Ein flächendeckender Tarifvertrag für die stationäre und ambulante Altenpflege? Es ist und bleibt kompliziert

Manche Dinge lassen sich leichter formulieren als in die Wirklichkeit bringen. So findet man im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018 diese schlanke Absichtserklärung:

»Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wir wollen angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Dafür schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen.«

Wie so oft im Leben hört und liest sich das einfacher als es dann in der Praxis ist. Die Altenpflege heute ist ein mehr als vermintes Gelände für die Absicht, eine flächendeckende Tarifbindung erreichen zu können. Dies hat mehrere Gründe. Einer die wichtigsten Aspekte dabei ist die Tatsache, dass es gar keinen auch nur annähernd relevanten Tarif in diesem Bereich gibt. Das wiederum resultiert zum einen aus der Trägerschaft der ambulanten und stationären Altenpflege.

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Jetzt ist aber wirklich alles gut bis 2022 bei der Finanzierung der Pflege. Daran kann und muss man zweifeln

Was waren das für Monate der öffentlichen Aufmerksamkeit für die Pflege. Bis in die Talkshow-Etagen des Landes hatte sie es geschafft und allen halbwegs noch an die öffentlichen Debatten angeschlossenen Menschen ist mehr als deutlich vor Augen geführt worden, dass Pflegenotstand kein abstrakter Terminus ist, sondern leider oftmals die Realität wie der Hammer den Nagel auf den Kopf trifft. Und was wurde dem knapper werdenden Gut Pflegekräfte nicht alles in Aussicht gestellt: Eine bessere Pflegeausbildung, eine bessere Bezahlung vor allem in der Altenpflege, gesetzlich definierte Personalschlüssel für die tägliche Arbeit mit mehr Personal, neue Stellen für Pflegekräfte …

Natürlich, das erschließt sich von selbst, ist das nicht umsonst zu haben. Da muss eine Menge Geld in die Hände genommen werden, wenn man das stemmen will, neben anderen Hürden, die man nehmen muss, wie beispielsweise komplizierte rechtliche Fragen bei der Realisierung des Versprechens, dass es gerade in der Altenpflege endlich flächendeckende Tarifstrukturen geben soll, um darüber die Bezahlung der Pflegekräfte zu verbessern.

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Die „Beitragstreppe“ in der Pflegeversicherung wird steiler und die Systemfragen immer drängender. Diesseits und jenseits der nächsten Beitragssatzanhebung

Alles wird teurer, manches noch teurer. Die Pflegeversicherung ist da ein Beispiel. Um es genauer und korrekter zu sagen: die Soziale Pflegeversicherung, in der die meisten Menschen abgesichert sind, denn es gibt auch die private Pflegepflichtversicherung, die aber erst einmal außen vor bleibt, was noch eine Rolle spielen wird. Und das mit dem teurer werden kann man diese Tage wieder studieren: »Der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird um 0,5 Prozentpunkte angehoben, hat das Bundeskabinett beschlossen. 7,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen erwartet die Koalition durch die Erhöhung.« So beginnt der Artikel Pflege-Beiträge steigen von Anno Fricke und Florian Staeck. Und sie legen gleich einen Scheit rauf: Die Opposition bezweifelt, ob das reicht. Rufe nach einem Steuerzuschuss werden laut.

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ‒ Beitragssatzanpassung am 10. Oktober 2018 durch das Kabinett gebracht, so dass man davon ausgehen kann und muss, dass es zum 1. Januar 2019 erneut eine Beitragsanhebung in der Sozialen Pflegeversicherung geben wird. Dabei ist die letzte Anhebung des Beitragssatzes noch gar nicht so lange her: Mit dem Pflegestärkungsgesetz II ist ab 2017 eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte in Kraft getreten. Und nun schon wieder? Wie begründet das zuständige Bundesgesundheitsministerium diesen Schritt? 

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Zwischen Gottes Lohn und „marktgerechter“ Vergütung: Was Hilfs- und Fachkräfte in der Pflege verdienen und warum die Altenpflege (auch) entgeltmäßig eine Großbaustelle werden muss

Die Unterschiede bei Löhnen und Arbeitszeiten zwischen den Regionen in Deutschland beinhalten immer auch ein gewisses Aufregerpotenzial. Das kann man bei solchen Meldungen mit den Händen greifen: »Auf dem deutschen Jobmarkt gibt es noch immer ein Ost-West-Gefälle. Beschäftigte in den neuen Bundesländern arbeiten mehr Stunden pro Jahr als in den alten – und verdienen deutlich weniger.« Das kann man in diesem Artikel nachlesen: Ostdeutsche arbeiten länger als Westdeutsche. Die Überschrift ist kurz und präzise ausgerichtet auf das offensichtlich nicht trügerische Gefühl, dass man im Osten unseres Landes abgehängt sei und weniger für mehr Arbeit bekommt. Die aktuelle Berichterstattung über die Unterschiede zwischen West und Ost wurde angestoßen durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann von den Linken, die dann mit solchen Worten zitiert wird: Die Spaltung am Arbeitsmarkt halte auch mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Wende an. „Die Bundesregierung hat sich offensichtlich mit einem Sonderarbeitsmarkt Ost abgefunden.“

Natürlich kann und muss man die präsentierten Daten differenziert betrachten und man kann einige der Unterschiede auch gut erklären. Beispielsweise mit Verweis auf die deutlich niedrigere Tarifbindung der Unternehmen und der Beschäftigten in Ostdeutschland – und Tariflöhne sind in der Regel eben höher als das, was auf der freien Wildbahn gezahlt wird.

In diesem Beitrag soll das gar nicht weiter vertieft werden. Der Tatbestand einer erheblichen Ost-West-Differenz spielt aber auch bei dem hier interessierenden Thema der Vergütungssituation in der Pflege eine gewichtige Rolle, wie wir gleich sehen werden.

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Pflegende Angehörige als größter Pflegedienst der Nation – auch in Österreich. Eine Studie hat genauer hingeschaut

Also man kann sicher nicht mehr sagen, dass über die Altenpflege nicht diskutiert wird – erst einmal unabhängig von den tatsächlichen Konsequenzen, die daraus (nicht) gezogen werden. Wenn man eine Quantifizierung der Themen, über die da berichtet und gestritten wird, vornehmen müsste, dann stehen die Pflegeheime sicher auf Platz 1 der Liste. Aber die Pflegerealität ist durch andere Relationen charakterisiert. Schaut man sich die Daten des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungsempfängern der sozialen Pflegeversicherung an, dann wird dort für Ende 2017 mit 2,522 Mio. Menschen ein Anteil von mehr als 76 Prozent ausgewiesen, der auf die ambulante Versorgung entfällt. „Nur“ 780.000 Menschen wurden stationär versorgt.

Und von denen, die nicht im Heim sind, werden die meisten überwiegend bzw. sogar ausschließlich von pflegende Angehörigen versorgt. Hier haben wir den größten und bedeutsamsten Pflegedienst der Nation – und würde auch nur ein spürbarer Teil dieser Menschen die Entscheidung treffen, den pflegebedürftigen Angehörigen in ein Heim geben zu wollen (oder zu müssen), dann würde das deutsche Pflegesystem innerhalb von Minuten kollabieren (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Das Pflegesystem würde in Stunden kollabieren, wenn … Pflegende Angehörige zwischen großer Politik und institutionalisierter Pflege vom 21. Oktober 2017 sowie zu den Auswirkungen auf die, das machen, den Beitrag Aus den Tiefen und Untiefen des größten Pflegedienstes in Deutschland: Pflegende Angehörige. Und das, was die tun, kann krank und arm machen, der hier am 27. September 2015 veröffentlicht wurde).

Die Relationen im Pflegesystem und damit die Bedeutung der pflegenden Angehörigen muss man auch für Österreich zur Kenntnis nehmen. Dort werden sogar 84 Prozent der Pflegebedürftige zu Hause versorgt, fast die Hälfte von ihnen ausschließlich von den Angehörigen.

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