Frankreich: Da gab es schon eine einmalige Corona-Prämie für das medizinische Personal und jetzt soll es dauerhaft 183 Euro mehr geben. In Deutschland diskutiert man noch

Man möge einen Moment mal wieder an den März dieses Jahres denken: Die Bilder aus Bergamo, aber auch die viele sicher sehr überraschenden Katastrophenmeldungen aus den völlig überlasteten Krankenhäusern im benachbarten Elsass haben rückblickend sicher einen ganz wichtigen Beitrag geleistet, dass die Menschen in Deutschland das gesellschaftliche Herunterfahren akzeptiert und mitgemacht haben. Frankreich ist hart getroffen worden von der Corona-Pandemie und wie in anderen Ländern auch wurden die vor Corona produzierten Mängel des Gesundheitssystems schmerzhaft erfahrbar. Gerade in Frankreich gab es lange vor der aktuellen Corona-Krise eine intensive Debatte und auch zahlreiche Proteste gegen die Sparmaßnahmen und den Abbau von Kapazitäten beispielsweise in den Krankenhäusern.

»Nach acht Monaten Protest in öffentlichen Krankenhäusern in Frankreich reagiert die Regierung in Paris mit einem Notfallplan.« So beginnt der Artikel Notfallplan für die Notaufnahmen, der am 21. November 2019 veröffentlicht wurde, um nur ein Beispiel von vielen zu zitieren. »Das Pflegepersonal wehrt sich mit seinem Protest gegen zusehends verschlechterte Arbeitsbedingungen vor allem in Notaufnahmen.« Und zu Vergütung kann man dem Beitrag entnehmen: »Den Pflegefachleuten und HilfspflegerInnen in Paris und Umgebung versprach Philippe eine Prämie von jährlich 800 Euro zum Ausgleich ihrer relativ hohen Lebenskosten. Alle anderen sollen sich mit einem individuellen und ihrer Leistung angepassten Bonus von maximal 300 Euro begnügen. Dieser erfüllt aber nur sehr bedingt die Forderungen der Personals, das echte Lohnerhöhungen verlangt.« Schon damals ging es um Prämien, was wiederum den einen oder anderen hier an die mittlerweile zum Trauerspiel mutierte Diskussion über eine einmalige Prämie für bestimmte, nicht alle Pflegekräfte in Deutschland erinnern könnte. Zumindest da ist Frankreich schon weiter.

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Entleerte Krankenhäuser, verloren gegangene Patienten, eine Leere-Betten-Prämie mit Durchschnittsproblem und die Vor-Corona-Strukturprobleme erneut in Sicht

Eine bittere Erfahrung der vergangenen Wochen lautet: Es ist leichter, eine ganze Volkswirtschaft runterzufahren, als sie dann wieder und vor allem schnell in Gang zu bringen. Das gilt auch für viele kleinere Systeme. Beispielsweise für die Krankenhäuser in unserem Land. Die standen ja am Anfang der Pandemie im Mittelpunkt der ununterbrochenen Corona-Berichterstattung. Der Lockdown und die Bereitschaft der Bevölkerung, sich dem unterzuordnen, wären ohne die Bilder aus den Kliniken in Bergamo und den Berichten aus Frankreich nicht so friktionslos realisierbar gewesen. Und in der ersten Phase der gesellschaftlichen Runterfahrens war die Angst vor einer Überlastung der Krankenhäuser mit den Händen zu greifen gewesen und der Anstieg der Kurven gab auch allen Anlass dafür.

Bis zum Ausbruch der Corona-Krise stand eine seit Jahren laufende Debatte über angeblich „zu viele“ Krankenhäuser, über fehlendes Personal vor allem im Pflegebereich, über ein fallpauschalierendes Vergütungssystem mit zahlreichen Anreizen, aus monetären Motiven bestimmte Eingriffe besonders häufig zu machen auch jenseits der tatsächlichen Notwendigkeit, zugleich aber auch aus anderen Bereichen wie der Versorgung kranker Kinder oder der Geburtshilfe zu flüchten, weil die sich nicht mehr „rechnen“, im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Auseinandersetzungen. Und dann war von einem Moment auf den anderen alles anders. Vollbremsung im bislang normalen Krankenhausbetrieb. Die Kliniken sollten sich vorbereiten auf eine große Zahl an Covid-19-Patienten.

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Der Irrsinn mit den Kräften in der Pflege. Oder: Folge dem Geld, dann wird aus dem offensichtlichen Irrsinn ein betriebswirtschaftlich durchaus rationales Vorgehen

Am 9. März 2020 (Stand: 15:00 Uhr) wurden vom Robert Koch Institut (RKI) für Deutschland 1.139 COVID-19-Fälle gemeldet. Die Zahlen steigen, aber dennoch wird der eine oder andere denken, dass das in einem Land mit deutlich mehr als 80 Mio. Einwohner irgendwie eine überschaubare Größenordnung ist. Noch. Die Experten sprechen mittlerweile von einer Pandemie und man muss davon ausgehen, dass die Zahlen noch durch die Decke gehen werden. Und neben der Tatsache, dass nicht alle Infizierten auch behandlungsbedürftig sind, muss man plausibel annehmen, dass die Inanspruchnahme der Gesundheitseinrichtungen und darunter vor allem der Krankenhäuser in den kommenden Wochen und Monaten erheblich ansteigen wird. Und das trifft auf Kliniken, unter denen viele bereits unter der „Normallast“ immer öfter in die Knie gehen, vor allem aufgrund des grassierenden Mangels an Pflegekräften.

Ein Baustein, um mittel- und langfristig die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern (und damit die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege zu erhöhen), ist der Personalschlüssel. Und mit den Pflegepersonaluntergrenzen in ausgewählten Bereichen sollte zumindest ein Einstieg dahingehend erreicht werden, dass nunmehr bestimmte Relationen zwischen Patienten und Pflegekräften vorgegeben werden (über das Thema Pflegepersonaluntergrenzen wurde hier schon seit längerem und mehrfach berichtet, vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Wenn eine als untere Schutzgrenze konzipierte Personalvorgabe zur problematischen und in der Praxis von zahlreichen Kliniken nicht erreichbaren Obergrenze mutiert: Anmerkungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen vom 14. September 2019). Offensichtlich, das deutet die Überschrift schon an, gab es bereits unter „Normalbedingungen“ nicht in allen, aber in vielen Kliniken erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser – wohlgemerkt – Untergrenzen (mit denen ganz offiziell nicht das Optimum, sondern das Minimum an Versorgungssicherheit für die Patienten realisiert werden soll). Und nun verfolgen wir seit Tagen den Anstieg der COVID-19-Fälle und ahnen, dass es bald richtig schwierig werden wird, die Patienten gut zu versorgen.

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Irgendwann reicht es dann auch mal. Beschäftigte in vier Ameos-Kliniken in Sachsen-Anhalt treten in einen unbefristeten Streik

»Von heute morgen an rufen die Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund an vier Standorten zu unbefristeten Streiks auf. Betroffen sind die Kliniken in Aschersleben, Staßfurt, Schönebeck, Bernburg (alle Salzlandkreis) und Haldensleben (Börde). Die Gewerkschaften rechnen mit Hunderten Streikenden … Ziel des Streiks ist es, Tarifverträge und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten bei Ameos durchzusetzen. Ameos lehnt Verhandlungen bisher ab und sieht in Tariflöhnen eine Gefahr für den Fortbestand der Krankenhäuser. Der Konflikt schwelt seit Monaten. Im November gab es bereits Warnstreiks«, kann man dieser Meldung entnehmen: Unbefristete Streiks in Ameos-Kliniken beginnen. Seit Monaten kämpfen die Beschäftigten vergeblich für bessere Arbeitsbedingungen und eine Entlohnung nach Tarifvertrag. 92 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder beteiligten sich an einer Urabstimmung, 99,7 Prozent plädierten für eine Arbeitsniederlegung.

Wir werden heute Zeuge einer seit Jahren anhaltenden Entwicklung, die nicht vom Himmel gefallen ist: Seit 2012 haben die Beschäftigten auf Gehaltserhöhungen verzichtet. »Bereits 2015 hatte die Halberstädter Betriebsratsvorsitzende wegen der rigiden Sparpolitik beim Personal einen Brandbrief an die AMEOS-Zentrale in Zürich gesandt. Von »gravierenden Qualitätseinbußen« war die Rede, nachdem sogar Chefärzte hingeschmissen hatten. Zudem lagerte AMEOS ganze Bereiche aus. Zahlreiche Mitarbeiter klagen unterdessen ausstehende Gehälter ein. Da sind bei Pflegekräften mitunter 21 000 Euro aufgelaufen«, so dieser Artikel von Uwe Kraus: Streik gegen „Wildwest-Praktiken“. »Selbst einem Krisengespräch bei Landessozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) blieb der Krankenhausbetreiber demonstrativ fern. Er drängt darauf, Tarifabsprachen allein mit dem Betriebsrat zu treffen, der jedoch kein Tarifpartner ist. Immer wieder gab es Warnstreiks. Darauf reagierte das Unternehmen mit Kündigungen.«

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Zustimmung bleibt, Widerspruch wird abgelehnt. Anmerkungen zu der im Bundestag gescheiterten Umkehr der Entscheidungsarchitektur bei Organspenden

Das war heute auch für die Parlamentarier im Deutschen Bundestag ein besonderer Tag. Was man beispielsweise daran festmachen kann, dass sie abstimmen durften, ohne dem ansonsten üblichen Fraktionszwang zu unterliegen. Also so, wie es eigentlich im Artikel 38 des Grundgesetzes auch vorgesehen ist, denn dort heißt es im Absatz 1: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Und heute ging es durchaus im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod, um eine existenzielle Frage. Auf der Tagesordnung stand die Frage einer Neuregelung der Organspende in Deutschland. Technisch ausgedrückt ging es um den Vorstoß einiger Abgeordneter, statt der bisherigen Entscheidungsregelung eine Widerspruchsregelung einzuführen. Ganz vereinfacht gesagt musste darüber entschieden werden, ob man nicht mehr wie bislang aktiv seine Bereitschaft zur Organspende erklären und bestenfalls über einen Spenderausweis auch dokumentieren muss, sondern alle erst einmal per definitionem Spender sind – und wenn sie das nicht sein wollen, dann müssen sie dem aktiv widersprechen.

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