Die Zügel wieder anziehen: Zurück in das Wartezimmer. Zur Aufhebung der Möglichkeit, Arbeitnehmer mit Atemwegserkrankungen telefonisch arbeitsunfähig zu schreiben

Eine der vielen Maßnahmen zur Bewältigung der für uns alle völlig neuen und schwer einzuschätzenden Corona-Pandemie war neben der vollständigen Ausrichtung der Krankenhäuser auf eine von vielen befürchtete massive Zunahme an (intensiv) behandlungsbedürftigen COVID-19-Patienten der Schutz der Praxen niedergelassener Haus- und Fachärzte vor potenziell bzw. tatsächlich infektiösen Patienten, die für die notwendige Bestätigung ihrer Arbeitsunfähigkeit bei einer Atemwegserkrankung zu ihrem Arzt müssen, der dann nach einer entsprechenden Vorstellung die Krankschreibung vollziehen kann. Um eine mögliche Ansteckung anderer Patienten in den Wartezimmern sowie der Ärzte und ihrer Mitarbeiter in den ohne Zweifel systemrelevanten Praxen zu vermeiden, wurde am 9. März 2020 mitgeteilt: »Ärzte dürfen ab sofort in bestimmten Fällen eine Bescheinigung auf Arbeitsun­fähigkeit (AU) nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen. Die AU darf maximal sieben Tage betragen. Darauf haben sich … der GKV-Spitzenverband und die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt«, so das Deutsche Ärzteblatt unter der Überschrift AU-Bescheinigung ab sofort telefonisch möglich. »Die Regelung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen.« Diese Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) war eine Reaktion auf zuvor vorgetragene Forderungen von Ärzteverbänden, die Zahl der Karenz­tage zu erhöhen, in denen Arbeitnehmer ohne Krankschrei­bung vom Arzt zuhause blei­ben können.

Foto: © G-BA

mehr

Nichts Neues aus den deutschen Schützengräben des dualen Krankenversicherungssystems. Und warum die private Krankenversicherung dennoch wahrscheinlich ein Auslaufmodell ist

In den heutigen Zeiten ist es fast schon erleichternd, wenn man sich wenigstens in einem Politikfeld auf unerschütterliche Gewissheiten verlassen kann. Dazu gehört die in aller Regelmäßigkeit immer wieder thematisierte Existenzfrage des im internationalen Vergleich ziemlich einmaligen dualen Krankenversicherungssystems in unserem Land – und die erwartbare Empörungswelle von der Gegenseite, die das weit von sich weist. Die allermeisten Menschen, also gut 90 Prozent, sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), während die restlichen 10 Prozent in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ihr Eigenleben führen (können, manchmal aber auch müssen, weil sie beispielsweise im Alter nicht mehr rauskommen, es aber gerne würden).

Nun gibt es seit vielen Jahren eine dieser für Deutschland so typischen Lager-Diskussionen: Die einen fordern die Abschaffung der PKV und die Einführung einer „Bürgerversicherung“ für alle, die anderen schäumen vor Wut angesichts dieses Ansinnens. Zuweilen gibt es dann für den einen oder anderen Irritationen angesichts der Befürworter einer Abschaffung des Sondersystems der PKV, die man da nicht erwartet hätte. Ein Beispiel wäre hier die Bertelsmann-Stiftung, die bei vielen Linken als vordenkerhafter und multiplizierender Arm des Neoliberalismus gilt – aber von dieser Stiftung wird seit Jahren immer wieder für eine „integrierte Krankenversicherung“ und damit für eine Abschaffung der bisherigen eigenständigen PKV geworben (vgl. hierzu grundsätzlich den Beitrag  Systemkohärenz im Gesundheitswesen. Plädoyer für eine integrierte Krankenversicherung von Stefan Etgeton, Uwe Schwenk und Jan Böden bereits aus dem Jahr 2013).

mehr

Eine gute Tat oder einfach nur obszön? Die „Überlebenslotterie“ von Novartis und die eben nicht nur ökonomischen Dilemmata extrem teurer Medikamente

Die Debatten über das Wirken „der“ Pharmaindustrie bewegen sich üblicherweise zwischen den Polen von Fluch und Segen. Immer wieder wird man dabei mit dem Vorwurf konfrontiert, den pharmazeutischen Unternehmen gehen es nicht nur um Renditen, sondern um „unverschämt“ hohe Gewinne auf Kosten von kranken Menschen bzw. (noch weitaus lukrativer, weil umfassender abgreifbar) von Solidargemeinschaften wie dem Krankenversicherungssystem in unserem Land, von dem auch völlig überzogene Rechnungen beglichen werden müssen, sofern eine Erstattungspflicht des Medikaments nicht verhindert werden kann.

Auf der anderen Seite melden sich die Verteidiger zu Wort und argumentieren, dass nur extreme Renditeaussichten forschende Arzneimittelhersteller dazu bewegen werden, auch in Projekte zu investieren, die mit sehr großen Scheiternsrisiken verbunden sind und/oder die nur einige wenige (potenzielle) Patienten erreichen können, weil es sich um seltene Erkrankungen mit einer entsprechend kleinen Fallzahl handelt. Und besonders herausforderungsvoll wird es dann, wenn man über Medikamente spricht, an die man die Patienten nicht ein Leben lang ketten kann, sondern bei denen im Extremfall eine Behandlung ausreicht.

mehr