Das Rentenreformdiskussionskarussell dreht sich. Die Umrisse der Folgen einer hilflos-konfusen Rentenpolitik werden erkennbar

Die Diskussion über die Zukunft der Alterssicherung hat in den vergangenen Monaten ordentlich Fahrt aufgenommen. Und der noch amtierenden Bundesregierung ist klar, dass sie vor Beginn des Wahlkampfs irgendwas machen muss, um die Wogen geglättet zu bekommen – auch unabhängig davon, dass sich die Großkoalitionäre selbst unter noch offenen rentenpolitischen Handlungszwang gesetzt haben durch den eigenen Koalitionsvertrag aus dem Dezember 2013. Darin heißt es neben den bereits abgearbeiteten Punkte, man werde die betriebliche Altersvorsorge stärken: »Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden.« Und für die armen Schlucker in der Rentenversicherung hatte man sich auch was vorgenommen: »Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen. Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einführen. Die Einführung wird voraussichtlich bis 2017 erfolgen.« Und mit Blick auf die noch ausstehende Renteneinheit zwischen West und Ost: »Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben« (vgl. zu allen Zitaten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Berlin, 14.12.2013, S. 52 f.). Offensichtlich sind da noch einige Baustellen offen. 

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Das große Durcheinander um Rentenniveau, Niveau der Renten, Rente als Wahlkampfthema. Und eine rechnerische Gewissheit mit fatalen Folgen

Die Debatte über die Zukunft der Rente ist voll entbrannt und die Töne werden schriller, offensichtlich auch, weil bei einigen Akteuren die Nerven blank liegen. Anders sind solche Meldungen nicht zu interpretieren: Merkel warnt Gewerkschaften vor ungewollter AfD-Hilfe: Bei »einem Treffen des CDU-Präsidiums mit dem DGB-Bundesvorstand (übte sie) scharfe Kritik an der Rentenkampagne der Gewerkschaften. Diese beförderten ohne Not die Angst vor Altersarmut, beklagte Merkel. Nach Angaben von Teilnehmern fragte sie, ob die Gewerkschaften der AfD „in die Hände spielen“ wollten.« Der DGB will mit einer Kampagne einen Kurswechsel in der Sozialpolitik erzwingen, dazu gehören Slogans wie: „Rente muss auch morgen reichen!“ Die Gewerkschaften fordern, dass das Rentenniveau mindestens auf dem heutigen Stand bleiben müsse. Zur Rentenkampagne des DGB: www.rente-muss-reichen.de. Das hätte natürlich Folgen auf der Beitragsseite, denn wenn das Rentenniveau nicht mehr weiter absinkt, dann müssen im gegebenen System die Beitragseinnahmen erhöht werden, um in der Zukunft ein höheres Niveau finanzieren zu können. Rente: Verdi-Chef Bsirske will Beitragssatz von 26 Prozent, sind dann Meldungen, die in einem solchen Umfeld herauskommen. Man kann sich vorstellen, wie das von den Gegnern einer solchen Rentenpolitik herausgegriffen und skandalisiert wird.
Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und ihr Ministerium haben diese Tage selbst die Debatte mit Zahlen befeuert. Rentenniveau droht drastisch zu sinken, so und ähnlich wurden die Berichte über die Berechnungen des BMAS überschrieben. 

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Flexi-Rente: Entschärfung des Renteneintrittsfallbeils oder doch nur ein Nirwana von (sinkender) Rente plus Zuverdienstnotwendigkeit?

Wer erinnert sich noch an die Einführung der Altersteilzeit in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre, mit der die bis dahin geltenden Vorruhestandsregelungen abgelöst wurden? Wie so oft in der Sozialpolitik gab es überzeugend klingende gute Absichten, die man damit verwirklichen wollte: Älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand ermöglichen und gleichzeitig sollten Anreize geschaffen werden, die freiwerdenden Arbeitsplätze mit jüngeren Arbeitskräften neu zu besetzen. Ganz offensichtlich eine win-win-Situation, sowohl für die Älteren, die vorzeitig in den Ruhestand wechseln konnten, wie auch für die vielen Jüngeren, die damals mit hoher Arbeitslosigkeit konfrontiert waren. Grundsätzlich wurden zwei unterschiedliche Ausgestaltungen der Altersteilzeit eröffnet: Zum einen das – vor dem Hintergrund der beschriebenen Hoffnungen idealtypische – Gleichverteilungsmodell (kontinuierliche Altersteilzeit). Hier reduziert der Mitarbeiter über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner ursprünglichen Arbeitszeit. Dahinter stand die doppelt positive Erwartung, dass zum einen der ältere Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduziert und gleitend in den Ruhestand wechselt, eben nicht so abrupt von heute auf morgen, mit einem Schlag, was nicht selten dazu führt, dass der von einem Moment auf den anderen von Hundert auf Null gesetzte Arbeitnehmer aus den Gleisen geworfen wird und nicht mehr viel von seiner Rente hat. Zum anderen hatte man die Vorstellung, dass dieses Modell eine längere Übergangsphase an die jüngeren Mitarbeiter ermöglichen würde, also eine Art gestreckte Staffelübergabe. Soweit die Theorie.

Aber es gab ja auch noch eine andere Variante, die nachgeschoben wurde: Die dann fast ausschließlich genutzte Form der Altersteilzeit – das Blockmodell. In der ersten, sogenannten Arbeitsphase bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird der Arbeitnehmer von vollständig von der Arbeit freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der Arbeitszeit. Man arbeitet also das frühere volle Ausscheiden aus dem Betrieb vor. Damit wurde im Ergebnis allerdings nur eine Vorverlegung des „normalen“, also abrupten Ausscheidens aus dem Erwerbsleben erreicht. 

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