Bohren geht immer. Die zahnärztliche Einzelpraxis als Auslaufmodell in Zeiten des „Dentalbusiness“ und der heuschreckenfinanzierten renditeträchtigen Bohr-Kombinate?

Über Zahnärzte zu schreiben, kostet Überwindung. Nicht nur, wenn man zur Mehrheit der Menschen gehört, die sich gewiss einen anderen Zeitvertreib vorstellen können, als bei denen auf dem Stuhl zu sitzen. Und auch nicht deshalb, weil man bei nicht wenigen Vertretern dieser Zunft den Eindruck hat, dass nicht unbedingt die Interessen des Patienten primär handlungsleitend sind, sondern die geschickte Kombination abrechnungsfähiger Leistungen mit dem gerade hier anfallenden Universum an privaten Zuzahlungen, dem dann auch mal der eine oder andere Zahn zum Opfer fallen kann, der ansonsten noch vielleicht Aussicht auf Rettung gehabt hätte.

Das Problem, dass die Monethik einen ganz eigenen Stellenwert hat bei dem einen oder der anderen in diesem Feld der Gesundheitsversorgung, an dem wir alle nicht vorbeikommen, ist ja nicht wirklich begrenzt auf die oder viele Zahnärzte – vergleichbare Debatten führt man auch mit Blick auf andere Mediziner, die sich nicht festbeißen müssen an den zahnärztlichen Vergütungsregeln und der Zahlungsbereitschaft wie auch -fähigkeit der Patienten. Letztendlich wird man hier konfrontiert mit dem unauflösbaren Dilemma einer anwaltlichen Vertretung der eigenen Patienten und dem Erfordernis, als freiberuflicher Leistungserbringer im betriebswirtschaftlichen Korsett aus Kosten und Erlösen dem eigenen Geschäft nachgehen zu müssen. 

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Import hui, Export pfui? Die politische Verlogenheit mit Blick auf ausländische Ärzte und den eigenen zu geringen Ausbildungsinvestitionen in Deutschland

Verlogenheit ist eine zugegeben harte Bewertungskategorie. Zumindest aber das Urteil einer sehr ungleichgewichtigen Doppelmoral muss man sich gefallen lassen, wenn man auf der einen Seite das Abschöpfen ausländischer Fachkräfte als eine der (angeblichen) Hauptlösungsstrategien für einen Personalbedarf im eigenen Land proklamiert – und damit den Abgabeländern nicht nur einen Vermögens- und Versorgungsschaden zufügt, wenn wir an Gesundheitsberufe denken, sondern auch deren Ausbildungsinvestitionen voraussetzt, um über die mitesserhafte Verwertung der im Ausland qualifizierten Arbeitskräfte im Importland die Rendite aus einer Investition abzuschöpfen, die man gar nicht getätigt hat. Und wenn man gleichzeitig die eigenen Ausbildungsanstrengungen über viele Jahre bremst und niedriger hält, als es lange absehbar notwendig wäre, dann aber auch noch hingeht und die Abwanderung der „eigenen“ Arbeitskräfte als Problem in den Raum stellt.

Eine solche offensichtlich logisch und auch moralisch fragwürdige Unwucht (außer man betrachtet die Potenzierung der Eigennutzmaximierung auf Kosten anderer als eine moralisch zulässige Verhaltensvariante) kann es nicht geben? Also bestimmt nicht in Deutschland? Dann muss man sich eines besseren belehren lassen, wenn man in die Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 16. September 2018 schaut und dort auf Aussagen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) stößt. 

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Die bisher mindestens Zweidrittel- und am Ende 50-Prozent-Gesellschaft: Erwerbsbiografien in Deutschland und ein Teil der Rentenfrage

Jedes Jahr veröffentlichen Krankenkassen ihre Gesundheitsberichte, oftmals mit einem wechselnden Schwerpunktthema. So auch die Techniker Krankenkasse. Deren Gesundheitsreport 2018 steht in diesem Jahr unter der Überschrift „Fit oder fertig? Erwerbsbiografien in Deutschland“. Dabei geht es beispielsweise um solche Fragen: Wie häufig und warum unterbrechen die Beschäftigten in den verschiedenen Altersgruppen und Beschäftigungsverhältnissen ihre Berufstätigkeit oder scheiden sogar ganz aus dem Erwerbsleben aus? Durch erwünschte Pausen wie Studium oder Elternzeit? Oder eher unfreiwillig durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit? Jens Baas, der Vorstandsvorsitzende der TK, bilanziert in seinem Vorwort: »Die gute Nachricht ist: Zwei Drittel der Erwerbspersonen waren im Untersuchungszeitraum von Anfang 2013 bis Ende 2017 durchgängig beschäftigt.« Und mit Blick auf die vorgelegten Daten kann man ergänzen: Von den 35 bis 60-Jährigen waren es sogar mehr als 80 Prozent.

Nun kann es für Unterbrechungen im Erwerbsleben unterschiedliche Gründe geben, beispielsweise ein begrenzter Ausstieg wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit mit anschließender Rückkehr auf den Arbeitsplatz. Oder aber eine Unterbrechung wegen Arbeitslosigkeit (mit einem Anteil von gut 15 Prozent war Arbeitslosigkeit der mit Abstand häufigste Grund für eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit) oder eine Erwerbsunfähigkeit – was natürlich aus sozialpolitischer Sicht besonders bedeutsame und mit Folgeproblemen versehene Ereignisse im Lebenslauf sind.

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Ein Tag von 365 Tagen mit einer langen und für viele tödlichen Warteliste: Organspenden, Organtransplantationen und ja, auch Organhandel

Der 2. Juni ist in diesem Jahr der „Tag der Organspende“. Natürlich gibt es dazu eine offizielle Webseite: www.organspendetag.de. Dort werden wir mit dieser Botschaft versorgt: »Alle Jahre wieder: Seit nunmehr 36 Jahren ist der Tag der Organspende ein guter Grund, sich den ersten Samstag im Juni im Kalender rot anzustreichen. Der Tag der Organspende findet jedes Jahr in einem anderen Bundesland statt; in diesem Jahr wird er am 2. Juni in Saarbrücken ausgerichtet … Die Veranstaltung startet mit dem Ökumenischen Dankgottesdienst in der Ludwigskirche.« Man kann das als eines dieser ritualisierten Formen der „Tage des …“ abtun. Letztendlich geht es sicher auch darum, im Strom der medialen Masseninhalte um und an einem Tag ein Stück Aufmerksamkeit zu erheischen. Und beim Thema Organspende handelt es sich nun wirklich nicht um den Hinweis auf irgendeine Skurrilität, sondern im wahrsten Sinne des Wortes um eine Frage von Tod oder Leben und das in mehrfacher Hinsicht.

Wir sind – hier bewusst technokratisch formuliert – in dieser überaus ambivalenten Angelegenheit im Grenzbereich zwischen Leben und Tod – mit einem massiven Angebots-Nachfrage-Problem konfrontiert. Man kann das so in einen Satz pressen: »In Deutschland warten etwa 10.000 Schwerkranke auf ein neues Organ. 2017 gab es nur knapp 800 Spender – der niedrigste Stand seit 20 Jahren.«

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Menschen in psychischen Krisen kommen schneller dran und müssen länger warten? Scheinbare Widersprüche in der psychotherapeutischen Versorgung

Das Jahr 1999 ist ein Meilenstein für die Psychotherapie in Deutschland gewesen – nicht wegen inhaltlicher Durchbrüche, sondern weil seit dem 1. Januar dieses Jahres das Psychotherapeutengesetz (PsychThG), ganz korrekt: das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, das gesundheitspolitische Licht der Welt erblickt hat.  Bis zur Einführung des PsychThG durften in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur Ärzte Psychotherapie durchführen. Diplom-Psychologen konnten jedoch im sogenannten Delegationsverfahren tätig werden. Voraussetzung dafür war eine Weiterbildung in einem anerkannten und zugelassenen Verfahren der Psychotherapie und ein delegierender Arzt. Entsprechend fand psychologische Psychotherapie vorwiegend im Delegationsverfahren statt und das bedeutete, dass die Verantwortung beim delegierenden Arzt verblieb. Mit dem PsychThG hat man neben die Ärzte die psychologischen Psychotherapeuten gestellt und zugleich – bei Vorliegen einer notwendigen Kassenzulassung – den direkten Zugang zu den Töpfen der Krankenkassen für die neuen Leistungserbringer geöffnet. Für die Frage der Kassenabrechnung wichtig ist auch die sogenannte Psychotherapie-Richtlinie. Man kann sich vorstellen, um welche Streitpunkte es in den Folgejahren bis heute ging: Neben der Frage, welche psychotherapeutischen Verfahren aus Kassenmitteln abgerechnet werden dürfen auch die Zahl der Therapeuten, die einen direkten Zugang bekommen zum Kassensystem sowie die tatsächlichen oder unterstellten Bedarfe an psychotherapeutischer Behandlung. Und das alles eingebettet nicht nur in ein umfassendes System der Budgetierung der zur Verfügung stehenden Mittel, sondern zugleich verbunden mit dem System der Verteilung der Mittel für die vertragsärtzliche Versorgung über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die das auf die Haus- und Fachärzte und nun auch noch auf die psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung aufteilen müssen, was naturgemäß eine Menge harter Verteilungskonflikte im „Haifischbecken“ Gesundheitswesen generiert.

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