Der gesetzliche Mindestlohn als Lohnuntergrenze und ihre Nichteinhaltung. Neue Schätzergebnisse des DIW

Seit der gesetzliche Mindestlohn von damals 8,50 Euro pro Stunde (heute: 9,19 Euro) am 1. Januar 2015 nach einer überaus kontroversen Debatte mit viel Getöse in Hinblick auf die vermuteten Beschäftigungseffekte eingeführt wurde, wird immer wieder auf das Problem der Nicht-Einhaltung dieser eigentlichen Selbstverständlichkeit bei der Lohnzahlung hingewiesen. Dabei geht es neben den Möglichkeiten legaler Umgehungsstrategien vor allem um die „schwarzen Schafe“ auf Seiten der Unternehmen, die sich durch niedriger Personalkosten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen (wollen).

Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, ob das nur einzelne Ausnahmefälle sind, die sich in der Lebenswirklichkeit nie ganz vermeiden lassen – oder ob eine erhebliche Zahl an Arbeitnehmern betroffen ist, weil in einem großen Umfang von der Nichteinhaltung Gebrauch gemacht wird. Dazu hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin neue Schätzergebnisse veröffentlicht.

Quelle: DIW Berlin: Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele Beschäftigte nicht, Pressemitteilung vom 10.07.2019

mehr

Der Bundesgesundheitsminister bietet 14 Euro Mindestlohn in „der“ Pflege. Ist das jetzt viel oder wenig? Es wäre eine Frechheit, wenn man sich das genau anschaut

Das Bundeskabinett hat im Juni einen Gesetzentwurf für höhere Löhne in der Alten- und Krankenpflege auf den Weg gebracht. Ziel ist es, dass möglichst in der gesamten Pflegebranche künftig Tariflöhne gezahlt werden. Gelingt dies nicht, sollen die geltenden Mindestlöhne in der Pflege angehoben und in Ost und West vereinheitlicht werden. Das Gesetz soll im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden. Der Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) vom 17. Juni 2019 verdient eine genauere Analyse und Einordnung, für die es einen eigenen Beitrag geben wird. Aber beim Thema Mindestlohn in der Pflegebranche gibt es nun einen ersten Aufschlag, der hier unter die Lupe genommen werden soll.

Nun muss man wissen, dass wir hier nicht über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn sprechen, der derzeit bei 9,19 Euro brutto pro Stunde liegt, sondern über einen Branchen-Mindestlohn. Es geht dabei um spezielle Mindestlöhne, welche sich aufgrund von Tarifverträgen, die auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden, sowie auf Grundlage von Rechtsverordnungen nach § 11 Arbeitnehmer-Entsendegesetz für die Pflegebranche und § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die Leiharbeitsbranche ergeben.

mehr

Ein Stündchen geht doch noch. Von „Gummi-Arbeitszeiten“, deren Dokumentation, dem Mindestlohn und der FDP

Minister brauchen Bilder. Am besten beeindruckende Bilder, die Tatkraft symbolisieren sollen. Das mag, wer weiß das schon, Motiv gewesen sein für diesen „Einsatz“ des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD), kraft seines Amtes auch zuständig für den Zoll und damit für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Und dann können schon mal solche Berichte rauskommen: Olaf Scholz bei Baustellen-Razzia in Frankfurt: »Der Zoll durchkämmt eine Baustelle in der Frankfurter Bürostadt unter den Augen von Finanzminister Olaf Scholz.« Ein schöner Außentermin auch und gerade für die Pressevertreter, die gerne Bilder brauchen. Dabei war der Anlass ein ernster: »In einer bundesweiten Razzia hat der Zoll am Donnerstag in den Ballungsräumen Berlin, Hamburg, München, Ruhrgebiet, Stuttgart und Rhein-Main Baustellen durchsucht, um gegen illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße vorzugehen. In Frankfurt fiel die Wahl auf die Großbaustelle Mainwald. Auf dem ehemaligen Woolworth-Gelände in Niederrad lässt ein Immobilienunternehmen 700 Wohnungen bauen. Es handle sich um eine Routinekontrolle ohne Verdachtsmomente und Vorermittlungen, sagt ein Sprecher des Zolls.«

Und »die Fahnder sind noch mitten in der Arbeit, als Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit großem Gefolge die Baustelle betritt.«Und dann wird Bericht erstattet: »Zollamtsrat Martin Kern informiert seinen obersten Dienstherrn über den Stand der Razzia. Laut Auskunft des Bauleiters sollten an diesem Donnerstag 51 Arbeiter auf der Baustelle sein, die für vier verschiedene Subunternehmen tätig sind. Etwa zwei Stunden werde es dauern, bis die Beamten die Papiere aller Arbeiter kontrolliert hätten. Dann muss geklärt werden, welcher Lohn den Arbeitern gezahlt wird und welches Subunternehmen für mögliche Verstöße verantwortlich ist. Der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe liegt derzeit bei 11,75 Euro.«

mehr