„Gewinnorientiertes Denken hat in diesem Bereich nichts zu suchen“. Also Pflegeheime nur noch in gemeinnütziger Hand. In einem Teil von Österreich

Das Burgenland ist von den neun Bundesländern Österreichs das östlichste und gemessen an seiner Einwohnerzahl kleinste. Zuweilen kommen ja gerade aus den randständigen und kleinen Regionen eines Landes interessante Ideen oder unkonventionelle Maßnahmen. Offensichtlich will man diesen Eindruck in diesem Teil Österreichs bestätigen. Heime künftig nur mehr gemeinnützig, so ist eine Meldung der Niederösterreichischen Nachrichten überschrieben, die man sicher in die Rubrik außerhalb der Reihe tanzen verbuchen kann.

In Deutschland diskutieren wir seit Jahren über die Auswirkungen des seit Jahren in der Altenpflege zu beobachtenden Anteilsgewinn der privat-gewerblichen Anbieter von Pflegedienstleistungen. Die stellen in der ambulanten Pflege schon seit längerem die Mehrheit, bei den Pflegeheimen marschieren diese Anbieter auf die 50 Prozent-Quote zu. Und immer wieder wird man mit dem Argument konfrontiert, dass man eigentlich im Bereich der Altenpflege keine gewinnorientierten Anbieter zulassen sollte, vor allem nicht dann, wenn es sich bei diesen Unternehmen um Kapitalgesellschaften und Investoren handelt, denen es aus ihrer Sicht verständlich vor allem um eine möglichst hohe Rendite geht, die man aber in der Pflege alter Menschen angesichts des sehr hohen Anteils der Personalkosten über kurz oder lang nur über eine Absenkung der Personalkosten erreichen kann – und/oder über teilweise windige Geschäftsmodelle mit Betriebs- und Immobiliengesellschaften, bei denen die Kosten auf die Betroffenen abgewälzt werden können.

Und dann macht man sich zahlreiche Gedanken, wie man das Gewinnstreben und seine möglichen negativen Folgen für die pflegebedürftigen Menschen (wie auch für die Mitarbeiter) begrenzen kann, denn verbieten könne man das (angeblich) leider nicht. Vor so einem Hintergrund wird der eine oder andere aufmerksam solche Meldungen zur Kenntnis nehmen, die uns aus dem benachbarten Ausland erreichen, in diesem Fall aus einem Teil von Österreich:

»Im Burgenland sollen Pflegeheime künftig nur mehr gemeinnützig betrieben werden dürfen. Das teilte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Montag bei der Präsentation des „Zukunftsplan Pflege“ in Eisenstadt mit. Für Betreiber von Einrichtungen auf gewinnorientierter Basis soll es eine vierjährige Übergangsfrist geben«, so Wolfgang Millendorfer in seinem Beitrag Heime künftig nur mehr gemeinnützig. „Egal, wer in Zukunft in diesen Segmenten tätig wird – sei es in Heimen, sei es in mobilen Betreuungsformen oder sonstigen Betreuungselementen: Es darf niemand, keine Institution, kein Unternehmen hinkünftig hier einen Gewinn erzielen. Sondern das wird landesgesetzlich vorgegeben, dass Pflege nur mehr gemeinnützig zu organisieren ist“, wird Landeshauptmann Hans Peter Doskozil zitiert.

Man habe sich dies verfassungsrechtlich „sehr genau“ angeschaut. „Das ist uns bewusst, es gibt einen gewissen Vertrauensschutz“, verfassungsrechtliche und gesetzliche Vorgaben seien einzuhalten, so der Landeshauptmann. Und wie will man den angesprochenen „gewissen Vertrauensschutz“ realisieren? »Das bedeute hinsichtlich aller Institutionen und Unternehmungen, die derzeit gewisse Gewinnelemente in der Pflegeversorgung aufweisen, „dass diese Elemente in vier Jahren passé sein müssen, dass in vier Jahren dieses Unternehmen gemeinnützig sein muss. Das wird eine gesetzliche Vorgabe sein“, kündigte Doskozil an.«

Da wurde wohl so mancher kalt erwischt: »Seitens der Wirtschaftskammer Burgenland wurde in einer ersten Reaktion darauf hingewiesen, dass „noch viele Fragen und maßgebliche Klarstellungen offen“ seien.« Man muss sich erst einmal sortieren: »Man sei laut Aussendung nicht eingebunden gewesen«, so der Artikel Doskozil: Pflegeheime dürfen künftig keinen Gewinn mehr erzielen.

Dem angesprochenen Zukunftsplan Pflege. Bedarfs- und Entwicklungsplanung 2018 – 2030 kann man entnehmen: Gesetzliche Verankerung der Gemeinnützigkeit: »Die vom Land Burgenland für die Betreuung und Pflege eingesetzten Finanzmittel müssen in Form hochqualitativer Pflege und Betreuung in modernen Pflegeeinrichtungen den pflegebedürftigen Menschen zur Gänze zugutekommen. Dies gilt für alle Betreiber von Einrichtungen und Anbieter von mobilen Pflegediensten, die sich aus Mitteln des Landes Burgenland finanzieren. Die Gemeinnützigkeit wird als Bewilligungsvoraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit gesetzlich verankert. Ziel ist es, dass in einer angemessenen Übergangsfrist alle Träger diese Voraussetzungen erfüllen müssen. Erzielte Gewinne, die aus der Pflege- und Betreuungstätigkeit entstehen, sind zweckgewidmet ausschließlich und unmittelbar wieder für die Pflege, die Betreuung und die Verbesserung der Infrastruktur sowie die Qualität der Pflegeeinrichtungen und der Pflegeangebote der Träger im Burgenland zu verwenden.«

Außerdem findet man in dem Papier diesen Passus: »Installierung einer Mindestgröße von 60 Betten in stationären Einrichtungen: Wirtschaftlich sinnvolle Größen garantieren eine flexible Gestaltung der Betreuung und hochwertige Pflege. Die betreuten Menschen leben in kleinen Wohngruppen zu zwölf Personen mit familiären Charakter.«

Man darf gespannt sein, ob das von Erfolg gekrönt sein wird.