»Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel sieht anders als die SPD keinen Bedarf für eine große Rentenreform nach der Bundestagswahl im Herbst. „An der gesetzlichen Rente haben wir bis 2030 die Reformschritte eigentlich gemacht, die ich für notwendig erachte“, sagte Merkel beim Industrietag in Berlin … Merkel sagte, das Rentensystem sei dank der Reformen der vergangenen Jahre stabil aufgestellt … „Es gibt aus unserer Sicht bis 2030 keine Notwendigkeit, das Rentensystem jetzt wieder zu verändern“, sagte Merkel.« So ein Zitat aus dem Artikel Merkel sieht keinen Änderungsbedarf bei der Rente vom 20. Juni 2017. Und gerne sekundieren Teile der Medien mit Berichten, in denen vor einer Dramatisierung des „angeblichen“ Problems der Altersarmut gewarnt wird und überhaupt geht es doch „den“ Rentnern so gut wie nie. Also alles gut.
Irgendwie erinnert das an das bekannte Muster von den drei Affen – nichts hören, nichts sehen und nichts sagen. Da müssen dann andere immer wieder Wasser in den angeblichen Rentenwein kippen. Dann können solche Schlagzeilen herauskommen: Zahl armer Rentner wird deutlich ansteigen, Altersarmut nimmt in Deutschland drastisch zu oder Altersarmut trifft besonders alleinstehende Frauen. Die Quelle für diese und andere Berichte kann man hier finden: Wandel der Arbeitswelt lässt Altersarmut in Deutschland steigen, so hat die Bertelsmann-Stiftung eine Pressemitteilung überschrieben, in der über die Ergebnisse einer neuen Studie berichtet wird, die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin gemeinsam mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim erstellt und von der Stiftung in Auftrag gegeben worden ist.
»Der Eine hat einen befristeten Vertrag, die Andere arbeitet in Teilzeit, der Nächste ist über eine Leih- oder Zeitarbeitsfirma angestellt – und alle erhalten ein vergleichsweise niedriges Gehalt: Für viele Bürger Realität. Auf Menschen in diesen atypischen Beschäftigungsverhältnissen, auf Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiographien und mit geringen Einkommen ist unser Rentensystem nicht ausreichend vorbereitet. Im Untersuchungszeitraum 2015 bis 2036 steigt für verschiedene Gruppen das Risiko, im Alter arm zu werden. Am stärksten betroffen sind alleinstehende Frauen, Niedrigqualifizierte und Langzeitarbeitslose.« So eine erste Zusammenfassung dieser Studie:
➔ Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) (2017): Entwicklung der Altersarmut bis 2036. Trends, Risikogruppen und Politikszenarien, Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, Juni 2017
Die Studie liefert Erkenntnisse über den Verlauf der Altersarmut bei den „Babyboomern“, den geburtenstarken Jahrgängen der 1950er und 1960er Jahre, die ab 2022 in Rente gehen. Unter zukünftigen Rentnern dieser Generation steigt das Altersarmutsrisiko bis 2036 auf 20 Prozent (2015: 16 Prozent). Damit wäre künftig jeder fünfte Neurentner von Altersarmut bedroht. Als armutsgefährdet gelten Rentner, wenn ihr monatliches Netto-Einkommen unter 958 Euro liegt.
»Zum steigenden Altersarmutsrisiko tragen der Studie zufolge vor allem zwei Faktoren bei: Zum einen die in der Vergangenheit gestiegene Verbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse, prekärer Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnsektor und unterbrochener Erwerbsbiographien. Zum anderen sinkt das Rentenniveau durch … rentenrechtliche Veränderungen kontinuierlich, während die zum Ausgleich geschaffene private Altersvorsorge nicht flächendeckend wirkt.«
Natürlich sind das keine wirklich neuen Erkenntnisse, die da ausgebreitet werden. Man könnte an dieser Stelle auf Beiträge in diesem Blog hinweisen, in denen umfangreich ausgeführt worden ist, warum es ceteris paribus zu einer zunehmenden Altersarmut bei einer größer werdenden Gruppe an älteren Menschen kommen muss, so beispielsweise Die imaginären Standardrentner-Werte werden gefoltert, bis sie gestehen. Drohende Altersarmut wird weggerechnet vom 15. März 2017, Arm und Reich gehen getrennte Wege. Zunehmende Einkommensungleichheit, ansteigendes Armutsrisiko und die besondere Rolle der zunehmenden Lohnungleichheit vom 26. Januar 2017 oder der Beitrag Das große Durcheinander um Rentenniveau, Niveau der Renten, Rente als Wahlkampfthema. Und eine rechnerische Gewissheit mit fatalen Folgen vom 8. Oktober 2016 – sehr hilfreich für einige Journalisten, die das mit dem Rentenniveau immer völlig durcheinander bringen (vgl. dazu beispielsweise den in mehrfacher Hinsicht schrägen Kommentar Falsches Spiel mit der Angst vor Armut von Christian Ramthum in der Online-Ausgabe der WirtschaftsWoche, der gleichsam prototypisch für das verbreitete Wegdefinieren systematisch angelegter Risikokonzentration und -diffusion steht.
Innerhalb des bestehenden Systems muss man sich verdeutlichen, dass zahlreiche Probleme der Alterssicherung, die auf die auch in der neuen Studie benannten besonderen Personengruppen zukommen, also auf Niedriglöhner, auf Frauen mit Erwerbsunterbrechungen oder Langzeitarbeitslose, Ergebnis rentenpolitischer Entscheidungen sind, die in der Vergangenheit getroffen wurden, um Einsparungen im System zu realisieren.
Aber auf der anderen Seite muss man sich auch immer wieder in Erinnerung rufen, dass das bisherige Erfolgsmodell Gesetzliche Rentenversicherung deshalb so erfolgreich war/ist (trotz der Einschnitte, die schon seit Jahren vorgenommen worden sind), weil die Mehrheit der Menschen im Alter (noch) die unabdingbaren Voraussetzungen erfüllen, mit denen man einen Rentenanspruch realisieren kann, der über der Grundsicherung für Ältere liegt. Die Rente funktioniert, wenn man sein Leben lang möglichst ohne größere Unterbrechungen gearbeitet und dabei möglichst das durchschnittliche Arbeitnehmereinkommen (oder besser: mehr) erwirtschaftet hat, denn davon werden Beiträge und relationale Ansprüche abgeleitet. Anders formuliert: Die Gesetzliche Rentenversicherung funktioniert dann sehr gut, wenn es sich um einen durchgängig beschäftigten und mindestens durchschnittlich vergüteten Arbeitnehmer handelt. So ein Exemplar kommt derzeit nach 45 Jahren Erwerbsarbeit zu diesen Bedingungen auf eine Bruttomonatsrente in Höhe von 1.314 Euro, was einer Netto-Monatsrente von 1.173 Euro entspricht. Nun kann man sich an diesen Werten nicht nur sofort ableiten, was passiert, wenn man weniger als 45 lange Jahre einzahlen konnte (und andere Zeiten nicht mehr anerkannt werden), oder der Verdienst deutlich niedriger lag als der Durchschnitt. Oder man – wie bei vielen Ehefrauen gegeben – selbst nur sehr niedrige Rentenansprüche erworben hat (z.B. durch lange Jahre der Kindererziehung und Familienarbeit), im Alter dann nach dem Tod des Ehegatten auf abgeleitete Ansprüche angewiesen ist, die dann aber im Fall der Witwen-/Witwerrente deutlich geringer ausfallen als der sowieso schon überschaubare Rentenbetrag des Ehegatten.
Aber man muss diskutieren, wie man damit umgehen will, dass sich im der Rente vorgelagerten Arbeitsmarktsystem massive strukturelle Verschiebungen ergeben, die zu einer Kollision mit der Sicherungsfunktionalität der Rentenversicherung führen müssen. Man kann es drehen und wenden wie man will – aber wenn jemand lange Zeit Teilzeit arbeitet, dann würde man auch mit sehr hohen Löhnen keine wirklich ausreichenden Rentenansprüche erwerben können. Hinzu kommt, dass in der Arbeitsmarktrealität Teilzeitarbeit oftmals immer noch mit niedrigen Löhnen korreliert, so dass hier dann mehrere Sicherungslücken entstehen. Nicht nur das verweist auf die notwendigerweise zu führende Diskussion über Optionen einer Alterssicherung außerhalb des bestehenden Systems. Dabei geht es dann um Grundrentenmodelle, wie wir sie in anderen Ländern haben in ganz unterschiedlicher Ausgestaltung, man denke hier an die Schweiz oder an die Niederlande. Ein ganz schwieriges, gleichsam vermintes Gelände, aber diese Diskussion hätte schon längst geführt werden müssen.