Die Krankenkassen auf dem wahren Schlachtfeld. Wo es um das ganz große Geld geht. Der „Morbi-RSA“ als höchst umstrittene Verteilungsformel im Gesundheitswesen

An solchen Meldungen aus einem Ministerium kurz vor einer Bundestagswahl merkt man die Absicht, frohe Kunde über die Bürger auszuschütten: »Krankenkassen haben nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ausreichend Spielräume, um ihren Versicherten „hochwertige Leistungen bei attraktiven Beiträgen“ zu gewähren. Die Kassen haben im ersten Halbjahr einen Überschuss von 1,41 Milliarden Euro erzielt – im gleichen Vorjahreszeitraum sind es nur knapp 600 Millionen Euro gewesen«, so das Bundesgesundheitsministerium laut dem Artikel Kassen „surfen“ im Geld. Das die gute Beschäftigungslage den Kassen viel Geld ins Portemonnaie spült, mag für den einen oder anderen dann auch ein Erklärungsansatz sein für solche irritierende Meldungen: »6,8 Milliarden Euro: Diesen Schuldenberg schieben die gesetzlichen Krankenkassen vor sich her. Und die Politik schaut zu. 6,8 Milliarden Euro, für die alle Versicherten am Ende geradestehen.« So das Wirtschaftsmagazin Plusminus (ARD) in dem Beitrag Milliarden Schulden: Wer bei der Krankenkasse in der Kreide steht vom 6. September 2017. Wobei diese Beitragsschulden offensichtlich eine überaus bewegliche Größe sind, denn Timot Szent-Ivanyi berichtet in seinem Artikel Deutsche schulden den Krankenkassen mehr als sieben Milliarden Euro: »Im Sommer  haben sie erstmals die Marke von sieben Milliarden Euro überschritten. Ende Juli verzeichneten die 113 Kassen Rückstände von exakt 7,045 Milliarden Euro. Das ist fast eine Milliarde Euro mehr als noch am Jahresanfang.  In der abgelaufenen Wahlperiode hat sich der Schuldenstand damit  in etwa  verdreifacht.«

Nun sollte man meinen, die Kassen und ihre Verbände schlagen angesichts der horrenden Summe an ausstehenden Beitragseinnahmen Alarm und fordern von der Politik Abhilfe. Aber weit gefehlt. In dem Plusminus-Beitrag wird die Sprecherin des Spitzenverbandes der Krankenkassen, Ann Marini, dahingehend befragt, wer für diese Beitragsausfälle verantwortlich ist. Die erstaunliche Erkenntnis – man wisse es nicht wirklich: »Sie vermutet, es seien hauptsächlich die Selbstständigen.« Aber der enorme Anstieg? »Wir haben leider keine belastbaren Daten. Insofern müssen wir immer sagen: Wir vermuten.«

Sollte es vielleicht neben den mit der Beitragslast überforderten Selbständigen (vgl. dazu bereits den Beitrag Explodierende Beitragsschulden in der Krankenversicherung, Solo-Selbständige, die unterhalb des Mindesteinkommens jonglieren und warum Bismarck wirklich tot ist vom 11. Februar 2017) noch andere Ursachen geben für das Beitragsloch?

In dem Plusminus-Beitrag bekommen wir zumindest einen Hinweis, der zugleich anschlussfähig ist an das hier interessierende Thema mit dem Risikostrukturausgleich, denn auch der ist Teil der großen Geldverteilungsmaschinerie namens „Gesundheitsfonds“. Und um den geht es auch bei den Mitverursachern der Beitragsschulden:

»Die Betriebskrankenkassen „vermuten“ es seien die „obligatorisch Anschlussversicherten“. Der AOK Bundesverband nennt beispielhaft „Saisonarbeiter“ oder „ins Ausland unbekannt verzogene Personen“ … Die Erntehelfer, zumeist aus Osteuropa, arbeiten im Sommer und Herbst für wenige Wochen in Deutschland. Leiharbeiter helfen bei Amazon im Weihnachtsgeschäft aus. Für alle gilt: Sie bleiben obligatorisch in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn sie Deutschland längst wieder verlassen haben. Die Saisonarbeiter werden sogar mit dem Höchstbeitrag eingestuft. Zurück in ihrer Heimat zahlen sie selbstverständlich keine Beiträge in die Krankenversicherung. 2014 wurde die Gruppe der obligatorisch Anschlussversicherten per Gesetz eingeführt. Just seitdem explodieren die Schulden der Kassen.«

Dann wären die Schulden ja eine Art Luftbuchung, handelt es sich doch bei den Beitragsschuldnern um Karteileichen. Aber warum werden die nicht schnellstens bereinigt? Ganz einfach, weil sie nicht nur Auswirkungen haben auf die – nicht gezahlten – Beitragseinnahmen, sondern auch für die Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds. Offensichtlich haben wir es hier mit einem System zu tun. Man kann das so formulieren:

»Die Versicherten zahlen Beiträge an die gesetzlichen Krankenkassen. Diese leiten die Beiträge sofort weiter an den Gesundheitsfonds. Ein riesiges Konto, das jedes Jahr über 200 Milliarden Euro Versichertenbeiträge verwaltet. Aus diesem Topf wird den Kassen das Geld zugeteilt. Und da gilt: Je mehr Mitglieder eine Kasse hat, umso mehr bekommt sie aus dem Topf. Das bedeutet: Jede Karteileiche bringt der Kasse zusätzliches Geld.«

Und die Sprecherin des Krankenkassenverbandes wird mit diesen Worten zitiert – falls jemand auf die Frage kommen sollte, warum denn Kassen solche Karteileichen in Kauf nehmen: „Solange die Krankenkasse keine Information hat, dass derjenige, der bei ihr gemeldet ist, nicht mehr in Deutschland ist, also quasi nicht mehr existiert, ist sie verpflichtet diesen Menschen weiterzuführen“. Und das tun sie, weil sie es müssen: 2014 wurde die Gruppe der obligatorisch Anschlussversicherten per Gesetz eingeführt.

Das Fazit im Plusminus-Beirag: »Das Milliardenloch von 6,8 Milliarden Euro sind ausstehende Zahlungen von Selbständigen, die mit Höchstbeiträgen geschröpft werden und Schulden von Zwangsversicherten, die nur als Karteileichen existieren. Ein Irrsinn.«

Und wir können jetzt nahtlos weitermachen. Denn mit dem Gesundheitsfonds verknüpft ist der „morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich“, auch „Morbi-RSA“ genannt. Dieser wurde – ursprünglich als Weiterentwicklung des alten, seit 1995 geltenden Ausgleichssystems seit 2001 für 2007 geplant – im Jahr 2009 mit dem Gesundheitsfonds tatsächlich auch eingeführt.

»Die Mittel des Gesundheitsfonds sollen so an die Krankenkassen verteilt werden, dass sie da ankommen, wo sie zur Versorgung der Versicherten am dringendsten benötigt werden. Zunächst erhält jede Krankenkasse für jeden Versicherten eine Grundpauschale in Höhe der durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben in der GKV. Für eine Krankenkasse mit vielen alten und kranken Versicherten reicht dieser Betrag naturgemäß nicht aus, während eine Krankenkasse mit vielen jungen und gesunden Versicherten zuviel Geld erhielte. Daher wird diese Grundpauschale durch ein System von Zu- und Abschlägen angepasst. Neben den bisherigen Merkmalen des Risikostrukturausgleichs – Alter, Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente – soll dabei auch die anhand von 80 ausgewählten Krankheiten gemessene Krankheitslast der Krankenkassen berücksichtigt werden«, so das Bundesversicherungsamt in einer Darstellung des Risikostrukturausgleichs. Zu dem Mechanismus vgl. auch die Abbildung am Anfang dieses Beitrags.

Nun hört sich das mit dem Ausgleich der besonders hohen Ausgaben, die mit bestimmten Krankheiten verbunden sind, einfacher an als es dann in der Praxis ist. Am Anfang steht wie meistens eine gute Idee: Stellen wir uns eine vielleicht sogar kleine Krankenkasse vor, die zwei oder drei Versicherte hat, die wegen einer bestimmten Erkrankung monatlich Behandlungskosten verursachen, die im sechsstelligen Bereich liegen (können). Wenn die vereinfacht gesagt die gleiche Kopfpauschale für jeden Versicherten bekommen, wie andere Kassen auch, die aber nicht eine derart extremen Belastung auf der Kostenseite haben, dann ist das ein Problem. Das nun kann man tatsächlich ausgleichen durch eine Berücksichtigung dieser Fälle in einem Finanzausgleich zwischen den Kassen.

Man ahnt schon, wo das methodische Grundproblem liegt: Wenn man (lediglich) klar abgrenzbare Hochkosten-Fälle berücksichtigt, ist das nachvollziehbar und auch kaum manipulationsanfällig – denn eine relativ seltene, aber extrem kostenintensive Autoimmunerkrankung lässt sich gut abgrenzen.
Problematisch wird es dann, wenn man das Spektrum der berücksichtigungsfähigen Krankheiten seht weit aufmacht und die Frage der (Nicht-)Diagnose einem gewissen „Gestaltungsspielraum“ unterliegt. Dann werden Anreize in die Welt gesetzt, die man nutzen kann. Was offensichtlich, so die Kritiker, auch passiert (ist).

An dieser Stelle wird sich der eine oder andere daran erinnern, dass bereits im vergangenen Jahr aus den Reihen der Krankenkassen selbst der Finger auf die „Manipulationsvorwurfwunde“ gelegt wurde (vgl. zu der damaligen Berichterstattung den Beitrag Wenn der „mordbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich“ Anreize setzt, Patienten morbider zu machen als sie sind und denen das dann schmerzhaft auf die Füße fallen kann vom 7. November 2016):
Je kränker ein Patient auf dem Papier, desto mehr Geld erhält die Krankenkasse. Die gesetzlichen Kassen sollen deshalb Diagnosen manipuliert haben. Und das schlug im vergangenen Jahr so richtig große Wellen, vgl. dazu die Artikel Wettbewerb mit falschen Kranken oder Wie krank ist unser Gesundheitssystem? Für den Vorwurf gab es einen gewichtigen Zeugen der Anklage, berichtete die FAZ in dem Artikel „Krankenkassen verpulvern Geld für Drückerkolonnen“. Es geht um Jens Baas, dem Chef der Techniker Krankenkasse:

»Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung bezichtigte er seine eigene und andere gesetzliche Krankenkassen, aus diesem Grund sogar Diagnosen von Patienten zu manipulieren. Die Kassen versuchten die Ärzte dazu zu bringen, für die Patienten möglichst viele Diagnosen zu dokumentieren, sagte Baas. „Aus einem leichten Bluthochdruck wird ein schwerer. Aus einer depressiven Stimmung eine echte Depression, das bringt 1000 Euro mehr im Jahr pro Fall.“«

Die Krankenkassen haben im bestehenden System des Risikostrukturausgleichs einen Anreiz, dass möglichst viele Patienten als lukrative Chroniker eingestuft werden, schließlich bekommen sie dann besonders viel Geld aus dem Risikostrukturausgleich. Daher halten sie die Ärzte an, eine möglichst vollständige und präzise Diagnose zu stellen, entweder über Briefe oder indem sie ihnen Berater in die Praxis schicken. Und der Kassen-Chef hat sich ziemlich deutlich geäußert:

»Der Vorwurf des Techniker-Chefs Baas lautet …, dass die Kassen die Ärzte sogar dazu drängen, entweder einen Code für eine schwerwiegendere Krankheit zu vergeben oder für einen anderen Schweregrad – dass sie also bei der Leistungsabrechnung betrügen. Für die Ärzte macht das finanziell oft keinen Unterschied, für die Kassen aber schon. Die bezahlten „Prämien von zehn Euro je Fall für Ärzte, wenn sie den Patienten auf dem Papier kränker machen“, sagte Baas. „Sie bitten dabei um ,Optimierung‘ der Codierung. Manche Kassen besuchen die Ärzte dazu persönlich, manche rufen an.“ Besonders häufig sei das der Fall bei den Volkskrankheiten, also Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und auch psychischen Krankheiten.«

Auch das Bundesversicherungsamt, das für die Aufsicht aller bundesweit aktiven Kassen zuständig ist, hatte immer wieder auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen. Mittlerweile ist auch der Gesetzgeber aktiv geworden. Inzwischen hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 11. April jede Form der Einflussnahme der Krankenkassen auf die Diagnosestellung gesetzlich verboten.

Auch die Forschung hat zwischenzeitlich Hinweise geliefert, dass das nicht aus der Luft gegriffen ist, wie Florian Staeck in seinem Artikel Forscher vermuten Manipulation aus dem Juni 2017 berichtet. Er bezieht sich auf diese Studie :

Sebastian Bauhoff, Lisa Fischer, Dirk Göpffarth and Amelie C. Wuppermann (2017): Plan Responses to Diagnosis-Based Payment: Evidence from Germany’s Morbidity-Based Risk Adjustment. CESifo Working Papers 65017, Munich, May 2017

Die Wissenschaftler konnten Daten von rund 1,2 Milliarden Diagnosen aus den Jahren 2008 bis 2013 untersuchen, die fast 44 Millionen Personen betrafen. »Den Daten zufolge ist der Anteil der validierten und damit ausgleichsfähigen Diagnosen im Zeitraum von 78 Prozent (2008) auf 83,7 Prozent (2013) gestiegen. Den Trend belegen die Wissenschaftler an den Beispielen akuter Myokardinfarkt und Schlaganfall. In den sechs Jahren sank die Prävalenz der Verdachtsdiagnosen, die der gesicherten Diagnosen nahm zu. „Unser Studiendesign lässt den Schluss zu, dass dies eine Folge der vermehrten Aufzeichnung dieser Diagnosen durch Ärzte ist und dass nicht etwa die Verbreitung dieser Krankheiten gestiegen ist“, kommentiert Wuppermann, die in München Ökonometrie lehrt.«

Und dann kommt dieser wichtige Passus:

»Augenfällig ist, dass dieser Effekt ab 2010 sichtbar wird: Ende 2008 ist die Liste mit den 80 finanziell besonders „wertvollen“ Erkrankungen im neuen Morbi-RSA bekannt geworden, anschließend schickten Kassen Heerscharen von „Beratern“ in die Praxen der Vertragsärzte. Brisant in der Studie ist, dass die Autoren bei den AOKen besonders starke Veränderungen im Kodierverhalten festgestellt haben.«

An dieser Stelle können wir zur aktuellen Berichterstattung überleiten, die zugleich verdeutlicht, mit welchen harten Bandagen hier gekämpft wird. Unter der Überschrift Vermögen der AOK wächst weiter hat Peter Thelen einen längeren Beitrag im Handelsblatt veröffentlicht. Er fährt schweres Geschütz auf: »Das Vermögen der AOK wächst, obwohl ihre Versicherten absolut weniger Beiträge als bei der Konkurrenz zahlen. Gründe liegen im Finanzausgleich der Krankenkassen – und an Befangenheit im Gesundheitssystem.«

Auch sein Ausgangspunkt sind die schwarzen Zahlen der Krankenkassen, von den am Anfang dieses Beitrags schon berichtet wurde – allerdings schaut er genauer hin:

»Vom bisherigen Gesamtüberschuss in Höhe von 1,4 Milliarden Euro verbuchten die Ortskrankenkassen allein 650 Millionen Euro – das sind 47 Prozent. Der Überschuss der Ortskrankenkassen je Mitglied lag mit 32 Euro deutlich über dem der Betriebskrankenkassen (13,80 Euro) und knapp ein Drittel über dem Überschuss der Ersatz- und Innungskrankenkassen (21 und 23 Euro). Dabei sind nur 37 Prozent der 55,8 Millionen Beitragszahler bei einer AOK versichert und zahlen absolut bei den Ortskrankenkassen deutlich geringere Zusatzbeiträge. Die Mitglieder der Ortskrankenkassen zahlten einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich nur 118 Euro. Bei Betriebskrankenkassen mussten die Mitglieder im ersten Halbjahr durchschnittlich 137 Euro von ihrem Nettoeinkommen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz überweisen, die Mitglieder der Ersatzkassen wie Barmer und DAK zahlten 139 Euro zusätzlich und die der Innungskrankenkassen sogar 150 Euro.«

Das hat Folgen: »Mit über acht Milliarden Euro entfällt fast die Hälfte der 17,2 Milliarden Euro Rücklagen im gesetzlichen Krankenversicherungssystem auf die Ortskrankenkassen.«

Der AOK-Verband »führt die überdurchschnittlich gute Finanzlage darauf zurück, dass die Kassen in jüngster Zeit vor allem viele junge Mitglieder neu gewonnen hätten. Auch die Leistungsausgaben entwickelten sich günstiger als bei anderen Krankenkassen.«

Daran zweifeln allerdings viele Kritiker. Sie argumentieren, dass es der „Morbi-RSA“ in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung sei, der das Ungleichgewicht verursacht – und dabei vor allem die 80 Krankheiten, deren Kosten ausgeglichen werden (vgl. die Übersicht des Bundesversicherungsamtes, welche Krankheiten im Morbi-RSA berücksichtigt werden).

Die Musik für Krankenkassen wie der AOK spielt bei den Zuweisungen vor allem im krankheitsorientierten Teil des Finanzausgleichs – denn Alter, Geschlecht oder der Bezug von Erwerbsminderungsrenten, was auch berücksichtigt wird im RSA, lassen sich nun kaum bis gar nicht „gestalten“.

Peter Thelen zitiert in seinem Artikel den Bremer Gesundheitsökonomen Gerd Glaeske, der nach 2001 Vorsitzender des Beirats war, der seinerzeit die Entwicklung des neuen Finanzausgleichs wissenschaftlich begleitet hat.

„Die Gretchenfrage lautete damals: Welche 80 Krankheiten nehmen wir, um einen neuen stärkeren Finanzausgleich zu erreichen, der für die Kassen möglichst faire Wettbewerbsbedingungen schafft und nicht manipulationsanfällig ist?“

»Der Beirat war dafür, vor allem besonders teure Krankheiten auszugleichen. Der entsprechende Gesetzentwurf sah vor, dass diese Krankheiten „eng abgrenzbar, schwerwiegend und chronisch“ sein und eine „besonders Bedeutung für das Versorgungsgeschehen“ haben müssten. Vor allem aber sollten die durchschnittlichen Behandlungskosten je Patient die durchschnittlichen Leistungsausgaben für alle Versicherten um mindestens 50 Prozent übersteigen … Der Beirat hatte bewusst Erkrankungen wie Rheuma, einfache Diabetes, Asthma oder Depressionen ohne schweres Krankheitsbild nicht in die Liste aufgenommen, weil sie zwar häufig vorkommen, aber keine hohen Behandlungskosten auslösen und oft auch schwer abgrenzbar und zu diagnostizieren sind.«

Aber es kam anders. Das Bundesgesundheitsministerium folgte dem Vorschlag des Beirats hinsichtlich einer engen Abgrenzung der Krankheiten nicht. Warum nicht, lässt sich, so die These von Thelen, nur politisch verstehen:

»Es stellte sich schnell heraus, dass die strenge Krankheitsauswahl den damals eindeutig benachteiligten Ortskrankenkassen nicht die Zusatzeinnahmen bringen würde, die politisch erwünscht waren. Das unausgesprochene Hauptziel der Reform war, den chronisch notleidenden Ortskrankenkassen durch den verstärkten Finanzausgleich finanziell wieder auf die Beine zu helfen.«

Glaeske warnte damals vor der Manipulationsanfälligkeit einer zu weiten Berücksichtigung und sah sogar die Gefahr einer Morbidisierung der Gesellschaft am Horizont. Der Beirat, vor vollendete Tatsachen gestellt, trat geschlossen zurück.

Im weiteren Verlauf des Artikels von Thelen wird es sehr persönlich – hinsichtlich einer zentralen Figur der gesundheitspolitischen Beratung in Deutschland: Prof. Dr. Jürgen Wasem, denn der  Inhaber des Lehrstuhls für Medizinmanagement an der Universität Duisburg Essen wurde Glaeskes Nachfolger im neuen Beirat.

Wasem »hatte sich für die neue Position in besonderer Weise empfohlen: Er hatte die sogenannte „Essener Liste“ verfasst.* Eine Zusammenstellung, auf der die meisten Krankheiten schon vermerkt waren, die die AOK sich wünschte.«

Aber hat der Gesetzgeber nicht zwischenzeitlich reagiert, was die mögliche Gestaltung der Diagnosen im Sinne der Anreize aus dem Morbi-RSA angeht? Und haben nicht auch die Kassen selbst erklärt, von einer direkten Beeinflussung der Ärzte abzulesen? Inzwischen haben sich beispielsweise die Ortskrankenkassen in einer gemeinsamen Erklärung verpflichtet, Ärzten nur noch besondere Leistungen, nicht aber das Stellen bestimmter Diagnosen zu vergüten. Aber auch hier muss man wieder genauer hinschauen:

»Betreuungsstrukturverträge und Hausarztverträge gibt es immer noch – und sie sind völlig legal. Formal versprechen sie den Ärzten nämlich nur Zusatzentgelte, wenn sie bestimmte Patientengruppen intensiver betreuen. Aber auch heute fließt das Geld nur für Patienten mit einer „gesicherten Diagnose“. Und dabei gilt häufig nach wie vor: Je kränker der Patient, umso höher das Zusatzhonorar.«

Und das bereits angesprochene Grunddilemma hinsichtlich der Breite des Spektrums an Finanzströme generierenden Krankheiten bleibt ja weiterhin bestehen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Größe (CDU) hat bereits Ende 2016 reagiert – und ein Gutachten in Auftrag gegeben. Unter anderem soll auch evaluiert werden, wie eine Manipulationsanfälligkeit des Finanzausgleichs in Zukunft verhindert werden kann. Braucht man dazu wirklich ein Gutachten? Gerd Glaeske, so Thelen in seinem Artikel, hätte da natürlich einen Vorschlag: »Die Krankheitsauswahl müsste von den Volkskrankheiten wie Diabetes und Bluthochdruck wieder in Richtung teurer und schwerer, und daher auch diagnostisch viel leichter abgrenzbarer Krankheiten verändert werden. Manipulationen würden so schwerer und der Finanzausgleich fairer werden.«

Aber der Gutachtenauftrag war und ist in der Welt. Und wer macht das? »Der wissenschaftliche Beirat unter Führung von Jürgen Wasem wurde mit der Bewertung des Ausgleichs und seiner Manipulationsanfälligkeit beauftragt. Für die Evaluation wurden ihm zwei Wissenschaftler an die Seite gestellt: Der mit Wasem aus früherer Zusammenarbeit eng verbundene niederländische Finanzausgleichsexperte Wynand van de Ven und der Wettbewerbsökonom und Chef der Monopolkommission Achim Wambach.«

Man kann es schon kritisch sehen – wie das Glaeske tut -, »dass der Erfinder des Finanzausgleichs, der auch für seine Weiterentwicklung seit 2009 die Verantwortung trägt, nun quasi federführend die eigene Arbeit evaluiert.«

Hinzu kommt: »Eigentlich sollten Wasem, van de Ven und Wambach ihre Evaluation bis Ende dieses Monats abgeschlossen haben. Doch daraus wird nichts werden, heißt es in Krankenkassenkreisen. Vor dem Jahresende seien keine Ergebnisse zu erwarten.«

Was das nun vor dem Hintergrund der Bundestagswahl am 24. September 2017 und der anschließenden Koalitionsverhandlungen bedeutet? Na klar: »Das könnte bedeuten, dass das Streitthema Finanzausgleich bei den Koalitionsverhandlungen einfach ausgespart werden wird.«

Absenkung der Leistungen und weniger Rechtsschutz für Asylbewerber? Der Bundesinnenminister schielt politisch nach rechts – und „übersieht“ das Bundesverfassungsgericht?

Mit dem Hinweis darauf, dass wir in zwei Wochen die Bundestagswahl haben und nunmehr in die „heiße“ Phase des Wahlkampfs eingetreten sind, in dem noch mal überall versucht wird, potenzielle Wählerstimmen anzugraben, könnte man sich bei der folgenden Meldung zurücklehnen und diese zu ignorieren versuchen: De Maizière will Leistungen für Asylbewerber kürzen. »Bundesinnenminister de Maizière fordert eine europaweite Angleichung bei Flüchtlingen. Die deutschen Leistungen seien „im EU-Vergleich ziemlich hoch“«, wird da berichtet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will eine Angleichung der Leistungen für Asylbewerber in Europa. In Deutschland seien diese Leistungen „im EU-Vergleich ziemlich hoch“, wird der Minister mit Bezug auf diesen Artikel zitiert: De Maizière für niedrigere Asylbewerberleistungen. „Das ist Teil des Sogeffekts nach Deutschland.“ Der Innenminister »räumte ein, dass auch die Lebenshaltungskosten in Deutschland höher seien als in anderen EU-Ländern wie beispielsweise in Rumänien. Im Rahmen einer EU-weiten Angleichung der staatlichen Leistungen für Asylbewerber halte er „entsprechende Kaufkraftzuschläge für einzelne Staaten“ für denkbar.« Aber eben weniger als die heute bekommen. Und noch eine zweite Schneise wird von ihm geschlagen: Er fordert » eine EU-weite Angleichung der Asylverfahren und einen einheitlichen Rechtsschutz.« Die Richtung, die hier eingeschlagen werden soll, ist klar: De Maizière beklagte, dass in Deutschland besonders viele abgelehnte Asylbewerber gegen die Entscheidung Klage vor Gericht einlegten. „Bei uns können abgelehnte Asylbewerber über diverse rechtliche Klagewege ihre Abschiebung hinauszögern, deutlich mehr als anderswo.“

Nun könnte man sich der Einschätzung unterwerfen, dass das alles ein mehr als durchsichtiges Wahlkampfmanöver sei, mit dem der Bundesinnenminister potenzielle Wähler aus der AfD-Ecke ködern will nach dem Motto: Seht ihr, auch die Union wird die Daumenschrauben gegenüber den Asylbewerbern anziehen, ihr müsst nicht die AfD wählen.

Man könnte sich aber auch aufregen und die Frage aufwerfen, was sich ein Bundesinnenminister, der ja der Verfassung und der Verfassungsrechtsprechung verpflichtet ist, erlaubt. Hat er nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu befolgen? Oder hat er die in diesem Fall vielleicht „übersehen“, was allerdings erhebliche Zweifel an seiner Kompetenz aufwerfen würde.

Denn das Bundesverfassungsgericht hat der Politik und damit auch dem Bundesinnenminister bereits im Jahr 2012 eine klare Ansage über das verfassungsrechtlich Gebotene ins Stammbuch geschrieben. Und die treuen Leser dieses Blogs werden sich dunkel erinnern, dass hier schon mal mit Blick auf einen Bundesminister angemahnt wurde, doch bitte die Rechtsprechung zu berücksichtigen, bevor man mit populistischen Forderungen an die Öffentlichkeit geht: Am 13. Oktober 2015 wurde dieser Beitrag veröffentlicht: Schäuble allein zu Haus? Hartz IV für Flüchtlinge absenken, fordert der Bundesfinanzminister. Oder plaudert er nur ein wenig? Darin findet man diesen Passus, den man auch mit dem aktuellen Blick auf den Bundesinnenminister erneut wieder aufrufen muss:

»(Man hätte) von einem Bundesminister schon erwartet, dass er die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts kennt und berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der hier interessierenden Causa mit einem wegweisenden Urteil bereits zu Wort gemeldet und vor allem dieser eine Satz aus der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2012 sollte auch dem Bundesfinanzminister bzw. seinen Zuarbeitern bekannt sein und seine Zitation könnte die weitere Auseinandersetzung mit den Gedankenspielereien des Ministers beenden:
»Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.« (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10, Randziffer 121).«

Und was damals für Schäuble galt, gilt für den Bundesinnenminister heute genau so. Die klare Botschaft der damaligen Entscheidung des BVerfG (vgl. dazu auch Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig): Es gibt die Verpflichtung zur Sicherstellung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Und das Gericht spricht hier von Existenzminimum im Singular, keineswegs im Plural. Die Vorstellung unterschiedlich abgestufter Existenzminima wird von den Verfassungsrichtern verworfen.

Und sie haben bereits damals das, was der Bundesinnenminister als (angeblichen) „Sogeffekt“ nach Deutschland bezeichnet, klar angesprochen – und als mögliche Legitimation einer Absenkung der Leistungen verworfen. In den Leitsätzen des BVerfG-Urteils aus dem Jahr 2012 finden sich diese eindeutigen Ausführungen:

»Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums … Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.«

Und dann wird in der Entscheidung diese klar Ansage gemacht: »Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen … Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.«

Fazit: Das, was der Bundesinnenminister (wieder und aus durchschaubaren Gründen) von sich gibt, ist durch die Rechtsprechung des BVerfG in keiner Weise gedeckt und auch nicht zulässig.

Und da hilft dann auch nicht der mögliche Hinweis, dass es doch eine neue Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) gibt, über die das Gericht unter so einer eindeutig daherkommenden Überschrift informiert hat: Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das „unabweisbar Gebotene“ verfassungsrechtlich unbedenklich. Also doch? Wie immer muss man genau hinschauen (vgl. dazu auch den Beitrag Ein vor Jahren abgelehnter Asylbewerber wird vom Bundessozialgericht auf das „unabweisbar Gebotene“ begrenzt – und was das mit anderen Menschen zu tun haben könnte vom 14. Mai 2017):

»Eine Behörde darf einem Ausländer Leistungen kürzen, wenn er nicht bei seiner Abschiebung mitwirkt: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Freitag eine entsprechende Klage eines 49-Jährigen aus Kamerun abgewiesen. Die einschlägige Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sei verfassungsrechtlich unbedenklich, so das Gericht. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hindere den Gesetzgeber nicht daran, die Leistungen an eine Mitwirkungspflicht zu knüpfen (Urt. v. 12.05.2017, Az. B7 AY 1/16R)«, so der Bericht in dem Artikel Aus­länder muss bei Abschiebung koope­rieren.

Konkret ging es um den folgenden Sachverhalt: Der Asylantrag eines Kameruners war 2004 abgelehnt worden, eine Abschiebung scheiterte allein an seinem fehlenden Pass. Seine Hilfe bei der Beschaffung eines neuen Ausweises verweigerte der 49-Jährige aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, obwohl die Ausländerbehörde ihn 19-mal dazu aufforderte. Sie beschränkte ihre Leistungen deswegen auf das Bereitstellen einer Unterkunft sowie Gutscheine für Kleidung und Essen. Eine Bargeld-Zahlung in Höhe von knapp 130 Euro monatlich strich sie aber. Vor dem Sozialgericht (SG) Cottbus war der Mann gescheitert. Das BSG hat dann zur Entscheidung ausgeführt:

»Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hindere den Gesetzgeber nicht daran, die Leistungen an eine Mitwirkungspflicht zu knüpfen, so die Kasseler Richter. § 1a Abs. 2 Satz 2 AsylbLG knüpfe die Absenkung der Leistungen an ein Verhalten, das der Betreffende jederzeit ändern könne.

Auch dass der Kameruner über Jahre nur abgesenkte Leistungen erhalten hatte, sei verfassungsrechtlich unbedenklich, da er sich sich stets darüber bewusst gewesen sei, wie er die Leistungsabsenkung hätte verhindern beziehungsweise beenden können. Er sei regelmäßig und unter Hinweis auf zumutbare Handlungsmöglichkeiten zur Mitwirkung aufgefordert und auch mehrfach der kamerunischen Botschaft vorgeführt worden.«

Angesichts der Tatsache, dass der Mann bereits 2002 nach Deutschland gekommen ist und sich über Jahre seiner Mitwirkungspflicht entzogen hat, werden viele die Entscheidung des BSG nachvollziehen und begrüßen. Aber wie so oft im Leben ist es eben nicht immer so klar und eindeutig, wie man die Sympathien verteilt. Es kommt eben und er Regel immer auch auf den Einzelfall an – und da kann es Fälle geben, wo man zumindest ins Grübeln kommt, wenn man über die erforderlichen Mitwirkungspflichten nachdenkt. Schauen wir uns beispielsweise diesen aktuellen Fall an, der zugleich ein bezeichnendes Licht wirft auf das asylrechtliche Durcheinander, über das von vor Ort berichtet wird:

»Die Wismarer Bauunion ist stolz auf ihren Lehrling Reza Rezai. Doch der 30-Jährige soll nach Afghanistan abgeschoben werden«, kann man diesem Artikel entnehmen: Einser-Azubi auf der Abschiebeliste. Er wurde in Afghanistan geboren. »Nur einen Monat später gehen seine Eltern mit ihm in den Iran. Dort lebt Reza als Flüchtling, bis er 2014 über die Türkei nach Deutschland kommt. Sein Antrag auf Asyl wird damals abgelehnt. Auch der Gang vors Gericht blieb erfolglos.« Aber der Mann versucht sich zu integrieren – und macht eine Lehre zum Facharbeiter für Hochbau. Zwischenzeitlich hat er sein Facharbeiterzeugnis abgeliefert: sieben Einser und fünf Zweier. In einem Leistungswettbewerb holt er in seinem Ausbildungsjahrgang den ersten Platz. Eigentlich ein Vorzeigebeispiel, wie es laufen sollte und auch laufen kann. Und da gibt es doch die „3+2“-Regelung, wird der eine oder andere anmerken.

Diese Regelung besagt, dass ein Flüchtling, der eine Ausbildung in Deutschland begonnen hat und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, auch dann die Ausbildung abschließen und eine zweijährige Anschlussbeschäftigung ausüben kann, wenn sein Asylantrag abgelehnt wird. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist ein Ausbildungsvertrag, erfahren wir beispielsweise in diesen Erläuterungen. Dort findet man dann auch diesen Hinweis: »Für die Prüfung, ob die 3+2-Regelung zum Tragen kommt, sind die Ausländerbehörden zuständig.« Was aber in der Realität bedeutet, dass das ganz unterschiedlich geprüft und entschieden werden kann, je nach Ausländerbehörde. Was immer wieder beklagt wird.

Der Fall von Reza Rezai gestaltet sich kompliziert, folgt man der zitierten Berichterstattung. Hätte Reza seinen Antrag auf Ausbildungsduldung vor Beginn der Lehre zum Facharbeiter für Hochbau gestellt, sähe Rezas Welt heute anders aus – vielleicht.  Weil man das auch nicht vorhersagen kann. Aber der eigentliche Punkt ist ein Konstrukt, dem wir schon bei der neuen Entscheidung des Bundessozialgerichts begegnet sind im Fall des Kameruners: die (nicht erfüllte) Mitwirkungspflicht. Denn der eigentliche Asylantrag ist ja abgelehnt worden und Reza Rezai müsste zurück nach Afghanistan – und noch gilt das als „sicheres Herkunftsland“. »Die Abschiebungen – sie sind nur ausgesetzt. Denn Attentat folgt derzeit auf Attentat. Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres sind bei Anschlägen nach Angaben der Vereinten Nationen mehr als 1.660 Menschen ums Leben gekommen, rund 3.600 wurden verletzt.«

Davon abgesehen, dass derzeit gar nicht abgeschoben wird, argumentiert der Landkreis anders: Reza Rezai sei angeblich seiner Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung seiner Papiere nicht nachgekommen.

»In der von der Botschaft erstellten Bescheinigung sei weder zu erkennen, ob Reza Dokumente beantragt habe noch ob für ihn eine Möglichkeit bestehe, einen Pass zu erhalten. Deshalb dürfe eine Ausbildungsduldung nicht erteilt werden – „die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen können aus Gründen, die Reza selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden.“ Übersetzt heißt das: Reza kann nicht abgeschoben werden, weil er keine Papiere hat.«

Auf der anderen Seite: »Wegen seiner Integrationsbemühungen sei indes von der Aussprache eines sonst erforderlichen Beschäftigungsverbotes zunächst abgesehen worden.« Und nun hat er sich nicht nur bemüht, sondern tatsächlich auch nachweisbar geliefert. Sogar mit hervorragenden Ergebnissen.

Was mit diesem Beispiel – und man könnte viele weitere, von denen berichtet wird, hinzufügen – erkennen kann: So einfach ist das gar nicht mit den Regelungen und auch die „Mitwirkungspflicht“ kann mal in dem einen oder anderen Licht erscheinen, wenn man genauer hinschaut. Wie dem auch immer sei – bei der Frage der Abschiebungen hat man es mit einem höchst explosiven Thema zu tun. Auf der einen Seite wird immer wieder berichtet über Fälle, bei denen nicht abgeschoben wird oder werden kann, auch wenn es sich um Kriminelle handelt, auf der anderen Seite werden gefühlt oftmals die wirklich abgeschoben, die man leicht erwischen kann und die dann auch oft noch mittlerweile gut integriert sind, was auch wieder großes Unverständnis bei vielen Bürgern hervorruft.

Man muss also, auch wenn das unangenehm ist, genau und differenziert hinschauen. Zugleich zeigt sich an diesem Beispiel, wie wichtig einfache und klare und eindeutige rechtliche Regelungen sind und vor allem wären, weil es sie derzeit nicht gibt bzw. den Behörden vor Ort sehr weite Auslegungsspielräume eröffnen, die mal so, mal anders genutzt werden.

Abschließend wieder zurück zu dem primär wahlkampfbezogenen Vorstoß des Bundesinnenministers hinsichtlich einer Absenkung der Leistungen (und einer Ausdünnung des Rechtsschutzes) für alle Asylbewerber. Das wird es der bestehenden Rechtsprechung nicht geben können – aber der Minister steht auch international gesehen nicht allein mit dem grundsätzlichen Absicht, die Leistungen für bestimmte Personengruppen gezeigt abzusenken, um darüber Abschreckungseffekte zu erzielen. Man sollte sich aber immer darüber bewusst sein, dass man in der Regel „ganz unten“ anfängt, um sich dann „nach oben“ vorzuarbeiten.

Ein Beispiel für diese Diskussion kann man derzeit in Österreich besichtigen, wo ja auch demnächst gewählt wird und wo mit Sebastian Kurz ein Politiker die ÖVP gekapert und zu einem auf sich bezogenen Wahlverein transformiert hat, der zugleich durch Forderungen auffällt, die in dem hier interessierenden Kontext passen: Kurz will auch EU-Ausländern Sozialleistungen streichen, so ist einer der vielen Artikel überschrieben: »Zuwanderer sollen erst nach fünf Jahren Zugang zum Sozialsystem erhalten, Flüchtlingen soll die Mindestsicherung gekürzt werden«, so kann man das zusammenfassen, was dem noch jungen Mann da vorschwebt.
Er plädiert für eine österreichweit einheitliche Regelung der Mindestsicherung – die bislang übrigens am Widerstand der ÖVP-regierten Bundesländer gescheitert ist, also aus seiner eigenen Partei heraus. »Die Mindestsicherung für eine Bedarfsgemeinschaft soll dabei auf maximal 1.500 Euro begrenzt werden. So weit wie möglich soll der Fokus bei der Mindestsicherung auf Sachleistungen liegen. Bei Arbeitsverweigerung oder Schwarzarbeit sieht das ÖVP-Wahlprogramm erst ein intensives Coaching und dann signifikante Kürzungen der Sozialleistungen vor.«

Und auch die Zuwanderung von EU-Bürgern ist im Visier des Kandidaten: »Radikal ist das Programm in Bezug auf EU-Ausländer: Für Zuwanderer aus der Europäischen Union ist eine Streichung von Sozialleistungen vorgesehen, damit soll die Zuwanderung ins Sozialsystem gestoppt werden. Für Ausländer soll der Zugang zu Sozialleistungen in Österreich grundsätzlich erst nach fünf Jahren Aufenthalt möglich sein.«

Mit Blick auf die Asylbewerber kann man dem Wahlprogramm entnehmen:

»Für Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte soll es in den ersten fünf Jahren eine „Mindestsicherung light“ geben, diese beträgt 560 Euro pro Einzelperson und setzt sich aus 365 Euro Grundversorgung, 155 Euro Integrationsbonus und 40 Euro Taschengeld zusammen – geknüpft ist der Bezug allerdings an das Erreichen von Integrationszielen. Einen Übergang in die reguläre Mindestsicherung soll es nur geben, wenn in den ersten fünf Jahren eine reguläre Vollzeitbeschäftigung für mindestens zwölf Monate nachgewiesen werden kann.«

Man kann sich vorstellen, wie man die Sozialleistungen weiter differenzieren und kleinhäckseln könnte, wenn man mit so einem Ansatz wirklich weiterkommt.

Für Deutschland kann man zum jetzigen Zeitpunkt nur festhalten, dass es die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt, die einem solchen Ansinnen – noch – Widerstand entgegensetzen würde. Aber was ist schon sicher in den heutigen Zeiten?

Merkel als Spielverderberin für die Anhänger der „Rente mit 70“? Aber die lassen nicht locker

Über das „TV-Duell“ zwischen Bundeskanzlerin Merkel und dem SPD-Herausforderer Martin Schulz, das eher als TV-Duett daherkam, ist in den vergangenen Tagen schon eine Menge geschrieben worden. Immer wieder wurde beklagt, dass sozialpolitische Themen so gut wie gar nicht angesprochen wurden. Armut, Pflege – Fehlanzeige. Auch die Rententhematik wurde nur en passant erwähnt, aber da landete die ansonsten im Ungefähren verweilende Kanzlerin ein Aussage mit Deutlichkeitswert: »Es sei „schlicht und ergreifend falsch“, sagte Merkel beim TV-Duell mit entschlossen klingender Stimme, dass die Union die Rente mit 70 propagiere – wie SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz gerade behauptet hatte. Es gebe keinen Beschluss eines CDU-Gremiums dazu. „Das ist falsch.“ Und es habe nichts zu bedeuten, „wenn irgendeine Untergruppe oder irgendein Flügel“ so etwas fordere.« So die Darstellung bei Kerstin Gammelin, die ihren Artikel so überschrieben hat: Merkel brüskiert Parteifreunde mit Absage zur „Rente mit 70“. Offensichtlich ist das dann noch nicht so eindeutig in der Union.

Denn das sind nicht irgendwelche Hinterbänkler der CDU, die sich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode für ein späteres Renteneintrittsalter ausgesprochen haben.
Finanzminister Wolfgang Schäuble und der selbsternannte Hoffnungsträger der Union, Jens Spahn, gehören dazu. Und Carsten Linnemann, der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU, des Wirtschaftsflügels der Union. Auch der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident und jetzige EU-Kommissar Günther Oettinger vertritt das offensiv. Besonders aktiv in dieser Angelegenheit sind immer wieder Funktionäre der Jungen Union, die offensichtlich ganz scharf sind auf die Anhebung des Renteneintrittsalters.

Wie dem auch sei – Die Bundeskanzlerin ahnt, welche Sprengkraft das Thema hat bzw. bekommen könnte und angesichts ihrer Prämisse, dass in den kommenden Jahren eigentlich nichts zu tun sei an der Rentenfront (frühestens ab 2030 und dazu will sie dann eine Kommission einsetzen, die sich mal Gedanken machen kann), hat sie schlichtweg keine Lust, sich so ein Thema ins Wahlkampfnest legen zu lassen. Später kann man dann ja immer noch die Koordinaten wieder ändern.

In den Medien wurde dieser Punkt hingegen sofort aufgegriffen. Die FAZ stellt die eher rhetorisch gemeinte Frage Keine „Rente mit 70“ – geht das überhaupt? Und Spiegel Online sekundiert weiterführend und die Sache an sich gar nicht infragestellend: Warum die Rente mit 70 kommt – aber anders heißen wird.

Und auf der gleichen Seite konnte man schon einige Stunden vorher diese unmissverständliche Botschaft zur Kenntnis nehmen: Top-Ökonomen kritisieren Merkels Nein zur Rente mit 70: »Hochrangige Experten halten das nicht für tragfähig. Die deutsche Altersvorsorge werde so auf Dauer kaum zu finanzieren sein.« Also wenn „Top-Ökonomen“ das sagen, dann muss die Kanzlerin sich aber warm anziehen. Nur als redaktionelle Fußnote: Als „hochrangige Rentenexperten“ werden uns Michael Hüther, seines Zeichens Chef des arbeitgeberfinanzierten Instituts der deutschen Wirtschaft, sowie Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und sozialdemokratischer Vorzeige-Ökonom, verkauft. Noch vor kurzem hieß es in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung schon mit der Artikel-Überschrift über Marcel Fratzscher vernichtend: Claqueur der SPD: »DIW-Chef Marcel Fratzscher hat sich ganz der SPD verschrieben. Das beschädigt seine Glaubwürdigkeit als Ökonom, hat aber Methode«, so Rainer Hank in dem Artikel. Aber bei der „Rente mit 70“ kann man ihn natürlich wieder als Top-Ökonom reanimieren.

In diesem Zusammenhang als Nebenasspekt relevant der Hinweis auf eine Debatte, die Norbert Häring in seinem Blog-Beitrag Der DGB sollte den Sachverständigenrat sehr ernst nehmen aufgegriffen hat. Dort geht es um die vor kurzem gegen die abweichenden Meinungen des „schwarzen Schafes“ (bzw. in diesem Fall besser als „rotes Schaf“) der Wirtschaftsweisen, Peter Bofinger, der auf dem „Gewerkschaftsticket“ in das Gremium gekommen ist. Der wird von den vier anderen gerade massiv und unterirdisch angegriffen. Anfang 2019 wird es einen Nachfolger für Bofinger geben müssen und Häring schreibt dem DGB ins Stammbuch: »Wohin die Reise nach Vorstellung des marktliebenden Ökonomenmainstream gehen soll, hat Ifo-Ökonom Niklas Potrafke in seinem Angriff auf Bofinger in der FAS deutlich gezeigt. Er argumentierte ganz explizit, dass gewerkschaftsnominierte Sachverständigenratsmitglieder keine echten Ökonomen seien, und lies dies in dem Vorschlag an den DGB gipfeln, DIW-Chef Marcel Fratzscher als Nachfolger von Bofinger zu nominieren. Fratzscher hat sich als Hofökonom von Sigmar Gabriel redlich bemüht, mit Ungleichheitsrhetorik sozialdemokratischen Stallgeruch anzunehmen. Das sollte aber keinen im DGB darüber hinwegtäuschen können, dass er daraus fast genau die gleichen Folgerungen zieht, wie marktliberale Ökonomen. Das ist vor allem bessere Bildung und frühkindliche Förderung, garniert mit ein klein bisschen Umverteilung. Nach der jüngsten Fernsehdiskussion von Merkel und Schulz rügte Fratzscher ebenso wie IW-Chef Michael Hüther die Kanzlerin dafür, dass sie der Rente mit 70 eine Absage erteilt hatte.«

Womit wir wieder beim hier besonders interessierenden Thema „Rente mit 70“ wären. Und wieder wird von vielen Medien der Eindruck transportiert, „die“ Ökonomen seien für die Rente mit 70. Was natürlich großer Humbug ist, denn erstens gibt es nicht „die“ Ökonomen und zweitens gibt es durchaus welche, die dagegen sind (vgl. dazu nur als Beispiel den Beitrag Rente mit 70: Pro und Contra des WDR5-Wirtschaftsmagazins „Profit“, in der neben Hüther als Anhänger der Idee auch Gustav Horn, Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung, zu Wort kommt, der das ablehnt).

Aber Spiegel Online berichtet über „die“ Ökonomen:

»Wirtschaftswissenschaftler kritisieren die Festlegungen der Parteien. Von „Wahltaktik“ spricht Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Die Rente mit 70 auszuklammern, schade der deutschen Gesellschaft. Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sieht das genauso: „Die demografische Entwicklung, die verlängerte Lebenszeit, machen ein späteres Renteneintrittsalter notwendig. Anders kann das System nicht finanziert werden.“«

Nun könnte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass in diesem Blog bereits vor kurzem, am 16. August 2017, dieser Beitrag veröffentlicht wurde: Vorwärts zur „Rente mit 70“? Eine große Koalition von „Top-Ökonomen“ und die Untiefen der Rasenmähermethode.  Oder auf den aufschlussreichen Beitrag Ein großer Teil der Antwort würde viele Arbeitnehmer beunruhigen. Zur Frage nach dem Sinn einer weiteren Erhöhung des Renteneintrittsalters vom 28. Juli 2016. Und um das alles abzurunden sei hier auch noch auf diesen Beitrag verwiesen: Rente mit 70(+)? Warum die scheinbar logische Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung unsinnig ist und soziale Schieflagen potenziert. Er wurde am 22. April 2016 veröffentlicht.

Man muss sich klar machen, was das bedeuten würde, wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden würde – für viele Menschen eine enorme Rentenkürzung. Das kann man nur verstehen, wenn man sich etwas auskennt in der Mechanik des bestehenden Rentensystems. An das gesetzliche Renteneintrittsalter sind die Abschläge gekoppelt, die man lebenslang bei seiner Rente in Kauf nehmen muss, wenn man vorzeitig in Rente geht oder gehen muss.

Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. Dies gilt nicht nur für vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten, sondern auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Seit 2012 wird die Altersgrenze von 63 Jahren für diese Renten schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Der maximale Abschlag beträgt hierbei 10,8 Prozent. Denn für die Menschen mit dem Baujahr 1964 wird die „Rente mit 67“ gelten, die ja trotz des temporären Ausflugs in die (unter bestimmten Voraussetzungen) abschlagsfreie „Rente mit 63“ für einige wenige Jahrgänge nicht aufgehoben wurde.

Eine weitere Anhebung wird nun immer wieder mit dieser Argumentation begründet: Die steigende Lebenserwartung mache das Unterfangen einer Anhebung des Renteneintrittsalters unabdingbar: »In den Sechzigerjahren hatte ein 65-jähriger Mann im Schnitt noch rund zwölf Jahre zu leben, heute sind es 18 Jahre. Prognosen gehen davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird, auch dank des medizinischen Fortschritts. Bisher führte diese Entwicklung dazu, dass die Zeit des Rentenbezugs steigt, auf zuletzt durchschnittlich rund 20 Jahre (1957 waren es neun Jahre).«

Eine schematische Erhöhung des Renteneintrittsalters wäre für bestimmte Menschen ein doppelter Schlag ins Gesicht. Zum einen haben wir eine erhebliche Spannweite der Lebenserwartung dergestalt, dass die unteren Einkommensgruppen (also die mit den in der Regel eben auch niedrigen Renten) um Jahre kürzer leben als die oberen Einkommensgruppen, die nicht nur höhere Renten bekommen, sondern diese auch länger in Anspruch nehmen können. Und hinzu kommt, dass eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gerade für die unteren Einkommensgruppen eine weitere Rentenkürzung bedeuten würde, denn viele von den Menschen hier arbeiten in Berufen, die man definitiv nicht bis in diese hohen Altersgruppen ausüben kann bzw. man wird vorher von den Arbeitgebern entsorgt und durch andere, jüngere Arbeitskräfte ersetzt und findet dann keine andere Beschäftigung mehr.

Warum ist das eigentlich so schwer zu verstehen – alles ist ungleich verteilt, das sollten Ökonomen eigentlich wissen.

Und wer sich wissenschaftlich fundiert mit dem Thema auseinandersetzen möchte, dem sei an dieser Stelle diese Studie empfohlen:

Gerhard Bäcker, Andreas Jansen und Jutta Schmitz (2017): Rente erst ab 70? Probleme und Perspektiven des Altersübergangs. Gutachten für den DGB Bundesvorstand. IAQ-Forschung 2017-02, Duisburg 2017

Darin heißt es – neben einer detaillierten Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse – hinsichtlich der als Automatismus an „die“ steigende Lebenserwartung ausgestalteten Forderung nach einer weiteren Anhebung des Renteneintrittsalters, dass das »an der Frage vorbei (geht), ob die Arbeitnehmer/-innen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Konstitution und ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit auch tatsächlich in der Lage sind, länger zu arbeiten. Zudem ist es ungewiss, wie sich der Arbeitsmarkt über 2030 hinaus entwickelt. Auf einen Automatismus, der sicherstellt, dass die Unternehmen immer Arbeitsplätze in ausreichender Zahl für die (weiterarbeitenden) Älteren bereitstellen, kann nicht gesetzt werden. Zu berücksichtigen sind nicht nur die Unwägbarkeiten auf der Angebotsseite hinsichtlich der Größenordnung von Zuwanderung und Erwerbsbevölkerung, sondern auch auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes hinsichtlich der Entwicklung von Zahl und Struktur der Arbeitsplätze. Von maßgebender Bedeutung für die Arbeitsnachfrage in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung: Welches Wachstum ist zu erwarten, in welche Richtung weisen die Digitalisierung der Arbeitswelt und die Arbeitsproduktivität?

Diese Ungewissheiten verbieten es, die Regelaltersgrenze an die Entwicklung der Lebenserwartung automatisch anzukoppeln. Die Anhebung des Rentenalters wäre dann nicht mehr das Ergebnis eines konkreten politischen Willensbildungsprozesses, sondern würde wie ein Mechanismus funktionieren. Die Politik hat sich jedoch laufend mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu befassen und muss entsprechend reagieren. Durch eine vorgegebene automatische Anpassung könnte den Besonderheiten der Alterssicherung und der jeweiligen demografischen und ökonomischen Entwicklung nicht mehr Rechnung getragen werden.«

Arme Azubis. Und bedauernswerte Ausbildungsbetriebe. Alles neben den vielen Fällen, in denen es gut läuft. Und eine bröckelnde Bildungsrepublik

Es hat sich offensichtlich eine Menge geändert. Jahrelang ging es um den Mangel an Lehrstellen und seit einiger Zeit liest und hört man (fast) nur noch was von einem Mangel an Auszubildenden. Es geht also wieder einmal um den „Ausbildungsmarkt“, der vor allem deshalb hier in Anführungsstriche gesetzt wird, weil es eben nicht wirklich einen „Markt“ mit den dort wirkenden Mechanismen gibt.

Dazu wurden in diesem Blog in dem Beitrag Überall gibt es Azubi-Mangel-Alarm. Ein Märchen? Eine statistische Illusion? vom 4. November 2016 die folgenden zusammenfassenden Hinweise gegeben: »… sowohl die eine Seite – also die Proklamation eines „Azubi-Mangels“ – wie auch die andere – also die rechnerische Widerlegung – leiden darunter, dass sie aus der jeweiligen Vogelperspektive auf ein überaus heterogenes und dann auch noch räumlich ganz erheblich begrenztes Geschehen blicken. Vor Ort findet man zahlreiche Passungsprobleme zwischen dem Angebot und der Nachfrage. Das manifestiert sich in bestimmten Berufen bzw. Tätigkeitsfelder wie dem Hotel- und Gaststättenbereich (wo man auch im nachgelagerten Bereich der Arbeitskräfte erhebliche Personalbeschaffungsprobleme hat) oder in bestimmten handwerklichen Berufen. Das kann sicher mit den schlechten oder von vielen als schwierig bewerteten Arbeitsbedingungen zu tun haben. Aber auch das gehört zur Wahrheit: Manche Jugendliche haben erhebliche Probleme nicht nur im kognitiven Bereich, sondern auch auf der Verhaltensebene, die es selbst gutmütigen und offenen Arbeitgebern schwer machen, diesen jungen Menschen eine Ausbildungsmöglichkeit zu eröffnen.
Während sich Jugendliche in Süddeutschland vielerorts tatsächlich Ausbildungsplätze aussuchen können, wenn sie halbwegs laufen können, ist das in Regionen wie dem Ruhrgebiet ganz anders, dort finden selbst junge Menschen mit einem ordentlichen Schulabschluss und vorhandener Motivation häufig keine Lehrstelle, weil es einen quantitativen Mangel gibt. Rechnerisch ließe sich das sicher ausgleichen, wenn man die Bundeszahlen betrachtet, aber dann müsste man eine sehr umfangreiche Kinderlandverschickung organisieren.«

Es gibt eben nicht einen großen „Markt“, auf den man es mit einem Angebot und einer Nachfrage zu tun hat. Bereits innerhalb von Regionen wird man mit Passungsproblemen konfrontiert. Beispiel Berlin-Brandenburg: In diesen Tagen wurde von der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekannt gegeben, dass aktuell rund 9.000 Ausbildungsstellen unbesetzt sind, während noch über 10.000 Jugendliche nach ihrem frisch erworbenen Schulabschluss ohne Anschlussperspektive sind. Da hilft es dann angesichts der überaus ausgeprägten regionalen Verfasstheit von Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage auch nicht, wenn man feststellt, dass in München viele Abzubistellen nicht besetzbar sind, aber im Ruhrgebiet viele Jugendliche, selbst mit passablen Schulabschlüssen, eine Ausbildungsstelle suchen, aber nicht finden. Ein „einfacher“ Ausgleich in dem Sinne, dass dann die jungen Menschen eben nach München ziehen sollen, funktioniert nicht wirklich, was man angesichts der Rahmenbedingungen auch schnell nachvollziehen kann.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack wird dann auch mit diesen Zahlen zitiert: » „Die Lage ist nach wie vor angespannt, auch wenn es im letzten Jahr 43.000 unbesetzte Ausbildungsstellen gab. Ihnen gegenüber stehen 280.000 junge Menschen, die im letzten Jahr keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Insbesondere Hauptschulabsolventen haben es schwer auf dem Ausbildungsmarkt.« Speziell zu den Problemen der Hauptschüler (aber auch den Problemen von Betrieben mit ihnen) der Beitrag Trotz Azubi-Mangels: Viele Hauptschüler finden keinen Ausbildungsplatz von Deutschlandfunk Kultur.

Und zu den Rahmenbedingungen einer dualen Berufsausbildung in Deutschland gehören eben auch die Bedingungen, unter denen die Auszubildenden lernen und arbeiten – und schon sind wir mittendrin in der immer wiederkehrenden kritischen Diskussion – zuweilen auch überwiegend arbeiten müssen, aber wenig lernen können.

Dieser Vorwurf wird regelmäßig von der Gewerkschaftsseite ins Feld geführt. Unter der Überschrift Ausbildungsreport 2017: Ausbildungsqualität endlich verbessern! hat sich der DGB zu Wort gemeldet. Es geht dabei um diese Veröffentlichung:

DGB-Bundesvorstand (2017): Ausbildungsreport 2017, Berlin, August 2017

An der repräsentativen Befragung haben sich 12.191 Auszubildende aus den laut Bundesinstitut für Berufsbildung 25 häufigsten Ausbildungsberufen beteiligt.

Beginnen wir entgegen der heute üblichen Dramaturgie mit einer positiven Zahl, die man – auch – in dem neuen Ausbildungsreport der Gewerkschaften finden kann: Danach sind die meisten Auszubildenden (71,9 Prozent) mit ihrer Ausbildung zufrieden. Das ist erst einmal kein schlechter Wert – aber eben auch ein Durchschnittswert über alle Auszubildenden hinweg.

Bei den Zufriedenheitswerten gibt es aber erhebliche Branchenunterschiede: Mechatroniker, Industriekaufleute und Industriemechaniker sind über Durchschnitt zufrieden. Friseurinnen und Friseure, Auszubildende in Teilen des Hotel- und Gaststättenbereichs und Fachverkäufer des Lebensmittelhandwerks, bewerten ihre Betriebe hingegen mangelhaft. Nun ist es nicht verwunderlich, dass gerade in den Branchen mit hohen Unzufriedenheitswerten zum einen die Bewerberlage aus Sicht der Betriebe mangelhaft bis desaströs ist – und zugleich haben wir dort auch sehr hohe Abbrecherzahlen (vgl. dazu differenzierter am Beispiel der Köche den Beitrag Frust am Herd – Köche auf der Flucht? Von klagenden und zufriedenen Azubis, Ausbildungsabbrüchen und einem Azubimangel zwischen Hysterie und Realität vom 8. November 2016).

Die Liste der gewerkschaftlichen Kritikpunkte ist lang. »Über ein Drittel der Auszubildenden leistet regelmäßig Überstunden. Fast genauso vielen (35,4 Prozent) liegt kein betrieblicher Ausbildungsplan vor, eine Überprüfung der Ausbildungsinhalte ist ihnen daher nur schwer möglich. Mehr als jeder zehnte Azubi (11,5 Prozent) übt regelmäßig ausbildungsfremde Tätigkeiten aus. Die Abstimmung zwischen Betrieben und Berufsschulen ist oft schlecht.«

Die Vorwürfe werden auch in der Medienberichterstattung aufgegriffen. Ein Beispiel ist der Beitrag Ausbeutung statt Ausbildung: Wie Nachwuchsfachkräfte ausgenutzt werden des Politikmagazins „Report Mainz“ (ARD): »Viele Auszubildende werden in ihren Betrieben als billige Arbeitskraft missbraucht statt als Fachkraft für morgen ausgebildet zu werden. Die Politik könnte das Berufsbildungsgesetz ändern, um die Azubis besser zu schützen, tut es aber nicht«, so die These des Beitrags in der Sendung am 29.08.2017.

Der Beitrag greift eine der Forderungen des DGB direkt auf: »Nach Meinung von Gewerkschaften fehlen Kontrollen und Sanktionen gegen die betreffenden Unternehmen. Laut Berufsbildungsgesetz sollen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern zwar ihre Mitgliedsunternehmen kontrollieren und gegebenenfalls dafür sorgen, dass deren Ausbildungsberechtigung entzogen wird. Doch das findet nur begrenzt statt. Die Gewerkschaften halten es für einen Systemfehler, dass die Kammern ihre eigenen Mitgliedsbetriebe kontrollieren sollen und fordern ein unabhängiges Institut. Dafür müsste allerdings das Berufsbildungsgesetz geändert werden. Doch die Bundesbildungsministerin sieht dafür keinen Bedarf.« Zu den Forderungen des DGB vgl. auch die Seiten 40 f. des Ausbildungsreports 2017.

Auch einige Azubis protestieren gegen die Bedingungen, unter denen sie ihre Ausbildung machen (müssen). Ein gerade bei Frauen immer noch überaus beliebter Ausbildungsberuf sei hier besonders erwähnt: Friseure. »Friseur-Azubis protestieren gegen Niedriglöhne, Überstunden und Zeitstress«, so Ines Wallrodt in ihrem Artikel Schlechter Schnitt:

Im Durchschnitt bekommen Friseur-Azubis nach Angaben von ver.di im Osten 269 Euro, im Westen 494 Euro im Monat. In Sachsen liegt die Durchschnittsvergütung bei 200 Euro, in Thüringen bei 205 Euro. Den Negativrekord hält Sachsen-Anhalt. Dort werden Azubis mit 153 Euro abgespeist – irgendwann wurde D-Mark in Euro umgerechnet, mehr hat sich in 25 Jahren nicht geändert. Im Osten ist es besonders schlimm, aber auch in Hamburg, einer der teuersten Städte Europas, verdienen angehende Friseure lediglich 325 Euro. Von ihrem Lohn müssen Azubis nicht selten teure Scheren und Kämme bezahlen, Überstunden sind häufig. Was für die Prüfung nötig ist, muss in der Freizeit gelernt werden. Der Gewerkschaftssekretär Marvin Reschinsky wird mit diesen Worten zitiert: »Azubis werden systematisch als billige Arbeitskräfte eingesetzt.« Anspruch auf Mindestlohn haben sie nicht. Ein Großteil sei deshalb auf Hilfe aus der Familie oder vom Staat angewiesen.

Auch in diesem Artikel wurde das Thema aufgegriffen: Vollzeit arbeiten für 153 Euro im Monat.

Die Spannweite bei dem, was Azubis bei tarifvertraglich geregelten Beträgen bekommen, ist enorm: Ausbildungsvergütungen: Regionale Unterschiede bis zu 299 Euro im Monat, so die Information des WSI-Tarifarchivs, der auch die Abbildung entnommen ist. Und da sind die Friseure noch nicht einmal enthalten.

Aber es geht nicht nur um die die Vergütung der Auszubildenden. Das gesamte System der dualen Berufsausbildung steht inmitten einer mehrfachen strukturellen Herausforderung – darauf wurde in diesem Blog in zahlreichen Beiträgen immer wieder hingewiesen. Zum einen sinkt die Zahl der an einer dualen Berufsausbildung interessierten jungen Menschen, nicht nur, aber eben auch aufgrund des Sogeffekts der hochschulischen Ausbildung, der einhergeht mit einer stetig steigenden Zahl an Schulabgängern, die irgendeine Form der Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Hinzu kommt, dass die Zahl der ausbildenden Betriebe rückläufig ist, teilweise auch bedingt durch Besetzungsprobleme der Betriebe, die irgendwann aufgeben. Und in anderen Branchen, in denen wir Beschäftigungswachstum verzeichnen, gibt es zwar mehr Unternehmen, von denen aber viele noch nie ausgebildet haben.

Da überrascht dann so eine Überschrift nicht wirklich: Arbeits- und Ausbildungsmarkt entwickeln sich auseinander. In dem Artikel wird über eine neue Studie des Soziologischen Forschungsinstituts Göttingen berichtet. Die Zahl der Beschäftigten ist zwischen 1999 und 2015 um 12,1 Prozent gestiegen – im gleichen Zeitraum ging die Zahl der Auszubildenden um 6,7 Prozent zurück. »Der Studie zufolge gibt es zudem deutliche regionale Unterschiede: Während die Ausbildungsquote im Westen etwa in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen zwischen 1999 und 2015 fast konstant blieb, halbierte sie sich im selben Zeitraum in den ostdeutschen Bundesländern. Hinzu kommt: Der betriebliche Bedarf und die an einer Ausbildung interessierten Schulabsolventen passten immer weniger zusammen.  Der Entkoppelungseffekt zeigt sich über alle Betriebsgrößen und Branchen, jedoch unterschiedlich stark. Besonders deutlich ist der Rückgang der Ausbildungsquote bei den Kleinstbetrieben mit bis zu fünf Mitarbeitern. Lag die Ausbildungsquote hier 1999 bei 7,0 Prozent, waren es 2015 4,9 Prozent. „Für Kleinst- und Kleinbetriebe ist die Ausbildung am schwierigsten zu stemmen. Sie bilden überproportional Jugendliche mit schwächeren Schulabschlüssen aus, haben dafür aber am wenigsten Ressourcen“.« Mehr dazu in der von der Bertelsmann-Stiftung herausgegebenen Studie Entwicklung der Berufsausbildung in Klein- und Mittelbetrieben.

Aber zur dualen Berufsausbildung gehören nicht nur die Betriebe, sondern auch die Berufsschulen. Und auch dort werden wir konfrontiert mit den Auswirkungen struktureller Probleme. Schon seit langem wird im Kontext des um sich greifenden Lehrermangels auf die besonders schwierige Situation vieler Berufsschulen verwiesen. Auch der in jüngster Zeit wieder heftig beklagte Unterrichtsausfall an den Schulen insgesamt (vgl. dazu das Interview mit Heinz-Peter Meidinger, dem Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes: „Es fallen jede Woche rund eine Million Unterrichtsstunden aus“) schlägt in vielen Berufsschulen überdurchschnittlich stark zu Buche.
Als dualer Lernortpartner ist die Teilzeit-Berufsschule eine wichtige Säule im Kontext der Ausbildung im dualen System. Sie hat die Aufgabe, die im Rahmenlehrplan verankerten fachtheoretischen Ausbildungsinhalte zu vermitteln und die Allgemeinbildung der Schüler/-innen zu vertiefen. Eine Bestandsaufnahme wurde kürzlich vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlicht:

Monika Hackel, Christoph Junggeburth, Anita Milolaza, Magret Reymers und Maria Zöller (2017): Berufsschule im dualen System – Daten, Strukturen, Konzepte. Wissenschaftliche Diskussionspapiere Heft 185, Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung, 2017

In der abgewogenen Sprache der Wissenschaftler findet man dort die folgenden Hinweise:

»Im Fokus der vorliegenden Studie steht die demografische Entwicklung. Bis 2035 wird ein starker Rückgang der Schülerzahlen prognostiziert. Dieser Rückgang hat auch Auswirkungen auf die Beschulung dualer Berufsbilder. Im Rahmen der Ord­nungsverfahren wird seit einigen Jahren vermehrt geprüft, ob eine Zuordnung von Berufen zu Berufsgruppen möglich ist, um besonders in strukturschwachen Regionen eine gemeinsame Be­schulung unterschiedlicher Berufe durchzuführen.«
Das muss vor dem Hintergrund der folgenden Befunde gesehen werden (S. 7 f.):

  • Der Rückgang der Schülerzahlen an beruflichen Schulen hat bereits zu Schließungen von Klassen und Teilzeit-Berufsschulen geführt; mit der Konsequenz, dass je nach Ausbildungs­gang eine wohnortnahe Beschulung im berufsspezifischen Unterricht zunehmend schwieri­ger wird. Insbesondere Berufsschulstandorte in Ostdeutschland sind betroffen.
  • Im Umgang mit dieser Entwicklung sind sehr unterschiedliche Strategien zu beobachten. Diese reichen von der zentralen Beschulung an einem Berufsschulstandort mit der Möglich­keit differenzierter Klassen bis hin zu einer Favorisierung wohnortnahen Unterrichts mit ho­hem Stellenwert der Binnendifferenzierung bei berufs- oder fachrichtungsübergreifenden Klassen.
  • Die Gewinnung von Lehrkräften für den berufsspezifischen Unterricht ist besonders in ge­werblich-technischen Berufen ein Problem. Hier sind Maßnahmen zur Attraktivitätssteige­rung des Lehramts an Berufsschulen erforderlich.
  • Künftige Lösungsoptionen, über die aktuell aufgezeigten Fallstudien-Ergebnisse hinaus, könnten möglicherweise die Gestaltung standortübergreifender Schulentwicklungsplanung, die Schaffung von Informations- und Kommunikationsstrukturen, E-Learning-Angeboten, jahrgangsübergreifenden Fachklassen, die Bereitstellung berufsspezifischer Lehr-/Lernkonzepte für einen binnendifferenzierten Unterricht oder finanzielle Förderung darstellen. Die finanzielle Förderung könnte sowohl bei der Ausstattung von Schulen als auch bei der Lehreraus- und -weiterbildung ansetzen.

Allein diese (noch „liebevoll“ formulierten) Hinweise verdeutlichen, welche Planungs- und Investitionsbedarfe vorliegen, um einen mittelfristigen Zusammenbruch des Systems der dualen Berufsausbildung, das neben den Betrieben (und den Bewerbern) eben auch von den Berufsschulen abhängt, zu verhindern. Das zusätzlich zu den massiven Problemen, die wir im vorgelagerten allgemeinbindenden Schulsystem haben und diskutieren. Hinzu kommen die erheblichen Quantität- und Qualitätsprobleme der hochschulischen Ausbildung. Die „Bildungsrepublik“ Deutschland bröckelt und fault an vielen Fronten.

Auch und gerade vor diesem Hintergrund muss dann frustriert zur Kenntnis genommen werden, dass das Thema Bildung und Ausbildung im TV-Duell von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem Kanzlerkandidaten Martin Schulz (SPD) am Abend des 3. September 2017 vor einem Millionenpublikum exakt in 0 Minuten behandelt wurde. Also gar nicht. Was wirft ein schlechteres Licht auf die Angelegenheit, als dieser Befund. Das wird sich angesichts des Problemstaus in diesem für die Zukunftsfähigkeit des Landes so wichtigen Bereichs noch mal ganz bitter rächen. An Warnungen und dringenden Aufforderungen, endlich mal in die Pötte zu kommen, mangelt es nicht in der Mangelrepublik Deutschland.

Jetzt aber ein großer Schluck aus der Pulle? Der stärkste Anstieg „der“ Löhne seit Jahren wird gemeldet

Wenn man so die Berichterstattung verfolgt, kann man schon verzweifeln – was gilt denn nun? Diese Frage stellt sich bei vielen Sachverhalten, regelmäßig natürlich bei Arbeitsmarktfragen. Zu denen die Löhne gehören – für die einen zu hoch, für die anderen zu niedrig. Früher konnte man sicher sein, dass in der Wirtschaftspresse in der großen Mehrzahl der Fälle vor „schädlichen“ Lohnerhöhungsforderungen der Gewerkschaften gewarnt wurde – sie würden die Arbeitgeber „überfordern“, die „Wettbewerbsfähigkeit“ ruinieren oder bei staatlichen Dienstleistungen die klamme öffentliche Hand „übermäßig belasten“. Aber irgendwie scheinen sich die Zeiten geändert zu haben. Wir werden mit einem ganz anderen Tenor konfrontiert.

Aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird berichtet: „Deutschland hat ein Lohnproblem“. Vor kurzem konnte man sogar in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung einen Artikel lesen, der mit einer für dieses Medium bemerkenswerten Überschrift versehen war: Warum steigen unsere Löhne nicht mehr? Dieser Frage ging Rainer Hank nach, der nun wirklich nicht bekannt ist als bekennender Gewerkschafter. Übrigens ist der Beitrag von ihm sehr lesenswert. Darin findet man am Anfang diesen Passus:

»EZB-Präsident Mario Draghi (weniger vollmundig sein deutscher Kollege Jens Weidmann) findet, was seine marktflutende Geldpolitik nicht schaffe, nämlich ein Inflationsziel von „nahe bei zwei Prozent“ zu erreichen, müsse ein kräftiger Einkommenszuwachs bewirken. Unterstützung erhalten die Zentralbanker vom Internationalen Währungsfonds, der den Deutschen aggressive Löhne zum Abbau des weltweit verhassten Leistungsbilanzüberschusses und zur Stärkung der Binnennachfrage empfiehlt. Der öffentliche Dienst habe Vorreiter zu sein, fordert Peter Bofinger, Mitglied im Sachverständigenrat, und schilt die Gewerkschaft Verdi für ihr mageres Tarifergebnis von gerade einmal zwei Prozent. Mindestens drei Prozent wären ökonomisch drin gewesen, findet Ökonom Bofinger: „Ich verstehe Verdi-Chef Bsirske nicht.“«

Man reibt sich verwundert die Augen – Notenbankchefs als Klassenkämpfer? „Die Belegschaften in den Industriestaaten hätten höhere Löhne verdient“, zitiert auch Markus Zydra in seinem Artikel „Arbeiter sollten mehr Geld fordern“ die Stimmen aus der Geldpolitik.

Und offensichtlich scheint die Botschaft angekommen zu sein. Das Statistische Bundesamt meldet sich mit dieser Pressemitteilung zu Wort und berichtet: »Die Tarifverdienste – gemessen am Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen – waren im zweiten Quartal 2017 durchschnittlich 3,8 % höher als im Vorjahresquartal. Das ist der höchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2011.« Und die angesprochene Zeitreihe – dazu die Illustration in der Abbildung am Anfang dieses Beitrags – geisterte sofort durch die Medien. Als Beleg dafür, dass jetzt auch die Löhne kräftig zulegen und die Arbeitnehmer profitieren.

Man muss anmerken, dass die +3,8 Prozent Tariflohnanstieg natürlich ein Durchschnittswert sind. Das Statistische Bundesamt weist in der Darstellung der Entwicklungen in den einzelnen Wirtschaftssektoren auf auf die Spannbreite hin, mit der wir es zu tun haben. So könnten Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst einen überdurchschnittlichen Anstieg in Höhe von 4.5 Prozent verbuchen, während es im Gastgewerbe magere 0,9 Prozent und im Einzelhandel auch nur 1,1 Prozent sind, die dort als Plus notiert werden.

Man muss solche Nachrichten immer sehr genau lesen. In der Meldung der Statistiker ist nicht von „den“ Löhnen die Rede, sondern von den „Tariflöhnen“. Da gibt es auch noch andere Löhne, eben Nicht-Tariflöhne. Aber selbst, wenn wir uns auf die Tariflohnentwicklung fokussieren, kann man nicht schlussfolgern, die Arbeitnehmer haben jetzt 3,8 Prozent mehr Euros in der Tasche, die sie ausgeben – oder was auch immer sie damit machen – können. Ob man wirklich mehr in der Tasche hat, was man auch umsetzen kann in der Volkswirtschaft, bemisst sich eher an den Reallöhnen, also dem preisbereinigten Löhnen, denn wenn parallel zu den Löhnen auch die Preise steigen, dann bleibt real weniger übrig. Die Entwicklung der Reallöhne im Vergleich zu den Tarifverdiensten ist in der zweiten Abbildung dargestellt. Und bei den Reallöhnen sieht es am aktuellen Rand der Zeitreihe nun (wieder) ganz anders aus, als der Anstieg um 3,8 Prozent bei den Tariflöhnen suggerieren – wenn es um alle Löhne geht.

Der Anstieg aller Löhne wird im Index der Nominallöhne abgebildet. Schaut man sich die Entwicklung in den zurückliegenden Jahren von 2008 bis 2016 an, die in der dritten Abbildung dargestellt ist, dann erkennt man in den Jahren vor 2014 ganz erhebliche Abweichungen zwischen den Nominallohnanstiegen und dem, was real für die Arbeitnehmer raus gekommen ist. Offensichtlich hat die Inflation eine Menge von den nominalen Lohnsteigerungen aufgefressen. Das andere Muster in den Jahren 2014 bis 2016 lässt sich größtenteils auf die niedrige bis offiziell gar nicht vorhandene Preissteigerung gemessen an der allgemeinen Inflationsrate zurückführen. Aber das ist langsam ein Auslaufmodell. Unabhängig davon könnte man an dieser Stelle kritisch diskutieren, dass es statistisch „die“ Inflationsrate gibt, aber in der wirklichen Wirklichkeit werden die Menschen mit mehreren ganz unterschiedlichen Inflationsraten konfrontiert, je nach ihrer Einkommenslage und dem damit verbundenen Ausgabeverhalten. Es ist offensichtlich, dass ein besonders ausgeprägter Anstieg der Wohnungsmieten, der in der allgemeinen Preissteigerungsrate teilweise kleingeschreddert wird aufgrund der vielen anderen Güter und Dienstleistungen, die da gemessen und gewichtet werden, für die Bezieher kleiner und mittlerer Lohneinkommen, die zur Miete wohnen (müssen), eine andere Bedeutung haben muss als für Besserverdienende, die oftmals im eigenen Wohneigentum leben können.

Aber wieder zurück zur aktuellen Berichterstattung über die neuen Zahlen aus dem Statistischen Bundesamt. So eine Überschrift ist korrekt: Tariflöhne steigen deutlich. Aber man sollte weiter lesen, denn es werden Zweifel gesät: »So stark haben die Tarifverdienste schon lange nicht mehr zugelegt: Von April bis Juni stiegen sie um 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – das dürfte allerdings ein Ausreißer sein.« Sollte man sich etwa nicht zu früh freuen?

»Da die Preise im Zeitraum von April bis Juni lediglich um 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr stiegen, erhöhten sich auch die realen Tarifverdienste, also die Kaufkraft der Beschäftigten. Das deutet darauf hin, dass sich der Trend der vergangenen Jahre zu steigenden Reallöhnen fortsetzt.«

Das hört sich doch gut an. Aber jetzt wird Wasser in den Wein gegossen, denn:

»Allerdings lassen die aktuellen Zahlen der Statistiker nur begrenzt Rückschlüsse auf die gesamte Lohnentwicklung in Deutschland zu. Denn die Statistik umfasst ausschließlich die Löhne der Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag gilt.«

Das haben wir bereits angesprochen. Und man muss berücksichtigen: » Diese Tarifbindung ist jedoch in den vergangenen Jahrzehnten stetig zurückgegangen, zuletzt lag sie nur noch bei 50 Prozent.«

Über die Erosion des Tarifvertragssystems – die übrigens trotz der eindeutigen Datenlage von der Bundesregierung nicht gesehen werden will, folgt man ihrer Stellungnahme: Bestandsaufnahme des deutschen Tarifvertragssystems. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestags-Drucksache 18/13398 vom 24.08.2017 – wurde in diesem Blog erst vor kurzem ausführlich berichtet – in dem Beitrag Zur Entwicklung der Tarifbindung und der betrieblichen Mitbestimmung. Die Kernzone mit Flächentarifverträgen und Betriebsräten ist weiter unter Druck vom 5. Juni 2017 sowie am 27. Juni 2017 unter der Überschrift „Orientierung“ am Tarif kann auch 25 Prozent weniger bedeuten. Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten in einer tariflosen Welt und das macht sich für sie in einer teilweise markant niedrigeren Vergütung bemerkbar im Vergleich zu den Beschäftigten, die (noch) unter die Tarifbindung fallen.

Und wie immer bei Statistiken muss man im Hinterkopf behalten, dass es sich auch um besondere und zumeist einmalige statistische Effekte handeln kann. So muss man auch einen Teil der nun so herausgestellten + 3,8 Prozent bei den Tariflöhnen lesen: Für den Öffentlichen Dienst der Länder gilt bereits seit Januar eine vereinbarte Lohnerhöhung von zwei Prozent. Ausbezahlt wurde diese aber erst im zweiten Quartal, mitsamt hoher Nachzahlungen für die ersten drei Monate des Jahres.

Fazit: Man sollte sich nicht zu früh freuen.