Die Tarifverdienste haben schon im vergangenen Jahr der Inflationsentwicklung hinterhergeschaut. Und 2022 gibt es eine ganz schwierige Tarifrunde für die Gewerkschaften

Nicht nur der Blick auf die (weiter steigenden) Sprit- oder Gaspreise lässt viele derzeit Schlimmes befürchten. Auf breiter Front steigen die Preise und wenn man sich anschaut, mit welchen Preissprüngen die dem Endverbrauch vorgelagerten Produktionsstufen konfrontiert sind, dann kann man sich ausrechnen, was und in welcher Größenordnung in den kommenden Monaten an die Verbraucher weitergegeben wird. Dabei hatte ein Teil der Ökonomen durchaus Entspannung in den prognostischen Raum gestellt: »Nach einer jährlichen Teuerungsrate von 5,3 Prozent im Dezember und 4,9 Prozent im Januar hatten Ökonomen gehofft, die Inflation könnte weiter sinken.« Aber: Das Gegenteil ist nun der Fall. Die Verbraucherpreise stiegen im Februar um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt mitteilt (Inflationsrate im Februar 2022 voraussichtlich +5,1 %). Wie kann das sein? Dazu die Bundesstatistiker: »Obwohl die Basiseffekte infolge der temporären Mehrwertsteuersenkung und dem Preisverfall der Mineralölprodukte im Jahr 2020 seit Januar 2022 entfallen, bleibt die Inflationsrate hoch. Einen Einfluss haben hier weiterhin coronabedingte Effekte, wie Lieferengpässe und deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen sowie bei den Energieprodukten. Diese Effekte werden überlagert durch die Unsicherheiten infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine.« Die Begrifflichkeit „Unsicherheiten“ ist angesichts der dramatischen Ereignisse in der Ukraine und den massiven Sanktionen seitens der westlichen Welt gegen Russland weit mehr als nur „unterkühlt“.

Die wahrscheinlichen Folgen für das laufende Jahr werden heftig sein: „Damit ist eine Inflationsrate von unter vier Prozent für das Gesamtjahr 2022 eigentlich unrealistisch geworden.“ Mit diesen Worten wird Achim Truger, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zitiert. „Je nach dem, wie die Gaspreise an die Verbraucher durchgereicht werden und der Gaspreis sich krisenbedingt entwickelt, können es auch über fünf oder sogar über sechs Prozent werden.“

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(Sozialdemokratische) Familienpolitik an der Spitze des DGB? Die SPD-Politikerin Yasmin Fahimi soll neue Bundesvorsitzende des DGB werden

Auch wenn der eine oder andere in diesen Tagen zuweilen die Frage stellen möchte, wer denn eigentlich dieser neue Bundeskanzler ist und wo er sich derzeit versteckt – in Personalangelegenheiten war er bzw. sein Umfeld mehr als aktiv. Und offensichtlich auch erfolgreich, wenn man solche Artikel heranzieht: Olafs rote Kämpferinnen, so hat Daniel Goffart seinen Beitrag überschrieben: »Die Ex-SPD-Vorsitzende Andrea Nahles rückt an die Spitze der Bundesagentur für Arbeit und die frühere SPD-Generalsekretärin und Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Yasmin Fahimi, wird neue DGB-Chefin. Besser hätte es für Bundeskanzler Olaf Scholz und seine sozialdemokratischen Strategen nicht laufen können.«

Vor allem die Berufung von Ex-SPD-Chefin Andrea Nahles zur Nachfolgerin des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, hat nicht nur bei vielen außenstehenden Beobachtern für Überraschung gesorgt, sondern sie hat auch ihren Preis, denn die Arbeitgeber in der Selbstverwaltung der BA hatten Widerstand geleistet und sich die Zustimmung dann abkaufen lassen, da die im Verwaltungsrat vertretenden Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politiker für die Spitze der BA einen einvernehmlichen Vorschlag machen müssen. Bundeskanzler Scholz und Bundesarbeitsminister Heil haben sich mit Frau Nahles durchgesetzt – als Gegenleistung dürfen die Arbeitgeber nun zwei neue Vorstandsmitglieder vorschlagen. Das ist zum einen Vanessa Ahuja, Abteilungsleiterin im Bundesarbeitsministerium sowie zum anderen die Personalmanagerin Katrin Krömer, Leiterin der Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der Deutschen Bahn. Gleichsam als „Quoten-Mann“ bleibt dem ansonsten zukünftig also von Frauen dominierten BA-Vorstand Daniel Terzenbach erhalten. So ändern sich die Zeiten.

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Von einer erfolgreichen Etappe im Straßenkampf um einen Betriebsrat und einer vielgestaltigen Landschaft betrieblicher Mitbestimmungsverhinderer

»Nach monatelangem Ringen ist es vollzogen: Die Lieferboten haben eine eigene Vertretung beim Startup gewählt. Das Unternehmen erschwerte die Wahl bis zuletzt.« Um wenn geht es hier? Natürlich, um das Unternehmen Gorillas: Die Gorillas haben gewählt: Fahrradkuriere haben jetzt einen eigenen Betriebsrat, so ist der Artikel von Dominik Bardow überschrieben.

Es geht um Gorillas, ein 2020 gegründetes Unternehmen mit Sitz in Berlin, das einen Lieferdienst für Lebensmittel und andere Supermarktwaren in Großstädten betreibt. Dazu gehören eine Online-Bestellplattform, kleine Auslieferungslager in zentralen Lagen und Fahrradkuriere. Die sollen in Berlin sicherstellen, dass der bestellte Einkauf in zehn Minuten an der Haustür des Kunden ist. Und es geht um die Fahrradkuriere, die „Rider“, sowie die „Picker“ in den Lagern, denn die haben in den vergangenen Monaten auf sich aufmerksam gemacht mit „wilden Streikaktionen“ sowie der Absicht, einen Betriebsrat zu gründen (dazu ausführlicher die Beiträge  Wenn dein starkes Rad es will, stehen viele Rider still. Die Wiederauferstehung „wilder Streiks“ und dann auch noch beim Lebensmittel-Lieferdienst „Gorillas“? vom 12. Juni 2021 sowie zuletzt Neues aus der Lieferbotengesellschaft: Die Gorillas Worker wollen einen Betriebsrat und bekommen Hilfestellung vom Arbeitsgericht. Und in eine Branche mit Fragezeichen fließen weiter Milliarden-Wettbeträge von Investoren vom 17. November 2021).

Nun aber kann trotz der zuletzt heftigen Gegenwehr des Unternehmens Erfolg gemeldet werden: »Es ist geschafft, wenn auch nach vielen Hindernissen: Die Gorillas haben einen eigenen Betriebsrat. Nach monatelangem Kampf der Fahrradkuriere um eine eigene Arbeitnehmervertretung bei dem Lieferdienst-Startup in Berlin schloss am Sonnabend um 15 Uhr das Wahllokal in Friedrichshain nach sechs Tagen Abstimmung. Nach der Auszählung sind dann insgesamt 19 Betriebsräte gewählt.«

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Neues aus der Lieferbotengesellschaft: Die Gorillas Worker wollen einen Betriebsrat und bekommen Hilfestellung vom Arbeitsgericht. Und in eine Branche mit Fragezeichen fließen weiter Milliarden-Wettbeträge von Investoren

Eine herbe Niederlage kommt oftmals in staubtrockenen Worten daher: »Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl bei einem Fahrradlieferdienst … zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, ein Abbruch der Wahl durch Erlass einer einstweiligen Verfügung sei nur ausnahmsweise möglich, wenn ganz erhebliche Fehler feststellbar seien, die zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen würden … Aufgrund der hier von Arbeitgeberseite vorgetragenen Fehler gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Nichtigkeit«, so das Arbeitsgericht Berlin in einer Mitteilung unter der Überschrift Kein Abbruch der Betriebsratswahl, die am 17.11.2021 veröffentlicht wurde.

Um welche Arbeitgeberin es sich hier handelt? Es geht um Gorillas, ein 2020 gegründetes Unternehmen mit Sitz in Berlin, das einen Lieferdienst für Lebensmittel und andere Supermarktwaren in Großstädten betreibt. Dazu gehören eine Online-Bestellplattform, kleine Auslieferungslager in zentralen Lagen und Fahrradkuriere. Die sollen in Berlin sicherstellen, dass der bestellte Einkauf in zehn Minuten an der Haustür des Kunden ist. Und es geht um die Fahrradkuriere, die „Rider“, sowie die „Picker“ in den Lagern, denn die haben in den vergangenen Monaten auf sich aufmerksam gemacht mit „wilden Streikaktionen“ und der Absicht, einen Betriebsrat zu gründen (vgl. dazu bereits den Beitrag Wenn dein starkes Rad es will, stehen viele Rider still. Die Wiederauferstehung „wilder Streiks“ und dann auch noch beim Lebensmittel-Lieferdienst „Gorillas“? vom 12. Juni 2021). Gorillas beschäftigt derzeit etwa 2.000 Mit­ar­bei­te­r allein in Berlin, 75 Prozent davon sind Fah­re­r oder Lagermitarbeiter. Über genaue Zahlen, auch über Berlin hinaus, schweigt das Unternehmen. Anfang Oktober hatte Gorillas laut Angaben der Gewerkschaft Verdi 350 Rider entlassen. Als Begründung wurden seitens des Unternehmens die „unangekündigten wilden Streiks“ genannt.

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Was braucht ein Fahrradkurier? Ein Rad und ein Smartphone. Das Bundesarbeitsgericht über Arbeitsmittel und die Pflichten eines Arbeitgebers

»Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon.« So das Bundesarbeitsgericht in einer Pressemitteilung mit der Überschrift Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Grundlage der Berichterstattung ist Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. November 2021 – 5 AZR 334/21 und und 5 AZR 335/21. Nun gilt das grundsätzlich. Wie sieht es mit Ausnahmen aus? Auch dazu das Bundesarbeitsgericht in der notwendigen Klarheit: »Von diesem Grundsatz können vertraglich Abweichungen vereinbart werden. Geschieht dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, sind diese nur dann wirksam, wenn dem Arbeitnehmer für die Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons eine angemessene finanzielle Kompensationsleistung zusagt wird.«

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