Die Diskussion über das – im weltweiten Vergleich ziemlich einmalige – duale Krankenversicherungssystem in Deutschland, wo die große Mehrheit der Menschen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und gut zehn Prozent in der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert sind, wird seit vielen Jahren geführt. Ob es nun um den großen Alternativentwurf – Stichwort „Bürgerversicherung“ – ging oder um partielle Verbesserungen für die (angeblich) wartezeitgeschädigten Kassenpatienten – immer wieder wurde und wird man mit der Behauptung konfrontiert, dass die privat Krankenversicherten gleichsam auf der Sonnenseite des Gesundheitssystems leben, während die große Masse an Kassenpatienten mit einer minderwertigen Versorgung abgespeist wird.
Krankenkassen
Ein Lehrbuchbeispiel für das Verheddern der Bürokratie: Man will die Sozialgerichte entlasten und legt sie im Ergebnis lahm und weite Teile der Versorgung von Schlaganfallpatienten fallen dem Minutendiktat zum Opfer
Jedes Jahr erleiden bundesweit rund 200.000 Menschen eine Apoplexie, auch als Schlaganfall bekannt, ausgelöst durch eine Störung der Blutversorgung im Gehirn. Bei etwa einem Drittel der Patienten bleiben dauerhaft Schäden zurück, darunter Lähmungen, Koordinationsstörungen oder kognitive Einschränkungen. Wichtig ist deshalb in der Akutsituation schnell und richtig zu handeln. Das ist völlig unstrittig.
Erleidet ein Patient einen Schlaganfall, dann muss er innerhalb von 30 Minuten in eine Spezialklinik eingeliefert werden, so die entsprechende gesetzliche Regelung. Dafür bekommt das abgebende Krankenhaus eine entsprechende Vergütung von den Krankenkassen. Das hört sich eindeutiger an, als es offensichtlich ist. Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass in der Vorgabe „eine halbe Stunde“ eine Menge Konfliktstoff liegen kann, wenn nicht eindeutig klar ist, wann diese halbe Stunde beginnt und wann sie aufhört. Eine erst einmal unbestimmte Zeitvorgabe, die der Konkretisierung bedarf.
Bislang erhielten die beteiligten Krankenhäuser eine Vergütung, wenn die Zeit zwischen Beginn und Ende eines Rettungstransports 30 Minuten nicht überschritt. Aber im Juni 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) dieser Abgrenzung ein Ende bereitet. Dem BSG zufolge beginnt die Frist nunmehr mit der Entscheidung des behandelnden Arztes zur Verlegung in eine Neurochirurgie und endet mit der Übergabe an die Ärzte dieser Abteilung. Das hat enorme Folgen.
(Un)Abhängigkeit der Beratung von Patienten. Ein Lehrstück in vielerlei Hinsicht
Das Gesundheitswesen ist bekanntlich ein Dschungel und viele Patienten sind mehr als verunsichert, an wen sie sich wenden und wohin sie gehen sollen. Die einen greifen – wie bei vielen Erfahrungs- und Vertrauensgütern üblich – zurück auf das, was ihnen von Freunden und Bekannten empfohlen wird oder sie hören auf den Ruf, ob der nun stimmt oder nicht. Andere betreiben aufwendige Recherchen im Netz und versuchen, sich zur Erkenntnis durchzugoogeln. In so einer Gemengelage macht unabhängige Beratung Sinn und kann, wenn sie denn zur Verfügung steht und in Anspruch genommen wird, nicht nur dem Einzelnen helfen, sondern auch eine gesamtgesellschaftlich positive Funktionalität haben.
Nun ist gerade die Unabhängigkeit einer Beratung von Patienten im „Haifischbecken“ Gesundheitswesen, in dem es um milliardenschwere Umsätze geht, eine zentrale Anforderung, die man erst einmal erfüllen muss – denn es gibt ja bereits eine unübersehbare Vielfalt an Beratungsangeboten, nur dass viele davon den Interessen ihrer Auftraggeber und/oder Finanziers folgen und das in die Beratung einfließen lassen. Teilweise läuft die Inbesitznahme eigentlich nur dem Patienten verpflichteter Beratungsangebote im Hintergrund und subtil, man denke hier an die eine oder andere Selbsthilfegruppe, deren Finanzierung über natürlich völlig uneigennützig agierende Pharma-Unternehmen läuft.
Wie lange sollen und wollen „wir“ Schwerstkranke am Leben halten? Eine pandorabüchsenhafte Frage und dann auch noch aus der Krankenkassenwelt
Gerade in den heutigen Zeiten einer sich beständig drehenden Radikalisierungsschraube in den öffentlichen Debatten, über die – ob bewusst oder nicht – immer mehr Begriffe und Aussagen salonfähig gemacht werden, die man früher aus gutem Grund gemieden hätte, sollte man auf Seiten der Medien und der Repräsentanten von Institutionen eine besondere Sensibilität an den Tag legen. Und wenn man das nicht macht, dann muss man sich der Kritik stellen.
Dies als Vorbemerkung angesichts der Überschrift eines Artikels, der einen erschaudern lässt, wenn man einen Moment weiterdenkt und vor allem den Zusammenhang registriert, in dem die Frage gestellt wird: Wie lange sollen wir Schwerstkranke am Leben halten? Darin berichtet Anette Dowideit im Kontext von erneuten Berichten über Geschäftsmodelle und Profite in der ambulanten Intensivpflege über Äußerungen des AOK-Chefs Martin Litsch, der mit Blick auf die Beatmungspatienten, um die es hier geht, dazu aufgerufen habe, „eine ethische Diskussion über die Sinnhaftigkeit zu führen“, dass „Menschen, die nie wieder Bewusstsein erlangen werden, über Jahre hinweg an Maschinen angeschlossen am Leben“ erhalten werden. Nun könnte man einwenden, dass gegen eine grundsätzliche ethische Debatte über Sinn und Unsinn der technischen Machbarkeit nichts einzuwenden sei, wenn die Äußerung des Krankenkassenchefs nicht in diesem Zusammenhang gefallen sein soll:
»Für die gesetzlichen Krankenkassen sind die außerklinischen Intensivpflegepatienten in kurzer Zeit zu einem immensen Kostenfaktor geworden. Für die Versorgung eines einzigen Patienten fallen pro Monat um die 25.000 Euro an. Wie hoch die Summe von fast sechs Milliarden Euro an Ausgaben im vergangenen Jahr war, zeigt der Vergleich mit den Ausgaben der Pflegeversicherungen für „gewöhnliche“ Pflegebedürftige: Die Versorgung dieser rund 3,3 Millionen Menschen kostete im vergangenen Jahr rund 38,5 Milliarden Euro.«
Warum prüfen, wenn man sich auszahlen lassen kann. Über einen modernen Ablasshandel bei Krankenhausrechnungen
Es geht um Geld. Um viel Geld. Bekanntlich wird das Gesundheitswesen und darunter der Krankenhausbereich als das Schwergewicht nicht ohne Grund als Haifischbecken bezeichnet, denn wo so viele Milliarden fließen wird nach allen Regeln des Zulässigen und darüber hinaus um die einzelnen Kuchenstücke gekämpft. Die Behandlung von Patienten in Krankenhäusern ist der größte Kostenblock der Krankenkassen, 2017 sind hier rund 75 Milliarden Euro bewegt worden. Bei solchen Größenordnungen in Verbindung mit den Besonderheiten eines auf DRGs basierenden Finanzierungssystems über Fallpauschalen kann man sich gut vorstellen, dass es zu Manipulationen kommen kann, um mehr Geld aus einer Behandlung zu generieren, als einem eigentlich zusteht.
Nun lässt sich argumentieren, dass es Verfehlungen in derart hochkomplexen Abrechnungssystemen wie zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen immer geben wird, dass man das nicht wird vermeiden können, sondern versuchen muss, durch Kontrollen das Ausmaß zu begrenzen. Aber eine andere Qualität hätte die ganze Sache, wenn es in diesem System strukturelle Anreize geben würde, die einen systematischen Missbrauch befördern. Und noch ärgerlicher wäre es, wenn man von diesen Anreizen weiß, aber nichts dagegen unternimmt.