Nicht immer gleich abschreiben: Laut BILD-Zeitung ist die Zahl der Dauer-Hartz IV-Empfänger deutlich zurückgegangen. Das ist falsch

Wieder einmal können wir ein Beispiel für die journalistische Grundregel studieren, dass man nicht einfach abschreiben sollte, vor allem nicht, wenn es a) um Statistiken geht und b) als Quelle die Bild-Zeitung fungiert. Weniger Menschen beziehen dauerhaft Hartz IV, meldet beispielsweise Spiegel Online unter Berufung auf die unter b) genannte Tageszeitung. Selbst die Nachrichten im Deutschlandfunk verbreiten die frohe Botschaft unter der Überschrift Zahl der Langzeit-Empfänger von Hartz IV rückläufig und liefern sogar eine Begründung für diesen erfreulich daherkommenden Trend: »Demnach gab es Ende 2015 knapp 2,6 Millionen Menschen, die diese Leistung schon länger als vier Jahre erhalten. Das sind fast acht Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit sagte dem Deutschlandfunk, ein Grund für diese Entwicklung sei die gute wirtschaftliche Lage. Es gebe mehr Stellen, davon profitierten auch Langzeitarbeitslose.« Das hört sich doch gut an – aber leider ist es falsch, wie O-Ton Arbeitsmarkt aufzeigen kann: Dauer-Hartz-IV-Bezieher: Falschmeldung der BILD-Zeitung.

Was genau ist da los? Man liegt nicht falsch mit der Vermutung, dass hier mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen worden sind. Der zusammenfassende Befund von O-Ton Arbeitsmarkt: »Laut BILD-Zeitung ist die Zahl der Dauer-Hartz-IV-Bezieher stark gesunken. Tatsächlich beruht dieser Rückgang aber auf einer Umstellung in der Statistik. Laut Bundesagentur für Arbeit hat sich die Zahl der Betroffenen um lediglich ein Prozent verringert.«

»Die Zahl der Dauer-Hartz-IV-Bezieher ist erstmals stark gesunken. Laut Bundesagentur für Arbeit lebten Ende 2015 insgesamt 2.572.134 Personen bereits länger als 4 Jahre von der Stütze. Das waren 7,9% weniger als im Dezember 2014 (2,8 Mio.) und der niedrigste Stand seit Einführung von Hartz IV.« Das berichtete die BILD-Zeitung am gestrigen Sonntag. Und andere Medien schrieben fleißig ab.

Doch die BILD hat hier unterschiedliche Personengruppen in der Hartz-IV-Statistik, nämlich Regelleistungsbezieher im Dezember 2015 (2.572.134 Personen) und Leistungsberechtigte im Dezember 2014 (2.792.787 Personen) miteinander, und deshalb schlichtweg falsch verglichen. Denn Regelleistungsberechtigte sind nur eine Teilgruppe der Leistungsberechtigten und daher natürlich insgesamt weniger Personen.

Hintergrund der offensichtlichen Verwirrung in der BILD-Redaktion ist eine Revision in der Hartz-IV-Statistik (darüber hatte O-Ton Arbeitsmarkt bereits am 8. Juni 2016 berichtet:Statistikänderung lässt rund 130.000 Hartz-IV-Kinder verschwinden). Seit April 2016 erfasst die Bundesagentur für Arbeit Personengruppen in Hartz-IV-Hauhalten differenzierter. Daten vor der Revision und nach der Revision sind daher nicht mehr miteinander vergleichbar.

Die BILD-Redaktion hat aber genau das getan. Sie hat die Daten der alten, unrevidierten Statistik vom Dezember 2014 an denen der neuen, revidierten Statistik vom Dezember 2015 gemessen – und ist nur so auf den starken Rückgang gekommen.

Vergleichbare Werte für Dezember 2014 hat die Bundesagentur für Arbeit bisher nicht veröffentlicht. Laut Auskunft eines Mitarbeiters der Statistikabteilung gab es aber tatsächlich nur einen minimalen Rückgang um etwa ein Prozent bei den Personen, die schon seit vier Jahren oder länger auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind – und nicht um rund 8 Prozent, wie die BILD berichtete. Die ältesten reviderten Daten im Online-Angebot der BA stammen vom Juni 2015. Zu diesem Zeitpunkt bezogen 2,62 Millionen Menschen dauerhaft Hartz-IV-Leistungen, etwa 1,8 Prozent mehr als im Dezember desselben Jahres. So der Bericht von O-Ton Arbeitsmarkt.

Es ist doch immer wieder gut, wenn es Institutionen und Menschen gibt, die bei statistischen Befunden dem Lebensmotto folgen: Glaub ich erst einmal nicht.

Die Zukunft des Wohlfahrtsstaats aus der Umfrage-Sicht der Bevölkerung: Mehr wollen, zahlen sollen die da oben und eine Hierarchie der Wohlfahrtsbedürftigkeit

»Die deutsche Bevölkerung plädiert in ihrer übergroßen Mehrheit für einen weiteren Ausbau des Wohlfahrtsstaates. Dieser Befund ergibt sich aus einer von TNS Infratest im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung durchgeführten repräsentativen Umfrage, bei der insgesamt 2.000 Wahlberechtigte ab 18 Jahren zu ihren reformpolitisch relevanten Präferenzen und Einstellungen befragt wurden.« Das berichtet die Friedrich-Ebert-Stiftung unter der Überschrift Die Zukunft des Wohlfahrtsstaates. Man hat eine repräsentative Umfrage machen lassen und verdichtet die wichtigsten Erkenntnisse der auf dieser Grundlage erstellten Studie (Roberto Heinrich, Sven Jochem, Nico A. Siegel: Die Zukunft des Wohlfahrtsstaates. Einstellungen zur Reformpolitik in Deutschland. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, 2016) in fünf Punkten, die auf den ersten Blick dem Sozialpolitiker gefallen dürften.

1.) 82 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass die soziale Ungleichheit in Deutschland mittlerweile ein zu hohes Ausmaß angenommen hat. Diese Wahrnehmung zieht sich durch alle sozialen Schichten und politischen Lager. Zudem sind viele der Befragten überzeugt, dass sich die zu hohe soziale Ungleichheit negativ auf die Leistungskraft der deutschen Wirtschaft auswirkt.
2.) Die vollständige Gleichstellung von Mann und Frau sowie der effiziente Ausbau von wohlfahrtsstaatlichen Humandienstleistungen werden von der Bevölkerung als Prioritäten für die Reformpolitik genannt. Insbesondere in den Bereichen Bildung, Familie und Kinderbetreuung wird dringender Handlungsbedarf gesehen.
3.) Die Kerninstitutionen des deutschen Sozialstaats, die Sozialversicherungen, erfahren nach wie vor hohen Zuspruch in der Bevölkerung. Jedoch wird deutliches Verbesserungspotential auf der Leistungsseite ausgemacht: Ein Großteil der Befragten stuft das Niveau der Absicherung nur als „gerade ausreichend“ ein und bezweifelt, dass der Wohlfahrtsstaat die soziale Ungleichheit in Deutschland effektiv und nachhaltig bekämpfen kann.
4.) Die Verantwortung für eine adäquate Absicherung des Lebensstandards bei gesundheitlichen und sozialen Risiken liegt nach Überzeugung einer großen Mehrheit noch immer beim Staat. Sämtliche Bevölkerungsgruppen wünschen sich mindestens eine Konservierung des bisherigen Ausgabenniveaus und plädieren eher für eine weitere Expansion, statt für Aufgabenkürzungen.
5.) Zur Finanzierung des gewünschten Leistungsniveaus finden höhere Steuern auf Erbschaften, für Unternehmen und auf Vermögenswerte hohen Zuspruch. Sozialstaatliche Ausgabenkürzungen und eine staatliche Kreditaufnahme werden als Finanzierungsinstrumente abgelehnt. Gleiches gilt für eine Erhöhung der Einkommenssteuer und von Sozialabgaben.

Schauen wir uns den letzten Punkt einmal genauer an. Florian Diekmann hat genau hier angesetzt und das bereits in der Überschrift zu seinem Artikel auf den Punkt gebracht: Die Deutschen wollen mehr Sozialstaat – aber kaum dafür zahlen. »Der deutsche Sozialstaat soll stärker werden, allerdings sollen breite Schichten der Bevölkerung nicht dafür bezahlen müssen. Auch neue Schulden wollen die Deutschen nicht machen.« Die Ablehnung höherer Steuern gilt bei der Mehrheit selbst für eine Erhöhung der Erbschaftsteuer, die aufgrund der hohen Freibeträge vor allem Vermögende zu spüren bekommen würden.

Wo aber soll dann das Geld herkommen?

Irgendwie von denen da oben, zu denen man selbst nicht gehört. In der Studie wird darauf hingewiesen, dass die große Mehrheit der Deutschen die soziale Ungleichheit im Land als zu groß empfindet. Dementsprechend gibt es nur bei höheren Steuern für Unternehmen und Vermögende Zustimmung.
Daraus resultiert aber, so Florian Diekmann, ein Dilemma: Höhere Steuern für Unternehmen und Vermögende allein würden aber wohl kaum ausreichen, den Wohlfahrtsstaat im gewünschten Ausmaß auszubauen.

Ein Verdacht liegt nahe: Die Deutschen haben ein paradoxes Verhältnis zur Solidarität. Aber das sich gleichsam aufdrängende Bewertungsschema einer „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“-Mentalität wird von Florian Diekmann selbst hinterfragt:

»Erstens sind selbst unter jenen Befragten zwei Drittel für höhere Vermögensteuern, die davon betroffen wären – nämlich die, die sich selbst in der Oberschicht oder oberen Mittelschicht verorten oder über ein Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 4000 Euro im Monat verfügen. Diese Leistungsfähigen sehen sich also durchaus in der Pflicht.
Und zweitens ist die Haltung nur logisch: Würde das nötige Geld über höhere Beitragssätze oder Einkommensteuern – oder gar über Kürzungen in anderen Bereichen der Sozialversicherung – erhoben, würde sich die Ungleichheit noch vergrößern.«

Nur: »Selbst wenn man die Vermögensteuer wieder einführt und die Unternehmenssteuern erhöht, dürfte das Geld kaum reichen, den Wohlfahrtsstaat wie gewünscht auszubauen und massiv in Bildung zu investieren.«

Hier wird auch ein Dilemma der Linken erkennbar. »DIE LINKE vertritt die Position der übergroßen Mehrheit: Mehr soziale Sicherheit durch Reichensteuern finanzieren.« So ein Tweet von Sarah Wagenknecht. Aber wie gesagt, das wird nicht reichen und zugleich blockiert so eine Position – bei aller berechtigten und notwendigen Debatte über ein anderes Maß der Umverteilung als heute – die Einsicht, dass wir angesichts der enormen Aufgabenbedarfe in Rente, Pflege, Gesundheit und anderen sozialpolitischen Bereichen eine deutliche Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage der sozialen Sicherungssysteme brauchen bis hin zu einer Diskussion über neue Finanzierungsquellen.

Ein anderer Aspekt, den man der Untersuchung entnehmen kann, wurde bislang nirgendwo thematisiert. Wieder werden wir Zeugen einer seit langem sichtbaren Hierarchisierung der Wohlfahrtsbedürftigkeit der einzelnen Handlungsfelder.

Man schaue sich die beiden Abbildungen am Anfang dieses Beitrags an, die der neuen Studie entnommen sind. Sowohl bei der Frage, wofür der Staat Verantwortung zu übernehmen hat wie auch hinsichtlich der Frage, wo der Staat denn mehr Gelder ausgeben sollte, finden wir ganz unten die Arbeitslosen und die Hartz IV-Empfänger.

Das ist einer der bedrückendsten Befunde, die man in der Umfrage finden kann. Offensichtlich werden wir hier mit dem konfrontiert, was ich als Dreiklang von „Individualisierung, Personalisierung und Moralisierung“ von Arbeitslosigkeit, vor allem der Langzeitarbeitslosigkeit, bezeichnet habe.

Die Abkoppelung der Langzeitarbeitslosen in der Wahrnehmung der Mehrheitsgesellschaft hat sich verfestigt und man gesteht ihnen immer weniger bis gar nicht zu, von einem aktiven Sozialstaat profitieren zu können. Man kann es auch so zuspitzend formulieren: Ihnen wird die Schuld in die eigenen Schuhe geschoben. Unabhängig davon, dass das bei dem einen oder anderen durchaus nicht unberechtigt sein mag – eine ganze Gruppe von sehr unterschiedlichen Menschen, mit ihren ganz eigenen Geschichten, wird in die Kollektivhaft einer gesellschaftlichen Zuschreibung genommen, nach der es an ihnen liegt, sich aus der Arbeitslosigkeit zu befreien. Auf alle Fälle sieht man auf diese Menschen bezogen den geringsten Verantwortungsgrad staatlichen Handelns und zusätzliche Ausgaben will man gar nicht in Erwägung ziehen.

Nicht nur, aber auch wegen solcher Befunde sind die Ergebnisse der Studie beim genaueren Hinsehen für den Sozialpolitiker gar nicht so ohne. Und man sollte nicht vergessen – die Entsolidarisierung beginnt immer an den Rändern, die man noch gut verkaufen kann, aber sie frisst sich unaufhaltsam vor in die Mitte der Wohlfahrtswelt. Wenn sie da angekommen ist, wird es zu spät sein.

Die nicht existenten Nicht-Mindestlohn-Langzeitarbeitslosen. Von einer Opfergabe innerhalb der Großen Koalition vor dem Mindestlohngesetz zu einer erwartbar geplatzten Seifenblase

Viele werden sich noch erinnern an die aufgeregten Debatten vor der konkreten Ausformulierung des Mindestlohngesetzes. Interessierte Kreise hatten damals alles versucht, Ausnahmeregelungen für diesen und jenen in den Gesetzgebungsprozess einzuspeisen. Gelungen ist das an einigen Stellen, von den Zeitungszustellern bis zu den Langzeitarbeitslosen. Kurz vor Toresschluss hatte man der Kritiker- und Apokalyptiker-Seite unter den Mindestlohngegnern in der schwarz-roten Koalition gerade mit der Ausnahmeregelung für die Langzeitarbeitslosen eine Opfergabe bereitet. Folgsam formulierten die Juristen den folgenden Passus in den § 22 Absatz 4 Mindestlohngesetz:

»Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht.«

Zu der mehr als fraglichen Sinnhaftigkeit einer solchen Ausnahme hat es frühzeitig Kritik gegeben, so beispielsweise seitens des WSI in der Veröffentlichung Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? von Marc Amlinger, Reinhard Bispinck und Thorsten Schulten aus dem Juni 2014 sowie in meinem Blog-Beitrag Je näher der gesetzliche Mindestlohn kommt, desto konkreter werden die offenen Fragen. Beispielsweise: Wer ist eigentlich ein Langzeitarbeitsloser und wie erkennt man rechtssicher einen solchen? vom 21. Juli 2014.

Dort konnte man beispielsweise die folgenden Anmerkungen lesen: »Wenn die GroKo im Streit über den Mindestlohn um sich kreist, dann muss jemand Opfer bringen. Wenn nimmt man da? Wie wäre es mit den Langzeitarbeitslosen? Die Wahrscheinlichkeit, dass sich darüber jemand aufregt, ist überschaubar und beherrschbar. Aus der Berliner Perspektive.«

Es ging damals vor allem um zwei Hauptkritikpunkte:

  • Zum einen ist es mehr als irritierend, dass in einem Gesetz, das „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ genannt wird und in dem der Mindestlohn als ein Bestandteil enthalten ist, eine Ausnahmeregelung eingebaut wird, die aber nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, denn in den anderen Unternehmen ist eine Vergütung der Langzeitarbeitslosen unterhalb der 8,50 € zumeist durch die tarifvertragliche Struktur von vornherein ausgeschlossen. Denkt man das also weiter, dann hätte das zur Folge, dass tarifgebundenen Unternehmen, die sich also an die Regeln halten, die man doch fördern möchte, dergestalt bestraft werden, dass sie bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen diesem den gesetzlichen Mindestlohn mindestens schulden, während genau die Unternehmen, die sich außerhalb der Tarifbindung befinden, den Lohn nach unten drücken können. Ich bin gespannt, mit welcher mir sich derzeit nicht mal in Spurenelementen erschließenden Logik man das zu begründen glauben meint.
  • Zum anderen ist die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose auch systematisch falsch: Es gibt vor allem angesichts der erheblichen Heterogenität der so genannten Langzeitarbeitslosen keine wirklich überzeugende Begründung, diese generell von der Gültigkeit eines Mindestlohnes auszuschließen. Wenn einzelne Arbeitslose teilweise oder erheblich leistungsgemindert sind, so dass ihre Produktivität eine Einstellung zu den gegebenen Mindestlohnbedingungen verhindern würde, dann muss man mit einem bekannten und erprobten und an dieser Stelle auch sinnvollen Instrumentarium gegensteuern und eine solche Einstellung ermöglichen: Hierzu gibt es das Instrument der Lohnkostenzuschüsse, mit deren Hilfe dann eine möglicherweise vorhandene lohnkostenbedingte Einstellungshürde beseitigt oder zumindest abgemildert werden kann.

Und schon im Vorfeld des Mindestlohngesetzes konnte man mit einer gewissen Erfahrung in Arbeitsmarktpolitik ausgestattet sicher vorhersagen, dass es gerade nicht zu dem kommen wird, was auch zahlreiche Kritiker der Ausnahmeregelung im Empörungsmodus vorgetragen haben – dass also die Unternehmen sich in großer Zahl auf die Langzeitarbeitslosen stürzen werden, um den Lohnkostenvorteil für die ersten sechs Monate einzustreichen. Denn die Arbeitgeber sehen eben nicht nur sechs Monate, sondern sie bewerten die (potenziellen) Mitarbeiter insgesamt. Und wenn sie Vorbehalte gegen Langzeitarbeitslose haben, dann werden sie sich auch nicht durch eine für sechs Monate möglichen Absenkung des Gehalts verführen lassen.

Aber nun ist der gesetzliche Mindestlohn für (fast) alle seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und der apokalyptisch in den Raum gestellte Arbeitsmarkt-Kollaps ist vollständig ausgeblieben. Da bietet es sich doch an, einmal nachzuschauen, was denn nun in praxi die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose gebracht hat. Genau dieser Frage ist die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, nachgegangen und sie hat das parlamentarische Instrument der Anfrage an die Bundesregierung genutzt, um zu erfahren, wie es denn mit der Umsetzung und Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung aussieht. Und die Bundesagentur für Arbeit hat ihr geantwortet.

Thomas Öchsner hat seinen Artikel dazu überschrieben mit: Die wahrscheinlich unsinnigste Mindestlohn-Ausnahme. Die zentrale Botschaft, die man den von der BA gelieferten Daten entnehmen kann, lautet eben nicht wirklich überraschend:

»Die Ausnahme, auf die die Wirtschaftsverbände, assistiert von der Union, so vehement gepocht hatten, wird praktisch kaum genutzt.«

Und man kann das genauer quantifizieren:

»So haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter von August 2015 bis April 2016 gerade einmal 1.990 Bescheinigungen ausgestellt, die für die Nutzung der Sonderregelung erforderlich sind. Hochgerechnet auf das ganze Jahr sind das nicht einmal 0,3 Prozent der Zielgruppe – 2015 waren in Deutschland durchschnittlich 1,04 Millionen Langzeitarbeitslose gemeldet.«

Und damit an dieser Stelle keine Missverständnisse auftreten – selbst diese nun wirklich nicht als nennenswert zu bezeichnende Zahl bildet nicht die tatsächliche Inanspruchnahme ab:

»Tatsächlich dürften sogar noch weniger über diesen Weg eine neue Arbeit gefunden haben, heißt es bei der BA. Denn „die Ausstellung einer Bescheinigung ist nicht gleichzusetzen mit dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses“, teilte die Behörde … mit. Die Bescheinigungen müssen die Langzeit-Jobsucher selbst beantragen, um ihrem Arbeitgeber nachzuweisen, dass sie zuvor ein Jahr ohne Stelle waren. Die Betriebe benötigen die Dokumente, um bei Zollkontrollen darlegen zu können, dass sie diesen Mitarbeitern keine 8,50 Euro zahlen müssen.«

Thomas Öchsner stellt sich natürlich auch eine Frage, we viele andere auch: Warum wird die Ausnahmeregelung so gut wie gar nicht in Anspruch genommen?

»Für Arbeitgeber sei es möglicherweise attraktiver, Langzeitarbeitslose über einen Eingliederungszuschuss einzustellen. Dieser betrage für maximal zwölf Monate immerhin 50 Prozent des Arbeitsentgelts, sagt ein Sprecher der BA.
Viele Arbeitgeber glauben aber offenbar auch nicht daran, dass Langzeitarbeitslose immer produktiv genug sind, um ihnen helfen zu können. Das zeigt eine Umfrage der Bundesagentur bei 1000 Unternehmen: Demnach führten 82 Prozent der befragten Firmen andauernde Erwerbslosigkeit auf fehlende Motivation zurück. Dabei hatte knapp die Hälfte der Arbeitgeber überhaupt keine Erfahrung mit Langzeitarbeitslosen gemacht.«

Und schon sind wir mittendrin in der Diskussion über mögliche Ursachen. Und da gibt es eben nicht nur eine. Auf alle Fälle sehen wir auch an diesem Beispiel, wie exkludiert die meisten Langzeitarbeitslosen mittlerweile sind, denn die haben nachweislich in den vergangenen Jahren mit einer insgesamt betrachtet guten Arbeitsmarktentwicklung (= Rückgang der offiziell registrierten Arbeitslosen sowie steigende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) kaum bis gar nicht profitieren können. Viele von ihnen sind schlichtweg aussortiert und bekommen selbst mit dem Angebot eines Lohnkostenzuschusses keinen Fuß in die Unternehmen.

Was daraus folgt? Zumindest für die Mindestlohn-Ausnahmeregelung die Langzeitarbeitslosen müsste es eine Rückabwicklung dergestalt geben, dass man einfach den Passus wieder streicht. Dann fällt wenigstens ein Absatz weg und das wäre mithin ein handfester Beitrag zum vielbeschworenen Bürokratieabbau.

Programmitis als Krankheitsbild in der Arbeitsmarktpolitik: Wenn das „Wir tun was“ für die Langzeitarbeitslosen verloren geht im hyperkomplexen Raum der Sonderprogramme, die in der Realität scheitern müssen

Die politisch Verantwortlichen lassen sich seit geraumer Zeit feiern bei der Verkündigung der monatlichen Arbeitslosenzahlen in Nürnberg. Noch nie seit der Wiedervereinigung sei die Zahl „der“ Arbeitslosen so niedrig gewesen. Für den Februar 2016 teilt uns die Bundesagentur für Arbeit mit: 2.911.000. Das sind über 100.000 weniger als im gleichen Monat des Vorjahres. Diese Erfolgsmeldung lässt man sich auch nicht eintrüben durch die ebenfalls seitens der BA in ihrem Datenwerk ausgewiesene Zahl der Unterbeschäftigten: 3.707.000. Das ist nun schon eine andere Hausnummer (allerdings ist die im Vergleich zum Vorjahr sogar noch stärker zurückgegangen, nämlich um 180.000 Menschen). Zugleich wird deutlich, man muss genau hinschauen, was sich denn hinter „den“ Arbeitslosen verbirgt. Offensichtlich sind die 2,9 Mio. Menschen lediglich eine untere Untergrenze, von Erwerbslosigkeit sind weitaus mehr Menschen betroffen. Das wird seit Jahren immer wieder auch kritisch begleitet, soll in diesem Beitrag aber gar nicht weiter verfolgt werden. Auch nicht die Tatsache, dass aufgrund der auch medialen Fixierung auf die Zahl der offiziell ausgewiesenen Arbeitslosen (2,9 Mio.) bei nicht wenigen Beobachtern eine ganz andere Zahl auf Schwierigkeiten stößt, die sich in einer deutlich höheren Umlaufbahn bewegt: Für das Hartz IV-System (SGB II) werden 6.045.000 „Leistungsbezieher“ gemeldet, was ja nun wirklich eine andere Größenordnung ist. Auch wenn man berücksichtigt, dass darunter auch 1,7 Mio. Kinder unter 14 Jahren sind, die in den „Bedarfsgemeinschaften“ der Hartz IV-Empfänger leben, bleiben ausweislich der amtlichen Daten 4,3 Mio. „erwerbsfähige Leistungsberechtigte“. Offensichtlich taucht nur ein (kleiner) Teil von ihnen in der offiziellen Zahl „der“ Arbeitslosen aus. 

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Armut macht krank und Krankheit kann arm machen und beides zusammen führt oftmals in einen Teufelskreis

In diesen Tagen wurde wieder einmal gehadert mit der „Armut“. Also weniger mit dem Tatbestand der Armut von Menschen, sondern mit der Berichterstattung darüber. Auslöser war der neue Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und anderer Verbände. Vgl. dazu den Beitrag Von der Armut, ihren Quoten, ihrer kritischen Diskussion – und von abstrusen Kommentaren vom 23.02.2016. Dabei gab es neben der üblichen Schelte an der Methodik der Messung einer relativen Einkommensarmut auch eine sachlich ausgerichtete Darstellung wichtiger Befunde neben der allgemeine Quote der Einkommensarmutsgefährdung, vor allem der Gruppen, bei denen wir eine überdurchschnittliche Betroffenheit prekärer Lebenslagen beobachten müssen. So beispielsweise in dem Übersichtsbeitrag Das sind die fünf größten Armutsrisiken von Frank Specht in der Online-Ausgabe des Handelsblatts oder in diesem Tagesschau-Beitrag.

Ein ganz besonders wichtiger Aspekt der Armutsdiskussion ist der Zusammenhang von Armut und Gesundheit. Darauf geht beispielsweise der Artikel Armut erhöht Herzinfarkt-Risiko von Susanne Werner ein. 

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