Über eine Million Menschen sind auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen

Im Dezember 2016 bezogen in Deutschland rund 1.026000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Das hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt. Das waren 1,2 Prozent weniger Leistungsberechtigte als im Dezember 2015. Damals hatten rund 1.038.000 Personen Leistungen der Grundsicherung gemäß SGB XII erhalten. Ist das nicht ein Beleg dafür, dass diejenigen falsch liegen, die solche Zahlen wie der Grundsicherungsempfänger im Alter und bei Erwerbsminderung immer gerne zitieren, um eine stetige Verschlechterung der Situation ganz unten zu belegen? Müssen die sich jetzt entschuldigen? So einfach ist es dann auch wieder nicht. Man könnte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es gerade in der Grundsicherung für Ältere viele Menschen gibt, die Anspruch hätten auf aufstockende Grundsicherungsleistungen, diese aber aus Scham oder welchen Gründen auch immer gar nicht in Anspruch nehmen und infolgedessen auch nicht in der Statistik auftauchen.

Aber man kann bei den Bundesstatistikern selbst weiterlesen und erfährt dann das hier: » Seit Einführung der Leistung im Jahr 2003 ist die Zahl der Leistungsberechtigten nahezu kontinuierlich von rund 440 000 auf knapp 1.039.000 Leistungsberechtigte im März 2016 gestiegen. Sowohl im Juni 2016 mit rund 1.035.000 Personen als auch im September 2016 mit 1.021.000 Personen ging die Anzahl der auf die Grundsicherung gemäß SGB XII angewiesenen Personen gegenüber dem Vorquartal leicht zurück.«

Wie kann man diesen leichten Rückgang erklären? Dazu schreibt das Statistische Bundesamt:
»Einfluss auf den Rückgang hatte eine zum 1.1.2016 in Kraft getretene Reform des Wohngelds. Bisherige Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung gemäß SGB XII profitieren seitdem unter Umständen von höheren, vorrangig zu gewährenden Wohngeldbeträgen. Zudem führte eine Rentenanpassung zum 1.7.2016 zu steigendem Einkommen für Bezieherinnen und Bezieher von Rentenzahlungen. Dies gilt insbesondere für Personen über der Altersgrenze, für die dadurch möglicherweise kein Anspruch mehr auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII besteht.«

Die Gesellschaft der Süchte wird regelmäßig vermessen und die Suchthilfe hat zu tun. Auch mit dem Glücksspiel. Aber die Spielhallen sind vor dem Bundesverfassungsgericht aufgelaufen

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) hat es wieder getan. Sie hat ihr Jahrbuch Sucht 2017 der Öffentlichkeit vorgelegt. Es zeichnet ein detailliertes Bild der Abhängigkeiten in Deutschland. „Weniger Nikotin, mehr Schlafmittel, Alkohol bleibt stabil“, so kann man einige Aspekt zusammenfassen, wie das Anno Fricke in seinem Übersichtsartikel 1,9 Millionen sind medikamentenabhängig macht. Die bis zu 1,9 Millionen medikamentenabhängigen Menschen in Deutschland sind eine Hochrechnung. Medikamentenabhängigkeit ist ein Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe. Nach der Tabaksucht gilt die Arzneimittelabhängigkeit damit als die zweithäufigste Form der Abhängigkeit in Deutschland, noch vor Alkohol. Der Gesundheitsforscher Gerd Glaeske von der Universität Bremen beklagt eine zunehmende Intransparenz: »Mehr als die Hälfte der Benzodiazepine und der „Z-Drugs“ … würden mittlerweile auch für gesetzlich Versicherte auf Privatrezept verordnet.«

»Vor allem ältere Menschen jenseits eines Alters von 65 Jahren seien betroffen und unter ihnen besonders die Frauen. Sie liefen Gefahr, kognitive Fähigkeiten zu verlieren. Die Sturzgefahr steige. In Alten- und Pflegeheimen würden solche Arzneien benutzt, um ganze Abteilungen zu beruhigen, wenn zuwenig Pflegepersonal vorhanden sei«, wird Glaeske in dem Artikel zitiert. Ein Aspekt, der ja auch vor kurzem erst im Pflege-Report 2017: Die Versorgung der Pflegebedürftigen, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Institut der AOK, thematisiert wurde.

Die DHS hat eine Zusammenfassung DHS Jahrbuch Sucht 2017: Daten und Fakten veröffentlicht, mit der man sich einen Überblick verschaffen kann über die einzelnen Bereiche. Daraus nur zwei Befunde:


Alkohol: Trotz eines geringen Konsumrückgangs kann keine Entwarnung gegeben werden. Wie die Ergebnisse repräsentativer Umfragen und Hochrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, sind insgesamt 3,38 Mio. Erwachsene in Deutschland von einer alkoholbezogenen Störung in den letzten zwölf Monaten betroffen (Missbrauch: 1,61 Mio.; Abhängigkeit: 1,77 Mio.) 74.000 Todesfälle werden jährlich durch Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol verursacht. Die Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F 10)“ wurde im Jahr 2015 mit 326.971 Behandlungsfällen als zweithäufigste Einzeldiagnose in Krankenhäusern gestellt. Bei Männern war dies die häufigste Hauptdiagnose in Krankenhäusern (238.747 Behandlungsfälle). Eine aktuelle Untersuchung beziffert die direkten und indirekten Kosten des Alkoholkonsums in Deutschland auf rund 40 Mrd. Euro. Dem stehen Einnahmen des Staates aus alkoholbezogenen Steuern von nur 3,191 Mrd. Euro (2015) gegenüber.


Tabak: Im Jahr 2013 starben rund 121.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Das waren 13,5 % aller Todesfälle. Hinzu kommen schätzungsweise 3.300 Todesfälle durch Passivrauchen. Die durch das Rauchen entstandenen Kosten belaufen sich in Deutschland jährlich auf 79,09 Mrd. Euro, davon sind 25,41 Mrd. Euro direkte Kosten zum Beispiel für die Behandlungen tabakbedingter Krankheiten, Arzneimittel etc.), und 53,7 Mrd. Euro indirekte Kosten zum Beispiel durch Produktivitätsausfälle.
Natürlich erfahren wir auch was über das System, das sich um die von Suchterkrankungen betroffenen Menschen kümmert – die Suchthilfe. Dazu kann man den Daten und Fakten entnehmen:

»Suchthilfe ist heute nicht mehr ausschließlich die Beratung und Behandlung ab- hängigkeitskranker Menschen. Die Versorgung Suchtkranker in Deutschland wird heute durch ein umfassendes und differenziertes System geleistet. Seit nun mehr fast 50 Jahren – 1968 wurde Alkoholabhängigkeit vom Bundesozialgericht als Krankheit anerkannt – entwickelt sich das Suchthilfesystem in Deutschland … Die Angebote und Leistungen umfassen die Prävention, Akutbehandlung, Beratung im Verbundsys- tem der Suchthilfe, Beratung in der gesundheitlichen Versorgung, Beratung in der sozialen Sicherung, Förderung der Teilhabe, Rehabilitation und Nachsorge. Neben der professionellen Beratung und Behandlung unterstützen Angebote der Sucht-Selbsthilfe Betroffene und Angehörige. Mit vielen tausend ehrenamtlich Tätigen ist die Selbsthilfe ein wichtiger Bestandteil der Versorgung Suchtkranker … In Deutschland basieren Leistungen der die Suchthilfe auf verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Es gibt nicht ein umfassendes Gesetz, das alle Bereiche der Suchthilfe regelt. Dies führt dazu, dass zwar für die verschiedenen Segmente der Suchthilfe detaillierte Regelungen vorhanden sind, aber bei den Übergängen von einem Leistungsbereich zum anderen bürokratische Barrieren dem bestmöglichen Hilfeprozess im Weg stehen können. Fallmanagement und Kooperation sollen dieses Problem lösen. Doch Kooperationsleistungen sind in Gesetzen meist nicht vorgesehen … In den vergangenen Jahren haben sich die Finanzierungsgrundlagen für die verschiedenen Bausteine des Suchthilfesystems verschlechtert: Rehabilitationseinrichtungen und Nachsorge fällt es zunehmend schwer, mit den bewilligten Vergütungssätzen bei gleichbleibender Qualität kostendeckend zu arbeiten … Häufig ist politischen Entscheidungsträgern nicht klar, was Suchtberatungs- und Behandlungsstellen alles leisten und vor allem welche Kosten durch ihre vielfältige und kompetente Arbeit an anderer Stelle, zum Beispiel Ausgaben für Justiz, Jobcenter, Wohnungslosenhilfe sowie Gesundheit und Pflege, gespart werden.«

In diesem Beitrag soll das pathologische Glücksspiel besonders hervorgehoben werden, auch weil es parallel eine interessante Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben hat.

Was weiß man über das pathologische Glücksspiel? Auch dazu wieder ein Blick in die Daten und Fakten der DHS zum Jahrbuch Sucht 2017:

»Nach aktueller Studienlage ist in 2015 bei 0,42 % der bundesdeutschen Bevölkerung (241.000 Personen) ein problematisches Spielverhalten und bei 0,37 % (215.000 Personen) ein pathologisches Spielverhalten erkennbar. Die ambulante Beratungsnachfrage von süchtigen Spieler/-innen hat sich wenig geändert. Ihr Anteil in den Suchtberatungsstellen lag, bezogen auf Einzeldiagnosen, bei 7,8 % (2014: 7,7 %), der Anteil der Hauptdiagnosen betrug unverändert 6,8 %. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der betreuten Spieler/-innen in ambulanten Suchtberatungsstellen verweist auf rund 23.600 Fälle mit der Einzeldiagnose „Pathologisches Spielen“ (Hauptdiagnose: 20.800), nach 24.000 im Jahr 2014. Spieler/- innen an Geldspielautomaten bilden mit 72,2 % nach wie vor mit Abstand die größte Gruppe. In stationären Einrichtungen ist nach den Einzel- und Hauptdiagnosen der Anteil pathologischer Spieler/-innen an der Gesamtzahl der Patienten im Vergleich zum Vorjahr von 4,8 % auf 5,3 % bzw. von 2,0 % auf 2,6 % gestiegen.«

Wir reden hier offensichtlich von einem großen Geschäft:

»Die Umsätze auf dem legalen deutschen Glücksspiel-Markt sind 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 % auf 40,3 Mrd. Euro gestiegen. Einen erneuten Anstieg des Umsatzes und Bruttospielertrags um 2,7 % auf 25,3 Mrd. Euro bzw. 5,8 Mrd. Euro verzeichneten die 267.000 aufgestellten gewerblichen Geldspielautomaten in Spielhallen und gastronomischen Betrieben. Seit der Novellierung der Spielverordnung im Jahr 2006, der Erhöhung der Spielanreize durch die Umgehung gesetzlicher Vorgaben und der Expansion des Angebots hat sich der Ertrag um 147 % erhöht.«

Für 2015 wurden fast genau 6.000 Spielhallen und Betriebe mit Spielautomaten in Deutschland ausgewiesen. Die Anzahl der aufgestellten „Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinn“ (auf solche Bezeichnungen muss man erst einmal kommen) beläuft sich auf 267.000. Und da fließt im wahrsten Sinne des Wortes eine Menge Geld: 5,8 Mrd. Euro, so hoch ist der Umsatz von Spielhallen mit dem Betrieb von Spielautomaten.

Im Auftrag der Deutschen Automatenwirtschaft erstellt das ifo Institut für Wirtschaftsforschung München regelmäßig Gutachten über die wirtschaftliche Lage der Branche: Hans-Günther Vieweg (2016): Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2015 und Ausblick 2016, München, März 2016. In diesen Gutachten wird die „Überregulierung des gewerblichen Geldspiels“ beklagt. „Die Überregulierung des gewerblichen Geldspiels, die vor allem die Länder mit ihrer interessengeleiteten Politik in den letzten Jahren forciert haben, hat zu einer massiven Einschränkung des Handlungsspielraums von Aufstellunternehmen geführt“, kann man beispielsweise in dem Gutachten lesen (Vieweg 2016: 56). Die Kritiker hingegen haben in der Vergangenheit immer das Gegenteil behauptet (vgl. dazu beispielsweise aus dem Jahr 2012 den Artikel Zocken bis zum Zusammenbruch: »Fast 200.000 Menschen sind in Deutschland spielsüchtig, die meisten zocken an Automaten. Die Geräte besitzen das größte Suchtpotential, trotzdem werden sie vom Staat nicht reguliert. Der Grund: Es geht um Milliarden von Euro.«) Aber selbst wenn man von der behaupteten Überregulierung der Branche ausgeht, dann hat die – jedenfalls in der Vergangenheit – keineswegs die sprudelnde Umsatzquelle beeinträchtigt. Das aber wird sich jetzt ändern.

Das sich die Zahl der Spielhallen in Deutschland bald deutlich verringern wird, behauptet beispielsweise Christian Rath in seinem Artikel Glücksspielstaatsvertrag gilt. Und er bezieht sich dabei auf das höchste deutsche Gericht: Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen den Glücksspielstaatsvertrag und entsprechend restriktive Landesgesetze abgelehnt.

»Im Jahr 2012 beschlossen die Länder in ihrem Staatsvertrag erstmals Beschränkungen für Spielhallen. Mehrere Spielhallen in einem Gebäude sind verboten. Spielhallen müssen untereinander einen bestimmten Mindestabstand einhalten. In Bayern sind es 250 Meter, in NRW 350 Meter und in Berlin und Baden-Württemberg sogar 500 Meter. Auch zu Schulen und Jugendeinrichtungen sind ähnliche Abstände einzuhalten. Spielhallen, die 2011 schon bestanden, wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2017 eingeräumt. In Berlin endete die Frist schon ein Jahr früher.
Die lobbystarke Automatenwirtschaft bekämpfte die Neuregelung. Es bestehe die Gefahr, dass 80 Prozent der Spielhallen schließen müssen. Vier Spielhallenbetreiber erhoben mit Hilfe teurer Anwaltskanzleien Verfassungsbeschwerde.«

Und sie bekamen Unterstützung von höchster Stelle, so zitiert Rath in seinem Artikel Volker Kauder, seines Zeichen Vorsitzender der Bundestagsfraktion von CDU/CSU mit diesen Worten: „Ich finde es beschämend, dass sich eine Berufsgruppe mit Hilfe von Gerichten zur Wehr setzen muss, damit Recht auch Recht bleibt.“

Aber offensichtlich sieht das Bundesverfassungsgericht das mit dem Recht irgendwie anders als der Herr Kauder: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen, so das hohe Gericht der Öffentlichkeit am 11.04.2017.
»Die durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und landesrechtliche Vorschriften vorgenommenen Verschärfungen der Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von Spielhallen sind verfassungsgemäß.« Das habe der Erste Senat entschieden. Die vorliegenden Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen.

Zum Sachverhalt erfahren wir:

»Der von den Ländern im Jahre 2008 geschlossene Glücksspielstaatsvertrag enthielt zunächst keine spezifischen Regelungen für Spielhallen, weshalb die vom Bund erlassenen Vorschriften zur Regulierung der Spielhallen weiter zur Anwendung kamen. Nachdem die Umsätze bei Spielautomaten außerhalb von Spielbanken deutlich gestiegen waren und Untersuchungen das erhebliche Gefahrenpotential des gewerblichen Automatenspiels belegten, verschärften die Länder im Jahr 2012 mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag die Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von Spielhallen. Zur Regulierung des Spielhallensektors wurde insbesondere ein Verbundverbot eingeführt, nach dem eine Spielhalle mit weiteren Spielhallen nicht in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht sein darf. Zudem ist zwischen Spielhallen ein Mindestabstand einzuhalten (Abstandsgebot). Spielhallen, denen vor Erlass der neuen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags und der spielhallenbezogenen Landesgesetze bereits eine gewerberechtliche Erlaubnis erteilt worden war, müssen, um weiter betrieben werden zu können, die verschärften Anforderungen innerhalb bestimmter Übergangsfristen erfüllen. Bereits im Jahre 2011 hatte das Land Berlin ein Spielhallengesetz erlassen, das ähnliche Regelungen wie der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag enthält; daneben ist dort auch ein Abstandsgebot gegenüber Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgesehen. Die zulässige Gerätehöchstzahl in Spielhallen wurde auf acht Geräte reduziert; weiterhin besteht eine Pflicht zur dauernden Anwesenheit einer Aufsichtsperson.«

Warum hat der BVerfG nun die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen?

»Die angegriffenen Vorschriften zur Zulassung und zum Betrieb von Spielhallen greifen zwar in die Grundrechte der Beschwerdeführerinnen ein. Die Eingriffe sind aber gerechtfertigt.«
Das Verbundverbot und die Abstandsgebote dienen „einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel“, da sie auf „Vermeidung und Abwehr der vom Glücksspiel in Spielhallen ausgehenden Suchtgefahren und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen“ gerichtet seien.

»Mit dem Abstandsgebot wird eine Reduzierung der für die Ansiedelung von Spielhallen zur Verfügung stehenden Standorte und eine Begrenzung der Spielhallendichte bewirkt, was zu einer Beschränkung des Gesamtangebots an Spielhallen beiträgt.« Das wird vom BVerfG nicht verworfen, ein milderes, aber gleich wirksames Mittel zur Erreichung des Ziels sei nicht erkennbar.

Auch die Reduzierung der Gerätehöchstzahl in den Spielhallen wird vom BVerfG nicht beanstandet. Und dann diktiert das Gericht einen ökonomisch interessanten Satz:

»Zwar liegt nahe, dass sich die Reduzierung der Höchstzahl der Geldspielgeräte negativ auf die Rentabilität von Spielhallen auswirkt. Eine bestimmte Rentabilität gewährleistet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz jedoch nicht.«

Auf das Grundgesetz kann man sich bei der Gewährleistung bestimmter Rentabilitätsziele also nicht beziehen.

Die vollständige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann man unter BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 07. März 2017 – 1 BvR 1314/12 – Rn. (1-215) einsehen.

Das muss die Automatenwirtschaft erst einmal wegstecken. Schlag gegen das legale Spiel in Deutschland! – Bundesverfassungsgericht bestätigt die harten Maßnahmen der Bundesländer gegen das legale Spiel in Deutschland. Automatenwirtschaft befürchtet Wachstum des illegalen Glücksspielmarktes. Unter dieser langen Überschrift findet man dann aber nur einige wenige Zeilen. Den Hinweis auf eine angebliches „Wachstum des illegalen Glücksspielmarktes“ haben die ihrer eigenen Auftragsstudie entnommen. Dort führt Vieweg (2016: 71-72) aus:

»Spätestens zum 1. Juli 2017, wenn das Verbot von Mehrfachkonzessionen und Mindestabständen zwischen Spielstätten und zu ausgewählten sozialen Einrichtungen auch für Bestandsspielhallen gelten, wird nicht nur das größte Segment des regulierten deutschen Glücks- und Gewinnspielmarkts marginalisiert, sondern dieser Anteil des regulierten Spiels am Gesamtmarkt bricht ein. Nicht die rein kalkulatorische Reduktion ist fatal, sondern dass ca. eine Million von den insgesamt rund fünf Millionen Spielern des gewerblichen Geldspiels dann die Suche nach geeigneten Alternativen beginnen, von denen hochgerechnet 750.000 bei illegalen Spielangeboten einen Ersatz finden werden.«

Die „Verkammerung“ der Profession Pflege stolpert vor sich hin und Bayern geht einen freistaatlichen Sonderweg – mit Folgen

Deutschland ist ein „verkammertes Land“. Also zumindest mit Blick auf bestimmte Berufe und Professionen. Überall stößt man auf berufsständische Kammern. Bei den Ärzten gibt es selbstverständlich und seit langem Ärztekammern. Wie auch bei anderen Professionen, man denke hier an die Rechtsanwälte mit den Rechtsanwaltskammern als berufsständische Organisation. Die Notare, die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die Architekten und die Ingenieure haben ihre Kammern. Das Institut für Kammerrecht (IFK) stellt eine Übersicht über das damit verbundene und aufgrund der Breite notwendigerweise weit gefächerte Berufskammerrecht zur Verfügung.
Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der deutschen Ärzte. Es gibt 17 Landesärztekammern (im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind es mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei eigenständige Länderkammern). Und es gibt – natürlich – eine Bundesärztekammer.
Neben den Berufskammern kennen wir die Wirtschaftskammern, also die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern und in zwei Bundesländern, Bremen und Saarland, gibt es sogar eine Arbeitnehmerkammer. Dieses Kammerwesen ist der institutionelle Ausdruck einer letztendlich nur historisch zu verstehenden funktionalen Selbstverwaltung, wobei der Begriff bereits andeutet, dass dahinter eine eigenständige Philosophie der Steuerung steht, die sich bewusst abgrenzt von einer unmittelbaren Durchgriffssteuerung seitens des Staats, diesen zugleich durch Übernahme auch hoheitlicher bzw. originär staatlicher Funktionen entlasten soll.

Und die Pflege als Profession möchte auch gerne im Kammerkonzert mitspielen – das es übrigens nicht nur in Deutschland gibt, in vielen anderen Ländern kann man Pflegekammern vorfinden. Nicht erst seit kurzem. Seit Jahrzehnten fordern Pflegekräfte die Selbstverwaltung ihres Berufes. In den 1970er Jahren forderten Pflegekräfte auf dem 4. Nationalen Kongress für Krankenpflege 1981 in Hamburg die Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe.

Dort formulierten Krankenschwestern und Krankenpfleger das Dilemma der Pflege durch die Überfremdung ihres Berufstands, die sie durch Tätigkeitsdelegation seitens der Ärzte, fehlende adäquate Stellenplan- oder Ausbildungsnovellierungen und mangelnde Klärung diffuser Rechtssituationen charakterisiert sahen (vgl. dazu den Vortrag von Robert Roßbruch (2014): Werdegang zur Pflegekammer in Rheinland-Pfalz – Perspektiven und Chancen einer Pflegekammer in NRW).

Mitte der 1980er Jahre, so kann man diesem Artikel entnehmen, »entsteht die Arbeitsgruppe Münchener Pflegekräfte (AMP). Sie setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung der Pflegenden ein. Zusammen mit Gewerkschaften und Pflegeverbänden demonstriert sie bundesweit für grundlegende inhaltliche Veränderungen und die Selbstverwaltung des Pflegeberufs. Auf der Delegiertentagung des Bundesausschusses der Arbeitsgemeinschaften der Unterrichtsschwestern und Unterrichtspfleger plädieren leitende Pflegekräfte 1989 ebenfalls für die Errichtung von Pflegekammern. Zu Beginn der 1990er Jahre teilt sich die Arbeitsgruppe Münchener Pflegekräfte in die Pflegegewerkschaft und in den Förderverein zur Gründung einer Pflegekammer in Bayern … In nahezu allen Bundesländern werden ebenfalls Fördervereine und Initiativgruppen gebildet.«

Wie man schon erkennt, müssen hier auf der Zeitachse ganz dicke Bretter gebohrt werden. Und so langsam geht der Prozess auch weiter: »Am 11. Februar 1995 konstituiert sich der Runde Tisch zur Errichtung von Pflegekammern. Er vernetzt alle bis zu dem Zeitpunkt gegründeten Fördervereine und die die Kammergründung mittragenden Pflegeverbände. Im Jahr 1997 geht dieser dann in der Nationalen Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland auf, die mit der pflegepolitischen Dachorganisation, dem 1998 gegründeten Deutschen Pflegerat, kooperiert.«
Und jetzt schieben wir uns mal weitere 20 Jahre nach vorne, bis man diese Nachricht zur Kenntnis nehmen darf: Am 17. Dezember 2014 wird die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz als bundesweit erste Pflegekammer gegründet.

Und im Jahr 2017? Bislang gibt es lediglich in Rheinland-Pfalz eine arbeitsfähige Pflegekammer. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind Kammern in der Gründungsphase. Nordrhein-Westfalen prüft eine Initiative.

Auf dem Deutschen Pflegetag 2016 forderte Andreas Westerfellhaus, der Präsident des Deutschen Pflegerates, »die Verkammerung der Pflegeberufe durch die Bildung einer Bundespflegekammer zu forcieren. Spätestens 2017 solle eine Bundespflegekammer die Arbeit aufnehmen.« Eigentlich wäre dazu natürlich der Unterbau erforderlich, also die Existenz von Landespflegekammern wie in Rheinland-Pfalz. Aber da ist offensichtlich nicht nur noch ein weiter Weg zurückzulegen, wenn man in die einzelnen Bundesländer schaut (vgl. dazu die gute Übersicht Errichtung von Pflegekammern in den einzelnen Bundesländern vom 22.03.2017), sondern mit Bayern haben wir aktuell den Fall einer bewussten Abkoppelung von einer möglichen einheitlichen Verkammerung auf Bundesländer- und dann auch auf der Bundesebene.

Man kann den jahrelangen Auseinandersetzungen um die (Nicht-)Gründung von Landespflegekammern entnehmen, dass diese Institution nicht annähernd konsensual, sondern ganz im Gegenteil hoch konfliktär diskutiert wird. Auf der Seite der Widerständler gegen eine Verkammerung findet man „interessante“ Koalitionen, so die Anbieter privater Pflegeeinrichtungen, die vehement Front machen, aber auch die Gewerkschaft ver.di, die offensichtlich eine Konkurrenz zu ihren gewerkschaftlichen Aktivitäten sieht. Aber auch unter den Pflegekräfte selbst, so die bislang vorliegenden Befragungsergebnisse, gibt es teilweise sehr hohe Ablehnungswerte, oftmals machen sich diese fest am Institut der Zwangsmitgliedschaft und der Zwangsbeiträge für alle Pflegekräfte. Das oll und kann hier nicht im Detail ausdifferenziert werden.

Schauen wir nach Bayern. Denn dort ist diese Tage eine ganz eigene Entwicklungsrichtung beschritten worden, die Folgen haben wird bis hinauf auf die Bundesebene, wenn das so durchgezogen wird. Denn die Bayern haben dem bisherigen Optionenraum – Landespflegekammer ja oder nein (bzw. vielleicht mal später) – eine dritte Variante hinzugefügt, die man durchaus so charakterisieren kann: Nicht Fisch, nicht Fleisch. Statt einer Landespflegekammer soll es eine „Vereinigung der bayerischen Pflege“ geben.

Der bereits erwähnten Übersicht über den Stand der Errichtung von Pflegekammern in den Bundesländern kann man zu Bayern entnehmen:

»Am 18. Oktober (2016) befasste sich der bayerische Landtag erstmals mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege. Mitte Juli 2016 hatte sich das bayerische Kabinett gegen die Einführung einer Pflegekammer und für eine „Vereinigung der bayerischen Pflege“ entschieden.  Die Mitgliedschaft in dieser Vereinigung wäre im Gegensatz zu einer Mitgliedschaft in einer Pflegekammer freiwillig und beitragsfrei. Die bayerische Gesundheitsministerin betonte, dass die Vereinigung bei allen Gesetzgebungsverfahren, die die Pflege betreffen, eingebunden würden. Dieser bayerische Sonderweg ist umstritten. Der Landtag hat den Gesetzentwurf jetzt erst einmal zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege überwiesen.«

Und nun diese Meldung: Pflegekräfte bekommen freiwillige Interessenvertretung. »Der Landtag in München stimmte am Donnerstag für die Einrichtung einer „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“. Das Gesetz tritt am 1. Mai in Kraft. Bis zum Herbst soll ein Gründungsausschuss berufen werden. Im Gegensatz zu einer Pflegekammer ist die Mitgliedschaft in der Vereinigung freiwillig und kostenlos.« Das ist nun wirklich ein Sonderweg. „Mit diesem Konzept nutzen wir die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten“, wird die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zitiert.
Die „Pflege-Vereinigung“ soll eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, ohne Pflichtmitgliedschaft oder Beitragszahlungen. Die Finanzierung soll staatlich erfolgen. Für die Vereinigung soll es kammerähnliche Befugnisse geben, wie die Berufsaufsicht und die Anerkennung von Weiterbildungen. Die Berufs- und Weiterbildungsordnung selbst soll aber der Staat erlassen, anders als etwa bei der Ärztekammer. Damit ist aber auch klar – sollte der Ansatz einer Bundespflegekammer wirklich den Forderungsraum verlassen, dann wären die Bayern nicht dabei. Mit diesem Sonderweg torpedieren die Bayern diesen Weg – und sie sehen ihr Modell als das an, was es ist: ein Spaltpilz für die anderen Bundesländer, die sich noch nicht entschieden haben.
Der „bayerische Weg“ könne auch Vorbild für andere Bundesländer in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein, so wird folgerichtig die bayerische Gesundheitsministerin zitiert.

Fazit: Das Gewürge um eine Verkammerung der Pflege geht weiter und wird durch den bayerischen Sonderweg zusätzlich verkompliziert. Letztendlich, so muss man es wohl bilanzieren, sind wir erneut mit der strategischen Schwäche der Pflegeprofession in Deutschland konfrontiert, die sich auch bei dem ebenfalls mehr als „schwierigen“ Prozess einer Reform der Pflegeausbildung gezeigt hat (vgl. dazu den Beitrag Von allem etwas und später mal nachschauen, was passiert ist? Der Kompromiss zur Reform der Pflegeausbildung vom 8. April 2017). Schade, sehr schaden, wenn man bedenkt, dass wir genau das Gegenteil bräuchten, einen energischen Professionalisierungsschub der Pflege, der nicht nur inhaltlich fundiert und ausgestaltet sein muss, sondern sich auch institutionell ausdrücken sollte.

Da war doch noch was? Flüchtlinge, Sprach- und Integrationskurse und die Menschen, die das machen

Es ist ein grundsätzliches Phänomen unserer Zeit und zugleich ein echtes Problem, dass die von den Gesetzmäßigkeiten einer Aufmerksamkeitsökonomie vor sich hergetriebenen Medien auf ein Thema anspringen, um dann kurze Zeit später die mit Sicherheit folgende neue Sau, die dann durchs Dorf getrieben wird, zu verfolgen und die vor kurzem noch im Mittelpunkt der Berichterstattung stehende Angelegenheit verschwindet wieder in der Dunkelheit der Nicht-Berichterstattung und damit folgend der Nicht-Wahrnehmung. Mit erwartbaren Folgen: Aus den Augen, aus dem Sinn. Die Politik und ihre professionellen Öffentlichkeitsarbeiter wissen das. Also müssen sie in dem Moment, wo ein Thema durch eine Aufmerksamkeitswelle nach oben gespült wird und die Erregung am größten ist, schnell und scheinbar tatkräftig reagieren, in dem sie dem Publikum signalisieren, wir tun was. Das wird gelöst. Dumm nur, wenn es sich – wie im sozialpolitischen Feld eher der Regelfall – um höchst komplexe Angelegenheiten handelt, die man eben nicht einfach Wegreden kann, sondern wo nur mit dem Einsatz von Mehr-als-Worten, also Geld und dann auch noch möglicherweise gemeinsam mit den föderalen Ebenen unseres Staates etwas bewirkt werden kann. Das kostet Zeit, wenn die Finanzmittel überhaupt da sind oder zur Verfügung gestellt werden, da muss jemand die Verantwortung der Umsetzung übernehmen, wobei vorher die Zuständigkeitsfrage geklärt sein muss. Das dauert.

Nur hin und wieder wird mal nachgefragt seitens der Medien, was den aus einem der vielen tatkräftig daherkommenden Lösungsversprechen geworden ist, wie die Ergebnisse aussehen, ob es überhaupt welche gibt. Nicht selten wird man dann mehr als ernüchternde Befunde zur Kenntnis nehmen. Nehmen wir als Beispiel die Flüchtlinge und dabei ganz besonders die Sprach- und Integrationskurse. Die einleitend beschriebenen Mechanismen unserer Medienwelt kann und muss man hier wie in einem Lehrbuch zur Kenntnis nehmen.

In diesem Blog wurde bereits vor einiger Zeit nicht nur darüber berichtet, dass es nicht genügend Sprach- und Integrationskurse gibt, sondern ein besonderer Schwerpunkt wurde auf die teilweise erheblich prekäre Situation der Lehrkräfte gelegt.

Bereits am 13. April 2015 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Vom Sparen am falschen Ende und einer „vorsätzlichen Gesellschaftsgefährdung“. Es geht um Sprach- und Integrationskurse für Asylbewerber und „Menschen mit einem dauerhaften oder befristeten Aufenthaltstitel“. Schon damals wurde – mit Bezug auf die Bundesagentur für Arbeit – darauf hingewiesen, dass enorme gesellschaftliche Folgekosten drohen, wenn man nicht endlich bei den Sprach- und Integrationskursen in die Puschen kommt. Dazu braucht man natürlich die Lehrkräfte als wertvollste Ressource. Aber über die musste dann am 2. September 2015 unter dieser Überschrift berichtet werden: 1.200 Euro im Monat = „Top-Verdienerin“? Lehrkräfte in Integrationskursen verständlicherweise auf der Flucht oder im resignativen Überlebenskampf. Nach der Beschreibung der Bedingungen, unter denen die meisten (selbständigen) Lehrkräfte arbeiten müssen,  ließ sich dieses Fazit nicht vermeiden: „Letztendlich haben wir es hier mit pädagogischen Tagelöhnern zu tun.“

So etwas wie ein Hoffnungsschimmer hat es dann am 16. Mai 2016 in die Überschrift dieses Beitrags geschafft: Der Integrations-Flaschenhals Sprachkurse, die Lehrkräfte und deren schlechte Vergütung. Doch jetzt soll alles besser werden. Damals ging es darum, dass das durchschnittliche Mindesthonorar für die selbständigen Lehrkräfte gerade mal bei 20,35 Euro pro Unterrichtsstunde lag und eine Anhebung auf 35 Euro pro Stunde zur Diskussion stand, nachdem es in den Medien immer mehr kritische Berichte über die Vergütung der Lehrkräfte gegeben hatte. Aber selbst diese diskutierte Anhebung wurde von den Betroffenen als viel zu niedrig kritisiert.

In den vergangenen Monaten ist es ziemlich ruhig geworden rund um das Thema Flüchtlinge. Und damit leider auch um das Thema Sprach- und Integrationskurse, obgleich da eben nicht nunmehr alles rund läuft. Immer noch gibt es zu wenig Angebote und immer noch sind die Bedingungen der dort arbeitenden Fachkräfte unbefriedigend.

Mal wieder in den Lichtkegel der öffentlichen Aufmerksamkeit gerutscht ist das Thema rund um die Berichterstattung über eine Bewertung des Bundesrechnungshofes über längst zurückliegenden Vorgänge. Rechnungshof rügt Sprachkurse für Flüchtlinge, so eine der vielen Artikel-Überschriften dazu.: »Die Arbeitsagentur hat 400 Millionen Euro für Deutschkurse ausgegeben. Ein großer Teil der eingesetzten Mittel ist wohl wegen geringer Teilnehmerzahlen wirkungslos verpufft«, so Sven Astheimer. Das hört sich nach einem Skandal an, 400 Mio. Euro sind ja kein Pappenstiel. Und wenn man dann liest, der »Bundesrechnungshof beschuldigt Deutschlands größte Behörde, durch mangelnde Vorgaben für Bildungsträger und fehlende Kontrollen Millionenbeträge mit Sprachkursen für Flüchtlinge verschwendet zu haben«, dann scheint sich der Verdacht zu bestätigen. Hinzu kommt: Es geht hier um rund 400 Millionen Euro aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, denn die hat das Geld aus ihrer Kasse zur Verfügung gestellt, obgleich natürlich eigentlich die Aufgabe aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren wäre.

Aber man muss genauer hinschauen.

»Im Herbst 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, entschied sich jedoch der Verwaltungsrat der Arbeitsagentur dafür, ein Sonderprogramm aufzulegen, weil es an Sprachkursen mangele. Das Programm wurde als „Soforthilfe“ deklariert und sollte „unbürokratisch“ umgesetzt werden. Das Programm lief von Oktober bis Dezember 2015. Die Nachfrage war riesig: Rund 220000 Flüchtlinge wurden für die Sprachkurse angemeldet, mehr als doppelt so viel wie erwartet. Das trieb die Kosten in die Höhe. Waren zunächst 54 bis 121 Millionen Euro veranschlagt, stand am Ende ein Bedarf von rund 400 Millionen Euro.«

Die mit gut gefüllten Kassen ausgestattete Bundesagentur für Arbeit, deren damaliger Leiter Frank-Jürgen Weise auch noch Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde, das für die Kurse eigentlich zuständig ist, ist also in die Bresche gesprungen, als Not am Mann war und der Haushalt des Bundes geschont werden sollte, denn Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte und hat die „schwarze Null“ als ewige Dauerstimme im Kopf.

Man könnte jetzt also argumentieren, damals war die Not groß und die BA ist dann eben unbürokratisch eingesprungen, um die Kurse für die Flüchtlinge zu ermöglichen, da läuft natürlich nicht alles so, wie es seinen normalen bürokratischen Gang geht. Aber:

»Schon damals waren jedoch Zweifel an der Vergabe- und Kontrollpraxis der Agenturen aufgekommen. Von Schein- und Doppelmeldungen durch die Bildungsträger war die Rede, von überhöhten Abrechnungssätzen und dubiosen Anbietern. Die Arbeitsagentur schreckte auf und begann mit stichprobenartigen Prüfungen. Dabei sei man „in Einzelfällen“ auf Umstände gestoßen, „die wir uns so nicht gewünscht hätten“, hatte Vorstandsmitglied Detlef Scheele im Februar 2016 noch gesagt. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch erst 4 Prozent der Sprachkurse abgerechnet.«

Und nun – rückblickend ist man immer schlauer könnte man einwerfen – meldet sich Monate später der Rechnungshof zu Wort nach einer Prüfung der damaligen Vorgänge in aller Ruhe und im warmen Büro und wirft der BA vor, dass nicht alles so abgelaufen sei, wie man es erwarten müsste unter Normalbedingungen. Aber so einfach kann man die Kritik auch nicht beiseite schieben, die Argumentation des Rechnungshofes, über die Astheimer berichtet, hört sich differenzierter an:

„Besonders kritisch sehen wir, dass die Bundesagentur zwar bestimmte Vorgaben vorbereitet hatte, diese aber nicht zur Anwendung kamen“, rügte Rechnungshofpräsident Kay Scheller. Zwar erkennt er den Willen der Verantwortlichen an, in einer schwierigen Situation einen Beitrag für die Integration von Flüchtlingen leisten zu wollen. „Gerade in einer solchen Situation brauchen wir aber ein Mindestmaß an Regelung, wie solche Sprachkurse aussehen und durchgeführt werden sollen.“

Und fürwahr – das Vorgehen der BA damals erscheint als ziemlich freier Freibrief: »Normalerweise knüpft die Arbeitsagentur den Einkauf von Leistungen Dritter an konkrete Vorgaben. In diesem Fall wurde darauf jedoch verzichtet. Es gab weder ein festgelegtes Lernziel für die Teilnehmer noch eine Anwesenheitskontrolle. Auch wurden entgegen sonstigen Gepflogenheiten Anbieter ohne Zertifizierung zugelassen.«

Auch Sandra Stalinski weist in ihrem Artikel Integrationskurse: Die Qualität schwankt zuerst darauf hin, dass im Herbst und Winter 2015 in sehr kurzer Zeit sehr viele Menschen auf einmal kamen und zunächst Chaos herrschte. »Es gab nicht genügend Plätze in den Integrationskursen, es mangelte an Trägern, die solche Kurse durchführen können und an geeigneten Lehrkräften. Der Bund versuchte, schnell Abhilfe zu schaffen. Durch ein Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden rasch Einstiegskurse für Geflüchtete ins Leben gerufen. Die Anforderungen an die Träger waren sehr gering. Es kam zu Missbrauch, falschen Abrechnungen, miserablen Lernbedingungen.«
Dieses Chaos ist inzwischen behoben, so Stalinski, denn die Einstiegskurse sind ausgelaufen.

Für die regulären Integrationskurse wurden mehr Plätze geschaffen: Nach Angaben des BAMF wurden 20 Prozent mehr Träger zugelassen, die Zahl der Lehrkräfte sei sogar um 100 Prozent gestiegen. Hört sich erst einmal gut an.

»600 Unterrichtsstunden Sprachkurs und weitere 100 Stunden Orientierungskurs, mit Wissen zu Geschichte, Rechtsordnung und Werten in Deutschland umfasst ein Integrationskurs. Am Ende sollen die Teilnehmer mindestens das Sprachniveau B1 erreichen. Gemeint ist damit die selbstständige Sprachverwendung in den wichtigsten Lebensbereichen.«

Aber offensichtlich haben wir es weiterhin mit erheblichen Qualitätsunterschiede zwischen den so wichtigen Integrationskursen zu tun. Und bei der Suche nach den Ursachen dafür stoßen wir auf die Lehrkräfte und ihre Qualifikation:

»In der Kürze der Zeit sind viele Lehrer nachqualifiziert worden, die nie Deutsch als Fremdsprache (DaF) studiert haben. Ihre Qualifikation ist nicht gleichwertig: Beispielweise bei einem deutschen Soziologen, der zum Lehrer umgeschult wurde und jetzt durch eine Zusatzqualifizierung Integrationskurse unterrichtet. „Der musste in wenigen Wochen lernen, was andere in jahrelangem Studium lernen. Da fehlt es oft an methodisch-didaktischem Wissen, an Reflexion über die eigene Sprache, die man ja als Muttersprachler in der Regel nicht hat“, sagt Ingo Schöningh vom Goethe-Institut Mannheim.
Nur 51 Prozent der aktuell etwa 19.500 Integrationskurslehrer haben ein DaF-Studium absolviert, teilt das BAMF auf Anfrage mit. Rund 37 Prozent haben vor ihrer Zulassung eine Qualifizierung durchlaufen. 12 Prozent unterrichten bereits und holen die Zusatzqualifizierung parallel nach. Die – je nach Vorbildung – 70 oder 140 Unterrichtsstunden Zusatzqualifizierung sind nach BAMF ausreichend. Akteure im Bildungssektor bezweifeln das jedoch.«

Und die Arbeitsbedingungen, die auch heute zu beobachten sind, müssen als sichere Quelle für Qualitätsprobleme angesehen werden. Beispiel Gruppengröße – die ist sogar raufgesetzt worden:

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) »bemängelt, dass die Teilnehmerzahl von 20 auf 25 erhöht wurde: „Die Gruppen sind viel zu groß, angesichts der pädagogischen Herausforderung“, sagt Ansgar Klinger zu tagesschau.de. „Da sitzen mitunter Menschen mit Bürgerkriegserfahrung, die vielleicht nie eine Schule besucht haben, neben EU-Bürgern, die hier arbeiten wollen und ein abgeschlossenes Studium haben.“ 

Und selbst die mehr als fragwürdigen 25 werden angeblich überschritten. So berichtet eine Lehrkraft: „Ich weiß von Kursen privater Träger, in denen 30 Leute sitzen. 25 davon sind Integrationskursteilnehmer, die anderen fünf sind Selbstzahler.“ Da formal die Teilnehmerzahl des Integrationskurses nicht überschritten wird, werde das offenbar nicht weiter kontrolliert.

An der Bezahlung hat sich seit der letzten Anhebung nichts geändert: 35 Euro pro Unterrichtsstunde erhält eine Honorarkraft für den Integrationskurs. Die Anhebung von durchschnittlich 23 auf 35 Euro sei zwar ein richtiger Schritt gewesen, reiche aber bei weitem nicht aus, so die GEW: Umgerechnet in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung käme man laut GEW gerademal auf den Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche, der auch für Nicht-Akademiker gilt.

Und ein eigenes Problemfeld sind die Träger, die solche Maßnahmen durchführen – mit bedenklichen Folgewirkungen der „wilden Zeit“, über die hier bereits berichtet wurde (Zitat einer Volkshochschullehrerin: „Als die BA 2015 die Einstiegskurse ins Leben rief, haben im Ruhrgebiet sogar Fahrschulen solche Kurse angeboten. Da haben Leute 300 Stunden Kurs gemacht und hinterher kaum ein Wort Deutsch verstanden.“) Aber die sind doch vorbei? Ja, aber:
„Anbieter, die damals ohne jede Qualifikation die Einstiegskurse der BA durchgeführt haben, können das beim BAMF heute als Erfahrungsnachweis vorbringen und so eine vorläufige Zulassung als Träger erhalten“, so Ansgar Klinger von der GEW.

Man sieht: Der Fortschritt ist eine quälend langsame Schnecke, in diesem Fall ganz besonders und zuweilen werden auch noch tote Schnecken reanimiert, um sie weiterlaufen zu lassen.

Und es möge sich keiner angesichts der seit dem vergangenen Jahr rückläufigen Flüchtlingszahlen in falscher Sicherheit wiegen, dass sich das Bedarfsproblem ab Sprach- und Integrationskursen irgendwie von alleine löst. Ein Beispiel, was – ob man will oder nicht – an zusätzlichem Bedarf auf uns zukommt, neben denen, die schon da sind: Fast 268.000 Syrer haben Anspruch auf Familiennachzug, so ist ein Artikel überschrieben. »Immer mehr anerkannte syrische Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Familiennachzug. Das geht aus einem internen Papier der Bundesregierung zu den Folgen der Flüchtlingskrise hervor … Aus den Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergebe sich „ein Potenzial von Syrern, die berechtigt wären, Familienangehörige nachzuholen“ von derzeit rund 267.500 Personen. Für sie findet die „Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre“ nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 104, Absatz 13) laut dem internen Bericht „keine Anwendung“. Die betroffenen syrischen Flüchtlinge dürften ihre Familien somit nach Deutschland nachholen.«

Wer sich gleichsam aus erster Hand über die Situation, vor allem aber über die Forderungen der Fachkräfte, die in den Sprach- und Integrationskursen arbeiten, informieren möchte, dem sei diese Seite empfohlen: Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, die beiden Kürzel stehen für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache.

EU-Kommission blickt kritisch auf die Armuts- und Ungleichheitsentwicklung in Deutschland

Die Europäische Kommission hält der Bundesregierung schwere Versäumnisse bei der Bekämpfung der sozialen Not in Deutschland vor. So Markus Sievers in seinem Artikel EU prangert Armut in Deutschland an. Er bezieht sich dabei auf einen in der hiesigen Debatte nur wenig rezipierten Bericht der EU-Kommission:

Europäische Kommission (2017): Länderbericht Deutschland 2017 mit eingehender Überprüfung der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, Brüssel, 22.02.2017

Wörtlich schreibt die Brüsseler Behörde in ihrem aktuellen Länderbericht: „Im Zeitraum 2008 bis 2014 hat die deutsche Politik im hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen.“ Wie kann das sein? Markus Sievers fasst die Argumentation der Kommission dahingehend zusammen, »dass bedarfsabhängige Leistungen „real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken sind“. Damit sind zwei Fehlleistungen angesprochen, die sich die Bundesregierung nach dem Befund der Kommission vorwerfen lassen muss. Erstens erhöhte sie die Unterstützung etwa für Hartz IV-Bezieher, Wohngeld-Empfänger oder BaföG-Berechtigte nicht einmal in dem Maß, um für die Betroffenen die Kaufkraftverluste durch die Preissteigerung auszugleichen. Zweitens ignorierte sie den  Wohlstandsanstieg in weiten Teilen der Bevölkerung, von dem die Menschen am unteren Ende der Einkommensskala abgekoppelt wurden.«

Im Länderbericht Deutschland 2017 der Kommission findet man diese Ausführungen:

»Trotz der insgesamt positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen der vergangenen Jahre haben die Einkommensunterschiede zugenommen und schwächen sich erst seit Kurzem wieder ab, während die Vermögensungleichverteilung nach wie vor eine der größten im Euroraum ist.« (S. 7)

Woran macht die Kommission das fest?

»Bedingt durch ungünstige Entwicklungen am Arbeitsmarkt und das zunehmende Gewicht von Kapitaleinkünften im Vergleich zu Arbeitseinkommen wuchs die anhand des S80 /S20-Indikators* bestimmte Einkommensungleichverteilung bis 2007 auf 4,8 an. 2012 ging sie auf 4,3 zurück und stieg 2014 erneut auf 5,1. Wenngleich sie nach wie vor knapp unter dem EU-Durchschnitt liegt, war dies doch der höchste jemals erfasste Wert. Das gleiche Muster gilt auch für den GINI-Index.« (S. 7)
* Der S80/S20-Indikator – oder Einkommensquintilverhältnis – misst das verfügbare Äquivalenzeinkommen der reichsten 20 % der Haushalte im Verhältnis zu den ärmsten 20 %. 2015 lag der EU- Durchschnitt bei 5,2, d. h. das Einkommen des reichsten Fünftels der Haushalte lag 5,2-fach über dem Einkommen des ärmsten Fünftels.

Aber der Arbeitsmarkt brummt doch, die Beschäftigung erreicht immer neue Höchststände? Immer wieder hören und lesen wir vom „Jobwunder“ in Deutschland. Ja, aber … Mit dem „der“ Arbeitsmarkt ist das so eine Sache:

»Im relativ großen Niedriglohnsektor wurden neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen, was die Einkommensungleichverteilung und die Armut trotz Erwerbstätigkeit aber eher verschärft. Auch die durch die relativ starke Korrelation zwischen sozioökonomischem Hintergrund und Bildungsabschluss bedingten geringen Aufstiegschancen tragen weiter zu dieser Ungleichverteilung bei.«

Und die (mögliche) Umverteilungspolitik in Deutschland bekommt keine guten Noten:

»Auch haben die Umverteilungsmaßnahmen, die Ungleichverteilung und Armut entgegenwirken sollen, an Wirksamkeit eingebüßt. Im Zeitraum 2008-2014 hat die deutsche Politik in hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen, was auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass die bedarfsabhängigen Leistungen real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken sind … Eine Reihe früherer Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben könnten ebenfalls zu einem Teil für die nachlassende Wirksamkeit der Umverteilungsmaßnahmen verantwortlich sein. Die Abschaffung der Vermögenssteuer im Jahr 1997, die Absenkung des Einkommensteuerspitzensatzes von 53 % im Jahr 2000 auf 42% im Jahr 2004, die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009 und die Anhebungen der Sozialversicherungsbeiträge seit Anfang der 1990er Jahre haben dazu beigetragen, den progressiven Charakter des Steuersystems zu verringern, und die Einkommensunterschiede möglicherweise zu erhöhen.« (S. 7)

Die Ausführungen der EU-Kommission in ihrem Länderbericht Deutschland 2017 sind eine wichtige Ergänzung zu dem, was uns in den kommenden Woche (wieder) droht, wenn die Bundesregierung ihren neuen, den „5. Armut- und Reichtumsbericht“ veröffentlichen wird, der sich derzeit in der finalen Ressortabstimmung befindet – vgl. den Entwurf des 5. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (Stand: 13.12.2016). Die Debatte ist schon in vollem Gange, vgl. beispielsweise die Positionierung des DGB: Armut stagniert auf hohem Niveau. Armutsbericht der Regierung belegt dringenden Handlungsbedarf. Nun handelt es sich um einen Bericht der Bundesregierung und deshalb auch die Abstimmung unter den Ministerien, was da in der finalen Fassung drin stehen darf und soll. Auch das wird immer wieder kritisiert – eine Alternative dazu wäre die Umsetzung dieses Vorschlags: Armuts- und Reichtumsbericht: Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert unabhängige Sachverständigenkommission:

»Bereits seit Oktober vergangenen Jahres ziehe sich das „Feilschen um wohlfeile Passagen“ innerhalb der Koalition und das „Spiel mit den Medien“ hin, kritisiert der Verband. „Es wird Zeit, dass der offizielle Armutsbericht endlich von einer unabhängigen Sachverständigenkommission verfasst wird und nicht mehr von einer eigeninteressierten Bundesregierung … Der Verband schlägt vor, den Armuts- und Reichtumsbericht künftig von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erstellen zu lassen. Zu dem Bericht sei dann die Bundesregierung aufgefordert, Stellung zu nehmen. Bericht und Stellungnahme können sodann im Bundestag debattiert werden. Die Berufung der Sachverständigen soll durch den Bundespräsidenten erfolgen.«