„Gute Leiharbeit“? Zur medialen und tatsächlichen Bedeutung der Leiharbeit in der Kranken- und Altenpflege

Wenn man die letzten Jahre zurückschaut, dann dominiert in der Berichterstattung über die Leiharbeit in Deutschland eine negative Erzählung. Leiharbeiter gelten als Symbol für prekäre Beschäftigung und sie sind ja auch tatsächlich mit einer Vielzahl von schlechten Bedingungen konfrontiert: Sie bekommen deutlich weniger Geld als Stammbeschäftigte, sie sind überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen, sie leben aufgrund des betriebswirtschaftlichen Mechanismus „last in, first out“ in permanenter Unsicherheit, sie bekommen kaum oder keinen Zugang zu Krediten aufgrund ihres Status. Sie sind überdurchschnittlich von Arbeitsunfällen betroffen. Um nur einige Aspekte zu nennen.

Vor diesem Hintergrund sind viele sicherlich erst einmal überrascht, wenn sie mit solchen Meldungen konfrontiert werden: Pflegekräfte fliehen in die Leiharbeit: »In der Leiharbeit ist die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte mitunter geringer als bei einer Festanstellung … in der Pflegebranche wächst die Leiharbeit rapide.« Oder: »Keine Nachtschichten mehr, kein Einspringen am Wochenende, beste Bezahlung – mit paradiesischen Arbeitsbedingungen werben Leiharbeitsfirmen um Altenpflegekräfte. Die profitieren dabei vom Fachkräftemangel«, so in diesem Artikel: Pflegekräfte auf Pump. Dazu passend: Leiharbeit in der Pflege: „Deutlich über dem Tarif“: »In der Pflege geht es Zeitarbeitenden inzwischen besser als Festangestellten. Sie werden mit Geld und Extras verwöhnt – auch in Tübingen.« So könnte man jetzt noch eine ganze Reihe an entsprechenden Berichten aufzählen. Bleibt die offensichtliche Frage: Gibt es eine schöne, andere Welt der Leiharbeit? Und ist das wirklich ein Massenphänomen? Dazu ein erster Blick auf die Zahlen, um die es hier geht:

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Zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit zeigt sich: Tarifverträge führen nicht immer zu besseren Regelungen

»Seit April 2017 gelten die neuen Regelungen zu Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Zielsetzung der Reform liest sich noch heute ambitioniert. „Arbeitnehmerüberlassung soll gute Arbeit sein“, wozu „berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn“ gehören (Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, Bundestagsdrucksache 18/9232, Begründung, S. 14). Mit dem Gesetz soll „die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gestärkt“ werden (Bundestagsdrucksache 18/9232, S. 1). Nach der Einigung beim Koalitionsgipfel am 10. Mai 2016 hatte die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles gesagt, es sei klar das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher verabredet worden (Reuters, 10. Mai 2016).«

So die Vorbemerkung in der Anfrage „Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit“ der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung. Und die mit der Bundestags-Drucksache 19/9779 vom 29.04.2019 geantwortet.

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Leiharbeit: Verloren im Nirwana der – unabhängigen? – (Nicht-)Kontrolle

Über die Leiharbeit – von den eher positiv gestimmten Betrachtern und der Branche selbst als Zeitarbeit oder noch neutraler daherkommend als Personaldienstleistung bezeichnet – wurde in den vergangenen Jahren mehr als kontrovers diskutiert. Und sie war immer wieder politischen Auseinandersetzungen und gesetzgeberischen „Reformen“ unterworfen, auch in der vergangenen Legislaturperiode hat es Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gegeben (vgl. dazu den kritischen Beitrag Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen vom 21. Oktober 2016).

Und auch wenn die Branchenvertreter und zahlreiche Arbeitgeberfunktionäre immer wieder den Untergang der Leiharbeit aufgrund der Re-Regulierung dieses ganz eigenen Modells des Verkaufs und Kaufs von Arbeitskräften vorhergesagt haben – die Daten zeigen das nicht.

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Links blinken und rechts abbiegen? Der Billigflieger Ryanair beschäftigte illegal Flugbegleiter. In Deutschland haben die Behörden jetzt geholfen, das Modell zu legalisieren

Seit vielen Jahren wird auch in diesem Blog immer wieder über die Praktiken beim Billigflieger Ryanair berichtet. Es ist sicher keine Übertreibung, wenn man zu dem Befund kommt, dass dieses Unternehmen gleichsam stellvertretend für Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten steht. Am 25. März 2017 wurde in einem längeren Beitrag unter der Überschrift Das moderne Prekariat sitzt nicht (nur) in sozialen Brennpunkten. Sondern auch im Cockpit und fliegt über den Wolken ausführlich darüber berichtet, wie das irische Unternehmen einen Teil seiner Piloten als angeblich Selbstständige fliegen lässt, um erhebliche Kosten zu sparen: »Das ausgeklügelte System aus britischen Personaldienstleistern, Hunderten von „irischen“ Pilotenfirmen und europäischen „Betriebsstätten“ ist auch für die Behörden nur schwer zu durchschauen.« Diese seit Jahren diskutierte und beispielsweise von der Staatsanwaltschaft Koblenz auch verfolgte undurchsichtige Praxis richtete sich nicht nur gegen Piloten, sondern auch gegen die Flugbegleiter.

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Die Leiharbeit trotzt der angeblich existenzbedrohenden Regulierung und die Gewerkschaften wollen mehr, sind aber auch Teil des Systems

Als die letzte GroKo im Jahr 2016 Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der gesetzlichen Grundlage für die Leiharbeit, vorgenommen hat, da war die Wehklage aus der Branche groß – und manche der Leiharbeit geneigten Medien fabulierten von einem „Erdrosselungseffekt“ für diese angeblich so wichtige Branche für den Arbeitsmarkt. Damit würde man eine bedeutsame Brücke, über die (ebenfalls angeblich) viele Arbeitslose in eine ordentliche Beschäftigung wandern, weiter destabilisieren.

Im September dieses Jahres konnte man dann solche Meldungen zur Kenntnis nehmen: Anteil der Leiharbeiter auf Rekordhoch: »In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Menschen in Zeitarbeit um gut 40 Prozent erhöht. Ein Übergang in einen regulären Job gelingt eher selten.« Der Anteil der Leiharbeiter an der Gesamtbeschäftigung lag 2017 bei 2,8 Prozent. In der Metallbearbeitung und im Lager- und Postbereich ist er mit 14,9 beziehungsweise 12 Prozent deutlich höher gewesen. Es wurde berichtet, dass Leiharbeit nur bedingt reguläre Beschäftigung ermöglicht. Demnach hatten rund 40 Prozent der Menschen, die im zweiten Halbjahr 2017 ein Beschäftigungsverhältnis in Leiharbeit beendeten, 90 Tage danach noch keinen neuen Job. Rund 60 Prozent hätten in diesem Zeitraum eine neue Beschäftigung gefunden – etwa 40 Prozent von ihnen jedoch ein weiteres Mal in Leiharbeit. 

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