Der Staat geht fast jeden Meter nur noch an teuren Krücken. Und der Bundesgesundheitsminister will das Gesundheitswesen tiefer in der Berater-Republik versenken

»Lange wurde der Staat kaputtgespart. Heute ist er bei Großprojekten überfordert, ohne Unternehmensberater geht fast nichts mehr. McKinsey, Roland Berger & Co. bestimmen das Leben im Land mit, von der Straßenmaut bis zur Asylpolitik. Und verdienen damit Milliarden.« So beginnt eine Ende Januar 2019 veröffentlichte Titelgeschichte des SPIEGEL unter der bezeichnenden Überschrift „Die Berater-Republik“.

Im Innenministerium planen sie, wie Deutschland online geht, im Verkehrsministerium, wie Straßenmaut kassiert wird, im Bundesamt für Migration, wie Asylbewerber verwaltet werden. Insgesamt gibt der Staat inzwischen jährlich rund drei Milliarden Euro für Unternehmensberater aus, schätzt Dietmar Fink, Professor für Unternehmensberatung und -entwicklung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Allein in den vergangenen sieben bis acht Jahren habe sich das Gesamtvolumen ungefähr verdoppelt, so der SPIEGEL. In den vergangenen Monaten wurden immer neue Affären um Beratereinsätze im Regierungsdienst bekannt, allen voran im Bundesverteidigungsministerium. Ursula von der Leyen hatte schon auf ihren früheren Kabinettsposten, also Familie und Arbeit, einen deutlich ausgeprägten Hang, Beratertruppen an die ministerielle Front zu werfen. In der Bundeswehr aber hat sie erst dermaßen über(ge)trieben, dass es nun sogar einen Untersuchungsausschuss im Bundestag gibt, der Licht in diese Schattenwelt bringen soll. Der Bundesrechnungshof stellte in mehreren Berichten fest, dass das Wehrressort von Ursula von der Leyen (CDU) millionenschwere Aufträge an Berater rechtswidrig vergeben hatte. Hier geht es um Vetternwirtschaft und Geldverschwendung, was am Ende der Ministerin das Ende bereiten kann. Aber darüber hinaus geht es um ein viel größeres und weitaus bedrohlicheres Problem, das in der SPIEGEL-Titelgeschichte so beschrieben wird: »Die Berater setzen nicht nur Projekte um, sondern machen Politik, beeinflussen, wie wir leben, ohne demokratische Kontrolle. Und der Staat läuft in die Falle: Er lagert Kompetenz um Kompetenz aus, wird abhängig vom Wissen an- derer und lernt am Ende selbst nichts mehr dazu. Er lernt nur Unfähigkeit.«

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Am Gelde hängt es, wie so oft. Die eigentlich von allen gewollte Entlastung doppelverbeitragter Betriebsrentner im Schwebezustand

Erst am 22. Januar 2019 wurde hier unter der Überschrift Schwarzer-Peter-Spiel oder das Hoffen auf den Reise-nach-Jerusalem-Effekt? Die Große Koalition und die Entlastung der doppelverbeitragten Betriebsrentner über die sich zäh wie Kaugummi gestaltende Behandlung des Problems der „Doppelverbeitragung“ von Betriebsrenten berichtet. Endlich scheint Bewegung in die Sache zu kommen und eigentlich sind sich alle darüber einig, dass eine Korrektur dieser 2004 – damals als klassischer Verschiebebahnhof zur Stabilisierung der klammen Krankenkassen in die Welt gesetzten – Regelung längst überfällig ist. Nicht nur zum Abbau einer teilweise erheblichen Zusatzbelastung der Betriebsrentner, sondern auch mit Blick auf das Ziel, die Säule der betrieblichen Altersvorsorge stärken zu wollen.

Aber der letzte Beitrag zu diesem Thema endet so: »Bleibt weiter die offene Finanzierungsfrage. Also muss man sich auf den Verschiebebahnhöfen umschauen: »Als mögliche Kompromisslinie gilt, die Mindereinnahmen der Krankenkassen bei den Betriebsrenten mit zusätzlichem Steuergeld für die Versorgung von Hartz-IV-Empfängern auszugleichen. So würden Union und SPD auch einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag abräumen: Die Bundesregierung hat sich nämlich zum Ziel gesetzt, die bislang nicht kostendeckenden Beiträge für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern zu erhöhen.« Dass nun das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, wird offensichtlich auch in der GroKo so gesehen und für problematisch erachtet. Wie es weitergeht? Wir wissen es (noch) nicht.« Da können und müssen wir nun nahtlos anschließen.

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Arme Kassenpatienten, gepamperte privat Krankenversicherte? Eine Studie behauptet das Gegenteil. Aber die eigentliche Problematik ist eine andere

Die Diskussion über das – im weltweiten Vergleich ziemlich einmalige – duale Krankenversicherungssystem in Deutschland, wo die große Mehrheit der Menschen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und gut zehn Prozent in der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert sind, wird seit vielen Jahren geführt. Ob es nun um den großen Alternativentwurf – Stichwort „Bürgerversicherung“ – ging oder um partielle Verbesserungen für die (angeblich) wartezeitgeschädigten Kassenpatienten – immer wieder wurde und wird man mit der Behauptung konfrontiert, dass die privat Krankenversicherten gleichsam auf der Sonnenseite des Gesundheitssystems leben, während die große Masse an Kassenpatienten mit einer minderwertigen Versorgung abgespeist wird.

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Ein Lehrbuchbeispiel für das Verheddern der Bürokratie: Man will die Sozialgerichte entlasten und legt sie im Ergebnis lahm und weite Teile der Versorgung von Schlaganfallpatienten fallen dem Minutendiktat zum Opfer

Jedes Jahr erleiden bundesweit rund 200.000 Menschen eine Apoplexie, auch als Schlaganfall bekannt, ausgelöst durch eine Störung der Blutversorgung im Gehirn. Bei etwa einem Drittel der Patienten bleiben dauerhaft Schäden zurück, darunter Lähmungen, Koordinationsstörungen oder kognitive Einschränkungen. Wichtig ist deshalb in der Akutsituation schnell und richtig zu handeln. Das ist völlig unstrittig.

Erleidet ein Patient einen Schlaganfall, dann muss er innerhalb von 30 Minuten in eine Spezialklinik eingeliefert werden, so die entsprechende gesetzliche Regelung. Dafür bekommt das abgebende Krankenhaus eine entsprechende Vergütung von den Krankenkassen. Das hört sich eindeutiger an, als es offensichtlich ist. Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass in der Vorgabe „eine halbe Stunde“ eine Menge Konfliktstoff liegen kann, wenn nicht eindeutig klar ist, wann diese halbe Stunde beginnt und wann sie aufhört. Eine erst einmal unbestimmte Zeitvorgabe, die der Konkretisierung bedarf.

Bislang erhielten die beteiligten Krankenhäuser eine Vergütung, wenn die Zeit zwischen Beginn und Ende eines Rettungstransports 30 Minuten nicht überschritt. Aber im Juni 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) dieser Abgrenzung ein Ende bereitet. Dem BSG zufolge beginnt die Frist nunmehr mit der Entscheidung des behandelnden Arztes zur Verlegung in eine Neurochirurgie und endet mit der Übergabe an die Ärzte dieser Abteilung. Das hat enorme Folgen.

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(Un)Abhängigkeit der Beratung von Patienten. Ein Lehrstück in vielerlei Hinsicht

Das Gesundheitswesen ist bekanntlich ein Dschungel und viele Patienten sind mehr als verunsichert, an wen sie sich wenden und wohin sie gehen sollen. Die einen greifen – wie bei vielen Erfahrungs- und Vertrauensgütern üblich – zurück auf das, was ihnen von Freunden und Bekannten empfohlen wird oder sie hören auf den Ruf, ob der nun stimmt oder nicht. Andere betreiben aufwendige Recherchen im Netz und versuchen, sich zur Erkenntnis durchzugoogeln. In so einer Gemengelage macht unabhängige Beratung Sinn und kann, wenn sie denn zur Verfügung steht und in Anspruch genommen wird, nicht nur dem Einzelnen helfen, sondern auch eine gesamtgesellschaftlich positive Funktionalität haben.

Nun ist gerade die Unabhängigkeit einer Beratung von Patienten im „Haifischbecken“ Gesundheitswesen, in dem es um milliardenschwere Umsätze geht, eine zentrale Anforderung, die man erst einmal erfüllen muss – denn es gibt ja bereits eine unübersehbare Vielfalt an Beratungsangeboten, nur dass viele davon den Interessen ihrer Auftraggeber und/oder Finanziers folgen und das in die Beratung einfließen lassen. Teilweise läuft die Inbesitznahme eigentlich nur dem Patienten verpflichteter Beratungsangebote im Hintergrund und subtil, man denke hier an die eine oder andere Selbsthilfegruppe, deren Finanzierung über natürlich völlig uneigennützig agierende Pharma-Unternehmen läuft.

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