Wer soll die Rechnung wie bezahlen? Einige Zahlen zu einer „Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung“

Die zahlreichen Baustellen im Bereich der Altenpflege waren in den vergangenen Monaten intensiv auf der Tagesordnung der Berichterstattung. Und damit ist nicht nur die Lage der Pflegeheime gemeint, sondern auch die der ambulanten Pflegedienste bis hin zu den pflegenden Angehörigen und – für einen Moment ausgelöst durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wieder einmal – die dunkelste Dauerbaustelle des deutschen Pflegesystems, also die osteuropäischen Frauen in der „24-Stunden-Betreuung“. Und überall wird nach dringend erforderlichen und längst überfälligen Verbesserungen gerufen, in den Sonntagsreden betonen Politiker aller Couleur, dass die Pflegekräfte besser bezahlt werden müssen, dass der Höhenflug der „Eigenanteile“ der Heimbewohner endlich gestoppt und umgekehrt werden soll, dass die Pflegepersonalschlüssel in den stationären und ambulanten Einrichtungen und Diensten verbessert werden und dass die pflegenden Angehörigen mehr finanziellen Spielraum bekommen müssen, beispielsweise bei der Tages- und Nachtpflege und anderen entlastenden Angeboten.

Nun muss man nicht lange nachdenken, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass das alles eine Menge Geld kosten würde. Auch wenn man richtig rechnet und Rückflüsse berücksichtigt – erst einmal müssen Beträge in die Hand genommen werden, die sich im zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich bewegen. Aber woher sollen die kommen? Nicht wirklich überraschend schlagen sich die meisten Sonntagsredner spätestens an dieser Stelle in die Büsche und meiden eine Quantifizierung der finanziellen Bedarfe und vor allem eine Aussage zu den Quellen wie der Teufel das Weihwasser.

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Am Gelde hängt, zum Gelde drängt doch alles. Strategische „Umbuchungen“ und Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten im Krankenhaus?

Man muss einführend an die historische Entwicklung der Krankenhausfinanzierung erinnern: »Bis zum Jahr 2003 wurden allgemeine Krankenhausleistungen über krankenhausindividuelle Pflegesätze vergütet, die je Tag des Krankenhausaufenthaltes zu zahlen waren. Diese tagesbezogenen Pflegesätze wurden unabhängig davon berechnet, wie hoch der Behandlungsaufwand für einzelne Patientinnen und Patienten tatsächlich war. Die Krankenversicherung zahlte damit bei gleicher Behandlungsdauer für leicht erkrankte Patientinnen und Patienten genauso viel wie für schwer kranke Patientinnen und Patienten, die in der gleichen Fachabteilung eines Krankenhauses behandelt wurden. Die Vergütung erfolgte somit tagesbezogen und nicht leistungsorientiert. Die stationäre Verweildauer war im internationalen Vergleich sehr hoch«, erläutert das Bundesgesundheitsministerium unter der Überschrift Krankenhausfinanzierung. Und das wollte und hat man geändert: »Der Gesetzgeber hat deshalb beschlossen, diese Vergütungsform durch ein „durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem“ … zu ersetzen.« Dieses Fallpauschalensystem ist seit Jahren immer wieder Gegenstand umfangreicher Kritik, vor allem hinsichtlich der Folgen für die Versorgung wie auch für die Arbeitsbedingungen des Personals in den Kliniken. Hinsichtlich der Pflege und der Pflegekräfte wurde in den zurückliegenden Jahren vor allem darauf hingewiesen, dass die fallpauschalierende Systematik des Finanzierungssystems einen enormen Personalabbau-Druck ausgeübt hat, was dann immer als „Effizienzsteigerung“ verkauft wird, eine Begrifflichkeit, die irgendwie netter daherkommt als zu sagen, was ist: Mit weniger Personal mehr Fälle in immer schnellerer Zeit umzusetzen.

Aber es ist nicht so, dass man in der Politik nun gar nicht auf diese beklagenswerte Entwicklung des Missbrauchs des Pflegepersonals als Steinbruch für Kostensenkungsstrategien reagiert hat: Über die Jahre haben sich die negativen Effekte gerade in der Pflege kumuliert und irgendwann war der Punkt erreicht, dass man gegensteuern musste angesichts der verheerenden Auswirkungen in einem Bereich, der zunehmend von massiven Fachkräftemangel charakterisiert ist. Also hat der Gesetzgeber gleichsam die Notbremse gezogen und versucht, die Pflegekosten aus dem „durchgängig pauschalierenden Vergütungssystem“ wieder herauszunehmen.

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Mit „Wumms“ aus der Krise – aber wer zahlt die Zeche? Beispielsweise die Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Anfang Juni 2020 wurde als Ergebnis zweitägiger Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien ein großes Konjunkturprogramm mit einem Volumen von 130 Mrd. Euro verabschiedet – zusätzlich zu den bis dato bereits beschlossenen Rettungsprogrammen und im Zusammenhang mit dem seitens der EZB am Anfang der Corona-Krise aufgestockten Anleihekaufprogramm von 750 auf 1.350 Milliarden Euro. Der mittlerweile zum Kanzlerkandidaten der SPD bestellte Bundesfinanzminister Olaf Scholz nutzte die Gelegenheit der von Medien gerne aufgegriffenen semantischen Zuspitzung und sprach davon, man wolle mit „Wumms aus der Krise kommen“.

57 Maßnahmen enthält das Paket: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken. Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020. Und bereits auf der zweiten Seite des Eckpunktepapiers konnte man dieses Versprechen der Bundesregierung lesen:

»Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine dadurch bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, werden wir im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisieren, indem wir darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 decken. Das schützt die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und bringt Verlässlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit für die Arbeitgeber. {Finanzbedarf: 5,3 Mrd. Euro 2020, Bedarf 2021 kann erst im Rahmen der HH-Aufstellung 2021 ermittelt werden}.«

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