Die Vereinten Nationen haben den heutigen 20. Februar zum „Welttag der sozialen Gerechtigkeit“ ausgerufen. Das diesjährige Motto lautet: „Preventing conflict and sustaining peace through decent work”. Anständige Arbeit also, um Konflikte zu vermeiden und den Frieden zu sichern. Absolut richtig und sicher angesichts der Bedeutung der Erwerbsarbeit für Einkommen und soziale Sicherung nur zu unterstreichen. Bleibt man auf dieser Meta-Ebene, werden das viele unterschreiben und unterstützen können. Anders sieht es schon aus, wenn man genauer nachfragt, was man denn unter „Gerechtigkeit“ konkret zu verstehen hat. Ein ganz eigenes Thema, an dem sich nicht nur große Philosophen die Zähne ausgebissen haben. Aber man kann es ja auch ganz handfest untersuchen, wenn man parallel zum Welttag aus der anlaufenden deutschen Wahlkampfmaschinerie ein praktisches Beispiel geliefert bekommt, wie mit (scheinbaren?) Gerechtigkeitsargumenten sozialpolitisches Regelwerk im Sinne einer notwendigen Veränderung adressiert wird. Und der Hinweis auf den anlaufenden Wahlkampf verweist zugleich auf die Vorsichtsregel, dass es möglicherweise gar nicht so sehr um die konkreten Inhalte geht, sondern den Gesetzen der politischen Psychologie folgend um die Adressierung bestimmter Gerechtigkeitsvorstellungen bei den (potenziellen) Wählern. Schauen wir also genauer hin.
Es geht um den Kern des sich in allerersten Umrissen nach der überraschenden Nominierung von Martin Schulz als Kanzlerkandidat der SPD abzeichnenden Wahlkampfkonzepts der Sozialdemokratie, das wohl – soweit man das zum jetzigen Zeitpunkt sagen kann – um „Gerechtigkeit“ in unserem Land gestrickt werden wird. Darauf deuten die bisherigen Äußerungen von Schulz hin. Und da gibt es natürlich, jedenfalls für einen nicht kleinen Teil der Menschen und potenziellen Wähler, das „Problem“ der Agenda 2010, die häufig und unvollständig mit „Hartz IV“ gleichgesetzt wird. Und die Hartz-Gesetze der rot-grünen Bundesregierung sind in einem Teil des sozialdemokratischen Fleisches ein ganz großer Stachel – oder soll man eher sagen: eine tiefe und weiterhin offene Wunde?
Darauf muss man eingehen, das muss man neudeutsch „adressieren“, sonst bekommt man möglicherweise ein Glaubwürdigkeitsproblem. Und offensichtlich passiert da was in diese Richtung, wie anders sind solche Schlagzeilen zu verstehen: Schulz stellt Agenda 2010 infrage: »Verbesserungen bei Arbeitslosengeld und Kündigungsschutz: SPD-Hoffnungsträger Martin Schulz will mehr Gerechtigeit und geht ans rot-grüne Erbe ran.« Was genau hat er denn gefordert?
Dazu diese Meldung: Schulz will Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I verlängern. Darin gibt es einen Hinweis auf die aktuelle Rechtslage in der Arbeitslosenversicherung: »Derzeit erhalten Arbeitslose unter 50 Jahren maximal zwölf Monate lang Arbeitslosengeld I, wer über 50 ist, kann es 15 Monate lang beziehen, für Menschen ab 55 gilt eine Bezugsdauer bis zu 18 Monaten.« Was der Artikel vergisst: Für Arbeitslose ab 58 gibt es 24 Monate Arbeitslosengeld I. Schulz wird nun mit diesen Worten zitiert: Es gehe „an die Existenz“, wenn jemand mit 50 Jahren nach 15-monatiger Arbeitslosigkeit Hartz IV beziehe, sagte er. Und er fügt hinzu: „Fehler zu machen ist nicht ehrenrührig. Wichtig ist: Wenn Fehler erkannt werden, müssen sie korrigiert werden.“
Wie lange Arbeitssuchende künftig Anspruch auf ALG I haben sollen, führte Schulz nicht aus. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) soll in den nächsten Wochen ein Programm dazu vorlegen.
Endlich mal eine konkrete Sache, scheinen viele zu denken, zumindest in der Medienlandschaft, denn das, was da in die Arena geworfen wurde, verbreitet sich rasant und wie so oft mit sehr verkürzenden Schlagzeilen: Schulz verspricht Korrekturen an Agenda 2010 und darin: »Empfänger des Arbeitslosengelds I … sollen die finanzielle Unterstützung zukünftig länger bekommen.«
Wie wir gesehen haben, stimmt das so nicht, sondern Schulz spricht von den Arbeitslosen, die 50 Jahre oder älter sind und die bereits heute eine längere Bezugsdauer haben, die ab 58 sogar doppelt so lange ausfällt wie bei den „Normal-Arbeitslosen“.
Natürlich könnte der eine oder andere die Frage stellen, ob die Schulz-Erkenntnis – es gehe „an die Existenz“, wenn jemand mit 50 Jahren nach 15-monatiger Arbeitslosigkeit Hartz IV beziehe – nicht auch für einen 48jährigen Arbeitslosen zutrifft, der im bestehenden System sogar schon nach 12 Monaten vor diese Situation gestellt sein kann, wenn er oder sie ins Hartz IV-System übertreten muss, immer unter der Voraussetzung, dass das überhaupt stattfinden kann, da ja die Bedürftigkeitskriterien der Grundsicherung erfüllt sein müssen.
Wo ist jetzt eine (mögliche) Infragestellung der „Agenda 2010“ zu sehen? Man muss wissen – die Differenzierung der möglichen Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung nach dem Lebensalter, die hat es schon vor den Hartz-Gesetzen gegeben – und einen ersten Eingriff in diese Systematik kann man auf das Jahr 1997, also lange vor den Hartz-Gesetzen, in der Endphase der Regierung Kohl datieren.
1997 hatte man die erforderliche Altersgrenzen für den längeren Bezug der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld nach oben verschoben. Die mögliche Bezugsdauer damals variierte zwischen 12 und 32 Monaten.
Mit den Hartz-Gesetzen kamen dann die schwerwiegendsten Eingriffe in das Recht der Arbeitslosenversicherung. 2004 wurde die Bezugsdauer im Prinzip für alle Arbeitslose auf 12 Monate beschränkt, nur den 55 Jahre und Älteren gestand man maximal 18 Monate Arbeitslosengeld-Bezug zu.
Aber 2008 wurde dann wieder ein partieller Richtungswechsel vorgenommen mit einer Verlängerung der maximalen Alg-Bezugsdauer in Abhängigkeit vom Lebensalter und der Vorversicherungszeit. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Lebensalter 50 als neue Trennlinie eingezogen zwischen den „maximal 12-Monats-Arbeitslosengeld-Beziehern“ und eben den Älteren, denen schrittweise längere Bezugszeiten (15 Monate, 18 Monate bzw. 24 Monate) zugestanden wurde, ohne die früher maximal mögliche Dauer wieder zu erreichen.
Und nun will Schulz offensichtlich an die dargestellten längeren Bezugsdauern der Älteren wieder ran, obgleich er noch nicht konkret benannt hat, wie viele Monate es denn dann mehr sein sollen. Damit steht er, wie gezeigt wurde, durchaus in einer gewissen Traditionslinie der unterschiedlichen Behandlung „normaler“ und „älterer“ Arbeitsloser.
Offensichtlich zielt der Vorstoß von Martin Schulz auf eine ganz bestimmte, weit verbreitete Gerechtigkeitsvorstellung in der Bevölkerung, die man so beschreiben kann: Viele Menschen halten es für nicht in Ordnung, wenn Arbeitnehmer, die lange Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, genau so behandelt werden wie andere, die viel weniger oder im Extremfall noch nie Beiträge geleistet haben. Denn nach den im Normalfall 12 Monaten Arbeitslosengeld I-Bezug aus Versicherungskassen müssten alle von den gleichen Hartz IV-Leistungen leben, wenn sie denn nach den Kriterien des SGB II bedürftig sind. Da kommt es doch nur gerecht rüber, wenn die Älteren länger über die Versicherungsleistung abgesichert sind und nicht so schnell in die Sozialhilfe abrutschen müssen. Genau diesen Punkt will Schulz mit seiner Inaussichtstellung einer wie auch immer gearteten längeren Bezugsdauer für Arbeitslose ab 50 aufwärts adressieren. Und die angesprochene Verletzung des Gerechtigkeitsgefühls weiter Teile der Bevölkerung war bereits das Hauptmotiv bei der 2008 vorgenommenen Verlängerung der Bezugsdauer für die 50 Jahre und älteren Arbeitslosen. Insofern wäre der aktuelle Vorstoß von Martin Schulz alter Wein in bereits benutzten Schläuchen.
Nur eine grundsätzliche Anmerkung zu der angesprochenen und weit verbreiteten Gerechtigkeitsvorstellung einer Ausgestaltung der Versicherungsleistung nach der Vorleistung (man erkennt hier sofort die Parallelität mit dem Rentensystem): Wenn man diese Vorstellung wirklich gesetzgeberisch umsetzen wollte bzw. müsste, dann macht die Kopplung einer längeren Bezugsdauer an ein immer irgendwie willkürlich daherkommendes Lebensalter nur als Hilfskonstruktion Sinn – idealtypisch wäre eine Bindung der Leistung an die individuellen Beitragszeiten. Das aber ließe sich derzeit gar nicht bzw. nur mit vielen Klimmzügen umsetzen, denn die Bundesagentur für Arbeit hat keine individuellen Versicherungskonten, auf denen die Versicherungsbiografie der Leistungsberechtigten dokumentiert wäre.
Insofern wäre die Umsetzung des Vorschlags einer längeren Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld bei der Gruppe der über 50-Jährigen eine kleine Modifikation, aber bei weitem noch keine wirkliche Infragestellung der Agenda 2010, wie es im ersten Überschwang an der einen oder anderen Stelle heute in den Raum gestellt wird. Eine Verlängerung würde die Situation einzelner älterer Arbeitsloser individuell für ein paar Monate verbessern, ein Wert an sich vor allem für die Betroffenen, aber die Systemfrage wird damit eher umschifft.
Denn der eigentlich problematische Punkt, der eindeutig mit den Hartz-Gesetzen verknüpft ist (aber nicht nur, sondern auch mit dem, was Gerhard Schröder mal beim Weltwirtschaftsforum in Davos die Schaffung des größten Niedriglohnsektors in Europa und die als Erfolgsgeschichte bezeichnet hat), besteht in einer völligen Umkehrung der Art und Weise der Absicherung des Risikos der Erwerbslosigkeit im deutschen Sozialstaat:
Eigentlich sollte die Arbeitslosenversicherung als das der Grundsicherung vorgelagerte System das Risiko der Arbeitslosigkeit, besser: Erwerbsarbeitslosigkeit, auffangen und absichern. Auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung hat man einen Rechtsanspruch und es findet keine Bedürftigkeitsprüfung statt.
Anfang der 1990er-Jahre erhielten über 80 Prozent aller Erwerbslosen Leistungen vom Arbeitsamt, die weitgehend Versicherungscharakter hatten und deren Höhe vom früheren Verdienst abhing (in Form des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe). Heute gilt das nur noch für 30 Prozent der offiziell erfassten Arbeitslosen. 70 Prozent der Arbeitslosen sind gar nicht mehr unter den Fittichen der Arbeitslosenversicherung, sondern im Fürsorgesystem des SGB II (vgl. dazu bereits Die Arbeitslosenversicherung als Ausnahme statt Normalität vom 24. Dezember 2014).
Die Zunahme des Fürsorgeanteils zulasten des Versicherungsanteils bei der Arbeitslosenunterstützung ist nicht nur auf die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe im Zuge der Einführung des SGB II 2005 zu sehen, sondern steht auch in einem Zusammenhang mit der Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes seit 1998, den verschärften Zugangsvoraussetzungen beim Arbeitslosengeld sowie einer zunehmenden Langzeitarbeitslosigkeit. Der „Deckungsgrad“ der eigentlich zuständigen Arbeitslosenversicherung ist massiv geschrumpft worden und bietet heute keine wirklich adäquate Absicherung mehr. Die Verengung der Zugangsvoraussetzungen für einen Bezug von Versicherungsleistungen im Zusammenspiel mit der Instabilität vieler Arbeitsverhältnisse führen dazu, dass eine steigende Zahl von Beschäftigten nach einem Job-Verlust durch die Maschen des Versicherungssystem fällt und direkt auf staatliche Fürsorge angewiesen ist (vgl. dazu Auf der Rutschbahn direkt in Hartz IV. Mehr als jeder fünfte Beschäftigte ist davon bei Arbeitslosigkeit betroffen. Was ein wenig helfen würde und wo die (System-)Grenze ein Dilemma ist vom 26. August 2015). Mittlerweile rutscht jeder fünfte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Jobverlust direkt durch in das Hartz IV-System.
Das grundlegende Dilemma resultiert aus dem Versicherungscharakter der Arbeitslosenversicherung, die zwar eine Sozialversicherung ist, aber eben auch Versicherungsprinzipien folgen muss. Zugespitzt formuliert: Die Arbeitslosenversicherung ist ein geeignetes Aufgang- und (bei entsprechender Höhe der Leistungen) Absicherungssystem für die betroffenen Arbeitnehmer, wenn der Schadensfall der Arbeitslosigkeit nur als Ausnahmefall und dann temporär eintritt, also nach einer überschaubaren Zeit wieder beendet werden kann durch die Aufnahme einer neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeit. Die Versicherung als solche stößt an ihre (System-)Grenze, wenn die Arbeitslosigkeitsphasen oft und dann auch noch lange anhaltend auftreten.
Und der (mögliche) Absturz in Hartz IV ist dann auch ein ganz entscheidender Resonanzboden für den Vorschlag von Schulz die älteren Arbeitslosen betreffend. Denn es ist ja nicht nur die Angst bzw. angesichts der fortbestehenden enormen Schwierigkeiten der älteren Arbeitslosen, überhaupt wieder eine neue Beschäftigung finden zu können, auch wenn sie das unbedingt wollen, auch die Wahrscheinlichkeit, nach dem Arbeitslosengeld I-Bezug zum Jobcenter zu müssen. Hinzu kommt bei nicht wenigen Betroffenen, dass sie erst einmal gar keine Hartz IV-Ansprüche geltend machen können, weil sie entweder mit einem Partner in einem Haushalt leben, dessen Einkommen oberhalb der Bedürftigkeitsschwelle liegt – und/oder sie müssen erst einmal vorhandenes Vermögen bis zu einem niedrigen Schonbetrag aufbrauchen. Das ist aus Sicht der Betroffenen ein elementarer Angriff auf ihre Lebensleistung und deshalb ist das auch ein emotional so hoch besetztes Thema.
Außerdem muss man die Spirale des sozialen Absicherungsabstiegs vor Augen haben, der mit einem Ausschluss aus dem Versicherungssystem verbunden ist – während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden ja noch wenigstens Beiträge an die Rentenversicherung weitergezahlt, aber in Hartz IV fällt das weg, was natürlich noch tiefere Löcher in die Rentenbiografie und damit einen weiteren Beitrag für die später sichere Altersarmut leistet.
Genau an diesen Stellen müssten Reformvorschläge, die eben nicht nur alter Wein in alten Schläuchen sind, ansetzen. Wie hält es die Politik mit den Rentenbeiträgen für Hartz IV-Empfänger? Warum kehrt man nicht zurück zu den teilweise wesentlich großzügigeren Bedürftigkeitsregeln der alten Arbeitslosenhilfe? Und natürlich die Frage – wenn man schon die meisten Arbeitslosen in das Grundsicherungssystem schickt, sind dann die Beträge dort wirklich ausreichend für ein halbwegs würdevolles Leben? Das wären Grundsatzfragen und je nach Antworten auch Infragestellungen der Agenda 2010.
Der aktuell diskutierte Vorstoß von Martin Schulz bewegt sich in den bekannten Bahnen, er hätte für die Politik den Vorteil, dass eine wie auch immer geartete Umsetzung „beherrschbar“ erscheint, denn den älteren Arbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung (im November 2016 waren von den 779.238 Arbeitslosengeld I-Beziehern mit 313.446 etwas mehr als 40 Prozent 50 Jahre und älter) ein paar Monate länger Arbeitslosengeld zu zahlen, erscheint angesichts der derzeit vorhandenen milliardenschweren Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit locker abbildbar (vgl. dazu auch Wohin nur mit dem Geld? 4,9 Mrd. Euro. Die Bundesagentur für Arbeit „erwirtschaftet“ einen Milliardenüberschuss in der Arbeitslosenversicherung vom 3. Januar 2017, dort wurde auch die Option, die Sicherungsfunktionalität der Arbeitslosenversicherung (wieder) auszubauen, diskutiert).
Fazit: Der Vorschlag von Martin Schulz wird sich umsetzen lassen und das würde für die Betroffenen auch eine individuelle Verbesserung darstellen, wenn auch nur für zwei oder drei mehr Monate. An dem Grundproblem, dass die strukturellen Verwerfungen auf den Arbeitsmärkten (Niedriglöhne für Millionen Betroffene, sich verfestigende Langzeitarbeitslosigkeit bei einem Teil der Betroffenen und die weiterhin schlechten Jobchancen vieler älterer Arbeitsloser ungeachtet aller Sonntagsreden von der neuen Blütezeit für ältere Arbeitnehmer) mit Blick auf einen ziemlich großen Teil der Erwerbslosen zu einer systematischen Überforderung der bestehenden Arbeitslosenversicherung geführt hat und führen muss, ändert das nichts. Insofern sind solche Überschriften – nun ja – übertrieben: Schulz wird zum Hartz-Reformer (ansonsten findet man neben dieser etwas verunglückten Überschrift in dem Beitrag einige weiterführende Vorschläge innerhalb des bestehenden Systems). Es geht im Angesicht dessen, was wir schon mal hatten, um einige wenige überschaubare Korrekturen. Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr.