Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana

»Nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn soll nach den Altenpflegekräften auch ein Teil des Pflegepersonals in den Kliniken eine Corona-Prämie bekommen. Er werde einen Vorschlag umsetzen, den die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erarbeitet haben, erklärte Spahn in Berlin.« Das kann man dieser Meldung entnehmen: Prämie nun auch für Klinik-Pflegekräfte. Das liest sich doch gut – und zugleich sollte man sofort hinterfragen, ob da nicht (wieder) was verkürzt wird. Das wäre auch deshalb wichtig, weil viele nur die Überschriften lesen und dann davon ausgehen, dass alle und damit auch sie gemeint sind.

Das aber kann zu ernüchternden Erfahrungen führen, wie sie beispielsweise aus Berlin schon im Juli dieses Jahres berichtet werden: »Als die Nachricht kam, dass Pflegekräfte bis zu 1.500 Euro bekommen sollen, saßen im Vivantes-Klinikum Am Friedrichshain die Pflegekräfte gerade in einer Besprechungsrunde. Die Stationspflegeleiterin Andrea Fuchs erinnert sich noch, wie die Info aufgenommen wurde: „Die Pflegekräften dachten, sie kriegen jetzt 1.500 Euro. Und dann habe ich gesagt: Nein, Vivantes und Charité sind anders verblieben, jeder Mitarbeiter bekommt drei Monate lang 150 Euro.“«, so Ute Schumacher in ihrem Artikel Nicht jede Pflegekraft bekommt die Corona-Prämie. Dazu muss man wissen: »Die 1.500 Euro bekommen ausschließlich Pflegekräfte in der Altenpflege, nicht die in Krankenhäusern, so hat es der Bundestag beschlossen. Für Krankenhauspflegekräfte gibt es in Berlin wiederum eine Prämie von insgesamt 450 Euro. Aber nur dann, wenn sie bei Vivantes oder der Charité arbeiten, eben den Krankenhäusern, die dem Land Berlin gehören. Private oder konfessionelle Krankenhäuser in Berlin oder etwa die DRK-Kliniken gingen leer aus.«

mehr

Ein albtraumhaftes Dilemma in Zeiten von Corona: Menschen in Pflegeheimen

Wir werden uns alle an den März und April dieses Jahres erinnern, an die Bilder aus Bergamo und aus Spanien, die sicher ganz wesentlich mit dazu beigetragen haben, dass „damals“ so gut wie alle Menschen das Abwürgen weiter Teil des ökonomischen und sozialen Lebens akzeptiert haben, dass die Verhaltensauflagen angenommen und befolgt wurden. Und auch wenn man bekanntlich hinterher immer schlauer ist – „damals“ war die Angst vor einem Kollaps des Gesundheitssystems, hierbei vor allem der im Fokus stehenden Intensivstationen in den Krankenhäusern, real und beherrschend. Und neben den steigenden Fallzahlen insgesamt wurde auch über zahlreiche an oder mit Corona gestorbenen Menschen berichtet, wobei es oftmals um ältere Menschen ging.

»Aber nun wird immer deutlicher und schmerzhafter erkennbar, dass Einrichtungen und Dienste für die verletzlichsten „Risikogruppen“ in diesen Tagen der tödlichen Bedrohung durch das Coronavirus offen wie ein Scheunentor gegenüberstehen: die ambulanten Pflegedienste und die Pflegeheime«, so eine Situationsbeschreibung, die man in diesem Beitrag findet, der am 29. März 2020 veröffentlicht wurde: Aus den Untiefen der Verletzlichsten und zugleich weitgehend Schutzlos-Gelassenen: Pflegeheime und ambulante Pflegedienste inmitten der Coronavirus-Krise. Und dann folgte eine Aufzählung einiger Schreckensmeldungen aus deutschen Pflegeheimen. Und die wurden mit Bildern in die Wohnstuben der Bevölkerung getragen: »In einem Wolfsburger Pflegeheim sind 15 Menschen, in einem Würzburger Seniorenstift 13 Menschen am Corona-Virus gestorben. Die Mitarbeiter kämpfen gegen eine Zuspitzung der Lage, doch Alten- und Pflegeheime sind dem Virus oft fast schutzlos ausgeliefert«, so beispielsweise ein kurzer Beitrag in der ZDF-Nachrichtensendung „heute journal“ am 29. März 2020.

Foto: Screenshot aus dem Beitrag „Corona in Alten- und Pflegeheimen“, heute journal (ZDF) am 29.03.2020

mehr

Das kann es doch gar nicht geben: Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den Pflegekräften. Anmerkungen zu einem scheinbaren Widerspruch – und zu den immer noch vielen Niedriglöhnern in den Pflegeberufen

Dass es in „der“ Pflege einen Fachkräfte- und sogar einen generellen Arbeitskräftemangel gibt, das würden sicher viele unterschreiben und als Tatbestand nicht in Zweifel ziehen. Zu lange schon gibt es zu viele Berichte über die vielfältigen Mangellagen in „der“ Pflege. Vor diesem generellen Hintergrund werden dann auch viele ungläubig auf solche Meldungen schauen: Arbeitslosigkeit steigt auch bei Pflegekräften: »In der Coronakrise ist auch die Arbeitslosigkeit von Pflegekräften gestiegen. In der Altenpflege erhöhte sich die Zahl der arbeitslosen deutschen Beschäftigten seit dem Jahreswechsel bis Ende Juni um 27 Prozent auf etwa 27.700, bei den ausländischen um 37 Prozent auf rund 10.000, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte.«

Und Jochen Knoblach berichtet aus Berlin: Mehr als 800 Berliner Pflegekräfte haben ihren Job verloren: So »gab es in der Berliner Krankenpflege im Juli etwa 200 Arbeitslose mehr als im Juli vergangenen Jahres, was einem Anstieg um 27 Prozent entspricht. In der Altenpflege wurden 2.740 Arbeitslose gezählt. Das waren sogar über 600 mehr als im Juli 2019, ein Anstieg um 30 Prozent.«

Da werden sich viele fragen: Wie kann das denn sein?

mehr

Ein un-mögliches Geschäftsmodell: Die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ als eigene Säule des deutschen Pflegesystems wird von der Rechtsprechung ins Visier genommen

Es gibt zahlreiche Urteile, die Tag für Tag von deutschen Gerichten gefällt werden. Die meisten interessieren nur die unmittelbar Betroffenen. Aber einige Entscheidungen haben über den konkreten Einzelfall hinaus eine solche Bedeutung, dass sie ein Erdbeben verursachen und viele andere, nur scheinbar Unbeteiligte, mehr als unruhig werden. Mit einer solchen hat man es zu tun, wenn man sich das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. August 2020, Az. 21 Sa 1900/19, anschaut: Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung, so ist die Pressemitteilung des Gerichts dazu überschrieben. Schauen wir uns zuerst den Sachverhalt an, der dem Verfahren zugrundelag:

»Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. In dem Arbeitsvertrag der Klägerin war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. In dem Betreuungsvertrag mit der zu versorgenden Dame war eine umfassende Betreuung mit Körperpflege, Hilfe beim Essen, Führung des Haushalts und Gesellschaftleisten und ein Betreuungsentgelt für 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Die Klägerin war gehalten, in der Wohnung der zu betreuenden Dame zu wohnen und zu übernachten.
Mit ihrer Klage hat die Klägerin Vergütung von 24 Stunden täglich für mehrere Monate gefordert und zur Begründung ausgeführt, sie sei in dieser Zeit von 6.00 Uhr morgens bis etwa 22.00/23.00 Uhr im Einsatz gewesen und habe sich auch nachts bereithalten müssen, falls sie benötigt werde. Sie habe deshalb für die gesamte Zeit einen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Arbeitgeber hat die behaupteten Arbeitszeiten bestritten und sich auf die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit berufen.«

mehr

Nur nicht sich selbst bewegen und mit dem Finger auf andere zeigen: Die Sonderprämie für Beschäftigte in der Altenpflege und die Reise nach Jerusalem bei der Frage: Wer zahlt (nicht)?

Ach, die „Corona-Prämie“. Am Anfang stand die gute Absicht: Die Pflegekräfte in der Altenpflege sollten eine handfeste materielle Würdigung in Form einer Prämie bekommen. So entstand vor einigen Wochen die Idee, die besonderen Leistungen der Altenpflege mit einer „Corona-Sonderprämie“ von 1.500 Euro für die mehr als eine halbe Million Beschäftigten zu honorieren, wobei sich die Höhe des einmaligen Geldbetrags daran bemisst, dass der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Regelung erlassen hat, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr Corona-Sonderprämien bis zu 1.500 Euro gewähren können, ohne dass darauf Steuern und Sozialbeiträge erhoben werden.

Zwischenzeitlich wurde die Frage aufgeworfen, wann denn nun der Rubel rollt. Da ist er dann erreicht, der Punkt, an dem man die Hosen runter lassen muss hinsichtlich der Finanzierung der Prämie, denn das Geld fällt – auch wenn manche in diesen Tagen einen anderen Eindruck haben – bekanntlich nicht vom Himmel, sondern man braucht einen oder mehrere Geldgeber für die Anerkennungsprämie. Und die Berufsskeptiker mussten sich bestätigt fühlen durch solche Beiträge wie den hier vom 21. April 2020: Es hat sich ausgeklatscht und die versprochene Prämie für Pflegekräfte in der Altenpflege will keiner zahlen. Dort musste berichtet werden, dass alle relevante Akteuere auf Tauchstation gegangen sind, als es um die Frage nach der konkreten Schatulle ging, aus der man die Prämie entnehmen könne.

mehr