Tarifflucht bei einem privaten Reha-Konzern sowie neben dem Kreuz. Und Kommunen mit (schein)selbständigen Musikschullehrern sollten aufpassen

Wieder einmal wächst die Sammlung zum Thema Tarifflucht. Beginnen wir mit einem Beispiel aus der Welt der privaten, auf Gewinn gerichteten Gesundheitskonzerne, denen man das irgendwie auch zutraut und werfen wir dann den kritischen Blick in das große Lager der unter der Flagge kirchlicher Trägerschaft segelnden Einrichtungen.

Die Median Kliniken GmbH ist der größte private Betreiber von Reha-Einrichtungen in Deutschland. Das Berliner Unternehmen mit rund 13.000 Beschäftigten und 78 Standorten deutschlandweit soll nun Tarifflucht in richtigem großen Stil praktizieren, so der Vorwurf der Gewerkschaft ver.di: Größter privater Reha-Konzern Median begeht Tarifflucht im großen Stil – Fast alle Tarifverträge gekündigt – Betriebsräte erteilen Verhandlungsabsage.

Der Konzern will keine Tarifverträge mehr für die Beschäftigten abschließen. Seit Dezember 2014 ist das Unternehmen in Besitz des niederländischen Investmentfonds Waterland.

Median hat inzwischen für fast alle Kliniken die Manteltarifverträge gekündigt, die unter anderem Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen regeln. Mit der Begründung, so ein „marktorientiertes Handeln“ zu ermöglichen, will das Unternehmen Entgelte und Arbeitsbedingungen künftig mit Betriebsräten und einzelnen Beschäftigten aushandeln.

Die Gewerkschaft wirft dem Reha-Unternehmen vor, Betriebsräte an den einzelnen Standorten massiv unter Druck zu setzen, um so schnell wie möglich Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Die Betriebsräte erteilten dem Ansinnen der Konzernspitze jedoch eine Absage. Für Verhandlungen auf betrieblicher Ebene »stehen wir nicht zur Verfügung«, heißt es in einer von zahlreichen Betriebsräten unterzeichneten Resolution.

„Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, die jeden Tag und rund um die Uhr einen engagierten und wichtigen Job machen“, wird ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler zitiert. Ohne Tarifverträge seien die Beschäftigten der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert.

Die Gewerkschaft hat versucht, auch mit Arbeitsniederlegungen auf die Herausforderung zu reagieren, darüber wurde im Juni berichtet, beispielsweise in diesem Artikel: Streiksaboteur des Tages: Median Kliniken GmbH.  So waren Beschäftigte der Rehaklinik Berlin-Kladow zum Streik aufgerufen.

»Streik? Ohne mich!« konterte das Unternehmen in einem Flugblatt … Median wolle »nicht zurück in die kapitalistische Steinzeit«, beteuert der Konzern in dem Propagandafoyer … Nur Tarifverträge soll es nicht mehr geben. Statt dessen will man »faire flexible Lohnmodelle« mit den Betriebsräten und einzelnen Beschäftigten aushandeln.«

Nun hatte die Gewerkschaft ver.di ja darauf hingewiesen, dass die Betriebsräte angekündigt haben, dass sie nicht für Einzelverhandlungen zur Verfügung stehen. Das war wohl auch so, am Anfang, wie das Beispiel der Fontana-Klinik in Bad Liebenwerda zeigt. Über die Situation dort wurde noch am 16. Juni 2016 berichtet: »In einer Resolution beharren Betriebsräte unterschiedlicher Median-Standorte demnach auf Verhandlungen mit der Gewerkschaft. Das bestätigt Gewerkschaftssekretär Ralf Franke für den Standort Bad Liebenwerda. Der dortige Betriebsrat habe diese Resolution ebenfalls unterzeichnet, wolle sich aber dennoch die Vorschläge der Geschäftsführung anhören.«
Das hat mittlerweile stattgefunden und offensichtlich mehr, denn am 27. Juni 2016 meldet der Konzern in einer Mitteilung: MEDIAN Fontana-Klinik: Gemeinsam flexibles Lohnmodell für alle Beschäftigen beschlossen:

»Geschäftsleitung und Betriebsrat der MEDIAN Fontana-Klinik in Bad Liebenwerda haben am Donnerstag einen Durchbruch erzielt und sich … bei gemeinsamen Gesprächen auf höhere Bezüge für die Beschäftigten geeinigt. Damit hat man es an der Klinik trotz heftigem Gegenwind durch die Gewerkschaft ver.di geschafft, hausintern eine schnelle und von beiden Seiten getragene Lösung zu finden. Bereits zum 1. Juli werden sich danach Löhne und Gehälter an der Fontana-Klinik in erster Stufe flexibel und berufsgruppenspezifisch erhöhen. Gleichzeitig wurden die Eckpunkte einer Arbeits- und Sozialordnung definiert.«

Und in einem anderen Artikel wird Dieter Stocker, Geschäftsbereichsleiter Ost bei MEDIAN, mit diesen Worten zitiert: „Wir gehen aber nicht mit der Gießkanne vor, wie bei der klassischen gewerkschaftlichen Tariferhöhung, sondern schauen genau, gemeinsam mit dem Betriebsrat, was in den einzelnen Berufsgruppen möglich ist. Dieses Modell könnte auch für andere Standorte von MEDIAN Schule machen.“

Man erkennt, dass es dem Konzern hier darum geht, die Gewerkschaft rauszudrängen bzw. zu verhindern, dass sie noch irgendwas mitzureden hat hinsichtlich der Arbeitsbeziehungen und man das vor Ort mit den Betroffenen selbst „regeln“ will. Dabei wird man auch am Anfang den Betriebsräten einige Zugeständnisse machen, um sie rüberzuziehen. Offensichtlich ist das an dem Standort bereits gelungen.

Und dass die Gewerkschaft, also ver.di, Schwierigkeiten hat, in den Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens überhaupt Fuß fassen zu können, was ja Voraussetzung ist, um was für die Beschäftigten überhaupt tun zu können, liegt nicht nur in dem niedrigen Organisationsgrad begründet, sondern kann auch mit der Trägerschaft der Einrichtung zu tun haben, also wenn die unter dem Dach konfessioneller Trägerschaft operiert und damit die Sonderregelungen des kirchlichen Arbeitsrechts für sich beanspruchen kann.

Und auch aus diesem Lager gibt es wieder ein Beispiel für Tarifflucht, gleichsam in fortgeschrittenem Stadium, zu berichten. Konkret geht es um das katholische Dominikus Krankenhaus in Berlin, ein konfessionelles Krankenhaus in der Trägerschaft der Dominikus-Krankenhaus Berlin-Hermsdorf GmbH, die wiederum bei der Caritas Mitglied ist.
Und dieses Unternehmen macht auch gerade Schlagzeilen: „Vorne beten, hinten treten“ – ver.di kritisiert Kündigung von  über 80 Beschäftigten bei der Dominikus Service GmbH. So hat die Gewerkschaft ver.di Berlin-Brandenburg eine Pressemitteilung überschrieben. Der kann man entnehmen:

»Das katholische Dominikus Krankenhaus (Caritas) in Berlin löst seine Tochterfirma die Dominikus Service GmbH (DSG) auf und entlässt über 80 Beschäftige zum Ende des Jahres. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben haben die Beschäftigten der DSG erhalten. In der DSG sind die Bereiche Küche/Cafeteria, Logistik, Reinigung, Hauswirtschaft und Bettenaufbereitung ausgelagert. Die Tätigkeiten sollen zukünftig von der Firma Klüh erbracht werden. Die Geschäftsführung begründet ihre Maßnahme, mit Einsparpotentialen durch die Vergabe an Klüh.«

Nun muss man wissen, dass mit der DSG bereits Tarifflucht begangen wurde, denn  jetzt wird in diesem Bereich des Krankenhauses nicht nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR Caritas) bezahlt, sondern nur nach den branchenüblichen Löhnen. Das war das Ziel der damaligen Ausgliederung. So auch die Überschrift »Caritas hat schon Tarifflucht begangen« zu einem Interview mit Kalle Kunkel, Gewerkschaftssekretär bei ver.di. Offensichtlich gibt es eine gewisse Irritation über die Motive des nun anstehenden Abstoßens der DSG:

»Warum das Management von Dominikus diese Entscheidung getroffen hat, wissen wir nicht. Denn der größte Teil der bei der Servicegesellschaft Beschäftigten arbeitet im Reinigungsbereich. Auch in der Logistik, sowohl im Patienten- wie im Gütertransport, sind einige tätig. Ebenfalls in der Service GmbH angesiedelt sind die Stationsassistenz und die Küche. Für die meisten dieser Bereiche wird das Entgelt durch Mindestlohnregelungen oder allgemeinverbindliche Tarifverträge bestimmt. Im Reinigungsbereich liegt der Mindestlohn bei etwas unter zehn Euro. Das muss auch bei der neuen Firma gezahlt werden.«

Die erste Stufe der Tarifflucht war also die Auslagerung der Beschäftigten in die DSG und deren Abkoppelung von der katholischen AVR-Vergütung. Der zweite Schritt ist nun zum einen die weitere Verschärfung der Situation, indem die langjährigen Beschäftigten vor die Tür gesetzt werden. Denn es handelt sich nicht um einen Betriebsübergang, die betroffenen Arbeitnehmer müssen also nicht weiterbeschäftigt werden. Sie können sich dann bei dem neuen Unternehmen bewerben, aber haben keinen Anspruch auf Übernahme und vor allem nicht zu den alten Konditionen. Und zum anderen – so eine plausible These -, erhofft man sich weitere Einsparungen schlichtweg dadurch, dass der neue Dienstleister mit (noch) weniger Personal versuchen wird, die Bereiche abzudecken.

Anders formuliert: Der Träger entsorgt die bereits ausgelagerten Beschäftigten. Und er wird auf keinen Widerstand stoßen, selbst der Gewerkschaftsfunktionär merkt frustriert an:

Die Beschäftigten sehen für sich keine Perspektive, noch etwas zu erreichen. Deren Stimmung ist nicht so, dass sie sagen: »Morgen gehen wir in den Arbeitskampf.«

Sein Fazit: »Da zeigt sich mal wieder, dass die kirchlichen Unternehmer betriebswirtschaftlich kalkulierende Arbeitgeber wie alle anderen auch sind. Das christliche Aushängeschild, dass sie sich dranhängen, hat wenig Aussagekraft. Zumindest nicht in Bezug auf den Umgang mit den Beschäftigten, insbesondere, wenn es um die unteren Lohngruppen geht.«

Gibt es denn für Arbeitnehmer nicht wenigstens irgendwelche positiv daherkommenden Botschaften? Bei denen sie mal nicht das Nachsehen haben?

Wie wäre es vielleicht mit diesem Fall, der sicher zahlreichen Kommunen einige Schweißperlen auf die Stirn treiben wird: Sozialversicherungspflicht für „selbständigen“ Musikschullehrer, so ist der Bericht über ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen überschrieben (Az.: L 8 R 761/14). „Selbstständige“, auf Honorarbasis bezahlte Lehrer an Musikschulen sind bei einer regelmäßigen umfassenden Tätigkeit gar nicht selbstständig. Sind zudem Arbeitsort, Zeit und auch die Lehrpläne vorgegeben, spricht dies für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, so die Quintessenz.

Zum Sachverhalt, der vielen anderen Kommunen sehr bekannt vorkommen wird:

»Der Musiklehrer war zwischen 2005 bis 2007 noch in der Musikschule angestellt. Aus Kostengründen beschloss 2008 der Rat der Stadt, die Musiklehrer nur noch als Honorarkräfte einzusetzen.
Zwischen 2011 und 2014 war der Gitarrenlehrer daraufhin nur noch eine Honorarkraft. Die Musikschule vereinbarte mit ihm ausdrücklich eine „selbstständige Tätigkeit als freier Mitarbeiter“.
Doch so „selbstständig“ war der Musiklehrer gar nicht, urteilte das LSG. Er war vielmehr mit seinem Unterricht an das Lehrplanwerk des Verbandes deutscher Musikschulen vertraglich gebunden. Weder hinsichtlich Arbeitszeit noch Arbeitsort oder gar bei der Auswahl der Schüler sei er frei gewesen. Auch habe er kein Unternehmerrisiko getragen, dem gleichwertige unternehmerische Chancen gegenübergestanden hätten.«

Diese Entscheidung des LSG NRW wird so einige Kommunen ins Grübeln bringen (müssen). Denn wie schreibt das LSG NRW in seiner Pressemitteilung zu dieser Entscheidung: »Der Senat hat die hergebrachten Rechtsgrundsätze zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit angewen­det und deshalb die Revision nicht zugelassen. Das Urteil hat dennoch grund­sätzliche Bedeutung für den Status von Lehrern an Musikschulen.«

Briefkastenfirmen nicht nur in Panama, sondern auch auf deutschen Schlachthöfen. Und „ausgeflaggte“ Lastkraftwagen gibt es auch

Anfang April dieses Jahres rauschte der Terminus Briefkastenfirma durch die Medien. Auslöser war die Veröffentlichung der „Panama Papers“. 2,6 Terabyte Daten, ​11,5 Millionen Dokumente, 214.000 Briefkastenfirmen: Die Panama Papers sind das größte Daten-Leak, mit dem Journalisten bislang gearbeitet haben. Es konnte zahlreiche Personen entschlüsselt werden, die ihre Gelder in dubiosen Steueroasen parken. Was ist eigentlich eine Briefkastenfirma?

»Briefkastenfirmen sind im Grundsatz bloße Hüllen mit einem offiziellen Eintragungsdatum und Firmennamen, hinter denen keine oder nur eingeschränkte wirtschaftliche Aktivität steckt. Letztlich haben sie nur die Aufgabe, ein Vermögen zu verwalten. Sehr häufig sind sie in fernen Regionen in sogenannten Steueroasen wie auf den Bahamas oder den British Virgin Islands beheimatet, deswegen werden sie auch „Offshore-Firmen“ genannt. Dort sind nur sehr wenige Steuern fällig, Geschäfte können dort diskret und relativ unbeobachtet abgewickelt werden.«

Aber was bitte hat das mit sozialpolitischen Themen zu tun?

Briefkastenfirmen werden oft zur Steuervermeidung genutzt. Doch immer häufiger werden sie auch eingesetzt, um entsandte Beschäftigte auszubeuten und zu schlechteren Arbeits- und Einkommensbedingungen einzusetzen.

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Das ist Real. Ein weiteres Trauerspiel der tarifvertraglichen Entleerung im Einzelhandel oder am Ende ein trojanisches Pferd?

Erneut muss hier berichtet werden von einer der großen nicht nur tarifpolitischen Baustellen des Landes – dem Einzelhandel, insbesondere dem Lebensmitteleinzelhandel. Hier arbeiten hunderttausende Beschäftigte, überwiegend Frauen. Und die vergangenen Jahre waren geprägt durch eine ständige Wiederholungsschleife der Klage über sich verschlechternde Arbeitsbedingungen für die dort arbeitenden Menschen, über Tarifflucht der Arbeitgeber, garniert mit Berichten über – an eine ausgemachte Donquichotterie erinnernde – Bemühungen der Gewerkschaft ver.di, Widerstand zu organisieren und die Zerbröselung einer vor dem Jahr 2000 mal wohl geordneten Branche mit einem bis dahin allgemeinverbindlichen Tarifvertrag aufzuhalten und umzukehren.

Und die Warenhauskette Real (Eigenschreibweise: real), eine Tochter des Metro-Konzerns, taucht neben anderen Unternehmen immer wieder auf, wenn es um die Beschreibung der angesprochenen Entwicklungslinie im Sinne einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geht. Auch in diesem Blog, beispielsweise am 1. Oktober 2015 unter der Überschrift Tarifflucht des Arbeitgebers und Zwangsteilzeit für die Beschäftigten. Das ist Real. Wieder einmal über eine Branche auf der Rutschbahn nach unten und dann wieder am 18. Dezember 2015 in dem Beitrag Tarifbindung erreicht – Tarifbindung verloren. Das tarifpolitische Hin und Her im Einzelhandel am Beispiel von Primark und Real. Es geht um ein Unternehmen mit mehr als 36.000 Beschäftigten und (noch) 293 Märkten in Deutschland, wo ein Umsatz von 7,7 Mrd. Euro erwirtschaftet wurde.

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Die Flüchtlingsheime und der Reiz des Billigsten

Der eine oder andere wird sich noch erinnern, an die
Berichte aus dem Jahr 2014, dass es in einem Flüchtlingsheim im
siegerländischen Burbach zu Übergriffen aus den Reihen der Wachleute auf
Heimbewohner gekommen sei. Und damit in einem Bundesland, dass die meisten
Flüchtlinge aufnehmen muss: Mehr als jeder fünfte Neuankömmling kommt nach Nordrhein-Westfalen
– allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres waren das knapp 39.000
Menschen. Die nordrhein-westfälischen Landesregierung reagierte damals wie
viele andere auch geschockt und reagierte schnell: Man stellte einen
„Acht-Punkte-Plan“ auf, mit dem sichergestellt werden sollte, dass in
Zukunft nur noch sorgfältig geprüfte Security-Firmen Wachaufträge für
Landeseinrichtungen bekommen sollten. Künftig solle nicht mehr der billigste,
sondern der beste Anbieter den Zuschlag für die sensible Aufgabe bekommen. Eine
lobenswerte Sache. Wie immer lohnt es sich aber auch, nach einiger Zeit wieder
nachzuschauen, was denn daraus geworden ist. Und da ziehen Wolken auf, wenn man
den Ausführungen von Anette Dowideit in ihrem Artikel Billigste
Sicherheitsdienste bewachen Flüchtlingsheime
folgt:
»Die eigenen, ehrgeizigen Vorgaben werden in NRW offenbar
nicht sehr ernst genommen. Mehrere Bezirksregierungen halten sich … bei ihren
Ausschreibungen nicht an die Maßgaben des Plans. Alleiniges Zuschlagskriterium
für mehrere Neuvergaben von Bewachungsaufträgen in den vergangenen Monaten war
der niedrigste Preis.«

Das geht unter anderem aus einem Schriftwechsel der
Bezirksregierung Düsseldorf hervor, aus der Anette Dowideit zitiert: In einer
E-Mail von Mitte April schreibt ein Bezirksregierungsmitarbeiter:
„Aufgrund einer Bieterfrage teile ich Ihnen mit, dass für die Beauftragung
der Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft Heiligenhaus als Zuschlagskriterium
nur der Preis herangezogen wird.“

Aus Nordrhein-Westfalen wurden und werden auch gehäuft
Übergriffe von Security-Mitarbeitern auf Flüchtlinge berichtet. Und daran, so
die These Dowideits, haben auch „Dumpingausschreibungen“ ihren Anteil. »Laut
einer Berechnung des Zolls müssen Sicherheitsfirmen den Städten pro Stunde und
Wachmann mindestens 16,49 Euro berechnen, um den Mindestlohn zahlen zu können.
Aber offensichtlich gibt es Anbieter, die deutlich darunter liegen:

»Mehrere Aufträge wurden … in den vergangenen Monaten in
NRW für deutlich weniger Geld vergeben, sagt ein Manager einer großen Firma,
die selbst auf Qualität setzt und nach eigenen Angaben daher zuletzt selten zum
Zuge kam. Er erzählt, um die geheimen Vergabeverfahren besser durchschauen zu
können, habe seine Firma sich testweise selbst mit einem Dumpingangebot
beworben: ein Heim bewachen für gut 15 Euro Verrechnungssatz. Damit, sagt der
Manager, hätten sich weder Tariflöhne noch Arbeitszeitgesetze einhalten lassen
können. „Wir bekamen trotzdem nicht den Zuschlag“, sagt er. „Es
gab andere, die deutlich billiger waren.“«

Bei der Bezirksregierung Düsseldorf sieht man trotzdem kein
Problem: Schließlich seien bei der Ausschreibung überhaupt nur Bieter
zugelassen worden, die die „Qualitätskriterien“ erfüllten.
Und dann ist da noch ein anderer Bereich, der als
Schutzmechanismus gedacht ist, um problematische Leute gar nicht erst als
Wachpersonal zuzulassen – und auch hier läuft es alles andere als rund in
Nordrhein-Westfalen, um das mal nett auszudrücken, denn man könnte auch von
einem Systemversagen sprechen:

»Auch die Eignungsprüfungen, die seit 2014 zentral für das
ganze Land bei der Bezirksregierung Arnsberg gemacht werden, scheinen chaotisch
zu laufen. Die Prüfungen sollen verhindern, dass Vorbestrafte oder
Security-Mitarbeiter ohne Ausbildung in die Heime kommen. Das klappt aber
derzeit kaum: Von den rund 5000 Sicherheitskräften, die zur Überprüfung
angemeldet wurden, liegen nach Aussage von mit den Vorgängen vertrauten
Personen nur für 1000 alle erforderlichen Unterlagen vor. Die restlichen 4000
arbeiten in den Einrichtungen, obwohl sie entweder das erweiterte
Führungszeugnis oder den Nachweis, dass sie einen Lehrgang zur Sicherheitskraft
absolviert haben, nicht eingereicht haben.«

Selbst in den Behörden, so Dowideit, »macht sich deshalb nun
eine Befürchtung breit: dass die Preisdumpingausschreibungen und der Mangel an
Kontrollen in absehbarer Zeit zu Überforderung der oftmals unqualifizierten und
schlecht bezahlten Sicherheitsleute – und vielleicht sogar weiteren Übergriffen
auf Flüchtlinge – führen könnten.«

Und was sagt die Landesregierung zu den Vorwürfen?

»Das NRW-Innenministerium teilt dazu auf Anfrage mit, es
gebe Qualitätssicherungsteams, die regelmäßig die Einrichtungen besuchen und
die Wachleute kontrollieren würden. Über die Dumpingausschreibungen sei nichts
bekannt, außerdem seien die Bezirksregierungen „ausdrücklich auf den
Acht-Punkte-Plan hingewiesen“ worden.«

Was soll man denn noch machen, als ausdrücklich darauf hinzuweisen?
Nordrhein-Westfalen und seine Landesregierung,
Flüchtlingsheime und Dumping – da war doch noch eine andere Geschichte? Genau,
diese hier: Karitatives
Lohndumping
, so hat Achim Breitenbach seinen Artikel dazu überschrieben.
Und in dieser Geschichte spielt das DRK eine besondere Rolle – eine
Hilfsorganisation, die sehr stark engagiert ist in der
Flüchtlingsunterbringung, auch in Nordrhein-Westfalen. Und Achim Breitenbach
berichtet:

»Das DRK Westfalen-Lippe hat eine Tochtergesellschaft eigens
für den Betrieb von Flüchtlingseinrichtungen gegründet. Und betreibt aus
Gewerkschaftssicht Lohndumping. Die Vergütung für Mitarbeiter erfolgt nach dem
Entgelttarifvertrag des Gaststätten- und Hotelgewerbes (Dehoga). Das bestätigt
auch Roland B. Er arbeitet in der Verwaltung eines vom DRK betriebenen
Flüchtlingsheim in Ostwestfalen. Knapp 60 qualifizierte Mitarbeiter aus
Sozialberufen, aber alle bezahlt nach der Vereinbarung fürs Gastgewerbe.
Bundesweit betreibt das DRK rund 480 Flüchtlingsheime mit insgesamt 5.000 festangestellten
Mitarbeitern. Die Eingruppierung eines Sozialarbeiters soll dort in die
Tarifgruppe 8 für 2.628 Euro brutto nach dem Tarif für Gaststätten und Hotels
erfolgen. Bei dem für den öffentlichen Dienst (TVöD) würde ein Sozialpädagoge
in Stufe 12 eingruppiert, mit der geforderten Berufserfahrung käme man auf
3.046,82 Euro brutto. Die Differenz beträgt stolze 418,82 Euro. Hinzu kommt,
dass die Laufzeit der Arbeitsverträge kurz ist. Wie lang ein Flüchtlingsheim
existiert, ist in der Regel ungewiss. Es gibt Arbeitsverträge mit einer
Laufzeit von drei Monaten.«

Nun wird das DRK für die Flüchtlingsunterbringung bezahlt –
und da kommt wieder die Landesregierung ins Spiel. In Nordrhein-Westfalen wirbt
die Düsseldorfer Regierung mit dem Slogan »NRW. Land der fairen Arbeit«. Die
Stellen, die in der Flüchtlingshilfe neu geschaffen werden, sind zu 100 Prozent
aus dem Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Auf Nachfrage der
Gewerkschaft ver.di schrieb das Innenministerium: »Ob der Tarifvertrag des Hotel-
und Gaststättengewerbes (Beherbergung) der ›richtige‹ für die
DRK-Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH ist, kann von hier nicht beurteilt
werden«. Man muss sich klar machen, dass der vom DRK angewandte Tarifvertrag normalerweise
für Betriebe gilt, die gewerbsmäßig beherbergen und Speisen und Getränke
abgeben, vom DRK aber angewendet wird für Menschen, die eine Ausbildung als
Krankenschwester, Erzieherin usw. haben. Qualifizierte Sozialarbeit wird
gleichgesetzt mit Tätigkeiten in der Gastronomie.

Vielleicht ist es ja auch nur wieder ein Beispiel für das
alte Dilemma zwischen Theorie und Praxis. Sich als Land der fairen Arbeit
proklamatorisch aufzustellen und dann eigentlich konsequenterweise bei den
eigenen Aufträgen dafür zu sorgen, dass das auch eingehalten wird, kann offensichtlich
in einem Spannungsverhältnis stehen.

Der Mindestlohn, seine Umgehung und ein riesiges Gefälle zuungunsten der „guten“ Arbeitgeber. Das Beispiel Bauwirtschaft

„Unsere Betriebe konkurrieren täglich mit Kriminellen“. So ist ein Gespräch mit Harald Schröer, dem Vertreter der Bauwirtschaft überschrieben, in dem er über neue illegale und legale Geschäftsmodelle berichtet, mit denen der Mindestlohn zunehmend umgangen wird.
Dabei geht es hier nicht um den seit dem 1. Januar 2015 gültigen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde.

»Für das deutsche Baugewerbe gibt es schon seit 1997 einen Mindestlohn. Trotzdem scheint der eines nicht zu verhindern: Dumping-Löhne in einer Branche auf die neben 800.000 regulär Beschäftigte noch 100.000 angemeldete Entsende-Arbeitnehmer und rund 50.000 registrierte Solo-Selbstständige kommen.«

Der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) spricht von „neuen Geschäftsmodellen“, mit denen schwarze Schafe in der Branche unterwegs sind.

Was versteht er darunter? Dazu aus dem Interview, das Eva Roth für die „Frankfurter Rundschau“ mit ihm geführt hat, einige aufschlussreiche Passagen:

»In der Baubranche beobachten wir neue legale und illegale Modelle, wie der Mindestlohn umgangen wird … ich fange einmal mit dem klar Illegalen an: Wir beobachten in der Bauwirtschaft immer öfter Formen der organisierten Kriminalität, teils mit mafiösen Strukturen …«

Ein starker Vorwurf. Wie muss man sich das praktisch vorstellen?

»Eine bekannte mafiöse Methode sieht so aus: Ein Bauunternehmen X gründet eine Strohmann-Firma, die Scheinrechnungen an das Bauunternehmen für nicht erbrachte Leistungen ausstellt. Diese Scheinrechnungen werden bezahlt. Ein Großteil des Geldes fließt dann wieder bar an das Bauunternehmen zurück. So generiert die Firma X Schwarzgeld, mit dem sie Beschäftigte am Bau bar bezahlt. Die Arbeiter erhalten keinen Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben werden auch nicht entrichtet. So kann die Baufirma günstige Angebote machen. Die Stundenverrechnungssätze solcher Firmen sind höchstens halb so hoch wie die Stundensätze von Betrieben, die Mindestlöhne zahlen oder die höheren Tariflöhne plus Sozialabgaben. Solche mafiösen Strukturen verbreiten sich in Deutschland nahezu flächendeckend.«

Das ist für die anderen verständlicherweise ein echtes Problem:

»Die Stundensätze unserer Betriebe, die Tariflohn zahlen, liegen zwischen 45 und 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Ausländische Firmen, die den Mindestlohn einhalten, liegen bei ungefähr 25 Euro. Firmen, deren illegale Geschäftsmodelle aufgeflogen sind, haben nur um die 18 Euro ohne Mehrwertsteuer verlangt. Unsere Betriebe konkurrieren tagtäglich auch mit solchen kriminellen Anbietern. In Ausschreibungen sind ihre legalen Angebote nicht mehr wettbewerbsfähig.«

Nähern wir uns dem derzeit legalen Bereich:

»Viele Bulgaren und Rumänen bilden in Deutschland Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Für solche GbRs braucht man kein Kapital, man kann sich einfach mit drei, vier Leuten zusammenschließen. Die GbR-Gesellschafter sind dann Maurer, Fliesenleger, Eisenflechter und verdingen sich in Deutschland als Tagelöhner. Sie treten aber als Gesellschafter auf, für die der Mindestlohn nicht gilt. Sie müssen auch keine Sozialabgaben entrichten und können ihren Preis bis zur Selbstausbeutung senken.«

Und wer darf nicht fehlen? Genau, die Solo-Selbständigen:

»Diese Arbeitsform hat die Politik gefördert, indem sie zum Beispiel die Meisterpflicht für Fliesenleger abgeschafft hat. Vor dieser Novelle hatten wir in Deutschland ungefähr 17 000 eingetragene Fliesenleger. Heute sind es 72 000. Viele kommen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten, ihre Stundenlöhne liegen oft unter dem Mindestlohn. Es gibt auch Betriebe, die ihre Mitarbeiter veranlassen, sich selbstständig zu machen, und dann wieder für ihren Ex-Arbeitgeber tätig werden.«

Aus Sicht der Bauwirtschaft »sind viele der angeblich Selbstständigen auf dem Bau tatsächlich abhängig Beschäftigte eines Unternehmens.« Aber das muss immer im Einzelfall über aufwändige Prüfungen festgestellt werden.

Sowohl Angebot und Nachfrage sind sicher in diesem Kontext: »Das Lohngefälle in Europa begünstigt diese Arbeitsformen. In den mittel- und osteuropäischen Staaten liegen die Bau-Stundenlöhne unter fünf Euro. Für diese Menschen sind Stundensätze von 18 Euro eine gute Verdienstmöglichkeit. Gleichzeitig wollen es viele Bauherrn und Häuslebauer möglichst billig.«

Es gibt aber auch viele ausländische Arbeiter und Firmen, die eindeutig legal in Deutschland bauen. Aber auch hier gibt es ein problematisches Gefälle bei den Wettbewerbsbedingungen – diesmal nicht bezogen auf den Mindestlohn, sondern hinsichtlich der Sozialabgaben:

»Bei den Bau-Sozialkassen sind 100 000 ausländische Entsende-Arbeitnehmer gemeldet. Diese Beschäftigten erhalten den Bau-Mindestlohn. Gleichzeitig bleiben sie zwei Jahre lang in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Für sie müssen Unternehmen deutlich geringere Sozialabgaben abführen als deutsche Betriebe. Deshalb können diese Firmen mit Stundensätzen von 25 Euro kalkulieren. Damit haben sie erheblich Wettbewerbsvorteile gegenüber inländischen Betrieben, die mit 45 bis 50 Euro kalkulieren müssen.«

Wenn man das alles aufaddiert, dann stellt sich schon die Frage, wie tariftreue Baufirmen in Deutschland überhaupt noch an Aufträge kommen. Dazu Harald Schröer:

»Die tariftreuen Betriebe suchen Kunden, die bereit sind, auch entsprechende Preise zu zahlen. Solche Kunden gibt es. Bei öffentlichen Aufträgen haben es unsere Unternehmen aber oft schwer. Der Staat sollte an dieser Stelle eigentlich Vorbild sein.«

Vor allem mit Blick auf den Staat identifiziert einen Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit – »und dafür haben wir kein Verständnis.«

Das nun kann man ohne weiteres nachvollziehen.