Die Leiharbeit erneut vor dem EuGH. Diesmal geht es um die Frage, was genau ein erforderlicher „Gesamtschutz“ der Leiharbeiter bedeutet. Am Ende doch (nicht) „Equal Pay“?

Die Leiharbeit ist seit langem immer wieder Thema höchst kontroverser Debatten, in denen von einer Hervorhebung ihrer angeblichen Brückenfunktion in „normale“ Beschäftigung oder ihrer (Arbeitgeber-)Funktionalität für die Herstellung „atmender“ Belegschaften bis hin zu einer Kritik als Instrument des Lohndumping und der Verteufelung als eine Ausprägung von modernen Menschenhandel reichen. Hin und wieder geraten dann aber auch die gängigen Typisierungen von „gut“ und „böse“ und die traditionellen Lager durcheinander, wenn man beispielsweise wie in der Pflege feststellen muss, dass Leiharbeiter mehr verdienen können und bessere Arbeitsbedingungen haben und Arbeitgeber auf einmal vehement ein Verbot der Leiharbeit in diesem Bereich von der Politik fordern(vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Aus der mal nicht eindeutigen Welt der Leiharbeit. In der Pflege. Oder: Wenn ausnahmsweise Arbeitgeber vor Leiharbeitern geschützt werden sollen vom 23. Januar 2020).

Nun ist die Leiharbeit in den vergangenen Jahren immer wieder (Re-)Regulierungen unterworfen worden, die dazu geführt haben, dass der Einsatz dieses Instruments für die Entleihunternehmen teilweise deutlich teurer geworden ist (was in der Vergangenheit dann sofort Ausweich- und Umgehungsstrategien hervorgerufen hat, wie beispielsweise die Ausbreitung der Werkverträge, um Kostenvorteile an den Belegschaftsrändern realisieren zu können). Und zu den Regulierungsaspekten mit Blick auf die Leiharbeit gehört auch, dass sie immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung war und ist. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste sich mehrfach mit dieser Beschäftigungsform befassen, insbesondere mit der Auslegung von „unbestimmten Rechtsbegriffen“.

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Was ist (k)eine „vorübergehende Überlassung“ von arbeitenden Menschen? Der Europäische Gerichtshof fällt ein „erfreuliches“ bzw. „enttäuschendes“ Urteil zur Leiharbeit

Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland ist in den vergangenen Jahren bis kurz vor Beginn der Corona-Pandemie gestiegen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es 2013 rund 865.000 Menschen in Leiharbeit, im Jahresschnitt 2018 waren es schon mehr als eine Million. 2020 – im ersten Jahr der Pandemie – sank die Zahl zwischenzeitlich auf gut 740.000, lag aber Mitte 2021 wieder bei mehr als 830.000. Aktuellere Zahlen der Bundesagentur liegen derzeit nicht vor, aus der Branche werden aber weiter steigende Zahlen seit dem Sommer des vergangenen Jahres berichtet.

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Großbritannien: Der Markt regelt das (nicht). Personalvermittler für Pflegekräfte treiben ihre Preise für den Verleih von Pflegekräften nach oben

Der eine oder andere wird sich daran erinnern – noch vor dem Ausbruch der Corona-Krise gab es hier bei uns in Deutschland eine Debatte über die sich ausbreitende Leiharbeit in der Pflege. Kliniken und Pflegeheime berichteten, dass sie zunehmend darauf angewiesen seien, Personallücken über Zeit- bzw. Leiharbeit zu füllen. Und zugleich gab es zahlreiche Berichte, dass Pflegekräfte bewusst in die Leiharbeit abgewandert sind, weil sie dort – entgegen dem üblichen Image der Branche – bessere Arbeitsbedingungen für sich selbst finden, also was sowohl die Bezahlung, wie auch die Dienstzeiten angeht. Zugleich standen und stehen die Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor dem Problem, dass die Kosten für die Leiharbeitskräfte ganz erheblich sind, denn die Verleiher lassen sich das einschließlich ihrer Gewinne entsprechend bezahlen. Die Debatte im Herbst 2019 und Anfang 2020 mündete dann in Forderungen an den und aus dem politischen Raum, Leiharbeit in der Pflege zu verbieten.

➔ Wer die damalige Diskussion nachvollziehen möchte, dem seien die Beiträge „Gute Leiharbeit“? Zur medialen und tatsächlichen Bedeutung der Leiharbeit in der Kranken- und Altenpflege vom 23.09.2021, Ein Teil der Pflegekräfte „flieht“ in die Leiharbeit, Betreiber von Kliniken und Pflegeheimen sind sauer und die Berliner Gesundheitssenatorin will Leiharbeit in der Pflege verbieten? Ein Lehrstück vom 01.11.2019 sowie Aus der mal nicht eindeutigen Welt der Leiharbeit. In der Pflege. Oder: Wenn ausnahmsweise Arbeitgeber vor Leiharbeitern geschützt werden sollen vom 23.01.2020 empfohlen.

Aus einem Verbot der Leiharbeit in der Pflege ist – wie bereits damals vorausgesagt – nichts geworden. Und man kann sich gut vorstellen, dass die Belastungen und Verwerfungen durch die Corona-Pandemie den Trend in die Leiharbeit sogar noch vorangetrieben haben.

Aber nicht nur bei uns ist das und die damit verbundenen Probleme ein Thema. Auch auf der Insel, in Großbritannien, wird darüber intensiv diskutiert.

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