Ein scheinbares Durcheinander: Konjunktur und Arbeitsmarkt auf „Erholungskurs“ – und zugleich berechtigte Sorgen um „gute“ bisherige und neue, zukünftige Jobs

Es ist ein wenig wie auf einer Achterbahnfahrt: Am Anfang der Corona-Krise wurde das verheerende Ausmaß der Krise sowohl auf die Wirtschaft insgesamt wie auch auf den Arbeitsmarkt eher unterschätzt. Schauen wir kurz zurück: »Die Ausbreitung des neuen Corona-Virus wird die Konjunktur in Deutschland dämpfen. Die Unsicherheit über die damit verbundenen Folgen ist derzeit erheblich. Größere Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind gleichwohl unwahrscheinlich«, so Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit am 9. März 2020 in einem Beitrag unter der Überschrift Corona-Virus: Konjunktur schwächer, Arbeitsmarkt voraussichtlich robust.  So »dürften stärkere Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Deutschland nach aktuellem Stand eher unwahrscheinlich sein. Denn die Arbeitsmarktentwicklung erweist sich schon seit zehn Jahren als sehr robust gegenüber konjunkturellen Schwankungen … Auch die Ausbreitung eines Virus hätte einen solchen vorübergehenden Konjunktureffekt zur Folge, der somit kaum auf den Arbeitsmarkt durchschlagen würde.«

Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung dieser Einschätzung der möglichen (Nicht-)-Folgen werden wir dann mit dieser Botschaft aus dem gleichen Haus konfrontiert: IAB: Der Arbeitsmarkt gerät massiv unter Druck. Offensichtlich hat sich die Sichtweise auf die volkswirtschaftlichen Folgen innerhalb kürzester Zeit gedreht: »Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet im Jahr 2020 einen drastischen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von zwei Prozent. Vorübergehend schrumpft das BIP sogar um mehr als sechs Prozent.«

Aber auch diese an sich schon pessimistische Einschätzung wurde in den nachfolgenden Wochen als deutlich zu positiv über Bord geworfen und die prognostizierten Werte das BIP betreffend wurden nach unten gedrückt. In den vergangenen Wochen hingegen ging es wieder aufwärts mit den an die Wand geworfenen Vorhersagen.

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Tarifpolitik (nicht nur) im Corona-Spagat

Neben der oftmals (und interessanterweise gerade von Ökonomen, die es besser wissen sollten und könnten) ausgeblendeten Tatsache, dass es „den“ Arbeitsmarkt nicht gibt, sondern eine Vielzahl ganz unterschiedlich konfigurierter und in der Regel dann auch noch lokal/regional begrenzter Teilarbeitsmärkte, muss man darauf hinweisen, dass sich die arbeitsmarktlichen Angebots-Nachfrage-Verhältnisse strukturell, aber eben auch situationsbedingt umkehren können. Was natürlich Auswirkungen hat auf die Machtverhältnisse, besser die Asymmetrie der Machtverhältnisse, die sich dann abbilden in den Tarifauseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, wenn solche überhaupt relevant sind (man denke hier an das Phänomen quasi tariffreier Zonen bzw. Regionen unseres Landes).

Wie schnell und umfassend sich die Vorzeichen in einem spezifischen Arbeitsmarktsegment ändern können, lässt sich am Beispiel der Fluggesellschaften und ihres Personals studieren. Noch im vergangenen Jahr war auch aufgrund der bis dahin stetig steigenden Nachfrage nach Flügen die Arbeitsmarktlage der meisten Piloten so gut, dass selbst ein arbeitnehmerfeindlicher Intensivtäter wie Ryanair gezwungen war, den Piloten (und ein echter „Höllenritt“ für dieses Unternehmen: den Gewerkschaften) bei den Arbeitsbedingungen entgegenzukommen, weil es einen zunehmenden Personalmangel gab. Und dann kam die Corona-Krise über uns und von einem Moment auf den anderen hat sich alles verändert aufgrund der massiven Einbrüche im Luftverkehr. Die waren und sind so außergewöhnlich, dass selbst gestandene und stolze Piloten beispielsweise der Lufthansa zu bislang unvorstellbaren Gehaltseinbußen bereit waren bzw. sein mussten. In kürzester Zeit hat sich die Machtasymmetrie aufgrund völlig verkehrter Angebots-Nachfrage-Relationen zuungunsten der Beschäftigten gedreht und dass in so einer Branche wenn überhaupt, dann über die Sicherung eines Teils der noch vorhandenen Belegschaften, aber sicher nicht über Lohnerhöhungen verhandelt wird, erschließt sich von selbst.

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Die „starke“ und für manche Arbeitgeber „bedrohliche“ IG Metall zeigt (mal wieder) eine betriebliche und gesamtwirtschaftliche Verantwortung. Anmerkungen zur Tarifrunde 2020

Die IG Metall hat (immer noch) den Nimbus einer starken, erfolgreichen und bei so manchem Arbeitgeber den Angstschweiß auf die Stirn produzierende Gewerkschaft. Und es ist sicherlich nicht übertrieben, wenn man behauptet, dass der Begriff „IG Metall-Löhne“ bei Arbeitnehmern in anderen, vor allem in Dienstleistungs-Branchen, Respekt und auch Neid hervorruft. Deren Löhne würden sich viele auch wünschen.

Erst einmal verständlicherweise kann man sich vorstellen, dass viele Arbeitgeber das mit den Tarifwerken der IG Metall verbundene Kostenniveau beklagen. Und immer wieder gibt es aus diesem Lager den Vorwurf, dass man unter einer mangelnden bzw. nicht vorhandenen Flexibilität leiden müsse, die besonders schmerzhaft sei, wenn ein tarifgebundenes Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate. Das sei dann auch mit ein Grund für die von der Gewerkschaft immer wieder beklagte Tarifflucht eines Teils der tarifgebundenen Unternehmen.

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Ein Stärkungsgesetz für Betriebsrenten als totes Pferd. Nahles ist weg und die „Nahles-Rente“ auch? Keine Überraschung bei den Ungleichgewichten im Bauplan

Jeder, der heutzutage neben der gesetzlichen Rente Zahlungen aus einer Betriebsrente bekommt, kennt deren entlastende Funktion für das im Alter geschrumpfte Haushaltsbudget. Und gerade die Risikogruppen für Altersarmut zeichnen sich leider dadurch aus, dass bei ihnen neben den zumeist niedrigen Leistungen aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung kaum oder gar keine anderen Einkommensquellen im Alter vorhanden sind. Vor einer solchen Kulisse sind erst einmal alle Bemühungen, mehr Arbeitnehmern den Zugang zu einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, mit Wohlwollen zu betrachten. Insofern könnte man rückblickend durchaus zu dem bereits in der Wortwahl vergifteten Fazit „Sie war bemüht“ kommen, wenn es um eine der letzten rentenpolitischen Vorstöße der früheren Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geht, die nach einem Ausflug an die SPD-Spitze mittlerweile die politische Bühne vollständig verlassen hat. Denn Nahles hat das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ auf den Weg gebracht. In diesem Gesetz enthalten war und ist sogar eine weitere, eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge – die zwischenzeitlich als „Nahles-Rente“ bezeichnet wird (was vor dem Hintergrund der Wahrnehmung personenbezogener Rentenvorgänger wie „Riester-Rente“ oder „Rürup-Rente“ nicht gerade optimistisch stimmen sollte). Um was genau geht es hier?

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Nur ein konjunktureller Dämpfer oder doch eine Welle von Jobverlusten? Der anstehende Brexit und der deutsche Arbeitsmarkt

Eines ist sicher: Selbst den Briten wohlmeinende Beobachter werden nur noch hilflos-verzweifelt den Kopf im Dauerschüttelmodus bewegen ob der chaotischen Lage auf der Insel, was den für Ende März terminierten Ausstieg Großbritanniens aus der EU angeht. EU-Chefunterhändler fordert „Klarheit“ von den Briten, so ist einer der vielen Fragezeichen-Artikel überschrieben. „Es muss sich auf der britischen Seite etwas bewegen“, so der frustrierte Appell des Michel Barnier. Die EU müsse sich jetzt intensiv auf die Möglichkeit eines ungeregelten britischen Austritts aus der Europäischen Union einstellen, sagte Barnier. „Es sind noch 46 Tage bis zum Austrittsdatum, die Zeit ist extrem kurz“, fügte er hinzu. „Es ist wichtig, dass wir uns auf alle Szenarien vorbereiten und alle Notfallmaßnahmen ergreifen, die mehr denn je nötig sind.“

Man muss sich einmal nur gedanklich vorzustellen versuchen, was diese chaotischen Rahmenbedingungen für die vielen Unternehmen bedeutet, die nicht nur Handel treiben mit dem Vereinigten Königreich, sondern dort auch Produktionsstätten haben. Vor diesem Hintergrund kann man sich ohne weiteres Nachdenken ebenfalls vorstellen, dass alle Vorhersagen, welche Auswirkungen das, was jenseits des 29. März 2019 liegen wird, auf den Arbeitsmarkt haben wird, in vielerlei Hinsicht noch mehr als sonst den Charakter von Glaskugelspielereien haben muss. 

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