Die Zügel wieder anziehen: Zurück in das Wartezimmer. Zur Aufhebung der Möglichkeit, Arbeitnehmer mit Atemwegserkrankungen telefonisch arbeitsunfähig zu schreiben

Eine der vielen Maßnahmen zur Bewältigung der für uns alle völlig neuen und schwer einzuschätzenden Corona-Pandemie war neben der vollständigen Ausrichtung der Krankenhäuser auf eine von vielen befürchtete massive Zunahme an (intensiv) behandlungsbedürftigen COVID-19-Patienten der Schutz der Praxen niedergelassener Haus- und Fachärzte vor potenziell bzw. tatsächlich infektiösen Patienten, die für die notwendige Bestätigung ihrer Arbeitsunfähigkeit bei einer Atemwegserkrankung zu ihrem Arzt müssen, der dann nach einer entsprechenden Vorstellung die Krankschreibung vollziehen kann. Um eine mögliche Ansteckung anderer Patienten in den Wartezimmern sowie der Ärzte und ihrer Mitarbeiter in den ohne Zweifel systemrelevanten Praxen zu vermeiden, wurde am 9. März 2020 mitgeteilt: »Ärzte dürfen ab sofort in bestimmten Fällen eine Bescheinigung auf Arbeitsun­fähigkeit (AU) nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen. Die AU darf maximal sieben Tage betragen. Darauf haben sich … der GKV-Spitzenverband und die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt«, so das Deutsche Ärzteblatt unter der Überschrift AU-Bescheinigung ab sofort telefonisch möglich. »Die Regelung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen.« Diese Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) war eine Reaktion auf zuvor vorgetragene Forderungen von Ärzteverbänden, die Zahl der Karenz­tage zu erhöhen, in denen Arbeitnehmer ohne Krankschrei­bung vom Arzt zuhause blei­ben können.

Foto: © G-BA

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Eine gute Tat oder einfach nur obszön? Die „Überlebenslotterie“ von Novartis und die eben nicht nur ökonomischen Dilemmata extrem teurer Medikamente

Die Debatten über das Wirken „der“ Pharmaindustrie bewegen sich üblicherweise zwischen den Polen von Fluch und Segen. Immer wieder wird man dabei mit dem Vorwurf konfrontiert, den pharmazeutischen Unternehmen gehen es nicht nur um Renditen, sondern um „unverschämt“ hohe Gewinne auf Kosten von kranken Menschen bzw. (noch weitaus lukrativer, weil umfassender abgreifbar) von Solidargemeinschaften wie dem Krankenversicherungssystem in unserem Land, von dem auch völlig überzogene Rechnungen beglichen werden müssen, sofern eine Erstattungspflicht des Medikaments nicht verhindert werden kann.

Auf der anderen Seite melden sich die Verteidiger zu Wort und argumentieren, dass nur extreme Renditeaussichten forschende Arzneimittelhersteller dazu bewegen werden, auch in Projekte zu investieren, die mit sehr großen Scheiternsrisiken verbunden sind und/oder die nur einige wenige (potenzielle) Patienten erreichen können, weil es sich um seltene Erkrankungen mit einer entsprechend kleinen Fallzahl handelt. Und besonders herausforderungsvoll wird es dann, wenn man über Medikamente spricht, an die man die Patienten nicht ein Leben lang ketten kann, sondern bei denen im Extremfall eine Behandlung ausreicht.

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Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ soll nicht nur „Gesundheits-Apps“ auf Kosten der Krankenkassen bringen. Sondern auch eine anzapfbare Mega-Datenbank mit sensiblen Daten aller gesetzlich Versicherten

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich auf den Digitalisierungszug gesetzt und will das Gesundheitswesen entsprechend modernisieren. Das verschafft ihm bei vielen ein irgendwie „modernes“ Image, deshalb muss ja heutzutage auch überall irgendwas mit dieser Digitalisierung draufstehen. Zum anderen aber, seien wir realistisch, geht es im Haifischbecken Gesundheitswesen immer auch und nicht selten ausschließlich um Geld, sehr viel Geld. Und im Kontext Digitalisierung erscheinen die Umrisse neuer Geschäftsmodelle und – wenn man schnell genug ist – die Aussicht auf mögliche Profite, die weit über dem liegen können, was „normale“ Unternehmen so erreichen.

Dafür hat der umtriebige Minister ein eigenes Gesetzgebungsverfahren angestoßen und den Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) in die parlamentarische See geworfen (vgl. dazu Bundestags-Drucksache 19/13438 vom 23.09.2019 sowie die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 19(14)106.1 vom 10.10.2019).

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