Vor dreißig Jahren, am 16. Juli 1995, ging die Handelsplattform Amazon online. Damals als ein Versandhändler für Bücher. Wir alle wissen, was daraus geworden ist. Ein globaler Gigant. Ein Unternehmen, dass den Online-Handel in vielen Ländern dominiert. In Deutschland beträgt der Marktanteil von Amazon (mindestens) 60 Prozent. Der Eigenhandel von Amazon.de wird auf 17 Prozent des deutschen E-Commerce-Umsatzes taxiert, dem Amazon-Marketplace werden weitere 43 Prozent zugeschrieben. In seiner Bilanz-Meldung an die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC nennt Amazon für Deutschland 2024 einen Nettoumsatz (net sales) in Höhe von 40,9 Milliarden US-Dollar (bei einem konsolidierten Gesamtumsatz weltweit von 638 Milliarden US-Dollar). Damit bleibt Deutschland nach den dominanten USA der größte Ländermarkt für Amazon, vor Großbritannien und Japan.
Stefan Sell
Dem Landrat vor die Tür stellen? Wenn das Sozialamt seit Monaten die „Hilfe zur Pflege“ nicht zahlt und ein Pflegeheim entnervt kündigt
Das war eine Meldung, die für Aufsehen gesorgt hat: „Die Entlassung in die Obhut des Landratsamts erfolgt am 15. Juli 2025 um 9 Uhr – in Abstimmung mit dem gesetzlichen Betreuer“, hat der Geschäftsführer eines Pflegeheims in einem Statement an die Presse geschrieben. Ein Bewohner aus dem BFR Spiegelberg bei Heilbronn muss die Einrichtung verlassen, weil das Sozialamt seinen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ seit einem Jahr nicht bearbeitet hat.
„Trotz mehrfacher Hinweise, Mahnungen und der rechtlich vorgeschriebenen Kündigungsandrohung reagierte das Amt nicht. Die Bearbeitungszeit ist nicht mehr tragbar“, so der Geschäftsführer Alexander Flint. „Der Bewohner verfügt über eine monatliche Rente unter 2.000 Euro. Das verfügbare Vermögen ist aufgebraucht. Dennoch liegt die Bearbeitung des Antrags seit einem Jahr brach.“
Nichtkatholikinnen dürfen bleiben, Nicht-mehr-Katholikinnen werden rausgeworfen … Die eigentümlichen Untiefen des kirchlichen Arbeitsrechts beschäftigen (mal wieder) den Europäischen Gerichtshof – und das Bundesverfassungsgericht
Es ist wirklich ein Kreuz mit diesem Thema. Seit Jahren werden wir immer wieder konfrontiert mit Berichten – auch in diesem Blog – über Kapriolen, die seitens kirchlicher Arbeitgeber unter ständigem Bezug auf ihre Sonderstellung in der Arbeitswelt geschlagen werden. Und immer wieder landen Fälle vor den Gerichten, bei denen nicht nur Kritiker der kirchlichen Sonderwelten ihre Hände über den säkularen Kopf zusammenschlagen. Da geht es dann beispielsweise um die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes (und so ein Verfahren kann sich dann in der ganz eigenen Umlaufbahn der höchsten Gerichte wie in einem Ping-Pong-Spiel über Jahre hinziehen) oder Erzieherinnen, die aus der Kirche ausgetreten sind und in einer Kita in katholischer Trägerschaft (weiter)arbeiten wollen, aber nicht dürfen.