Es lohnt sich. Kräftiger Anstieg der Reallöhne. Also im Durchschnitt über alle Arbeitnehmer und mit Wasser im Wein

Offensichtlich läuft es gut in Deutschland. Eine Erfolgsmeldung nach der anderen. Exporte, Importe und Exportüberschuss erreichen neue Rekordwerte, so berichtete das Statistische Bundesamt am 09.02.2015: »Die Außenhandelsbilanz schloss im Jahr 2014 mit dem bislang höchsten Überschuss von 217,0 Milliarden Euro ab. Damit wurde der bisherige Höchstwert von 195,3 Milliarden Euro im Jahr 2007 deutlich übertroffen.« Und am gleichen Tag legen die Bundesstatistiker nach und verkünden eine frohe Botschaft für die Arbeitnehmer: Reallohn­index 2014 um 1,6 % gestiegen. Der Reallohnanstieg von 1,6 % im Jahr 2014 – das ist »der höchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe des Reallohnindex im Jahr 2008.« Allerdings lohnt es sich, genauer hinzuschauen, denn die Statistiker geben wichtige Hinweise, wie es zu diesem an sich erfreulichen Ergebnis gekommen ist und sie schütten durchaus Wasser in den schön daherkommenden Wein: »Der starke Anstieg der Reallöhne im Jahr 2014 ist vor allem durch den niedrigen Anstieg der Verbraucherpreise begründet und nicht vorrangig auf die gestiegenen Verdienste zurückzuführen. Die Verbraucherpreise erhöhten sich mit + 0,9 % deutlich geringer als im Durchschnitt der letzten 5 Jahre (+ 1,5 %), der Anstieg der Nominallöhne (+ 2,4 %) lag hingegen sogar leicht unter dem entsprechenden Durchschnittswert (+ 2,5 %).« Noch kräftiger erhöhten sich die Löhne der Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag gilt. Sie stiegen im Jahr 2014 sogar um 3,1 %. Über besonders kräftige Zuwächse konnten sich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes freuen, die im Durchschnitt 3,5 % mehr Geld bekamen.

Die neuen, vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes decken sich mit den Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) bei der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Dieses hatte den Anstieg der Nominallöhne kürzlich sogar mit durchschnittlich 2,7 Prozent beziffert und damit sogar eine Reallohnsteigerung von 1,8 Prozent ermittelt: Tariflöhne und -gehälter 2014: Reale Tarifsteigerungen von 2,2 Prozent. Neben den realen Steigerungen der Tariflöhne und -gehälter wird vom WSI immer auch die Entwicklung der „Effektivlöhne“ ausgewiesen. Es geht dabei um die effektiven Bruttoeinkommen – hier fließen unter anderem auch die Einkommen von Beschäftigten ein, die nicht nach Tarif bezahlt werden und das sind in den letzten Jahren immer mehr geworden. Das WSI schreibt zur Entwicklung:

»Die Tariflöhne haben im Jahr 2014 real (nach Abzug der Inflation) spürbar zugelegt. Die Verbraucherpreise sind im vergangenen Jahr um 0,9 Prozent gestiegen, die Tarifvergütungen dagegen um nominal 3,1 Prozent. Daraus ergibt sich im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt ein reales Wachstum der Tariflöhne und -gehälter um 2,2 Prozent … Bei den effektiven Bruttoeinkommen … fiel der Zuwachs im vergangenen Jahr ähnlich aus: Die Bruttolöhne und -gehälter sind 2014 nominal je Arbeitnehmer/in um 2,7 Prozent gestiegen, preisbereinigt bedeutet dies einen Anstieg um 1,8 Prozent.«

Man muss diese Daten natürlich einordnen. Wenn es so ist, dass vor allem die sehr niedrige Inflationsrate verantwortlich ist für den ausgewiesenen Reallohnanstieg und dieser weniger auf gestiegene Verdienste zurückzuführen ist, worauf das Statistische Bundesamt hingewiesen hat, dann muss man ergänzend erwähnen, dass auch „die“ Inflationsrate nicht einfach zu handhaben ist, handelt es sich doch ebenfalls um eine sehr hoch aggregierte Größe. In die Berechnung der Preissteigerungsrate gehen hunderte einzelner Güter und Dienstleistungen ein, die natürlich gewichtet werden müssen. Und die konkrete Art und Weise der konkreten Zusammensetzung des Wägungsschemas ist seit jeher eine Quelle der kritischen Debatte, inwieweit und welche Haushaltskonstellationen damit abgebildet werden (können). Es geht an dieser Stelle nicht um die überwiegend psychologisch zu erklärende Differenz zwischen der amtlich ausgewiesenen und der so genannten „gefühlten“ Inflation, die sich vor allem dadurch ergibt, dass bestimmte Güter und Dienstleistungen, die oft bis täglich in Anspruch genommen werden, bei den Menschen ein anderes Gewicht haben als ihnen im offiziellen Gewichtungsschema zugerechnet wird.

Es geht hier vor allem darum, dass die Haushalte mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen oftmals ein Konsummuster haben (müssen), bei dem eine spezifische Berechnung der Preissteigerungsrate zu höheren Werten führen könnte als die, die von der einen offiziellen Inflationsrate ausgewiesen werden. Dann würde der gefeierte Reallohnanstieg differenziert nach Arbeitnehmereinkommensgruppen sicher wesentlich differenzierter betrachtet werden.
Eine weitere Einschränkung soll und kann an dieser Stelle nicht verschwiegen werden: In bestimmten Teilbereichen des Arbeitsmarktes sehen wir derzeit an vielen Beispielen die Tendenz, durch ein „Abschichten“, „Auslagern“ und anderen Strategien der Lohnkostensenkung die Arbeitseinkommen von Beschäftigtengruppen zu drücken – vgl. hierzu nur als ein Beispiel den Blog-Beitrag Billiger, noch billiger. Wo soll man anfangen? Karstadt, Deutsche Post DHL, Commerzbank … und Primark treibt es besonders konsequent.

Spannend wird das noch junge Jahr 2015 mit Blick auf die Auswirkungen unterschiedlicher Entwicklungslinien auf die weitere Lohnentwicklung. Also zum einen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, von dem trotz aller Ausnahmen gut drei Millionen Beschäftigte positiv betroffen sein müssten, darunter viele Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit mit Löhnen deutlich unter den nun geltenden 8,50 Euro pro Stunde abgespeist worden sind. Zum anderen beginnt derzeit die Tarifrunde 2015. Für rund 11 Millionen Beschäftigte laufen die Tarifverträge in den kommenden Monaten aus. Die Verhandlungen haben in der Metallindustrie begonnen und starten demnächst im öffentlichen Dienst (Länder). Es folgen die Chemische Industrie, der Einzelhandel sowie der Groß- und Außenhandel. Vgl. dazu die Übersicht Tarifrunde 2015 vom WSI Tarifarchiv.

Unauffällig, nicht sichtbar, verdeckt. Und es werden mehr. Frauen und Obdachlosigkeit

Über Wohnungs- und Obdachlosigkeit wird nicht bzw. wenn, dann nur sehr verzerrt berichtet. Und in den wenigen Berichten geht es fast ausschließlich um Männer. Frauen tauchen so gut wie nie auf. Aber es gibt sie. Christina Hoffmann hat ihren Artikel über obdachlose Frauen überschrieben mit Die Unauffälligen. Rund drei Viertel aller Obdachlosen in Deutschland sind Männer. Frauen ohne Wohnung sind unauffällig, ja fast: nicht sichtbar. Hoffmann notiert in ihrem Artikel:
»Mit Wissenschaftlern und Sozialpädagogen kann man gut und lange über Obdachlosigkeit von Frauen sprechen. Die weiblichen Betroffenen selbst schweigen lieber; es ist schwierig, eine obdachlose Frau für ein Interview zu gewinnen … Für die Mehrheit der Frauen ohne Wohnung gilt: Sie haben eine große Scham ob ihrer Situation und eine noch größere Angst, erkannt zu werden.«

In einer Großstadt wie Berlin mit einer sehr ausdifferenzierten Wohnungsnotfallhilfe gibt es auch Einrichtungen wie „FrauenbeDacht“, die sich speziell an Frauen ohne Bleibe richten. In einem Berliner Altbau verteilen sich auf fünf Etagen 43 Einzelzimmer mit Bett, Schrank, Tisch und einem Stuhl. Außerdem gibt es Gemeinschaftsküchen und Aufenthaltsräume, zudem zwei Zimmer für eine Mutter mit Kind.

Eigentlich wollen Politik und Medien immer sofort erst einmal wissen – wie viele sind es denn, um die es hier geht. Die Sucht nach den Zahlen, nicht selten müssen es große Zahlen sein, damit überhaupt ein Resonanzkörper in Schwingungen versetzt wird. Aber über die wohnungs- und obdachlosen Menschen gibt es keine Bundesstatistik. Immer wieder muss man deshalb auf die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe (BAG W) zurückgreifen. Die kam bei ihrer Schätzung im Jahr 2012 auf ungefähr 284.000 Betroffene, Männer und Frauen. »Seit einigen Jahren trifft es immer mehr Frauen. Mitte der neunziger Jahre waren nach Schätzung der BAG W zwölf bis 15 Prozent der Obdachlosen Frauen; heute ist es schon ein Viertel«, berichtet Hoffmann.

Wie kommt es zu den Steigerungen? Als eine Möglichkeit zur Erklärung wird genannt: Die Art und Weise, wie Männer und Frauen leben, gleicht sich immer weiter an. Aber auch und nicht überraschend für jeden, der sehenden Auges durch unsere Städte geht: der angespannte Wohnungsmarkt. Vgl. dazu auch den Gastbeitrag Die vergessenen 360.000 – Ein Einblick in das Leben von Menschen ohne Wohnung von Rebekka Wilhelm und Lena Amberge vom 18.12.2014 bei O-Ton Arbeitsmarkt in der Rubrik Menschen am Rande kommen zu Wort.

„Die Obdachlosigkeit kommt immer nach einer langen, langen Geschichte“, so wird die Sozialwissenschaftlerin Brigitte Sellach in dem Artikel zitiert, die biografische Interviews mit betroffenen Frauen durchführt. „Beziehungsprobleme mit Demütigungen, Gewalt und Ohnmacht bringen Frauen in die Wohnungslosigkeit.“ Die Soziologie diagnostiziert überdies sogenannte „Ausschlussprozesse“ der Gesellschaft: Langzeitarbeitslose, körperlich und geistig Behinderte und vor allem psychisch Kranke gehörten irgendwann nicht mehr dazu.
Ein besonders Frauen betreffendes Phänomen wird in dem Artikel von Christina Hoffmann auch erwähnt: „Verdeckte Obdachlosigkeit“. »Frauen schlüpfen bei Männern unter, die sie misshandeln oder ausnutzen. Ein Schlafplatz im Tausch gegen Sex oder Hausarbeit. Diese Frauen fallen nicht auf, weder in der Statistik noch im Straßenbild.«

Billiger, noch billiger. Wo soll man anfangen? Karstadt, Deutsche Post DHL, Commerzbank … und Primark treibt es besonders konsequent

Es muss schon nachdenklich stimmen – die deutsche Volkswirtschaft segelt von einem Rekord zum nächsten, ganz anders als viele andere europäische Staaten. Nicht nur im Außenhandel, auch bei der Beschäftigung – und das, obgleich doch ausweislich der Untergangs-Propheten zahlreicher wirtschaftswissenschaftlicher Mainstream-Institute der halbe Untergang des Abendlandes aufgrund des seit dem 1. Januar 2015 in Kraft gesetzten gesetzlichen Mindestlohns angebrochen sein müsste, dem „hunderttausende Arbeitsplätze“ zum Opfer fallen sollen. Davon ist aber nichts zu spüren, ganz im Gegenteil. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt diese Tage in dem aktuellen Bericht Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage: »Die Beschäftigung folgt weiter ihrem stabilen Aufwärtstrend, und auch die Zahl der offenen Stellen steigt weiter. Die Arbeitslosigkeit sinkt im Januar den vierten Monat in Folge. Dem IAB-Arbeitsmarktbarometer zufolge setzt sich diese Entwicklung in den nächsten Monaten fort. Nach einem weiteren Plus um 0,2 auf 101,8 Punkte signalisiert der Indikator einen leichten Rückgang der saisonbereinigten Arbeitslosigkeit in den nächsten drei Monaten. Wesentliche Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sind gegenwärtig nicht wahrnehmbar.« Nicht dass das die Katheder-Kritiker irgendwie erschüttert in ihrer ideologisch einzementierten Position. Aber es deutet bei nüchterner Betrachtung darauf hin, dass es kaum eine bessere Zeit gibt als jetzt, eine gesetzliche Lohnuntergrenze einzuführen.

Die mediale Aufmerksamkeit fokussiert derzeit auf zwangsläufig sich ergebende Anpassungsprobleme für einige Billig-Geschäftsmodelle nach Einführung des Mindestlohns, wobei die betriebswirtschaftlichen Probleme einiger immer eingeordnet werden in eine Anfage an „den“ Mindestlohn und seine angeblich negativen Wirkungen. Dabei gibt es hier eine zweite Seite der Medaille, über die punktuell aufgrund des derzeit gehäuften Auftretens zwar auch berichtet wird, aber zumeist nur isoliert bezogen auf das Unternehmen A oder B und nicht eingebettet in eine vergleichbar grundsätzliche übergeordnete Anfrage, die sich allerdings anbieten würde: Die Billigheimer-Strategie vieler Unternehmen, betriebswirtschaftlich im Einzelfall rational, volkswirtschaftlich im Zusammenspiel aber desaströs. Hierzu einige Beispiele aus der deutschen Arbeitswelt.

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Beim Mindestlohn-Bashing darf die Schattenwirtschaft nicht fehlen. Und wenn sie passend gemacht werden muss

Es sind harte Zeiten für die Mindestlohn-Befürworter. Überall wird man konfrontiert mit (angeblichen) Problemen, die durch die neue Lohnuntergrenze ans Tageslicht kommen. Nachdem im Vorfeld der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von vielen Ökonomen massive Beschäftigungsverluste vorhergesagt wurden, von denen die Bundesagentur für Arbeit bislang in ihren Zahlen, in denen sich das aufgrund der Kündigungsfristen schon hätte niederschlagen müssen, (noch) nichts erkennen kann (bzw. ganz im Gegenteil, wie ein Blick auf den Frühindikator des IAB zeigt: Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Januar 2015 zum vierten Mal in Folge gestiegen), hat sich in den vergangenen Tagen die hochgekochte Debatte verschoben auf das Feld des (angeblichen) „Bürokratiemonsters“, mit dem viele Unternehmen zu kämpfen haben. Aber auch hier wurde und wird immer öfter auf gewisse Widersprüche zwischen Behauptungen und Realität hingewiesen.

In dieser Situation „passen“ dann wie gerufen solche Schlagzeilen: Mehr Schwarzarbeit wegen MindestlohnWo mehr Lohn ist, ist mehr Schatten oder noch deutlicher, damit gar nicht erst Zweifel aufkommen: Mindestlohn befeuert Schwarzarbeit in Deutschland. Und andere Medien schreiben diese Aussage ab und reichen sie weiter. Es wird bei vielen Menschen hängen bleiben. Aber was ist dran an dieser Botschaft?

Besonders forsch daher kommt der Beitrag von Henning Krumrey von der WirtschaftsWoche: »Durch den neuen Mindestlohn nehmen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung um 1,5 Milliarden Euro zu … Das Ergebnis ist eindeutig: Der jahrelange Rückgang der Schattenwirtschaft erlahmt. Der Mindestlohn macht’s möglich.« 1,5 Mrd. Euro? Nicht nur grundsätzliche Skeptiker werden sich irritiert zeigen ob der Konkretheit der hier präsentierten Folgen des Mindestlohns für ein höchst subtiles und gleichsam naturbedingt nur schwach ausgeleuchtetes Feld, also der Schattenwirtschaft, zu der die Schwarzarbeit gezählt wird, die sich ja eben – wie der Name schon sagt – dadurch auszeichnet, dass sie im Verborgenen stattfindet und – wenn überhaupt – ihre Ausmaße nur geschätzt werden können.
Alle Artikel, die jetzt die Botschaft von den Auswirkungen des Mindestlohnes auf die Schattenwirtschaft transportieren, leiten ihre Aussagen aus einer Quelle ab:

Schneider, F./ Boockmann, B. (2015): Die Größe der Schattenwirtschaft – Methodik und Berechnungen für das Jahr 2015, Linz und Tübingen, 03.01.2015

Dort findet man auch Erläuterungen über die Methodik der Bestimmung des Umfangs der Schattenwirtschaft. Die Tabelle mit der Zeitreihe des Umfangs des geschätzten monetären Werts der Schattenwirtschaft in Deutschland von 1995 bis 2015 sowie des daraus resultierenden Anteils am Bruttoinlandsprodukts ist Schneider/Boockmann (2015: 22) entnommen. Man muss an dieser Stelle besonders zwei Aspekte hervorheben: 1.) Es handelt sich um Schätzgrößen, die bis auf konkrete Euro-Beträge heruntergerechnet werden, die auf zahlreichen Annahmen basieren. Und 2.) Die Schätzungen des Friedrich Schneider sind in der volkswirtschaftlichen Diskussion nicht unumstritten, es gibt erhebliche Zweifel vor allem an der ausgewiesenen Höhe der Schattenwirtschaft (vg. zur Kritik an der Methodik der verwendeten Schätzverfahren beispielsweise U. Thießens (2011): Schattenwirtschaft: Vorsicht vor hohen Makroschätzungen, in: Wirtschaftsdienst, H. 3/2011, S. 194-201).

Wenn man sich die zeitliche Entwicklung der hier ausgewiesenen Werte anschaut, dann muss man in einem ersten Schritt feststellen, dass die Schattenwirtschaft seit Anfang des Jahrtausends mit einem kurzen Ausreißer im Krisenjahr 2009 rückläufig war bzw. ist. Die zentrale, nunmehr auch kolportierte These lautet, dass dieser Rückgang eigentlich weiter gehen würde, wäre da nicht der die Schattenwirtschaft erhöhenden Effekt des gesetzlichen Mindestlohns – der aber, so wird uns dann erklärt, wieder „kompensiert“ wird durch die Schattenwirtschaft senkenden Effekte: »Dämpfend wirkt dagegen die Senkung der Rentenbeiträge von 18,9 % auf 18,7 %« (S. 25). Ganz offensichtlich – ohne das hier vertiefen zu können – gehen die Autoren von einem recht mechanistischen Modell der Schwarzarbeit aus. Steigen die Sozialabgaben etwas an (oder werden sie etwas gesenkt), dann nimmt die Schwarzarbeit zu (oder ab). Auf so einer recht simplifizierenden Logik (im Sinne eines „Ausweicheffekts“) basieren letztendlich auch die aktuellen Werte, die eine Zunahme der Schwarzarbeit durch den Mindestlohn behaupten. Die angedeutete Schlichtheit des Arguments findet man dann in diesem Zitat aus dem bereits erwähnten Artikel von Henning Krumrey:

»Der Wirkungsmechanismus beim Mindestlohn ist einfach. Durch die steigenden Kosten müssen die Unternehmen entweder die Preise erhöhen oder Arbeitskräfte abbauen. Steigende Preise machen es für die Kunden attraktiver, die gewünschte Leistung ohne offizielle Rechnung zu bekommen. Und entlassene Kräfte werden versuchen, ihre Fähigkeiten auf anderem Wege zu Geld zu machen. Leicht anschaulich wird dies am Beispiel der Friseurinnen. Wenn ein Salon die Preise erhöht und die Zahl der Mitarbeiter ausdünnt, wachsen die Haare der Kunden längst nicht langsamer. Aber es ist nun für die Friseurin wie die Verbraucher attraktiver, die Fachkraft zu Haarschnitt oder Dauerwelle in die eigene Wohnung kommen zu lassen.«

Ach, wenn die Welt doch so einfach wäre wie sie von manche Ökonomen so gerne gepinselt wird. Gerade an seinem scheinbar plausiblen Beispiel mit den Friseuren kann man aktuell zeigen, wie Berichte aus der Branche selbst nahelegen, dass es diesen Effekt nach der dort vorgenommenen Einführung eines Mindestlohnes, der bereits vor dem gesetzlichen Mindestlohn implementiert wurde, nicht gegeben hat. Zurückgegangen ist lediglich das Volumen der Trinkgelder, mit denen viele Kunden in der Vergangenheit eine Teilkompensation der niedrigen Bezahlung versucht haben.

Eine Kritik der gegenwärtig kolportierten Meldungen über einen Anstieg der Schwarzarbeit durch den Mindestlohn kann man in dem Beitrag Mindestlohn und Schwarzarbeit – eine Prognose über einen gar nicht so negativen Zusammenhang wie es zunächst scheint nachlesen. Der Autor dieses Blog-Beitrags stellt nach einem Blick in die Veröffentlichung von Schneider und Boockmann fest: Der Mindestlohn wird rechnerisch nur in einem eher geringen Maße ein Ausweichen in die Schattenwirtschaft nach sich ziehen, was ja nun eine ganz andere Aussage ist als die, die derzeit durchs Dorf getrieben wird. Wie wird das begründet? Hier eine Erläuterung aus dem Blog-Beitrag:

»Die Autoren der Studie haben den sog. Ausweicheffekt explizit für Tätigkeitsfelder mit sowieso schon hohem Aufkommen von Schwarzarbeit berechnet. In diesen Bereichen arbeiten immerhin 12,8 Prozent aller Beschäftigten, von denen mit 39 Prozent ein relativ hoher Anteil im Jahr 2012 unter 8,50 Euro verdient hat. Für diesen Bereich haben die Forscher einen rechnerischen Anpassungsbedarf in Höhe von sieben Milliarden Euro ermittelt, was nichts anderes bedeutet als dass die Löhne in diesen Tätigkeitsfeldern infolge des Mindestlohns um sieben Mrd. Euro erhöht werden, damit dieser vollumfänglich eingehalten wird. Für alle anderen Tätigkeitsfelder liegt der Anpassungsbedarf bei weiteren rechnerisch knapp zehn Milliarden Euro.
Sieht man mal von der Frage ab, ob solche Modellrechnungen überhaupt prognostische Relevanz haben: Wenn man die in den Schätzungen berechnete Mindestlohnwirkung von 1,5 Mrd. Euro dem errechneten Anpassungsbedarf von knapp 17 Milliarden Euro gegenüber stellt, so wird klar, dass bei einer Mindestlohnwirkung von unter neun Prozent nur wenige der von Mindestlöhnen betroffenen Jobs in die Schattenwirtschaft wechseln dürften.«

Der namentlich nicht ausgewiesene Blogger dieses Beitrags hat dann darauf hingewiesen, dass die „Schattenwirtschaftsforscher“ selbst eine sehr relativierende Bewertung in ihrer Studie vornehmen. Diese Stelle findet man bei Schneider/Boockmann (2015) auf der Seite 29 ihrer Veröffentlichung:

»Nur ein kleiner Teil der von den Mindestlöhnen betroffenen Jobs wechselt also in die Schattenwirtschaft. Nach der Modellschätzung wird also nur ein relativ kleiner Teil der notwendigen Anpassungen durch ein Ausweichen in die Schattenwirtschaft umgangen.«

Das nun hört sich ganz anders an als die Schlagzeilen zu Mindestlohn und Schattenwirtschaft, die allerdings bei vielen hängen bleiben werden.

Am ausgestreckten Arm verhungern lassen – nach diesem Motto scheint das Bundesarbeitsministerium zu agieren, egal, was das Bundessozialgericht so urteilt

Das Bundessozialgericht urteilt – ja und? Man muss ja nun wirklich nicht alles umsetzen, was die Robenträger so entscheiden. So oder ähnlich kann und muss man das Verhalten der Bundesregierung zusammenfassen, hinsichtlich behinderter Menschen, die bei ihren Eltern oder in Wohngruppen leben. Denen verweigert man weiterhin den vollen Sozialhilfesatz. Vgl. dazu den Artikel Vorenthaltene Selbständigkeit. Worum geht es?

»79 Euro pro Monat sind für Mittellose viel Geld. Für dieses Plus, den Unterschiedsbetrag zwischen Regelbedarfsstufe drei (320 Euro) und eins (399 Euro) bei der Sozialhilfe, haben sich erwerbsunfähige Behinderte in drei Verfahren erfolgreich durch die Instanzen gekämpft. Das Bundessozialgericht (BSG) sprach Betroffenen in einem Grundsatzurteil vom 23. Juli 2014 den vollen Sozialhilfesatz für Alleinstehende zu, auch wenn sie im Haushalt der Eltern oder in Wohngemeinschaften leben. Nur so sei der Gleichheitsgrundsatz gewahrt.«

Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vgl. auch die Pressemitteilung des Gerichts: Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %), dort gibt es auch die Links zu den drei Urteilen vom 23.07.2014, B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 12/13 R sowie B 8 SO 31/12 R.

Und was ist jetzt das Problem?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bleibt trotz der Entscheidungen des BSG hart und speist die meist dauerhaft auf staatliche Leistungen Angewiesenen bis heute mit 20 Prozent weniger ab. Wie kann das passieren?

Im November 2014 forderte das BMAS in einem Rundschreiben an kommunale Spitzenverbände und den Bundesrechnungshof die Grundsicherungsämter dazu auf, trotz neuer Rechtslage an der alten Regelung festzuhalten. Widersprüche seien im Einzelfall zu prüfen, heißt es darin weiter. Bei Ablehnung könnten die Betroffenen mit ihrer Behörde vereinbaren, die Verfahren bis auf weiteres ruhend zu stellen. Ansonsten würden sie für beendet erklärt, negative Bescheide seien nicht mehr anfechtbar. Sein Vorgehen begründete das BMAS mit einer »unsicheren Rechtsgrundlage aufgrund fehlender Entscheidungsgründe«, so Bonath in ihrem Artikel.
Doch die hat das BSG nunmehr nachgereicht, also müsste doch jetzt wenigstens eine Anpassung der Umsetzungspraxis an die Rechtslage erfolgen, sollte man meinen. Wieder weit gefehlt.

Das Ministerium unter Führung von Andrea Nahles (SPD) hält trotz der Urteile des BSG am verminderten Regelsatz für Behinderte fest, die bei den Eltern oder in Wohngruppen leben. Die Urteilsgründe würden nun erst einmal »umfassend bewertet«, so wird der BMAS-Sprecher Dominik Ehrentraut in dem Artikel zitiert. Erst nach dieser umfassenden Prüfung wird sich das Ministerium zum weiteren Umgang äußern. Und damit gleich klar wird, dass das dauern kann: »Das Ministerium hege gar verfassungsrechtliche Zweifel an der Entscheidung des obersten Sozialgerichts.« Der Ministeriumssprecher weiter: „Insofern besteht weiterhin eine unsichere Rechtsgrundlage“. Und dann noch ein „netter“ Rat an die Betroffenen: Es obliege den Bedürftigen, Bescheiden zu widersprechen oder Überprüfungsanträge zu stellen.

Wie man so was nennt? Am ausgestreckten Arm verhungern lassen. Die Lebenshilfe, so Bonath in ihrem Artikel, rät dazu, weiterhin Bescheiden zu widersprechen, gegebenenfalls Untätigkeitsklagen einzureichen. Das koste alles »Zeit und Nerven«. Und das nur, weil man offensichtlich an höchster Stelle eine rechtlich gebotene Klarstellung verschleppen will. Es wäre hilfreich gewesen, wenn das BSG die Entscheidung gleich an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht hätte, so hängt jetzt alles irgendwie in einem Niemandsland fest.