitiert: »Etwas mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer hält es für wahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich, dass sich die Produkte der Krankenversicherer weg von starren Tarifen hin zu personenbezogenen Tarifen bewegen, bei denen die Tarifierung auf den zur Verfügung gestellten Gesundheitsdaten basiert.«

Eine kritische Perspektive taucht auch immer öfter im politischen Raum auf: Unter der Überschrift Geld gegen Gesundheitsdaten berichtet der Deutschlandfunk: »Erste Krankenkassen bieten sie bereits an: Boni-Programme für Kunden, die mit Fitness-Apps jeden Klimmzug vermessen. Nicht nur bei Datenschützern sind die Anwendungen umstritten. Für klare Regeln setzen sich auch Gesundheitsexperten im Bundestag ein.« Und weiter erfahren wir:

»Die Entwicklung ruft Datenschützer wie Gesundheitspolitiker auf den Plan. Experten von Bund und Ländern warnten am Donnerstag auf einer Konferenz in Schwerin vor „Risiken, insbesondere für das Persönlichkeitsrecht“. Zahlreiche Gesundheits-Apps und andere Fitness-Tracker gäben die aufgezeichneten Daten an andere Personen oder Stellen weiter, ohne dass die Nutzer hiervon wüssten, heißt es in einer Erklärung der Datenschutz-Beauftragten.

Auch die gezielte Nutzung solcher Daten durch Krankenkassen stößt bei den Bund-Länder-Experten auf Vorbehalte: Die Konferenzteilnehmer rufen die Politik auf zu prüfen, ob im Zusammenhang mit Fitness-Apps und anderen Geräten zur Selbstvermessung „die Möglichkeit beschränkt werden sollte, materielle Vorteile von der Einwilligung in die Verwendung von Gesundheitsdaten abhängig zu machen“. Im Klartext: Ob das Tauschgeschäft Daten gegen Prämien gesetzlich geregelt werden muss.«

Die in dem Zitat angesprochene Entschließung der Datenschutz-Beauftragten geht zurück auf die 91. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder am 6./7. April 2016 und ist überschrieben mit: Wearables und Gesundheits-Apps – Sensible Gesundheitsdaten effektiv schützen!

Für die Wissenschaft tun sich hier übrigens ganz neue und spannende Forschungsfragen und damit neue Betätigungsfelder auf: Wie werden die Menschen mit der zunehmenden individualisierenden datentechnischen Abbildung ihres Lebens umgehen, wenn ein Teil von ihnen begriffen hat, in welches Korsett sie hier gelockt worden sind bzw. werden? Wird es Umgehungsstrategien geben, werden sie manipulativ gegenzusteuern versuchen? Was ist mit denen, die sich entziehen (wollen)? Kann sich eine „Meine Daten gehören mir“-Bewegung überhaupt noch geben in Zeiten von Facebook & Co.? Fragen über Fragen.