Wir haben einen Plan. Sogar einen „Masterplan Medizinstudium 2020“. Und eine Kommission, die sich über das erforderliche Geld Gedanken machen soll. Das fehlt noch

Wenn man über Ärzte und damit auch über den Zugang zu diesem Berufsfeld spricht, dann geht es in mehrfacher Hinsicht um eine große Sache. Auf Ärzte sind alle angewiesen, die krank sind und Hilfe bedürfen. Sie haben das kostbarste Gut, die Gesundheit bzw. eben ihre Beeinträchtigung, mehr oder weniger in der Hand. Sie genießen immer noch sehr hohes Ansehen, gemessen am Berufsprestige, in der Bevölkerung. Und auch wenn sie bzw. ihre umtriebigen Funktionäre immer schrecklich klagen – finanziell geht es den meisten wirklich sehr gut. Erst vor kurzem wurde dies wieder deutlich in Erinnerung gerufen, durch eine Studie des ifo-Instituts, in der die Unterschiede beim Lebenseinkommen von Erwerbstätigen nach ihrem Ausbildungsabschluss untersucht wurden. Da stehen die Mediziner ganz oben, wenn auch mit einem so typischen Unterschied zwischen Männern und Frauen: Ein Medizinstudium bringt einem Mann über das gesamte Erwerbsleben im Schnitt bis zu 983.000 Euro mehr Einkommen als eine Lehre, bei Frauen beträgt das Plus „nur“ 612.731, kann man diesem Artikel entnehmen: Studieren lohnt sich – aber was? Zum Vergleich mit einem anderen Studium: Sozialarbeit schlägt bei Männern im Vergleich zu einer Lehre nur mit einem Plus von knapp 20.000 Euro zu Buche. Bei Frauen sind es hier 79.000 Euro – und damit mehr als die Männer, eine seltene Fallkonstellation.

Zugleich wird immer wieder in den vergangenen Jahren über einen bereits vorhandenen, zumindest aber sicher drohenden „Ärztemangel“ berichtet und viele Menschen gerade in den ländlichen Räumen wissen davon ein Lies zu singen, was das ganz praktisch bedeuten kann, wenn die Haus- und Fachärzte in der Region wegbrechen.

Und was vielen Menschen nicht wirklich bewusst ist – bereits heute würde in in nicht wenigen Krankenhäusern vor allem in den eher ländlichen Regionen der Betrieb zusammenbrechen, wenn man nicht auf zahlreiche ausländische Ärzte zurückgreifen könnte. Ausweislich der Ärztestatistik der Bundesärztekammer waren in den Krankenhäusern insgesamt 189.622 Ärzte tätig. Davon waren 30.600 ausländische Ärzte, also mehr als 16 Prozent der Krankenhausärzte, wobei zu bedenken ist, dass die nicht über alle Kliniken gleich verteilt sind, sondern bestimmte Krankenhäuser deutlich höhere Anteilswerte aufweisen. Deutschland importiert also bereits heute eine nicht unerhebliche Zahl an Medizinern – bei denen man bedenken muss, dass sie in ihren Heimatländern ausgebildet worden sind und dort natürlich in der medizinischen Versorgung fehlen -, um den laufenden Betrieb aufrechterhalten zu können.

Das kann bei einigen Ländern ganz erhebliche Verwüstungen in deren Gesundheitssystem auslösen. So arbeiten derzeit in deutschen Krankenhäusern 4.500 Ärzte aus Rumänien und Bulgarien – die Zuwanderung aus diesen beiden Staaten wird ansonsten bei uns in Deutschland immer mit Blick auf eine „Armutszuwanderung“ geführt, dieser Teil der Migration hingegen wird kaum ins Bewusstsein gerufen, auch nicht in der Medienberichterstattung, wo oftmals lieber „Problemhäuser“ im Ruhrgebiet gezeigt werden. Hinzu kommen 1.385 polnische Ärzte, 1.500 aus Russland bzw. aus Staaten des ehemaligen Sowjetunion und 1.220 aus Ungarn. Mit Blick auf die Flüchtlingsfrage interessant: Die Zahl der in deutschen Kliniken arbeitenden syrischen Ärzte beläuft sich auf 1.720.

Das könnte man durchaus als einen Hinweis verstehen, dass in Deutschland selbst möglicherweise zu wenig Ärzte ausgebildet werden. Dass man mit dieser Hypothese nicht falsch liegt, kann auch durch die Berücksichtigung von strukturellen Veränderungen gefestigt werden. So ist der Anteil der Frauen unter den Ärzten (und vor allem unter den Studienanfängern) deutlich gestiegen. Bei den berufstätigen Ärzten liegt der Frauenanteil mittlerweile bei 46 Prozent. Und von den 11.531 Studienanfängern im Fach Humanmedizin im Jahr 2016 waren 64 Prozent Frauen. Das verändert aber auch das Arbeitsvolumen, durch eine Zunahme des Teilzeitanteils unter den Medizinern. Selbst wenn also die gleiche Kopfzahl an Ärzten ausgebildet wird, kann es durch den Teilzeiteffekt zu einer Mangelsituation kommen. Hinzu kommt, dass der laufende und vor allem der anstehende Ersatzbedarf aufgrund der Kohorteneffekte innerhalb der Ärzteschaft, die dort genau so wirken wie in anderen Berufsgruppen auch, ganz erheblich sein wird, denn viele Ärzte aus den geburtenstarken Jahrgängen stehen vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Und noch sicherer wird man bei der Diagnose einer nicht ausreichenden Zahl an Medizinstudienplätzen, wenn man sich die Abbildungen am Anfang dieses Beitrags anschaut und komplementär beispielsweise dieses Zitat des Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery zur Kenntnis nimmt: „Noch im Jahr 1990 gab es in den alten Bundesländern 12.000 Plätze im Studiengang Humanmedizin. Heute sind es gerade noch 10.000, obwohl durch die Wiedervereinigung acht medizinische Fakultäten hinzugekommen sind.“

Man sieht an den Abbildungen tatsächlich – die Zahl der Studienanfänger in Humanmedizin ist wie festgenagelt. Eine eigentlich erforderliche und von vielen durchaus seit Jahren geforderte Ausweitung der Studienkapazitäten in der Humanmedizin hat nicht stattgefunden.

Aber es gibt neben der quantitativen auch noch eine qualitative Dimension des Veränderungsbedarfs des Medizinstudiums. Seit vielen Jahren bekannt ist die Debatte, ob wirklich die Abiturnote das Gewicht haben sollte bei der Auswahl der Studierenden. Und auch die Art und Weise des Studiums wird immer wieder hinterfragt, beispielsweise hinsichtlich der traditionellen Aufteilung des Studiums und der immer wieder geforderten – und in einigen „Modellstudiengängen“ auch seit längerem praktizierte – frühzeitige Einbindung des Versorgungsalltags in das Studium. In den letzten Jahren wird außerdem eine angesichts der tatsächlichen Bedeutung völlig untergewichtete Rolle der Allgemeinmedizin im Studium und in den ersten praktischen Schritten der angehenden Mediziner beklagt.

Aber in dieser anspruchsvollen Gemengelage soll nun endlich der Durchbruch geschafft worden sein. »Mit einem großen Reformplan krempeln Bund und Länder die Ausbildung für angehende Ärzte um«, erfahren wir beispielsweise aus diesem Artikel: Zukünftige Landärzte dürfen eher studieren. »Patientenkontakte schon im ersten oder zweiten Semester, dazu Studienplätze, die später zur Arbeit als Landarzt verpflichten: Das sind die Kernelemente des „Masterplans Medizinstudium 2020“, den Bund und Länder am Freitag verabredet haben. Ziel der Reform ist eine größere Praxisnähe des Studiums und die Stärkung der Allgemeinmedizin gegenüber Spezialistentum.« So der Versuch einer Verdichtung dessen, was da beschlossen worden ist. Und das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium überschlägt sich fast gemessen an den üblichen ministerialen Standards schon in der Überschrift der Pressemitteilung: Rheinland-Pfalz begrüßt Verabschiedung des Masterplanes Medizinstudium 2020 – Bätzing-Lichtenthäler: Neue Ärzte braucht das Land! „Heute haben wir in Berlin den Masterplan Medizinstudium 2020 verabschiedet und damit die Weichen für eine neue Ärztegeneration gestellt“, so wird die Ministerin zitiert. Die insgesamt 41 Maßnahmen des Masterplans werden dafür sorgen, »dass künftige Medizinergenerationen kompetenzorientiert, praxisbezogener und patientennäher ausgebildet werden.« Das hört sich ja fast nach revolutionären Veränderungen im bestehenden System an.

Wer einen Blick werfen möchte in das Original des Masterplans, um sich einen ungefilterten Eindruck zu verschaffen, der kann das hier machen:

„Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen am 31. März 2017 in einer gemeinsamen Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit von Bund und Ländern sowie den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD

Andreas Mihm berichtet in der Online-Ausgabe der FAZ unter der Überschrift Medizinstudenten müssen nah an den Patienten und raus aufs Land schon deutlich reservierter und zugleich den Finger auf eine ganz große offene Wunde legend:

»Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ sieht vor allem eine Stärkung der allgemeinärztlichen Ausbildung vor. Auch soll die Abiturnote künftig eine weniger große Bedeutung bei der Zuweisung der knappen Studienplätze bekommen. Auf die von der Ärzteschaft verlangte Ausweitung der Studienplätze um zehn Prozent oder etwa 1000 Plätze konnten sich die Gesundheits- und Wissenschaftsminister aus Kostengründen nicht einigen. Überdies steht der Plan unter einem einschränkenden „Haushaltvorbehalt“.«

Die Ärzte Zeitung greift den kritischen Aspekt der Noch-nicht-Finanzierung des Masterplans ebenfalls und schon in der Überschrift auf: Masterplan startet ohne Finanzplan. Schätzungen zufolge kostet die Umsetzung pro Jahr etwa 300 Millionen. Doch wer soll das Geld zahlen?

»Eine Expertenkommission soll nun Details und Kosten klären … Die Kommission soll in den kommenden zwölf Monaten untersuchen, wie sich der Plan auf die Studienplatzsituation auswirkt und mit welchen Kosten Bund, Länder und die Kostenträger zu rechnen haben werden.«

Wird hier etwa ein Produkt verkauft, bei dem man noch gar nicht weiß, wer und wie man die Lieferanten bezahlen soll?

Diese Skepsis wird durch solche Hinweise mehr als gestützt: »Die Gesundheitsminister sähen es am liebsten, wenn die Kultus- und Wissenschaftsseite die Finanzierung übernimmt. Das sei völlig unmöglich, erklärten die Kultusminister noch vor zwei Wochen.« Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, »dass die Länder zunächst keine zusätzlichen Mittel für die Umsetzung des Plans bereitstellen werden. Sie forderten die Regierung auf, über Zuschläge in den Fallpauschalen auch die Beitragszahler in die Pflicht zu nehmen. Der schwarze Peter liegt nun bei den Medizinfakultäten – und den Medizinstudierenden von morgen.«

Das hört sich nicht wirklich nach einer Revolution an. Sondern nach einem föderalen Zuständigkeits- und Verantwortungsabschiebegemengelage, wie wir das aus vielen anderen Politikfeldern zur Genüge kennen. Florian Staeck kommentiert in der Ärzte Zeitung unter der Überschrift Masterplan 2020 – Gröhes unbezahlte Reform:

»Die Studienreform zeigt einmal mehr die verqueren Strukturen des deutschen Bildungsföderalismus: Bundespolitiker können die Party steigen lassen, zahlen müssen sie andere. Allein die Neustrukturierung des Praktischen Jahres mit einem verbindlichen Quartal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung soll zwischen 30 bis 40 Millionen Euro pro Jahr kosten. Und die Frage, ob in einer alternden Gesellschaft mehr Medizinstudienplätze nötig sind, ist mit dem Masterplan erst gar nicht gestellt worden.«

Damit wären wir auch wieder bei der quantitativen Dimension, die in diesem Beitrag bereits angesprochen wurde. „Der Masterplan verzichtet zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf, die Forderung nach einer generellen Erhöhung der Studienplatzkapazität aufzugreifen“, so heißt es lapidar und damit die Sache auf Jahre vertagend.

Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, wird in einer Pressemitteilung so zitiert: »Offenbar auf Betreiben der Länder wurde die vollständige Umsetzung des Masterplans unter Haushaltsvorbehalt gestellt. Dadurch fehlen klare Vorgaben für wichtige Bereiche. Eine Entscheidung über die dringend erforderliche Erhöhung der Studienplatzkapazitäten haben die Verhandlungspartner auf unbestimmte Zeit vertagt. Auch bei der bundesweiten Etablierung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin bleibt der Masterplan vage und sieht lediglich eine Soll-Bestimmung vor. Bloße Absichtserklärungen bringen uns jedoch nicht weiter. Hier muss dringend nachgeschärft werden.«

So wird das nichts. So bleibt das durch die Nicht-Finanzierung reine Reform-Prosa. Wenn man solche Ausführungen zur Kenntnis nehmen muss – »Als „kleine Revolution“ bezeichnete Forschungsministerin Professor Johanna Wanka (CDU) das Projekt und bezog sich dabei auf das geplante Training von Arzt-Patientengesprächen« -, dann wird klar, dass hier ganz kleine Brötchen gebacken werden. Diese Selbstverständlichkeit soll eine „kleine Revolution“ sein und dafür braucht man einen Masterplan? Traurig, sehr traurig.

Womit wir abschließend bei einem weiteren ganz bitteren Wermutstropfen angekommen wären. Denn mehr als notwendig wäre eine wirkliche „kleine Revolution“ des Medizinstudiums. Was damit gemeint ist? Bereits am 16. April 2016, also vor fast genau einem Jahr, wurde in diesem Blog der Beitrag Welches Medizinstudium soll es sein? Und wie viele sollen das machen (dürfen)? Zum „Masterplan Medizinstudium 2020“ in Zeiten der Mangels und des Überschusses veröffentlicht. Darin findet man den unverändert gültigen Gedankengang: Es geht nicht nur um die Frage, ob in Zukunft mehr Studienplätze benötigt werden und nicht nur, wie nun aber geschehen, ob man bestimmte Elemente aus den Reformstudiengängen für alle zukünftigen Medizinstudenten verallgemeinert plus der Option, eine „Landarztquote“ bei der Auswahl der Studierenden einzuführen, sondern es müsste um die Frage nach der Einbettung eines zu reformierenden Medizinstudiums in einen umfassenderen Kontext, konkret: der Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe insgesamt, gehen. Allen müsste doch klar sein, dass die Zeiten einer pyramidalen, arztzentrierten Versorgung vorbei sind und es mit Blick auf die vor uns liegenden Versorgungsaufgaben um die Verbindung mit den Potenzen und Kapazitäten anderer Gesundheitsberufe, die ebenfalls einer Weiterentwicklung und in vielen Fällen einer (auch akademischen) Aufwertung bedürfen, gehen wird bzw. gehen muss. So schon im vergangenen Jahr.

Konkret würde das bedeuten: Von einer echten Revolution könnte man sprechen, wenn man sich endlich zu einem großen Schritt nach vorne durchgerungen und beispielsweise ein Medical School-Modell auf die Schiene gesetzt hätte, bei dem nicht nur angehende Mediziner ausgebildet werden, sondern diese gemeinsam mit den anderen Gesundheitsberufen, mit denen sie im Team zusammenarbeiten werden bzw. die in Zukunft immer mehr Aufgaben eigenverantwortlich werden übernehmen müssen, die heute noch als ärztliche Tätigkeiten reklamiert werden. Gemeinsam, wenigstens streckenweise, mit den Pflegekräften, mit den Physiotherapeuten, mit den psychologischen Psychotherapeuten, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur, wenn die angehenden Ärzte von Anfang an lernen, dass es auch andere Disziplinen und Berufe gibt, die ihren Stellenwert und Bedeutung und Nützlichkeit im Gesundheitswesen haben, wird sich substanziell etwas im System verändern können. Wenn auch nur auf lange Sicht, aber die Weichen hätte man durch einen Masterplan stellen können, der seinen Namen wirklich verdient.

Das, was jetzt vorgelegt wurde, ist die offensichtlich mühevolle und aufgrund der Nicht-Finanzierung wahrscheinlich sowieso nur weitgehend Rhetorik bleibende Umsetzung dessen, was Union und SPD im Dezember 2013 in ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben: »Für eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber, zur Förderung der Praxisnähe und zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium wollen wir in einer Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern einen „Masterplan Medizinstudium 2020“ entwickeln.« Nicht mehr, nicht weniger ist gemacht worden. Auftrag erledigt.

Aber das ist keine Revolution, nicht mal eine kleine.

Die amerikanische weiße Arbeiterklasse kollabiert in einem „Meer der Verzweiflung“. Semantische Zuspitzung und empirisch fundierte Sozialkritik

Viele werden sich erinnern – nach dem beeindruckenden Durchmarsch durch die Vorwahlen und dem dann folgenden und für viele überraschenden Wahlsieg von Donald Trump im vergangenen Jahr wurde immer wieder über die Lage der abgehängten weißen Arbeiter in den USA berichtet und diskutiert, die sich mit der Wahl von Trump ein Ventil verschafft hätten. Unabhängig davon, dass auch noch eine Menge anderer Leute für ihn gestimmt haben müssen, um Trump dahin zu spülen, wo er jetzt ist – ohne Zweifel ist das alles auch eine Folge der verheerenden ökonomischen Entwicklung im mittleren Westen der USA und inmitten der weißen Arbeitnehmerschaft des Landes. Nicht, dass darüber erst seit Trump berichtet wird, vgl. aus der Vielzahl des Materials beispielsweise Die ungleichen Staaten von Amerika von Anfang 2016. Und wenn gerade in diesen Tagen eine angebliche „Vollbeschäftigung“ in den USA suggeriert wird in den Medien, sollte man nicht vergessen, wie viele arbeitslose Menschen gar nicht (mehr) erfasst werden. Vgl. dazu beispielsweise den Artikel Wo Amerika seine Arbeitslosen versteckt von Heike Buchter: »Die Invalidenrente ist einer der letzten Teile des sozialen Netzes in den USA. Vor allem gering qualifizierte Arbeitslose beantragen sie – und Ärzte haben Verständnis.« Und wie desaströs für viele Menschen aus der ehemaligen Mitte des Landes ist, konnte man auch solchen Berichten entnehmen: Nichts mehr zu verlieren: »Nirgendwo sind die Menschen in Ohio so arm wie im Athens County.

Lebensmittelausgaben versuchen, die Menschen zu versorgen. Doch beim Essen fangen die Probleme erst an.« Ohio – eine Gegend, die abgehängt worden ist und in der vor allem viele Weiße auf der Strecke geblieben sind. Von denen einige als Protestwähler für einen kurzen Moment in das Licht der öffentlichen Wahrnehmung gekommen sind. Der amerikanische Fotograf Matt Eich zeigt in seiner Reportage auf verstörende aber auch wundervolle Weise die verlorenen Menschen aus dem amerikanischen Bundesstaat Ohio. Wo einst der industrielle Motor Amerikas lief, herrschen heute Heroin, Gewalt und Zukunftslosigkeit: Last Exit to Ohio, so hat er seine Reportage überschrieben.

Es geht hier um die fatalen Folgen einer immer größer werdenden Ungleichheit und da sind uns die USA in Teilen und für viele Menschen beispielsweise in Deutschland unvorstellbar weit voraus – man denke nur an die „Selbstverständlichkeit“ einer Krankenversicherung für die allermeisten Menschen in unserem Land, auch wenn man wenig oder gar kein eigenes Einkommen hat. Die Härte des (Über-)Lebens in den USA für die Menschen mit mittleren und unteren Einkommen hat (noch) keine Entsprechung in den westeuropäischen Staaten.

Und dazu sollte es auch niemals kommen – wenn man sich allein vor Augen führt, was für einen Preis die Menschen für die Ungleichheit zu zahlen haben. Sie zahlen im wahrsten Sinne des Wortes mit ihrem Leben.

Joel Achenbach und Dan Keating berichten in der Washington Post unter der nur auf den ersten Blick reißerischen Überschrift New research identifies a ‘sea of despair’ among white, working-class Americans. Sie beziehen sich auf eine neue Arbeit von Anne Case und Angus Deaton von der Princeton University: Mortality and morbidity in the 21st century, so ist die neue Veröffentlichung überschrieben.

Case und Deaton setzen damit eine Arbeit fort, die Ende 2015 mit dieser bahnbrechenden Studie begonnen hat: Rising morbidity and mortality in midlife among white non-Hispanic Americans in the 21st century: »This paper documents a marked increase in the all-cause mortality of middle-aged white non-Hispanic men and women in the United States between 1999 and 2013. This change reversed decades of progress in mortality and was unique to the United States; no other rich country saw a similar turnaround. The midlife mortality reversal was confined to white non-Hispanics; black non-Hispanics and Hispanics at midlife, and those aged 65 and above in every racial and ethnic group, continued to see mortality rates fall. This increase for whites was largely accounted for by increasing death rates from drug and alcohol poisonings, suicide, and chronic liver diseases and cirrhosis. Although all education groups saw increases in mortality from suicide and poisonings, and an overall increase in external cause mortality, those with less education saw the most marked increases. Rising midlife mortality rates of white non-Hispanics were paralleled by increases in midlife morbidity. Self-reported declines in health, mental health, and ability to conduct activities of daily living, and increases in chronic pain and inability to work, as well as clinically measured deteriorations in liver function, all point to growing distress in this population.«

Wienand von Petersdorff hat die Berichterstattung und die neue Studie von Case und Deaton in der FAZ aufgegriffen: Brisante Studie: Amerikas Arbeiterklasse kollabiert. Die Lebenserwartung der Weißen in den Vereinigten Staaten, die höchstens einen Schulabschluss haben, ist dramatisch gesunken. Das Phänomen hat einen Namen: „Tod aus Hoffnungslosigkeit.“

»Die Weißen sterben demzufolge überproportional häufig an Ursachen, die Experten unter der Rubrik „Tod aus Hoffnungslosigkeit“ zusammenfassen. Zu dieser Kategorie gehören Selbstmord, Drogentod nach Überdosis oder an Krankheiten, die Alkoholmissbrauch folgen. Case und Deaton zufolge sinkt die Lebenserwartung der Gruppe seit dem Jahr 1999. Das ist eine dramatische Entwicklung angesichts der Tatsache, dass in nahezu allen Industrieländern über fast alle Bevölkerungsgruppen hinweg die Lebenserwartung stetig steigt … Für die Altersgruppe zwischen 50 und 55 Jahren haben sich die Selbstmordraten seit dem Jahr 2000 verdoppelt.«

Case und Deaton kommen zu der Schlussfolgerung, dass vor allem die mangelnde Perspektive auf ein stetiges Einkommen Menschen resignieren lasse, die höchstens einen Schulabschluss vorweisen können. »Die Wissenschaftler sehen die geringen Arbeitsmarktchancen für diese Gruppe als Ausgangspunkt für ein Bündel an Problemen, die schließlich die Menschen in die Verzweiflung stürzen.«

Und wieder werden wir Zeuge einer „Medikalisierung“ sozialer Probleme:

»In ihren Untersuchungen haben Deaton und Case auch herausgefunden, dass seit Mitte der neunziger Jahre immer mehr Leute über Schmerzen im Rücken, im Halsbereich oder in der Hüfte klagen.
Parallel dazu stieg der Absatz an Schmerzmitteln stark. Eines davon heißt Oxycontin, das den Ruf hatte, wenige Nebenwirkungen zu haben. Offenkundig aber sind sehr viele Amerikaner süchtig geworden. Deaton sagt, Oxycontin sei praktisch Heroin in Pillenform mit einem Siegel der Gesundheitsbehörde.«

Der Blick auf die nackten Daten lässt eine Menge gewichtige Fragen offen. Warum beispielsweise beschränkt sich die dramatisch negative Entwicklung auf die weißen Amerikaner – während die Afroamerikaner und der Lateinamerikaner davon nicht betroffen sind? Und die Entwicklung seit der Jahrtausendwende ist wirklich dramatisch:

»Konkret war im Jahr 1999 die Sterberate der Weißen zwischen 50 und 54 Jahren um 30 Prozent niedriger als die der Schwarzen. Im Jahr 2015 haben sich die Verhältnisse umgekehrt.«

Hinzu kommt: »Das Phänomen einer schrumpfenden Lebenserwartung beschränkt sich nach Angaben der Forscher nicht mehr auf den ländlichen Raum und Bundesstaaten, die von Deindustrialisierung besonders betroffen sind. Auch Großstädte erreicht die Entwicklung.«

Und zum Abschluss sei hier allen Kritikern am europäischen Sozialstaatsmodell das folgende Zitat ins Stammbuch geschrieben:
»Deaton weist darauf hin, dass Europa mit seinen Sozialstaaten von der Entwicklung nicht nur verschont sei: Dort wachse die Lebenserwartung der Leute ohne Hochschulabschluss sogar schneller als die der Akademiker.«

Bei den Minijobs wird es besser, sagt eine Studie. Also schrittweise. Aber weiterhin viele Baustellen. Und die heikle Frage: Sollen sie bleiben?

Immer diese Minijobs. Erneut sind sie Thema in der politischen Arena. Und wieder geht es um den seit Jahren bekannten Tatbestand, dass die Menschen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, vor allem diejenigen, die ausschließlich einen solchen Minijob haben, obgleich sie rechtlich den „normalen“ Beschäftigungsverhältnissen gleichgestellt sind, was beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angeht oder den Anspruch auf bezahlten Urlaub, in der Praxis oftmals anders behandelt werden. In den vergangenen zwei Jahren wurden die Minijobs und ihre Entwicklung vor allem im Windschatten der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns diskutiert, denn selbstverständlich gilt der auch für Minijobber. Also rechtlich gesehen. Aber wurde nicht erst vor kurzem kritisiert, dass viele Minijobber nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn bekommen? Millionen Minijobber werden mit illegalen Minigehältern abgespeist, so ist beispielsweise einer der Artikel überschrieben, in dem über eine Studie des WSI berichtet wurde. Es handelt sich hierbei um die Studie Mindestlohngesetz. Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne, dazu auch der Artikel Unzureichende Umsetzung des Mindestlohns bei Minijobbern der beiden Studienautoren Pusch und Seifert. Eine der Hauptaussagen der Studie: Knapp die Hälfte der Minijobber haben nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten.

Allerdings beziehen sich diese Zahlen auf einen Zeitraum bis Mitte 2015, also wenige Monate nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und speisen sich aus Umfragedaten – kritische Hinweise zu der Studie findet man in diesem Beitrag vom 31. Januar 2017: Minijobs diesseits und jenseits vom Mindestlohn sowie darüber hinaus die Frage: Muss und sollte es so bleiben mit den Minijobs?

Und nun gibt es schon wieder was zu berichten über eine neue Studie. »Laut einer Studie von 2012 war die Situation für Minijobber „teilweise erschreckend“, wie NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer festhält. Er stellte am Donnerstag in Berlin die Nachfolgestudie vor und attestiert: „Es hat sich seit 2012 einiges getan, aber es ist noch längst nicht alles gut!“«, so Christoph Kürbel in seinem Artikel Bald ein echter Job?

Und auch die neue – ebenfalls auf Befragungsdaten basierende – Studie, auf die sich der nordrhein-westfälische Arbeitsminister bezieht, macht Aussagen über den Umfang von Mindestlohnverstößen bei Minijobbern:

»Jeder zweite der 1,7 Millionen Minijobber in Nordrhein-Westfalen verdiente 2012 noch weniger als 8,50 Euro. 2016 traf das laut RWI-Leibniz-Institut nur noch auf 14,6 Prozent der geringfügig Beschäftigten zu.«

Das sind deutlich geringere Werte als die, die vor kurzem vom WSI in den Raum gestellt worden sind. Aber auch in anderen Bereichen soll es erkennbare Verbesserungen gegeben haben:

»29 Prozent der Minijobber haben 2016 eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch genommen. Die Zahl habe sich im Vergleich zu 2012 fast verdreifacht. Auch habe mittlerweile jeder zweite seinen Anspruch auf bezahlten Urlaub genutzt. 2012 war das nur jeder Fünfte.«

Dann schauen wir doch mal genauer in die zitierte Studie hinein, die bereits im November 2016 dem nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium als Auftraggeber übergeben worden ist:

RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung  (2017): Nachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Endbericht. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Essen, November 2016

Die Studienergebnisse basieren auf zwei umfangreichen Befragungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, die im zweiten Halbjahr 2016 durchgeführt worden sind. »Datengrundlage waren die Datenbestände der DRV Rheinland und der DRV Westfalen für Juni 2016, aus denen insgesamt 25.000 geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer und 10.000 Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten nach dem Zufallsprinzip angeschrieben wurden. Die Befragungsergebnisse können angesichts von Vergleichen zwischen den Charakteristika der Befragten und den Charakteristika der Gesamtheit der geringfügig Beschäftigten in NRW und in der Bundesrepublik Deutschland als repräsentativ für die befragte Altersgruppe angesehen werden« (RWI 2016: 122).

Minijobs werden überwiegend von Frauen ausgeübt (ihr Anteil hat sich auf 63 Prozent erhöht). Das durchschnittliche Bildungsniveau der geringfügig Beschäftigten – sowohl hinsichtlich der beruflichen als auch der schulischen Bildung – ist nicht auffällig niedrig, mit Ausnahme eines vergleichsweise hohen Anteils von Beschäftigten ohne einen beruflichen Abschluss. Wenn Männer einen Minijob ausüben, dann meistens im Nebenjob. Anders bei den Frauen: »Im Minijob beschäftigte Frauen gehen hingegen überwiegend selber keiner weiteren Erwerbstätigkeit nach, während ihr Partner fast immer Vollzeit beschäftigt ist.«

Und wo arbeiten die? »Die meisten geringfügig Beschäftigten arbeiten im Handel, Gesundheits- und Sozialwesen und Gastgewerbe. Während sich die Männer relativ gleichmäßig auf verschiedene Branchen verteilen, arbeiten Frauen deutlich häufiger in den für Minijobs typischen Branchen wie Handel, Gesundheits- und Sozialwesen, Privathaushalte, Gastgewerbe und Reinigungsgewerbe. Die meisten im Minijob Beschäftigten haben einen schriftlichen, unbefristeten Vertrag (56,9 Prozent). Dieser Wert liegt deutlich höher als im Jahr 2012 (44,0 Prozent). Trotzdem haben immerhin noch 20,1 Prozent der Befragten lediglich einen mündlichen Vertrag« (RWI 2016: 123).

»Im Durchschnitt liegen die Stundenlöhne der geringfügig Beschäftigten bei 10,63 Euro … Die Verteilung der Stundenlöhne zeigt, dass die Lohnkategorie oberhalb des Mindestlohns (8,50-9,99 Euro) mit 41,7 Prozent besonders häufig vertreten ist, rund 25 Prozent verdienen (fast) genau den Mindestlohn.
Ein signifikanter Anteil der befragten Arbeitnehmer (14,5 Prozent) gibt an, einen Stundenlohn unter 8,50 Euro zu erhalten. Für 17,1 Prozent dieser Arbeitnehmer gibt es legale Gründe für die relativ niedrigen Löhne; insbesondere Zeitungszusteller und Minderjährige sind häufig vertreten … Zusammengefasst bedeutet dies, dass 12,0 Prozent aller geringfügig Beschäftigten einen Lohn unter 8,50 Euro erhält und es hierfür keine Ausnahme- oder Übergangsregelung gibt« (RWI 2016: 123).

Hier liegt der Verdacht eines illegalen Unterschreitens des Mindestlohns nahe, da es für diese Personen keine Ausnahme- oder Übergangsregelung gibt, die das Abweichen nach unten erklären kann. Und auch das ist nicht überraschend: »Die Mehrheit der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro arbeitet in typischen Niedriglohnbranchen, die viele Minijobs anbieten, wie dem Handel, dem Gastgewerbe, dem Gesundheits- und Sozialwesen und dem Reinigungsgewerbe. Privathaushalte sind ebenfalls stark betroffen, was sowohl auf einen stärkeren Aufklärungsbedarf hindeutet« (RWI 2016: 124).

Ganz offensichtlich gibt es immer noch das Vorenthalten des Mindestlohns, was in bestimmten Branchen überdurchschnittlich anzutreffen ist. Da helfen neben Information und Beratung der Arbeitnehmer über ihre Rechte auch Kontrollen mit der Gefahr, dass das illegale Verhalten auffliegt. Dafür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zuständig. Aber die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag – Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Kontrolle von Mindestlöhnen 2016 vom 10.03.2017 – lässt einen ernüchtert zurück. Es mangelt an Kontrollen. Zoll geht seltener gegen Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit vor, so ist ein Beitrag dazu überschrieben: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr deutlich weniger Firmen auf Verstöße kontrolliert. Insgesamt wurden 40.374 Arbeitgeber überprüft und damit rund 3.000 weniger als 2015. Und 2014 hat es noch Kontrollen in etwa 63.000 Betrieben gegeben.

Besonders zurück gingen die Kontrollen vor allem am Bau mit einem Minus von fast 20 Prozent auf 13.473 (Vorjahr: 16.681). In Gaststätten sank die Zahl der Kontrollen um gut 17 Prozent auf etwa 6.000 (7.300).

Mehr Kontrollen gab es hingegen im Speditions- und Transportgewerbe, wo die Zahl von 3.400 im Jahr 2015 auf 4.635 im vergangenen Jahr stieg. Auch Taxifahrer wurden mit 1.356 Prüfungen stärker unter die Lupe genommen (2015: 1.259).

Mehr als 6.700 Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Geldbußen in Höhe von fast 49 Millionen Euro wurden verhängt. Deutlich mehr als ein Drittel – 19,5 Millionen Euro – mussten Arbeitgeber zahlen, da sie sich nicht an den damals geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro oder einen der anderen Branchenmindestlöhne hielten.

Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren zu Jahresbeginn fast 800 Stellen unbesetzt. Die Bundesregierung hatte mit der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 angekündigt, 1.600 neue Jobs in der FKS zu schaffen, um die Einhaltung zu sichern. Da die Mitarbeiter aber noch ausgebildet werden müssen, soll dieses Ziel erst 2019 erreicht sein.

Die Gewerkschaft IG Bau kritisierte, nötig seien eigentlich 10.000 Kontrolleure. Mit der Einführung des Mindestlohns seien rund fünf Millionen Arbeitnehmer hinzugekommen, deren Bezüge auf den Mindestlohn kontrolliert werden müssten, sagte ein Sprecher. Je weniger Kontrollen durchgeführt würden, desto mehr Verstöße gebe es.
Zurück zu der Studie, die ja vom nordrhein-westfälischen Arbeitsminister vorgestellt worden ist. Was für Konsequenzen zieht er daraus? Dazu Christoph Kürbel in seinem Artikel: Schmeltzer sieht die anstehenden Probleme vor allem in der Unwissenheit der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Rahmen einer Landesinitiative leiste man Aufklärungsarbeit. Und dann das:

»Schmeltzer will Minijobs aber nicht abschaffen, da dieses Modell von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sehr geschätzt werde. Minijobber seien Teilzeitbeschäftigte und nicht etwa „Arbeitnehmer zweiter Klasse“. Sie hätten dieselben Rechte, wie alle anderen Beschäftigten auch.«

Ist das die berühmte Angst des Torwarts vor dem Elfmeter? Da ist der DGB schon einen ordentlichen Schritt weiter, wie in dem Beitrag Minijobs diesseits und jenseits vom Mindestlohn sowie darüber hinaus die Frage: Muss und sollte es so bleiben mit den Minijobs? vom 31. Januar 2017 dargestellt wurde. Die Bewertung am Ende des Beitrags kann hier wieder aufgerufen werden – »die Stoßrichtung sollte nach allen Erfahrungen, die wir auf dem Arbeitsmarkt gemacht haben mit der geringfügigen Beschäftigung, klar sein: Weg mit diesem eigenartigen Beschäftigungsformat. Auch wenn der eine oder andere (übrigens nicht nur Arbeitgeber, sondern auch viele Arbeitnehmer, die sich über einen Zweitjob notwendige Finanzmittel organisieren) erst einmal gegen einen solchen Schritt votieren wird.«

Zustimmung zum „Arbeitslosengeld Q“ und noch eine Portion mehr. Der DGB Bundesvorstand fordert „umfassenderes Konzept“

Der Kanzlerkandidat und neue Vorsitzende der SPD hat in den vergangenen Wochen neben emotionalen Wellen einige Steinchen in den großen Teich der Arbeitsmarktpolitik geworfen, die sogleich als „fundamentale Infragestellung der Agenda 2010“ eingeordnet wurden, was sie aber nicht sind. Dabei ging und geht es neben der geforderten Abschaffung der sachgrundlosen Befristung um eine in Aussicht gestellte Verlängerung der maximalen Bezugsdauersdauer von Arbeitslosengeld I in der Arbeitslosenversicherung für ältere Arbeitslose (vgl. dazu Am Welttag für soziale Gerechtigkeit mehr Gerechtigkeit für (ältere) Arbeitslose? Martin Schulz und der alte Wein in alten Schläuchen vom 20. Februar 2017) und die dann nachgeschobene Konkretisierung in Form einer Verbindung der Verlängerung der Bezugsdauer mit einer Weiterbildungsmaßnahme und der Einführung eines „Rechtsanspruchs auf Weiterbildung“ für die Arbeitslosen (vg. dazu den Beitrag Schon wieder alter Wein? „Arbeitslosengeld Q“ für einen längeren Arbeitslosengeld-Bezug. Ein Rechtsanspruch – auf was? – und eine Behörde für Qualifizierung werden in Aussicht gestellt vom 5. März 2017). Nun hat sich der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu Wort gemeldet und Forderungen nach einem „umfassenderen Konzept“ veröffentlicht.

Der DGB hält die Idee eines „Arbeitslosengeld Q“ für einen „wichtigen Schritt“. Aber für die Herausforderungen, „vor denen wir stehen, bedarf es eines umfassenderen Konzeptes“, heißt es in einem Beschluss des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands.

DGB Bundesvorstand: Neue Perspektiven für den Arbeitsmarkt: Prävention, Förderung, Unterstützung, Berlin, 13.03.2017

Der DGB schlägt ein mehrstufiges System vor. Es beinhaltet zum einen mehr und bessere Qualifizierung von Arbeitslosen. Zum anderen sollen auch die Bezugsseiten des Arbeitslosengeldes ausgeweitet werden, wenn die Integration in den Arbeitsmarkt dennoch nicht erfolgreich ist.

Hinsichtlich der maximal möglichen Bezugsdauer der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I plädiert der DGB dafür, den Anspruch auf Arbeitslosengeld gezielt zu erhöhen. Die Laufzeit des Arbeitslosengeldes verlängert sich parallel mit der Beschäftigungsdauer. Hinzu kommt, dass die Teilnahme an Weiterbildung nicht mehr auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Wie das konkret aussehen könnte, verdeutlicht die Tabelle.

Ältere, denen während der Arbeitslosigkeit keine wirkungsvollen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration angeboten werden können, erhalten eine weitere Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um sechs Monate. Damit sind gleichzeitig Anreize verbunden, sich aktiv um die Gruppe der Älteren zu kümmern und aktiv mit ihnen zu arbeiten. Und noch eine Komponente findet man in dem DGB-Konzept:

»Die Verlängerung des Arbeitslosengeldes wird gleichzeitig verbunden mit der Wiedereinführung der Erstattungspflicht des Arbeitslosengeldes, wenn Arbeitgeber ältere Beschäftigte ohne zwingenden Grund entlassen. Bis zum Jahre 2003 sah die gesetzliche Regelung vor, dass der Arbeitgeber bei der Entlassung älterer Arbeitnehmer ab Vollendung des 56. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen das Arbeitslosengeld nach dem 58. Lebensjahr erstatten musste. Die Erstattungspflicht bestand vor allem dann, wenn der Arbeitgeber für die Arbeitslosigkeit des älteren Arbeitnehmers verantwortlich war. Dies schützt einerseits die Beschäftigten und beteiligt den Arbeitgeber an den Folgekosten der sozialen Sicherung. Die Erstattungspflicht ist das Gegenstück zu den Eingliederungszuschüssen an Arbeitgeber. Mit den Einnahmen können gezielt zusätzliche Maßnahmen für ältere Beschäftigte und Arbeitslose finanziert werden.« (DGB 2017: 4f.)

Aber was ist mit der in vielen Medien gerade von Arbeitgeber-Seite vorgetragenen Kritik, eine Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I wäre ein neues Frühverrentungsprogramm? Dazu der DGB: »Durch den Vorschlag wird keine Rückkehr zur vormaligen Politik einer Frühverrentung begünstigt. So wären für 55- oder 59-Jährige die maximalen Bezugszeiten von 2 bzw. 2 1⁄2 Jahren viel zu kurz, um anschließend in Rente – auch mit Abschlägen – gehen zu können.« (DGB 2017: 5)

Der DGB will auch die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung wieder stärken. Hierzu trägt er zwei Forderungen vor:

1.) Ca. 20 Prozent der neu eintretenden Arbeitslosen rutschen direkt in Hartz IV, weil sie keinen oder einen zu geringen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung erlangen konnten. Die Rahmenfrist muss deswegen wieder von zwei auf drei Jahre erweitert werden. Hierdurch würden auch Leiharbeiter und Personen, die oft nur befristet beschäftigt werden, in die Absicherung der Arbeitslosenversicherung kommen.

2.) Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten bei nicht bedarfsdeckender Leistung von der Bundesagentur ein Mindestarbeitslosengeld in Höhe des individuellen Hartz-IV-Anspruchs. Nach der letzten Gesetzesänderung erfolgt die Arbeitsmarktintegration von sogenannten Aufstockern bereits durch die Agenturen für Arbeit. Durch das Mindestarbeitslosengeld werden Doppelstrukturen vermieden und die Arbeitslosenversicherung in ihrer Funktion gegenüber den Versicherten gestärkt. Die Kosten für das zusätzliche Mindestarbeitslosengeld werden der Arbeitslosenversicherung durch den Bund erstattet.

Die Vorschläge des DGB gehen aber noch weiter, neben der Ebene der passiven Leistungen werden auch die Maßnahmen angesprochen:

So soll durch präventive Maßnahmen unter anderem dafür gesorgt werden, dass Beschäftigte über ihr gesamtes Arbeitsleben hinweg qualifiziert bleiben. „Beschäftigten sollte über ihr ganzes Erwerbsleben hinweg eine Qualifizierungsberatung zur Verfügung stehen, in der sie neutral und individuell beraten werden“, fordert der DGB. Die Bundesagentur für Arbeit führe dazu derzeit Modellversuche durch. Diese „Qualifizierungsberatung muss zügig ausgebaut werden“.

Man muss an dieser Stelle allerdings darauf hinweisen, dass die „Qualifizierungsberatung“ der BA zum einen mit großen Fragezeichen zu versehen wäre, was die Frage angeht, ob die das überhaupt können. Zum anderen probiert die BA das selbst erst einmal aus in einem Modellversuch, so dass man zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht davon ausgehen kann, dass die BA schon soweit wäre, das umzusetzen, obgleich Schulz und Nahles schon eine Umbenennung der BA in „Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung“ in den Forderungsraum gestellt haben. Hier würde der wenn überhaupt zehnte vor dem ersten Schritt gemacht. Zu dem angesprochenen Pilotprojekt der BA vgl. auch diesen Forschungsbericht des IAB: Philipp Fuchs et al. (2017): Pilotierung der Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit. Implementationsstudie und quantitative Begleitforschung. (IAB-Forschungsbericht, 01/2017), Nürnberg 2017.

Der DGB stellt sich das alles so vor: Beschäftigte und Arbeitslose sollen einen Rechtsanspruch auf Beratung zur Weiterbildung erhalten. Wenn diese Beratung bei Arbeitslosen zu dem Ergebnis kommt, dass eine Weiterbildung für die stabile berufliche Integration notwendig ist, muss sie gewährt werden. Arbeitslosen wird die Teilnahme an Weiterbildung nicht mehr auf den Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld angerechnet. Bisher wird für zwei Tage Weiterbildung ein Tag Arbeitslosengeldbezug angerechnet. Und dann kommt eine an sich wichtige, allerdings sehr zahm ausgestaltete Forderung:

»Um auch längere Weiterbildungsmaßnahmen attraktiv zu machen, erhalten die Teilnehmer einen Zuschlag auf das Arbeitslosengeld bei Weiterbildung in Höhe von zehn Prozent des Arbeitslosengeldes, mindestens aber 100 Euro pro Monat. Der Sockelbetrag begünstigt gezielt Personen mit geringen Unterstützungsleistungen. Der Zuschlag soll es den Teilnehmern ermöglichen, auch längerfristige Weiterbildungen anzunehmen und dem Abbruch von Maßnahmen entgegenwirken. Das hilft auch jungen Menschen, die mit 25, 30 oder 35 Jahren bereits mitten im Leben stehen, eine abschlussbezogene Weiterbildung durchzuhalten. Die Regelung muss analog auf das Arbeitslosengeld II übertragen werden.« (DGB 2017: 3)

Man darf und muss den DGB an dieser Stelle erinnern – warum nur 10 Prozent, mindestens 100 Euro? Wie wäre es denn mit einer Reaktivierung eines Instruments, dass es bis Mitte der 1970er Jahre im AFG gegeben hat, wo bei abschlussbezogenen Maßnahmen bis zu 90 Prozent des letzten Nettoentgelts der Arbeitnehmer gezahlt wurden? Das wäre ein Anreiz.

Natürlich kommt die Frage nach den Kosten. Hierzu schreibt der DGB:

»Die Vorschläge des DGB können aus den laufenden Einnahmen der Arbeitslosenversicherung finanziert werden.
Die Ausweitung der Rahmenfrist kostet etwa 600 Mio. Die Kosten der Weiterbildung 600 bis 700 Mio. und die Verlängerung des Arbeitslosengeldes für Ältere ca. 1 Mrd. Euro. Dem gegenüber stehen die Einnahmen aus den Erstattungen der Arbeitgeber bei ungerechtfertigter Entlassung Älterer.
Zusammen rechnen wir mit einer Belastung von gut 2 Mrd. Euro.«

Arbeitskampfbilanz 2016: Der mehr oder weniger starke Arm hat auch 2016 für Stillstand gesorgt: Viele Streikteilnehmer, aber deutlich weniger Ausfalltage in den Unternehmen

Nach dem Super-Streikjahr 2015 ist die Intensität der Arbeitskämpfe in Deutschland 2016 deutlich zurückgegangen. Streikbedingt seien 462.000 Arbeitstage ausgefallen. Das liegt knapp unter dem Durchschnittswert für die Jahre 2011 bis 2014, so die Meldung 2016 wurde wieder weniger gestreikt. 2015 waren rund 2 Millionen Arbeitstage ausgefallen, als Paketboten und Erzieherinnen in lang anhaltende Konflikte um ihre Arbeitsbedingungen verwickelt waren. Ähnlich harte Streikauswirkungen waren davor im Jahr 1992 registriert worden.

Das Zahlenwerk geht zurück auf die vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichten WSI-Arbeitskampfbilanz 2016. Im Vergleich zu 2015 nahezu gleich geblieben ist 2016 hingegen die Anzahl der Streikteilnehmer mit knapp 1,1 Millionen. Wie ist dann der deutliche Rückgang der ausgefallenen Arbeitstage von 2 Mio. auf „nur“ noch 462.000 zu erklären? Es gibt solche und andere Streiks. Von den 1,1 Mio. Streikteilnehmern im vergangenen Jahr entfielen allein 800.000 auf die IG Metall, die an den meist kurzen Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie teilnahmen. Und weitere 200.000 Menschen beteiligten sich an den Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di im Öffentlichen Dienst, an denen waren auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie einzelne zum dbb beamtenbund und tarifunion gehörende Gewerkschaften beteiligt, die seit mehreren Jahren im in einer Verhandlungsgemeinschaft zusammenarbeiten.

Im vergangenen Jahr sind also große, über Wochen andauernde Arbeitsniederlegungen ausgeblieben, was die deutlich niedrigere Zahl der Ausfalltage erklärt.

Bei der IG Metall und im Öffentlichen Dienst ging es um Flächentarifverträge. Aber mehr als drei Viertel der rund 200 Arbeitskämpfe im Jahr 2016 waren Auseinandersetzungen um Haus- und Firmentarifverträge:

»In vielen Fällen wurden die Verhandlungen lediglich von einzelnen, oft auch kürzeren Warnstreiks begleitet. Öffentlich wahrgenommen werden diese meist nur, wenn der Verkehrsbereich und insbesondere die Luftfahrt betroffen sind. 2016 galt dies für den von der Unabhängigen Flugbegleiterorganisation UFO organisierten Streik des Kabinenpersonals bei Eurowings sowie für die Streiks der Pilotinnen und Piloten im seit 2014 andauernden Tarifkonflikt zwischen Lufthansa und Vereinigung Cockpit.«

Interessant ist der Hinweis auf die Konfliktintensität im Gesundheitswesen, wenn denn dort einmal gestreikt wird. Dazu ein Fallbeispiel aus der WSI-Arbeitskampfbilanz 2016:

»Besonders lange dauerte 2016 die Auseinandersetzung um die Übernahme des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst für die Beschäftigten der AMEOS-Kliniken in Hildesheim und Osnabrück an. Hier brauchte es 11 Wochen Streik, um zu einem für die Streikenden akzeptablen Ergebnis zu kommen. Neben ver.di hatte auch die zum dbb gehörende GeNi Gewerkschaft für das Gesundheitswesen zum Streik aufgerufen. Auch der nicht am Tarifkonflikt beteiligte Marburger Bund hatte explizit seine Solidarität erklärt. Wie mühsam das Tarifgeschäft bei AMEOS ist, hatte sich bereits 2015 gezeigt. Damals konnte erst nach ebenfalls mehrwöchigen Streiks ein Haustarifvertrag abgeschlossen werden.«

Das ist auch interessant vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen im Bereich der Krankenhauspflege im Saarland, wo die Gewerkschaft ver.di für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege kämpft. Mit dem Themenfeld begann das Berichterstattungsjahr 2017 in diesem Blog: Und jährlich grüßt das Arbeitskampf-Murmeltier im Krankenhaus?, so ist der Beitrag vom 1. Januar 2017 überschrieben, in dem auch die Schwierigkeiten eines Arbeitskampfes im Bereich der Pflege behandelt wurden. Nun erfahren wir: Verdi bestreikt am Montag neun Kliniken. »Die Gewerkschaft Verdi macht im Kampf für bessere Arbeitsbedingungen an den 22 Saar-Kliniken ernst: Für kommenden Montag, also wenige Tage vor der Landtagswahl, ruft sie die Mitarbeiter von neun Krankenhäusern zum Streik auf. Zudem wollen die Beschäftigten vormittags den Landtag „umzingeln“.«

Auch das WSI greift diesen Konflikt auf: »Interessant wird nach Einschätzung des Forschers der Fortgang der sehr breit angelegten Auseinandersetzung von ver.di um einen Tarifvertrag zur Entlastung des Pflegepersonals in den Kliniken des Saarlandes. Erklärtes Vorbild ist hier der 2015 erfolgte Durchbruch für bessere Arbeitsbedingungen an Deutschlands größter Klinik, der Charité in Berlin. Die Hürden zu einem umfassenden Pflegestreik im Saarland hat ver.di bewusst relativ hoch gehängt. Ein möglicher Streik für einen entsprechenden Tarifvertrag zur Entlastung wird ausdrücklich an die breite Unterstützung des Pflegepersonals in den betreffenden Krankenhäusern geknüpft. „Hier wird in verschiedener Hinsicht Neuland betreten, das Interesse an praktischen Schritten zur Entlastung ist nicht nur im Saarland unter dem Klinikpersonal groß“, sagt der Arbeitskampfexperte.«

Und bei ihrem Ausblick für das laufende Jahr 2017 hat das WSI die aktuelle Auseinandersetzung an den Berliner Flughäfen nicht vergessen: »Aktuell macht das Bodenpersonal an den Flughäfen Schönefeld und Tegel mit Streiks auf seine Forderungen nach besserer Bezahlung aufmerksam. Hier verhandelt ver.di für rund 2.000 Beschäftigte des Bodenpersonals, die häufig niedrig bezahlte Tätigkeiten wie Ladearbeiten, Check-in oder Fahren von Abfertigungsfahrzeugen ausüben.«

Zu den Hintergründen dieses Konflikts vgl. auch den Blog-Beitrag Sand im Flughafen-Getriebe. Wenn das von privatisierten Billigheimern an die Wand gedrückte Bodenpersonal den Flugverkehr lahmlegt vom 13. März 2017. Hier wurde der Streik des Bodenpersonals, der für den Montag angesetzt war, um einen Tag verlängert. Die Forderung der Gewerkschaft nach mehr Geld ist nicht nur von dem, was das Bodenpersonal leisten muss, sondern auch rückblickend gerechtfertigt, denn der Blick zurück zeigt eine deutliche Verschlechterung der Bedingungen bei gleichzeitiger Zunahme der Arbeit: Das Einkommensniveau des Bodenpersonals an den Berliner Flughäfen liegt heute um rund 30 Prozent unter dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der bis zur Privatisierung vor gut acht Jahren angewendet wurde. 2016 wurden an allen deutschen Flughäfen rund 220 Millionen Passagier abgefertigt, vor zehn Jahren waren es noch gut 174 Millionen. Von der nahezu gleichen Anzahl der Beschäftigten in den Bodenverkehrsdiensten mussten rund 45 Millionen Passagiere mehr betreut werden, so die Gewerkschaftsangaben in dem Artikel Verdi erhöht den Druck im Flughafenstreik. Die Gewerkschaft »spricht im Zusammenhang mit der Berliner Situation, wo sich fünf Bodenverkehrsunternehmen im Kampf um Marktanteile mit Lohndumping wechselseitig in Bedrängnis bringen, von einem „perversen System. Die Situation der Beschäftigten – schlechte Löhne, Teilzeit, von einem Unternehmen ins nächste geschoben – ist in Berlin so schlecht wie an keinem anderen Flughafen“.« Dazu auch der Beitrag Wettbewerbsstrukturen machen Tarifkonflikt schwer lösbar, in dem Bezug genommen wird auf meinen Beitrag zum Streik des Bodenpersonals vom 13.03.2017: »Bis 2008 lag das Be- und Entladen der Flugzeuge, der Check-In und das Einweisen der Maschinen in der Hand eines einzigen Dienstleisters. Die Globe Ground gehörte der Flughafengesellschaft und der Lufthansa. Die Tariflöhne waren auskömmlich. Der Verkauf von Globe Ground und die Zulassung von insgesamt fünf Wettbewerbern in Tegel und Schönefeld änderten Struktur und Löhne der Branche grundlegend … Fünf Bodendienstleister – Wisag, AHS, Swissport, AeroGround und Ground Solution – konkurrieren um die Abfertigungsaufträge. Dazu kommen Tochter- und Enkelfirmen, die dann noch einmal unternehmensintern um Aufträge ihrer Muttergesellschaften ringen. Sie stellen zu noch schlechteren Tarifbedingungen ein oder heuern Leiharbeiter an. Bodendienstleister haben wegen der schlechten Bezahlung längst Probleme, Mitarbeiter zu finden. Mehr zahlen können sie aber innerhalb dieser Wettbewerbsstruktur nur, wenn sie die eigene Pleite in Kauf nehmen.«

Wie schwierig eine Auflösung dieses Konflikts ist, kann man auch diesem Bericht entnehmen: Verdi kündigt Streikpause bis nächsten Montag an. „Wir haben uns zu dieser Streikpause entschlossen, um den Arbeitgebern eine weitere Nachdenkpause zu gewähren“, heißt es von der Gewerkschaft. Noch kurze Zeit vorher standen die Zeichen auf eine weitere Eskalation des Konflikts, als bekannt wurde, dass der Billigflieger Ryanair Streikbrecher engagiert hat:

»In Schönefeld hat Ryanair laut Verdi eigenes Personal aus dem Ausland eingeflogen, das zwölf Flüge der irischen Billigfluglinie abfertigen soll. Auch Easyjet will sechs Flüge abfertigen und dafür offenbar eingeflogenes Personal einsetzen … Verdi wirft Ryanair und dem Flughafen zudem vor, dass die Streikbrecher von Ryanair ohne Sicherheitsüberprüfung auf dem Vorfeld im Einsatz seien … Die Flughafengesellschaft bestätigte auf Anfrage, dass sie acht Mitarbeitern von Ryanair eine Zutrittsgenehmigung zum Luftsicherheitsbereich des Flughafens Schönefeld ausgestellt habe … Verdi behauptet zudem, dass die eingeflogenen Ryanair-Arbeiter keine Genehmigung für die Bedienung der Maschinen hätten. Daher müssten sie die Koffer von Hand entladen. Die „Koffermuli“-Fahrzeuge und die Schlepper-Fahrzeuge würden von den Geschäftsführern der Bodenverkehrs-Dienstleister selbst gefahren. Ryanair-Mitarbeiter seien zudem teilweise in Turnschuhen und Jeans gekleidet und würden keine vorgeschriebene Schutzkleidung tragen. Die Gewerkschaft hat nach eigener Aussage auch diese angeblichen Verstöße dokumentiert und dem Luftfahrtbundesamt zugeleitet. Ryanair reagierte gereizt auf den Gegenwind der Gewerkschaft.«

Man sieht, mit welchen Bandagen hier gekämpft wird.