Dafür ist Geld da. Die Riester-Rente und ihre Förderung, die wirkliche Wirklichkeit der Zahlen und das offensichtliche Unvermögen, mit Scheitern umgehen zu können

Also normalerweise ist es ja so, dass die Haushaltspolitiker versuchen, zukünftige Ausgaben klein zu rechnen oder zu verschieben. Da werden dann Annahmen gemacht, die so konstruiert sind, dass die daraus resultierenden Kosten geringer ausfallen als es dann tatsächlich kommt. An so etwas ist man gewöhnt. Aber den umgekehrten Fall findet man weitaus seltener. Die Kalkulation der Steuermittel für die Riester-Rentenförderung folgt offensichtlich diesem Ausnahmemuster. »Die Ausgaben für die staatliche Förderung der Riester-Rente werden nach Angaben der Bundesregierung bis 2019 voraussichtlich um rund 920 Millionen Euro steigen. Nach 2,41 Milliarden Euro im vergangenen Jahr rechnet der Arbeitskreis Steuerschätzung für 2019 mit Aufwendungen an Altersvorsorgezulagen von 3,3 Milliarden Euro«, kann man dem Artikel Förderung der Riester-Rente steigt bis 2019 entnehmen – und schreibt damit eine lange Geschichte der Fehlkalkulation fort, wie wir noch sehen werden.

Der Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) war und ist ein Kernstück der Rentenreform 2001 – neben der deutlichen Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung im Umlageverfahren durch die massive Absenkung des Rentenniveaus sowie einer „Dämpfung“ des eigentlich vorzunehmenden Rentenanstiegs durch Eingriffe in die Rentenanpassungsformel. Die Förderung wird in Form von Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug ausgezahlt, wobei die Deutsche Rentenversicherung für die Abwicklung der staatlichen Förderung zuständig ist. Nun wurde in den vergangenen Jahren immer öfter auch kritisch berichtet über Sinn und Unsinn der unterschiedlichen Formen der Riester-Rente und ihrer Förderung, wobei sich diese Debatten in der Regel auf Fragen der „Rendite“ dieser kapitalgedeckten Form der privaten Altersvorsorge bezogen haben und beziehen. Offensichtlich hat die kritisch-ablehnende Perspektive ihre Wirkung entfalten können – denn die Inanspruchnahme dieser geförderten Form der Altersvorsorge schwächelt doch ganz erheblich, um das mal nett zu formulieren.

Ein erster flüchtiger Blick auf die Zahlen scheint hingegen eine „Erfolgsgeschichte“ anzuzeigen: Im Sommer des Jahres 2014 »wurden fast genau 16 Mio. Riester-Verträge gezählt. Die Versicherer liegen mit knapp 10,9 Mio. Policen unangefochten auf dem ersten Platz. Gefolgt von den Fondsgesellschaften mit gut 3 Mio. Verträgen. Nahezu 1,3 Mio. Menschen  wohnriestern und gut 800.000 Riester-Verträge konnten Banken und Sparkassen an die Vorsorgeenthusiasten bringen.« Aber die wirkliche Wirklichkeit sieht anders aus, man kann nicht nur davon sprechen, dass das Riester-System schwächelt, sondern man muss sagen, »dass es an die Wand gefahren ist, denn seit dem Jahr 2011 ist klar erkennbar, dass die Zahl der neuen Verträge stagniert und die Wachstumsgeschichte vorbei ist: Im Jahr 2007 wurden mit fast 2,1 Mio. Policen die meisten Riester-Verträge neu abgeschlossen. Im Jahr 2013 hingegen haben sich nur noch 453.000 Menschen neu für das „Riestern“ entschieden und unter Berücksichtigung der Vertragsabgänge kann man erkennen, dass sich bei der Zahl der Verträge seit 2011 nichts mehr bewegt.« Außerdem muss man berücksichtigen, dass knapp 20 Prozent der Verträge ruhend gestellt sind und damit nicht (mehr) bespart werden.
»Nur auf 12,7 Millionen werden noch Beiträge eingezahlt … Nur 6,4 Millionen Versicherte zahlen den vollen Satz von 4 Prozent des Bruttoeinkommens ein, nur sie bekommen die volle Zulage – vier Millionen Frauen und 2,4 Millionen Männer. Hier hatte sich die Bundesregierung deutlich mehr Zuspruch erhofft, denn insgesamt könnten hierzulande 35,7 Millionen Menschen riestern«, so Kerstin Schwenn in ihrem Artikel Die Deutschen „riestern“ viel zu wenig.

Von den Beschäftigten werden mit Blick auf die Gesamtzahl der Riester-Verträge etwas mehr als ein Drittel erreicht – was aber eben auch heißt, dass zwei Drittel nicht partizipieren werden können von dieser ja eben nicht zusätzlichen Säule der Alterssicherung, denn die Zahlungen aus der Riester-Rente sollen ja – so der ursprüngliche Plan der rot-grünen Bundesregierung bei der Rentenreform um die Jahrtausendwende – die Absenkung des Rentenniveaus in der eigentlichen Rentenversicherung wieder kompensieren für die Betroffenen. Was natürlich bei solchen (Nicht-)Inanspruchnahmequoten auch nicht annähernd gelingen kann. Der Vollständigkeit halber sei noch hinzugefügt, dass aus sozialpolitischer Sicht besonders erschwerend hinzu kommt, dass die Haushalte, die über sehr niedrige oder durchschnittliche Einkommen verfügen, was sich dann ja auch über die Rentenformel abbilden wird in der Höhe der Leistungen aus der 1. Säule der Alterssicherung, eine überdurchschnittliche Nicht-Inanspruchnahme aufweisen, anders gesagt: Je wohlhabender die Haushalte, desto größer ist der Mitnahmeeffekt der staatlich geförderten Riester-Rente. Dass viele Versicherte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gar keine „Rendite“ aus ihren Sparmodellen erhalten werden, weil sie das dafür erforderliche Alter nicht erreichen werden oder dass die einzigen, die wirklich bislang profitiert haben, der finanzindustrielle Komplex war, wurde und wird auch immer wieder berichtet, so dass in der Gesamtschau bei vielen, die vorher dem Staat vertraut haben, dass er in ihrem Sinne handeln wird, wenn er so etwas einführt, nicht mehr glauben und dann lieber verzichten auf irgendeine Förderung.

Aber das alles lässt die Bundesregierung völlig kalt, wenn es um die Kalkulation der (angeblich) in Zukunft erforderlichen Steuermittel geht. Sie glaubt an den Erfolg der Riester-Story. Wie ein uneinsichtiger Wiederholungstäter werden sich auch die nun vorgelegten Zahlen in Rauch auflösen. Darauf hat dankenswerterweise der Bundestagsabgeordnete Markus Kurth von den Grünen auf der Basis einer Anfrage an die Bundesregierung hingewiesen, die ihm nun geantwortet hat.
Er hat sich die Zahlen geben lassen, wie sich realen Ausgaben für die steuerliche Förderung der Riester-Renten, also die Altersvorsorgeaufwendungen, entwickelt haben – und das dann verglichen mit den kalkulierten Steuermitteln für die staatliche Förderung, wie sie in den Steuerschätzungen der Jahre 2009 bis 2012 in Ansatz gebracht worden sind. Das Ergebnis verdeutlich eindrucksvoll die Abbildung. Man ist fast schon geneigt, etwas blumig zu bilanzieren: Wie eine Herde wilder Pferde stürmen die Steuerschätzer immer wieder in unerreichbare Regionen des Bedarfs an Steuermitteln für die Riester-Förderung – und werden dann von der Realität der tatsächlichen Inanspruchnahme eingeholt. Offensichtlich aber – siehe die Abbildung – gibt es keinen erkennbaren Lerneffekt. Der grüne Abgeordnete wird hinsichtlich der von ihm kritisierten Schönrechnerei zitiert mit den Worten: „Seit Jahren gibt sich die Bundesregierung der Illusion hin, dass die Riester-Rente immer beliebter wird.“

Nun könnte man an dieser Stelle kopfschüttelnd ob der (letztendlich nicht nur) rechnerischen Merkwürdigkeiten den Beitrag schließen. Dennoch kann und muss man weiterdenken. Denn offensichtlich sind wir konfrontiert mit einem grandiosen Scheitern des bestehenden Systems der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge, die ja – bei allem Zurückbleiben hinter den hochgerechneten Erwartungen – jedes Jahr gut 2,5 Mrd. Euro verschlingt, von denen viele Euros in den Taschen der Finanzindustrie hängen bleiben. Von 2002 bis 2014 wurde die Riesterrente insgesamt mit 27,4 Milliarden Euro aus Steuermitteln subventioniert. Und beharrlich erscheint das Unvermögen der Bundesregierung, aus der faktischen Entwicklung irgendwelche Konsequenzen zu ziehen. Davon abweichend gibt es unterschiedliche Positionierungen, wie es (nicht) weitergehen soll in diesem Bereich.

»Wer etwas gegen Altersarmut tun will, muss die Riesterförderung endlich stoppen und die gesetzliche Rente stärken. Denn Riestern kann und wird den Niedergang der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen«, so der Bundestagsabgeordnete Matthias Birkwald von den Linken in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau unter der Überschrift Die Riesterrente ist ein kolossaler Flop. Seine Diagnose deckt sich mit der Kritik vieler anderer:

»Schon im März 2008 begründete die Linke ihren Antrag mit dem Titel „Riesterrente auf den Prüfstand stellen“ wie folgt: „Tatsächlich wird das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente und Zusatzvorsorgeleistungen aus der Riesterrente in Zukunft nicht einmal jenes Sicherungsniveau erreichen, welches vor der ,Riesterreform‘ allein aus der gesetzlichen Rente geleistet wurde.“ Das war damals schon wahr und die aktuellen Zahlen aus dem Rentenversicherungsbericht 2014 bestätigen das noch einmal eindrücklich: Zwischen 2000 und 2014 sank das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente vor Steuern von 53 auf 48 Prozent und wird 2028 auf 44,4 Prozent geschrumpft sein. Selbst mit Riesterrente und – das sei hinzugefügt – unter völlig unrealistischen Annahmen von vier Prozent Verzinsung und Verwaltungskosten von zehn Prozent werden wir dann nur bei einem Gesamtsicherungsniveau von 50,6 Prozent angekommen sein. Zwischen 2014 und 2028 sollen laut der Bundesregierung die Löhne um 51,3 Prozent steigen, die gesetzliche Rente aber nur um 39 Prozent.

Im Klartext: Die Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel verschärfen den Niedergang der gesetzlichen Rente Jahr für Jahr. Riestern kann und wird den Niedergang der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen.«

So weit, so bekannt und grundsätzlich auch richtig. Was aber tun? Birkwald plädiert in seinem Beitrag für ein 3-Punkte Programm:

»Erstens: Die staatliche Riesterförderung wird gestoppt. Wer heute schon einen Riester-Vertrag hat, soll die bisher angesparten Gelder reibungslos und freiwillig auf sein persönliches Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen können.

Zweitens: Die in den kommenden Jahren vorgesehenen jährlichen 3,5 Milliarden Euro Riesterförderung werden zur Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus eingesetzt. Damit ließe sich dauerhaft eine zusätzliche Rentenerhöhung von 1,5 Prozent finanzieren.

Drittens: Die Kürzungsfaktoren werden aus der Rentenanpassungsformel gestrichen und die Rückkehr zu einem angemessenen und lebensstandardsichernden Rentenniveau vor Steuern in Höhe von 53 Prozent wird langfristig durch eine jährliche moderate Beitragssatzerhöhung finanziert. «

Am eher anderen Ende sind dann Positionen zu verorten wie des Vorsitzenden der CDU-Sozialausschüsse, Karl-Josef Laumann: Es müsse darüber diskutiert werden, wie die Riester-Rente profitabler werde. Eine Option sei, die private Altersvorsorge verpflichtend einzuführen. Darüber würde sich die Finanzwirtschaft sicher sehr freuen, denn die, so Schwenn in ihrem Artikel, »sorgt sich ums Geschäft, weil gerade die Jüngeren mit eher niedrigen Einkommen zögern, einen Vorsorgevertrag abzuschließen.«

Und die Grünen? Der bereits erwähnte Bundestagsabgeordnete Markus Kurth wird in dem Schwenn-Artikel so zitiert: »Kurth sagt, viele fürchteten, dass sie im Alter ohnehin nur die staatliche Grundsicherung bekämen – auf die das Riestern angerechnet werde. Nur jeder Fünfte mit einem Haushaltseinkommen von weniger als 1200 Euro sorge „riestergefördert“ vor. Kurth fordert als Anreiz, die Einführung eines Freibetrages bei der Grundsicherung zu prüfen. „Das wäre eine Lösung“, sagte er. „Allerdings eine teure, denn den Freibetrag müsste man wohl auch für die gesetzliche Rente gewähren.“ Geringverdiener sollten jedenfalls höhere Zulagen bekommen. Außerdem müssten Riester-Produkte transparenter werden.«

Der eigentliche weiterführende Vorschlag von ihm kommt dann: „Wir könnten uns auch ein neues Riester-Basisprodukt vorstellen, gespeist aus einem öffentlichen Fonds, öffentlich administriert und gemanagt durch die Deutsche Rentenversicherung – so ähnlich wie in Schweden“, sagte Kurth.
Zu diesem Ansatz vgl. auch Markus Kurth: Private Altersvorsorge stärken! Das Basisprodukt in öffentlich-rechtlicher Hand, 23.12.2014. Der Referenzpunkt für dieses „Grüne Basisprodukt“ die 3. Säule des Alterssicherungssystems betreffend sind offensichtlich die Erfahrungen, die man in Schweden gesammelt hat. Dazu kann man dem Kurth-Papier entnehmen:

»Beim skandinavischen Modell des staatlichen Vorsorgefonds investieren die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Teil ihres Einkommens in staatliche Fonds. Diese sind ausschließlich den Anlageinteressen der Vorsorgenden gewidmet. Information, Kontrolle und Standards bei der Anlage werden groß geschrieben. In Schweden, wo die so genannte Premiepension von einer neu geschaffenen Behörde verwaltet wird, wählt der oder die Versicherte gemäß der individuellen Risikobereitschaft und auf der Grundlage verlässlicher Informationen aus einem überschaubaren Pool von staatlich geprüften und zertifizierten Produkten aus. Die jährlichen Kosten betragen lediglich etwa ein Zehntelprozent des verwalteten Vermögens.«

Aus dem Bundesarbeitsministerium hört man dazu – wie zu vielen anderen Baustellen in der Sozialpolitik – nichts. Möglicherweise ist die Ministerin, Andrea Nahles (SPD) erschöpft bzw. stillgelegt nach Rentenpaket und Mindestlohn und/oder angesichts dessen, was auf sie noch zukommen wird – Stichwort Tarifeinheitsgesetz – bedient mit solchen Systemfragen. Aber vielleicht ist es auch ganz anders, denn man arbeitet ja bislang den Koalitionsvertrag ab und da steht eine weitere „Rentenreform“ (man mag diesen Begriff schon nicht mehr hören) drin: Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Möglicherweise will man da zeigen, was man „gelernt“ hat: Mehr in Richtung auf eine Verpflichtung zur Vorsorge marschieren, damit sich die Leute nicht so einfach entziehen können, den von der Riester-Ebbe „gebeutelten“ Versicherungsunternehmen und Banken neue Produktperspektiven eröffnen und dann auch noch durch Instrumente wie die Entgeltumwandlung weiter dazu beitragen, dass die Arbeitnehmer ihre „Betriebsrente“ letztlich selbst finanzieren und zugleich die eigenen Rentenansprüche aus der 1. Säule nach unten fahren. Möglicherweise heißt natürlich nicht hoffentlich. In diesem Fall gilt das ganz besonders.

Abb.: MdB Markus Kurth, Aufwendungen Altersvorsorgezulage in Mio. Euro

Der gesetzliche Mindestlohn. Kaum ist er da, wird seine Umsetzung ins Visier genommen und die Gewerkschaften sollen gar alle Tarifrunden absagen. Arbeitnehmer hingegen dürfen schwitzen

Es war ja auch nicht anders zu erwarten. Die Einführung eines mit Ausnahmen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes war von Anfang an heftig umstritten und nur im Kontext zahlreicher Tauschgeschäfte innerhalb der Großen Koalition umsetzbar. Da geben die Gegner nicht klein bei, nur weil jetzt seit einigen Tagen im neuen Jahr die Lohnuntergrenze in den meisten Branchen scharf gestellt worden ist. Verschoben haben sich lediglich die Angriffspunkte. Da ist beispielsweise der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), der sich als Retter der vom Mindestlohn verfolgten Betriebe aufzuspielen versucht: Seehofer will Änderungen beim Mindestlohn. Gemeldet wird, dass der selbsternannte bayerische Löwe auf weniger Bürokratie pocht – das hört sich doch erst einmal ganz vernünftig an, wer will schon gerne Bürokratie verteidigen. Schauen wir genauer hin und auch auf die anderen Schlussfolgerungen, die man aus der Nun-doch-Existenz dieses in manchen Kreisen ungeliebten Kindes abzuleiten meint. Und nicht vergessen sollen erste Skurrilitäten auf der betrieblichen Ebene der (Nicht-)Umsetzung der Lohnuntergrenze.

Bleiben wir einen Moment bei Seehofer und seinem Anti-Bürokratie-Anliegen. In dem Artikel wird er mit den Worten zitiert: »… was da im Gesetz als Begleitwerk gebracht wurde, ist kolossal. Die Aufzeichnungspflichten und Kontrollmöglichkeiten treffen vor allem die kleineren Betriebe“, ergänzte Seehofer. „Wir müssen das Mindestlohngesetz entschlacken.“« Was genau stört hier wen?

Die »Betriebe (sind) verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen, die als Minijobber bei ihnen tätig sind. Das gilt für 6,8 Millionen Minijobber, ausgenommen sind nur Privathaushalte. In der Wirtschaft hatten die neuen Vorschriften einen Proteststurm ausgelöst. Das Handwerk hatte von einer „Bürokratie-Geißel“ gesprochen, die Bauindustrie von einem „Bürokratie-Monster“.«

Und es kommt für einen Teil der Wirtschaft noch dicker:

»Für neun Branchen, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen, gelten noch härtere Vorschriften. Dies sind unter anderem Bau- und Fleischwirtschaft, aber auch Gaststätten. Sie müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer aufzeichnen und die Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Arbeitgebern, die gegen die Nachweis- und Dokumentationspflichten verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 30 000 Euro.«

Dabei hat die Bundesregierung schon nach der heftigen Kritik aus den Reihen der Wirtschaft die Dokumentationspflichten gelockert: »Arbeitgeber müssen nun nur bis zu einem Monatseinkommen von 2.958 Euro Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen. Ursprünglich war eine Grenze von 4.500 Euro vorgesehen.« Eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett bereits passiert.

Ansonsten muss man an dieser Stelle mal grundsätzlich auf den Sachverhalt schauen. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ist ein Stundenlohn. Und wenn man so eine Lohnuntergrenze einführt, dann muss man sie auch kontrollieren können. Kontrolle im Fall eines Stundenlohnes bedeutet unabweisbar, dass man die geleisteten Arbeitsstunden nachprüfen können muss, um eine entsprechende Lohnberechnung nachvollziehen zu können. Nicht umsonst wird in ganz vielen Betrieben die Arbeitszeit der Beschäftigten ganz selbstverständlich erfasst. Wenn man also den Weg eines Stundenlohnes geht bei der Fixierung eines Mindestlohns, dann führt eben auch kein Weg vorbei an der Aufzeichnung der Arbeitsstunden.

Und dass die Dokumentationspflichten a) für die Minijobber und b) in besonderem Maße in bestimmten Branchen gilt, in denen ausweislich der bisherigen langjährigen Erfahrungen ein gewisses Missbrauchspotenzial gegeben ist, erscheint irgendwie logisch vor dem Hintergrund, dass erwartbar eine der Umgehungsstrategien zur faktischen Vermeidung einer Mindestlohnvergütung der Arbeitnehmer in unbezahlter Mehrarbeit besteht, mit der man dann billiger davon kommen kann. Man kann es auch so sagen: Einen Tod muss man sterben. Würde man diese gerade für Kleinbetriebe sicher sehr lästigen und aufwendigen Dokumentationspflichten schleifen, dann wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet – auch zuungunsten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten.

Damit aber nicht genug. Dietrich Creutzburg hat in der FAZ eine – nun ja – „interessante“ Argumentationsfigur entwickelt, auf die man erst einmal kommen muss: Lohnpolitik jenseits der Vernunftgrenze, so hat er seinen Artikel überschrieben. Darin fordert er kurz und bündig: »Die Gewerkschaften verlangen auch dieses Jahr Tariferhöhungen. Wegen der Einführung des Mindestlohns ist jedoch der Verteilungsspielraum für 2015 schon ausgeschöpft – ein Grund, alle Tarifrunden abzusagen.«

Ein netter Versuch. Aber wie begründet er diese nun wirklich recht harsche Intervention in die Tarifautonomie? Er behauptet, der volkswirtschaftlich vertretbare Spielraum für Lohnerhöhungen in Deutschland liege nach verbreiteter Einschätzung bei drei Prozent, die sich zusammensetzen aus einem gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt und einem Teuerungsausgleich. Die Lohnpolitik dieses Jahres, so Creutzburg, »läuft völlig aus dem Ruder, weil die Gewerkschaften jetzt auch noch Tariferhöhungen fordern.« Da muss man genauer hinschauen: »Denn diesmal ist der Spielraum eigentlich schon durch die Einführung des neuen Mindestlohns ausgeschöpft. Allein die gesetzlich verfügte Anhebung aller (Niedrig-)Löhne auf 8,50 Euro je Stunde wird das gesamtwirtschaftliche Lohnniveau um fast drei Prozent nach oben treiben. Würde man die beschriebene … Lohnformel wirklich ernst nehmen, müssten alle aktuellen Tarifrunden abgesagt werden.« Warum sie das tun sollten? Weil ansonsten weitere Lohnerhöhungen beispielsweise in der Metallindustrie Wohlstand zugunsten von Arbeitnehmern und zu Lasten von Unternehmern umverteilen würde. Er sieht schon gewisse kritische Punkte in seinem Argumentationsgebäude, beispielsweise die Frage: Warum sollten Maschinenschlosser oder Chemielaboranten auf die Idee kommen, von Lohnforderungen abzusehen, weil gerade ein Mindestlohn für Taxifahrer und Pizzaboten in Kraft getreten ist? Genau, warum eigentlich? Aber vielleicht ist der Artikel in Wirklichkeit nur ein satirischer Beitrag? Ich befürchte, der Mann meint das so, wie er es schreibt.

Bleibt abschließend, an diesem 11. Januar 2015, also wenige Tage nach dem Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns und damit lediglich am Anfang einer langen Kette an Berichten aus der Umsetzungswelt stehend, der Blick auf die Reaktionen von real existierenden Unternehmen auf die Herausforderung Mindestlohn. Schwitzen statt Mindestlohn, so haben Alfons Frese und Thomas Walbröhl ihren Artikel überschrieben:

»Der Mindestlohn setzt Kreativität frei. Ein Kneipenwirt zum Beispiel forderte seine Kellnerinnen und Kellner auf, das Trinkgeld in einen Topf zu werfen, aus dem dann die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Lohnerhöhung finanziert werden könnte. Noch heißer ist die Geschichte aus einem Wellnessbetrieb: Die Beschäftigten bekommen statt 8,50 Euro einen Gutschein für die hauseigene Sauna. Schwitzen statt Mindestlohn.«

Aber die Gegenseite schläft offensichtlich nicht, denn der Artikel berichtet auch darüber:
»Verdi und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) lassen derzeit eine App entwickeln, mit der die Köche und Kellner und Hotelbediensteten demnächst auf dem Smartphone ihre Arbeitszeit erfassen und dokumentieren können. Wenn die dann von der bezahlten Zeit abweicht, kommt die Gewerkschaft ins Spiel. Im Februar soll die App verfügbar sein. Dann machen sich auch Mindestlohn-Teams der NGG auf den Weg, um direkt in den Gaststätten das Personal über alle möglichen Facetten rund um den Mindestlohn zu informieren.«

„Mütterrente“: Wenn die scheinbaren Spendierhosen in der Realität zu heiß gewaschen werden, dann laufen sie ein

In den vergangenen Monaten ist heftig diskutiert und gestritten worden über das so genannte „Rentenpaket“ der Bundesregierung. Das besteht aus vier Bausteinen: Der „Rente mit 63“, der „Mütterrente“, Veränderungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie ein höheres Reha-Budget. In der öffentlichen Diskussion gab es eine Schieflache dergestalt, dass fast ausschließlich über die „Rente mit 63“ gestritten wurde und dann noch über allgemeine Finanzierungsfragen, also die Finanzierung der Maßnahmen im Wesentlichen über die Beitragszahler und die Rentner selbst durch eine systembedingte Absenkung der anstehenden Rentenerhöhungen.

Eher selten waren Beiträge, die sich mit der so genannten „Mütterrente“ beschäftigen (ganz korrekt müsste man hier von einer Rente für Erziehungsleistungen sprechen, die ggfs. auch von Männern in Anspruch genommen werden kann, was aber den Ausnahmefall darstellt). Schon bei einem groben Blick auf die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen irritiert die relative Nicht-Thematisierung der „Mütterrente“ im Kontext der zahlreichen Vorwürfe der finanziellen Überlastung der Rentenkasse, denn während sich die zusätzlichen Ausgaben für die heftig umstrittene „Rente mit 63“ auf „langfristig“ 3 Mrd. Euro im Jahr belaufen sollen, werden für die „Mütterrente“ seitens der Bundesregierung jährliche Kosten »von derzeit rund 6,7 Milliarden Euro« in Ansatz gebracht. Nicht nur das ist diskussionsbedürftig, auch die formale Begründung und die Realität der Umsetzung wirft zahlreiche Fragen auf, die im folgenden Beitrag aufgeschnürt werden sollen. Bevor wir hinabsteigen in die (Un-)Tiefen des Rentenrechts gleich eine prophylaktische Entschuldigung bzw. ein Warnhinweis: Der Verfasser kann nichts für die zu skizzierende Hyperkomplexität und die sich daraus ergebenden Frustrationseffekte bei dem einen oder der anderen. Dafür ist nicht der Überbringer der (schlechten) Nachrichten verantwortlich, sondern wenn schon, dann das „System“.

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Die Rentendiskussion ist sicher: Die IG Metall will gegen die „Rente mit 63“ klagen und in der Union soll es eine flügelübergreifende Sehnsucht nach der „Flexi-Rente“ geben

Sicherlich hatte man in der Großen Koalition gehofft, dass man das Thema Rente vorerst an die Seite schieben und aus der öffentlichen Debatte bekommen kann, nachdem die „Rente mit 63“ und die „Mütterrente“ gleich am Anfang der Legislaturperiode abgearbeitet worden sind. Und eine der bekannten Einordnungen der Komponenten des „Rentenpakets“ der Bundesregierung lautet: Die „Rente mit 63“ (für einige wenige Jahrgänge und nur unter besonderen Voraussetzungen) sei das „Wahlgeschenk“ an die Gewerkschaften und die „Mütterrente“ das der Unionsparteien an die (vermeintliche) Wählergruppe der Älteren, vor allem der älteren Frauen mit Kindern, die vor 1992 geboren worden sind. Also müssten die doch alle zufrieden sein. Vor diesem Hintergrund scheint es dann überraschend, wenn man lesen muss: Gewerkschaften wollen Rente mit 63 vom Verfassungsgericht prüfen lassen oder Gewerkschaften bereiten Klage gegen Rente mit 63 vor, um bei der Komponente des Rentenpakets der Bundesregierung zu bleiben, das sich vor allem an die Industrie-Gewerkschaften richtet (vgl. hierzu beispielsweise Rente ab 63 ist eine Männerrente, denn aufgrund der Anspruchsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, richtet sich diese Regelung vor allem an männliche Industrie-Arbeitnehmer oder auch Handwerker). Warum sind die jetzt unzufrieden mit „ihrem Geschenk“?

Um das zu verstehen, muss man sich in Erinnerung rufen, dass bei der gesetzgeberischen Konkretisierung immer und unvermeidbar Abgrenzungen vorgenommen werden müssen, die in bestimmten Fallkonstellationen als „Ungerechtigkeit“ wahrgenommen werden (können). Und genau um ein solche Unwucht bei der Operationalisierung der zu erfüllenden Zugangskriterien geht es jetzt: Die IG Metall sieht in einem Teil des Gesetzes eine willkürliche Ungleichbehandlung von Arbeitslosen und deshalb werden jetzt Musterverfahren gegen die Rente mit 63 vorbereitet. Es geht um Ausnahmeregelungen, die im letzten Moment in das Gesetz aufgenommen wurden, um die Union zu besänftigen, worauf Thomas Öchsner in seinem Artikel Rente mit 63 vor Gericht hinweist: »Bis Ende November wurden bereits 186 000 Anträge gestellt. 141 000 hat die Deutsche Rentenversicherung bereits abgearbeitet und in der Regel bewilligt.

Dennoch zeichnet sich schon jetzt neuer Ärger mit der neuen vorzeitigen Rente ab: Die in letzter Minute aufgenommenen Ausnahmen werden wohl bald die deutschen Sozialgerichte beschäftigen.«
Stefan Sauer bringt das Problem in seinem Artikel auf den Punkt:

»Versuche, mittels eines Gesetzes jede Eventualität präzise zu regulieren, gehen oft schief. Der Wunsch nach Einzelfall-Gerechtigkeit mündet nicht selten in komplizierten Durchführungsbestimmungen, neuen Ungerechtigkeiten  und juristischen Auseinandersetzungen. Dieses Schicksal droht nun der Rente mit 63, genauer: einzelnen Gesetzespassagen, mit denen der begünstigte Personenkreis möglichst genau eingrenzt werden soll.«

Schauen wir uns also in einem ersten Schritt den Sachverhalt genauer an, der diese Entwicklung ausgelöst hat: »Die Rente ab 63 ohne Abzüge vom Altersgeld erhält, wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen kann. Dabei werden auch Zeiten anerkannt, in denen Arbeitslosengeld I (nicht Hartz IV) bezogen wurde. Es gibt aber eine Ausnahme, die den Wirtschaftsflügel der Union besänftigen sollte: Bei den letzten zwei Jahren vor dem jeweiligen Rentenbeginn werden Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht angerechnet, um Frühverrentungen mit 61 zu vermeiden«, so Öchsner. Bei dieser Sonderregelung stand die Überlegung Pate, dass es ansonsten die „Gefahr“ geben könnte, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Entlassung zum 61. Lebensjahr verständigen und die Betroffenen die Zeit bis zur Inanspruchnahme der abschlagsfreien „Rente mit 63“ mit Arbeitslosengeld I und ergänzenden Leistungen des Arbeitgebers überbrücken. Dann wäre aus der „Rente mit 63“ eine „Rente mit 61“ geworden. Es soll hier nicht darauf eingegangen werden, dass das eine teilweise sehr konstruiert wirkende Gefahrenbeschreibung war. Durch die Ausnahmeregelung die letzten beiden Jahre vor Eintritt in die abschlagsfreie Rente bei der Anrechnungsmöglichkeit von Arbeitslosengeld I-Bezug schien man das „Problem“ beseitigt zu haben – und hatte gleichzeitig ein neues zum Leben erweckt, denn die Regelung mag das Ausgangsproblem einer bewusst herbeigeführten Frühverrentung blockieren, aber was ist mit den Fällen, in dem der betroffenen Arbeitnehmer gegen seinen Willen den Arbeitsplatz verloren hat, also unfreiwillig? Und dem beispielsweise gerade ein oder zwei Jahre fehlen, um die 45 Beitragsjahre erfüllen zu können, die ihm einen Zugang zum abschlagsfreien Bezug der Altersrente ermöglichen würde?

Natürlich wurde dieses Problem erkannt und man versuchte, dem mit einer neuen Sonderregelung innerhalb der Sonderregelung zu begegnen. Stefan Sauer dazu: Für die erste Ausnahmeregelung »wurde, auf Druck der SPD, aber eine zweite Ausnahme ins Gesetz geschrieben: Ist die Arbeitslosigkeit vor Rentenantritt durch die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers – etwa wegen einer Insolvenz -bedingt, so ist die Zeit der Arbeitslosigkeit bis zu zwei Jahre vor Rentenantritt doch anzurechnen. Damit sollte Arbeitnehmern Gerechtigkeit widerfahren, die ohne eigenes Verschulden ihren Job verlieren. So weit, so gut.«

Wie immer in der hyperkomplexen Sozialpolitik unserer Tage liegt der Teufel im Detail der semantischen Operationalisierung. Denn bei der Umsetzung des Willens des Gesetzgebers ergab sich eine Ausnahme Nummer drei, »die gestützt auf den Gesetzestext in den Arbeitsanweisungen der Rentenversicherung enthalten ist: Eine „vollständige Geschäftsaufgabe“ ist danach nur gegeben, wenn Unternehmen „ihre gesamte Betriebstätigkeit auf Dauer einstellen“, nicht aber, wenn lediglich einzelne Unternehmensteile stillgelegt werden«, so Sauer. Der Kern des aktuellen Problems liegt in dem scheinbar klaren Begriff der „vollständigen Geschäftsaufgabe“ des Unternehmens, denn daraus ergeben sich zwangsläufig nicht begründbare Ungleichbehandlungen, was Stefan Sauer in seinem Artikel an einem Beispiel illustriert:

»Beispiel: Opel-Mitarbeiter, die mit der Schließung des Werks in Bochum ihre Stellen verloren, würden bei der Beitragszeitanrechnung benachteiligt, weil zwar ihr Werk, aber nicht Opel als ganzes Unternehmen dicht gemacht wurde. Dabei ist unstrittig, dass die Bochumer Opelaner den Jobverlust gewiss nicht willentlich herbeiführen oder auch nur beeinflussen konnten. Sie sind ebenso schuldlos an ihrer Arbeitslosigkeit wie zum Beispiel Kollegen eines Zuliefererbetriebs, die aufgrund der Opel-Werksschließung ihren Job verlieren. Ginge ihr Betrieb pleite,  würde ihnen aber die Arbeitslosigkeit vor Rentenantritt angerechnet. Plausibel ist das nicht.«

Fakt ist: Arbeitnehmer, die ihren Job nicht freiwillig verlieren, werden höchst unterschiedlich behandelt, weil die Deutsche Rentenversicherung in ihren Arbeitsanweisungen den Willen des Gesetzgebers dergestalt konkretisiert, dass der Begriff der vollständigen Geschäftsaufgabe „eng auszulegen“ sei. Auch wieder „beispielhaft“ das Hin-und-Herschieben“ von Verantwortlichkeiten, wie man sie in der Sozialpolitik zur Genüge kennt: Die Rentenversicherung kennt das Problem. Man habe sich beim Formulieren der Arbeitsanweisungen „an den Gesetzeswortlaut gehalten“, sagt ein Sprecher. Das Arbeitsministerium teilt wiederum mit, die Auslegung der Rechtsvorschriften „obliegt den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung“, so Thomas Öchsner.

Man darf an dieser Stelle daran erinnern, dass das jetzt an die Oberfläche gespülte Problem bereits vor Monaten in Aussicht gestellt wurde – vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags. Dazu der Artikel Rente mit 63 möglicherweise verfassungswidrig vom 9. Juli 2014: In dem damaligen Gutachten, das der rentenpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, beantragt hatte, ging es genau um die Ausnahme von der Ausnahme, die jetzt wieder aufgerufen wird. Die Nicht-Berücksichtigung von betriebsbedingten Kündigungen bei der Anrechnung auf die zu erfüllenden Beitragszeiten dürfte „wohl gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3, Abs. 1 GG verstoßen“, heißt es in der juristischen Bewertung des Wissenschaftlichen Dienstes. Die Gutachter hatten bereits damals schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der Ungleichbehandlung formuliert.  Nach ihrer Bewertung sei es problematisch, dass „Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen unter Generalverdacht gestellt“ werden, obwohl es bereits an Kenntnissen über den Umfang eines möglichen Missbrauchs fehle. Es sei mithin „nicht nachvollziehbar, dass diejenigen, die aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung ausscheiden und infolgedessen tatsächlich unfreiwillig arbeitslos werden, weniger schutzwürdig sein sollen als diejenigen, die aufgrund einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden“.

Wie ein Bumerang kommen diese Bedenken jetzt wieder zurück. Die IG Metall sammelt bereits Fälle für mögliche Klagen und will die „willkürliche Ungleichbehandlung“ vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen.

Und das ist nicht der einzige Punkt, der die aktuelle Rentendebatte prägt. Bereits in den vergangenen Tagen wurde über eine (freiwillige) „Rente mit 70“ berichtet. Und offensichtlich bewegt das Thema große Teile innerhalb der Union: Drei Flügel der CDU werben für Flexi-Rente, kann man beispielsweise lesen. Das hört sich irgendwie nett an – „Flexi-Rente“.

»Es geht um bessere Bedingungen für Menschen, die auch im Rentenalter noch arbeiten möchten – oder müssen«, so beginnt der Artikel und zeigt damit zugleich auch schon, dass es möglicherweise nicht nur um die Ermöglichung eines lustvollen Weiterarbeitens im Alter geht. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung, die Senioren-Union und die Junge Union haben nun ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. „Wir müssen jetzt endlich Nägel mit Köpfen machen“, so heißt es darin und gemeint ist: es solle einen „Flexi-Bonus“ für beschäftigte Rentner geben. Hört sich auch erst einmal nett an. Konkret geht es um folgendes:

»Der Rentenversicherungsbeitrag, den Arbeitgeber auch für Mitarbeiter im Rentenalter zahlen müssen, solle die Rente des Betroffenen künftig erhöhen – anders als bisher. „Konkret soll dieser Beitrag jährlich auf die laufende Rentenzahlung als Zuschlag aufgestockt werden.“ Die Mittelstandsvereinigung hatte diesen Vorschlag bereits im Herbst gemacht. Zudem fordern die drei CDU-Flügel nun eine Abschaffung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Ältere und einen deutlich flexibleren Übergang auch in die Beamten-Pension.«

Mehr Geld also für arbeitende Rentner. Will man dagegen sein? Bereits in dem Blog-Beitrag Was für ein Jahresanfangsdurcheinander: Die Rente mit 70 (plus?), ein Nicht-Problem und die Realität des (Nicht-)Möglichen am 3. Januar 2015 im Kontext der Vorschläge einer (- noch – freiwilligen) „Rente mit 70“ wurde versucht zu zeigen, dass hier im Grunde ein Nicht-Problem adressiert wird.

In entsprechender Deutlichkeit kann man das auch in einem Beitrag aus dem arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) nachlesen und nachvollziehen: Finanzielle Förderung unsinnig und unnötig, so die zutreffende Überschrift.

»Arbeitnehmer (können) schon heute freiwillig länger arbeiten. Und: Wer sich mit seinem Arbeitgeber einigt und erst später als vorgesehen Rente beantragt, der erhöht seinen Rentenanspruch nicht nur entsprechend der zusätzlichen Beitragszahlung – obendrauf gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat. Ein westdeutscher Durchschnittsverdiener, der ein Jahr dranhängt, erhöht so seinen Rentenanspruch um 30,33 statt nur um 28,61 Euro pro Monat (27,97 statt 26,39 Euro in den neuen Bundesländern).«

Nun kann man an dieser Stelle einwenden, dass es um diese Fälle bei der „Flexi-Rente“ nicht geht, sondern um die, die bereits in Rente sind und dann weiterarbeiten (wollen/sollen/müssen), denen will man ja den „Flexi-Bonus“ gewähren, also einen Zuschlag auf ihre neben dem Arbeitseinkommen ausgezahlte Rente. Hierzu das IW, die zugleich erklären, warum in diesen Fällen der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil an die Rentenversicherung (und auch an die Arbeitslosenversicherung) weiter zahlen muss, obgleich sich die Rente des betroffenen Arbeitnehmers dadurch nicht erhöht und aufgrund des Rentner-Status auch keine Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung bestehen:

»Aber auch, wer seine Rente mit 65 bezieht, kann weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten. Er bekommt dann das Nettogehalt zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Während die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wegfallen, muss der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil weiter zahlen. Damit wird der Rentenanspruch allerdings nicht weiter erhöht. Die Beitragspflicht für Unternehmen soll lediglich verhindern, dass Rentner aufgrund niedrigerer Lohnnebenkosten junge Arbeitnehmer aus dem Betrieb verdrängen.«

Das ist der Punkt. Das Positionspapier aus der CDU führt also – würde man das umsetzen – dazu, dass der Rentenversicherungsbeitragsanteil der Arbeitgeber nicht mehr an die Rentenversicherung fließen würde, sondern als „Stimulus“ für die Rentner fungieren soll, (wieder) arbeiten zu gehen, weil sie dann neben dem Arbeitseinkommen auch noch einen Zuschlag auf ihre normale Rente bekommen. Bezahlt werden muss das aus der Sozialkasse. Und gleichzeitig würde der Arbeitgeber noch entlastet, weil seine Zahlung an die Arbeitslosenversicherung gestrichen werden soll, so dass der ältere Arbeitnehmer tatsächlich günstiger werden würde.

Abschließend: Die ganze Diskussion über eine „Flexi-Rente“ wird jetzt entwickelt und vorangetrieben mit dem Hinweis, man wolle doch nur vereinfachen, anreizen und alles sei freiwillig. Wie so oft im Leben sollte man aber mögliche mittel- und langfristige Auswirkungen nicht aus den Augen verlieren. Denn „Sinn“ macht eine solche Aufweichung vor allem mit Blick auf die stetig zunehmende Altersarmut durch die vergangenen Eingriffe in das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn es immer mehr Rentner geben wird, die mit ihrer kargen Rente nicht über die Runden kommen (können), dann kann man sie verweisen auf die Möglichkeiten, sich etwas dazu zu verdienen und zugleich bekommen sie noch eine etwas höhere Rente. Und alles ganz „freiwillig“ natürlich.

Keine Konkurrenz, Gewinner und lustvoll schaffende „Asyl-Azubis“? Umrisse einer Diskussion jenseits des postulierten „Verlustgeschäfts“ durch Zuwanderung

Hans-Werner Sinn hat mit seinen steilen Thesen das „Verlustgeschäft“ Zuwanderung nach Deutschland betreffend für einigen Wirbel gesorgt (vgl. hierzu kritisch den Beitrag: Was für ein Jahresenddurcheinander: Sinn und Unsinn sind zwei Seiten einer Medaille. Sinn hat zwischenzeitlich auf die heftige Kritik an seinen modelltheoretischen Überlegungen reagiert und ein etwas relativierendes Interview mit ihm ist überschrieben mit „Ich vermute per Saldo immer noch einen großen Gewinn“, was zugleich – ob gewollt oder ungewollt – das Niveau der Debatte allgemein umreißt, denn Vermutungen sind Vermutungen). Das liegt nicht nur, aber eben auch in der Natur eines derart komplexen sozialen Prozesses wie Zuwanderung vieler ganz unterschiedlicher Menschen. Kosten und Nutzen von Migration lassen sich kaum exakt berechnen, sagt der Ökonom Herbert Brücker in dem Interview „Deutsche Arbeitskräfte gewinnen“. Doch „es müsste mit dem Teufel zugehen“, wenn Deutschland nicht profitiere, so wird der Migrationsforscher zitiert, was wiederum darauf verweist, dass wir es hier mit einem offensichtlich sehr unübersichtlichen Terrain zu tun haben, ansonsten würde ein Ökonom nicht semantische „Amtshilfe“ aus dem theologischen Bereich in Anspruch nehmen (müssen). In die gleiche Richtung – think positive – geht das Diktum des obersten Arbeitslosenverwalters, Frank-Jürgen Weise, dem Chef der Bundesagentur für Arbeit, dessen Positionierung schon im Titel eines Artikels so auf den Punkt gebracht wird: Zuwanderer sind keine Konkurrenz für Arbeitslose. Punkt und aus. Also alles gut?

»Erwerbslose müssen Zuwanderer nicht fürchten. Im Gegenteil«, so die Botschaft des Herrn Weise. Wie so oft muss man genau lesen, was er gesagt hat: »Gut qualifizierte Zuwanderer nehmen nach Einschätzung von Bundesagentur-Chef Frank-Jürgen Weise Langzeitarbeitslosen in Deutschland keine Arbeitsplätze weg. „Die Zuwanderer kommen oft mit einer guten Qualifikation und motiviert nach Deutschland“ … „Sie wollen als Fachkraft arbeiten, und hier haben wir auch viele offene Stellen.“

Auch hier wird – wie übrigens schon bei Hans-Werner Sinn und in der Bertelsmann-Studie von Holger Bonin, mit der er sich auseinandergesetzt hat – ein Unterschied gemacht zwischen solchen und anderen Zuwanderern. Auch der Migrationsökonom Brücker stellt in seiner Argumentation darauf ab: »Es hängt ganz entscheidend von der Qualifikationsstruktur der Migranten ab. Die Ausländer, die im Moment in Deutschland leben, sind im Schnitt eher nicht so gut ausgebildet. Wäre die Qualifikationsstruktur der Neuankömmlinge ebenso schlecht, dann würde das Loch in den Kassen tatsächlich größer. Das ist aber nicht der Fall. Schon heute sind die Zuwanderer sehr viel besser ausgebildet als der Durchschnitt der hier lebenden ausländischen Bevölkerung.« Obgleich es natürlich auch eine andere Seite der Medaille gibt: »Zwar haben zugleich rund 30 Prozent keine abgeschlossene Berufsausbildung, aber dieser Anteil sinkt.«

Aber das es nun keine Konkurrenz geben soll, das sieht Brücker anders: »Bisher hat sich gezeigt, dass gerade die deutschen Arbeitskräfte durch die Einwanderung gewinnen. Die großen Verlierer hingegen sind die ausländischen Arbeitnehmer, die schon länger hier leben.« Und bei der Begründung dieser These erkennt man, dass es eben doch nicht so einfach ist:

»Die neuen Einwanderer konkurrieren eher mit den bereits hier lebenden Ausländern um Stellen. Ihre Qualifikationen ähneln sich, denn trotz der hohen Akademikerquote gibt es unter den Neuankömmlingen immer noch viele Unqualifizierte … Das heißt, die Ausländer verdrängen sich gegenseitig, während die Deutschen vom zunehmenden Wettbewerb kaum betroffen sind.«

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer in Berufen und Branchen, auf die sich die Zuwanderer konzentrieren, verlieren, während Arbeitnehmer in Tätigkeiten, die durch Zuwanderer ergänzt werden, gewinnen, so Brücker. Zusammenfassend: »Wenn die Migranten überhaupt in den Wettbewerb mit deutschen Arbeitnehmern treten – und die Empirie zeigt bislang, dass das nur sehr begrenzt der Fall ist – dann also mit Akademikern und Ungelernten.«

Also doch Konkurrenz, was ja auch nicht wirklich überrascht.

Letztendlich ist das alles – losgelöst von den individuellen Schicksalen – eine Frage von Angebot und Nachfrage. Und natürlich haben wir durch die Zuwanderung eine Veränderung auf der Arbeitsangebotsseite – und die Arbeitsnachfrageseite reagiert darauf.

Hierzu ein Beispiel: Nach vielen Jahren, in denen es immer deutlich mehr Bewerber um einen Ausbildungsplatz gab als verfügbare Stellen, hat sich in den vergangenen Jahren – angefangen in Ostdeutschland und nunmehr auch in Westdeutschland – aufgrund der demografischen Entwicklung wie aber auch aufgrund des sich verändernden Ausbildungsverhaltens der jungen Menschen – die Angebots-Nachfrage-Relation dergestalt verschoben, dass es zumindest in vielen Branchen immer schwerer wird, ausreichend Nachwuchs zu finden. Nun kann man das auch deshalb positiv sehen, weil sich dadurch ceteris paribus die Bedingungen zugunsten derjenigen verschieben müssten, die früher nicht mal in die Nähe eines Vorstellungsgesprächs gekommen wären, weil es genügend andere Bewerber gab. Das wäre gut für die jungen Menschen, deren Freiheitsgrade wie auch Zugangsmöglichkeiten sich dadurch verbessern – und für die Unternehmen ist das deshalb schlecht, weil sie sich öffnen müssten auch für Bewerber/innen, die sie vorher aussortiert hätten oder aber sie müssten sogar insgesamt die Bedingungen in ihren Unternehmen verbessern, damit überbaut noch jemand kommt.

Aus dieser Perspektive macht es durchaus Sinn, wenn man versucht, die Zahl der ausbildungsuchenden Menschen zu erhöhen und von der daraus resultierenden Konkurrenz zu profitieren. Und genau in diese Richtung geht die Hoffnung, dass ein Teil der zu uns kommenden Menschen dafür die Grundlage legen kann. Dazu der Artikel Unternehmen schwärmen von fleißigen Asyl-Azubis von Freia Peters. »Die Azubis begeistern durch ihren Fleiß – auch nach Dienstschluss«, können wir dem Artikel entnehmen:

(Mohammed) Rahmati, 25 Jahre, ist seit dem Frühling vergangenen Jahres in Deutschland, sein kleines Zimmer in einem Wohnhaus im oberbayerischen Freising teilt er mit zwei anderen Flüchtlingen aus Afghanistan.
Seit drei Monaten hat Rahmati einen Job in seiner neuen Wahlheimat: Er ist Auszubildender als Einzelhandelskaufmann in einem Discounter. Jeden Morgen fährt er 60 Kilometer mit Bus und Bahn zu einem Penny-Markt in der Münchner Innenstadt, in dem er sich mit „Warenwälzung, Frischekontrolle und Preisauszeichnung“ befasst. „Der ist super“, sagt Verkaufsleiter Björn Wecker, „ein absoluter Zugewinn für unsere Firma. Wenn wir von der Sorte noch mehr bekommen würden, das wäre toll.“
Das Problem bzw. das Risiko:  Rahmati hat keinen Aufenthaltstitel in Deutschland, er wird derzeit nur geduldet, er könnte auch während einer Ausbildung abgeschoben werden. „Die Ausbildung ist meine große Chance, aus meinem Leben in Deutschland etwas zu machen“, so wird Rahmati in dem Artikel zitiert. »Trotz seiner weiten Anreise ist er jeden Morgen pünktlich, auch wenn die Frühschicht um sieben Uhr beginnt und er dafür um 5.20 Uhr das Haus verlassen muss. Abends lernt Rahmati für die Berufsschule.« Ein Traum für viele Arbeitgeber.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat sich mit Forderungen an die Politik zu Wort gemeldet: »Geduldete sollten sofort arbeiten dürfen, ohne das „unnötige Hemmnis“ der Vorrangprüfung. Außerdem sollten Flüchtlinge so früh wie möglich an Deutschkursen teilnehmen und während der Ausbildung grundsätzlich nicht abgeschoben werden dürfen.«
Aber zurück zu Mohammed Rahmati. Dem Artikel von Freia Peters kann man entnehmen:

Binnen acht Monaten lernte er Deutsch, in zwei Monaten holte er seinen Hauptschulabschluss nach – sein Abitur konnte in Deutschland nicht anerkannt werden. Anschließend gab seine Lehrerin ihm den Tipp, eine Last-minute-Jobmesse zu besuchen, auf der sich Firmen vorstellen, die noch Mitarbeiter suchen, obwohl die Ausbildung schon begonnen hat.
600 Euro verdient Rahmati momentan bei Penny. 150 Euro davon muss er für das Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft zahlen – wer Arbeit hat und verdient, muss einen Teil abgeben. Eigentlich bekommen Flüchtlinge, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen, finanzielle Unterstützung. Doch nur, wenn sie sich bereits seit vier Jahren in Deutschland aufhalten. Rahmati hat zu schnell Deutsch gelernt.
Trotz der Ungerechtigkeit will er weiter nach oben. „Nach der Ausbildung will ich weitermachen, wenn es geht, an die Uni gehen“, sagt Rahmati und lächelt: „Schauen wir mal.“

Natürlich hat ein Unternehmen bei der Auswahl eines Azubis den Drang, demjenigen eine Chance zu geben, der die „richtige“ Einstellung mitbringt. Also die Motivation, Leistungsbereitschaft usw. – da haben die „Abgehängten“ unter den anderen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen keine Chance. Auf der anderen Seite eröffnet das dem zu uns Gekommenen Chancen, sich durch eigene Arbeit über Wasser halten zu können. Dazu passend:

»Es ist eine Illusion, Zuwanderung auf Zuruf regeln zu wollen. Auch die Menschen, die ungerufen zu uns kommen, brauchen Arbeit und Chancen zum sozialen Aufstieg.« So formuliert es Götz Aly in seiner Kommentierung Migration lässt sich nur begrenzt regulieren. Aly sieht die Diskussionen rund um eine gesteuerte Zuwanderung mehr als skeptisch: »Die meisten ausländischen Spezialisten wollen nicht nach Deutschland. Auch sollten wir uns nicht einbilden, wir könnten auf Zuruf einige Zehntausend ledige philippinische Frauen anheuern, damit sie unsere Alten liebevoll pflegen.«

Und weiter:

»Die wichtigsten Zuwanderer sind bereits heute diejenigen, die sich ungerufen zu uns durchgeschlagen haben. Da versorgt ein frankophoner, stets gut gelaunter westafrikanischer Pfleger die behinderte Tochter; in der Reha arbeitet die afghanische Sporttherapeutin, im Hort des Enkels der türkischstämmige Erzieher. Im Alltag treffe ich auf die ausnehmend freundliche Krankenschwester mit Kopftuch, den meisterlichen Tischler aus Damaskus, den irakischen Fahrer eines bestellten Taxis.«

Und er beendet seinen Kommentar mit einem Blick auf seine eigene Familiengeschichte, die eben auch eine Migrationsgeschichte ist:

»Mein osmanischer Urahne kam vor 329 Jahren als Kriegsgefangener nach Berlin, er heiratete die Türkin Marusch, die es nach Spandau verschlagen hatte. Die sechs Kinder der beiden stiegen sofort in die bürgerliche, damals noch sehr schmale Mittelschicht auf. Einer meiner Urururgroßväter hatte sich aus Polen in die hinterpommersche Kreisstadt Schlawe gemogelt.
Sein Sohn Wilhelm, mit vaterländischem Vor- und dem eingedeutschten Nachnamen Kosnik versehen, ging zunächst zur Armee, wurde hernach Bahnbeamter der untersten Stufe und brachte es bis zum Vorsteher des Bahnhofs Leipzig-Neustadt. Wilhelms Sohn Friedrich wurde preußischer Studiendirektor.«

Ein schöner Schluss.