Und noch einmal vom Bundessozialgericht für die Akten: Keine Beitragsentlastung für Eltern in der Rentenversicherung

Grundsätzliche Entscheidungen kommen trocken daher: »Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat heute entschieden, dass es nicht gegen die Verfassung verstößt, wenn von Eltern wegen ihrer Betreuungs- und Erziehungsleistungen keine niedrigeren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gefordert werden (Aktenzeichen B 12 KR 14/15 R).« Und damit es jeder, der nur Überschriften liest, auch versteht, haben die Bundessozialrichter ihre Pressemitteilung zur neuen Entscheidung so überschrieben: Fehlende Beitragsentlastung für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verfassungswidrig. Das war es dann in Kassel. Bleibt der klagenden Seite nur noch der Weg nach Karlsruhe. Die Kläger haben bereits angekündigt, sich auf diese Reise begeben zu wollen.  Dabei haben sie etliche Mitstreiter. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2015, in dem das BSG bereits das gleiche Anliegen verworfen hatte, strengten bereits fast 400 Familien Klage beim höchsten deutschen Gericht an (Az.: B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R). Zu der angesprochenen Entscheidung des BSG aus dem Jahr 2015 vgl. auch den Beitrag Die Sozialversicherung und ihre Kinder. Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts: Keine Beitragsentlastung für Eltern vom 6. Oktober 2015. In dem damaligen Verharren ging es darum, dass ein Ehepaar den Beitrag zur Renten-, Kranken- und Sozialversicherung ab dem dritten Kind halbiert sehen wollte.

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Ein weiterer Vermessungsversuch der kommenden Altersarmut und der von ihr Betroffenen mit leider erwartbaren Ergebnissen

»Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel sieht anders als die SPD keinen Bedarf für eine große Rentenreform nach der Bundestagswahl im Herbst. „An der gesetzlichen Rente haben wir bis 2030 die Reformschritte eigentlich gemacht, die ich für notwendig erachte“, sagte Merkel beim Industrietag in Berlin … Merkel sagte, das Rentensystem sei dank der Reformen der vergangenen Jahre stabil aufgestellt … „Es gibt aus unserer Sicht bis 2030 keine Notwendigkeit, das Rentensystem jetzt wieder zu verändern“, sagte Merkel.« So ein Zitat aus dem Artikel Merkel sieht keinen Änderungsbedarf bei der Rente vom 20. Juni 2017. Und gerne sekundieren Teile der Medien mit Berichten, in denen vor einer Dramatisierung des „angeblichen“ Problems der Altersarmut gewarnt wird und überhaupt geht es doch „den“ Rentnern so gut wie nie. Also alles gut.

Irgendwie erinnert das an das bekannte Muster von den drei Affen – nichts hören, nichts sehen und nichts sagen. Da müssen dann andere immer wieder Wasser in den angeblichen Rentenwein kippen. Dann können solche Schlagzeilen herauskommen: Zahl armer Rentner wird deutlich ansteigenAltersarmut nimmt in Deutschland drastisch zu oder Altersarmut trifft besonders alleinstehende Frauen. Die Quelle für diese und andere Berichte kann man hier finden: Wandel der Arbeitswelt lässt Altersarmut in Deutschland steigen, so hat die Bertelsmann-Stiftung eine Pressemitteilung überschrieben, in der über die Ergebnisse einer neuen Studie berichtet wird, die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin gemeinsam mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim erstellt und von der Stiftung in Auftrag gegeben worden ist. 

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Die halbierte Betriebsrentenreform, eine „kommunikative Herausforderung“ gegenüber den Arbeitnehmern und das von vielen totgesagte Pferd Riester wird erneut gedopt

Fangen wir mal ganz simpel an: Wenn man die Menschen fragen würde, was denn eine Betriebsrente ist, wie wird wohl die Antwort in den meisten Fällen ausfallen? Na klar, es handelt sich um eine zusätzliche Rente, die der Arbeitnehmer von seinem Betrieb bekommt. Als eine Leistung, die an die Arbeit in dem Unternehmen gebunden ist. Und die vom Arbeitgeber kommt. Der zahlt mir eine Betriebsrente. Soweit die Theorie oder der naive Glaube an die einfachen Zusammenhänge – wobei das durchaus mal so war, früher, wo wahrlich nicht alles besser, manches hingegen einfacher und korrekter war. Die »Betriebsrente hat ein entscheidendes Merkmal: Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer eine Rente zu und steht dafür gerade, dass sie später fließt.« Das kann man diesem Artikel entnehmen – also doch. Oder? Man muss weiterlesen: »Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber die Rente auch bezahlt. Neben der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente gibt es arbeitnehmerfinanzierte Spielarten. Durch sogenannte Entgeltumwandlung wird dann ein Teil des Bruttolohns direkt als Beitrag zur Betriebsrente abgezweigt«, steht da. Moment, wird der eine oder andere an dieser Stelle einwenden, das würde ja bedeuten, dass der Arbeitnehmer seine Betriebsrente selbst finanziert, aus seinem eigenen Lohn? Ja, so ist das. 

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