EU-Kommission blickt kritisch auf die Armuts- und Ungleichheitsentwicklung in Deutschland

Die Europäische Kommission hält der Bundesregierung schwere Versäumnisse bei der Bekämpfung der sozialen Not in Deutschland vor. So Markus Sievers in seinem Artikel EU prangert Armut in Deutschland an. Er bezieht sich dabei auf einen in der hiesigen Debatte nur wenig rezipierten Bericht der EU-Kommission:

Europäische Kommission (2017): Länderbericht Deutschland 2017 mit eingehender Überprüfung der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, Brüssel, 22.02.2017

Wörtlich schreibt die Brüsseler Behörde in ihrem aktuellen Länderbericht: „Im Zeitraum 2008 bis 2014 hat die deutsche Politik im hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen.“ Wie kann das sein? Markus Sievers fasst die Argumentation der Kommission dahingehend zusammen, »dass bedarfsabhängige Leistungen „real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken sind“. Damit sind zwei Fehlleistungen angesprochen, die sich die Bundesregierung nach dem Befund der Kommission vorwerfen lassen muss. Erstens erhöhte sie die Unterstützung etwa für Hartz IV-Bezieher, Wohngeld-Empfänger oder BaföG-Berechtigte nicht einmal in dem Maß, um für die Betroffenen die Kaufkraftverluste durch die Preissteigerung auszugleichen. Zweitens ignorierte sie den  Wohlstandsanstieg in weiten Teilen der Bevölkerung, von dem die Menschen am unteren Ende der Einkommensskala abgekoppelt wurden.«

Im Länderbericht Deutschland 2017 der Kommission findet man diese Ausführungen:

»Trotz der insgesamt positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen der vergangenen Jahre haben die Einkommensunterschiede zugenommen und schwächen sich erst seit Kurzem wieder ab, während die Vermögensungleichverteilung nach wie vor eine der größten im Euroraum ist.« (S. 7)

Woran macht die Kommission das fest?

»Bedingt durch ungünstige Entwicklungen am Arbeitsmarkt und das zunehmende Gewicht von Kapitaleinkünften im Vergleich zu Arbeitseinkommen wuchs die anhand des S80 /S20-Indikators* bestimmte Einkommensungleichverteilung bis 2007 auf 4,8 an. 2012 ging sie auf 4,3 zurück und stieg 2014 erneut auf 5,1. Wenngleich sie nach wie vor knapp unter dem EU-Durchschnitt liegt, war dies doch der höchste jemals erfasste Wert. Das gleiche Muster gilt auch für den GINI-Index.« (S. 7)
* Der S80/S20-Indikator – oder Einkommensquintilverhältnis – misst das verfügbare Äquivalenzeinkommen der reichsten 20 % der Haushalte im Verhältnis zu den ärmsten 20 %. 2015 lag der EU- Durchschnitt bei 5,2, d. h. das Einkommen des reichsten Fünftels der Haushalte lag 5,2-fach über dem Einkommen des ärmsten Fünftels.

Aber der Arbeitsmarkt brummt doch, die Beschäftigung erreicht immer neue Höchststände? Immer wieder hören und lesen wir vom „Jobwunder“ in Deutschland. Ja, aber … Mit dem „der“ Arbeitsmarkt ist das so eine Sache:

»Im relativ großen Niedriglohnsektor wurden neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen, was die Einkommensungleichverteilung und die Armut trotz Erwerbstätigkeit aber eher verschärft. Auch die durch die relativ starke Korrelation zwischen sozioökonomischem Hintergrund und Bildungsabschluss bedingten geringen Aufstiegschancen tragen weiter zu dieser Ungleichverteilung bei.«

Und die (mögliche) Umverteilungspolitik in Deutschland bekommt keine guten Noten:

»Auch haben die Umverteilungsmaßnahmen, die Ungleichverteilung und Armut entgegenwirken sollen, an Wirksamkeit eingebüßt. Im Zeitraum 2008-2014 hat die deutsche Politik in hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen, was auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass die bedarfsabhängigen Leistungen real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken sind … Eine Reihe früherer Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben könnten ebenfalls zu einem Teil für die nachlassende Wirksamkeit der Umverteilungsmaßnahmen verantwortlich sein. Die Abschaffung der Vermögenssteuer im Jahr 1997, die Absenkung des Einkommensteuerspitzensatzes von 53 % im Jahr 2000 auf 42% im Jahr 2004, die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009 und die Anhebungen der Sozialversicherungsbeiträge seit Anfang der 1990er Jahre haben dazu beigetragen, den progressiven Charakter des Steuersystems zu verringern, und die Einkommensunterschiede möglicherweise zu erhöhen.« (S. 7)

Die Ausführungen der EU-Kommission in ihrem Länderbericht Deutschland 2017 sind eine wichtige Ergänzung zu dem, was uns in den kommenden Woche (wieder) droht, wenn die Bundesregierung ihren neuen, den „5. Armut- und Reichtumsbericht“ veröffentlichen wird, der sich derzeit in der finalen Ressortabstimmung befindet – vgl. den Entwurf des 5. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (Stand: 13.12.2016). Die Debatte ist schon in vollem Gange, vgl. beispielsweise die Positionierung des DGB: Armut stagniert auf hohem Niveau. Armutsbericht der Regierung belegt dringenden Handlungsbedarf. Nun handelt es sich um einen Bericht der Bundesregierung und deshalb auch die Abstimmung unter den Ministerien, was da in der finalen Fassung drin stehen darf und soll. Auch das wird immer wieder kritisiert – eine Alternative dazu wäre die Umsetzung dieses Vorschlags: Armuts- und Reichtumsbericht: Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert unabhängige Sachverständigenkommission:

»Bereits seit Oktober vergangenen Jahres ziehe sich das „Feilschen um wohlfeile Passagen“ innerhalb der Koalition und das „Spiel mit den Medien“ hin, kritisiert der Verband. „Es wird Zeit, dass der offizielle Armutsbericht endlich von einer unabhängigen Sachverständigenkommission verfasst wird und nicht mehr von einer eigeninteressierten Bundesregierung … Der Verband schlägt vor, den Armuts- und Reichtumsbericht künftig von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erstellen zu lassen. Zu dem Bericht sei dann die Bundesregierung aufgefordert, Stellung zu nehmen. Bericht und Stellungnahme können sodann im Bundestag debattiert werden. Die Berufung der Sachverständigen soll durch den Bundespräsidenten erfolgen.«