Der erste Branchenmindestlohn soll der erste sein, der von den Arbeitgebern beerdigt wird. Die Arbeitgeber der Baubranche haben die Lohnuntergrenze gekippt

Früher war wahrlich nicht alles besser, aber manches wurde gemeinsam klarer gesehen: »Der Branchenmindestlohn in der Bauwirtschaft wurde vor 25 Jahren eingeführt – er war der erste seiner Art in Deutschland. Seinerzeit waren sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch einig, dass es angesichts der oftmals harten Arbeit am Bau bei Wind und Wetter eine attraktive Bezahlung braucht, um Fachkräfte zu gewinnen«, berichtet Frank-Thomas Wenzel unter der dann allerdings ernüchternden Überschrift Baubranche: Arbeitgeber kippen Branchenmindestlohn. Robert Feiger, der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), äußert sich dazu so: „Dies hat sich über die Jahrzehnte bewährt, ich kann nicht verstehen, dass die Arbeitgeber dieses System jetzt zerschlagen wollen. Nach meinem Kenntnisstand sind es die Arbeitgeber selbst, die immer wieder nach Fachkräften und Auszubildenden rufen“.

Die Bundesagentur für Arbeit berichtet in ihrer im Dezember 2021 veröffentlichten Fachkräfteengpassanalyse 2020: »In den Berufen des Hochbaus und des Tiefbaus, aber auch in der Bodenverlegung, im Bereich der Klempnerei, Sanitär, Heizung und Klimatechnik, aber auch in Teilen im Aus- und Trockenbau zeigte sich 2020 ein bundesweiter Engpass.« (S. 21)

Und in so einer einer Situation will man eine über dem gesetzlichen Mindestlohn liegende branchenbezogene Lohnuntergrenze streichen? Was ist da los?

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„Wilde Streiks“ scheitern weiterhin an der jahrzehntelang zementierten Abwehrfront des deutschen Arbeitsrechts: Die Kündigungen nach einem „wildem Streik“ beim Lebensmittellieferdienst Gorillas in Berlin sind zulässig

»Mitarbeiter des Lieferdienstes hatten die Arbeit niedergelegt und wurden entlassen. Zentraler Streitpunkt in dem Verfahren war, ob ein Streik zulässig sein kann, wenn er nicht gewerkschaftlich organisiert ist«, berichtet Katja Gelinsky und gibt mit ihrer Artikelüberschrift auch schon die Antwort, wie das (vorläufig) ausgegangen ist: Kündigung von Gorillas-Mitarbeitern war rechtens. Beim hier verantwortlichen Arbeitsgericht Berlin findet man dazu unter der Überschrift Kündigungen von Kurierfahrern wegen Teilnahme an „wildem“ Streik wirksam eine Pressemitteilung vom 6. April 2022, der wir entnehmen können: »Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden – also nicht von einer Gewerkschaft organisierten – Streik gekündigt worden war.«

Zum Sachverhalt berichtet das Arbeitsgericht: »Die Arbeitgeberin hatte den klagenden Parteien vorgeworfen, sich an einem viertägigen Streik beteiligt zu haben. Der Streik wurde von Mitarbeitenden des Fahrradkurierdienstes organisiert, unter anderem um pünktliche Bezahlung sowie die Ausstattung mit Regenkleidung zu erreichen. Die Arbeitgeberin hatte die Teilnehmenden des Streiks mehrfach aufgefordert, ihre Arbeit wiederaufzunehmen. Als diese sich weigerten, kündigte sie die Arbeitsverhältnisse außerordentlich und fristlos.«

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Was ist (k)eine „vorübergehende Überlassung“ von arbeitenden Menschen? Der Europäische Gerichtshof fällt ein „erfreuliches“ bzw. „enttäuschendes“ Urteil zur Leiharbeit

Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland ist in den vergangenen Jahren bis kurz vor Beginn der Corona-Pandemie gestiegen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es 2013 rund 865.000 Menschen in Leiharbeit, im Jahresschnitt 2018 waren es schon mehr als eine Million. 2020 – im ersten Jahr der Pandemie – sank die Zahl zwischenzeitlich auf gut 740.000, lag aber Mitte 2021 wieder bei mehr als 830.000. Aktuellere Zahlen der Bundesagentur liegen derzeit nicht vor, aus der Branche werden aber weiter steigende Zahlen seit dem Sommer des vergangenen Jahres berichtet.

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Die Tarifverdienste haben schon im vergangenen Jahr der Inflationsentwicklung hinterhergeschaut. Und 2022 gibt es eine ganz schwierige Tarifrunde für die Gewerkschaften

Nicht nur der Blick auf die (weiter steigenden) Sprit- oder Gaspreise lässt viele derzeit Schlimmes befürchten. Auf breiter Front steigen die Preise und wenn man sich anschaut, mit welchen Preissprüngen die dem Endverbrauch vorgelagerten Produktionsstufen konfrontiert sind, dann kann man sich ausrechnen, was und in welcher Größenordnung in den kommenden Monaten an die Verbraucher weitergegeben wird. Dabei hatte ein Teil der Ökonomen durchaus Entspannung in den prognostischen Raum gestellt: »Nach einer jährlichen Teuerungsrate von 5,3 Prozent im Dezember und 4,9 Prozent im Januar hatten Ökonomen gehofft, die Inflation könnte weiter sinken.« Aber: Das Gegenteil ist nun der Fall. Die Verbraucherpreise stiegen im Februar um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt mitteilt (Inflationsrate im Februar 2022 voraussichtlich +5,1 %). Wie kann das sein? Dazu die Bundesstatistiker: »Obwohl die Basiseffekte infolge der temporären Mehrwertsteuersenkung und dem Preisverfall der Mineralölprodukte im Jahr 2020 seit Januar 2022 entfallen, bleibt die Inflationsrate hoch. Einen Einfluss haben hier weiterhin coronabedingte Effekte, wie Lieferengpässe und deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen sowie bei den Energieprodukten. Diese Effekte werden überlagert durch die Unsicherheiten infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine.« Die Begrifflichkeit „Unsicherheiten“ ist angesichts der dramatischen Ereignisse in der Ukraine und den massiven Sanktionen seitens der westlichen Welt gegen Russland weit mehr als nur „unterkühlt“.

Die wahrscheinlichen Folgen für das laufende Jahr werden heftig sein: „Damit ist eine Inflationsrate von unter vier Prozent für das Gesamtjahr 2022 eigentlich unrealistisch geworden.“ Mit diesen Worten wird Achim Truger, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zitiert. „Je nach dem, wie die Gaspreise an die Verbraucher durchgereicht werden und der Gaspreis sich krisenbedingt entwickelt, können es auch über fünf oder sogar über sechs Prozent werden.“

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(Sozialdemokratische) Familienpolitik an der Spitze des DGB? Die SPD-Politikerin Yasmin Fahimi soll neue Bundesvorsitzende des DGB werden

Auch wenn der eine oder andere in diesen Tagen zuweilen die Frage stellen möchte, wer denn eigentlich dieser neue Bundeskanzler ist und wo er sich derzeit versteckt – in Personalangelegenheiten war er bzw. sein Umfeld mehr als aktiv. Und offensichtlich auch erfolgreich, wenn man solche Artikel heranzieht: Olafs rote Kämpferinnen, so hat Daniel Goffart seinen Beitrag überschrieben: »Die Ex-SPD-Vorsitzende Andrea Nahles rückt an die Spitze der Bundesagentur für Arbeit und die frühere SPD-Generalsekretärin und Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Yasmin Fahimi, wird neue DGB-Chefin. Besser hätte es für Bundeskanzler Olaf Scholz und seine sozialdemokratischen Strategen nicht laufen können.«

Vor allem die Berufung von Ex-SPD-Chefin Andrea Nahles zur Nachfolgerin des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, hat nicht nur bei vielen außenstehenden Beobachtern für Überraschung gesorgt, sondern sie hat auch ihren Preis, denn die Arbeitgeber in der Selbstverwaltung der BA hatten Widerstand geleistet und sich die Zustimmung dann abkaufen lassen, da die im Verwaltungsrat vertretenden Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politiker für die Spitze der BA einen einvernehmlichen Vorschlag machen müssen. Bundeskanzler Scholz und Bundesarbeitsminister Heil haben sich mit Frau Nahles durchgesetzt – als Gegenleistung dürfen die Arbeitgeber nun zwei neue Vorstandsmitglieder vorschlagen. Das ist zum einen Vanessa Ahuja, Abteilungsleiterin im Bundesarbeitsministerium sowie zum anderen die Personalmanagerin Katrin Krömer, Leiterin der Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der Deutschen Bahn. Gleichsam als „Quoten-Mann“ bleibt dem ansonsten zukünftig also von Frauen dominierten BA-Vorstand Daniel Terzenbach erhalten. So ändern sich die Zeiten.

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