Unbeirrt die Fahne hoch im eigenen sozialpolitischen Schützengraben. Die „fünf Wirtschaftsweisen“ machen auch in Sozialpolitik und das wie gewohnt. Also extrem einseitig

Sie haben es wieder getan. Wie jedes Jahr im oftmals trüben November haben sie ihr Jahresgutachten der Bundesregierung in Gestalt der Bundeskanzlerin höchstpersönlich übergeben. Gemeint sind die umgangssprachlich als „fünf Wirtschaftsweise“ titulierten derzeit vier Herren und eine Dame, die den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bilden. Es handelt sich um ein Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Der Rat wurde durch ein Gesetz im Jahre 1963 installiert mit dem Ziel einer periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. In der eigenen Aufgabenbeschreibung des Rates findet man neben der durchaus nachvollziehbaren Aufforderung, sich mit Wirtschaftsthemen zu befassen, u.a. diesen Hinweis: »Aufzeigen von Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung, jedoch ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen.« Das sollten wir uns mal merken.

Das Jahresgutachten 2016/17 steht unter der wie auf einem Wahlplakat gedruckten Überschrift „Zeit für Reformen“. Und gleich im Vorwort, noch vor dem Dank an alle, die irgendwas beigetragen haben, statuieren die Wirtschaftsweisen ihren Anspruch mit energisch daherkommenden Formulierungen: »Im vorliegenden Jahresgutachten skizziert der Rat Reformen für Europa und Deutschland, um die politische Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu stärken. Jetzt ist die Zeit, diese Reformen umzusetzen.« Wie war das noch mal mit der Formulierung aus der Aufgabenbeschreibung?

Man ist das aus den vielen Jahren zuvor ja schon gewohnt – erneut handeln die Herren und derzeit eine Dame auch weite Teile der Sozialpolitik ab und sie machen genau das, was sie eigentlich nicht sollen: Bestimmte sozialpolitische Maßnahmen nicht nur empfehlen, sondern deren – natürlich baldigste – Umsetzung durch die Politik auch noch mit einer nicht mehr diskussionsbedürftigen Eindeutigkeit zu versehen. Trotz des Gewöhnungseffekts wird man immer wieder in Erstaunen versetzt, dass man sich offensichtlich in unseren komplexen Sozialsystemen mit einer derart schlafwandlerischen Sicherheit bewegen kann, völlig unbeeindruckt von den Widrigkeiten der Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik, die von den Betroffenen und den wirklichen sozialpolitischen Experten wahrgenommen und diskutiert werden.

Auch im diesjährigen Jahresgutachten widmen sie ganze Kapitel der Sozialpolitik. Da gibt es beispielsweise das Kapitel 7: Altersvorsorge: Drei-Säulen-Modell stärken. Das folgende Kapitel 8 befasst sich mit Flüchtlingsmigration: Integration als zentrale Herausforderung. Und dann setzen sie noch einen drauf mit dem Kapitel 9: Keine Kapitulation vor der verfestigten Arbeitslosigkeit. Und natürlich mussten auch sie zur Kenntnis nehmen, dass es eine intensive und sehr kritische Diskussion in unserem Land gibt hinsichtlich der Ungleichheit in der Gesellschaft. Was sie dann in diesem Kapitel verarbeitet haben: Starke Umverteilung, geringe Mobilität. Wen man es bis hierher geschafft hat, dann kommt Entlastung, denn die Weisen verlassen das sozialpolitische Terrain und sie arbeiten sich zum Ausklang an der Energiewende und der Transformation in China ab.

Nun gibt es im Jahresgutachten im ersten Kapitel eine Zusammenfassung, was man sich unter den angeblich notwendigen Reformen so vorstellt. Hier einige der sozialpolitisch besonders relevanten Leckerbissen, die man im Gutachten finden kann (S. 26 ff.):

Das Beschäftigungswachstum sollte in den Mittelpunkt der Bemühungen gestellt werden. »Ein flexibler Arbeitsmarkt mit einer hohen Qualifikation der Arbeitnehmer und entsprechenden Anreizen, produktive Leistung zu erbringen, ist langfristig am besten geeignet, um Beschäftigung sicherzustellen und wirtschaftliche Teilhabe zu gewährleisten.« Und mit welchem Beispiel will der Rat das illustrieren?

»Ein gutes Beispiel dafür sind die Reformen der Agenda 2010, die in Wechselwirkung mit einer allgemeinen Lohnzurückhaltung dazu beigetragen haben, die Arbeitslosigkeit zu drosseln und damit einen weiteren Anstieg der Einkommensungleichheit zu verhindern. Eine höhere Umverteilung der Einkommen ist somit immer gegen die Schwächung des Anreizes abzuwägen, durch Qualifikationserwerb und Leistungsbereitschaft hohe Markteinkommen zu erzielen.«

An dieser Stelle werden nicht nur diejenigen aufstöhnen, die tagtäglich erfahren müssen, dass die Kombination aus Qualifikationserwerb und Leistungsbereitschaft eben oftmals nicht zu hohen Markteinkommen führen. Es werden sich auch Stimmen zur Wort melden, die zaghaft anfragen, ob nicht mit der Agenda 2010 der Auf- und Ausbau des größten Niedriglohnsektors in Europa einhergegangen ist, worauf Gerhard Schröder noch heute stolz ist.

Aber einfach vom Tisch wissen können die Wirtschaftsweisen natürlich nicht, dass wir ein echtes Ungleichheitsproblem haben. Sonst müsste man zu viele Ökonomen, die darauf hinweisen, für total bescheuert erklären und die Datenlage gibt denen ja auch noch an vielen Stellen recht. Also wählt man die Strategie der Vorwärtsverteidigung. Zuerst hau man so eine Diagnose raus:

»Allerdings ist die Vermögensungleichheit in Deutschland hoch, und die Einkommens- und Vermögenspositionen sind verfestigt.«

Fast schon ist man bereit, Gefühle zu entwickeln, da schlägt die argumentative Guillotine zu:

»Der geringe Aufbau von privaten Nettovermögen hat verschiedene Gründe. So reduziert beispielsweise das bereits umfangreiche Steuer- und Sozialversicherungssystem gerade für einkommenschwächere Haushalte die Anreize und Möglichkeiten zur privaten Vermögensbildung.«

So ist das, wenn man die einkommensschwächeren Haushalte „zu gut“ absichert über den Sozialstaat, sie haben dann einfach keinen Anreiz mehr, privates Vermögen zu bilden. Darauf muss man erst einmal kommen und das sollte man den Betroffenen aber ganz schnell sagen.

Überhaupt kann man an diesem sensiblen Punkt exemplarisch verdeutlichen, wie gespalten der Sachverständigenrat zugleich ist, worauf Markus Sievers in seinem Artikel Wer hört noch auf die Weisen? hinweist. Anders ausgedrückt: Vier gegen einen:

»Grundlegende Differenzen zeigen sich auch in der Debatte über die Gerechtigkeit in Deutschland. Diese Diskussion werde hierzulande intensiv geführt, konstatieren die vier Mehrheitsökonomen. Das aber stößt auf ihr Unverständnis. „Allerdings ist die Ungleichheit im vergangenen Jahrzehnt weitgehend unverändert geblieben.“ Dagegen heißt es in einem Minderheitsvotum von Bofinger: „Bei der Entwicklung der Nettoeinkommen von Personen in Haushalten mit mindestens einem erwerbsfähigen Haushaltsmitglied hat sich seit dem Jahr 1999 eine deutliche Schere herausgebildet.“ Für die zehn Prozent am oberen Rand seien die Einkommen seitdem um zehn Prozent gestiegen, für die am unteren um zehn Prozent gefallen.«

Dass der Sachverständigenrat sogleich der immer wieder geforderten Wiederbelebung der Vermögenssteuer eine Absage erteilt, wird viele nicht wirklich verwundern. Aber was dann tun gegen die Ungleichheit, die sich zudem verfestigt hat?

Man ahnt es schon, da muss dann mal wieder die frühkindliche Bildung ran: »Dazu zählen Maßnahmen, die das Bildungssystem durchlässiger machen, sowie ein verpflichtendes, kostenfreies Vorschuljahr.«

Ja Wahnsinn. Für mehr Durchlässigkeit sind irgendwie alle und der konkrete Vorschlag mit einem „verpflichtenden, kostenfreien Vorschuljahr“ offenbart nicht nur hinsichtlich der Semantik das totale Zurückbleiben der sachverständigen Räte hinter einer jahrelangen Diskussion und Forschung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Dass man im November 2016 eine Forderung in den Raum stellt, die man vielleicht um die Jahrtausendwende hätte aufstellen können, spricht für die totale Leerstelle, die man hier identifizieren muss.

Und der Arbeitsmarkt? Auch hier bleibt man in der eigenen Blase gefangen. Es wird dann zum einen darauf hingewiesen, dass wir mit Blick auf die Erwerbstätigen die bislang höchste Beschäftigtenzahl erreicht haben, zugleich aber ist bis zu den Wirtschaftsweisen das vorgedrungen, was Arbeitsmarktexperten seit vielen Jahren unter Begriffen wie verfestigte und verhärtete Langzeitarbeitslosigkeit diskutieren. Dafür hat man natürlich ein Rezept aus der alten Hausapotheke: »Der Niedriglohnsektor ist für die Bewältigung dieser Herausforderungen der Dreh- und Angelpunkt.« Na klar, das war erwartbar:

»Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs des Arbeitsangebots im niedrigproduktiven Bereich, beispielsweise durch den Arbeitsmarkteintritt von anerkannten Asylbewerbern, muss die Aufnahmefähigkeit des Niedriglohnsektors weiter gestärkt werden … Zusätzlichen Maßnahmen, die Neueintritte behindern und Schutzwälle um die bereits Beschäftigen errichten, sollte eine Absage erteilt werden. Um die Arbeitnehmer von übermäßigen Anpassungserfordernissen abzuschirmen, dürften die bestehenden Mechanismen am Arbeitsmarkt wie Kündigungsschutz und Tarifbindung bereits hoch genug sein.«

Bitte? Ist die ganze Diskussion über die seit Jahren abnehmende Tarifbindung etwa an den Wirtschaftsweisen vorbeigegangen? Oder wollen sie das einfach nicht aufrufen?
Ja, natürlich, die Drängler unter den Lesern werden es wissen – jetzt ist der Mindestlohn nicht mehr weit weg.

»Der Mindestlohn stellt dabei eine Hürde für die Aufnahmefähigkeit des Niedriglohnsektors dar, weil er die Entstehung von Arbeitsplätzen für Niedrigproduktive behindert. Diese Hürde ist im derzeitigen Konjunkturaufschwung mit Rekordbeschäftigungsstand und steigenden Löhnen geringer als bei einem Konjunkturabschwung.«

Sie werden sich nie abfinden mit dem Mindestlohn, was auch alles nicht passiert.

Zu den Arbeitsmarkt-Vorschlägen vgl. auch der Beitrag Wirtschaftsweise zur Langzeitarbeitslosigkeit: Deregulierung des Arbeitsmarktes soll helfen von O-Ton Arbeitsmarkt – mit dieser Anmerkung: »Im Übrigen interessant: Die bei fast allen Kapiteln des Gutachtens enthaltene „andere Meinung“ gibt es zum  Thema „verfestigte Arbeitslosigkeit“ nicht.«

Und das nur als Fußnote: Dass man offensichtlich in einem „weisen“ Gutachten am Ende des Jahrs 2016 das hier schreiben kann, zeigt die unauslöschliche Liebe zu völlig altbackenen Positionen:

»Ein erleichterter Zugang in geschützte Dienstleistungsbereiche, etwa durch Abschaffung des Meisterzwangs bei nicht gefahrgeneigten Berufen, könnte die Selbstständigkeit fördern.«

Auch hier hat man entweder die zahlreichen ernüchternden Erkenntnisse hinsichtlich der Nicht-Beschäftigungswirkungen der Deregulierung im Handwerk nicht zur Kenntnis genommen oder man ignoriert die geflissentlich, weil man nicht das kindliche Gottvertrauen in die Deregulierung an sich aufzugeben bereit ist. Dass ist aber selbst für Ökonomen ein trauriges Stück.

Wünschenswert sei eine stärkere Förderung der Qualifikation am unteren Ende der Qualifikationsskala. Und auch hier wird eine offensichtlich seit mehreren Jahrzehnte lebende Leiche ins Feld geführt: »Dies könnte zum Beispiel durch eine stärkere Modularisierung von Ausbildungswegen erreicht werden.« Wann endlich begreift man auch im Rat, dass gerade die breite und auch länger dauernde Ausbildung ein richtiges Pfund ist, das wir (noch) haben in unserem Land und dass die bestehenden Ausbildungen ein sicher wichtiger Faktor für die (noch) guten Rahmenbedingungen darstellen.

Beim Thema Flüchtlinge finden sich die üblichen salbungsvollen Worte hinsichtlich der besonderen Bedeutung einer Integration in Bildungseinrichtungen und/oder in Jobs. Konkreter:

»Fördermaßnahmen, wie Arbeitsgelegenheiten oder Lohnzuschüsse könnten sich für anerkannte Asylbewerber eher als für andere Arbeitslose als geeignet erweisen, um sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen … Die Einstiegshürden in den Arbeitsmarkt sollten niedrig gehalten werden. Denn flexible Beschäftigungsmöglichkeiten, beispielsweise Zeitarbeit und Werkverträge, sowie selbstständige Arbeit bieten Chancen für den Einstieg in den Arbeitsmarkt.«

Und was ist mit dem so wichtigen Feld der Gesundheitspolitik? Auch hier nur altes Gebäck und konsequenterweise zitieren die Wirtschaftsweisen einfach nur noch aus ihren alten Gutachten, wenn es um das von ihnen erneut aufgerufen Ziel geht, „Ineffizienzen“ im Haifischbecken Gesundheitspolitik zu beseitigen:

»Dazu zählen die Stärkung der Vertragsfreiheit durch Ausweitung der Nutzung von Selektivverträgen (JG 2012 Ziffern 629 ff.), der Übergang zur monistischen Krankenhausfinanzierung (JG 2012 Ziffer 635), die Wiedereinführung und ziel- führende Weiterentwicklung der Praxisgebühr (JG 2012 Ziffer 594), die Aufhe- bung des Fremd- und Mehrbesitzverbots von Apotheken (JG 2010 Ziffer 425) und die Ausdehnung von Kosten-Nutzen-Analysen im Arzneimittelbereich auf den Bereich der alternativen Medizin … Das jüngste Urteil des EuGH, das die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland im Widerspruch zu EU-Recht sieht, könnte mehr Wettbewerb unter Apotheken ermöglichen.«

Und mehr als schmunzeln muss man im Jahr 2016, wenn der Rat schreibt: »Außerdem hält der Sachverständigenrat die einkommensunabhängige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Einführung einer Bürgerpauschale mit integriertem Sozialausgleich nach wie vor für die beste Finanzierungsform.« Warum soll man auch seine Meinung ändern, selbst wenn diese Diskussion nun schon seit Jahren beerdigt ist.

Ja, natürlich sagen sie auch was zur Rentenpolitik, die in diesen Tagen so im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Aber auch hier gilt – man sollte nichts erwarten, was einen irgendwie überraschen könnte und vor allem keine Auseinandersetzung mit dem nun mal komplexen Diskurs über das vielschichtige Alterssicherungssystem. Einige Empfehlung geben sie uns mit auf den Weg:

»Die Folgen des demografischen Wandels in der GRV lassen sich nicht beseitigen, aber abmildern. Dazu ist aus Sicht des Sachverständigenrates eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters nach 2030 notwendig. Angesichts der steigenden ferneren Lebenserwartung bietet sich eine Kopplung an diese an, damit die relative Rentenbezugsdauer über die Zeit nicht weiter ansteigt. Dies würde bis zum Jahr 2080 bei einer Lebenserwartung von 88 Jahren für Männer und 91 Jahren für Frauen zu einem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 71 Jahren führen.«

Und wie ist das mit den Selbständigen und deren oftmals nur rudimentär vorhandene Alterssicherung?

»Eine Ausweitung des Versichertenkreises durch eine Pflichtversicherung von Selbstständigen in der GRV ist keine Lösung des Nachhaltigkeitsproblems. Sie dürfte zu einer Leistungsausweitung für die heutige Rentnergeneration führen, während sich das Nachhaltigkeitsproblem für zukünftige Generationen verschärft. Der Sachverständigenrat plädiert hingegen für eine Vorsorgepflicht für Selbstständige, wobei Wahlfreiheit darin bestehen sollte, diese über die gesetzliche oder private Altersvorsorge zu erfüllen.«

Und auch das ist nicht überraschend – der Sachverständigenrat plädiert für eine Stärkung der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung in Deutschland, also für einen weiteren Ausbau der kapitalgedeckten Systeme. »Mit einem stärkeren Gewicht auf die betriebliche und private, Riester-geförderte Altersvorsorge wird das System insgesamt krisenfester und federt gleichzeitig verschiedene Risiken ab«, wird einfach mal so behauptet, ohne auch nur zu zucken angesichts der vielfältigen Kritik an so einer Behauptung.

Besonders dreist ist die Bewertung der von vielen als gescheitert eingestuften Riester-Rente:

»In der privaten Altersvorsorge muss es darum gehen, den Verbreitungsgrad der Riester-Rente vor allem bei Geringverdienern zu erhöhen. Dabei dürften die Unkenntnis der Förderberechtigung, die (falsche) Annahme, später auf die Grundsicherung im Alter angewiesen zu sein, Marktintransparenz und fehlende finanzielle Bildung für den unzureichenden Verbreitungsgrad verantwortlich sein. Eine Verbesserung des Finanzwissens, eine allgemeine Förderberechtigung und mehr Transparenz wären daher sinnvoll.«

Die Leute, vor allem die in den unteren Einkommensbereichen, sind einfach zu blöd, die Ästhetik der Riester-Rente in all ihrer Pracht zu verstehen.

Aber auch hier muss wieder auf den Riss hingewiesen werden, der durch den Sachverständigenrat geht. Mit Peter Bofinger stellt ein Wirtschaftsweiser der Mehrheit bei fast allen wichtigen Punkten eine andere Position entgegen. Sieben Minderheitsvoten belegen die tiefen Meinungsverschiedenheiten. Dazu Markus Sievers in seinem Artikel am Beispiel der Riester-Rente:

»Das Mehrheits-Quartett lobt die Einführung der Riester-Rente als wichtigen und richtigen Schritt. Auch diese Einschätzung provoziert Widerspruch. Diese private Vorsorge mit staatlicher Unterstützung habe gerade bei den Menschen mit niedrigen Einkommen nicht zu einem erhöhten Sparaufkommen geführt, so Bofinger. Weil gleichzeitig aber die Leistungen der gesetzlichen Rente gekürzt wurden, drohe verstärkt Altersarmut.«

In Ordnung, alles muss ein Ende haben, so auch der kurze Ausflug in das sozialpolitische Niemandsland des Sachverständigenrats. Das ist insgesamt eine Nullnummer. Und erneut zeigt sich, dass es gut wäre, wenn man ein wirklich kompetentes Gremium zur Begleitung der Sozialpolitik hätte – wenn man ein überhaupt diesen Gremien noch irgendeinen Sinn zuschreiben möchte. Inhaltlich ist das, was man sozialpolitisch aus dem Gutachten serviert bekommt, ein extrem einseitiges und an vielen Stellen völlig von den Forschungsbefunden und den praktischen Erfahrungen in den Sozialsystemen entkoppeltes Gebräu aus angebotsorientierter Ökonomen-Denke, die uns in keinerlei Hinsicht weiterhilft.

Auf schwarz-weiße Reflexe ist Verlass – am Beispiel minijobbender Rentner und einem nicht-kinderarmutsreduzierenden Mindestlohn

Es ist ein nicht auflösbares Dilemma in der Sozialpolitik – immer wieder wird man mit völlig entgegengesetzten Bewertungen eines scheinbar eindeutigen Sachverhalts konfrontiert. In diesen Tagen muss man das ein zwei Beispielen erneut zur Kenntnis nehmen.

Da wäre beispielsweise diese Meldung: »Sie räumen Supermarktregale ein, jobben als Briefträger oder arbeiten in Gaststätten: Immer mehr Rentner in Deutschland bessern ihr Einkommen mit einem Minijob auf. Ende 2015 übten bereits 943.000 Senioren ab 65 Jahre einen Minijob aus – ihre Zahl stieg damit seit 2010 um 22 Prozent, im Vergleich zu 2005 sogar um 35 Prozent. Vor zehn Jahren arbeiteten nur 698.000 Senioren in einem Minijob … Besonders drastisch ist der Zuwachs bei den Rentnern ab 75 Jahre: Ende vergangenen Jahres waren knapp 176.000 Senioren dieser Altersgruppe mit einem Monatsverdienst von maximal 450 Euro geringfügig beschäftigt – mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2005«, kann man dem Artikel Immer mehr ältere Menschen gehen arbeiten – trotz Rente entnehmen.

Man kann sich sogleich vorstellen, was nach der Präsentation dieser erst einmal nackten Zahlen passiert: „Wir sind gegen die Maloche bis zum Tode“, so wird der Rentenexperte der Bundestagsfraktion der Linken, Matthias W. Wirkwald, in dem Artikel zitiert. Der dramatische Anstieg der minijobbenden Rentner in den vergangenen zehn Jahren zeige: Immer mehr Rentner müssten sich die Rente aufbessern. „Diese arbeiten nicht aus Spaß, sondern weil die Rente nicht zum Leben reicht.“

Und Birkwald  steht nicht alleine mit seiner Bewertung. Auch die Sozialverbände sehen in der steigenden Zahl von Rentnern mit Minijobs einen Hinweis auf wachsende Altersarmut. „Die Entwicklung ist zweifellos dramatisch“, wird Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland, zitiert. „Denn sie belegt die wachsende Altersarmut in Deutschland.“

Eine solche Interpretation scheint ja auch naheliegend. Dennoch wird von der anderen Seite zurückgeschossen. Auch das von den Arbeitgebern finanzierte Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat sich sofort zu Wort gemeldet in Gestalt von Holger Schäfer, dem Arbeitsmarktexperten des Instituts: „Sicherlich sind manche Rentner auf ihren Minijob angewiesen“, sog wird er in dem Artikel zitiert. „Doch aus Studien wissen wir: Vielen Senioren macht ihr Minijob Spaß.“ Andere würden mehr Kontakt zu anderen Menschen wollen und würden deshalb ein paar Stunden in der Woche arbeiten gehen. Nach seiner Wahrnehmung machen viele Rentner einen Minijob, „weil sie mehr konsumieren wollen“ und führt als Beleg an, dass es die meisten älteren Minijobber nicht im Osten, sondern in Süddeutschland gibt – also in einer Region, in dem viele Menschen eine gute Rente bezögen.

Hinsichtlich des Arbeitsmarktverhaltens von Menschen gibt es keine einfache „wenn, dann“-Gleichung. Das gilt gerade in diesem Beispielfall. Anders formuliert: Beide Seiten können sicher empirische Evidenz für sich beanspruchen, wenn man wirklich mit den Leuten sprechen würde. Dass es Minijobs gibt, die von Älteren gemacht werden, um über die Runden kommen zu können, steht außer Frage, denn es gibt einfach zu viele Tätigkeiten darunter, die man nicht guten Gewissens unter die IW-Kategorie „Spaß an der Altersarbeit“ subsumieren kann.

Auf der anderen Seite ist es aber eben auch so, dass man nicht einfach die fast eine Million Rentner, die minijobbend einen Teil ihrer Zeit verbringen müssen/wollen, unter die Kategorie „Altersarmut“ subsumieren kann und und darf. Denn natürlich gibt es auch die Fälle, in denen die Menschen diese Entscheidung aus anderen als rein materiellen Gründen im engeren Sinne, also um existenzielle Bedürfnisse abdecken zu können, getroffen haben. Das gilt dann aber auch für das Argument der Arbeitgeberinstitutsseite , weil in Süddeutschland mehr minijobbende Rentner gibt als im ärmeren Osten, könne man gar nicht davon sprechen, dass Altersarmut das Hintergrundproblem sei. Denn gerade unter dem großen Durchschnittsdach „wohlhabend“ verbergen sich im Süden eben auch individuell viele Haushalte bzw. Einzelpersonen, die es schwer haben, über die Runden zu kommen. Außerdem sind sie hier auch mit einem deutlich höheren Preisniveau, man denke nur an die Wohnkosten, konfrontiert. Eine Zwangslage, die zu der Arbeit geführt hat, kann sich gerade hier auch knapp oberhalb der Inanspruchnahme der Grundsicherung entfalten.

Fazit: Beide Interpretationen haben etwas für sich, aber nicht in ihrer Eindimensionalität. Und für beide gibt es nach den wenigen bisher vorliegenden Untersuchungen Hinweise. Vielleicht sollte man hier schlichtweg wesentlich genauer hinschauen.

Das zweite Beispiel bezieht sich auf diese, frustrierend daherkommende Überschrift: Mindestlohn hilft nicht gegen Kinderarmut. Dem Artikel kann man folgende Daten entnehmen:

»Die Einführung des Mindestlohns hat die Kinderarmut in Deutschland nicht erkennbar vermindert. Das lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen ablesen … Demnach lebten bei Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 noch 861.022 Kinder unter 18 Jahren in einer Aufstocker-Familie mit mindestens einem Erwerbstätigen, der zusätzlich zu seinem geringen Gehalt noch Hartz-IV-Leistungen beantragen musste. Im Januar 2016 waren es 861.539 und damit sogar geringfügig mehr.«

Es geht also a) um Aufstocker und b) um die, bei denen ein oder mehrere Kinder im Haushalt leben.

Und weiter kann man dem Artikel entnehmen, dass im Januar 2015 insgesamt 1,244 Millionen Erwerbstätige gezählt wurden, die neben ihrem Job zur Bestreitung des Lebensunterhalts Hartz IV beantragen mussten. Im Januar 2016 waren es 1,191 Millionen. Dies entspricht einem Rückgang um 4,3 Prozent. Die Zahl der Aufstocker, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt, ging nur um 2,1 Prozent auf 556.000 zurück.

Und die Bewertung dieses Zahlen? Die stammen aus einer Anfrage, die von der Bundestagsfraktion der Grünen an die Bundesregierung gestellt worden ist. „Es ist ein Skandal, wenn fast 900.000 Kinder, obwohl ihre Eltern arbeiten, von Hartz-IV-Leistungen abhängig und damit massiv von Armut bedroht sind“, wird Wolfgang Strengmann-Kuhn, der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, in dem Artikel zitiert. „Der Mindestlohn geht an den Familien vorbei“, argumentiert der Abgeordnete.

Auch hier werden wir wieder mit einer Instrumentalisierung von Zahlen und daraus abgeleiteten scheinbar plausiblen Schlussfolgerungen konfrontiert. Hängen bleibt beim unbefangenen Leser, „der“ Mindestlohn sei gescheitert, weil die Kinderarmut, genauer: die Zahl der in Hartz IV-empfangenden Bedarfsgemeinschaften lebenden Kinder, bei dessen Eltern es sich um „Aufstocker“ handelt, nicht zurückgegangen ist. Das wiederum ist eine gewagte These. Aus zwei Gründen.

Zum einen – das wurde im Vorfeld der Diskussion immer wieder gesagt – ist eine „armutsvermeidende“ Wirkung (hier im Sinne einer nicht mehr gegebenen Hartz IV-Bedürftigkeit) nur bei alleinstehenden Arbeitnehmern gegeben, wenn sie Vollzeit arbeiten (und unter Berücksichtigung der realen Kaufkraft selbst dann nicht, wenn man sich in „teuren“ Regionen befindet). Aber der gesetzliche Mindestlohn reicht selbst bei Vollzeit nicht aus für eine Existenzsicherung, wenn es Angehörige zu versorgen gibt. Das nun aber ist nicht (nur) ein Problem der Höhe des Mindestlohnes, sondern (auch) des defizitären Familienlastenausgleichs.

Zum anderen wird der unbefangene Leser des zitierten Artikels ob bewusst oder unbewusst den Eindruck bekommen haben, es geht um Leute, die als Aufstocker voll arbeiten und zu wenig verdienen. Wenn man sich nicht auskennt, liegt diese Interpretation auch nahe. Aber „die“ Aufstocker gibt es nicht. Es gibt tatsächlich Vollzeitbeschäftigte, die so wenig verdienen, dass sie noch aufstocken müssen. Aber das ist nur eine kleine Gruppe. Die große Zahle der Aufstocker sind Hartz IV-Empfänger, die sich im Minijob-Bereich Geld hinzuverdienen, also in einer geringfügigen Beschäftigung. Hier könnte der Stundenlohn auch bei 20 Euro und mehr liegen, man würde dennoch nicht aus der Hilfebedürftigkeit herauskommen.

Ich kann ja nichts dafür, die sozialpolitische Welt ist einfach sehr kompliziert und sie verträgt auch keine zu einfachen Antworten.

Der Mindestlohn und seine Kommission. Die Arbeitnehmervertreter sind sauer über „gravierende Fehldarstellungen“ im ersten Bericht der Kommission über die Auswirkungen der Lohnuntergrenze

Erst vor wenigen Tagen bekam die Mindestlohnkommission eine ordentliche Portion Aufmerksamkeit, als es darum ging, ob und in welcher Höhe der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 angehoben wird. Herausgekommen sind bekanntlich 34 Cent mehr als gegenwärtig, somit also 8,84 Euro pro Stunde (vgl. dazu den Beitrag Der gesetzliche Mindestlohn und seine rechnerische Zähmung vom 29. Juni 2016).

Aber die Kommission hat auch die Aufgabe, über den gesetzlichen Mindestlohn und seine Auswirkungen zu berichten, was ebenfalls Ende Juni 2016 erstmals erfolgt ist: Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns, so ist das Werk überschrieben. Und wem das noch nicht reicht, der kann sich dann zusätzlich mit dem Ergänzungsband zum ersten Bericht der Mindestlohnkommission beschäftigen, da findet man die Stellungnahmen von ganz vielen Akteuren zu einer schriftlichen Anfrage der Kommission, wie sie das wahrnehmen mit den Auswirkungen. Und mit Blick auf diesen Bericht gibt es jetzt von der Arbeitnehmerseite in der Kommission heftige Vorwürfe: „Gravierende Fehldarstellungen“ im Mindestlohn-Bericht, teilt uns der DGB mit. Viele Ansätze seien „einseitig und geben lediglich die Position der Arbeitgeber wieder“. Die drei gewerkschaftlichen Mitglieder der Kommission (DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger und der IG-BAU-Vorsitzende Robert Feiger) haben deshalb ihre Positionen zu den „gravierendsten Fehldarstellungen“ zusammengefasst.

Die drei Arbeitnehmervertreter in der Mindestlohnkommission haben ihre Kritik in dem Papier Aspekte, die in der Mindestlohnkommission aus Sicht der ArbeitnehmerInnen zum Bericht an die Bundesregierung kontrovers diskutiert wurden zusammengetragen.

Was sind die Hauptkritikpunkte?

Der Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung sei durchzogen von Denkansätzen und Studien, die sich zum Teil widersprechen. Außerdem seien sie „einseitig und geben lediglich die Positionen der Arbeitgeber wieder“, kritisieren die gewerkschaftlichen Kommissionsmitglieder. Entsprechende Studien hätten vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vor „massiven Arbeitsplatzverlusten von bis zu einer Million“ Jobs gewarnt. Diese Prognosen waren schlicht und einfach falsch: Statt Jobverlusten ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit Einführung des Mindestlohns sogar massiv gestiegen. Dennoch bilden diese Studien an vielen Stellen die wissenschaftliche Grundlage für den Mindestlohnbericht.

Die Mindestlohnforschung wird im Bericht auf nur zwei Modelle reduziert – beides neoklassische Arbeitsmarkttheorien, die den Mindestlohn einzig und allein als Kostenfaktor begreifen. Keynesianistische Modelle, in denen der Mindestlohn auch eine Funktion für die Binnenkonjunktur, als Deflationsbremse und eine gesamtwirtschaftliche Stabilitätsfunktion hat, fehlen im Bericht völlig. Außerdem werden die Arbeitskosten als wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dargestellt. Dass auch Produktqualität, Standortvorteile und -nachteile, Infrastruktur und Beschäftigtenfluktuation Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit haben, wird im Bericht ausgeblendet.

„Im Bericht kommt nicht klar zum Ausdruck, dass die Mindestlohnkontrollen und -sanktionen in Deutschland bislang völlig unzureichend sind“, heißt es in den Positionen der Arbeitnehmervertreter in der Mindestlohnkommission. Aus Sicht der Gewerkschaften seien schon die versprochenen 1.600 zusätzlichen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS), die bis 2019 bereitgestellt werden sollten, zu wenig gewesen.

Wobei man hier anmerken muss, dass selbst die unterdimensionierte Personalaufstockung in der Realität nicht erreicht wurde bzw, wird. Vgl. dazu meinen Beitrag Flüchtlingsbetreuung sticht Mindestlohn-Kontrolle. Der Zoll muss umverteilen – und es trifft vor allem die Mindestlohn-Kontrolleure vom 12. September 2015.

Langzeitarbeitlose können laut Mindestlohngesetz die ersten sechs Monate ihrer neuen Beschäftigung zu Löhnen unter dem gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt werden. Der DGB hat diese Ausnahme stets kritisiert. Und jetzt zeigt sich: Sie läuft komplett ins Leere. Nicht einmal 0,3% der potenziellen Zielgruppe, also aller Langzeitarbeitsloser, haben die entsprechende Bescheinigung beim Jobcenter oder einer Arbeitsagentur beantragt, mit der ihr Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlen dürfte. Bundesweit wurden von August 2015 bis April 2016 gerade einmal 1.990 solcher Bescheinigungen ausgestellt.

Die Arbeitnehmerseite in der Mindestlohnkommission kritisiert am Mindestlohnbericht außerdem, dass die dargestellten Auswirkungen der Zuwanderung von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt, nur Mutmaßungen und Spekulationen seien.

Der gesetzliche Mindestlohn und seine rechnerische Zähmung

Nun ist es also vollbracht. Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,50 Euro brutto pro Stunde wird zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro angehoben, was einer Steigerungsrate von 4 Prozent entspricht, wenn denn die Bundesregierung dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission folgt, was als sicher gilt. Die Laufzeit des neuen Mindestlohns wird ab dem 1.1.2017 zwei Jahre betragen, also bis zum Jahresende 2018 bleibt es dann bei 8,84 Euro pro Arbeitsstunde. Und am 30. Juni 2018 wird die Mindestlohnkommission erneut vor die Öffentlichkeit treten und eine neue Empfehlung die Anpassung der Höhe der gesetzlichen Lohnuntergrenze verkünden.

Wie aber ist die Kommission zu diesem krummen Betrag von 8,84 Euro gekommen? Denn eigentlich hätten es nur 8,77 Euro sein dürfen, wenn man ohne Abweichung der Verfahrenslogik gefolgt wäre, die sich die Kommission selbst als ziemlich hartes Korsett gegeben hat. Wollten die Kommissionsmitglieder den Mindestlöhnern einen zusätzlichen Schlag aus dem Lohntopf genehmigen? Eine Kommission mit Spendierhosen?

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Seine Anhebung als Gesamtabwägung oder Excel-Aufgabe. Bei Langzeitarbeitslosen läuft es nicht. Und dann auch noch der „Praktikumskiller“. Die Rede ist vom gesetzlichen Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist derzeit mal wieder Thema und die Diskussion wird aus ganz unterschiedlichen Richtungen gespeist. Da ist zum einen die bis Ende Juni abzugebende erste Empfehlung der Mindestlohnkommission, ob und in welcher Höhe die gesetzliche Lohnuntergrenze für (fast) alle zum 1. Januar 2017 angehoben werden soll. Dann gibt es nun auch eine wissenschaftliche Unterfütterung für die schon während des Gesetzgebungsverfahrens vorgetragene Argumentation, dass die seitens der Union in das Mindestlohngesetz (MiLoG) als symbolisches Bauernopfer reingedrückte Ausnahmemöglichkeit von Langzeitarbeitslosen keinen Sinn macht und nicht funktionieren wird. Und dann sind da ganz handfeste Folgen der praktischen Umsetzung des Mindestlohnvorschrifen, man denke hier nur an das erste Mindestlohnurteil des Bundesarbeitsgerichts, mit dem die Verrechnung bisheriger Sonder- oder Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgesegnet wurde (vgl. dazu Der Mindestlohn ist eben nur eine Lohnuntergrenze, die man auch erreichen kann, wenn man das Zusätzliche zum Mindesten macht vom 25. Mai 2016) oder auf der anderen Seite die große Klage über den „Praktikumskiller“ Mindestlohn, der vielen jungen Menschen jetzt eine glanzvolle Karriere beispielsweise bei den Werbeagenturen verbauen wird, weil sie nicht mehr wie früher monate-, wenn nicht jahrelang im Niemandsland des Praktikanten verharren dürfen, immer in der Hoffnung auf irgendwann mal irgendeine „richtige“ Anstellung.

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