Profi-Pflegekräfte nicht mehr allein im Heim! Die zusätzlichen und ergänzenden Betreuungskräfte und das alte Dilemma: Gut starten und zuweilen falsch landen

Man kennt das (nicht nur) in der Sozialpolitik: Man hat eine gute Absicht und startet entsprechend und muss dann feststellen, dass die Umsetzung in der Praxis irgendwie zu ganz anderen als den angestrebten Ergebnissen führt. Nehmen wir zur Illustration ein Beispiel aus der Pflege. Es muss sicher nicht besonders hervorgehoben werden, weil mittlerweile als „Allgemeingut“ voraussehbar, dass es in der Altenpflege einen erheblichen Personalmangel gibt, vor allem in den Pflegeheimen, wo immer „schwierigere“ Fälle im Sinne einer steigenden Pflegeintensität der dort zu pflegenden Menschen beobachtbar sind. Das durchschnittliche Heimeintrittsalter steigt immer mehr an, viele, die dann kommen, haben einen deutlich höheren Pflegebedarf als früher und der Anteil der Menschen mit einer Demenzerkrankung wird immer größer. Das alles hat Folgen für den Bedarf an Pflegekräften. Immer wieder wurde und wird dabei kritisiert, dass neben der rein pflegerischen Versorgung, die oftmals angesichts der realen Personalsituation nur mit Müh und Not aufrechterhalten wird, andere wichtige Dinge wie Zuwendung oder soziale Aktivierung zu kurz kommen müssen. Da ist dann schlichtweg keine Zeit für sowas wie Vorlesen oder den pflegebedürftigen Menschen mal an die frische Luft zu bringen.

Das wurde schon vor Jahren auch in der Politik erkannt und man hat versucht, darauf zu reagieren – immer natürlich „im Rahmen des Möglichen“. Auslöser für erste Schritte im Sinne einer Verbesserung der Situation war vor dem Hintergrund des steigenden Anteils an Menschen mit einer Demenzerkrankung die Regelung, dass Heime seit 2008 Betreuungsassistenten beschäftigen dürfen. Zu deren Aufgaben gehört etwa, mit Bewohnern spazieren zu gehen, zu basteln oder Sport zu treiben. Zunächst gab es diese Betreuung nur für Menschen mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“. Seit Anfang dieses Jahres ist sie für alle Pflegebedürftigen in stationären oder teilstationären Einrichtungen möglich, denn die Ausweitung ist ein Bestandteil des Pflegestärkungsgesetzes I der großen Koalition, das zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt wurde.

Und in diesem gesetzgeberischen Kontext wird die Ausweitung des Ansatzes, zusätzliche und ergänzend tätige Betreuungskräfte in den Altenheimen einzusetzen, gebührend gefeiert. So kann man beispielsweise der vom Bundesministerium für Gesundheit im Januar 2015 veröffentlichten Broschüre Das Pflegestärkungsgesetz I. Das Wichtigste im Überblick entnehmen:

  • Das Erste Pflegestärkungsgesetz mobilisiert rund eine Milliarde Euro zusätzlich, unter anderem für sogenannte zusätzliche Betreuungsangebote in voll- und teilstationären Einrichtungen.
  • Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte steigt deutlich – von bisher rund 25.000 auf bis zu 45.000. Die Aufstockung durch dieses eigens weitergebildete Personal sorgt dafür, dass Pflegebedürftige noch besser bei ihren alltäglichen Aktivitäten unterstützt werden und sich ihre Lebensqualität erhöht.
  • Der Betreuungsschlüssel verbessert sich durch das Pflegestärkungsgesetz von 1 : 24 auf 1 : 20. Zudem stehen die zusätzlichen Betreuungsangebote in den stationären Einrichtungen ab 1. Januar 2015 allen Pflegebedürftigen offen. Das verbessert den Pflegealltag in den voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen deutlich. (BMG 2015: 13)

Das hört sich doch gut an. Genau diese zusätzlichen, ergänzenden Kräfte werden vor Ort dringend gebraucht. Vor allem von vielen Pflegebedürftigen, die ansonsten nicht in die Nähe der Chance auf etwas (mehr) Zuwendung kommen können. Es geht um etwas mehr Lebensqualität.

Offensichtlich baut die Bundesregierung hier einen Ansatz aus, der vor Jahren grundgelegt wurde. Seit Sommer 2008 haben Pflegeheime die Möglichkeit, Betreuungsassistenten zu beschäftigen, die sich speziell um Demenzkranke kümmern. Rechtsgrundlage war das Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) mit dem § 87b SGB XI. Betreuungsassistenten müssen eine Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von insgesamt 160 Stunden nachweisen, mit einem vorgeschalteten Orientierungspraktikum von 40 Stunden. Nicht selten hat man ehemals langzeitarbeitslose Menschen in dieses Tätigkeitsfeld vermittelt. Es handelt sich also um Arbeitskräfte unterhalb der Qualifikationsebene der Pflegehelfer. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass man die Arbeit der Betreuungsassistenten abgrenzen muss gegenüber dem, was Pflegehelfer oder gar examinierte Fachkräfte machen (dürfen/müssen).
Die Heime bekommen einen festen Lohnkostenzuschuss, wenn sie diese Kräfte beschäftigen und die Betreuungsassistenten werden auf der Basis einer angelernten Kraft eingruppiert.

Schaut man in die aktuelle Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes, deren Werte sich auf das Jahresende 2013 beziehen, dann kann man den Angaben zur Personalsituation entnehmen, dass in den stationären Einrichtungen damals insgesamt 685.447 Beschäftigte (insgesamt, nicht nur Pflegekräfte) gezählt wurden. Eigens ausgewiesen werden in einer Größenordnung von 27.864 zusätzliche Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI, also 4,1 Prozent des Gesamtpersonals im stationären Bereich (Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2013, Deutschlandergebnisse, S. 23).

Und jetzt das: Altenheime setzen unqualifiziertes Personal ein, berichtet beispielsweise die Süddeutsche Zeitung: »In Altenheimen in Deutschland werden vermehrt angelernte Helfer für Pflegearbeiten eingesetzt, die sie gar nicht verrichten dürfen. Bundesweit steige die Zahl der sogenannten Betreuungsassistenten, die Heimbewohner sozial begleiten sollen … In vielen Heimen würden Aufgaben, die eigentlich ausgebildete Pfleger übernehmen sollen, von angelernten Helfern ausgeführt – was gegen das Gesetz verstoße. Die Betreuungsassistenten müssten etwa Bewohner allein waschen, im Bett lagern oder ihnen Medikamente verabreichen.« Das bezieht sich auf Recherchen, die in diesem Original-Artikel veröffentlicht wurden: Helfer ersetzen Profi-Pfleger in Altenheimen von Anette Dowideit. Die an sich begrüßenswerte Maßnahme einer Aufstockung der Betreuungsassistenten, die Erleichterung schaffen sollen, hat nicht selten Besorgnis erregende Folgen. »Denn die Betreuungsassistenten werden nach Recherchen … vielerorts rechtswidrig eingesetzt. Sie waschen bettlägerige Bewohner, lagern sie im Bett um, füttern sie oder verabreichen ihnen Medikamente. Alles Aufgaben, die aus gutem Grund ausgebildetem Fachpersonal vorbehalten sind.«

Das konfligiert mit der Tatsache, dass es sich ausdrücklich um Zusatzkräfte handeln soll. Auch der der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) weist ausdrücklich darauf hin, die Betreuer seien lediglich als Ergänzung zu Altenpflegern vorgesehen, „sie dürfen kein Ersatz sein“.
Offensichtlich, so Dowideit in ihrem Artikel, sieht die Realität ganz anders aus:

»Es meldeten sich Dutzende Pfleger, die berichten, dass in ihren Heimen die Angelernten regelmäßig zur Lagerung Bettlägeriger eingeteilt würden – und diese dann häufig offene Wunden entwickelten, weil sie nicht fachgerecht gelegt und stabilisiert würden. Oder dass die Helfer bettlägerige, schwere Patienten allein aus den Betten und auf die Toilette hieven müssten, ohne die richtigen Handgriffe zu kennen … Pfleger Christian Hübner, der heute in einem Krankenhaus arbeitet, machte während seiner Ausbildung Station in fünf Pflegeheimen – und hat in vieren erlebt, dass die Angelernten gesetzeswidrig eingesetzt wurden. „In einer Einrichtung bekamen die Betreuungsassistenten morgens vier oder fünf bettlägerige Bewohner zugeteilt und mussten sie alleine waschen. Das ist nicht mal mehr grenzwertig“, findet er.«

Wie muss man das einordnen? In dem Artikel wird Johanna Knüppel vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DbfK) zitiert:

Sie »vermutet, dass die Bundesregierung sehr wohl vom Missbrauch der Betreuungsassistenten wisse – aber schlicht wegsieht. „Anstatt die Pflegefachkräfte in den Heimen tatsächlich zu entlasten, wird die Versorgung auf immer mehr pflegerische Laien übertragen“, sagt sie. Aus politischer Sicht habe eine solche Strategie gleich mehrere Vorteile: „Sie kaschiert die durch den Fachkräftemangel entstandene pflegerische Unterversorgung in vielen Heimen, sorgt für positive Schlagzeilen und gleichzeitig schafft sie Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose.“«

Für viele Arbeitgeber ist das ein betriebswirtschaftlich gesehen eine interessante Personalbeschaffungsvariante, vor allem dann, wenn man – auch wenn das eigentlich rechtlich nicht zulässig ist – faktisch Personallöcher in anderen Bereichen stopfen kann, wo das Personal auch deutlich teurer käme:

»Die Quereinsteiger verdienen in der Regel nicht mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, während ein examinierter Altenpfleger laut einer aktuellen Berechnung der Gewerkschaft Verdi inklusive aller Zulagen auf 17,50 Euro Stundenlohn kommen kann. Dazu kommt: Das Gehalt der Assistenten wird von den Pflegekassen bezuschusst – bei manchen Heimen laut GKV-Spitzenverband so stark, dass sie selbst gar kein Gehalt mehr zuzahlen müssen. Wie viel Zuschuss ein Heim erhält, handelt es mit den Pflegekassen vor Ort aus.«

Und wieder einmal haben wir ein starkes Gefälle hin zur (Nicht-)Kontrolle, denn was diese Kräfte tatsächlich tun, wird von keinem kontrolliert und steht auch bei den Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nicht auf der Agenda, dort wird lediglich geschaut, ob die Betreuungsassistenten die vorgeschriebene Qualifizierungsmaßnahme absolviert haben. Nicht aber, wie sie genau eingesetzt werden.

Es handelt sich auch nicht um eine vernachlässigbare Größenordnung. Dowideit zitiert in ihrem Artikel eine Zahlenrelation, die zu denken geben sollte:

»Seit der Einführung dieses Berufs im Jahr 2008 war die Zahl bis Ende 2013 auf knapp 28.000 gestiegen. Und die Bundesregierung prognostiziert, dass es schon bald 45.000 sein werden – so viele wären es, wenn alle Heime die ihnen für ihre Bewohner zustehenden Kräfte demnächst einsetzen. Zum Vergleich: Die Zahl der ausgebildeten Altenpfleger, die in den 13.000 Heimen bundesweit arbeiten, liegt nur gut dreimal höher, nämlich bei 151.000.«

Dowideit berichtet in ihrem Artikel von konkreten Beispielen, wo seit Anfang des Jahres zahlreiche Betreuungsassistenten neu eingestellt wurden und werden, die dann Arbeit auf Abruf machen sollen. »Rund um die Uhr sollen die Angelernten einsatzbereit sein für die Heimkette, theoretisch auch mitten in der Nacht – obwohl sie ihren gesetzlich erlaubten Tätigkeiten, also mit den Bewohnern Karten spielen, gärtnern, ihnen vorlesen – zu dieser Zeit wohl kaum nachkommen können. Der Betriebsrat der Heimkette vermutet, dass die Betreuungsassistenten als billige Alternative zum Pfleger im Nachtdienst eingesetzt werden könnten.«

Manche Heimbetreiber sind auch ganz ehrlich, was sie wollen, bis man sie entdeckt: »Zum Beispiel die privatwirtschaftliche Kette Compassio mit Sitz in Ulm, die 24 Standorte betreibt. In einer Stellenanzeige, die sie auf einem Internetportal schaltete, ist zu lesen: „Sie sind für die soziale Betreuung unserer Bewohner verantwortlich und verrichten zudem grundlegende pflegerische Tätigkeiten.“ Eine Sprecherin des Unternehmens sagt dazu auf Anfrage, beim Formulieren der Anzeige sei ein Fehler unterlaufen. Die knapp 100 bei Compassio angestellten Betreuungsassistenten würden keinesfalls pflegerische Aufgaben übernehmen.«

Es hat seine eigene betriebswirtschaftliche Rationalität:  Wenn dieses zusätzliche Angebot an Personal auf Einrichtungen trifft, die in den Bereichen, für die das zusätzliche Personal gar nicht zuständig sein soll, erhebliche Personalmangelprobleme hat, dann liegt es nahe, dass es entweder „lebenspraktisch“ bedingt auch bei keiner Vorgängen Absicht zu zahlreichen Überschneidungen kommen kann zwischen dem, was Betreuungskräfte tun und was Pflegekräfte tun – gerade bei teamorientierten Arbeiten ist das zu arbeiten. Und mancher Arbeitgeber wird das auch bewusst nutzen, um Löcher zu stopfen.

Damit hier kein Missverständnis aufkommt: Der Ansatz und Einsatz zusätzlicher, ergänzender Betreuungsassistenten wird hier ausdrücklich befürwortet. Damit verbunden ist die Möglichkeit einer erheblichen Steigerung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen in den Heimen.

Wenn, ja wenn man sich an das hält, was in den – ich kann nichts für den Titel – „Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationäre Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-Rl) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 29. Dezember 2014″ im § 2 über die „Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte“ normiert worden ist:

Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die Anspruchsberechtigten zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:
– Malen und basteln,
– handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten,
– Haustiere füttern und pflegen,
– Kochen und backen,
– Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern,
– Musik hören, musizieren, singen,
– Brett- und Kartenspiele,
– Spaziergänge und Ausflüge,
– Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe,
– Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen
– Gottesdiensten, und Friedhöfen,
– Lesen und Vorlesen,
– Fotoalben anschauen.

Die Betreuungskräfte sollen den Anspruchsberechtigten für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Anspruchsberechtigten unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext orientieren.

Damit wäre sehr viel gewonnen. Wenn, ja wenn es darum gehen würde.

Der Tanz um die Pflegenoten und die schwierige Frage nach der Qualität „der“ Pflege

„Als ich noch zur Schule ging, konnte man eine Fünf in Mathe nicht durch Singen ausgleichen. Aber in Heimen geht das.“ 


(Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, zitiert nach Pflege-TÜV ist Laumann ein Dorn im Auge).

Das mit Noten ist ja so eine Sache – wir alle haben unsere eigenen, mehr oder weniger oder gar nicht schönen Erfahrungen und Assoziationen, wenn wir an den Notenraum von 1 bis 6 (zurück)denken. Aber davon abgesehen verstehen wir alle, was es bedeutet, eine 1 oder eine 4 oder gar eine 5 – zumeist in roter Signalfarbe – testiert zu bekommen. Und genau daran wollte man anknüpfen, als man das Anliegen hatte, die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen der Pflegeheime und Pflegedienste, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt werden, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar zu machen. Eine an sich gute Sache. Und seit 2009 werden Pflegenoten (vgl. dazu www.pflegenoten.de) nach dem Muster der Schulnoten (allerdings hört das bei der 5 auf) vom MDK verteilt. Diese Pflegenoten sollen nicht nur den Verbraucher informieren, Transparenz schaffen und die Auswahl eines Pflegedienstes und Heimes erleichtern. Sie sollen auch für Qualität sorgen, denn und auf den ersten Blick durchaus plausibel: Wer kann es sich schon leisten, dass eine schlechte Note über seine Einrichtung veröffentlicht wird?

Wie passt dann aber so eine Nachricht in diese schöne kompakte Notenwelt? In dem Artikel Umstrittenes Bonner Heim geschlossen vom 06.02.2015 wurde berichtet: Es geht um das Seniorenheim Haus Dottendorf der Dortmunder Betreibergesellschaft Senator GmbH in Bonn. »Die Bonner Heimaufsicht hatte im Januar gefährliche Mängel in der Pflege festgestellt. Im Dezember waren zwei Bewohner in der Einrichtung zu Tode gekommen, die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf. Die Heimaufsicht beschloss eine Teilschließung, bei der zunächst Bewohner mit den Pflegestufen zwei und drei umquartiert wurden. Nachdem erneut Mängel in der Pflege auftauchten, entschied die Aufsicht die komplette Schließung.« Die erfolgte dann im Februar 2015.

Was das mit unserem Thema zu tun hat: »Wie fast alle Einrichtungen in Deutschland hatte das Haus Dottendorf zuletzt die Bestnote 1,0 erhalten.« Ganz offensichtlich ist es gar nicht das Problem, dass eine Einrichtung vor das Problem gestellt wird, eine schlechte Note ausweisen zu müssen. Der bundesweite Durchschnitt der meist auf der ersten Seite des MDK-Prüfberichts veröffentlichten Noten liegt derzeit bei 1,3. Die Spitzennoten kommen zustande, weil pflegerische Mängel zum Beispiel durch gute Küche und Freizeitangebote ausgeglichen werden können.

Die Vorgänge um das Bonner Heim mit der Spitzen-Benotung war dann wieder einmal Auslöser einer politischen Debatte, die Pflegenoten grundsätzlich in Frage zu stellen. Anfang Februar dieses Jahres wird beispielsweise der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, in dem Artikel Pflegenoten vor dem Aus? mit en folgenden Worten zitiert: „Aus heutiger Sicht muss man feststellen, dass das System der Pflegenoten gescheitert ist. Das System der Pflegenoten hat bei maximalem Aufwand und Ärger bisher nichts, aber auch gar nichts gebracht“, so Spahn.
In diesem Artikel findet man schon alle Ingredienzien der aktuellen und durchaus kontroversen Debatte über Sinn und Unsinn der Pflegenoten. Die in der großen Koalition mitregierenden Sozialdemokraten halten von einer „Fundamentalkritik“ nichts und die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, warnt vor einer „Verteufelung“ des Instruments.

»Die Opposition übt ebenfalls heftige Kritik an den Pflegenoten: „Das System der Pflegenoten ist gescheitert. Und das war von Anfang an absehbar. Es ist schwierig, die Frage nach guter Qualität zu einer Verhandlungssache zu machen“, sagte Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin der Grünen … „Wir fordern eine sofortige Aussetzung der Veröffentlichung der Pflegenoten“, so Scharfenberg. Sie schlägt ein unabhängiges und multidisziplinär besetztes Institut für Qualität in der Pflege vor, das die künftigen Qualitätsanforderungen in der Pflegeentwickeln soll.«

Aber auch diese Position wurde vorgetragen: „Das Aussetzen der Pflegenoten ist der falsche Weg, weil damit die Transparenz für lange Zeit auf Eis gelegt würde“, so wird Peter Pick vom Medizinischen Dienst zitiert.

Ebenfalls im Februar dieses Jahres wurde erkennbar, in welche Richtung die Entwicklung geht: Pflegeorganisationen wollen mitreden, so die Überschrift eines Artikels. Sozialverbände wie der SoVD und VdK sowie der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatten sich gegenüber der Bundesregierung positioniert: „Den Pflege-TÜV abzuschaffen, wäre fahrlässig“, so wird SoVD-Präsident Adolf Bauer zitiert. Aber: „Bereits der Verzicht auf die Gesamtnote wäre ein großer Schritt nach vorn. Denn dann wird es schwieriger, schlechte Bewertungen zu verschleiern.“

Genau das hat dann der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, aufgegriffen. Notensystem ist am Ende, so kurz und bündig Anno Fricke in der Ärzte Zeitung in einem Bericht über den Vorstoß von Laumann: »Der Pflege-TÜV wird umgekrempelt: Das umstrittene Notensystem soll nächstes Jahr abgeschafft werden, ein neues Bewertungssystem kommt aber nicht vor 2018 … Das umstrittene Bewertungssystem für Pflegeheime soll zum 1. Januar ausgesetzt werden. Eine entsprechende Regelung hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl Josef Laumann (CDU) … angekündigt.«

Diese Ankündigung kann man im Original hier nachlesen: Endlich gute Pflege erkennen – Neues Konzept für den Pflege-TÜV, so ist die Pressemitteilung von Laumann überschrieben. Zu Beginn des kommenden Jahres soll zunächst ein Pflegequalitätsausschuss errichtet werden, der bis Ende 2017 ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem ausarbeiten soll. Laumann schlägt vor, den Ausschuss beim Pflegebevollmächtigten anzusiedeln – also bei sich selbst. Statt der wenig aussagefähigen Gesamtnoten soll spätestens ab kommendem Januar eine Kurzzusammenfassung der Prüfergebnisse auf dem Deckblatt der Prüfberichte stehen.

Wie aber stellt sich Laumann eine Neukonzeption des Pflege-TÜV vor?

Zum 1. Januar 2016 soll eine Pflegequalitätsausschuss eingerichtet werden, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen berät und als Richtlinie beschließt. In diesem Ausschuss müssen neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein. Der Pflegequalitätsausschuss erhält eine gesetzliche Frist bis 31. Dezember 2017, um die Richtlinie für ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem zu erlassen, wenn er das nicht schafft, dann kann das Bundesgesundheitsministerium auf dem Wege der Ersatzvornahme eine solche in die Welt setzen. Und dann kommt in der Pressemitteilung des Pflegebevollmächtigten eine aufschlussreicher Passus:

»Der Pflegequalitätsausschuss wird bei seiner Arbeit durch ein neu zu gründendes Pflegequalitätsinstitut mit unabhängigen Wissenschaftlern unterstützt … Das Institut muss schlank sein und aus bereits vorhandenen Mitteln finanziert werden.«

Das hört sich nicht beruhigend an. Ein „schlankes“ Institut, das „aus bereits vorhandenen Mitteln finanziert werden“ muss. Was soll da angesichts der Komplexität des Thema herauskommen?

Natürlich haben sich die Bedenkenträger sogleich zu Wort gemeldet: Dem neuen, geplanten Pflegequalitätsausschuss begegnen die gesetzlichen Krankenkassen mit Skepsis, wie man dem Artikel  GKV pocht auf Staatsferne entnehmen kann. »Der GKV-Spitzenverband reklamiert die Zuständigkeit für eine Reform des Bewertungssystems für Pflegeheime für sich …  dem GKV-Spitzenverband sollte im Rahmen einer Richtlinienkompetenz der Auftrag erteilt werden, für die Pflegetransparenz die Kriterien der Veröffentlichung einschließlich der Bewertungssystematik zu entwickeln.«

Zur Einordnung sollte man wissen: »Für die Entwicklung des aktuell geltenden Bewertungssystems wurden der GKV-Spitzenverband, die kommunalen Spitzenverbände, Sozialhilfeträger und 14 Pflegeverbände mit unterschiedlichen Interessenslagen an den Verhandlungstisch gezwungen. Ihre Entscheidungen über ein Bewertungssystem müssen seither einstimmig gefällt werden. Das lässt wunderliche Kompromisse blühen … nach wie vor werden die Transparenzkriterien dieses Marktes in der beschriebenen Konstellation reguliert. Das musste schief gehen.«, so Anno Fricke in seinem Artikel Eine Ad hoc-Reform überfordert das System.

Wenn man sich den – wohlgemerkt – Vorschlag von Laumann anschaut, wie eine Neukonzeption des Pflege-TÜV erfolgen soll, dann wird schnell erkennbar, dass die von Fricke kritisch beschriebene Konstellation fortgeschrieben und sogar angereichert werden soll um „Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe“, was die Komplexität weiter erhöhen würde.

An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass eine fundamentale Infragestellung des Systems der Pflegenoten keine neue Erkenntnis ist, sondern wertvolle Zeit für einen anderen Ansatz verloren wurde. Am 31. März 2011 veröffentlichte der bekannte Pflegeexperte Thomas Klie ein Moratorium Nein zu Pflege-Noten mit 10 Argumenten. Daraus nur einige Aspekte:

»Die Qualitätsprüfungen und die Pflegenoten sollen auf wissenschaftlich fundierter Basis ermittelt werden – so der Gesetzgeber. Selbst die Pflegekassen gestehen ein, dass es derzeit keine validen Grundlagen für Qualitätsindikatoren hinsichtlich der Ergebnisqualität in der Pflege gibt … Über die Kriterien in den Transparenzberichten und die Pflegenoten sollen sich Pflegekassen und Pflegeheime und -dienste verständigen. Sie sind Pflegesatzparteien. Sie verfolgen jeweils auch ökonomische Interessen. Sie sind nicht die geeigneten Akteure, um unabhängig relevante Kriterien für die Lebens- und Versorgungsqualität zu definieren. Den state-of-the-art, den Stand der Künste, kann man nicht im Konsens zwischen Kostenträger, Leistungsträger und Leistungserbringer verhandeln … Es ist ordnungspolitisch falsch, die Leistungsträger, die Pflegekassen, mit der Aufgabe des Verbraucherschutzes zu betrauen. Notengebung außerhalb der Schule ist nicht Sache des Staates, sondern Sache eines unabhängigen Verbraucherschutzes. Den Pflegekassen ist in Fragen der Pflege eine hochproblematische Omnipotenz zugeordnet, die angesichts ihrer begrenzten Leistungen und ihrer fiskalischen Steuerungsinteressen unangemessen ist … Qualitätsprüfungen und insbesondere die Pflegenoten führen zu einer Aufmerksamkeitsverlagerung sowohl in den Diensten und Einrichtungen als auch in der Öffentlichkeit. Für relevant wird das erklärt, was geprüft wird. Pflegedienste und Heime lernen, wie man gute Noten erzielt, und dies unabhängig von den Qualitätseffekten für die Pflegebedürftigen. Der bürokratische Aufwand ist enorm, der Aussagewert der Pflegenoten in der Tendenz immer unbedeutsamer … Die Prüflogik führt zu einer gefährlichen Konzentration auf eine Pflege, die im Zentrum nicht mehr der Beantwortung der komplexen Situationen und Bedürfnisse Pflegebedürftiger gilt, sondern sich an den Erfordernissen von Prüfsituationen und –katalogen ausrichtet … Der bürokratische Aufwand, der mit den Qualitätsprüfungen verbunden ist, ist gigantisch. Nicht nur die Pflegedokumentation – unbestritten wichtig als professionelles Arbeitsmittel in der professionellen Pflege – wird mit Blick auf die Qualitätsprüfungen zum Zeitfresser, auch die Prüfungen selbst und die Auseinandersetzung mit den Prüfinstanzen binden Zeit und mindern die Zuwendung für den Menschen, um den es geht. Der Aufwand für die Qualitätsprüfungen und die Ermittlung von Pflegenoten steht in keinem Verhältnis zum Ertrag für die auf Pflege angewiesenen Menschen.«

Es gab also von Anfang an und frühzeitig eine fundierte mehrdimensionale Kritik an den Pflegenoten, aus der sich schon längst hätte ableiten lassen müssen, dieses System einzudampfen.

Und wieder zurück in die Gegenwart: Der von vielen sicher begrüßte Vorstoß des Pflegebeauftragten der Bundesregierung hinsichtlich einer Aussetzung der Pflegenoten zum 1. Januar 2016 und dem beschriebenen Verfahren einer Neukonzeption stößt nicht nur auf den Widerstand innerhalb der eigenen Regierung, also bei der SPD, sondern die Aufgabe eines „Systemwechsels“, der allerdings nur in Aussicht gestellt wird, weil noch gar kein anderes System entscheidungsreif vorliegt, muss bewältigt werden in einem sehr schwierigen Umfeld, in dem sich die Pflege befindet. Der Streit über den Pflege-TÜV versperrt die Sicht auf die eigentliche Reformbaustelle, meint Anno Fricke. Er sieht das eingebettet in diese Herausforderungen – wobei er Pflege nicht nur begrenzt auf die Altenpflege:

1. »Es gibt keine einheitliche Vorstellung von der Qualität, die Pflege leisten sollte. Die Aufteilung des Pflegekomplexes auf mehrere Sozialgesetzbücher verhindert Pflegepolitik aus einem Guss.« Beispiel: »Der Gemeinsame Bundesausschuss kann Qualitätssicherungsvorgaben zum Beispiel für die Dekubitusprophylaxe in Krankenhäusern beschließen, in die Altenpflege- oder Rehabilitationseinrichtungen hinein reicht sein Einfluss nicht.«

2. »Um Qualität herzustellen, bedarf es Personal, Arbeitszeit und Material. Die ersten beiden Güter sind äußerst knapp. In den Krankenhäusern verändern sich die Personalschlüssel kontinuierlich zuungunsten der Pflege.« Und die Perspektiven sind düster: »Spätestens 2018, so die Berechnungen, werde dem Pflegearbeitsmarkt die Luft ausgehen.«

3. »Den Pflege-TÜV zu streichen bringt nicht über Nacht ein neues Bewertungssystem hervor. Es ist richtig, die Gesamtnoten in Frage zu stellen … Im Gespräch ist nun, eine Gruppe von Pflegewissenschaftlern ein neues Notenschema ausarbeiten zu lassen. Mit dem nach dem Bielefelder Wissenschaftler Dr. Klaus Wingenfeld benannten Modell liegt allerdings schon eine im Feldversuch erprobte Alternative vor. Es stützt sich auf eine Reihe von Indikatoren zur Messung von Ergebnis- und Lebensqualität.« Zum Wingenfelder Modell vgl. beispielsweise die Studie Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe aus dem Jahr 2011.

4. »Kosten und Nutzen von Qualität in der Pflege sind höchst unterschiedlich verteilt … Von der Steigerung der Qualität hat der Anbieter jedoch nicht direkt etwas. Den Nutzen heimsen die Gepflegten und die Krankenkassen ein, die weniger Geld für Krankenhauseinweisungen und Arztbehandlungen aufwenden müssen. Hier liegt Potenzial für Wettbewerb über leistungsorientierte Vergütungen für Einrichtungen mit ausgewiesen hoher Qualität … «

Fazit: Weg mit den Pflegenoten? Experten uneins, so auch die Überschrift eines Artikels, der über eine entsprechende Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages berichtet. Während die Fraktion der Grünen die unmittelbare Aussetzung der Pflegenoten fordern, warnt der GKV-Spitzenverband vor einer Abschaffung der Noten: »Dann bestünde die Gefahr, dass Verbraucher mehrere Jahre keine Anhaltspunkte hätten, um Einrichtungen zu vergleichen. Auch der Sozialverband VdK plädierte dafür, „nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten“. Prüfungen seien wichtig zum Schutz der Menschen.«

Wie auch immer das ausgehen wird, absehbar ist eine nächste Runde der mehr als mühsamen Erarbeitung von Prüfungskriterien in einem ähnlichen, sogar noch erweiterten institutionellen Setting, das auch schon den ersten Versuch produziert hat. Und vielleicht wird es auch zu einer stärkeren „Verstaatlichung“ dergestalt kommen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit dem Damoklesschwert der „Ersatzvornahme“ hantieren kann.

Aber das alles verbleibt gewissermaßen im bestehenden System – und das bewegt sich in den gängigen Vorstellungen von Qualität als eine Komposition aus Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Beschränkt man sich darauf, dann wird man in der Pflege (aber auch in vielen anderen Bereichen der personenbezogenen Dienstleistungen) immer wieder mit dem dilemmatischen(?) Grundproblem konfrontiert werden, wie man denn die Ergebnisqualität abbilden kann. An dieser Stelle stehen auch andere Bereiche, hier sei nur beispielhaft auf die Diskussion über „Qualität der Krankenhausbehandlung“ hingewiesen. Dazu die Gesprächssendung Auf Herz und Nieren: Lässt sich die Qualität von Krankenhäusern messen? (SWR, 21.05.2015), u.a. mit Dr. Christof Veit, dem Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), das eine wichtige Rolle in der zukünftigen Qualitätsmessung im Gesundheitswesen einnehmen soll und wird.

Man kann sicher noch mehr optimieren, genauer werden und besser messen. Keine Fragen. Aber ein Grundzweifel bleibt. Es ist erwartbar, dass die Systeme sich in diese Richtung werden entwickeln müssen – aber ist das auch wirklich anstrebenswert? Besteht nicht die Gefahr, dass die eigentlichen Qualitätsfragen dadurch gar nicht mehr gestellt, geschweige denn beantwortet werden können, weil sie nicht zugelassen sind in dem immer enger eingezäunten Gelände dessen, was wir messen?
Dieser Grundzweifel findet Nahrung in dem folgenden der zehn Punkte, die der Pflegeexperte Thomas Klie in seinem Moratorium Nein zu Pflege-Noten aus dem Jahr 2011 so formuliert hat:

»Das Konzept der Pflegenoten basiert auf einem Verständnis von Pflege als marktgängige Dienstleistung. Ein solches Verständnis von Pflege greift sowohl fachlich als auch gesellschaftlich und kulturell zu kurz. Es reflektiert nicht das, was lebensweltlich für Menschen mit Pflegebedarf individuell bedeutsam ist, was es an unterschiedlichen kulturellen Prägungen zu respektieren gilt, was im Gesetz als zu entwickelnde Kultur des Helfens verankert ist. Es sieht nicht den auf Pflege angewiesenen Menschen als Koproduzent und vernachlässigt die Qualitätsverantwortung von Angehörigen und Bürgerschaft. Pflege ist mehr als Dienstleistung. In der Pflege zeigt sich die Solidaritätsbereitschaft und Mitverantwortung von Angehörigen und Bürgerinnen und Bürgern. Die Pflegenoten reduzieren Pflege auf eine Dienstleistung, gaukeln eine Souveränität der Kunden vor und gehen an den zentralen – infrastrukturellen – Entwicklungsaufgaben vorbei.«

Hartz IV: Sind 40% von 100% trotzdem noch eigentlich 100% eines „menschenwürdigen Existenzminimums“? Ob die Sanktionen im SGB II gegen die Verfassung verstoßen, muss nun ganz oben entschieden werden

Sanktionen sind eines der umstrittensten Themen innerhalb der Grundsicherung, dem Hartz IV-System. Dazu gibt es jetzt einen Vorstoß aus den unteren Etagen der Sozialgerichtsbarkeit direkt in die Höhen des Bundesverfassungsgerichts:
»Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig – weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.«
Das Sozialgericht Gotha sei nach eigenen Angaben – so die Meldung des MDR unter der Überschrift Sozialgericht hält ALG-II-Kürzung für verfassungswidrig – das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Zum Sachverhalt, bei dem es letztendlich um die Frage der Verfassungswidrigkeit einer 60%-Kürzung geht:

»Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung – der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab – wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.«

Die 15. Kammer des SG Gotha sieht hier das Grundgesetz in mehrfacher Hinsicht verletzt:

»So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.«

Die Befassung des höchsten deutschen Gerichts wird in zweierlei Hinsicht interessant:

Zum einen haben wir – soweit man das von außen der Sachverhaltsdarstellung entnehmen kann – im vorliegenden Fall eine Arbeitsverweigerung als sanktionsauslösenden Tatbestand, damit wäre der „Kernbereich“ dessen berührt, was die Befürworter von Sanktionen immer vorbringen, also die aktive Verweigerung einer vielleicht möglichen Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch eine Arbeitsaufnahme mit der Folge, dass die Solidargemeinschaft gegen diese missbräuchliche Inanspruchnahme geschützt werden müsse.

Zum anderen – und aus einer grundsätzlichen Perspektive wesentlich relevanter – wird hier ein Grundwiderspruch (?) im bestehenden Grundsicherungssystem aufgerufen: Immer wieder wird auf die wegweisende Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 über die (teilweise, weil auf die Festsetzung des kinderspezifischen Bedarfs bezogene) Verfassungswidrigkeit der damaligen Regelleistungen im Hartz IV-System (BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010 – 1 BvL 1/09) hingewiesen. In den Leitsätzen zu dieser Entscheidung findet sich die folgende Formulierung:

»Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.«

Im weiteren Verlauf der Entscheidungsbegründung des BVerfG findet man die folgende Ausführung:

»Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden …«

Vor dem Hintergrund dieser Formulierung kann man schon auf die an sich naheliegenden Frage kommen, wie es denn im Lichte des offensichtlich unbedingten Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums möglich sein soll und kann, einem Hilfebedürftigen dieses unbedingte Grundrecht zu entziehen? Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

An dieser Stelle sei auf eine weitere Entscheidung des BVerfG hingewiesen, aus dem Jahr 2012, als die Verfassungswidrigkeit der Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz festgestellt wurde. In BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10 findet man bei den Leitsätzen den folgenden Passus:

»Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.«

Und unter der Absatz-Nr. 120 findet man den folgenden Hinweis:

»Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigte es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.«

In der ersten Gesamtschau verfestigt sich das Bild, dass eine Sanktionierung, wie man sie dem Sachverhalt des Sozialgerichts Gotha entnehmen kann, gegen die Unbedingtheit dieses Grundrechtsanspruchs verstößt.

In diese Richtung argumentierte im Jahr 2013 auch der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof und damalige Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nešković in einem Streitgespräch mit Uwe Berlin, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, im Rahmen der Veranstaltung „Sanktionen im SGB II – nur problematisch oder verfassungswidrig?“ am 10.07.2013 in Berlin. In einem Thesenpapier postulierte Nešković:

»Die Sanktionsnormen der §§ 31 ff. SGB II verstoßen in zweierlei Hinsicht fundamental gegen das Grundrecht auf Zusicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums:

  • Es sind keine das Grundrecht ausgestaltenden Normen, wie sie das BVerfG zur Bestimmung des Leistungsumfangs verlangt. Denn sie berechnen keinen Bedarf, sondern ignorieren ihn. Da bereits Normen, die auf einer willkürlichen Bedarfsschätzung beruhen, gegen das Grundrecht verstoßen (Hartz-IV- Entscheidung des BVerfG), muss dies erst recht für Normen gelten, die Leistungen völlig abgekoppelt von dem tatsächlichen Bedarf zuerkennen.
  • Es liegt jedenfalls ab einer Sanktion von mehr als einem Drittel der Regelleistung außerdem eine evidente Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums vor. Dies hat das BVerfG in seiner Entscheidung zum AsylbLG unmissverständlich erkannt: „Doch offenbart ein erheblicher Abstand von einem Drittel zu Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, deren Höhe erst in jüngster Zeit zur Sicherung des Existenzminimums bestimmt wurde …, ein Defizit in der Sicherung der menschenwürdigen Existenz.“«

Aber so eindeutig ist es dann auch wieder nicht, wie die Ausführungen von Uwe Berlit zeigen (auch er hatte ein Thesenpapier veröffentlicht sowie eine längere Abhandlung: Uwe Berlit: Sanktionen im SGB II – nur problematisch oder verfassungswidrig? In: info also, Heft 5/2013. S. 195 ff.). Seine – von Nešković’s Thesen stark abweichende – Auffassung, hier zitiert aus seinem Artikel in info also:

»Rechtsprechung und Literatur halten nahezu einhellig die Sanktionsregelungen des SGB II insgesamt und weitgehend auch im Detail für mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar … Die These von der Verfassungswidrigkeit des Sanktionensystems insgesamt hat juristisch einen erheblichen Begründungsbedarf. Die Verfassungskonformität der Sanktionsregelungen des SGB II ist nicht seit Jahren umstritten. Die Rechtsprechung – bis hin zum BSG – wendet sie an. Das verfassungs- und sozialrechtliche Schrifttum sieht weit überwiegend dem Grunde nach keine Bedenken. Allenfalls in Einzelfragen wird für eine verfassungskonform einschränkende Auslegung plädiert. Beispiele sind die besondere Sanktionierung unter 25-Jähriger oder die vormalige Sanktionierung des Nichtabschlusses einer Eingliederungsvereinbarung.«
Es ist interessant, wie Berlit argumentiert, wenn es um die bereits angesprochene – scheinbare (?) – Widersprüchlichkeit geht, dass ein Grundrecht auf eine Existenzminimum durch eine Sanktionieren nach unten unterschritten wird:

»Grundrechtsdogmatisch sind Sanktionen kein Eingriff in das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, sondern eine abgesenkte Form der Leistungsgewährung wegen – vermeintlich oder tatsächlich – geringerer Schutzwürdigkeit.«

Letzendlich – und das macht den Ausgangsfall aus Gotha, der nun an Karlsruhe weitergeleitet wird, so spannend – geht es um ein ungelöstes Grunddilemma des gesamten Grundsicherungssystems im SGB II: Hartz IV stellt sich dar als ein „nicht-bedingungsloses Grundeinkommen“ und aus dieser Charakterisierung lassen sich auch ganz zentrale Konfliktfelder des SGB II-Systems ableiten. Nun könnte man vor dem Hintergrund der Grundrechtsausführungen des BVerfG auf die Idee kommen, dass aber dann wenigstens das Existenzminimum geschützt sein müsse gegen eine Absenkung.

Hierzu finden wir in dem Beitrag von Berlit (2013) einige interessante Hinweise:

»Weder das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum noch das Sozialstaatsprinzip fordern ein bedingungsloses Grundeinkommen oder sonst eine voraussetzungslose Sicherung des Existenzminimums«, so Berlit (2013: 199). Er geht hier explizit ein auf das bereits zitierte Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2010:
»Das Regelbedarfsurteil befasst sich nur mit der Ausgestaltung des Leistungsanspruchs. Der Fokus liegt nicht auf den tatbestandlichen Leistungsvoraussetzungen.« Und dann kommt der entscheidende Passus:

»Bereits der Begriff „Hilfebedürftiger“ macht deutlich: Das Grundgesetz verlangt keine tatbestandlich ungebundene, voraussetzungslose Leistungsgewährung oder ein solche, die tatbestandlich allein auf die Anrechnung tatsächlich verfügbaren, bedarfsdeckenden Einkommens oder Vermögens abstellt. Eine positive Schutzpflicht des Staates besteht vielmehr nur dann, „wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann.“ Dies umfasst auch die Mittelbeschaffung durch Erwerbsarbeit. das SGB II ist eine – verfassungsrechtlich zumindest mögliche – klare Entscheidung gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen oder eine unbedingte Grundsicherung.« (Berlit 2013: 199)
Diese Ausführungen sollen nur aufzeigen – auch wenn jetzt der Gang nach Karlsruhe begonnen wurde -, dass sich die Gegner der Sanktionen nicht zu früh freuen sollten. Am Ende kann auch eine Entscheidung stehen, die der Logik folgt, die man in Berlit’s Ausführungen erkennen kann.

Aber wie heißt es so treffend: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Aus den untersten Etagen des deutschen Arbeitsmarktes: Lohnprellerei, Subunternehmer-Ketten und Generalunternehmer, die eigentlich haften müssen. Und ein echtes Staatsversagen

Und wieder erreichen uns Berichte aus den untersten Etagen des deutschen Arbeitsmarktes, wo Ausbeutung grassiert und Hilfe nötig ist: »Das Frankfurter Europaviertel wächst und gedeiht. Bauherrn wie Immobilienfirmen haben Grund zur Freude. Nicht so die rumänischen Arbeiter, die dort protestierten. Sie sind seit Wochen nicht entlohnt worden.« So beginnt der Artikel Abermals rumänische Arbeiter geprellt von Jochen Remmert.

Über 50 rumänische Bauarbeiter, die in Frankfurt am Europaviertel mitbauen (vgl. dazu den Artikel Wo die Wohntürme wachsen) haben seit Wochen keinen Lohn mehr bekommen. Da ist z.B. Adrian Trandafir, ein verheirateter Vater zweier Kinder (11 und 16 Jahre), die mit der Mutter in Rumänien geblieben sind – und auf das Geld aus Deutschland dringend warten.

»Mit dem Bus dauert die Reise nach Frankfurt eineinhalb Tage, sie kostet 150 Euro. Schon dieses Geld müssen sich die Arbeiter oft erst einmal leihen und darauf hoffen, dass sie es dann in Deutschland schnell wieder verdienen. Versprochen werden gut 14 Euro Stundenlohn. Tatsächlich aber liegt das Entgelt nicht selten darunter, berichten die Arbeiter. Die wirkliche Arbeitszeit ist kaum zu prüfen, und wenn noch Kosten für Unterkünfte abgezogen werden, sind Manipulationen Tür und Tor geöffnet.«

Und wenn man sich den Sachverhalt genauer anschaut, dann versteht man in Umrissen, warum es so wichtig ist, sich mit den hoch problematischen Subunternehmer-Ketten in der Bauwirtschaft zu beschäftigen, mit einem Instrument namens Generalunternehmerhaftung und auch, warum es spezieller Hilfsangebote seitens der Gewerkschaften – die aber nur fehlendes und eigentlich dringend erforderliches staatliches Handeln zu kompensieren versuchen, braucht, um denjenigen, denen hier Unrecht angetan wird, helfen zu können.

Zum Sachverhalt aus Frankfurt:

»Generalunternehmer der Baustelle an der Hattersheimer Straße am Rande des Europaviertels in Frankfurt ist die D & B Bau GmbH aus Neustadt an der Weinstraße. Sie wiederum gehört zur Demathieu-&-Bard-Gruppe in Frankreich.«

Jetzt kommt das Subunternehmer-Thema ins Spiel:

»Die Ausführung des Baus hat D & B Bau allerdings einem Offenbacher Unternehmen übertragen. Sie hat die Lohnsumme zwar von der D & B Bau nach deren Angabe in voller Höhe kassiert, das Geld aber nicht oder nur zu einem Bruchteil an die rumänischen Bauarbeiter ausgezahlt. Alles in allem stehen rund 200.000 Euro an Löhnen aus, hat die IG Bau errechnet. Zudem hat das Offenbacher Subunternehmen die Miete für Unterkünfte der Wanderarbeiter nach Angaben der Gewerkschaft nicht bezahlt – mit der Folge, dass mehr als 20 von ihnen zunächst keine Bleibe mehr hatten.«

Offensichtlich geht es hier um die Offenbacher Kaczor Bauunternehmen GmbH, wie man einem anderen Artikel zu den Vorgängen in Frankfurt entnehmen kann.

Und wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass der Fall an die Öffentlichkeit gebracht wurde?
»Dass deren heikle Lage überhaupt publik wurde, ist nicht zuletzt Letitia Türk vom DGB-Projekt „Faire Mobilität“ zu danken. Die in Rumänien geborene Gewerkschafterin hilft den Männern, die in der Regel kein Deutsch sprechen können, ihre Rechte einzufordern.«

»Ganz leicht dürfte es erst einmal nicht werden, die ausstehenden Löhne rasch zu bekommen. Denn der Subunternehmer aus Offenbach scheint verschwunden.«

Nun könnte der eine oder andere Rechtskundige einwerfen, genau für solche Fälle gilt doch nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz die Generalunternehmerhaftung mit den daraus resultierenden Verpflichtungen. Im Prinzip ja und der Generalunternehmer erklärt auch öffentlich, er wolle diese Verpflichtungen selbstverständlich erfüllen. Also grundsätzlich, aber:

»Man müsse aber erst einmal prüfen, wer von den Arbeitern, die der flüchtige Offenbacher Bauunternehmer angeheuert habe, tatsächlich auf der Baustelle an der Hattersheimer Straße tätig gewesen sei. Das waren nach Auskunft der IG Bau 54 Männer. Allerdings hat die Offenbacher Firma offenbar weitere 250 ebenfalls um Löhne geprellt. Sie waren aber nicht auf Baustellen der D & B Bau tätig. Ihnen könne man nicht helfen … Für das Unternehmen ist die Lage nicht nur heikel, weil es nun zweimal für dieselbe Leistung zahlen muss, sondern auch deshalb, weil der Zeitplan für das 180 Wohnungen umfassende Projekt an der Hattersheimer Straße in Gefahr gerät. Nach wie vor geltende Fristen sind womöglich nicht mehr oder nur mit erheblichem zusätzlichem Kostenaufwand einzuhalten.«

Nun könnte der eine oder andere auf die Idee kommen, dann soll doch das Unternehmen einfach die rumänischen Bauarbeiter direkt einstellen, um die Baustelle schnell wieder ans Laufen zu bekommen. Das sei „zu kompliziert“, wird einer der Verantwortlichen aus dem Unternehmen zitiert. »Man sei aber auf der Suche nach einem neuen Subunternehmer, der die Arbeiter von der Hattersheimer Straße übernehme.«

Von der Subunternehmer-Kette will man also nicht lassen.

Wenn man das schon meint machen zu müssen, dann hat man aber auch die Konsequenzen zu tragen – und übrigens ist es auch nicht so, dass man sich immer herausreden kann mit dem Hinweis, man habe ja leider nicht wissen können, was da unter der Subunternehmer-Decke alles passiert. Nur ein ganz handfester Vorschlag, der in dem Artikel von Jochen Remmert zitiert wird:

»Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Baugewerblichen Unternehmer Hessen, glaubt zwar nicht, dass sich ein solcher Missbrauch ganz verhindern lässt. Es gebe aber für Generalunternehmer durchaus Möglichkeiten, die Seriosität von Subunternehmern zu prüfen. So lasse sich bei den Sozialkassen der Branche erfragen, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen überhaupt angemeldet habe.«

Und damit keine Missverständnisse aufkommen – das ist eben kein bedauerlicher Einzelfall. Bleiben wir in Frankfurt:

»Vor ziemlich genau einem Jahr zahlte die Bögl-Gruppe nach rund einer Woche des Protests – ebenfalls vor einer Baustelle im Frankfurter Europaviertel – 175.000 Euro vorenthaltenen Lohn an 50 Rumänen, nachdem ein dubioser Subunternehmer zwar von Bögl Geld kassiert, den Lohn aber anschließend nicht an die Arbeiter ausgezahlt hatte. In diesem Jahr hat es allein in der Rhein-Main-Region schon vier größere Fälle von Lohnprellerei gegeben, sagte gestern Hans-Joachim Rosenbaum, Regionalleiter der IG Bau Hessen.«

Und man kann und muss davon ausgehen, dass das alles nur die Spitze eines Eisbergs ist, denn viele der rumänischen Wanderarbeiter, vor allem, wenn nur wenige und keine größeren Gruppen betroffen sind, trauen sich nicht, sich zu wehren oder wissen schlichtweg nicht, ob und was sie machen können. Die Dunkelziffer wird sehr hoch sein.

Zugleich sind wir hier mit einem veritablen – und man muss es so nennen – Staatsversagen konfrontiert, denn gerade hier hätte der Staat eine elementare Schutzfunktion gegen Ausbeutung und so lobenswert Projekte wie die „Faire Mobilität“ des DGB auch sein mögen – hier muss man flächendeckende staatlich organisierte und finanzierte Hilfsangebote in einer verlässlichen Form erwarten dürfen. Hier – aber auch in anderen Bereichen, man denke an die Mindestlohnthematik – zeigt sich wieder einmal die offensichtliche Schwäche in Deutschland, dass es keine ganzheitlich ausgerichtete Arbeitsinspektion gibt, sondern entweder gar nichts da ist oder aber das Motto „Viele Köche verderben den Brei“ seinen Niederschlag findet.

Verteidigen, erzwingen, aufwerten. Grundlinien und Dilemmata der gegenwärtigen und zukünftigen Streikwelt

Nun rollen die Züge wieder und die große Koalition hat mit ihrer erdrückenden Mehrheit noch pünktlich vor dem Pfingstwochenende das so genannte „Tarifeinheitsgesetz“  über die parlamentarische Hürde im Bundestag gehievt. Nach dem verlängerten Wochenende wird dann erst einmal nicht mehr über Lokführer diskutiert und gestritten, sehr wohl aber über andere, sich derzeit im Arbeitskampf befindliche Berufsgruppen, allen voran die Erzieherinnen der kommunalen Kindertageseinrichtungen, die sich weiterhin im unbefristeten Ausstand befinden und deren Gewerkschaften ver.di und GEW auf irgendein substantielles Angebot von der Arbeitgeberseite warten, während die Situation für die betroffenen Eltern immer kritischer wird. Das ist genau der richtige Zeitpunkt, um von einzelnen konkreten Auseinandersetzungen ein Stück weit zurückzutreten und die grundsätzliche Frage aufzuwerfen, ob und wenn ja welche Muster in der neuen Streikwelt zu erkennen sind. Es geht also um die großen Schneisen. Hier wird die These aufgestellt, dass sich die durchaus vielgestaltige Welt der Arbeitskämpfe, die wir derzeit und wahrscheinlich in Zukunft beobachten können, in einem mehrdimensionalen Raum entfalten lässt, in dem sich folgende Ausprägungen erkennen lassen: Verteidigung („von oben“), Erzwingung, Aufwertung, Instrumentalisierung, aber auch möglicherweise „tarifeinheitsgesetzinduzierte Streiks“ sowie – nur teilweise ironisch gemeint – „Übungsstreiks“.

Man muss am Anfang der nun folgenden Überlegungen einen ganz weiten Schritt zurück machen und in Erinnerung rufen, dass der („richtige“, also nicht Warn-)Streik eigentlich und wenn überhaupt nur als „ultima ratio“ in der Endphase eines über längere Phasen laufenden Tarifkonflikts zum Einsatz kommen sollte. Und wenn es so etwas wie einen „Normalfall“ hinsichtlich der Tarifkonflikte gibt, dann handelt es sich hierbei sicherlich um „klassische“ Auseinandersetzungen um mehr Geld bzw. andere Arbeitsbedingungen, beispielsweise eine Arbeitszeitverkürzung. Im Kern geht es dabei um eine Verbesserung aus Sicht der Arbeitnehmer nach der Logik „von unten nach oben“. Hier finden wir quasi in Reinkultur die „Fahrstuhlfunktion“ der klassischen Tarifpolitik. Dieser Kernbereich dessen, was wir als Tarifpolitik bezeichnen, hatte seine Bedeutung und wird auch weiterhin in vielen Branchen seine Bedeutung haben. Aber die Abweichungen davon spielen eine gewichtige Rolle beim Verständnis dessen, was sich derzeit im Bereich der Arbeitskämpfe verändert.

Bevor auf die bereits angesprochenen Ausprägungen der neuen Streikwelt näher eingegangen wird, sollen drei zentrale Thesen vorangestellt werden.

1.) Derzeit sind wir – und das ist ein für viele irritierendes Moment – konfrontiert mit einer Gleichzeitigkeit von mehr und weniger Streiks. Wenn auch der subjektive Eindruck vieler Menschen derzeit sicherlich gut beschrieben wird mit der Aussage, dass Deutschland sich zu einem „Streikland“ entwickelt, so zeigen doch die Daten ein mindestens differenziertes, wenn nicht sogar in der Gesamtschau diese Diagnose nicht bestätigendes Bild. Diese irritierende Gleichzeitigkeit resultiert zum einen aus der gewählten Messgröße, denn es macht schon einen großen Unterschied, ob man bei einer Streikbilanzierung ausgeht von der Zahl der Streiks, der Zahl der streikenden Arbeitnehmer oder den Ausfalltagen durch die Arbeitskämpfe. Von nicht zu unterschätzender Relevanz ist hierbei auch die Frage, auf welche Grundgesamtheit die Zahl der Arbeitskämpfe bezogen wird. Verdeutlichen kann man sich das dahinter stehende Problem am Beispiel dessen, was als „Postreform“ in den neunziger Jahren abgelaufen ist. Bis dahin gab es mit der Deutschen Bundespost ein staatsmonopolistisches Unternehmen und folglich auch eine sehr überschaubare Zahl an tarifvertraglichen Regelungen. Seitdem haben wir nicht nur die drei großen Post-Nachfolgeunternehmen, also die Deutsche Post DHL, die Telekom und die Postbank, sondern die Zahl der Tarifverträge hat sich vervielfacht und damit auch die Zahl der daraus resultierenden möglichen Tarifauseinandersetzung. Gerade in den Bereichen, in denen wir in den vergangenen Jahren eine Fragmentierung und Zersplitterung der Tariflandschaft haben sehen müssen, hat natürlich auch die Zahl der Tarifkonflikte enorm zugenommen.

2.) Betrachtet man die Bereiche, in denen (nicht) mehr gestreikt wird, dann erkennt man eine gewaltige Verschiebung: Vor unseren Augen entwickeln sich weite Bereiche der Industrie sukzessive zu streikfreien Zonen, während gleichzeitig in vielen Dienstleistungsbereichen teilweise im wahrsten Sinne des Wortes „Häuserkämpfe“ stattfinden. Mittlerweile werden mehr als neun von zehn Arbeitskämpfen im Dienstleistungsbereich ausgetragen. Hingegen muss man zur Kenntnis nehmen, dass beispielsweise die IG-Metall, die in der Vergangenheit immer wieder für sehr große Arbeitskampfaktionen gesorgt hat, mittlerweile kaum noch durch größere Streiks auffällt – dies auch und gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Industrieunternehmen in einem überaus brutalen internationalen Wettbewerb befinden und zugleich die Industrieproduktion durch die Verlagerung der Lagerhaltung auf die Straße extrem anfällig ist für eine Unterbrechung der Produktion und der Lieferungen, so dass die betroffenen Unternehmen alles versuchen, um Streikaktionen zu vermeiden bzw. von vornherein zu verhindern. Und die Industrie-Gewerkschaften wissen aufgrund ihrer Ko-Managementfunktion in vielen dieser Unternehmen sehr gut Bescheid über die wirtschaftliche Situation der Firmen.

3.) Die wohl wichtigste Veränderung findet innerhalb der Gesellschaft hinsichtlich der Wahrnehmung und Bewertung von Streiks statt: Funktionalisierung und Neutralisierung der Arbeitskämpfe in der Gesellschaft sind hier die Stichworte, mit allen Folgeproblemen, die wir auch in anderen Bereichen beobachten können, man denke hier nur an die Freie Wohlfahrtspflege oder die Kirchen bis hin zu den Parteien. Wobei Gesellschaft hier nicht etwas Zeitloses meint, sondern die Streikaktionen, die in früheren Zeiten tatsächlich mehr oder weniger stark eingebettete waren in gesellschaftliche Subkulturen mit einem hohen Grad an kollektiven Bewusstsein, treffen heute auf eine atomisierte „Beliebigkeitsgesellschaft“, in der bei vielen Menschen keine entsprechende Fundierung mehr vorausgesetzt werden kann, was Arbeitskämpfe betrifft, und dazu führt, dass die Reaktion entsprechend heftig ausfallen können, vor allem wenn die Medien das auch noch vorantreiben.

In diesem – zugegeben überaus komplexen, hier allerdings nur schlagwortartig andeutbaren gesellschaftlichen – Kontext sind die folgenden Ausprägungen der neuen Streikwelt zu sehen:

Eine gewichtige Rolle bei den aktuellen Arbeitskämpfen spielt die Verteidigung „von oben“. Hier geht es darum, Besitzstände zu verteidigen und zu verhindern, dass teilweise erkämpfte Verteilungsansprüche zuungunsten der Arbeitnehmer umverteilt werden.

Zwei aktuelle Beispiele dafür wären zum einen der Arbeitskampf der Piloten-Gewerkschaft Cockpit bei der Lufthansa sowie die derzeit höchst brisante Auseinandersetzung der Gewerkschaft Verdi mit der Deutschen Post DHL (vgl. dazu meinen Beitrag Wenn der Appel den Mehdorn macht, ist Gefahr im Verzug. Oder: Wenn Streikaktionen der Gewerkschaften bei der Deutschen Post mehrere und leider auch gute Gründe haben vom 2. April 2015 sowie meinen Meinungsbeitrag bei SWR 2: Ein echtes Armutszeugnis. Die Post AG, ihr Streben nach Gewinn und der Umgang mit den streikenden Mitarbeitern). Auf der einen Seite ist es absolut nachvollziehbar, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer dagegen wehren, dass ihre Arbeitsbedingungen nicht nur nicht verbessert, sondern ganz im Gegenteil verschlechtert werden sollen. Auf der anderen Seite – gleichsam die betriebswirtschaftliche Logik – ist es aus der Sicht der betroffenen Unternehmen durchaus „rational“, angesichts des teilweise brutalen Wettbewerbsdrucks „von unten“ zu versuchen, die eigenen Arbeitskosten zu reduzieren. Immer wieder mit Hinweis darauf, dass „bei den anderen“ noch deutlich schlechter bezahlt wird. Aus einer grundsätzlichen Perspektive haben diese Verteidigungskämpfe „von oben“ den „Nachteil“, dass sie letztendlich immer aus einer defensiven Position geführt werden müssen.

Hinzu kommt ein weiterer, nicht zu unterschätzender Punkt: Der Verteidigung von oben stehen zu geringe bis gar keine Aktivitäten von unten gegenüber. Dies auch deshalb, weil der Organisationsgrad der Gewerkschaften gerade in den unteren Etagen einer Branche oftmals unterdurchschnittlich schlecht ist, zum anderen aber auch, weil viele Arbeitgeber gar nicht in einem Arbeitgeberverband und damit auch nicht tarifgebunden sind. Konkret formuliert: Selbst Kritiker des immer wieder aufgelegten Piloten-Streiks bei der Lufthansa hätten möglicherweise Verständnis für Streikaktionen der Piloten am unteren Ende der Branche, also beispielsweise bei Ryanair, deren Piloten deutlich schlechter bezahlt (unbehandelt) werden als die bei der Lufthansa. Das gleiche gilt für den Bereich der Deutschen Post, auch hier könnte man sich vorstellen, dass viele applaudieren würden, wenn die, die am schlechtesten behandelt werden, also in den Paketdiensten beispielsweise bei Hermes und GLS, für eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen, die teilweise nur als Hund miserabel zu beschreiben sind, kämpfen würden.

Eine weitere Ausprägung in der heutigen Streikwelt kann man unter die Überschrift Erzwingung bzw. Erschließung stellen. Hier geht es darum, dass die Gewerkschaften versuchen, überhaupt einen Fuß in ein bestimmtes Unternehmen zu bekommen. Paradebeispiel für diesen Bereich sind die nunmehr seit Jahren laufenden und auch derzeit wieder aktiven Bestrebungen der Gewerkschaft Verdi bei Amazon, das Unternehmen dazu zu bewegen, nach dem Tarifvertrag für den Versandhandel zu bezahlen und nicht in Anlehnung an die Vergütungen in der Logistikbranche bei Verweigerung jeglicher tarifvertraglicher Regelung der Arbeitsbedingungen. Ein weiteres Beispiel wäre der Versuch von Verdi, beim Textildiscounter Kik Einzelhandelstarifverträge für Lagerarbeiter, die derzeit teilweise auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, durchzusetzen.

Eine ganz besonders große Baustelle lässt sich mit dem Begriff Aufwertung beschreiben. Derzeit stehen hier die Erzieherinnen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen im Mittelpunkt, da sie sich in einem unbefristeten Ausstand befinden (aber auch die Sozialarbeiter in vielen sozialen Diensten, die ebenfalls streiken und die in der aktuellen Berichterstattung immer untergehen; vgl. dazu den Beitrag Im Schatten des Kita-Streiks und der Erzieherinnen: Die streikenden Sozialarbeiter). Hier geht es im Kern darum, das bestimmte Berufe bzw. korrekter bestimmte Tätigkeiten deutlich besser bewertet werden als in der Vergangenheit bzw. in der Gegenwart. Es ist nicht überraschend, dass wir diesen Teil der Arbeitskampf Entwicklung vor allem im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe finden. Die Vergütung in diesen Berufen läuft seit geraumer Zeit der Entwicklung in weiten Teilen der „normalen“ Wirtschaft hinterher. Zusätzlich „erschwerend“ kommt hinzu, dass es sich überwiegend um frauentypische Berufe handelt.

Der in dieser Form erstmalige unbefristete Ausstand der Erzieherinnen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen markierte insofern ein „historisches Moment“, weil er – sollte der Streik in welcher Form auch immer erfolgreich sein – enorme Ausstrahlungseffekte haben kann. Vor allem in einem Bereich, in dem die Arbeitsbedingungen in den vergangenen Jahren tatsächlich eine enorme Verschlechterung erfahren haben und wo sich bei den betroffenen Arbeitnehmern erhebliche Aggressionen aufgestaut haben – gemeint ist hier der Bereich der Pflegekräfte. Sollten die Erzieherinnen mit ihren Arbeitskampfmaßnahmen einen nennenswerten Erfolg erzielen können, dann wird das durchaus befruchten und wirken auf die Pflegekräfte, die dann möglicherweise in einer zweiten Welle folgen werden. Zugleich aber muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Gewerkschaften hier mit erheblichen Problemen konfrontiert sind, nicht nur im „klassischen“ Sinne eines teilweise desaströs niedrigen Organisationsgrades sowie nicht unerheblicher Probleme, die sich aufgrund von Sonderrechten bestimmter Arbeitgeber-Gruppen wie den Kirchen mit ihrem Streikverbot ergeben, sondern auch hinsichtlich des Gegenstands der Arbeit.

Anders ausgedrückt: Während Industriearbeiter durchaus mit einer klaren Vorstellung von dem, der durch einen Streik geschädigt werden würde, in den Arbeitskampf ziehen können, ist das bei vielen Dienstleistungen im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens ganz anders. Auch hier ist natürlich die Arbeitgeber-Seite der Hauptadressat der Arbeitskampfmaßnahmen, aber erst einmal und unmittelbar getroffen von den Streikaktionen wird nicht der Arbeitgeber, also im Fall des Kita-Streiks die Kommunen, sondern die Eltern mit ihren Kindern. Das wäre noch weitaus dramatischer, wenn man sich vorstellen würde, ein erheblicher Teil der Pflegekräfte würde in einen unbefristeten Arbeitskampf gehen. Hier einen Streik zu organisieren ist weitaus komplexer und schwieriger und letztendlich auch unwahrscheinlicher als in den „klassischen“ Wirtschaftsbereichen.

Man sollte an dieser Stelle allerdings nicht unerwähnt lassen, dass es die durchaus plausible These gibt, dass die Streikaktionen beispielsweise der Erzieherinnen in den Kitas bei einigen Funktionären in den Gewerkschaften durchaus auch „benutzt“ werden im Sinne einer Instrumentalisierung für organisationspolitische Ziele (vgl. dazu ausführlicher meinen Beitrag Erzieherinnen als „Müllmänner 2.0“? Der Kita-Streik stellt mehrere Systemfragen gleichzeitig vom 7. Mai 2015). Die Plausibilität ergibt sich daraus, dass gerade die sehr umfassende, weil breite Betroffenheit in unserer Dienstleistungsgesellschaft dazu führt, das diesen Auseinandersetzungen eine große Aufmerksamkeit gegenüber gebracht wird und angesichts der Angewiesenheit auf Dienstleistungen wie beispielsweise der Kinderbetreuung in einer hochgradig arbeitsteiligen Gesellschaft ein enormes Druckpotenzial entwickelt werden kann.

Den Aspekt der „tarifeinheitsgesetzinduzierten“ Streiks habe ich bereits in dem Beitrag Von der Tarifeinheit zur Tarifpluralität und wieder zurück – für die eine Seite. Und über die Geburt eines „Bürokratiemonsters“ vom 22. Mai 2015 entfaltet. Auch ein Teil der Härte sowie der Frequenz bei den nunmehr neun Streikwellen der Lokführergewerkschaft  kann und muss ich hier so summiert werden.

Und an dieser Stelle – aber nicht wirklich – abschließend sei der Hinweis auf den Aspekt „Übungsstreik“ erlaubt. Diese Begrifflichkeit ist nur teilweise ironisch gemeint, dahinter steht ein durchaus relevantes Problem:  Man nehme beispielsweise eine Gewerkschaft wie die IG BCE. Diese Gewerkschaft hat das letzte Mal vor – tatsächlich – 44 Jahren gestreikt. Das bedeutet in praxi: Keiner der heute in dieser Gewerkschaft arbeitenden hauptamtlichen Funktionäre hat irgendwelche Erfahrungswerte mit der Organisation, Durchführung und vor allem der Abwicklung von größeren Streikaktionen sammeln können. Allein aus Übungszwecken wäre es dringlich angesagt, dass in diesem Bereich wieder einmal Streiks organisiert werden. Dahinter steht das grundsätzliche Problem, das Arbeitskämpfe nicht einfach vom Himmel fallen, sondern eine unglaubliche Organisationen, Planung und Unterstützung bedürfen, für deren Realisierung man über entsprechende Erfahrungswerte verfügen muss.

Fazit: Flapsig formuliert könnte man sagen, dass der Streik auch nicht mehr das ist, was er mal war. Er war mal ein wichtiger, allerdings überaus dosiert eingesetzter Baustein in den „normalen“ Tarifauseinandersetzung. Diese Zeiten sind – immer mehr – vorbei.  Damit wir die Lage keineswegs einfacher.