Der gesetzliche Mindestlohn hat den Arbeitnehmern ganz unten ordentliche Lohnzuwächse gebracht. Aber auch 2016 bekam jeder fünfte Beschäftigte im „Jobwunderland“ Deutschland nur einen Niedriglohn

Das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen legt regelmäßig Zahlen zur Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland vor. Die Datengrundlage für die Zahlen des Instituts sind Befragungsergebnisse aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), das – anders als z.B. Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch die Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten und Minijobber erlaubt, die überproportional häufig von niedrigen Stundenlöhnen betroffen sind.

Für das Jahr 2016 werden folgende wichtigen Ergebnisse berichtet:
➔ Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland hat in den Jahren 2015 und 2016 zu deutlichen Steigerungen der durchschnittlichen Stundenlöhne am unteren Rand des Lohnspektrums geführt.
➔ Der durchschnittliche Stundenlohn im Niedriglohnsektor erreichte im Jahr 2016 knapp 77% der Niedriglohnschwelle und damit immerhin fast vier Prozentpunkte mehr als 2014 (73%).
➔ Trotz dieser Lohnerhöhungen stagniert der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten auf einem im Vergleich der EU-Länder besonders hohen Niveau: 22,7% aller abhängig Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Jahr 2016 für einen Niedriglohn.
➔ Die Niedriglohnschwelle (berechnet auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit) hat sich in den letzten drei Jahren von 9,60 € pro Stunde im Jahr 2013 auf 10,44 € im Jahr 2016 erhöht.
➔ Die internationale Forschung legt nahe, dass zur Begrenzung des Anteils von Niedriglöhnen nicht nur ein gesetzlicher Mindestlohn, sondern vor allem auch eine hohe Tarifbindung wichtig ist.

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Zwischen Gottes Lohn und „marktgerechter“ Vergütung: Was Hilfs- und Fachkräfte in der Pflege verdienen und warum die Altenpflege (auch) entgeltmäßig eine Großbaustelle werden muss

Die Unterschiede bei Löhnen und Arbeitszeiten zwischen den Regionen in Deutschland beinhalten immer auch ein gewisses Aufregerpotenzial. Das kann man bei solchen Meldungen mit den Händen greifen: »Auf dem deutschen Jobmarkt gibt es noch immer ein Ost-West-Gefälle. Beschäftigte in den neuen Bundesländern arbeiten mehr Stunden pro Jahr als in den alten – und verdienen deutlich weniger.« Das kann man in diesem Artikel nachlesen: Ostdeutsche arbeiten länger als Westdeutsche. Die Überschrift ist kurz und präzise ausgerichtet auf das offensichtlich nicht trügerische Gefühl, dass man im Osten unseres Landes abgehängt sei und weniger für mehr Arbeit bekommt. Die aktuelle Berichterstattung über die Unterschiede zwischen West und Ost wurde angestoßen durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann von den Linken, die dann mit solchen Worten zitiert wird: Die Spaltung am Arbeitsmarkt halte auch mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Wende an. „Die Bundesregierung hat sich offensichtlich mit einem Sonderarbeitsmarkt Ost abgefunden.“

Natürlich kann und muss man die präsentierten Daten differenziert betrachten und man kann einige der Unterschiede auch gut erklären. Beispielsweise mit Verweis auf die deutlich niedrigere Tarifbindung der Unternehmen und der Beschäftigten in Ostdeutschland – und Tariflöhne sind in der Regel eben höher als das, was auf der freien Wildbahn gezahlt wird.

In diesem Beitrag soll das gar nicht weiter vertieft werden. Der Tatbestand einer erheblichen Ost-West-Differenz spielt aber auch bei dem hier interessierenden Thema der Vergütungssituation in der Pflege eine gewichtige Rolle, wie wir gleich sehen werden.

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Lohnentwicklung: Erfreuliche Nachrichten von der Tariffront. Wenn man nicht im tarifpolitischen Niemandsland arbeiten muss

Das hört sich doch erst einmal gut an: Tariflöhne steigen 2018 durchschnittlich um 3,1 Prozent, so hat das WSI-Tarifarchiv seine Zwischenbilanz für das laufende Jahr überschrieben. »Unter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr 2018 abgeschlossenen Tarifverträge und der in den Vorjahren für 2018 bereits vereinbarten Tariferhöhungen steigen die Tariflöhne in diesem Jahr um durchschnittlich 3,1 Prozent. Die Tariferhöhungen fallen damit deutlich stärker aus als in den beiden Vorjahren, in denen sie um jeweils 2,4 Prozent zugenommen haben … Bei einem durchschnittlichen Anstieg der Verbraucherpreise von 1,7 Prozent im ersten Halbjahr 2018 ergibt sich demnach ein Reallohnzuwachs von 1,4 Prozent.«

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Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren. Der Weg wird kein einfacher sein

Da ist er nochmal. Rainer Brüderle hat es wieder in den SPIEGEL geschafft. Also in eine Meldung des Nachrichtenmagazins. Der Mann war mal mehr als zehn Jahre Wirtschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz, im zweiten Kabinett Merkel von 2009 bis 2011 Bundeswirtschaftsminister und dann bis zu dem denkwürdigen Oktober 2013, als die FDP aus dem Bundestag geworfen wurde, Vorsitzender der Bundestagsfraktion der FDP.

Aber offensichtlich können solche Leute nicht einfach ihre sicher ordentlichen Pensionen und sonstigen Alterseinkünfte genießen, sondern sie brauchen Nebentätigkeiten. So auch Rainer Brüderle. Und er hat ein Herz für die privaten Pflegeheimbetreiber. Ein Teil von denen ist im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) organisiert und dieser Verband hat einen eigenen bpa-Arbeitgeberverband. Brüderle wurde zum Vorsitzenden dieses Arbeitgeberverbandes gewählt. Das war im Jahr 2015 und im gleichen Jahr – eine interessante Kombination – wurde er auch Vorstandsvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz.

Hier geht es um die privaten Pflegeheimbetreiber und die sind derzeit mächtig unter Druck. Denn im Kontext der allgemeinen Diskussion über den grassierenden Pflegenotstand und die besonderen Nöte in der Altenpflege tauchen immer öfter kritische Berichte über diesen Teil der Träger von Pflegeeinrichtungen und -diensten in den Medien auf, mit zahlreichen Vorwürfen, wozu die Renditeorientierung in diesem Bereich der menschenbezogenen Dienstleistungen führen kann.

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Mindestlohn: Wer den Cent nicht ehrt …? Eine Anhebung um 51 Cent brutto, gestreckt über zwei Jahre. Ab 2019

Die Kommission hat getagt – und das geboren, was einerseits zu erwarten war. Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes um 35 Cent auf 9,19 Euro brutto. Pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2019, also in einigen Monaten. Seit der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze für fast, aber nicht alle zum 1. Januar 2015 ist es die zweite Anhebung. Die erste wurde vor zwei Jahren beschlossen. Damals hatte die Mindestlohnkommission entschieden, ab dem 1. Januar 2017 eine Anhebung um genau 34 Cent vorzuschlagen, was das Bundesarbeitsministerium dann auch exekutiert hat. Wie kam man auf so einen krummen Betrag? Das erschließt sich nur, wenn man in das für die Kommission maßgebliche Gesetz, das Mindestlohngesetz (MiLoG) schaut und dort in den § 9. In dessen Absatz 2 findet man diese Vorschrift: » Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.«

Und genau das hat man im Sommer des Jahres 2016 dem Grunde nach zur Anwendung gebracht: Damals lag der Tarifindex für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2016 der Entscheidung zugrunde. Danach hätte der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf 8,77 Euro steigen dürfen. Moment, es sind doch aber 8,84 Euro geworden? Deshalb ja auch „dem Grunde nach“, denn damals gab es das Problem, dass der kurz zuvor geschlossene Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, der aber erst zum August 2016 in Kraft getreten ist, formal nicht für die Anpassungsentscheidung berücksichtigt werden durfte. Außer, die Kommission trifft eine davon abweichende Entscheidung, was sie auch getan hat. Auf Wunsch der Gewerkschaftsseite. Resultat: 8,84 Euro. Aber: Zugleich wurde vereinbart, dass die ursprünglich aus dem Tarifindex abgeleiteten 8,77 Euro die Basis für die nächste Mindestlohnerhöhung sein sollen. Um die es heute ging. Insofern hatte sich damals an der engen Regelbindung nichts geändert.

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