Ein Stärkungsgesetz für Betriebsrenten als totes Pferd. Nahles ist weg und die „Nahles-Rente“ auch? Keine Überraschung bei den Ungleichgewichten im Bauplan

Jeder, der heutzutage neben der gesetzlichen Rente Zahlungen aus einer Betriebsrente bekommt, kennt deren entlastende Funktion für das im Alter geschrumpfte Haushaltsbudget. Und gerade die Risikogruppen für Altersarmut zeichnen sich leider dadurch aus, dass bei ihnen neben den zumeist niedrigen Leistungen aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung kaum oder gar keine anderen Einkommensquellen im Alter vorhanden sind. Vor einer solchen Kulisse sind erst einmal alle Bemühungen, mehr Arbeitnehmern den Zugang zu einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, mit Wohlwollen zu betrachten. Insofern könnte man rückblickend durchaus zu dem bereits in der Wortwahl vergifteten Fazit „Sie war bemüht“ kommen, wenn es um eine der letzten rentenpolitischen Vorstöße der früheren Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geht, die nach einem Ausflug an die SPD-Spitze mittlerweile die politische Bühne vollständig verlassen hat. Denn Nahles hat das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ auf den Weg gebracht. In diesem Gesetz enthalten war und ist sogar eine weitere, eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge – die zwischenzeitlich als „Nahles-Rente“ bezeichnet wird (was vor dem Hintergrund der Wahrnehmung personenbezogener Rentenvorgänger wie „Riester-Rente“ oder „Rürup-Rente“ nicht gerade optimistisch stimmen sollte). Um was genau geht es hier?

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Nur ein konjunktureller Dämpfer oder doch eine Welle von Jobverlusten? Der anstehende Brexit und der deutsche Arbeitsmarkt

Eines ist sicher: Selbst den Briten wohlmeinende Beobachter werden nur noch hilflos-verzweifelt den Kopf im Dauerschüttelmodus bewegen ob der chaotischen Lage auf der Insel, was den für Ende März terminierten Ausstieg Großbritanniens aus der EU angeht. EU-Chefunterhändler fordert „Klarheit“ von den Briten, so ist einer der vielen Fragezeichen-Artikel überschrieben. „Es muss sich auf der britischen Seite etwas bewegen“, so der frustrierte Appell des Michel Barnier. Die EU müsse sich jetzt intensiv auf die Möglichkeit eines ungeregelten britischen Austritts aus der Europäischen Union einstellen, sagte Barnier. „Es sind noch 46 Tage bis zum Austrittsdatum, die Zeit ist extrem kurz“, fügte er hinzu. „Es ist wichtig, dass wir uns auf alle Szenarien vorbereiten und alle Notfallmaßnahmen ergreifen, die mehr denn je nötig sind.“

Man muss sich einmal nur gedanklich vorzustellen versuchen, was diese chaotischen Rahmenbedingungen für die vielen Unternehmen bedeutet, die nicht nur Handel treiben mit dem Vereinigten Königreich, sondern dort auch Produktionsstätten haben. Vor diesem Hintergrund kann man sich ohne weiteres Nachdenken ebenfalls vorstellen, dass alle Vorhersagen, welche Auswirkungen das, was jenseits des 29. März 2019 liegen wird, auf den Arbeitsmarkt haben wird, in vielerlei Hinsicht noch mehr als sonst den Charakter von Glaskugelspielereien haben muss. 

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Die Leiharbeit trotzt der angeblich existenzbedrohenden Regulierung und die Gewerkschaften wollen mehr, sind aber auch Teil des Systems

Als die letzte GroKo im Jahr 2016 Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der gesetzlichen Grundlage für die Leiharbeit, vorgenommen hat, da war die Wehklage aus der Branche groß – und manche der Leiharbeit geneigten Medien fabulierten von einem „Erdrosselungseffekt“ für diese angeblich so wichtige Branche für den Arbeitsmarkt. Damit würde man eine bedeutsame Brücke, über die (ebenfalls angeblich) viele Arbeitslose in eine ordentliche Beschäftigung wandern, weiter destabilisieren.

Im September dieses Jahres konnte man dann solche Meldungen zur Kenntnis nehmen: Anteil der Leiharbeiter auf Rekordhoch: »In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Menschen in Zeitarbeit um gut 40 Prozent erhöht. Ein Übergang in einen regulären Job gelingt eher selten.« Der Anteil der Leiharbeiter an der Gesamtbeschäftigung lag 2017 bei 2,8 Prozent. In der Metallbearbeitung und im Lager- und Postbereich ist er mit 14,9 beziehungsweise 12 Prozent deutlich höher gewesen. Es wurde berichtet, dass Leiharbeit nur bedingt reguläre Beschäftigung ermöglicht. Demnach hatten rund 40 Prozent der Menschen, die im zweiten Halbjahr 2017 ein Beschäftigungsverhältnis in Leiharbeit beendeten, 90 Tage danach noch keinen neuen Job. Rund 60 Prozent hätten in diesem Zeitraum eine neue Beschäftigung gefunden – etwa 40 Prozent von ihnen jedoch ein weiteres Mal in Leiharbeit. 

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