Die Roboter und andere Vehikel der Automatisierung, die Ängste um die Erwerbsarbeit und die relevante Frage der Ungleichheit

Bei Prognosen muss man bekanntlich vorsichtig sein, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen. Dieses Statistiker-Bonmot könnte einen verleiten, jeden Versuch einer Vorhersage der Entwicklung als hoffnungsloses Unterfangen abzulehnen und sich auf Vergangenheit und Gegenwart zu beschränken. Aber das entlastet nur auf den ersten Blick, man denke an die heftigen Auseinandersetzungen, die geführt werden um die Interpretation dessen, was ist. Gibt es Armut in Deutschland und wenn, wie viele Menschen sind davon betroffen? Allein diese Frage kann erwachsene Menschen in den Zustand höchst aggressiver Streitigkeiten treiben. Wie soll es da erst sein, wenn es um den Blick in die Zukunft geht und vor allem um die Bewertung dessen, was die Folgen sein werden bzw. könnten?

Und zu den höchst umstrittenen und – man kann den Eindruck bekommen – mit einer immer heftiger werdenden Aggressivität ausgetragenen Debatten über die zukünftige Entwicklung gehören sicher die Fragen der Automatisierung, der Roboterisierung, der Digitalisierung. Da kommt (wieder einmal) etwas Neues auf uns zu, das erst in Umrissen erkennbar, das nur schwer bis gar nicht fassbar ist. In solchen Unsicherheitszonen ist es immer hilfreich, wenn man Manifestationen für das Neue hat. Dazu gehört mittlerweile sicher das Bildnis von „den“ Robotern, das wir uns gemacht haben bzw. das uns serviert wurde. Die höchst ambivalente Wirkkraft der Roboter auf die Menschen ist auch darin begründet, dass sie eine Kernzone des modernen menschlichen Daseins fundamental berühren: die Erwerbsarbeit der Menschen, genauer: der Lohnabhängigen. Deren Infragestellung, radikalisiert gesprochen deren Auslöschung (von manchen durchaus aus Befreiung in den Raum gestellt) bewegt seit vielen Jahren die Gemüter. 

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Eine teure Angelegenheit und eine mehr als problematische Lastenverteilung. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege und die Rolle der „Investitionskosten“

Endlich wird intensiver diskutiert über die Situation in der Altenpflege und den offensichtlichen Handlungsbedarf, den wir hier haben. Während in vielen Medien vor allem skandalisierende Berichte über die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals angeboten werden, versucht die Politik, dem allerdings nicht mehr geneigtem Publikum zu signalisieren, wir tun was bzw. genauer: wir wollen was tun, wenn wir in die Pötte kommen mit der Neuauflage der zwischenzeitlich ordentlich geschrumpften Großen Koalition.

In dem derzeit den SPD-Mitgliedern zur Zustimmung oder Ablehnung vorliegenden Entwurf eines Koalitionsvertrages vom 07.02.2018 findet man mit Blick auf die Altenpflege diese Versprechungen: »Wir werden die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern. Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert. In der Altenpflege sollen die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden. In einem Sofortprogramm werden wir 8.000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen schaffen. Der dafür erforderliche finanzielle Mehraufwand soll durch eine Vollfinanzierung aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen. Dem Sofortprogramm werden weitere Schritte folgen.« 

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Die angemessenen „Kosten der Unterkunft und Heizung“ im Hartz IV-System: Wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff mit elementaren Folgen von der einen Seite bestimmt werden soll

Für den Januar 2018 wurde gemeldet, dass sich 5.960.000 Menschen in der Grundsicherung nach dem SGB II befinden. Fast sechs Millionen Menschen im „Hartz IV“-System. Und wenn überhaupt deren Situation angesprochen wird, dann geht es häufig um das, was sie im Monat an Geld bekommen vom Jobcenter. Oftmals wird dabei auf den „Regelbedarf“ abgestellt, mit dem die Betroffenen ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Für eine alleinstehende Person ist das seit Anfang dieses Jahres ein Betrag von 416 Euro, im vergangenen Jahr waren das noch 409 Euro. Aber es gibt noch einen zweiten großen Ausgabenblock im Grundsicherungssystem, der von genau so existenzieller Bedeutung ist: Die „Kosten für Unterkunft und Heizung“ (KdU). Wir reden hier zum einen über eine für die Betroffenen elementare Leistung, zum anderen über erhebliche Beträge: 2016 wurden über 14 Mrd. Euro als KdU-Ausgaben gebucht, das waren ein Drittel der Gesamtausgaben für das SGB II.

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