Was für ein unheiliges Desaster: Die katholische Caritas blockiert den Weg zu einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für die Altenpflege, die Verbände der privatgewerblichen Arbeitgeber freuen sich und die Pflegekräfte ganz unten bleiben unten

Am 1. Juli 2018 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren. Der Weg wird kein einfacher sein. Darin und in Folgebeiträgen (beispielsweise am 19. Januar 2019: Ein flächendeckender Tarifvertrag für die stationäre und ambulante Altenpflege? Es ist und bleibt kompliziert) wurde beschrieben, wie schwierig die Umsetzung der lobenswerten Absicht sein wird, in der Altenpflege zu einem für alle Beschäftigten geltenden Tarifvertrag zu kommen. Das Feld der stationären und ambulanten Pflege ist tarifpolitisch besonders vermint, hier stehen sich im Grunde zwei Blöcke gegenüber, die gemeinnützigen Anbieter (mit einem besonderen Schwergewicht bei den katholischen und evangelischen Trägern) sowie die privatgewerblichen Anbieter (kommunale Träger sind nur noch in Spurenelementen) vorhanden. Fast die Hälfte der immer im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehenden Altenheime sind schon in privatgewerblicher Hand, bei den ambulanten Pflegediensten sind es zwei Drittel. Und mit Blick auf diese Seite des „Marktes“ müssen wir eine quasi tariffreie Zone konstatieren (die übrigens auf der Seite der Beschäftigten durch einen desaströs niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad komplettiert wird). Hinzu kommt, dass auf der Seite der gemeinnützigen Anbieter die beiden konfessionell gebundenen Schwergewichte, vertreten durch Caritas und Diakonie, in einer Sonderwelt leben dürfen, dem sogenannten „Dritten Weg“. Danach werden den Beschäftigten in konfessionell gebundenen Einrichtungen und Diensten elementare Arbeitnehmerrechte vorenthalten (beispielsweise das Streikrecht) und die Kirchen dürfen ihre Angelegenheiten weitgehend selbst und auch unter Ausschluss von Gewerkschaften regeln, selbst in den vielen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens, die zu 100 Prozent aus Steuer- und Beitragsmitteln finanziert werden.

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Pflegeheime und Covid-19. Fragen über Fragen diesseits und jenseits der Hoffnung, mit den Impfungen wird alles vorbei sein

Für die Erkenntnis, dass gerade die Pflegeheime in unserem Land besonders brutal getroffen werden (können) vom Corona-Virus und dass in den betroffenen Einrichtungen eine große Schneise des Todes geschlagen wurde und wird, dafür muss man nun wirklich keine Belege mehr abliefern. Seit Monaten liegen diese Erkenntnisse vor – und auch die über die sowieso schon, also bereits vor Corona intensiv beklagte und diskutierte, mit Blick auf viele Heime nur noch als skelettös zu bezeichnenden Personalausstattung, die seit dem Frühjahr 2020 in einem bis heute anhaltenden Dauermarathon versetzt wurde mit außergewöhnlichen Belastungen und zahlreichen neuen Aufgaben verbunden mit einen eigenen sehr hohen Risiko für die Pflegekräfte, ohne dass es – von partiellen Hilfestellungen abgesehen – eine systematische und nachhaltige Aufstockung des Personals gegeben hat.

Man kann das, was hier angesprochen wird, auch in den kalten, nackten Zahlen zum Ausdruck bringen. Beispiel Berlin: »Der in der Corona-Pandemie viel beschworene Schutz der vulnerablen Gruppen ist in Berlin offensichtlich nicht gelungen. In Alten- und Pflegeheimen der Stadt sind bislang 1.034 Bewohner an oder mit dem Coronavirus verstorben. Das sind fast 60 Prozent aller in Berlin seit Beginn der Pandemie registrierten Todesfälle. Fast 6.000 Bewohner und 2.622 Beschäftigte haben sich angesteckt. Damit findet fast die Hälfte des amtlich registrierten Infektionsgeschehens in den Pflegeheimen statt. Insgesamt leben etwa 30.000 Menschen in den Einrichtungen«, so Joachim Fahrun und Julian Würzer in ihrem Beitrag Berliner Pflegeheime sind die Hotspots der Pandemie. Die in diesem Artikel zitierten Zahlen stammen aus einem internen Lagebericht der Senatsgesundheitsverwaltung vom 14. Januar 2021.

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Der an sich selbstverständliche Schutzauftrag von Pflegeheimen und wenn eine unwahrscheinliche Gefahr zum realen Einzelfall wird. Über so einen hat der Bundesgerichtshof geurteilt

Wenn bei einem dementen Pflegeheimbewohner die Gefahr erkennbar ist, dass er sich selbst schädigen könnte, muss er sicher untergebracht werden. Das hört sich a) selbstverständlich an und ist b) zugleich weniger trivial, als es erscheinen mag. Nicht nur den Juristen stellt sich sofort die Frage, wann und in welchem Ausmaß eine Gefahr erkennbar ist und was denn eine „sichere“ Unterbringung ist. Man ahnt bereits an dieser Stelle, dass die Abgrenzung eine komplexe Angelegenheit werden und dass die Umsetzung in der Praxis dessen, was Tag für Tag und Nacht für Nacht in den mehr als 14.500 Pflegeheimen unter anerkannt mehr als prekären Bedingungen geleistet werden muss, eine nett formuliert Herausforderung darstellen kann.

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