Der Mindestlohn, seine Umgehung und ein riesiges Gefälle zuungunsten der „guten“ Arbeitgeber. Das Beispiel Bauwirtschaft

„Unsere Betriebe konkurrieren täglich mit Kriminellen“. So ist ein Gespräch mit Harald Schröer, dem Vertreter der Bauwirtschaft überschrieben, in dem er über neue illegale und legale Geschäftsmodelle berichtet, mit denen der Mindestlohn zunehmend umgangen wird.
Dabei geht es hier nicht um den seit dem 1. Januar 2015 gültigen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde.

»Für das deutsche Baugewerbe gibt es schon seit 1997 einen Mindestlohn. Trotzdem scheint der eines nicht zu verhindern: Dumping-Löhne in einer Branche auf die neben 800.000 regulär Beschäftigte noch 100.000 angemeldete Entsende-Arbeitnehmer und rund 50.000 registrierte Solo-Selbstständige kommen.«

Der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) spricht von „neuen Geschäftsmodellen“, mit denen schwarze Schafe in der Branche unterwegs sind.

Was versteht er darunter? Dazu aus dem Interview, das Eva Roth für die „Frankfurter Rundschau“ mit ihm geführt hat, einige aufschlussreiche Passagen:

»In der Baubranche beobachten wir neue legale und illegale Modelle, wie der Mindestlohn umgangen wird … ich fange einmal mit dem klar Illegalen an: Wir beobachten in der Bauwirtschaft immer öfter Formen der organisierten Kriminalität, teils mit mafiösen Strukturen …«

Ein starker Vorwurf. Wie muss man sich das praktisch vorstellen?

»Eine bekannte mafiöse Methode sieht so aus: Ein Bauunternehmen X gründet eine Strohmann-Firma, die Scheinrechnungen an das Bauunternehmen für nicht erbrachte Leistungen ausstellt. Diese Scheinrechnungen werden bezahlt. Ein Großteil des Geldes fließt dann wieder bar an das Bauunternehmen zurück. So generiert die Firma X Schwarzgeld, mit dem sie Beschäftigte am Bau bar bezahlt. Die Arbeiter erhalten keinen Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben werden auch nicht entrichtet. So kann die Baufirma günstige Angebote machen. Die Stundenverrechnungssätze solcher Firmen sind höchstens halb so hoch wie die Stundensätze von Betrieben, die Mindestlöhne zahlen oder die höheren Tariflöhne plus Sozialabgaben. Solche mafiösen Strukturen verbreiten sich in Deutschland nahezu flächendeckend.«

Das ist für die anderen verständlicherweise ein echtes Problem:

»Die Stundensätze unserer Betriebe, die Tariflohn zahlen, liegen zwischen 45 und 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Ausländische Firmen, die den Mindestlohn einhalten, liegen bei ungefähr 25 Euro. Firmen, deren illegale Geschäftsmodelle aufgeflogen sind, haben nur um die 18 Euro ohne Mehrwertsteuer verlangt. Unsere Betriebe konkurrieren tagtäglich auch mit solchen kriminellen Anbietern. In Ausschreibungen sind ihre legalen Angebote nicht mehr wettbewerbsfähig.«

Nähern wir uns dem derzeit legalen Bereich:

»Viele Bulgaren und Rumänen bilden in Deutschland Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Für solche GbRs braucht man kein Kapital, man kann sich einfach mit drei, vier Leuten zusammenschließen. Die GbR-Gesellschafter sind dann Maurer, Fliesenleger, Eisenflechter und verdingen sich in Deutschland als Tagelöhner. Sie treten aber als Gesellschafter auf, für die der Mindestlohn nicht gilt. Sie müssen auch keine Sozialabgaben entrichten und können ihren Preis bis zur Selbstausbeutung senken.«

Und wer darf nicht fehlen? Genau, die Solo-Selbständigen:

»Diese Arbeitsform hat die Politik gefördert, indem sie zum Beispiel die Meisterpflicht für Fliesenleger abgeschafft hat. Vor dieser Novelle hatten wir in Deutschland ungefähr 17 000 eingetragene Fliesenleger. Heute sind es 72 000. Viele kommen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten, ihre Stundenlöhne liegen oft unter dem Mindestlohn. Es gibt auch Betriebe, die ihre Mitarbeiter veranlassen, sich selbstständig zu machen, und dann wieder für ihren Ex-Arbeitgeber tätig werden.«

Aus Sicht der Bauwirtschaft »sind viele der angeblich Selbstständigen auf dem Bau tatsächlich abhängig Beschäftigte eines Unternehmens.« Aber das muss immer im Einzelfall über aufwändige Prüfungen festgestellt werden.

Sowohl Angebot und Nachfrage sind sicher in diesem Kontext: »Das Lohngefälle in Europa begünstigt diese Arbeitsformen. In den mittel- und osteuropäischen Staaten liegen die Bau-Stundenlöhne unter fünf Euro. Für diese Menschen sind Stundensätze von 18 Euro eine gute Verdienstmöglichkeit. Gleichzeitig wollen es viele Bauherrn und Häuslebauer möglichst billig.«

Es gibt aber auch viele ausländische Arbeiter und Firmen, die eindeutig legal in Deutschland bauen. Aber auch hier gibt es ein problematisches Gefälle bei den Wettbewerbsbedingungen – diesmal nicht bezogen auf den Mindestlohn, sondern hinsichtlich der Sozialabgaben:

»Bei den Bau-Sozialkassen sind 100 000 ausländische Entsende-Arbeitnehmer gemeldet. Diese Beschäftigten erhalten den Bau-Mindestlohn. Gleichzeitig bleiben sie zwei Jahre lang in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Für sie müssen Unternehmen deutlich geringere Sozialabgaben abführen als deutsche Betriebe. Deshalb können diese Firmen mit Stundensätzen von 25 Euro kalkulieren. Damit haben sie erheblich Wettbewerbsvorteile gegenüber inländischen Betrieben, die mit 45 bis 50 Euro kalkulieren müssen.«

Wenn man das alles aufaddiert, dann stellt sich schon die Frage, wie tariftreue Baufirmen in Deutschland überhaupt noch an Aufträge kommen. Dazu Harald Schröer:

»Die tariftreuen Betriebe suchen Kunden, die bereit sind, auch entsprechende Preise zu zahlen. Solche Kunden gibt es. Bei öffentlichen Aufträgen haben es unsere Unternehmen aber oft schwer. Der Staat sollte an dieser Stelle eigentlich Vorbild sein.«

Vor allem mit Blick auf den Staat identifiziert einen Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit – »und dafür haben wir kein Verständnis.«

Das nun kann man ohne weiteres nachvollziehen.

Großbritannien: Möglicherweise vor dem „Brexit“. Auf alle Fälle am Beginn einer deutlichen Mindestlohn-Anhebung

Am 23. Juni wird in Großbritannien über den (Nicht-)Verbleib in der EU abgestimmt. Möglicherweise wird die Mehrheit für einen „Brexit“ stimmen und damit die EU noch weiter in die Krise treiben, die sich bereits mehreren Zerreißproben ausgesetzt sieht. Die meisten Umfragen sehen die Europa-Freunde vorne, aber nur knapp – und was man von der Genauigkeit von Umfragen zu halten hat, haben die letzten Parlamentswahlen ernüchternd gezeigt. Wirtschaftliche Argumente spielen in den Kampagnen der Befürworter und der Gegner eines EU-Austritts eine große Rolle. Als Beispiel sei hier eine Argumentation von Nigel Farage, dem Chef der EU-feindlichen Partei Ukip, zitiert, die man in dem Essay Brexit? Dann geht doch! von Björn Finke finden kann: »Die britische Stahlindustrie steckt in der Krise, Tausende Jobs sind bedroht. Doch die Regierung kann der Branche nicht einfach Subventionen gewähren oder billigen chinesischen Stahl mit Zöllen verteuern. Solche Rettungsaktionen müsste London mit Brüssel absprechen. Für Nigel Farage, den Chef der EU-feindlichen Partei Ukip, ist das ein weiteres Beispiel dafür, wie sehr die Mitgliedschaft in der Union dem Land schade: „Es ist zum Verzweifeln traurig, dass wir als Mitglied der EU keine Kontrolle über unsere Industrie mehr haben“, sagt er.«

Aber bei einer anderen Angelegenheit sieht das ganz anders aus. Wenn es um die Festlegung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns geht, dann haben die Briten das in der eigenen Hand, so wie wir auch bei der hier seit 2015 geltenden gesetzlichen Lohnuntergrenze. 1999 hat die Labour-Regierung unter Premierminister Tony Blair einen gesetzlichen Mindestlohn (National Minimum Wage) eingeführt (bzw. korrekter: mehrere, denn für Personen unter 25 Jahre sowie für Auszubildende gibt es abgesenkte Mindestlöhne). Einen bedeutsamen Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Höhe des Mindestlohns hat die Low Pay Commission; sie ist unabhängig und besteht aus je drei Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gewerkschaften. Sie gibt jährlich, in der Regel  im März, einen Bericht heraus, in dem umfassend die Wirkungen des Mindestlohns auf die Gesamtwirtschaft und den Niedriglohnsektor untersucht und Empfehlungen für die künftige Höhe des Mindestlohnes gegeben werden (vgl. zum aktuellen Report National Minimum Wage: Low Pay Commission report Spring 2016), auf Grundlage derer dann die Regierung zum Oktober eines jeden Jahres eine Anpassung vornimmt.

Im Oktober 2015 wurde der Mindestlohnsatz für die Arbeitnehmer ab 25 Jahre auf 6,70 Pfund pro Stunde erhöht. Zum 1. April 2016 hat die Regierung einen „National Living Wage“ in Höhe von 7,20 Pfund eingeführt und sich mit dieser Neuerung auf eine Entwicklungslinie gesetzt, die noch genauer zu diskutieren sein wird.

Eingeführt wurde der National Minimum Wage in Großbritannien 1999 von der damaligen Labour-Regierung – auf einem recht niedrigen Niveau. Man startete damals mit einem Einstiegssatz von umgerechnet 5 Euro pro Stunde, wohlgemerkt erst für die Arbeitnehmer ab 25 Jahren in dieser Höhe.
Denn auch in Großbritannien gab es eine intensive und polarisierte Debatte über die (möglichen bzw. in Aussicht gestellten) Beschäftigungsverlustes eines „zu hohen“ Mindestlohns. Vor diesem Hintergrund hat man in Großbritannien eine Doppelstrategie gefahren: Auf einem niedrigen Niveau einsteigen in den flächendeckenden Mindestlohn und zugleich eine unabhängige Mindestlohnkommission ins Leben rufen, die den Einführungsprozess und darüber hinaus die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktauswirkungen des Mindestlohns in der Praxis kontinuierlich und engmaschig mit entsprechenden Analysen begleitet (vgl. beispielsweise die Publikationsseite der Low Pay Commission. Dadurch konnte man auch gut begründet die jährlichen Empfehlungen zur Anpassung des Mindestlohns erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorlegen.

Insgesamt wird der Mindestlohn in Großbritannien als Erfolgsmodell eingeschätzt. Wegen der moderaten Erhöhungen hat er seit seiner Einführung durch Tony Blair im Jahre 1999 nach den meisten vorliegenden Studien so gut wie keine Jobs gekostet.

Die Abbildung verdeutlicht die Entwicklung der Höhe des Mindestlohns in Großbritannien, gemessen an der Landeswährung und umgerechnet in Euro. Man kann erkennen, dass sich der National Minimum Wage mittlerweile am aktuellen Rand im oberen Bereich dessen befindet, was man in Europa an Mindestlöhnen vorfindet.

Aber damit nicht genug. Vergleicht man das mit der sehr zaghaften Erhöhungsdiskussion, die derzeit in Deutschland mit Blick auf Januar 2017 (!) stattfindet (vgl. dazu meinen Blog-Beitrag Der gesetzliche Mindestlohn: Wie viel darf, soll oder muss es sein? Und wer schaut eigentlich genau hin, ob er überhaupt gezahlt wird? vom 27.02.2016), dann wird Unerhörtes in Großbritannien geplant.

Das britische Mindestlohn-Experiment, so hat Marcus Theurer seinen Artikel zu den neuen Entwicklungen in Großbritannien überschrieben:

Am 1. April 2016 begann »in Großbritannien ein kühnes Experiment: Die Regierung in London erhöht den gesetzlichen Mindestlohn in den kommenden Jahren schrittweise um mehr als ein Drittel. Bis 2020 wird er auf voraussichtlich rund 9 Pfund in der Stunde steigen, umgerechnet rund 11,50 Euro.«

„Das ist eine der größten Mindestlohn-Erhöhungen in der westlichen Welt seit einer Generation“, wird der für den Arbeitsmarkt zuständige Staatssekretär Nick Boles zitiert. Der erste Schritt bestand aus der Anhebung des Mindestlohns für alle ab 25 Jahre um 50 Pence auf 7,20 Pfund pro Stunde. Von einigen Unternehmen wurde diese neue Messlatte nicht nur, aber auch aus Marketinggründen bereits nach oben übersprungen, beispielsweise von den beiden auf der Insel derzeit sehr erfolgreich expandierenden deutschen Unternehmen Aldi und Lidl: »Die deutschen Supermarktketten bezahlen allen Mitarbeitern in ihren britischen Filialen neuerdings mindestens 8,20 Pfund in der Stunde.«

Diese Maßnahme betrifft nicht nur einige wenige. Von der Mindestlohnerhöhung könnten rund 4,5 Millionen Briten und damit etwa jeder sechste Beschäftigte davon profitieren, erwarten die Arbeitsmarktfachleute der Denkfabrik Resolution Foundation.

Wie ist es zu dieser Entwicklung gekommen? Man kann das auf den Sommer des vergangenen Jahres, also 2015, natürlich vor den damaligen Wahlen in Großbritannien terminieren. Zu dieser Seite verkündete der konservative Schatzkanzler George Osborne: „Großbritannien verdient eine Lohnerhöhung“. Natürlich gab und gibt es auch handfeste ökonomische Ursachen für diese Entwicklung:

»(In) den vergangenen fünf Jahren wurden mehr als 2 Millionen neue Stellen geschaffen. Doch viele dieser Stellen sind schlecht bezahlt. Im britischen Einzelhandel etwa arbeiten sechs von zehn Beschäftigten im Niedriglohnbereich, doppelt so viele wie vor 25 Jahren.
Die Verblüffung über den Mindestlohn-Coup der Regierung war groß, denn die Konservativen überholen damit die oppositionelle Labour Party quasi von links: Die britischen Sozialdemokraten hatten zuvor zwar die Hungerlöhne im Niedriglohnsektor gegeißelt, selbst aber eine deutlich moderatere Aufstockung der Lohnuntergrenze propagiert als nun verwirklicht.«

Haben die Konservativen also die Labour-Leute wirklich links überholt?

Der Schatzkanzler hatte neben der möglichen Blamage für den politischen Gegner eine weitere Begründung für diesen Schritt – und die ist aus seiner spezifischen Perspektive mehr als nachvollziehbar:

»Viele britische Geringverdiener erhalten von der Regierung Lohnzusatzleistungen („tax credits“). Doch es sei nicht Aufgabe des Staates, mit solchen Einkommensaufstockungen die Billiglöhne privater Arbeitgeber zu subventionieren.«

Auf alle Fälle erkennt man bereits an dieser Stelle: Der Mindestlohn ist – ob man das mag oder nicht – immer auch ein politischer Lohn. Und damit Gegenstand der politischen Auseinandersetzung.

Auch Alexander Hagelüken befasst sich in seinem Artikel Soziale Politik von Konservativen mit den überraschenden Entwicklungen in Großbritannien. Dort wird auf die Skeptiker und Kritiker des scheinbar arbeitnehmerfreundlichen Mindestlohnschwenks der Konservativen verwiesen,

die »beklagen, dass die Lohnuntergrenze nur für Beschäftigte im Alter von 25 Jahren aufwärts gilt. Sie sehen das ganze zudem als Ausweichmanöver. Der britische Finanzminister George Osborne will das ewige Haushaltsdefizit bis 2019 in einen Überschuss verwandeln – und dazu im Sozialen fast 20 Milliarden Euro einsparen. Der höhere Mindestlohn gleicht das auf Kosten der Kunden und Arbeitgeber etwas aus. Die Regierung könnte sich nun einen Teil der staatlichen Zuschüsse sparen, die traditionell den Lohn von Geringverdienern aufstocken.«

Wie dem auch sei – es ist eine im Vergleich zu Deutschland ansehnliche Erhöhung. Natürlich bleiben Reaktionen nicht aus, die man auch in Deutschland erwarten muss, selbst wenn der Mindestlohn nicht erhöht werden würde:

»Warnungen kommen nun aus typischen Schlechtzahlerbranchen wie der Gastronomie. Liberale Ökonomen prophezeien, der Anstieg werde die Zahl der unsicheren Jobs erhöhen, bei denen Unternehmen den Mitarbeitern keine feste Stundenzahl in der Woche anbieten. Im Extremfall haben sie dann auch mal null Stunden die Woche Arbeit. Es gibt auch offizielle Schätzungen. Demnach wird der Mindestlohn bis 2020 etwa 60 000 Jobs von Geringverdienern kosten. In einem Land mit mehr als 60 Millionen Einwohnern scheint dieser Verlust überschaubar.«

Das hatten wir bei uns auch. Übrig geblieben ist davon nichts, ganz im Gegenteil, die Zahl der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättenbereich ist gestiegen.

Mindestlohn: Von leckeren Erdbeeren und Spargelstangen bis hin zu rechnerisch nicht geschaffenen Niedriglohnjobs, die zu einem tatsächlichen Verlust deklariert werden

Es gibt sicher viele Menschen, die sich bereits ordentlich freuen auf den ersten deutschen Spargel in dieser Saison und auch auf die leckere Erdbeeren von heimischen Feldern. Selbst bei so einer kulinarischen Angelegenheit bekommt man die gute Laune vermiest, wenn man so was lesen muss: Bis zu 20 Prozent mehr: Mindestlohn verteuert Spargel und Erdbeeren deutlich. Und wer ist schuld? Das noch gar nicht bekannte schlechte Wetter? Ein Anstieg der Körbchenpreise? Nein, „natürlich“ der Mindestlohn:

»Bei Erdbeeren drohe ein Preisanstieg von bis zu 20 Prozent, teilte ein Sprecher des Verbands Süddeutscher Spargel- und Erdbeerbauern gegenüber der Zeitung mit. Grund sei der Anstieg des Mindestlohns.«

Wir können aus diesem Sachverhalt mehreres lernen. In Deutschland gibt es für alles und jeden einen Verband. Den Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauern (VSSE) – so heißt der korrekt – gibt es wirklich, da haben sich die Produzenten zweier durchaus attraktiver Lebensmittel gefunden und zusammen getan. Und an dieser Stelle weitaus bedeutsamer: Es gibt auch noch Medien, die das nicht einfach nur per copy and paste unter die Leute verteilen, sondern einen kritischen Blick auf die Behauptung werfen und das erst einmal nicht glauben. Dementsprechend hat Florian Schmidt seinen Artikel dazu kurz und bündig so überschrieben: Der dreiste Mindestlohn-Schwindel der Erdbeerbauern. Das hört sich nun schon anders an. »Ein Bauernverband stimmt die Deutschen auf 20 Prozent höhere Erdbeerpreise ein. Als Grund nennt er den gestiegenen Mindestlohn. Doch diese Rechnung geht nicht auf«, behauptet der Verfasser des Artikels. Schauen wir einmal genauer bei ihm nach – und merken wir uns an dieser Stelle, dass wir im Bereich der Landwirtschaft von einem Mindestlohn reden, der aufgrund der Ausnahmeregelung noch unter den 8,50 Euro pro Stunde liegt, die man ansonsten vor Augen hat.


Nachdem der Kilopreis für Erdbeeren im vergangenen Jahr bei rund 3,50 Euro lag, könnte er in diesem Jahr um 20 Prozent steigen. Als Grund nannte Verbandspräsident Simon Schumacher den höheren Mindestlohn für Feldarbeiter. Tatsächlich ist der erhöht worden, in der westdeutschen Landwirtschaft liegt er jetzt bei 8 Euro, in Ostdeutschland bekommen Erdbeerpflücker seit diesem Jahr 7,90 Euro pro Stunde. »Doch ist dieser Umstand wirklich ein Argument für einen derartig hohen Preisanstieg?«, fragt Florian Schmidt skeptisch. Zu Recht. Nur rudimentäre Grundkenntnisse in Mathematik können hier hilfreich wirken:

»Es bedarf nur wenig Recherche, um zu erkennen, dass dies nicht zutrifft. Prozentual nämlich ist der Mindestlohn in Westdeutschland lediglich um 8,1 Prozent gestiegen (2014: 7,40 Euro), im Osten der Republik um 9,7 Prozent (2014: 7,20 Euro) – weniger als die Hälfte der von Schumacher angesprochenen 20 Prozent. Zudem fließen in den Verkaufspreis natürlich auch noch andere Kosten als der Lohn ein – selbst ein um 20 Prozent gestiegener Mindestlohn würde daher keinen 20 Prozent höheren Verkaufspreis rechtfertigen.«

Die Begründung des Erdbeerbauern-Verbandsfunktionärs ist deshalb schlichtweg als „dreist“ zu bezeichnen, wie es die Verbraucherschützer auch machen.
In dem Artikel wird Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung mit diesen Hinweisen zitiert:

»Lediglich im Taxigewerbe habe er feststellen können, dass der Mindestlohn eine drastische Auswirkung auf den Verbraucherpreis gehabt habe. „Sonst kann man nirgends klare Zusammenhänge sehen. Auch nicht in der Landwirtschaft.“«

Der Mechanismus, der hier wirkt, ist natürlich einfach zu durchschauen: Der Mindestlohn als solcher ist bei vielen Menschen akzeptiert und die Produzenten wollen höhere Preise, die wenn überhaupt nur zu einem geringen Teil mindestlohnbedingt sind, in seinem legitimatorischen Windschatten durchsetzen.

Leider aber spielen viele Medien auf der vorbereiteten Klaviatur. So wird der Leser der FAZ in der Print-Ausgabe vom 02.04.2016 mit einem Artikel konfrontiert, der die – falsche – Aussage zur Überschrift macht (die bekanntlich oftmals hängen bleibt): „Der Spargel wird wegen des Mindestlohns teurer“. Dort erfahren wir:

»Angewiesen sind die Spargelbauern auf die rund 300.000 Saisonkräfte, die jedes Jahr vor allem aus Polen und Rumänien nach Deutschland kommen, um zunächst die weißen Stangen und später Erdbeeren, Obst und Gurken zu ernten. Rund 1.500 Arbeitsstunden brauche es, um den Spargel auf einem Hektar Land zu ernten und für den Verkauf aufzubereiten, berichtet Hans-Dieter Stallknecht vom Deutschen Bauernverband (DBV). Bei einem Durchschnittsertrag von 5.000 Kilogramm je Hektar komme man schnell auf Personalkosten von 2,50 Euro je Kilogramm.«

Aus dem vorher zitierten Beitrag wissen wir, dass die Lohnsteigerung in Westdeutschland durch die Anhebung des Mindestlohns bei 8,1 Prozent liegt, wohlgemerkt bezogen auf die Löhne, nicht auf die Gesamtkosten.

Dem FAZ-Artikel kann man entnehmen, dass der Bauernverband für das laufende Jahr davon ausgeht, dass der Verbraucher »wegen der gestiegenen Lohnkosten 30 bis 50 Cent mehr je Kilogramm zahlen« muss. Fragt sich immer bezogen auf was. Der Verbraucher zahlt über die Saison gerechnet und in Abhängigkeit von der Qualität Beträge in einem rechnerischen Spektrum von 8 bis 11 Euro. Geht man von diesen Beträgen aus, dann würden sich die durch den Mindestlohnanstieg bedingten höheren Preise in einem Spektrum zwischen knapp 3 bis 6 Prozent mehr bewegen. Sicher werden das die meisten Verbraucher akzeptieren und viele werden auch bereit sein, eine solche Preisanhebung, wenn sie denn eine Weitergabe des durch einen höheren Mindestlohn bedingten Kostenniveaus der Produzenten verursacht wird, ohne Protest hinzunehmen.

Schon bei diesen Beispiel könnte der eine oder andere auf den Gedanken kommen, dass hier der Mindestlohn mal wieder aufgeblasen wird, wenn es um seine – angeblichen – negativen Auswirkungen geht. Das hängt sicher auch mit dem großen Missmut zusammen, der viele Mainstream-Ökonomen befallen hat, sind doch die teilweise apokalyptisch daherkommenden „Prognosen“ über massive Jobverluste nicht eingetreten. Da verwenden dann einige offensichtlich einen Teil ihrer Lebenszeit, um doch noch irgendwas nachzuweisen, was man dem Mindestlohn an Schlechtigkeit anhängen kann.

Einen fast schon putzig zu nennenden Versuch konnte man diese Tage aus den Federn zweier Arbeitsmarktforscher lesen, deren Rechenergebnisse sogleich von der Presse aufgegriffen und mit den berühmten „lenkenden“ Überschriften versehen wurden. Als Beispiel muss an dieser Stelle erneut die FAZ als Quelle zitiert werden: Wegen Mindestlohns 60 000 Jobs weniger geschaffen. Das sitzt erst einmal. Also doch. Schlimme Sache. Schauen wir auch hier genauer hin.

Es geht um diese Studie:

Mario Bossler und Hans-Dieter Gerner: Employment effects of the new German minimum wage Evidence from establishment-level micro data. IAB-Discussion Paper 10/2016, Nürnberg, 2016

Was schreiben die beiden Autoren selbst zu dem, was sie da gerechnet und herausgefunden haben?

»Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Wir identifizieren Beschäftigungseffekte des Mindestlohns durch Variation in der Betroffenheit von Betrieben. Das IAB-Betriebspanel ermöglicht uns dabei, antizipierende Lohnanpassungen und Spill-Over-Effekte zu analysieren. Schätzungen mit der Differenzen-in-Differenzen-Methode zeigen bei betroffenen Betrieben einen Anstieg der durchschnittlichen Löhne um 4,8 Prozent und einen Beschäftigungsrückgang um 1,9 Prozent. Auf die Gesamtbeschäftigung bezogen entspricht das 0,18 Prozent. Der Beschäftigungseffekt ist hauptsächlich auf eine Zurückhaltung in den Einstellungen zurückzuführen. Hochgerechnet hätten ohne den Mindestlohn 60.000 zusätzliche Jobs entstehen können (darin enthalten sind Minijobs und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). Zusätzliche Analysen zeigen einen Rückgang in der beschäftigungsneutralen Beschäftigtenfluktuation. Die Betrachtung weiterer betrieblicher Anpassungsdimensionen zeigt einen leichten Rückgang in den typischen vertraglichen Vollzeitarbeitsstunden, jedoch keinen Anstieg im Einsatz freiberuflicher Beschäftigung.«

Alles klar? Man kann das natürlich auch anders ausdrücken. Die FAZ hatte das in der von ihr veröffentlichten Meldung so formuliert: »Der gesetzliche Mindestlohn hat nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern in Deutschland etwa 60 000 Stellen gekostet. Zwar seien nur wenige Arbeitsplätze wegen der Lohnuntergrenze von 8,50 Euro die Stunde gestrichen worden; manche Betriebe hätten aber wegen der Regelung auf die Schaffung neuer Jobs verzichtet.«

Aber stimmt das so?

Dankenswerterweise hat sich bereits Markus Krüsemann in seinem Blog-Beitrag Ein Nicht-Plus als Minus? Dann schadet auch der Mindestlohn irgendwie der Sache kritisch angenommen, daraus sei hier zitiert:

»Zwei Forscher des IAB haben die Wirkungen des Mindestlohns in den von ihm betroffenen Betrieben ausführlicher unter die Lupe genommen … Als von der Mindestlohneinführung betroffen gilt ihnen dabei jeder Betrieb, der im Jahr 2014 noch mindestens einem Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von weniger als dem allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt hatte. Unter Nutzung von Daten aus dem IAB-Betriebspanel der Jahre 2014 und 2015 errechneten sie in ihrer ökonometrischen Analyse für die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe (denen sie als Kontrollgruppe die nicht betroffenen Betriebe gegenüberstellten) einen leicht negativen Beschäftigungseffekt. Laut der Schätzung soll es in der Gruppe der betroffenen Betriebe einen Beschäftigungsrückgang um 1,9 Prozent gegeben haben. Auf die Gesamtbeschäftigung in Deutschland bezogen würde dies Jobverluste in Höhe von 0,18 Prozent bedeuten.«

Krüsemann weist darauf hin, dass Jobverluste in Höhe von 0,18 Prozent nun wirklich mehr als überschaubar, also äußerst klein und vernachlässigbar seien. Er legt dann aber den Finger auf die nächste Wunde und fährt fort:

»Faktisch sind so gut wie gar keine Arbeitsplätze abgebaut worden, denn der negative Beschäftigungseffekt, die „employment reduction“, von der Bossler/Gerner ausdrücklich sprechen, beruht hauptsächlich auf einer Zurückhaltung bei Neueinstellungen.«
Alles klar? Es geht nicht um Jobs, die wegen des Mindestlohns verloren gegangen sind, denn die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe haben ihr Personal weitgehend konstant gehalten, sondern um mögliche Jobs, die ohne Mindestlohn möglicherweise entstanden wären, wenn die ökonometrischen Gleichungen (denen ja ganz bestimmte Annahmen zugrunde liegen, wie sich die Unternehmen hinsichtlich Jobaufbau und –abbau verhalten werden), stimmen. Eine Menge „wenn’s“.

Krüsemann fasst das kompakt zusammen: » Ein Nicht-Plus also, das zum Minus wird.« Und weiter: »Das Minus muss am Ende noch eine griffige Zahl bekommen: Rechnerisch hätten 60.000 zusätzliche Stellen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Minijobs) entstehen können, wenn der Mindestlohn nicht gekommen wäre, so die Autoren … (die Autoren bewerten) ihre Schätzung als „meaningful job loss“, den der Mindestlohn da ausgelöst habe.«

Na ja. Erstens ist es wie gesagt ein hypothetischer „Jobverlust“ und zweitens wird von den Autoren überhaupt nicht erörtert, wie es dann die »empirisch beobachteten Zunahme der Beschäftigung in ausgewiesenen Niedriglohnbranchen wie etwa dem Gastgewerbe« hat geben können. Man hat sich halt nur an die Daten aus dem IAB-Betriebspanel gehalten und nicht links und rechts geschaut.

Und man muss die Kritik gerade aus einer explizit volkswirtschaftlichen Sicht weitertreiben: Die Autoren der Studie selbst weisen auf einen überaus positiven Effekt der Mindestlohneinführung für die real existierenden Beschäftigten in den betroffenen Betrieben hin: Bei denen führte der Mindestlohn zu einem Anstieg der durchschnittlichen Löhne um 4,8 Prozent. Angesichts der nun wirklich niedrigen Löhne, über die wir hier sprechen, ist davon auszugehen, dass es sich um Haushalte mit einer marginalen Konsumquote von 100 Prozent handelt, was bedeutet, dass jeder zusätzliche Euro in den Konsum fließen und somit nachfragewirksam wird. Dadurch wurde eine ordentliche Kaufkraft genriert und diese zusätzliche Kaufkraft ist sicher eine der Quellen dafür, dass wir im vergangenen Jahr einen Beschäftigungsaufbau in der Größenordnung von mehreren hunderttausend neuen Stellen bilanzieren durften. Genau solche Zusammenhänge muss man von Volkswirten erwarten, nicht nur eine Reduktion auf einige Gleichungen mit „wenn, dann“-Modellen, also ohne Berücksichtigung der Effekte an anderer Stelle.

Um welche Größenordnung es hierbei durch den Mindestlohn bedingt in etwa geht, verdeutlichen die folgenden Daten aus der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes, das sich mit dieser Mitteilung zu Wort gemeldet hat: 4 Millionen Jobs vom Mindestlohn betroffen. In einem ersten Schritt quantifizieren die Statistiker die Größenordnung der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten, also wie sie auf die 4 Millionen kommen:

»Im April 2014, relativ kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes, gab es in Deutschland 5,5 Millionen Jobs, die geringer bezahlt wurden als der neue Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, kamen davon 4,0 Millionen Jobs, das sind 10,7 % aller Jobs, zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes. Für die restlichen 1,5 Millionen sieht das Gesetz Ausnahmen vor (vor allem Auszubildende, Praktikanten und Personen jünger als 18 Jahre).«

Und was viel zu selten gesehen bzw. erwähnt wird – der gesetzliche Mindestlohn hat tatsächlich die erreicht, die keine andere, z.B. tarifvertragliche Absicherung hatten und haben:

»Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem dort Beschäftigten Schutz bieten, wo keine Tarifverträge gelten. 82,3 % beziehungsweise 3,3 Millionen der nun geschützten gering bezahlten Jobs bestanden in Betrieben, die nicht tarifgebunden sind. Die meisten davon waren im Einzelhandel und in der Gastronomie mit jeweils rund 0,5 Millionen.«

In einem zweiten Schritt liefern uns die Statistiker aber auch Hinweise auf die Größenordnung der zusätzlichen Kaufkraft, die ich in meiner Argumentation angesprochen habe:

»Frauen machten einen Anteil von 61,7 % (2,5 Millionen) an den vom Mindestlohngesetz geschützten gering bezahlten Jobs aus, Männer einen Anteil von 38,3 % (1,5 Millionen). Die betroffenen Frauen verdienten im April 2014 im Durchschnitt brutto 7,21 Euro je Stunde, die Männer 7,18 Euro. Erhielten sie künftig den Mindestlohn, würde das durchschnittlich eine Lohnerhöhung von circa 18 % bedeuten. Insgesamt würden dann – unveränderte Arbeitszeiten vorausgesetzt – monatlich deutschlandweit schätzungsweise 431 Millionen Euro mehr Bruttolohn ausgezahlt, 39 % davon in Ostdeutschland und 58 % an Frauen.«

431 Millionen Euro mehr Bruttolohn. Es geht hier nicht um die exakte Zahl, sondern um die Größenordnung. Dann wird vielleicht auch klarer, warum der Mindestlohn am Ende zu mehr Beschäftigung geführt hat, auch in Bereichen, in denen wie in der Gastronomie oder anderen mindestlohnsensiblen Branchen eigentlich nach den Vorhersagen und Ableitungen der „Wenn, dann“-Gleichungsökonomen schwere Beschäftigungsverluste hätten eintreten müssen. Sind sie aber nicht. Mit einer umfassenden volkswirtschaftlichen Analyse kann man das erklären, also vor allem, wenn man nicht die vorherrschende angebotsorientierte Perspektive auch noch verengt auf eine nur betriebswirtschaftliche Wahrnehmung der Löhne (die aus betrieblicher Sicht immer nur als Kosten wahrgenommen werden), sondern eben auch die Nachfrageeffekte der Löhne, vor allem im unteren und mittleren Einkommensbereich berücksichtigt. Genau dazu sollte die volkswirtschaftliche Perspektive eigentlich da sein.

Der gesetzliche Mindestlohn: Wie viel darf, soll oder muss es sein? Und wer schaut eigentlich genau hin, ob er überhaupt gezahlt wird?


Ach, der gesetzliche Mindestlohn. Seit über einem Jahr ist er in Kraft. Die anfänglichen Schlachten sind geschlagen und der deutsche Arbeitsmarkt ist nicht – wie von einigen vorhergesagt – zusammengebrochen. Nunmehr verschiebt sich die immer kontroverse Debatte über den gesetzlichen Mindestlohn auf zwei Felder: Zum einen geht es um die Frage, wie die Höhe des Mindestlohns angepasst werden soll, zum anderen aber auch um die Frage, ob und wer denn die Einhaltung des Mindestlohngesetzes in der Praxis kontrolliert und mögliche Verstöße sanktioniert.

Nun gibt es da noch die Mindestlohnkommission und die muss bis zum 30. Juni 2016 darüber entscheiden, wie es ab dem 1.1.2017 hinsichtlich der Höhe mit dem gesetzlichen Mindestlohn für (fast) alle weitergeht. Diese Kommission hat ihre gesetzliche Grundlage in den §§ 4 – 12 Mindestlohngesetz (MiLoG). In der Kommission sind die Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit je drei Mitgliedern paritätisch vertreten mit einem von beiden Seiten gemeinsam benannten Vorsitzenden, hinzu kommen zwei Wissenschaftler, die allerdings kein Stimmrecht haben und ebenfalls von den beiden Sozialpartnern als „beratende“ Mitglieder vorgeschlagen und von der Bundesregierung benannt werden.

Wenn es nach Verdi-Chef Frank Bsirske geht, müsste der Mindestlohn 2017 von 8,50 auf zehn Euro steigen. Auch die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) verlangt bereits seit Längerem einen Aufschlag von 1,50 Euro.

Aber nicht nur die werden nicht begeistert sein, sollte zutreffen, was die Süddeutsche Zeitung meldet: Mindestlohn wird weniger steigen als erwartet, so hat Thomas Öchsner seinen Artikel überschrieben. Die zehn Euro pro Stunde muss man im Jahr 2016 als eine gewerkschaftliche Wunschzielgröße mit derzeit wenig bis gar keinen erkennbaren Realisierungswahrscheinlichkeiten benennen – wohl wissend, dass schon vor einigen Jahren in der damaligen Diskussion, ob es einen Mindestlohn geben soll und wenn ja, in welcher Höhe, vom Discounter Lidl 10 Euro pro Stunde als „akzeptabler Wert“ in der Öffentlichkeit verbreitet wurde (»Der umstrittene Discounter Lidl fordert einen bundesweiten Mindestlohn von zehn Euro – und übertrifft damit sogar die Forderungen der Gewerkschaften«, so Yasmin El-Sharif in einem Artikel, der am 21.12.2010 veröffentlicht wurde!).

»Ein Betrag um die neun Euro – das galt bislang als realistische Zielgröße für die neue gesetzliche Lohnuntergrenze, über deren erstmalige Anpassung zum 1. Januar 2017 die Mindestlohnkommission bis Ende Juni entscheiden muss. Nun aber zeichnet sich ab: Der Aufschlag wird doch nicht ganz so üppig ausfallen.«

Wie kann es sein, dass selbst die immer wieder genannten 9 Euro pro Stunde – also noch nicht einmal die anfangs erwähnten 10 Euro – weiter eingedampft werden?

Dazu muss man wissen, nach welchem Mechanismus die Mindestlohnkommission arbeiten soll bei der Anpassung des Mindestlohns: Maßgeblich für eine mögliche Erhöhung ist die Tarifentwicklung, allerdings „nachlaufend“, also mit einer entsprechenden Zeitverzögerung.

»Forscher des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hatten deshalb im Januar schon einmal vorgerechnet, dass der Mindestlohn auf 8,97 Euro steigen könnte. Dabei hatten sie den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes zugrundegelegt. Dieser erhöhte sich 2014 um 2,9 Prozent und 2015 um weitere 2,5 Prozent, macht unter dem Strich ein Plus von 5,5 Prozent oder einen Aufschlag von fast 50 Cent.«

Dann wären wir bei den 9 Euro, die man bislang im Auge hatte.

Aber warum jetzt noch mal weniger als die 9 Euro? Dazu Thomas Öchsner in seinem Artikel:

»Die Kommission hat nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aber entschieden, sich nicht an diese Rechenweise zu halten. Da der Mindestlohn 2015 in Kraft getreten ist, will das Gremium bei der Anpassung auch erst von 2015 an die Tarifentwicklung berücksichtigen. Hinzu kommt das erste Halbjahr 2016. Was das für Tarifabschlüsse bringen wird, ist noch offen. Es gilt allerdings als sicher, dass nach dieser Rechenmethode nicht fast neun Euro, sondern eher ein Beitrag um die 8,85 Euro herausspringen wird.«

Wie so oft hilft ein Blick in das hier einschlägige Gesetz. Im § 9 MiLoG findet man im Absatz 2 diese Formulierung: „Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.“

Aber das ist nicht die einzige Vorgabe des Gesetzes an die Kommissionsmitglieder. Den vor der nachlaufenden Bezugnahme auf die Tarifentwicklung der Vergangenheit für die Anpassungsüberlegungen eröffnet der Absatz 2 eine weit darüber hinausreichende Orientierungsdimension: „Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.“

Wenn man diesen deutlich weiter gefassten Auftrag ernst nehmen würde, dann muss man tatsächlich zu so einer Einschätzung kommen: Die Kommission soll bei ihrer Anpassungsempfehlung

»neben der Tarifentwicklung auch noch andere Faktoren einbeziehen – namentlich die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Volkswirtschaft. IG-BAU-Chef Robert Feiger, einer von drei Gewerkschaftsvertretern in der Kommission, betonte daher unlängst bei einem Pressegespräch, die Anpassung des Mindestlohns sei »keine reine Rechenaufgabe«. Vielmehr sei ein »Gesamtpaket« zu diskutieren«, so Herbert Wulff in seinem Artikel Weiter Minimindestlohn?

Das ist ein wichtiger Punkt, denn würde man tatsächlich die Frage der Anpassung des Mindestlohns reduzieren auf eine statistische Abbildung der vorgängigen Tariflohnentwicklung, dann hätte man sich freundlich ausgedrückt die Mindestlohnkommission sparen können, eine Excel-Berechnung würde vollkommen ausreichen, um den Anpassungssatz des Mindestlohns alle zwei Jahre zu ermitteln.

Die nicht abschließende Aufzählung der zu berücksichtigenden Faktoren eröffnet einen bunten Strauß an möglichen Bewertungskriterien für die Bestimmung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Beispielsweise der Hinweis darauf, dass die Beschäftigung nicht gefährdet werden darf – wahrlich keine triviale Aufgabe, wenn man berücksichtigt, dass genau an dieser Stelle ein Grundsatzkonflikt innerhalb eines primär volkswirtschaftlichen Zugangs zum Thema aufgerufen werden muss:

Während aus einer angebotsorientierten Perspektive ein Mindestlohn generell, ein höherer aber vor allem als Problem, konkret: als Kostenproblem, wahrgenommen wird, der die Angebotsbedingungen auf der Unternehmensseite verschlechtert (woraus ja die Mainstream-Ökonomen ihre pessimistischen Arbeitsmarktprognosen abgeleitet haben), kann die nachfrageorientierte Perspektive darauf abstellen, dass die Lohneinkommen das Rückgrat des Konsums und damit wichtigster Bestimmungsfaktor der Nachfragebedingungen der Unternehmen darstellen. Wenn man dem folgt, kann man durchaus einen höheren Mindestlohn legitimieren, auch wenn das bei einigen betrieblichen „Grenzanbietern“ aus betriebswirtschaftlichen Gründen möglicherweise zum Ausscheiden aus dem Markt durch Geschäftsaufgabe führen würde, denn insgesamt verbessern sich die Nachfrage- und damit die Absatzbedingungen für das Gesamtaggregat der Unternehmen, die dann durch diesen Impuls ihre Beschäftigungsmenge ausweiten nicht nur trotz, sondern letztendlich wegen eines höheren Mindestlohns, vor allem unter Berücksichtigung der Randbedingung, dass die Haushalte, für die der Mindestlohn überhaupt relevant ist, in der Regel eine marginale Konsumquote von 100 Prozent haben, also jeder Euro mehr auch tatsächlich in den Konsum fließt und damit die Binnennachfrage stärkt. Wie immer im volkswirtschaftlichen Leben sollte klar sein, dass das Optimierungsproblem an dieser Stelle deshalb so komplex ist, weil es eben gerade keine klar erkennbare Verlaufskurve dergestalt gibt, dass bis zu der Höhe x ein Mindestlohn beschäftigungsförderlich oder wenigstens beschäftigungsneutral ist und bei einem Überschreiten ein Abfall in den negativen Bereich zu erwarten ist. Das kann letztendlich nur durch Ausprobieren erfahrbar gemacht werden.

Aber man kann natürlich auch einen anderen Bezugspunkt für die Frage nach der notwendigen Höhe des Mindestlohns wählen, der in einem engeren Sinne sozialpolitisch begründbar ist. Das wäre dann die Frage nach der Höhe eines „existenzsichernden“ Mindeststundenlohns. Auch dafür kann man im Gesetzestext eine Begründung finden, heißt es doch dort im § 9 Abs. 2 MiLoG, »welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen.«

Nun möge keiner glauben, dass die Frage und Suche nach einem „existenzsichernden“ Mindestlohn einfach zu beantworten wäre. Auch hier gilt die Restriktion: Das kommt darauf an. Nicht nur ist die Antwort davon abhängig, von welchem Existenzsicherungsbegriff (und damit von welchem Sicherungsniveau) man ausgehen soll, sondern auch davon, ob eine alleinstehende Person der Maßstab ist oder vielleicht sogar eine „Haushaltsgemeinschaft“, also beispielsweise zwei Erwachsenen mit einem Kind oder mehreren Kindern. Und eine vertiefende Auseinandersetzung mit dieser höchst komplexen Angelegenheit verdeutlicht, dass man dann auch weitere Bezugsdimensionen im Auge behalten müsste. In der am Anfang dieses Beitrags stehenden Abbildung mit den Berechnungsergebnissen unterschiedliche „existenzsichernde“ Stundenlöhne betreffend wird das erkennbar an der Unterscheidung zwischen erforderlichen Stundenlöhnen nach Arbeit und Rente. Die deutlich höheren Beträge für einen erforderlichen Stundenlohn, um Existenzsicherung nach dem „Renten-Modell“ erreichen zu können, reflektiert natürlich die dem Sozialpolitiker gut bekannte Problematik eines seit den „Rentenreformen“ vor allem um die Jahrtausendwende absinkenden Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung, so dass man schlichtweg gegensteuern müsste mit höheren Stundenlöhnen, nur um den erreichbaren Gegenwert aus den Beiträgen stabilisieren zu können.

Legt man diese Meßlatte an, dann wird klar, dass in allen Fallkonstellationen, selbst bei den niedrigsten Existenzsicherungsdefinitionen, schon der heutige Mindeststundenlohn nicht ausreicht, um im „Rentenmodell“ die Vorgabe einer Existenzsicherung erreichen zu können.

Aber es gibt noch eine andere, im wahrsten und im übertragenen Sinne gemeinte „Baustelle“ des gesetzlichen Mindestlohns: »Stell Dir vor, das Mindestlohngesetz tritt in Kraft, und keiner kann’s kontrollieren.« Vor diesem Szenario warnte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bereits am 22. November 2014, also kurz vor dem Scharfstellen des Mindestlohns zum 1. Januar 2015.

»Die IG BAU befürchtete damals, dass es schlicht an Personal für eine effektive Überprüfung mangeln werde. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) hatte weniger als 7.000 Beschäftigte. Notwendig seien aber »mindestens 10.000 Stellen«, betonte der Gewerkschaftsvorsitzende Robert Feiger damals«, so Johannes Supe in seinem Artikel Einladung für betrügerische Betriebe. Er berichtet über einige Zahlen, die von den Grünen über eine Kleine Anfrage im Bundestag von der Bundesregierung erfragt worden sind. Danach wurde bekannt, »dass die Zahl der Lohnkontrollen im vergangenen Jahr auf 43.637 zurückging. 2014 waren es noch knapp 63.000 gewesen.« Da wird man schon stutzig, denn eigentlich könnte man ja erwarten, dass die Zahl der Kontrollen in 2015 schon ganz grundsätzlich deutlich angestiegen sein müssten, angesichts der Tatsache, dass vor dem 1.1.2015 zwar die Branchenmindestlöhne schon in der Welt waren, aber der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2015 dazu gekommen ist und die Grundgesamtheit der zu beobachtenden Unternehmen enorm angestiegen ist.

Und nun gibt es ja bestimmte Branchen, die nicht nur generell stark vom gesetzlichen Mindestlohn betroffenen sind (während das bei anderen Branchen, man denke hier an den Metall- oder Chemiebereich, kaum bis überhaupt nicht der Fall ist), sondern in denen wir schon aus der Vergangenheit wissen, dass sie anfällig sind für Lohndumping-Versuche und tatsächlich praktizierte missbräuchliche Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen. Insofern stellt sich auf der Kontrollseite gar nicht die Aufgabe, alle Betriebe undifferenziert zu prüfen, sondern die knappen Ressourcen zu begrenzen auf die einschlägig bekannten und besonders mindestlohnsensiblen Bereiche der Wirtschaft. Doch auch in diesem Kontext müssen wir mehr als ernüchternde Zahlen zur Kenntnis nehmen:

»Besonders drastisch ist der Rückgang der Kontrollen im Bauhaupt- und -nebengewerbe. Wurden hier 2014 noch fast 31.000 Unternehmen auf Lohnbetrug abgeklopft, sind es nunmehr etwa 17.000. Leiharbeitsfirmen, Pflegedienstleister und Gebäudereiniger werden ebenfalls weniger oft durchleuchtet.«

Bei der Suche nach dieser – vornehm formuliert – begründungspflichtigen Entwicklung wird man natürlich konfrontiert mit dem Ressourcenproblem: Der dafür zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) fehlt schlichtweg das Personal. 2015 »standen der FKS 6.865 Stellen und Planstellen zur Verfügung. Von denen waren aber 600 unbesetzt. Auch eine Aufstockung der Prüfer – angedacht sind 1.600 weitere Stellen – werde erst in den nächsten Jahren umgesetzt. »Die Sollstärke des für die Umsetzung der Kontrollen des Mindestlohngesetzes erforderlichen Personals wird voraussichtlich in 2019 erreicht«, so das Kabinett.« Hinzu kommt: Vor einiger Zeit wurde aus den Reihen der Regierung gefordert, dass die Zollbeamte, die sich gerade in der Ausbildung befinden bzw. demnächst fertig werden, abgeordnet werden sollen in den Bereich der Bewältigung der vielen Zuwanderer („Flüchtlingskrise“). Dann fehlen die aber faktisch für den Bereich der Mindeslohnkontrollen. Vgl. dazu bereits den Blog-Beitrag Flüchtlingsbetreuung sticht Mindestlohn-Kontrolle. Der Zoll muss umverteilen – und es trifft vor allem die Mindestlohn-Kontrolleure vom 12.09.2015).

»Das Wegbrechen von knapp der Hälfte aller Kontrollen des Branchenmindestlohns am Bau übersteigt unsere schlimmsten Befürchtungen«, wird der IG-BAU-Vorsitzende Feiger zitiert und er ergänzt: Der Zustand stelle geradezu eine Einladung für betrügerische Betriebe dar, den Angestellten ihren Lohn vorzuenthalten.
Wir halten fest: Die Zahl der Kontrollen hat deutlich abgenommen, obgleich sich das Kontrollfeld wie auch die zu kontrollierende Menge erheblich ausgeweitet haben. Ist denn wenigstens bei den reduzierten Kontrolllen was rausgekommen? Dazu kann man dem Artikel von Supe entnehmen:

»Annähernd 3.000 Ermittlungsverfahren leitete das FKS vergangenes Jahr wegen der Umgehung der Minimalgehälter ein. Wie die Unternehmer beim Betrug vorgehen, darüber hat die Kontrollbehörde eine eigene Liste angefertigt. Die liest sich so: „Unrichtige Stundenaufzeichnungen, unrichtige Führung von Arbeitszeitkonten, Ausweisen von Arbeitszeit als Pausen, Nichtvergütung von Rüstzeiten sowie Vor- und Nacharbeiten, Nichtvergütung von Leerfahrten im Personentransportgewerbe, ungerechtfertigte Anrechnung von Kost und Logis auf den Mindestlohn (…)“.«

Die Verantwortlichen können sich übrigens nicht rausreden mit dem Hinweis, man habe den Personalengpass nicht voraussehen können oder gar unterschätzt. Das Thema wurde frühzeitig diskutiert (vgl. beispielsweise den Blog-Beitrag Der Mindestlohn wird nicht von allen eingehalten werden. Das ist sicher. Aber dass das Bundesfinanzministerium Beihilfe leisten will, ist schon bemerkenswert vom 27.11.2014)

Gerade am Anfang der flächendeckenden Implementierung einer Schutzregelung wie einer absoluten Lohnuntergrenze muss man das Einhalten dieser Regelung verstärkt und durchaus offensiv nach außen kontrollieren, um ein Zeichen zu setzen. Das kann dann später durchaus runtergefahren werden, wenn sich die Akzeptanz der Mindestlohngrenze in den Köpfen der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer fest gesetzt hat und man besondere kriminelle Energie an den Tag legen muss, um diese Grenze zu unterschreiten. In Deutschland hingegen ist man genau den anderen Weg gegangen und das wird sich möglicherweise bitter rächen. Wobei abschließend darauf hingewiesen werden sollte, dass die Kontrolle eines so wichtigen Instruments wie des Mindestlohns nicht reduziert werden darf auf die reinen Kontrollen seitens des Zolls, die aber schon nicht ausreichend funktionieren. Darüber hinausreichende Aspekte wurde auch schon vor der Einführung des Mindestlohns diskutiert. Vgl. dazu nur als ein Beispiel den Beitrag Der Mindestlohn kommt – aber kommt auch seine Kontrolle und welche? Der Blick über den nationalen Tellerrand kann helfen vom 18. November 2014.

Die Aufstocker im Hartz IV-System: Milliardenschwere Subventionierung der Niedrigeinkommen und die (Nicht-)Lösung durch den gesetzlichen Mindestlohn

Rund 1,3 Millionen Erwerbstätige in Deutschland stockten 2014 ihr Einkommen mit Hartz-IV-Leistungen auf. Den Staat kostete diese Subventionierung von Niedrigeinkommen insgesamt 10,85 Milliarden Euro – das ist der höchste Wert seit der Wirtschaftskrise. Auch im Vergleich mit 2007 und 2008, den beiden Jahren vor der Wirtschaftskrise, musste der Staat deutlich mehr Geld aufwenden, um die Einkommen von Geringverdienern auf Hartz-IV-Niveau aufzustocken. Das kann man dem Beitrag Aufstocker vor Mindestlohn-Einführung: Staat subventionierte Niedrigeinkommen 2014 mit 10,85 Milliarden Euro entnehmen. Es handelt sich also um die Zahl vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes. Wer waren diese 1,3 Millionen Menschen? Es handelte sich bei 44 Prozent um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (in Voll- oder Teilzeit), 47 Prozent waren Minijobber und 9 Prozent gehörten zur Gruppe der Selbstständigen. Der durchschnittliche Betrag, den Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Aufstockern monatlich ausbezahlt bekamen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 2014 waren es 776 Euro. Aber 2015 müsste alles besser geworden sein – oder?

In dem Beitrag von O-Ton Arbeitsmarkt finden wir einen entsprechenden Hinweis:

»Für das Jahr 2015 ist davon auszugehen, dass sowohl die Jahressumme der gezahlten Leistungen als auch der monatliche Durchschnittsbetrag durch den zu Jahresbeginn eingeführten Mindestlohn deutlich sinken werden, denn bei Personen, die zuvor weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten, muss der Staat nun deutlich weniger oder nichts mehr hinzuzahlen.«

Aber: Bisher liegen noch keine Daten zu den Beträgen vor. Sie sollen im Sommer 2016 durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht werden, wie eine Nachfrage ergeben hat.

Die Zahl der Aufstocker insgesamt ist allerdings bereits zurückgegangen – vor allem bei den Minijobbern. Die Zahl der Aufstocker mit einem sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitjob hat hingegen leicht zugenommen.

Offensichtlich geht es hier um die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns, der ja seit dem 1. Januar 2015 für fast alle Gültigkeit hat bzw. haben sollte. Die arbeitsmarktlichen Auswirkungen der Lohnuntergrenze werden vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit begleitend untersucht. Und das IAB hat nun den ersten Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns als Forschungsbericht veröffentlicht.

Dazu gibt es auch eine Kurzfassung. Was sind die wichtigsten Erkenntnisse, die man den ersten Befunden entnehmen kann?

Die Beschäftigung insgesamt hat sich auch nach bzw. trotz der Einführung des Mindestlohns positiv entwickelt. Vgl. dazu auch den Beitrag Rückblick und Blick nach vorne: Der Mindestlohn. Von Horrorszenarien am Jahresanfang über einen offensichtlich mindestlohnresistenten Arbeitsmarkt hin zur Quo vadis-Frage im kommenden Jahr vom 30.12.2015.

Auch das IAB führt mit Blick auf 2015 aus, dass das Wirksamwerden des Mindestlohns einherging mit einem kontinuierlichen Anstieg der Beschäftigung insgesamt, der aktuell anhält. Der positiven Gesamtbeschäftigung gegenüber fällt eine negative Entwicklung bei ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten auf: »Die Anzahl ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigter sank zum 31. Januar 2015 im Vergleich zum Vormonat um etwas mehr als 160 000 Personen (ca. 3,3 %), wovon etwa 95 000 (1,9 %) nicht durch saisonale Muster erklärt werden können. « Das wurde von denen, die grundsätzlich der Auffassung sind, der Mindestlohn sei des Teufels, als Beleg für die arbeitsplatzvernichtende Wirkung der Lohnuntergrenze zitiert. Aber die Erkenntnisse des IAB sprechen eine andere Sprache. Es geht um die Frage, ob es sich um einen reinen Wegfall geringfügig entlohnter Beschäftigung handelt, oder ob diese in andere Beschäftigungsformen umgewandelt worden ist. Anders formuliert: Was steckt hinter der Zunahme an verlorenen Minijobs?

»Insgesamt betrachtet lässt sich festhalten, dass sich die Steigerung etwa zur Hälfte durch Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und zu etwa 40 Prozent durch Abgänge mit unbekanntem Ziel erklären lässt. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen die Person beispielsweise durch die Aufnahme einer selbstständi- gen Tätigkeit, eine vorübergehende oder dauerhafte Nichterwerbstätigkeit (ohne SGB II/III-Leistungsbezug), eine Arbeitsaufnahme im Ausland oder Eintritt in den Ruhestand nicht länger durch die Bundesagentur für Arbeit erfasst wird. Übergänge in Arbeitslosigkeit bzw. Leistungsbezug tragen hingegen kaum zum Anstieg bei.«

Aggregierte Zahlen der BA-Statistik zeigen, dass die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten bis einschließlich September 2015 im Vorjahresvergleich um 194.000 Beschäftigte zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist vor allem zu Beginn des Jahres 2015 zu beobachten und er war in Ostdeutschland deutlich stärker ausgeprägt als im Westen (-7 Prozent zu -3,3 Prozent). In einigen Bereichen, wie beispielsweise im Einzelhandel, in denen Minijobs stärker rückläufig sind, gibt es in der Tendenz einen überdurchschnittlichen Aufwuchs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ein signifikanter Teil der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wurde offenbar in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt. In den vom Mindestlohn stark betroffenen Bereichen ist es zu keinem spürbaren Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen. Dies kann allerdings auch damit zusammenhängen, dass Minijobs bei Schülern, Studenten oder Rentnern weggefallen sind – Personen, die in der Arbeitslosigkeit nicht aufscheinen, so das IAB in der Publikation Auswirkungen des Mindestlohns im Jahr 2015.

Und wie verhält es sich mit den Aufstocken? Das IAB weist darauf hin, dass die Zahl der Aufstocker zu Beginn des Jahres 2015 nur in geringem Maße zurückgegangen sei.

Offen bleiben muss angesichts der derzeitigen Datenlage, ob die an die Aufstocker ausgereichten Mittel durch den Mindestlohn wirklich gesunken sind. Dazu brauchen wir die Daten, die für den Sommer dieses Jahres in Aussicht gestellt werden.

Es ist aber davon auszugehen, dass die Subventionierung der Niedrigeinkommen weiter auf einem hohen Niveau liegen wird. Die vielen Minijobber werden auch weiterhin einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben und auch viele derjenigen, die in einem Teil- oder gar Vollzeitjob arbeiten, werden weiter Leistungen bekommen, vor allem, wenn sie in Bedarfsgemeinschaften leben, also mit zwei oder mehr Personen, die hilfebedürftig sind. Zurückgehen müssten allerdings die Zahlbeträge, wenn der Mindestlohn wirkt. Aber wie gesagt – ohne die entsprechenden Daten seitens der BA kann man hier nur spekulieren. Vielleicht stellt ja mal einer der Parlamentarier aus der Opposition im Bundestag eine kleine Anfrage zu diesem Thema und man kann so die Zeit etwas verkürzen.