Wenn Frauen Mütter werden: Kommt das Kind, kommt das Fallbeil. Also einkommensbezogen. In Deutschland und Österreich richtig heftig

Im vergangenen Jahr wurden wieder einmal „die“ Frauen an die Front gerufen, diesmal mit keiner geringeren Aufgabe, als die Rettung der Rente zu ermöglichen. »Die Finanzierung des Rentensystems wird immer schwerer. Jetzt sollen die Frauen es richten. Sie könnten davon sogar profitieren«, konnte man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Wie Frauen die Rente retten sollen. Und der bezog sich auf Berechnungen von Prognos, die eine Studie erstellt haben, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben wurde (vgl. dazu Ehrentraut et al. 2018). Und die Versicherungswirtschaft – die schon immer in den ganz großen Dimensionen unterwegs ist – hat ihre Pressemitteilung so überschrieben: Höhere Erwerbs­be­tei­li­gung von Frauen ent­las­tet die Bei­trags­zah­ler bis 2050 um 190 Mrd. Euro.

Dass das alles zwangsläufig so ist, wenn die Erwerbsbeteiligung der Frauen und vor allem ihr Arbeitszeitumfang ausgeweitet wird, ergibt sich aus der Logik der Rentenformel in Deutschland, die neben vielen anderen Problemstellen vor allem einen Schwachpunkt hat: Teilzeitarbeit ist darin eigentlich nicht vorgesehen, eine halbwegs über der Grundsicherung im Alter liegende gesetzliche Rente setzt Vollzeiterwerbsarbeit voraus und die möglichst sehr lange und ohne Unterbrechungen in der Erwersbiografie.

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Kindergeld hier, Familienbeihilfe dort – und viele möchten „indexieren“. Also weniger Geld für die Kinder, die vor allem in Osteuropa leben. Die EU-Kommission will das verhindern

Ein kurzer Blick zurück in den Sommer 2018. Da war es für einen Moment mal wieder als Aufreger-Thema in den deutschen Medien. Das Kindergeld. Also nicht das Kindergeld generell, sondern das Geld, das ins EU-Ausland überwiesen wird. Wenn also ein polnischer Arbeitnehmer hier arbeitet und seine zwei Kinder sind in Polen geblieben, dann bekommt er das Kindergeld für die beiden nach Polen überwiesen. Das machen beispielsweise die vielen Pendelmigratinnen aus osteuropäischen EU-Staaten, die hier bei uns für zwei oder drei Monate im Wechselmodell in der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ in einem der vielen deutschen Haushalte arbeiten. Aber um solche Details ging und geht es gar nicht, sondern um Stimmungsmache.

Allein 2017 wurden 343 Millionen Euro an Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen. Wahnsinn, so viel Geld, werden viele denken – und es wird immer „schlimmer“, weil mehr. Dass das „mehr“ allein dadurch erklärbar ist, dass gleichzeitig auch die Zahl der hier arbeitenden EU-Ausländer vor allem aus Osteuropa stark angestiegen ist. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Osteuropa stieg von 2015 bis 2017 um 295.000 auf knapp 1,2 Millionen. Und auch der nüchterne Blick auf andere nackte Zahlen konnte vor ein paar Monate viele nicht erreichen: Ende 2017 gab es insgesamt 14,97 Mio. Kinder, für die Kindergeld gezahlt wurde. Von diesen gut 15 Mio. Kindern lebten 243.234 im Ausland – das sind 1,6 Prozent der Kinder im Kindergeldbezug. Bei den Ausgaben stellen sich die Relationen so dar: 2017 wurden insgesamt 35,9 Mrd. Euro für das Kindergeld ausgegeben. 343 Mio. Euro davon wurden auf Konten im Ausland überwiesen. Das waren 1 Prozent der Gesamtausgaben.

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Auch in Österreich: Ein ärmeres ist ein kürzeres Leben

Man kennt das Argument aus der rentenpolitischen Debatte in Deutschland: Da „wir“ doch alle immer älter werden, müsse man auch das Renteneintrittsalter anpassen, sprich erhöhen. Und das wäre ja auch keine Verschlechterung, denn „wir“ gewinnen ja auch zusätzliche Lebensjahre im Alter. Nun ist das bekanntlich so eine Sache mit dem „wir“ und vor allem den Durchschnitten, denn auch der – in der Vergangenheit tatsächlich beobachtbare – Anstieg der Lebenserwartung ist ein Durchschnittswert über alle. Und ohne Kenntnis der Streuung kann so ein Durchschnitt mehr vernebeln als zur Aufklärung beitragen.

Und das es hier erhebliche Unterschiede gibt, wurde in früheren Beiträgen gezeigt, so beispielsweise am 5. März 2016 unter der Überschrift Alles ist ungleich verteilt. Auch die statistische Erwartung eines immer länger werdenden Lebens und mit Blick auf die rentenpolitischen Ableitungen aus „der“ steigenden Lebenserwartung in dem Beitrag Rente mit 70(+)? Warum die scheinbar logische Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung unsinnig ist und soziale Schieflagen potenziert am 22. April 2016.

Einer der Befunde für die manifeste Ungleichheit zwischen oben und unten: Armutsgefährdete Männer haben eine um 10 Jahre kürzere Lebenserwartung als die aus der Oberschicht.

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„Profitgier“, „Asylindustrie“. Was die „Rotzbuben“ auf den Vorwurf von „Empathie-Defiziten“ in der Regierung antworten. Die Caritas in Österreich unter Beschuss

In Deutschland gibt es seit längerem die nicht unbegründete Klage, dass die politische Auseinandersetzung immer unterirdischer wird und viele beklagen eine nicht nur, aber auch sprachliche Verrohung im Nicht-Umgang miteinander. Wer da Bedarf an Steigerungsformen hat, dem sei ein Ausflug nach Österreich empfohlen, da wurde schon in Haiders Zeiten verbal ganz anders geholzt. Und in der langsam nicht mehr neuen österreichischen Nachfolge-Regierung zur letzten schwarz-roten Koalition, bestehend aus dem türkis-blauen Zusammenschluss von ÖVP und FPÖ, sitzen durchaus und nicht nur sprachradikale Politiker. Die gerne austeilen – und scheinbar vor allem, wenn sie sich angegriffen fühlen. Aber der Reihe nach.

Was ist passiert? Am Ende eines Jahres häufen sich ja diese vielen Jahresrückblicke, in denen man mehr oder weniger gelungen Bilanz zu ziehen versucht. Und sozialpolitisch war ja im nunmehr abgelaufenen Jahr 2018 in Österreich eine Menge los, man denke hier nur an die Sozialhilfe-Kürzungen der neuen Bundesregierung. In diesem Kontext wurde auch der Präsident der Caritas Österreich, Michael Landau, interviewt. „Mit Sorge beobachten wir einen Klimawandel in unserem Land“, blickt Landau auf das vergangene Jahr zurück. „Der Ton wird rauer, das Klima kälter.“ Über Menschen in Not werde abschätzig gesprochen, „ich habe den Eindruck, hier ist der gesellschaftliche Wertekompass ein Stück weit abhandengekommen oder verrutscht“. Und dann das: Landau erkennt „Empathie-Defizite“ in der Regierung. Maßnahmen wie die Kürzung der Mindestsicherung gingen an der Lebensrealität der Menschen vorbei.

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Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Flüchtlingen und verwirft eine abgesenkte Sozialhilfe in Österreich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spielt eine immer wichtigere Rolle, nicht nur in strittigen Fragen der Sozialpolitik, die ja eigentlich ganz überwiegend in der Souveränität der Mitgliedsstaaten steht. Selbst die mehr als bockige polnische Regierung, so wird gemeldet, musste vor dem EuGH einknicken: Polen hebt Zwangsruhestand von Richtern auf: »Polens Regierung hebt die umstrittenen Zwangspensionierungen Oberster Richter wieder auf. Die Regierungspartei PiS legte im Warschauer Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der den rechtlichen Status zwangspensionierter Richter ändern und ihnen den Dienst wieder erlauben soll. Die betroffenen Juristen waren allerdings bereits nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshof im Oktober wieder zur Arbeit zurückgekehrt. Der EuGH hatte zuvor angeordnet, die umstrittenen Zwangspensionierungen sofort zu stoppen und rückgängig zu machen.« Die EU-Kommission sah durch die Entscheidungen der polnischen Regierung die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und hatte gegen das Gesetz geklagt. Sie kritisiert seit 2016 den Umbau der polnischen Justiz und leitete 2017 ein Rechtsstaatsverfahren ein, was als schärfste Waffe gegen Regelverstöße von Mitgliedsstaaten gilt.

Und Deutschland hat bereits mehrfach Erfahrungen machen dürfen mit Entscheidungen des EuGH beispielsweise in Fragen der Sozialhilfe für EU-Ausländer oder hinsichtlich des besonderen, sehr eigenen Arbeitsrechts der Kirchen (vgl. dazu diese Beiträge). Und hier bei uns wird man sehr genau auf eine neue Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts schauen, die sachverhaltsmäßig Österreich betrifft, aber für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend ist.

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