Der Deutsche Bundestag hat es auf seiner Seite bereits angekündigt: »Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 2. Juli 2020, nach 30-minütiger Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz …) ab.« Das hört sich nach einer reinen Formsache an. Die Überschrift der Meldung des Parlaments klingt nach einer frohen Botschaft: Intensiv-Pflegebedürftige sollen künftig besser versorgt werden – und steht doch in einem ziemlichen Kontrast zu der seit Monaten immer wieder vorgetragenen massiven Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Haus des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU), vgl. dazu Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG), Bundestags-Drucksache 19/19368 vom 20.05.2020.
Warum die Kritik an dem Gesetzentwurf durchaus berechtigt ist, wurde hier in dem Beitrag Vom RISG zum GKV-IPReG: Außerklinische Intensivpflege und die Angst vor einer fremdbestimmten Abschiebung aus dem eigenen Haushalt vom 21. Juni 2020 ausführlich begründet. Es geht darum, dass die außerklinische Intensivpflege, fokussiert auf Beatmungspatienten, im Regelfall in „Beatmungs-WGs“ oder in Pflegeheimen stattfinden und die bislang oft gewählte Wunsch-Variante einer solchen Pflege im Haushalt des Pflegebedürftigen erheblich beeinträchtigt werden soll.